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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Interkulturelle Woche

Integrationsbeauftragte sieht Interkulturelle Woche als Chance für Begegnungen und Austausch

Schwerin – „Neue Räume“ lautet das diesjährige Motto der Interkulturellen Woche (IKW), die mit zahlreichen Veranstaltungen Ende September im gesamten Bundesgebiet stattfindet. Die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, hofft auf eine rege Beteiligung auch in Mecklenburg-Vorpommern und ruft Kommunen, Verbände, Initiativen und Privatpersonen auf, sich zu engagieren und Zeichen für Vielfalt und Toleranz zu setzen.

„Die Interkulturelle Woche bietet die Gelegenheit für Einheimische und Zugewanderte, sich besser kennenzulernen, über soziale, ökologische und ökonomische Themen der Vielfaltsgesellschaft zu diskutieren und gemeinsam zu feiern“, betont Michael. „Begegnungen fördern ein besseres Miteinander.“ Dies sei angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen und fremdenfeindlicher Haltungen wichtiger denn je.

Michael: „Wir brauchen eine starke Zivilgesellschaft. Die Interkulturelle Woche ist eine sehr gute Gelegenheit, sich für Menschlichkeit, Respekt und Teilhabe zu engagieren.“

Die Möglichkeiten für eine Teilnahme seien laut Michael vielseitig. „Es können zum Beispiel Konzerte, Ausstellungen oder Lesungen organisiert werden“, erklärt die Integrationsbeauftragte.

Im Mittelpunkt der IKW soll das Zusammenkommen und der Austausch zwischen Menschen mit unterschiedlichen Kulturen und Biografien stehen. „Im Zuge der Interkulturellen Woche bieten sich viele Gelegenheiten, ins Gespräch zu kommen und mehr über die Mitmenschen zu erfahren“, hebt Michael hervor. Die Aktionen sollen Freude bringen und neugierig machen.

Die Eintragung von Veranstaltungen zur IKW ist auf der Webseite https://www.interkulturellewoche.de/ möglich. Die Integrationsbeauftragte weist darauf hin, dass Termine, die sich dem Thema Integration, Migration und Teilhabe widmen, auch außerhalb des offiziellen Aktionszeitraums stattfinden können.

Die offizielle bundesweite Auftaktveranstaltung der IKW findet am 21. September in Saarbrücken statt. Geplant sind ein ökumenischer Gottesdienst und ein buntes Bühnenprogramm. Auftakt in Mecklenburg-Vorpommern ist am 22. September in der Hansestadt Stralsund.

Die IKW ist eine Initiative der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Griechisch-Orthodoxen Metropolie. Sie wird von Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Integrationsbeauftragten und -beiräten, Migrantenorganisationen sowie Initiativgruppen unterstützt und mitgetragen.

Vielfalt und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern

Kabinett beschließt Fortschreibung des Landesaktionsplanes 

Schwerin – Als „wichtigen Beitrag zur Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz und somit zu einem selbstbestimmten Leben queerer Menschen in unserem Land“ bezeichnet Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm den Landesaktionsplan „Vielfalt und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern – In Vielfalt vereint!“ (LAP Vielfalt).

Die Landesregierung beschloss die Fortschreibung des LAP Vielfalt im Rahmen der heutigen Kabinettssitzung und wird diesen nun an den Landtag übergeben.

„Mit dem weiter entwickelten Aktionsplan setzt die Landesregierung nicht nur ein wichtiges Zeichen für Vielfalt und gegen Diskriminierung in unserer Gesellschaft, sondern bekennt sich zugleich zu einem weltoffenen und toleranten Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Grimm, die in Vertretung von Ministerin Stefanie Drese an der Sitzung des Kabinetts teilnahm.

Wie wichtig dieser Aktionsplan sei, würden die jüngsten Zahlen zur Hasskriminalität sowie mehrere Ereignisse und Vorkommnisse in MV zeigen. „Das regelmäßige Beschmieren der Regenbogenbank in Rostock oder die Ersetzung der Regenbogenfahne durch eine Hakenkreuzfahne am Neubrandenburger Bahnhof sind nur zwei Beispiele dafür, dass Queerfeindlichkeit und Einschüchterungsversuche weiterhin in unserer Gesellschaft verbreitet sind und tendenziell zunehmen“, so Grimm.

Die Staatssekretärin hob den breitangelegten Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des neuen Aktionsplans hervor mit dem Ziel, Diskriminierungen abzubauen, die Akzeptanz der LSBTIQ*-Community in der Gesellschaft zu stärken und queeren Menschen ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen.

In acht verschiedenen Handlungsfeldern mit 26 Themenbereichen, wie u.a. Kita, Schule, Jugend, Sport, die Arbeitswelt, Gesundheit, Pflege, Polizei, Justiz, Wissenschaft, Kultur sind im Zusammenwirken aller Ministerien und unter Beteiligung der queeren Community eine Vielzahl von Maßnahmen entstanden, um die Anliegen queerer Menschen in drer Gesellschaft besser zu verankern. 13 Vereine und Verbände gaben eine Stellungnahme ab.

„Insgesamt sind 80 Maßnahmen in der Fortschreibung des LAP Vielfalt aufgeführt, die in den kommenden Jahren durch die Landesregierung umgesetzt werden sollen“, sagte Grimm. Dazu zählen Aktionen zur Stärkung der Akzeptanz im Bereich der Familienbildung, der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport. Darüber hinaus setzt der LAP Vielfalt Akzente im Bereich der Gesundheit, Pflege, der Altenhilfe oder der Migration sowie bei der Fort- und Weiterbildung. Auch im Handlungsfeld der Polizei und Justiz sind neue Vorhaben geplant.

Grimm: „Wir nehmen selbstverständlich auch kritische Hinweise der Vereine und Verbände auf und werden deshalb ein Begleitgremium einrichten. Dort erfolgt die kontinuierliche Überprüfung des Umsetzungsstandes konkreter Maßnahmen. Auch die Erweiterung des LAP Vielfalt um weitere Handlungsfelder werden zum Gegenstand anstehender Beratungen im Begleitgremium.“

Im Jahr 2015 wurde der erste „Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in M-V“ (LAP Vielfalt) durch die Landesregierung verabschiedet und anschließend dem Landtag übermittelt. In den vergangenen acht Jahren hat der LAP Vielfalt wichtige Maßnahmen zur Steigerung der gesellschaftlichen Toleranz und zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ* in M-V umgesetzt. Eine Evaluierung erfolgte im Jahr 2020, die durch eine Online-Befragung über die Lebenssituation von LSBTIQ* und eine Repräsentativbefragung zur Einstellung der Bevölkerung gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt begleitet wurde.

Unternehmen forscht zu Medizintechnik

Schulte: Solvamed GmbH entwickelt neue Produkte zur Infektionsbekämpfung

Rostock – Wirtschafts-Staatssekretär Jochen Schulte hat am Dienstag einen Fördermittelbescheid an die Solvamed GmbH in Rostock für ein Forschungsvorhaben übergeben. „Die Medizintechnik trägt stark zur wirtschaftlichen Stärke Mecklenburg-Vorpommerns bei und der Bedarf an Produkten und Dienstleistungen der Branche wächst weiter. Die Solvamed GmbH will investieren und neue, wettbewerbsfähige Produkte entwickeln. Wir unterstützen das Forschungsvorhaben“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Das Medizintechnikunternehmen wurde 2013 gegründet und entwickelt seither Produkte zu Prävention und Diagnostik von Infektionen. Im Mittelpunkt steht die Bekämpfung infektiöser Krankheiten sowie die Herstellung und der Vertrieb entsprechender Medizinprodukte. In dem neuen Forschungsprojekt geht es um die Entwicklung eines Probennehmers für die Diagnostik verschiedener Krankheitserreger. Dieser soll so entwickelt werden, dass ein effizienter Nachweis unter anderem für Corona-, RS-, Parainfluenza-, Influenza- und Rhino-Virusinfektionen möglich wird.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 958.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 478.000 Euro.

Die Gesundheitswirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren ein stabiler, krisenfester Wachstumsfaktor mit mehr als 160.000 Erwerbstätigen. Nach aktuellen Daten weist die Branche eine Wertschöpfung von insgesamt ca. 6,5 Mrd. Euro aus. Das entspricht fast 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes. Rückgrat der Gesundheitswirtschaft in M-V bleibt zwar nach wie vor die medizinische Versorgung, aber der Anteil der mittelständisch geprägten industriellen Gesundheitswirtschaft (u.a. Produktion, Vertrieb und Großhandel von Humanarzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten) in Mecklenburg-Vorpommern wächst stetig. Dies ist umso bedeutender, da Medizinprodukte und Medizintechnik Wachstumstreiber im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Export sind.

Termin: Einkommensteuererklärung für 2023

Frist für eigenständig erstellte Erklärungen endet am 2. September

Schwerin – Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellen, haben noch etwa zwei Wochen Zeit, die Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2023 anzufertigen. Regulär endet die Frist zur Abgabe am 31. Juli des Folgejahres. Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation wurde die Abgabefrist jedoch verlängert.

Wer zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist und keine Unterstützung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nimmt, muss seine Erklärung spätestens am 2. September 2024 einreichen. Zwar endet die Frist offiziell am 31. August 2024, jedoch fällt dieser Tag auf einen Samstag, wodurch sich die Frist bis zum darauffolgenden Montag verlängert.

„Es ist uns ein Anliegen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht und unkompliziert erfüllen können. Die Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung bietet zusätzliche Zeit, um sich mit den notwendigen Unterlagen vertraut zu machen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung sicher und bequem über Mein ELSTER abzugeben,“ erklärt der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

ELSTER bietet zahlreiche Vorteile. Beispielsweise gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung, bei der Bescheinigungen von Lohn- und Rentendaten sowie Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgerufen werden können. Zudem erleichtert die Datenübernahme aus dem Vorjahr die Arbeit, da keine jährlichen Neueingaben erforderlich sind, sondern die Werte lediglich aktualisiert werden müssen. Die integrierte Probeberechnung zeigt schon frühzeitig die voraussichtliche Zahllast oder Erstattung an.

„Ein weiterer Vorteil von ELSTER sind die ständigen Plausibilitätsprüfungen, die sofort auf Unstimmigkeiten hinweisen. Das erleichtert nicht nur den Steuerpflichtigen, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern die Arbeit.  In der Regel sind bei Steuererklärungen mit ELSTER weniger Nachfragen erforderlich, was kürzere Bearbeitungszeiten und eine höhere Autofallquote zur Folge hat. So haben die ohnehin stark belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern mehr Zeit, sich auf die wirklich schwierigen Fälle zu konzentrieren“, so Dr. Geue weiter.

Weitere Informationen sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Bei Fragen stehen die Finanzämter des Landes gerne zur Verfügung.

Schwimmunterricht an allen Grundschulen

Oldenburg: Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig

Schwerin – Ein Jahr nach Einführung des Schwimmkonzeptes hat Bildungsministerin Simone Oldenburg eine positive Bilanz gezogen. Wie die Staatlichen Schulämter mitgeteilt haben, fand an allen Grundschulen Schwimmunterricht entweder in wöchentlichen Kursen oder in Intensivkursen bzw. in Schwimmlagern statt.

„Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In der Gesellschaft herrscht ein breiter Konsens darüber, dass jedes Kind die Möglichkeit haben muss, schwimmen zu lernen.

Das Konzept zeigt sichtbare Erfolge und macht deutlich, dass unser Bundesland im Bereich der Schwimmausbildung modern und richtungsweisend aufgestellt ist. Ich danke allen Partnerinnen, Partnern und den Landtagsabgeordneten, die dieses Konzept erarbeitet und mit auf den Weg gebracht haben“, sagte die Ministerin.

Mit dem Schwimmkonzept orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern am neuesten Stand der Schwimmausbildung an Schulen bundesweit. Es erstreckt sich vom Erwerb der Grundkompetenzen im Vorschulalter bis zu den weiterführenden Schulen mit besonderem Fokus auf Grundschulen. Ein zentraler Bestandteil ist die regelmäßige Qualifizierung von Schwimmlehrkräften, insbesondere in Bezug auf ihre Rettungsfähigkeit.

Darüber hinaus besteht auch für Lehrkräfte ohne das Unterrichtsfach Sport die Möglichkeit, sich zu Schwimmlehrkräften ausbilden zu lassen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 445 Lehrkräfte mit einer Schwimmqualifikation.

Wie im Schwimmkonzept weiter vorgesehen, haben auch Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgangsstufe an Auffrischungskursen teilgenommen, damit sie ihre Schwimmfähigkeiten weiterentwickeln konnten, die sie in der Grundschule erworben haben. Der Schulschwimmpass begleitet die Kinder durch ihre gesamte Ausbildung und dokumentiert den aktuellen Lernstand sowie die Schwimmkompetenz.

Er dient auch als offizieller Nachweis der Schwimmfähigkeit und bietet Eltern wichtige Informationen über den Fortschritt ihrer Kinder. Zu den Standards für die Schwimmausbildung in der Schule zählen die Niveaustufen „Wassergewöhnung“, „Grundfertigkeiten“, „Schwimmen können“ (Basisstufe) und „Sicheres Schwimmen“.

Auch im Jahr 2024 führt das Land das Programm „M-V kann schwimmen“, das vom Sozialministerium verantwortet und mit 200.000 Euro gefördert wird, fort. Das Programm ergänzt den Schwimmunterricht in der Grundschule und unterstützt insbesondere die Kinder, die nicht oder nur eingeschränkt an einem Schwimmkurs in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilgenommen haben oder diesen nicht erfolgreich abschließen konnten.

Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen.

Pflicht zur elektronischen Rechnung

Schwerin – Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die in einem speziellen Format vorliegen, das von Computern gelesen werden kann, damit sie leicht verarbeitet werden können.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsersteller

Diese neue Regel gilt auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer gewählt hat, gilt die Pflicht zur E-Rechnung.

Das bedeutet, dass E-Rechnungen in allen Bereichen (auch Sphären genannt) eines Vereins erstellt werden müssen, in denen Waren oder Dienstleistungen verkauft werden; betroffen können somit die Sphären der Zweckbetriebe, der Vermögensverwaltung oder der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sein.

Weitere Informationen zu diesen Sphären finden Sie in der Broschüre „Steuertipps für Vereine“, die kostenlos unter dem Link https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/Publikationen/?id=11153&processor=veroeff bestellt werden kann.

Allerdings gibt es Übergangsfristen: Wenn der Verein im jeweiligen Vorjahr weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielt hat, dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papier- oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers einfache digitale Rechnungen ausgestellt werden. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro [und Fahrausweise] gibt es eine freiwillige Ausnahme von der Pflicht.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsempfänger

Vereine sollten sich jedoch darauf vorbereiten, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können (ggf. als Anhang einer E-Mail), die den Sphären Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können. Für den Empfang von E-Rechnungen ist nämlich keine Übergangsfrist vorgesehen.

Um weitere Fragen zu klären, wird das Bundesministerium der Finanzen voraussichtlich im dritten Quartal 2024 ein offizielles Schreiben mit weiteren Details veröffentlichen.

KI bei der Patientenversorgung

Meyer: Patientensicherheit und Infektionsprävention stehen im Fokus der GWA-Hygiene GmbH

Stralsund – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat sich heute bei der GWA-Hygiene GmbH in Stralsund informiert. „Das Unternehmen nutzt intensiv die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz, um einzelne Prozesse bei der Patientenversorgung zu automatisieren. Dabei geht es vorrangig um die Kombination von Daten aus verschiedenen Sensoren, wie beispielsweise Handhygienemonitoren sowie Raumbelegungs- und Luftqualitätssensoren.

Diese automatisierten Prozesse ermöglichen eine dringend notwendige Entlastung für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer bei einem Betriebsrundgang vor Ort.

Das Unternehmen ist ein erfolgreicher Anbieter von Lösungen im Bereich der Patientensicherheit; der Fokus dabei liegt auf der Infektionsprävention. Um den Kunden anschaulich und praxisnah die Produkte näherzubringen, hat die GWA-Hygiene GmbH einen Showroom eingerichtet. Dieser ist einem Patientenzimmer nachempfunden und mit zwei Krankenhausbetten und einem Inkubator ausgestattet.

Die GWA-Hygiene GmbH mit Sitz in Stralsund wurde im Jahr 2015 als Spinn-off der Hochschule Stralsund gegründet und beschäftigt über 30 Mitarbeitende sowie derzeit fünf Studierende. In diesem Jahr war das Unternehmen einer der Preisträger im „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Kooperation mit der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk für Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Fokus des prämierten Vorhabens „ANGEL – Advanced Network for Guarding Elderly Lives“ stehen die Weiterentwicklung und Vermarktung des Zonensensors – einem KI-gestützten System zur Erkennung kritischer Zustände bei pflegebedürftigen Personen. Der bereits in Kliniken eingesetzte Zonensensor, der Patientenbewegungen detektieren kann, soll auf den Bereich der ambulanten und stationären Pflege erweitert werden und bei pflegebedürftigen Personen frühzeitig Delir und Sturzrisiken erkennen.

Zu diesem Zweck soll ein Experten-Netzwerk aus fünf Krankenhäusern und fünf Pflegeheimen gegründet werden, um den Zonensensor in gemeinschaftlicher Entwicklung mit Praxispartnern aus dem klinischen Bereich und Technologiepartnern weiter zu entwickeln und zu vermarkten.

Vermeidung von Herz- und Gefäßerkrankungen

Kritzmow – Im Rahmen ihrer Sommertour informierte sich Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm heute über die Arbeit der Internistischen Hausarztpraxis inklusive einer Präventionspraxis von Dr. El-Omari in Kritzmow (Landkreis Rostock).

Die Praxis legt bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten einen Schwerpunkt auf die Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen. „Präventionsmaßnahmen haben eine hohe Bedeutung, um die Entstehung von Herz- und Gefäßerkrankungen zu verhindern. Deshalb ist die Arbeit des Praxisteams von Dr. El-Omari ein wichtiger Beitrag für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in der Region“, betonte Grimm nach ihrem Besuch.

Die Staatssekretärin verwies darauf, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigste Todesursache in Deutschland sind. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand werden bis zu 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Risikofaktoren wie ungesunde Ernährung, Bewegungsarmut, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum verursacht.

„Wir brauchen deshalb mehr Vorbeugung und Früherkennung sowie die Unterstützung eines gesunden Lebensstils, um die Risikofaktoren zu vermindern“, verdeutlichte Grimm. Die Staatsekretärin betonte, dass derzeit auf Bundesebene der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit („Gesundes-Herz-Gesetz“) beraten werde.

„Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch ein Bündel an Maßnahmen die Früherkennung und die Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbessern und so die Herz-Kreislauf-Gesundheit in der Bevölkerung zu stärken“, so Grimm.

Die Gesundheits-Staatssekretärin hob in diesem Zusammenhang die Angebote der Präventionspraxis in Kritzmow hervor. „Mit den vier Präventionssäulen bei Fettstoffwechselstörungen, Herzschwäche, schlafbezogener Atemstörung und Diabetes bietet das Team um Dr. El-Omari gezielte Hilfe an, um die Herzgesundheit der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Krankheitslast und Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken“, sagte Grimm.