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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Akzeptanz und Selbstbestimmung

Wismar – Während der Christopher Street Day (CSD) bereits in einigen Städten Mecklenburg-Vorpommerns zu einer Tradition geworden ist, wird er am (heutigen) Samstag erstmalig auch in der Hansestadt Wismar begangen. Sozialministerin Stefanie Drese drückte vor Ort ihre Freude darüber aus, dass es damit einen zusätzlichen Anlass gebe, um für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung einzutreten und gemeinsam ein buntes Fest zu feiern.

„In Mecklenburg-Vorpommern soll jede und jeder frei leben und lieben können. Genau für dieses Selbstverständnis setzen sich die Hansestadt und das Organisatonsteam um Luis Dannewitz ein“, erklärte Drese auf dem CSD. Insbesondere in Zeiten, in denen Angriffe auf die queere Community zuletzt zunahmen und in denen antifreiheitliche Parteien erstarken, sei ein solches Engagement für die Rechte der LSBTIQ*-Gemeinschaft wichtiger denn je.

So wurde der erste Christopher Street Day in Wismar auch von Störaktionen rechter Bündnisse begleitet. „Als Landesregierung werden wir nicht akzeptieren, dass Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und bedroht werden. Wir werden uns deshalb mit Mut und Durchsetzungskraft weiterhin für eine offene Gesellschaft einsetzen“, sagte die Ministerin

Drese hob in diesem Zusammenhang einige erfreuliche Neuerungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene hervor. „Neben der lang erwarteten Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bundestag haben wir in MV kürzlich den Landesaktionsplan Vielfalt fortgeschrieben“, so Drese. Zudem sei die Einrichtung eines Beratungsangebotes für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen geplant. Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren stehe kurz vor dem Abschluss, so die Ministerin.

„Dennoch wollen wir nicht stillstehen und setzen und setzen uns auf Bundesebene gerade für eine Änderung des Artikels 3 im Grundgesetz ein“, sie. Bisher fehle dort ein Passus, der auch explizit den Schutz queerer Menschen verankert. „Dem LSVD-Bundes- und Landesverband habe ich diesbezüglich bereits die Unterstützung des Landes zugesagt“, so Drese.

Abschließend nutze Drese ihre Ansprache, um für den konsequenten Einsatz für mehr Toleranz und Akzeptanz zu werben. „Wir alle sind dazu aufgerufen, uns entschieden gegen jede Form von Hass, Ausgrenzung und Diskriminierung zu stellen. Denn Vielfalt ist eine Stärke unserer Gesellschaft und keine Schwäche.“

Sicherheit bei Mietkündigung

Justizministerin Bernhardt fordert mehr Sicherheit bei Mietkündigung

Rostock – „Mieterinnen und Mieter bestens abzusichern, ist ein wichtiges Ziel. Beim Thema Schonfristregelung klafft noch eine Lücke, die es zu schließen gilt. Denn derzeit gilt, dass bei einer fristlosen Kündigung eine Schonfristregelung gewährt wird. Wenn also eine Mieterin oder ein Mieter innerhalb von zwei Monaten die Mietschulden begleicht, wird eine fristlose Kündigung unwirksam.

Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es diese Schonfristregelung hingegen aber nicht. Diese Gesetzeslücke wird schon seit Langem kritisiert. Es ist an der Zeit, dass der Bundesjustizminister endlich handelt“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede beim Landesverbandstags des Deutschen Mieterbundes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.

„Die Forderung, diese Gesetzeslücke im BGB zu schließen, hat zu einem Beschluss auf der Justizministerkonferenz 2022 geführt, den Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Hamburg eingebracht hatte. Ein Grund war, der auch vom Mieterbund beobachtet worden war, dass Vermieterinnen und Vermieter zur fristlosen Kündigung hilfsweise eine ordentliche Kündigung mit aufnehmen, um die bestehende Regelung zu umgehen.

Damit wird aus meiner Sicht die Schonfristregelung ausgehebelt, sodass hier dringender Handlungsbedarf seitens des Bundesjustizministeriums besteht. Denn gerade wirtschaftliche Schwankungen und damit ein Anstieg der Inflationsrate sind in Zukunft nicht ausgeschlossen. Der Bund ist aufgefordert, hier den Schutz für Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

27. Schweriner UNICEF-Spendenlauf

Schwerin – „Ich finde es ganz toll, dass so viele mitmachen und die Aktion unterstützen. Ich habe gern die Schirmherrschaft übernommen, weil ich finde, dass UNICEF ganz wichtige Arbeit leistet“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu Beginn des 27. Schweriner UNICEF-Laufs in Schwerin.

UNICEF setze sich weltweit für die Bekämpfung von Kinderarmut und für Kinderrechte ein. „Alle, die heute hier sind, die mitlaufen oder gehen, die Geld spenden zeigen, wie wichtig ihnen dieses Engagement ist und wie wichtig ihnen unsere Kinder sind. Ich danke Ihnen allen sehr herzlich dafür! Auch für mich ist das eine Herzensangelegenheit, mich für unsere Kinder einzusetzen und für ihre Rechte. Das mache ich seit vielen Jahren.“

„Kinder haben Rechte in allen Bereichen des Lebens, überall auf der Welt. Sie haben ein Recht auf Gleichbehandlung, auf Bildung, Mitsprache oder ein gesundes Leben“, betonte die Ministerpräsidentin. So stehe es in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Leider gebe es viele Länder, in denen Kinder in Armut leben, in Angst vor Krieg und Gewalt. Manche haben nicht einmal Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Schwesig: „So ist es gerade im Südsudan. Die Spenden, die heute beim UNICEF-Lauf eingenommen werden, sollen im Sudan helfen, Brunnen zu bauen, damit wenigstens Trinkwasser da ist. Im letzten Jahr sind mehr als 14.000 Euro zusammengekommen – ein tolles Ergebnis! Ich denke, das können wir doch in diesem Jahr noch toppen! Ich wünsche allen Läuferinnen und Läufern heute viel Ausdauer, viel Erfolg, viele Spenden und viel Spaß!“

Wohnraumförderung in M-V

Bauminister: „Wohnraumförderung kommt da an, wo sie gebraucht wird“

Schwerin – Landesbauminister Christian Pegel hat die Wohnraumförderung der vergangenen acht Jahre bilanziert. „Mit den unterschiedlichen Förderprogrammen der sozialen Wohnraumförderung trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern dazu bei, die Versorgung mit Wohnraum – insbesondere barrierearmem und barrierefreiem Wohnraum – zu verbessern. Indem wir für die Schaffung von Sozialwohnungen – sei es im Neubau, sei es im Bestand – großzügige Darlehen mit nicht unerheblichem Tilgungsnachlass vergeben, unterstützen wir Menschen mit geringen und mittleren Einkommen“, so Christian Pegel.

Seit 2017 sind in Mecklenburg-Vorpommern allein mit der Neubauförderung Wohnungsbau Sozial 1.926 Sozialwohnungen mit einer Gesamtfördersumme von rund 152,4 Mio. Euro gefördert worden. Im Einzelnen verteilen sich die Förderprojekte wie folgt: Hansestadt Rostock 612 Wohnungen (38,2 Mio. Euro), Landeshauptstadt Schwerin 227 Wohnungen (25,7 Mio. Euro), Landkreis Vorpommern-Greifswald 549 Wohnungen (45,2 Mio. Euro), Landkreis Vorpommern-Rügen 117 Wohnungen (12,7 Mio. Euro), Landkreis Rostock 134 Wohnungen (7,4 Mio. Euro), Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 214 Wohnungen (13,8 Mio. Euro), Landkreis Nordwestmecklenburg 30 Wohnungen (1,7 Mio. Euro) und Landkreis Ludwigslust-Parchim 43 Wohnungen (7,7 Mio. Euro). Davon wurden für das Studierendenwerk Rostock-Wismar rund 12,9 Mio. Euro bereitgestellt.

Über die Neubauförderung hinaus wurden auch mit der Modernisierungsförderung des Landes MV belegungs- und mietpreisgebundener Wohnraum für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geschaffen. Mithilfe der Modernisierungsförderung, die zusammengefasst 158,8 Millionen Euro betragen hat, wurden beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen wie die Nachrüstung von Personenaufzügen oder die Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus gefördert. Dadurch wurden Barrieren auf dem Weg zur Wohnung oder aber in den Wohnungen selbst abgebaut.

„Die größten Summen sind folgerichtig dorthin gegangen, wo sie am meisten gebraucht werden, nämlich in die Städte mit angespannten Wohnungsmärkten Rostock und Greifswald. Das gute Angebot an bezahlbaren Wohnungen im Land, das überwiegend durch kommunale oder genossenschaftlich organisierte Wohnungsunternehmen vermietet wird, wirkt in ganz erheblichem Umfang preisdämpfend auf die Mietpreise. Die Förderprogramme sind deshalb eine unverzichtbare Stütze der guten und bezahlbaren Wohnraumversorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Bauminister.

Die Richtlinie für die Neubauförderung ist 2017 in Kraft getreten, 2019 wurden sie überarbeitet. Unter anderem wurde ein zweiter Förderweg eröffnet, um ein Angebot für Haushalte mit mittleren Einkommen zu schaffen. Außerdem wurde die Wohnraumförderung auf Tourismusschwerpunkte ausgedehnt, auch wenn diese nicht zu den zentralen Orten gehören. 2023 wurde die Richtlinie an die veränderten Marktbedingungen angepasst und von Zuschuss- auf Darlehensförderung umgestellt. Großzügige Konditionen wie Zinsfreiheit und Tilgungsnachlässe machen diese attraktiv. Zudem gewährleistet sie die nachhaltige Refinanzierung der Wohnraumförderung.

Darüber hinaus ist die Modernisierungsförderung seit vielen Jahren ein fester und wichtiger Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Die aktuelle Modernisierungsrichtlinie ist 2021 in Kraft getreten und wurde 2023 überarbeitet. Um den gestiegenen Baukosten angemessen Rechnung zu tragen wurden die Förderkonditionen sowohl der Modernisierungs- als auch der Neubauförderung zum 01.03.2024 deutlich um 22 Prozent angehoben.

Pflegemesse und Landespflegekongress

Rostock – Als wichtige Branchenkonferenz mit wertvollen Informationen zu den vielfältigen Angeboten rund um die Pflege sowie mit umfangreichen Fort- und Weiterbildungsformaten für Pflegende und Pflegeanbieter hat Sozialministerin Stefanie Drese die Fachmesse für Reha, Therapie und Pflege mit dem darin integrierten Landespflegekongress gewürdigt. Die Veranstaltung in der HanseMesse Rostock fand von Dienstag bis Donnerstag statt.

Insgesamt konnte die Pflegemesse rund 3.000 Besucherinnen und Besucher verzeichnen. Der vom Sozialministerium ausgerichteten Pflegekongress mit Seminaren, Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen hatte 534 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Herausforderungen in der Pflege seien enorm, verdeutlichte Drese. „Das wissen nicht nur beruflich Pflegende oder pflegende Angehörige, sondern merken auch viele weitere Menschen, die sich Gedanken machen, wie die eigene Pflege oder die der Angehörigen auch in der Zukunft sichergestellt werden kann“, so die Ministerin.

Die stetig wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen bei gleichzeitig begrenzten zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen machen nach Ansicht von Drese umfangreiche Reformen unumgänglich. „Das heißt, es muss sich jetzt etwas tun, damit die Pflege für die Betroffenen und ihre Angehörigen bezahlbar bleibt und wir genug Fachpersonal finden und halten können.“

Vor diesem Hintergrund habe der Pflegekongress wichtige Impulse gegeben und konnten sich auf der Messe zahlreiche innovative Projekte vorstellen, die beispielsweise die schwere körperliche Pflegearbeit durch technische Anwendungen erleichtern, so die Ministerin.

Weitere Höhepunkte waren der Besuch des Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministeriums Dr. Thomas Steffen sowie die Verleihung des Altenpflegepreises des Landes durch Ministerin Drese.

Die Themenpalette der Branchenkonferenz umfasste u.a. den aktuellen Stand der Reform der Pflegeversicherung, die Verbesserung der Pflegeausbildung, die Personalgewinnung und -sicherung, die Anwerbung internationaler Arbeitskräfte, die Schaffung guter und gesunder Arbeitsbedingungen, die sinnvolle Umsetzung des Personalbemessungsinstrumentes, die Sicherstellung der Versorgung im Sozialraum, der Umgang mit der Herausforderung Demenz, die Palliativ- und Hospizversorgung sowie die Verbesserung des Hygienesachverstandes.

Drese: „Wir freuen uns, dass wir viele Erkenntnisse nun mitnehmen können zur weiteren Ausgestaltung unseres Paktes für Pflege, in dem alle im Pflegebereich tätigen Akteure gemeinsam an Lösungen für eine gute, zukunftsfeste Pflege im Land arbeiten. Gleichzeitig ist deutlich geworden, dass wir im Bund zügig eine grundlegende Weiterentwicklung der Pflegeversicherung brauchen.“

M-V sucht „Frau des Jahres“ 2025

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt bitten um Vorschläge bis 30. Oktober 2024.

Schwerin – Die Landesregierung wird den Frauen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Engagement und für ihre Leistungen auch im nächsten Jahr danken. Die Auszeichnung „Frau des Jahres“ wird zum siebten Mal vergeben. Gewürdigt werden mit dieser Auszeichnung Frauen seit dem Jahr 2019.

„Seit 2019 verleihen wir die Aus­zeich­nung ‚Frau des Jahres des Landes Meck­len­burg-Vor­pom­mern‘. Mit dieser Ehrung würdigen wir das Engagement von Frauen, die Außergewöhnliches leisten und mit ihrem Einsatz ob in Beruf, Familie oder im Ehrenamt die Gesellschaft voranbringen und den Zusammenhalt stärken. Auch wenn die Auszeichnung jedes Jahr an eine einzelne Frau verliehen wird, steht sie doch für die Anerkennung aller Frauen, die etwas bei uns bewegen“ sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die rot-rote Landesregierung macht Frauen sichtbarer. Wir würdigen Verdienste und Engagement auf allen Ebenen. Die öffentliche Wahrnehmung für das Wirken von Frauen ist noch immer nicht präsent genug. Daher freue ich mich auf viele neue Vorschläge für engagierte Frauen, die im nächsten Jahr geehrt werden sollen.“

Die Landesregierung bittet um Vorschläge bis zum 30. Oktober 2024. Vorgeschlagen werden können engagierte Frauen, die zum Beispiel auch durch eine einmalige, besondere Aktion oder eine Leistung aufgefallen sind. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die vorgeschlagene Frau in Mecklenburg-Vorpommern wohnt oder in einer Einrichtung oder Organisation im Land beruflich oder ehrenamtlich aktiv ist.

Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Vereine, Verbände und Parteien sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern. Die namentlichen Vorschläge mit einer aussagekräftigen Begründung sowie einem kurzen Lebenslauf der vorgeschlagenen Person können bis einschließlich 30. Oktober 2024 beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingereicht werden. Füllen Sie bitte das ->Musterblatt aus und senden Ihren Vorschlag per E-Mail an

fraudesjahres@jm.mv-regierung.de

oder per Brief an

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
Stichwort „Frau des Jahres“
Puschkinstraße 19 – 21
19055 Schwerin.

Die Auszeichnung wird auf dem Empfang zum Frauentag im März 2025 von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt erfolgen.

16 neue Servicekräfte für die Justiz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt gratuliert zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten.

Rostock – Am Oberlandesgericht Rostock sind heute 18 Zeugnisse übergeben worden an 16 Frauen und zwei Männer. Die 20- bis 39-jährigen sind nach ihren bestandenen Prüfungen nun Justizfachangestellte. Der Notendurchschnitt der Abschlussprüfung lag bei 2,89.

Viermal wurde die Note gut, zwölfmal befriedigend vergeben. Von den 18 Absolventinnen und Absolventen werden 16 in den Justizdienst des Landes übernommen. Der Großteil von ihnen arbeitet künftig an Amtsgerichten in M-V, eine Absolventin beginnt bei der Staatsanwaltschaft, zwei weitere starten außerhalb der Justiz.

„In allen Bereichen der Justiz sind wir auf gut ausgebildete Nachwuchskräfte angewiesen. Ich gratuliere den Absolventinnen und Absolventen zu ihren erfolgreichen Abschlüssen und begrüße sie herzlich in der Familie der Justiz.

Die Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften bieten attraktive Arbeitsfelder. Hier werden die Arbeitsabläufe der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit der Geschäftsstelle vernetzt. Justizfachangestellte sind sehr häufig erste Ansprechpersonen für Ratsuchende.

Sehr unterschiedliche Lebenssituationen und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern machen diesen Beruf sehr abwechslungsreich“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Zeugnisübergabe.

„Im nächsten Jahr stellen wir die Ausbildung für die Tätigkeit in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften um. Erstmals bieten wir dann in Mecklenburg-Vorpommern eine Beamtenausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt an.

Ab sofort können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die bereits die mittlere Reife bzw. einen Realschulabschluss erworben haben oder demnächst erwerben werden. Am 1. September 2025 wird der erste Jahrgang beginnen.

Die neue Ausbildung wird kompakter strukturiert und daher ein Jahr kürzer sein“, so Justizministerin Bernhardt. Alle Informationen und Bewerbungsmodalitäten gibt es ->hier per Klick.

Altenpflegepreis des Landes vergeben

Altenpflegepreis des Landes für das Pflegeheim Wohnpark Zippendorf  / Pflege-Projekte aus Stralsund und Malchow weitere Preisträger

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Rahmen des Landespflegekongresses in Rostock den Altenpflegepreis des Landes 2024 verliehen. Gewinner ist das Projekt „Pflege kann was – wenn Generation Z/Alpha einen Wohnbereich leitet“ der Pflegeheim Wohnpark Zippendorf GmbH & Co KG in der Landeshauptstadt Schwerin.

„Pflege braucht Anerkennung. Pflege braucht Öffentlichkeit. Pflege braucht feierliche Anlässe. Darum geht es uns bei der Verleihung des Altenpflegepreises des Landes“, sagte Drese bei der Preisübergabe.

Kernidee des Gewinner-Projektes ist die Etablierung eines „Azubi“-Wohnbereiches. Junge Menschen der Generation Z, darunter auch viele mit Migrationshintergrund, dürfen als Teil ihrer Ausbildung in der Pflege, Gastronomie oder Hauswirtschaft im Pflegeheim Wohnpark Zippendorf einen eigenen Wohnbereich leiten.

Unter Anleitung von Praxisanleitern und gelernten Pflegehelfern übernehmen die Azubis täglich Aufgaben fertig ausgebildeter Pflegefachkräfte bzw. Pflegehelfer. Davon profitieren rund 320 Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5, die in Schwerin in sieben Wohnbereichen versorgt werden und sehr zufrieden über den Azubi-Wohnbereich sind.

„Das Projekt schult die Handlungskompetenz und das Verantwortungsbewusstsein junger Menschen“, betonte Drese. „Die Ergebnisse zeigen, wie hoch motiviert die Azubis sind, wenn man ihnen eine abwechslungsreiche und herausfordernde Umgebung bietet und Möglichkeiten schafft, eigene Ideen einzubringen und kreativ zu sein“, so die Ministerin.

Besonders hob Drese hervor, dass alle Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung übernommen wurden. Drese: „Das ist ein toller Erfolg, mit dem das Pflegeheim sogar steigende Auszubildendenzahlen verzeichnet. Gleichzeitig ist es gelungen, Auszubildende mit Migrationshintergrund gut zu integrieren. Das Projekt trägt damit erfolgreich zur Personal- und Fachkräftesicherung bei.“

Ministerin Drese verdeutlichte, dass das Land mit dem Altenpflegepreis Ideen und Projekte prämiert, die die individuelle Versorgung pflegebedürftiger Menschen in den Blick nehmen. „Wir können uns sehr glücklich schätzen, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche in der Pflege beschäftigte Menschen genau hierfür einsetzen.

Die Auswahl der Preisträger ist der Jury deshalb nicht leichtgefallen. In unserem Land gibt es viele Träger und Projekte, die mit innovativen Ideen und kreativen Lösungsansätzen neue Wege in der Pflege beschreiten und damit die Lebensqualität der ihnen anvertrauten Menschen erhöhen.“

Den 2. Platz belegte das Projekt „Sanfte Klänge für Körper, Geist und Seele – Musiker vertont Erinnerungen von Sterbenskranken im (teil)stationären Hospiz ‚Gezeiten‘“ (Projektträger: Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gGmbH). Hierfür musiziert ein Musikpädagoge mit Sterbenden und ihren Angehörigen und komponiert auf Wunsch – basierend auf persönlichen Erzählungen – Musikstücke.

So erhalten im Sterbeprozess die sozialen, seelisch-emotionalen und spirituellen Bedürfnisse ihren Raum und unterstützen in positiver Art und Weise ein würdevolles Abschiednehmen.

Der 3. Platz wurde an das Projekt „Wir sind Malchow“. (Projektträger: Kultur- und Sportring e.V. Malchow) verliehen. Das Projekt bekämpft Einsamkeit bei pflegebedürftigen und selbstständig lebenden Senioren. Monatlich werden zwischen Oktober-März Bingo-Nachmittage unter Einbindung unterschiedlichster Akteure (Wohnungsbaugenossenschaft als Betreiber von Seniorenpflegeheimen, Stadtverwaltung, Stadtwerke, Einzelhändler) angeboten.

Das niedrigschwellige präventive Teilhabeangebot ist kostenlos und offen auch für pflegende Angehörige. Das Angebot zeichnet eine hohe Teilnehmendenzahl aus (80 – 150 Gäste) und ist damit ein herausragendes Beispiel sorgender Gemeindearbeit.

Der mit insgesamt 5.000 Euro ausgestattete Altenpflegepreis wird durch den Landespflegeausschuss und das Sozialministerium verliehen. Der 1. Platz ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert, der 2. Platz mit 1.500 Euro und der 3. Platz mit 500 Euro.

Insgesamt gab es 14 Bewerbungen/ Vorschläge für den Altenpflegepreis des Landes. Eine Jury, bestehend aus Mitgliedern der Pflegekassen, Pflegeverbände, Pflegeeinrichtungen, LIGA und des Sozialministeriums bewertete anhand einer Bewertungsmatrix die Vorschläge.