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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Termin: Einkommensteuererklärung für 2023

Frist für eigenständig erstellte Erklärungen endet am 2. September

Schwerin – Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellen, haben noch etwa zwei Wochen Zeit, die Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2023 anzufertigen. Regulär endet die Frist zur Abgabe am 31. Juli des Folgejahres. Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation wurde die Abgabefrist jedoch verlängert.

Wer zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist und keine Unterstützung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nimmt, muss seine Erklärung spätestens am 2. September 2024 einreichen. Zwar endet die Frist offiziell am 31. August 2024, jedoch fällt dieser Tag auf einen Samstag, wodurch sich die Frist bis zum darauffolgenden Montag verlängert.

„Es ist uns ein Anliegen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht und unkompliziert erfüllen können. Die Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung bietet zusätzliche Zeit, um sich mit den notwendigen Unterlagen vertraut zu machen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung sicher und bequem über Mein ELSTER abzugeben,“ erklärt der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

ELSTER bietet zahlreiche Vorteile. Beispielsweise gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung, bei der Bescheinigungen von Lohn- und Rentendaten sowie Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgerufen werden können. Zudem erleichtert die Datenübernahme aus dem Vorjahr die Arbeit, da keine jährlichen Neueingaben erforderlich sind, sondern die Werte lediglich aktualisiert werden müssen. Die integrierte Probeberechnung zeigt schon frühzeitig die voraussichtliche Zahllast oder Erstattung an.

„Ein weiterer Vorteil von ELSTER sind die ständigen Plausibilitätsprüfungen, die sofort auf Unstimmigkeiten hinweisen. Das erleichtert nicht nur den Steuerpflichtigen, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern die Arbeit.  In der Regel sind bei Steuererklärungen mit ELSTER weniger Nachfragen erforderlich, was kürzere Bearbeitungszeiten und eine höhere Autofallquote zur Folge hat. So haben die ohnehin stark belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern mehr Zeit, sich auf die wirklich schwierigen Fälle zu konzentrieren“, so Dr. Geue weiter.

Weitere Informationen sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Bei Fragen stehen die Finanzämter des Landes gerne zur Verfügung.

Schwimmunterricht an allen Grundschulen

Oldenburg: Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig

Schwerin – Ein Jahr nach Einführung des Schwimmkonzeptes hat Bildungsministerin Simone Oldenburg eine positive Bilanz gezogen. Wie die Staatlichen Schulämter mitgeteilt haben, fand an allen Grundschulen Schwimmunterricht entweder in wöchentlichen Kursen oder in Intensivkursen bzw. in Schwimmlagern statt.

„Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In der Gesellschaft herrscht ein breiter Konsens darüber, dass jedes Kind die Möglichkeit haben muss, schwimmen zu lernen.

Das Konzept zeigt sichtbare Erfolge und macht deutlich, dass unser Bundesland im Bereich der Schwimmausbildung modern und richtungsweisend aufgestellt ist. Ich danke allen Partnerinnen, Partnern und den Landtagsabgeordneten, die dieses Konzept erarbeitet und mit auf den Weg gebracht haben“, sagte die Ministerin.

Mit dem Schwimmkonzept orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern am neuesten Stand der Schwimmausbildung an Schulen bundesweit. Es erstreckt sich vom Erwerb der Grundkompetenzen im Vorschulalter bis zu den weiterführenden Schulen mit besonderem Fokus auf Grundschulen. Ein zentraler Bestandteil ist die regelmäßige Qualifizierung von Schwimmlehrkräften, insbesondere in Bezug auf ihre Rettungsfähigkeit.

Darüber hinaus besteht auch für Lehrkräfte ohne das Unterrichtsfach Sport die Möglichkeit, sich zu Schwimmlehrkräften ausbilden zu lassen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 445 Lehrkräfte mit einer Schwimmqualifikation.

Wie im Schwimmkonzept weiter vorgesehen, haben auch Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgangsstufe an Auffrischungskursen teilgenommen, damit sie ihre Schwimmfähigkeiten weiterentwickeln konnten, die sie in der Grundschule erworben haben. Der Schulschwimmpass begleitet die Kinder durch ihre gesamte Ausbildung und dokumentiert den aktuellen Lernstand sowie die Schwimmkompetenz.

Er dient auch als offizieller Nachweis der Schwimmfähigkeit und bietet Eltern wichtige Informationen über den Fortschritt ihrer Kinder. Zu den Standards für die Schwimmausbildung in der Schule zählen die Niveaustufen „Wassergewöhnung“, „Grundfertigkeiten“, „Schwimmen können“ (Basisstufe) und „Sicheres Schwimmen“.

Auch im Jahr 2024 führt das Land das Programm „M-V kann schwimmen“, das vom Sozialministerium verantwortet und mit 200.000 Euro gefördert wird, fort. Das Programm ergänzt den Schwimmunterricht in der Grundschule und unterstützt insbesondere die Kinder, die nicht oder nur eingeschränkt an einem Schwimmkurs in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilgenommen haben oder diesen nicht erfolgreich abschließen konnten.

Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen.

Pflicht zur elektronischen Rechnung

Schwerin – Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die in einem speziellen Format vorliegen, das von Computern gelesen werden kann, damit sie leicht verarbeitet werden können.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsersteller

Diese neue Regel gilt auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer gewählt hat, gilt die Pflicht zur E-Rechnung.

Das bedeutet, dass E-Rechnungen in allen Bereichen (auch Sphären genannt) eines Vereins erstellt werden müssen, in denen Waren oder Dienstleistungen verkauft werden; betroffen können somit die Sphären der Zweckbetriebe, der Vermögensverwaltung oder der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sein.

Weitere Informationen zu diesen Sphären finden Sie in der Broschüre „Steuertipps für Vereine“, die kostenlos unter dem Link https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/Publikationen/?id=11153&processor=veroeff bestellt werden kann.

Allerdings gibt es Übergangsfristen: Wenn der Verein im jeweiligen Vorjahr weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielt hat, dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papier- oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers einfache digitale Rechnungen ausgestellt werden. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro [und Fahrausweise] gibt es eine freiwillige Ausnahme von der Pflicht.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsempfänger

Vereine sollten sich jedoch darauf vorbereiten, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können (ggf. als Anhang einer E-Mail), die den Sphären Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können. Für den Empfang von E-Rechnungen ist nämlich keine Übergangsfrist vorgesehen.

Um weitere Fragen zu klären, wird das Bundesministerium der Finanzen voraussichtlich im dritten Quartal 2024 ein offizielles Schreiben mit weiteren Details veröffentlichen.

KI bei der Patientenversorgung

Meyer: Patientensicherheit und Infektionsprävention stehen im Fokus der GWA-Hygiene GmbH

Stralsund – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat sich heute bei der GWA-Hygiene GmbH in Stralsund informiert. „Das Unternehmen nutzt intensiv die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz, um einzelne Prozesse bei der Patientenversorgung zu automatisieren. Dabei geht es vorrangig um die Kombination von Daten aus verschiedenen Sensoren, wie beispielsweise Handhygienemonitoren sowie Raumbelegungs- und Luftqualitätssensoren.

Diese automatisierten Prozesse ermöglichen eine dringend notwendige Entlastung für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer bei einem Betriebsrundgang vor Ort.

Das Unternehmen ist ein erfolgreicher Anbieter von Lösungen im Bereich der Patientensicherheit; der Fokus dabei liegt auf der Infektionsprävention. Um den Kunden anschaulich und praxisnah die Produkte näherzubringen, hat die GWA-Hygiene GmbH einen Showroom eingerichtet. Dieser ist einem Patientenzimmer nachempfunden und mit zwei Krankenhausbetten und einem Inkubator ausgestattet.

Die GWA-Hygiene GmbH mit Sitz in Stralsund wurde im Jahr 2015 als Spinn-off der Hochschule Stralsund gegründet und beschäftigt über 30 Mitarbeitende sowie derzeit fünf Studierende. In diesem Jahr war das Unternehmen einer der Preisträger im „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Kooperation mit der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk für Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Fokus des prämierten Vorhabens „ANGEL – Advanced Network for Guarding Elderly Lives“ stehen die Weiterentwicklung und Vermarktung des Zonensensors – einem KI-gestützten System zur Erkennung kritischer Zustände bei pflegebedürftigen Personen. Der bereits in Kliniken eingesetzte Zonensensor, der Patientenbewegungen detektieren kann, soll auf den Bereich der ambulanten und stationären Pflege erweitert werden und bei pflegebedürftigen Personen frühzeitig Delir und Sturzrisiken erkennen.

Zu diesem Zweck soll ein Experten-Netzwerk aus fünf Krankenhäusern und fünf Pflegeheimen gegründet werden, um den Zonensensor in gemeinschaftlicher Entwicklung mit Praxispartnern aus dem klinischen Bereich und Technologiepartnern weiter zu entwickeln und zu vermarkten.

Vermeidung von Herz- und Gefäßerkrankungen

Kritzmow – Im Rahmen ihrer Sommertour informierte sich Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm heute über die Arbeit der Internistischen Hausarztpraxis inklusive einer Präventionspraxis von Dr. El-Omari in Kritzmow (Landkreis Rostock).

Die Praxis legt bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten einen Schwerpunkt auf die Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen. „Präventionsmaßnahmen haben eine hohe Bedeutung, um die Entstehung von Herz- und Gefäßerkrankungen zu verhindern. Deshalb ist die Arbeit des Praxisteams von Dr. El-Omari ein wichtiger Beitrag für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in der Region“, betonte Grimm nach ihrem Besuch.

Die Staatssekretärin verwies darauf, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigste Todesursache in Deutschland sind. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand werden bis zu 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Risikofaktoren wie ungesunde Ernährung, Bewegungsarmut, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum verursacht.

„Wir brauchen deshalb mehr Vorbeugung und Früherkennung sowie die Unterstützung eines gesunden Lebensstils, um die Risikofaktoren zu vermindern“, verdeutlichte Grimm. Die Staatsekretärin betonte, dass derzeit auf Bundesebene der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit („Gesundes-Herz-Gesetz“) beraten werde.

„Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch ein Bündel an Maßnahmen die Früherkennung und die Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbessern und so die Herz-Kreislauf-Gesundheit in der Bevölkerung zu stärken“, so Grimm.

Die Gesundheits-Staatssekretärin hob in diesem Zusammenhang die Angebote der Präventionspraxis in Kritzmow hervor. „Mit den vier Präventionssäulen bei Fettstoffwechselstörungen, Herzschwäche, schlafbezogener Atemstörung und Diabetes bietet das Team um Dr. El-Omari gezielte Hilfe an, um die Herzgesundheit der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Krankheitslast und Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken“, sagte Grimm.

Petra Saal bekommt Holger-Kliewe-Preis 2024

Besondere Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement an der Schule Gingst

Insel Rügen – Petra Saal aus Kartzitz erhielt in diesen Tagen den Holger-Kliewe-Preis 2024. „Die ehemalige Lehrerin für Kunst und Mathematik kann ohne Schule nicht leben“, erklärt Schulleiter André Farin in seiner Laudatio. Sie genieße zwar den Ruhestand mit allen Vorzügen, halte aber immer regelmäßig Kontakt zu Schülern und Lehrern ihrer alten Wirkungsstätte. Dieser reiche über das normale Maß hinaus und war für die Jury der Grund für die Vergabe des Ehrenamtspreises.

Holger Kliewe (2.v.r) überreicht zusammen mit André Farin (1.v.r.) und Martina Zabel (1.v.l.) den diesjährigen Ehrenamtspreis persönlich an die ehemalige Lehrerin Petra Saal (2.v.l.). Foto: Lisa Wurzler
Holger Kliewe (2.v.r) überreicht zusammen mit André Farin (1.v.r.) und Martina Zabel (1.v.l.) den diesjährigen Ehrenamtspreis persönlich an die ehemalige Lehrerin Petra Saal (2.v.l.). Foto: Lisa Wurzler

„In vielen schulischen Bereichen engagiert sich die 69-Jährige und bringt das Schulleben immer wieder mit voran“, lobt André Farin die Arbeit seiner Kollegin. Sie unterstützt die Schüler in den Sport- und Themenwochen und bietet für die Abschlussklassen erfolgreich Nachhilfe in Mathematik an. Zusammen mit ihrem Mann besorgte sie in den zurückliegenden Jahren kostenlos Möbel für mehrere Klassenzimmer und hilft auch immer dann, wenn Not am Mann oder an der Frau ist.

Petra Saal strahlt, als sie von über 300 Schülern und Lehrern mit einem gewaltigen Applaus beglückwünscht wird. Sie wissen meist aus eigener Erfahrung in Inselvereinen, wie wertvoll das Ehrenamt gerade in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur ist. „Ich bin gern an dieser Schule, wo sehr wertvolle pädagogische Arbeit geleistet wird“, meint die Preisträgerin und verspricht, ihren Einsatz in Schule und Förderverein fortzusetzen.

Zu den ersten Gratulanten gehört Holger Kliewe persönlich. „Ich freue mich, dass in diesem Jahr eine Lehrerin ausgezeichnet wird“, sagt der Ummanzer Bürgermeister, der den besonderen Preis der Schule Gingst in jedem Jahr stiftet. Pädagogen wie die Ausgezeichnete hätten schon immer mit Leib und Seele für ihre Schule gebrannt. Er sprach aus eigener Erfahrung, denn er war selbst Schüler in Gingst und bleibt der Bildungseinrichtung unter anderem deswegen sehr verbunden.

Kita bleibt beitragsfrei

Schwerin – Die Bundes- und Landesregierung haben einen Kompromiss zur Kita-Finanzierung erzielt. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder für die Kita-Finanzierung können nun auch im gesamten Jahr 2025 für die Beitragsfreiheit eingesetzt werden. Die Landesregierung begrüßt den im Umlauf gefassten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung ermöglicht, die Mittel aus dem Gesetz auch weiter zur Kita-Finanzierung der Eltern zu verwenden. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern immer eingesetzt. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für die Familien und Kinder und Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Mecklenburg-Vorpommern hat 2020 die beitragsfreie Kita eingeführt.

Dabei wird es auch bleiben. Darauf können sich die Eltern verlassen. Die beitragsfreie Kita ist auch bisher schon überwiegend aus Landesmitteln finanziert worden. Es ist gut, dass wir auch im kommenden Jahr Gelder des Bundes dafür einsetzen können. Ab 2026 setzt die Landesregierung wie geplant die Bundesmittel für die Qualitätsverbesserungen ein, wie zum Beispiel mit der Verkleinerung der Gruppen im Kindergarten“, verdeutlichte Schwesig.

„Unabhängig von dieser Regelung stand für Mecklenburg-Vorpommern die beitragsfreie Kita nie zur Diskussion“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben den Familien das Versprechen gegeben, dass die Kita auch in Zukunft beitragsfrei bleibt. Darauf können sich die Eltern verlassen. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlastet die Landesregierung die Familien je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das Land investiert jedes Jahr hierfür rund 70 Millionen Euro.

Außerdem ist diese Unterstützung ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit, weil Bildung von Anfang an kostenfrei ist. Sie sichert Teilhabe und sorgt dafür, dass der Bildungserfolg der Kinder nicht abhängig vom Einkommen der Eltern ist. 117.000 Kinder besuchen bei uns eine Kindertageseinrichtung. Bundesweit ist Mecklenburg-Vorpommern mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren Spitzenreiter.“

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass die Länder die Milliarden des Bundes zur Kita-Förderung ab Mitte 2025 nicht mehr nutzen dürfen, um Eltern bei den Gebühren zu entlasten.

Inklusiver Betrieb in Wolgast

Wolgaster Café zeigt, wie ein inklusiver Betrieb gelingen kann

Sozialministerin Stefanie Drese mit dem Team von "bunt und wertvoll"
Sozialministerin Stefanie Drese mit dem Team von „bunt und wertvoll“

Wolgast – Im März dieses Jahres hat das inklusive Café „bunt und wertvoll“ in Wolgast eröffnet. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen zusammen.

Sozialministerin Stefanie Drese besuchte das Café gestern im Rahmen ihrer Sommertour und lobte die Vorbildfunktion des Projektes. „‚bunt und wertvoll‘ zeigt eindrucksvoll, wie ein inklusiver Arbeitsplatz gestaltet werden kann. Inklusion lebt von positiven Beispielen wie diesen“, so die Ministerin.

Die zwölf Mitarbeitenden des Cafés in Trägerschaft des Bildungscampus MV werden so eingesetzt, dass ihre individuellen Stärken gefördert werden. „Das zeigt, wie eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen problemlos auch auf dem ersten Arbeitsmarkt gelingen kann“, lobte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass es solche Beispiele auch in Mecklenburg-Vorpommern noch häufiger brauche. So sei die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in MV niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung.

„Ich würde mir wünschen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, offener an diese Menschen herantreten.

Sie sind, statistisch gesehen, oft besser ausgebildet als der Durchschnitt und für viele Handicaps lässt sich der Arbeitsplatz entsprechend ausstatten und anpassen“, so die Ministerin. Das Land biete hierzu Unterstützung zum Beispiel in Form von Fördermöglichkeiten für die Umgestaltung von Arbeitsplätzen an.

Seit Beginn des Jahres gebe es das Landesprogramm Inklusive Ausbildung und Arbeit, das Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen unterstützt.

Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 11 Mio. Euro zur Verfügung, von denen derzeit auch das Wolgaster Café profitiert. Informationen zum Antragsverfahren finden Interessierte beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

Zudem gibt es mit den vier Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) einen Lotsendienst für Personen, die Fragen zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung haben. Die EAAs unterstützen auch bei der Antragstellung für passende Fördermittel. „Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entstehen durch die Inanspruchnahme dieses Dienstes keine Kosten“, unterstrich Drese.

Drese: „Tatsächlich sind es oftmals in erster Linie Barrieren im Kopf, die einem inklusiven Arbeitsmarkt entgegenstehen. Ich bin dem Team von ‚bunt und wertvoll‘ daher sehr dankbar dafür, dass sie mitten im Stadtkerns Wolgasts zeigen: Ein gemeinsames Miteinander kann so einfach sein, wenn Beeinträchtigungen als Stärke und nicht als Hindernis für eine Beschäftigung wahrgenommen werden“.