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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Einschulungsfeiern im Land beginnen

Oldenburg: Ein ganz besonderer Tag für unsere Schulanfängerinnen, Schulanfänger und ihre Familien

Schwerin – Zum neuen Schuljahr werden in Mecklenburg-Vorpommern 14.500 Kinder an den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft eingeschult. Insgesamt besuchen 30.600 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. Die Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft legen eigenverantwortlich fest, ob die Einschulungsfeiern am letzten Sonnabend der Sommerferien stattfinden oder am Ende der ersten Schulwoche.

„Viele Kinder können kaum erwarten, dass sie endlich in die Schule gehen dürfen. Darauf freuen sie sich sehr. Die Einschulung ist ein ganz besonderer Tag für unsere Schulanfängerinnen, Schulanfänger und ihre Familien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich wünsche den Erstklässlerinnen und Erstklässlern, ihren Eltern und Großeltern eine schöne Einschulungsfeier.

Für die Schülerinnen und Schüler beginnt eine aufregende Zeit, denn sie werden Schreiben, Lesen und Rechnen lernen. Beim Lesen werden sie besonders unterstützt. Ein Leseband zieht sich ab diesem Schuljahr durch alle Jahrgangsstufen der Grundschule. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Lesen ist eine Grundqualifikation und damit eine Voraussetzung für den Bildungserfolg. Wir wollen Kinder besonders fördern, damit alle so flüssig lesen können, dass sie keine Schwierigkeiten haben, altersangemessene Texte zu lesen und zu verstehen.“

Bildungsministerin Simone Oldenburg appelliert zudem an alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders achtsam zu sein, wenn morgens wieder Schülerinnen und Schüler unterwegs sind.

Die erste Schulwoche kann für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger als Projektwoche unter dem Motto „Willkommenswoche – wir lernen uns und unsere Schule kennen“ gestaltet werden. Die Grundschulen geben den Erstklässlerinnen und Erstklässlern damit die Möglichkeit, anzukommen und die Schule und den Schulalltag kennenzulernen. Den Schulleitungen ist es freigestellt, welche pädagogischen Schwerpunkte sie in dieser Woche legen.

Bildungsministerin Simone Oldenburg besucht zum Schuljahresbeginn zwei Grundschulen:

  • Am Sonnabend, 31. August 2024, nimmt die Ministerin um 9:00 Uhr an der Einschulungsfeier der Grundschule Ostseebad Boltenhagen, Klützer Straße 11-15, 23946 Boltenhagen teil.
  • Am Sonnabend, 7. September 2024, nimmt die Ministerin um 9:00 Uhr an der Einschulungsfeier der Rudolf-Tarnow-Grundschule, Tallinner Straße 1, in 23970 Wismar teil.

Hilfen für Kinder

Land baut Hilfen für Kinder psychisch- oder suchtkranker Eltern weiter aus / Antragsverfahren für neue Projekte gestartet

Schwerin – Kinder und Jugendliche, die in psychisch oder suchtbelasteten Familien aufwachsen, sind keine Einzelfälle. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern gehen Schätzungen von rund 73.000 Betroffenen aus. Um sie besser zu unterstützen, hat das Sozialministerium zuletzt das Projekt KipsFam (Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien) ins Leben gerufen. Nach der Etablierung einer KipsFam-Landesfachstelle und regionalen Anlaufpunkten im vergangenen Jahr können ab sofort auch lokale Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden.

„Wenn Eltern psychisch belastet oder suchterkrankt sind, ist der Alltag ihrer Kinder oft von Unsicherheit, Angst und Instabilität geprägt. Nicht selten müssen sie früh Aufgaben der Eltern übernehmen, müssen für sich selbst oder teils auch ihre Geschwister sorgen“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese. „Diese Situation ist für Kinder und Jugendliche natürlich belastend und äußerst schwer zu navigieren. Mit den Angeboten des KipsFam-Projektes wollen wir die betroffenen Familien deshalb noch besser auffangen“, hob die Ministerin hervor.

KipsFam solle nun zusätzlich durch lokale Projekte und Maßnahmen ergänzt werden, die mit einer Anschubfinanzierung gefördert werden können. „Vereine, Verbände, aber auch Landkreise, Kommunen und jede weitere juristische Person mit Verbindung zur Zielgruppe können sich hierfür bewerben“, betonte Drese. Wünschenswert seien zum Beispiel Projektideen zu niedrigschwelligen Hilfen, zu Selbsthilfe- und Präventionsprojekten. Auch Kooperationsprojekte seien möglich, unterstrich die Ministerin.

„Wenn beispielsweise die Eltern in psychiatrischer Behandlung sind, kann eine projektbasierte Zusammenarbeit mit den Jugendhilfeträgern dafür sorgen, dass auch die Bedarfe der Jüngsten automatisch mit aufgefangen werden“, so Drese.

Eine Bewerbung ist im laufenden Verfahren ohne Abgabefrist möglich. Alle Informationen zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/ESF/ und der Überschrift „Soziale Integration“.

Drese: „Die Förderrichtlinie lässt viel Spielraum für kreative Ansätze und neue Konzepte. Ich möchte potentielle Träger und Interessierte deshalb dazu aufrufen, sich mit den Fördergegebenheiten bekannt zu machen und ihre Ideen einzubringen.“

Arbeitsmarkt im August 2024

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt bekommt weiter die Folgen der wirtschaftlichen Stagnation zu spüren. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben in der Sommerpause weiter zugenommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im August: +63.000 auf 2.872.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +176.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Aufgrund der anhaltenden Sommerpause ist die Arbeitslosigkeit im August 2024 um 63.000 auf 2.872.000 gestiegen. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 2.000 zugenommen. Verglichen mit dem August des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 176.000 höher.

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juli auf 3,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 8.000 gestiegen. Sie lag im August 2024 bei 3.617.000, 136.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. August für 40.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 232.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 215.000 im Mai und 223.000 im April.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juli 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 4.000 gestiegen. Mit 46,19 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 155.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Mai auf Juni 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 9.000 gesunken.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Juni um 143.000 auf 34,85 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,67 Millionen Personen hatten im Juni 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 69.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,25 Millionen ausschließlich und 3,42 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im August waren 699.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 72.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im August 2024 um 1 Punkt auf 106 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

925.000 Personen erhielten im August 2024 Arbeitslosengeld, 109.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im August bei 4.017.000. Gegenüber August 2023 war dies ein Anstieg um 72.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2023 bis August 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 418.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 10.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im August noch 82.000 weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 502.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 25.000 weniger als vor einem Jahr. 158.000 waren von diesen noch unbesetzt.

Bis zum Ende des Berichtsjahres am 30.09.2024 ist der Ausbildungsmarkt noch in Bewegung. Vor allem die Zahlen der unbesetzten Ausbildungsstellen und der Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsplatz oder Alternative werden sich noch verringern.

Sprachentwicklung in der Kita weiter stärken

Oldenburg: Sprache ist die Voraussetzung für den Bildungserfolg und zählt damit zu den grundlegenden Kompetenzen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern legt einen besonderen Fokus auf die Sprachförderung von Kindern in der Kita. Das Land hat verschiedene Förderangebote entwickelt, die die Sprachentwicklung von Kindern unterstützen. Mit vielen weiteren Maßnahmen zur individuellen Förderung und einer Fachkräfteoffensive verbessert das Land die Qualität der Bildung, Betreuung und Förderung in den Kindertageseinrichtungen. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat in der Landespressekonferenz zum Start des Kita-Jahres über die Schwerpunkte in der Frühkindlichen Bildung informiert.

„Sprache ist die Voraussetzung für den Bildungserfolg und zählt damit zu den grundlegenden Kompetenzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Im vergangenen Jahr haben wir bei 570 Kindern vor Schuleintritt einen sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt. Davon weisen rund 30 Prozent sprachliche Defizite auf, die bis zum Ende der Schulzeit bestehen bleiben, wenn die Kinder nicht frühzeitig verstärkt gefördert werden. Deswegen verstärken wir die Förderung der sprachlichen Entwicklung mit besonderen Angeboten. Darauf reagieren wir in der Schule mit besonderen Lerngruppen und Förderangeboten, aber eben bereits auch schon in der Kita“, so Oldenburg.

Förderangebote in der Frühkindlichen Bildung 

  • In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 275 integrative Kitas und sieben Tageseinrichtungen für Kinder mit Behinderungen.
  • 160 Kitas mit insgesamt 9.000 Kindern nutzen das Dortmunder Entwicklungsscreening für den Kindergarten (DESK). Bei dem Verfahren zur individuellen Förderung wird über spielerische Aktivitäten der Entwicklungsstand der Kinder hinsichtlich ihrer altersgerechten, sozialen, kognitiven, emotionalen und körperlichen Entwicklung festgestellt.
  • Das Land wird zudem die Sprach-Kitas über das Landesprogramm „Kita-Sprachförderung in Mecklenburg-Vorpommern“ weiterführen. Derzeit werden ca. 16.000 Kinder in 141 Sprach-Kitas von 156 Fachkräften begleitet.
  • Neu ist, dass Fachkräfte in den Sprach-Kitas für Konsultationen zur Verfügung stehen sollen. Die Sprachfachkräfte verfügen über Erfahrungen, theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten, die sie an interessierte pädagogische Fachkräften von Kitas, die nicht am Landesprogramm teilnehmen, weitergeben können.
  • Neu ist auch, dass die Sprach-Fachkräfte künftig Teams von Kindertageseinrichtungen qualifizieren, die nicht am Landesprogramm teilnehmen. Die Qualifizierung erfolgt in den Handlungsfeldern „sprachliche Bildung“, „Zusammenarbeit mit Familien“ und „inklusive Bildung“.
  • Die Fachstelle „Mehrsprachigkeit“ mit Standorten in Schwerin und Neubrandenburg stärkt Bildungschancen und die soziale Teilhabe der Familien.
  • Mit der Einführung eines Geschichtenbandes nach dem Hamburger Modell „Buchstart 4 ½“ soll Kindern bereits im Vorschulalter Lust auf die Welt der Buchstaben und auf das Lesen gemacht werden. Hierfür laufen bereits die Vorbereitungen. 12.000 Kita-Kinder ab viereinhalb Jahren erhalten voraussichtlich zum internationalen Tag des Buches am 23. April 2026 einen blauen Rucksack mit einem Geschichtenbuch, das sie in der Kita, zu Hause und im ersten Grundschuljahr begleitet. Die Auslieferung des Buches an die Kita-Fachkräfte ist bereits zum Sommer 2025 vorgesehen, damit sie sich in Schulungen vorbereiten können. „Mit dem Geschichtenbuch wollen wir allen Kindern einen guten Start für ihren Bildungs- und Lebensweg ermöglichen und möglichst frühzeitig die Sprach- und Lesekompetenzen fördern“, unterstrich Bildungsministerin Oldenburg. Das Land stellt für die Umsetzung des Projekts insgesamt 350.000 Euro bereit.
  • Außerdem ist die Entwicklung eines landeseinheitlichen Stammdatenblattes geplant, damit der Übergang von der Kita in die Grundschule noch besser gelingt. Das Stammdatenblatt ist als Angebot gedacht und gibt eine Übersicht über den Lern- und Entwicklungsstand des Kindes beim Übergang von der Kita in die Grundschule. Die Eltern entscheiden, ob das Stammdatenblatt an die Schule weitergegeben werden darf. „Den Beobachtungsergebnissen in den Kitas beim Übergang in die Schule muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wir wollen ein Angebot schaffen, dass wesentliche Daten liefert, wie Kinder sofort gefordert und gefördert werden können. Die Grundschullehrkräfte können dort ansetzen ohne wertvolle Zeit zu verlieren“, erläuterte Simone Oldenburg.
  • „Außerdem starten wir ein Programm zur Förderung von Kindertageseinrichtungen, die Kindern die niederdeutsche Sprache näherbringen“, kündigte die Bildungsministerin an. Das Programm soll 2025 beginnen und umfasst 15.000 Euro. Damit können 10 Einrichtungen mit jeweils bis zu 1.500 Euro gefördert werden. Die Mittel können für den Besuch von plattdeutschen Theateraufführungen von Puppentheatern, der Fritz-Reuter-Bühne, den Besuch von Heimatmuseen, die Zusammenarbeit mit externen „Plattsnackerinnen und Plattsnackern“ und die Anschaffung von Spielgeräten, Materialien und Medien verwendet werden.
  • In Mecklenburg-Vorpommern sind in diesem Sommer zudem 10 Kitas mit Angeboten zur Wassergewöhnung an den Start gegangen, die vom Land finanziell unterstützt werden. Kitas in Greifswald, Parchim, Priborn, Dambeck, Gadebusch und Sternberg erhalten eine Förderung, mit der sie Fachkräfte zu Assistenzschwimmlehrkräfte ausbilden lassen. Das Förderprogramm der Aqua-Kitas ist mit dem für die Plattdeutsch-Kitas vergleichbar.

Elternbeitragsfreiheit bleibt selbstverständlich bestehen 

Bei den jüngsten Verhandlungen zum Kita-Qualitätsgesetz haben die Bundes- und Landesregierung einen Kompromiss zur Kita-Finanzierung erzielt. Demnach können die Bundesmittel für die Kita-Finanzierung auch im gesamten Jahr 2025 für die Beitragsfreiheit eingesetzt werden. Durch die Elternbeitragsfreiheit entlastet die Landesregierung die Familien je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das Land investiert jedes Jahr hierfür rund 70 Millionen Euro. „Wir haben den Familien das Versprechen gegeben, dass die Beitragsfreiheit bleibt. Die beitragsfreie Kita ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit, weil Bildung von Anfang an kostenfrei ist. Sie sichert Teilhabe und sorgt dafür, dass der Bildungserfolg der Kinder nicht abhängig vom Einkommen der Eltern ist“, so Oldenburg.

Das Land hat die Ausbildungsplatzplanung fortgeschrieben, damit auch weiterhin hochqualifiziertes Fachpersonal in den Kitas beschäftigt werden kann. In den kommenden 15 Jahren gehen ca. 4.400 Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand. Diese Stellen müssen neu besetzt werden. Außerdem werden mehr als 1.200 Stellen für zusätzliche Fachkräfte zu besetzen sein. Das bedeutet, in fast jeder Kita eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung steht. Die Stellen entstehen durch den landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel, der im Landesrahmenvertrag festgeschrieben ist, und kleinere Kindergartengruppen durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses von 1:15 auf 1:14 sowie durch die Nichtanrechnung der Auszubildenden zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige im ersten und zweiten Ausbildungsjahr.

„Bei der Ausbildungsplatzplanung haben wir den Fachkräftebedarf unter Beachtung von sinkenden Kinderzahlen, vorhandenem Personal, rechtlichen Rahmenbedingungen und geplanten Qualitätsverbesserungen ermittelt. Wir bilden bedarfsgerecht pädagogisches Personal aus und verzeichnen einen leichten jährlichen Überhang von 100 bis 150 Personen“, erläuterte die Bildungsministerin. Allein in diesem und im kommenden Jahr beenden 1.300 pädagogische Fachkräfte ihre Ausbildung.

Um das pädagogische Personal in den Kitas weiter zu entlasten, setzt das Land die Förderung der Alltagshilfen fort und stellt hierfür im Jahr 2025 insgesamt drei Millionen Euro bereit. Welche Einrichtungen eine Alltagshilfe beschäftigen, entscheiden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.

In Mecklenburg-Vorpommern werden laut Prognose in diesem Jahr 116.900 Kinder in Kindertageseinrichtungen oder von Kindertagespflegepersonen betreut, gebildet und gefördert. Wegen der demografischen Entwicklung ist das ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2023 wurden 117.470 Kinder in 1.139 Kindertageseinrichtungen oder von 640 Kindertagespflegepersonen betreut. 97,8 Prozent besuchten eine Kindertageseinrichtung, 2,2 Prozent wurden in der Kindertagespflege betreut, gebildet und gefördert.

Mit der Besuchsquote von 59,2 Prozent bei den 0- bis 3-Jährigen ist Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich. Bei den 1- bis 3-Jährigen beträgt die Besuchsquote sogar 83,4 Prozent. „Ein Grund für die hohe Besuchsquote ist sicherlich in der Sozialisation zu suchen, weil es bei uns historisch so gewachsen ist, aber sehr gewiss auch in der Beitragsfreiheit von Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort“, betonte die Bildungsministerin.

Fast eine Milliarde Euro für die Bildung und Förderung der Kleinsten 

Das Land hat seine Ausgaben für die Kindertagesförderung immer weiter erhöht. Der Landesanteil beträgt dabei 54,5 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es 475 Millionen Euro. Insgesamt standen 872 Millionen Euro (Bund, Land, Kommunen) für die Kindertagesförderung zur Verfügung. Im Jahr 2024 stellt das Land 503 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus investiert es 2024 ca. 33,5 Millionen Euro für weitere Qualitätsmaßnahmen wie individuelle Förderangebote, Modellprojekte, Sprach-Kitas und Alltagshilfen. Insgesamt stehen in diesem Jahr insgesamt fast eine Milliarde Euro für Bildung und Förderung der Kleinsten zur Verfügung. Ab 2025 beträgt der Landesanteil 55,2 Prozent, sodass das Land im Verhältnis zu den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Gemeinden damit 12,8 Millionen Euro mehr ausgibt.

Drug-Checking Pilotprojekt

Rostock – Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern im Mai dieses Jahres die rechtlichen Voraussetzungen für das sogenannte Drug-Checking geschaffen. Nach ersten mobilen Angeboten auf Festivals soll nun auch eine Drug-Checking-Sprechstunde als Pilotprojekt in Rostock folgen, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am (heutigen) Dienstag mit.

Dabei besteht für Konsumierende die Möglichkeit einer chemischen Substanzanalyse, für die das Gesundheitsministerium und die Universitätsmedizin Rostock (UMR) künftig mit dem Caritasverband des Landes zusammenarbeiten.

„Leider sind auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von psychoaktiven Substanzen mit gefährlichen Mixturen im Umlauf. Die Drug-Checking-Angebote sind eine wirkungsvolle Maßnahme, um die Schäden durch Drogenkonsum zu reduzieren“, verdeutlichte Drese die Sinnhaftigkeit des Projekts.

Angesiedelt ist das neue Angebot im örtlichen Drogenkontaktladen der Caritas in Rostock. „Dies ist ein Vorteil, denn so kommen Konsumierende automatisch mit den Beratungsstellen und Angeboten der Caritas in Kontakt“, erklärte Drese. Neben der Analyse auf Bestandteile können so Konsumumstände geklärt und Beratungen durchgeführt werden.

„Somit erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten künftig direkt Hinweise zu passenden Unterstützungs- oder Therapieangeboten. Das ist ein wirkungsvolles Maßnahmepaket zur individuellen Suchtbekämpfung“, so die Ministerin.

Das Drug-Checking werde somit eng mit den bestehenden Angeboten der Suchthilfe, Drogenkontaktladen, selbst kontrollierter Konsum (Skoll-Training), Suchtberatung, Therapie, Selbsthilfe und Prävention im Land verzahnt, betonte auch Clara Evers-Zimmer, Leitung des Fachdienstes Suchthilfe des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e.V.

Durchgeführt werden die Substanzanalysen weiterhin durch das spezialisierte Team der Universitätsmedizin Rostock. Sowohl Menschen, die in ihrer Freizeit Drogen konsumieren, als auch Menschen mit Suchterfahrung können das Angebot in Rostock ab sofort in Anspruch nehmen. Interessierte können sich für Terminabsprachen an den Kontaktladen der Caritas wenden oder dem Instagram-Profil @Projekt.Substanz folgen.

Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft 2025

Bewerbungen für den „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft 2025“ ab sofort möglich / Meyer: Frische Ideen für Produkte und Dienstleistungen in der Gesundheitswirtschaft gesucht

Schwerin – Heute startet die Bewerbungsphase für den „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“. „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben. Dafür brauchen wir frische und kreative Ideen für Produkte und Dienstleistungen. Mit dem Wettbewerb unterstützen wir dabei, innovative Vorhaben in konkrete Projekte umzusetzen. Die Gesundheitswirtschaft ist ein wichtiger Zukunftsmarkt für unser Land. Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Menschen, die demografische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt begünstigen ein nachhaltiges Wachstum der Branche. Der Wettbewerb trägt dazu bei, Spitzentechnologien und moderne Dienstleistungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit schreibt den Wettbewerb mit Kooperation mit der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk für Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, zum 13. Mal aus. Ziel des Ideenwettbewerbs ist, das Wachstumspotenzial der Gesundheitswirtschaft durch Vernetzung, Kooperation und Marketing, Fachkräftesicherung, Digitalisierung sowie Internationalisierung der Branche weiter zu erschließen. Gesucht werden innovative Projekte für wirtschaftliches Wachstum und mehr Beschäftigung. Gefördert werden der Auf- und Ausbau unternehmensübergreifender, nachfrageorientierter, innovativer Netzwerkstrukturen. Weiterhin werden Marketingmaßnahmen und gezielte Werbung für die Gesundheitswirtschaft des Landes, für regionale Produkte sowie Angebote und Dienstleistungen der Branche, die neue Kundengruppen national und international gewinnen, unterstützt.

Das Projekt ist in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Die Projektinhalte müssen dabei unmittelbar der weiteren Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Die Projektergebnisse sind auf regionaler Ebene in Mecklenburg-Vorpommern oder für das gesamte Bundesland zu nutzen. Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit entsprechendem Bezug zur Gesundheitswirtschaft und Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 150.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre.

Das Anmeldungs- und Bewerbungsportal gibt es unter: https://ideen.bioconvalley.org/

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 27. September 2024, 14.00 Uhr, elektronisch und ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular bei der BioCon Valley® GmbH eingegangen sein.

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Gabriela Tellhelm, Tel.: 0385-588 15232, eMail: g.tellhelm@wm.mv-regierung.de

BioCon Valley GmbH, Kontakt: Katja Busch, Tel.: 0381- 65 07 09 33, 0160 99 18 68 23, eMail: kbu@bcv.org

Die Gesundheitswirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren ein stabiler, krisenfester Wachstumsfaktor mit rund 170.000 Erwerbstätigen. Nach aktuellen Daten weist die Branche eine Wertschöpfung von insgesamt ca. 6,8 Mrd. Euro aus. Das entspricht fast 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes. Rückgrat der Gesundheitswirtschaft in M-V bleibt zwar nach wie vor die medizinische Versorgung, aber der Anteil der mittelständisch geprägten industriellen Gesundheitswirtschaft (u.a. Produktion, Vertrieb und Großhandel von Humanarzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten) in Mecklenburg-Vorpommern wächst stetig. Dies ist umso bedeutender, da Medizinprodukte und Medizintechnik Wachstumstreiber im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Export sind.

Apotheken-Reformgesetz

Land setzt sich für Änderungen beim geplanten Apotheken-Reformgesetz des Bundes ein

Schwerin – Die Landesregierung sieht erheblichen Veränderungsbedarf am bisher vorliegenden Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes der Bundesregierung. Das machte Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm am Freitag anlässlich ihres Besuchs der Cothenius-Apotheke in Anklam deutlich. Das Landesgesundheitsministerium sei dazu im konstruktiven Austausch mit der Apothekerkammer und dem Apothekerverband MV, aber auch mit einzelnen Apothekerinnen und Apothekern.

„Wir unterstützen das Ziel des Bundes, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um Apotheken gerade im ländlichen Raum zu stärken. Allerdings darf das nicht zulasten der Qualität gehen. Eine Apotheke kann nur mit hochqualifizierten Fachpersonal geführt werden“, benannte Grimm einen wesentlichen Kritikpunkt ihres Ministeriums. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Öffnung und der Betrieb einer Apotheke in Abwesenheit eines Apothekers würde insgesamt eine deutliche Verschlechterung der Versorgungsqualität der Bevölkerung darstellen, so Grimm.

Ausdrücklich sprach die Staatssekretärin sich auch für eine angemessene Erhöhung des Apotheken-Honorars aus. „Die Vergütungen müssen an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden, um die Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu sichern“, verdeutlichte Grimm die Position des Landes.

Weiteren Änderungsbedarf am Gesetzentwurf sieht Grimm bei der Honorierung von Teildiensten im Rahmen des Nacht- und Notdienstes. „Hier muss den Ländern gesetzlich ermöglicht werden, die regionalen Besonderheiten bei der Festlegung der Notdienstpläne zu beachten“, sagte Grimm. In Mecklenburg-Vorpommern hätten sich die Teildienste bewährt und seien etablierter Teil der Versorgung der Bevölkerung außerhalb der regulären Öffnungszeiten. „Eine Vergütung dieser Teildienste ist zur Stärkung von Apothekenstandorten gerade in dünnbesiedelten Regionen unbedingt erforderlich“, so die Staatssekretärin.

Grimm: „Die fast 1.000 Apothekerinnen und Apotheker in den derzeit 363 öffentlichen Apotheken stellen zuverlässig die gute Arzneimittelversorgung in Mecklenburg- Vorpommern sicher. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, setzen wir uns gemeinsam mit den Standesvertretungen der Apothekerschaft im Land für Verbesserungen am Referentenentwurf des Bundes ein. Die Nicht-Verabschiedung des Apotheken-Reformgesetzes in dieser Woche im Bundeskabinett, zeigt, dass auch innerhalb der Bundesregierung offensichtlich noch Beratungsbedarf besteht.“

Modernisierung Jugendgästehaus „Graureiher“

Übergabe des Fördermittelbescheids für die Modernisierung des Jugendgästehauses "Graureiher"
Übergabe des Fördermittelbescheids für die Modernisierung des Jugendgästehauses „Graureiher“

Nehringen – Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm besuchte heute das Jugendgästehaus „Graureiher“ in Nehringen im Landkreis Vorpommern-Rügen. Grimm übergab dem Team einen Zuwendungsbescheid für die Modernisierung eines der zwei Bettenhäuser in Höhe von 50.000 Euro.

„Das Jugendgästehaus ist seit 30 Jahren ein beliebtes Ausflugsziel für Kinder und Jugendliche. Ich freue mich, dass die Ausstattung und damit die Erlebnisse für die jungen Gäste mit der Förderung weiter verbessert werden können“, sagte Grimm.

Das Gästehaus im kleinen Ort Nehringen ist ein Angebot des Vereins „Jugendhaus Storchennest“. Der Verein ist im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit aktiv und betreibt als anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mehrere Einrichtungen und Projekte. Dazu zählen neben dem Jugendgästehaus „Graureiher“ Kindertagesstätten, Jugendwohngruppen und ein Mehrgenerationenhaus.

Das erste Bettenhaus auf dem Gelände wurde in den 1990er Jahren erbaut. Es erstreckt sich über zwei Etagen und bietet rund 30 Schlafplätze. Die Einrichtung weist altersbedingt inzwischen sichtbare Gebrauchsspuren auf. „Mit den Fördermitteln kann der Verein nach langer Nutzung nun neue Einrichtungsgegenstände anschaffen. Die Ausstattung des Gästehauses wird somit wieder auf einen modernen Stand gebracht“, erklärt Grimm.

Ein zweites Bettenhaus mit insgesamt 36 Betten wurde im Jahr 2010 erbaut. Darüber hinaus stehen das Haupthaus mit Gruppenräumen, Küche und Sanitäranlagen, ein Zeltplatz sowie unmöblierte Blockhütten auf dem Areal zur Verfügung. Grimm sieht in der Modernisierung des alten Bettenhauses auch positive Auswirkungen auf die gesamte ländliche Region Recknitz-Trebeltal.

„Als moderner und bekannter Erholungsort kann das Jugendgästehaus Graureiher künftig noch mehr Besucherinnen und Besucher für die Region begeistern“, hofft Grimm. Dazu beitragen würde laut Grimm auch, dass Storchennest e.V. eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit mit Einheimischen, anderen regionalen Einrichtungen und Tourismusanbietern pflege.