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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Forschung zu Gesundheitsdaten

Landesregierung stärkt Gesundheitsforschung für die bestmögliche Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Die Landesregierung plant, den Zugang der medizinischen Forschung zu Gesundheitsdaten zu erleichtern, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Das Kabinett hat in dieser Woche eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht und an den Landtag überwiesen.

„Medizinischer Fortschritt ist auf eine herausragende Forschung angewiesen. Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern dafür eine wesentliche Voraussetzung schaffen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese wies darauf hin, dass eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft ist. Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz würden es möglich machen, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren. „Durch unsere gesetzliche Regelung können die dafür notwendigen Patientendaten demnächst zu Forschungszwecken von allen Krankenhäusern bestmöglich verarbeitet werden“, betonte Drese.

Bei jedem Forschungsvorhaben müsse vorher das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. „Davon profitieren unsere Krankenhäuser und letztendlich vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, so Drese.

„Die Nutzung von Patientendaten für die Gesundheitsforschung ist von elementarer Bedeutung für die Wissenschaft und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung“, verdeutlichte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Nur mit ausreichend vorhandenem medizinischem Datenmaterial könnten Forscherinnen und Forscher Zusammenhänge erkennen, Lösungen suchen und letztlich neue Behandlungsmethoden, die Medikamente der Zukunft oder Präventionsmaßnahmen entwickeln.

Martin: „Bisher erschweren Regelungen des Datenschutzes versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben oder verhindern sie gar. Eine Vielzahl von Patientendaten kann derzeit nicht für die Forschung genutzt werden. Hier setzen wir als Land nun mit einer datenschutzrechtlich sicheren gesetzlichen Lösung an. So stärken wir unsere Forschung zum Wohl der Menschen und machen sie wettbewerbsfähig im nationalen und internationalen Vergleich.“

Dem Gesetzentwurf vorangegangen war ein intensiver Austausch des Gesundheits- sowie des Wissenschaftsministeriums mit den Universitätsmedizinen des Landes, den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, dem Deutschen Ethikrat sowie dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit.

Aus Sicht der Wissenschaft hob der Direktor des Instituts für Bioinformatik der Universitätsmedizin Greifswald, Professor Dr. Lars Kaderali, hervor: „Ich danke der Landesregierung, insbesondere dem Gesundheitsministerium, dem Wissenschaftsministerium und der Ministerpräsidentin dafür, dass Sie unsere Änderungswünsche zum Landeskrankenhausgesetz aufgenommen haben, um die Möglichkeit, in MV mit medizinischen Daten zu forschen, nachhaltig zu verbessern.“

Die Situation der Forschung auf Patientendaten sei bisher durch einschränkende Regelungen schwierig. „Die Änderungen im Landeskrankenhausgesetz stellen einen Paradigmenwechsel für die Forschung dar, weg von einer administrativ sehr aufwändigen Einwilligungsregelung hin zu einer Widerspruchsregelung“, so Kaderali. Damit könnten nun Patientendaten für im öffentlichen Interesse liegende Forschung zum Wohle aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde.

Kaderali verdeutlichte, dass es nun zum Beispiel auch möglich sei, das Potential von Methoden der künstlichen Intelligenz in medizinischen Anwendungen zu nutzen und diese zu erforschen. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesen Regelungen bundesweit Vorreiter. Wenn das Gesetz beschlossen wird, können Routinedaten aus dem Krankenhaus in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwendet werden. Das trägt zum medizinischen Fortschritt bei und verbessert im Endeffekt die Behandlung von Krankheiten.“

Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ gestartet / Bildungsministerium und Techniker Krankenkasse starten Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Schwerin – Allen weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Angebot für die Präventionsarbeit gegen Mobbing und Gewalt zur Verfügung. Die Techniker Krankenkasse und das Bildungsministerium bieten das Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ seit dem Schuljahr 2023/2024 flächendeckend an. Hierfür sind im vergangenen Schuljahr Multiplikatorinnen ausgebildet worden. Grundlage ist eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

„Wir müssen frühzeitig Warnzeichen erkennen, Kinder und Jugendliche stärken. Mobbingerfahrungen können Schülerinnen und Schüler dauerhaft beeinflussen. Die Präventionsangebote fördern den respektvollen Umgang untereinander und zeigen auf, dass die Achtung des anderen ein Mittel zur Konfliktlösung ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg bei der Präsentation des Projektes an der Werner-von-Siemens-Schule in Schwerin.

Die Werner-von-Siemens-Schule ist eine von fünf Schulen, die das Projekt in diesem Schuljahr umsetzt. Zuvor wurde es in der 6. Jahrgangsstufe der Ostseeschule Wismar erprobt.

Das Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ ist eine Weiterentwicklung des bundesweit eingesetzten Anti-Mobbing-Koffers der Techniker Krankenkasse und versetzt Schulen in die Lage, gezielt und präventiv gegen Mobbing und Gewalt vorzugehen. Kernelement des Projekts ist eine Online-Plattform. Sie bietet alle Materialien wie Leitfäden, Filme, Arbeitsblätter und Übungen zum Download sowie weiterführende Hinweise für Schulen, zum Beispiel zur Mobbing-Intervention, zum Einbeziehen der Eltern.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bildungsministerium das Engagement gegen Mobbing weiter zu verstärken. In unserer zunehmend mediatisierten Gesellschaft ist es elementar, Jugendliche früh für das Thema zu sensibilisieren und Lehrkräften bedarfsgerechte Präventionswerkzeuge zur Verfügung zu stellen“, betonte Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

Die Umsetzung des Präventionsprojektes erfolgt durch das Kooperations- und Unterstützungssystem für Eltern und Schule (KuBES) des Bildungsministeriums. Die vier Sozialpädagoginnen des KuBES sind ausgebildete Landesmultiplikatorinnen, die die Schulen über das Angebot informieren und die Schulungen mit den Lehrkräften durchführen.

Im Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit dem Thema Mobbing. Sie erarbeiten in Übungen, Rollenspielen und Gesprächen, wie sie in Konfliktsituationen positiv und konstruktiv miteinander umgehen können. Filme und Erklärvideos machen deutlich, welche Folgen Mobbing für die Betroffenen hat und was die Schülerinnen und Schüler selbst tun können, um Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Ziel: Die Klasse entwickelt eine solide Basis dafür, dass sie eine tragfähige Gemeinschaft für die Zukunft wird. Am Elternnachmittag werden auch die Mütter und Väter in die Projektwoche einbezogen und können so den Entwicklungsprozess ihrer Kinder konstruktiv begleiten.

Weitere Informationen: www.gemeinsam-klasse-sein.de

Jugendliche aus M-V im Bundesrat

Berlin – Einmal im Jahr lädt der Bundesrat Schülerinnen und Schüler aus dem Land der Präsidentschaft nach Berlin ein. In einem Planspiel lernen die Jugendlichen, wie in der Bundesrepublik Deutschland Gesetze entstehen und beschlossen werden und welche Rolle der Bundesrat dabei spielt. Seit gestern nehmen 123 Schülerinnen und Schüler sowie 13 Lehrerinnen und Lehrer aus Schulen in Güstrow, Rostock, Schönberg, Grevesmühlen, Ribnitz-Damgarten, Spantekow, Wittenburg und Schwerin an „Jugend im Bundesrat“ teil.

Minister- und Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig traf die Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern heute im Bundesratsgebäude in Berlin. „Der Bundesrat ist ein ganz besonderer Ort unserer Demokratie in Deutschland. Hier spiegeln sich die Vielfalt der Regionen Deutschlands und die Interessen aus den 16 deutschen Ländern wider. Die Bundesländer wirken im Bundesrat bei der Gesetzgebung mit. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, besonders dann, wenn die Interessen von Bund und Ländern auseinandergehen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Sie freue sich sehr, dass sich Schülerinnen und Schüler aus ganz Mecklenburg-Vorpommern an der Aktion beteiligen. „Ich freue mich sehr über euer Interesse. Demokratie lernt man nicht nur theoretisch aus dem Schulbuch. Demokratie muss man üben und erleben. Das kritische Hinterfragen, das Aushalten anderer Meinungen. Demokratie fängt im Alltag an. Auch im Schulalltag. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Lehrerinnen und Lehrer, die sich an euren Schulen für Demokratie einsetzen und euch heute begleiten!“

Am Abend lädt die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern die Schülerinnen und Schüler zu einer Diskussionsrunde und einem Empfang mit der Ministerpräsidentin in die Landesvertretung ein. Gemeinsam mit der Bevollmächtigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund Jutta Bieringer und Staatsministerin Reem Alabali-Radovan stellt sich die Ministerpräsidentin den Fragen der interessierten Schülerinnen und Schüler.

Drese: Blut spenden, hilft Leben retten

Schwerin – In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Blutspenden in Deutschland rückläufig entwickelt – vor allem die Zahl der Vollblutspenden nimmt kontinuierlich ab. So sank die Zahl der Vollblutspenden von 4,927 Millionen im Jahr 2011 auf 3,575 Millionen im Jahr 2022. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ruft deshalb zu einer höheren Blutspendenbereitschaft auf.

Drese spendete am (heutigen) Montag selbst Blut beim DRK Rostock. Das Blutspendewesen ist in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern dezentral organisiert. Es teilt sich in drei Säulen auf. Diese sind neben den DRK-Blutspendediensten, die universitären Blutspendedienste und die privaten Plasmapherese-Stationen.

„Eine hohe Beteiligung an Blutspendern ist und bleibt sehr wichtig – denn die Reserven sind knapp“, betonte Drese. Blut lasse sich zudem in der Medizin bislang durch nichts ersetzen. Um den sinkenden Zahlen bei der Blutspende entgegenzuwirken, appellierte Drese besonders auch an junge Menschen, sich mit dem Thema zu befassen.

Die Ministerin begrüßte, dass in den letzten Jahren die Voraussetzungen zur Blutspende durch Änderungen im Transfusionsgesetz und in der Hämotherapie-Richtlinie geändert wurden. So können seit 2021 auch homosexuelle Männer unter bestimmten Voraussetzungen Blut spenden und gibt es seit 2023 keine Höchstaltersgrenze für die Blut- oder Plasmaspende mehr (vorher bis max. 68 Jahre).

„Die Ärztinnen und Ärzte beurteilen immer individuell, ob eine Spende möglich ist“, betonte Drese. So werde vor jeder Blut- oder Plasmaspende medizinisch geprüft, ob alle gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Spende erfüllt sind. Drese: „So rettet man mit einer Blutspende potentiell nicht nur andere Menschen, sondern erhält einen Gesundheitscheck und tut sich damit auch selbst einen Gefallen.“

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Vollblutspende sind:

  • Blut spenden ist ab 18 Jahren möglich.
  • Das Mindestgewicht beträgt 50 Kilogramm.
  • Blut oder Plasma spenden darf, wer gesund und fit ist und kein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten hat.
  • Frauen dürfen viermal und Männer sechsmal im Jahr Vollblut spenden
  • Zwischen zwei Vollblutspenden müssen mindestens acht Wochen liegen.

Ambulante Versorgung

Gemeinden erhalten Unterstützung zur Stärkung der ambulanten Versorgung

Schwerin – Vor rund einem Jahr startete das Projekt „MV Gesund vor Ort“ zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen. Das vom Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) geförderte Projekt berät und begleitet Kommunen, ein attraktiver Gesundheitsstandort zu werden und den Generationenwechsel in der ambulanten medizinischen Versorgung zu gestalten. Inzwischen erhalten bereits mehrere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gezielte Unterstützung.

„Die ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stehen in der ambulanten ärztlichen Versorgung vor großen Herausforderungen. Viele niedergelassene Ärzte werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen“, macht Gesundheitsministerin Stefanie Drese deutlich. Wichtig sei es daher, vor allem Praxisübernahmen und neue Niederlassungen in ländlichen Regionen zu fördern. „Das Angebot ist kostenlos und neutral“, betont Drese. „Die Beraterinnen und Berater analysieren die Gegebenheiten vor Ort und erarbeiten zusammen mit den Klienten ein passendes Konzept“, so Drese weiter.

Das Programm richtet sich an Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Ärztinnen und Ärzte und weitere Agierende mit Interesse an einer Trägerschaft ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen. „Im vergangenen Jahr hat sich ‚MV gesund vor Ort‘ zu einer zentralen Anlaufstelle bei Fragen und Vorhaben im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung auf dem Land entwickelt“, zieht Drese eine erste Zwischenbilanz.

Neben der Beratungsleistung werden Akteure in den Kommunen und aus dem Gesundheitswesen besser miteinander vernetzt. Sofern in den Gemeinden bereits konkrete Ideen für die Zukunft der ambulanten Versorgung in der jeweiligen Region vorliegen, unterstützt das Projektteam bei der Umsetzung.

Drese macht deutlich: „Die Akteure in den ländlichen Regionen profitieren von Kompetenzen im Bereich Marketing bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Gründung von Gesundheitseinrichtungen.“ Durchgeführt wird „MV Gesund vor Ort“ vom Rostocker Unternehmen ATI Küste GmbH.

Gegen Rassismus und Rechtsradikalismus

Integrationsbeauftragte: Viele Menschen heute sensibilisierter beim Thema Rassismus / 20 Jahre nach dem Mord an Mehmet Turgut

Rostock – Heute  jährt sich der Mord an Mehmet Turgut in Rostock zum 20. Mal. Der junge Kurde wurde in einem Imbiss im Stadtteil Toitenwinkel aus rassistischen Motiven ermordet. „Auch zwei Jahrzehnte nach der Tat müssen wir uns in der Gesellschaft mit Rassismus und Rechtsradikalismus auseinandersetzen. Das ist die Realität“, macht die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael anlässlich des Todestages von Mehmet Turgut deutlich. Michael wird als eine von vielen Gästen die Gedenkfeier in Rostock begleiten.

Michael betont, dass es solche Formen des Terrors in Deutschland überhaupt noch geben kann, sei erschreckend. „Die Umstände des Todes von Mehmet Turgut führen bis heute zu einem unermesslichen Schmerz für seine Familie“, so Michael. Um eine Aufarbeitung zu ermöglichen, sei laut Michael entscheidend, dass der Staat mit seinen Organen, Politikerinnen und Politiker und die Zivilgesellschaft anerkennen würden, dass Rassismus in Deutschland noch immer ein Thema sei.

„Erst, wenn wir dieses Problem beim Namen nennen, kann es uns gelingen, als eine wehrhafte Demokratie entschlossen dagegen zu handeln“, fügt Michael hinzu. Dass die Gesellschaft klare Zeichen setzen könne, verdeutlichten die Demonstrationen der letzten Wochen. Jeder Mensch, der für Freiheit, Toleranz und gegen Rassismus und Rechtsradikalismus auf die Straße gehe, trage dazu bei, dass sich eine Tat wie der Mord an Mehmet Turgut nicht wiederholt, so Michael.

Die Integrationsbeauftragte zeigt sich zuversichtlich, dass die Gesellschaft aus solchen Taten lernen kann: „Mein Eindruck ist, dass viele Menschen heute deutlich sensibilisierter für die Thematik sind, als es im Jahr 2004 der Fall gewesen ist.“ Viele Menschen in Deutschland und MV setzten sich laut Michael aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsbiografie ein.

„Mein Dank gehört vor allem der engagierten Zivilgesellschaft und den Migrant:innenselbstorganisationen (MSOs). In den 20 Jahren haben wir es dank ihres Einsatzes erreicht, dass die migrantische Gesellschaft mehr Mitspracherechte hat. Sie kämpfen unermüdlich für Gerechtigkeit, Gleichstellung und Partizipation“, betont Michael. Die MSOs seien es auch gewesen, die immer wieder auf die Unstimmigkeiten bei den Untersuchungen zum Fall Mehmet Turgut aufmerksam gemacht und nach Erklärungen gefragt hätten.

Die Gedenkveranstaltung zum 20. Todestag von Mehmet Turgut findet heute um 14 Uhr am Denkmal im Neudierkower Weg statt. Es wurde zum zehnten Todestag von Mehmet Turgut 2014 durch die Stadt Rostock eingeweiht. Auch in diesem Jahr erinnern zivilgesellschaftliche Initiativen gemeinsam mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Angehörigen der Familie Turgut an die Tat und Mehmet Turgut.

Förderung Wohnungsneubau

Wohnungsneubau und Modernisierung: Unternehmen erhalten 22 Prozent mehr Förderung

Schwerin – Das Land hebt die Förderanteile des Landes für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen ab 1. März deutlich an. Konkret betrifft dies die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstbeträge der Baudarlehen in der sozialen Wohnraumförderung.

„Um sicherzustellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes die Kosten auch in einem veränderten Marktumfeld angemessen ausgleicht, erlaubt die 2022 in Kraft gesetzte Wohnungsbauförderrichtlinie jetzt, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der maximal möglichen Förderhöchstbeträge je gebauten Quadratmeter anhand eines Baukostenindexes erfolgen darf.

Bisher mussten wir jedes Mal die gesamte Förderrichtlinie überarbeiten, wenn wir die Beträge darin den vorhersehbar durch Preisentwicklungen veränderten Marktbedingungen anpassen wollten. Erstmals können wir diese Neuerung jetzt nutzen und haben damit Anhebungen um 22 Prozent in der Neubauförderung und auch in der Modernisierungsförderung vorgenommen“, erläutert Bauminister Christian Pegel. Die Förderung erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnach-
lass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden.

„Gerade in Zeiten gestiegener Kreditzinsen ist die Förderung mit zinslosen Darlehen für Investoren besonders attraktiv. Durch die aktuelle dynamische Richtlinienausgestaltung kann sich die soziale Wohnraumförderung des Landes auch in einem veränderten Marktumfeld effektiv beweisen. Diese Dynamik bringen wir erstmals zur Anwendung und können so besser und effektiver auf die Inflation reagieren.

Vorgesehen ist, dass der Preisindex im Februar ermittelt und dann entsprechend zum April alle zwei Jahre reagiert werden kann“, erklärt der Bauminister und: „Dies bietet den Investoren weiterhin attraktive Förderkonditionen, um gemeinsam die hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Wohnraum mit sozial verträglichen Wohnkosten zu decken und damit auch einen Beitrag gegen die Rezession im Bausektor zu leisten.“

Für den Neubau von Sozialwohnungen steigt der Umfang der möglichen zinslosen Baudarlehen im 1. Förderweg von 2.925 auf 3.570 Euro (Rostock und Greifswald: von 3.075 auf 3.750 Euro) und im bis weit in die mittleren Einkommensgruppen hineinreichenden 2. Förderweg von 2.730 auf 3.332 (Rostock und Greifswald: von 2.870 auf 3.500 Euro) pro Quadratmeter Wohnfläche.

Der Tilgungsnachlass beträgt statt 1.023 dann 1.249 Euro (Rostock und Greifswald: vorher 1.076 nachher 1.312 Euro) je Quadratmeter im 1. Förderweg und statt 682 Euro dann 8.33 Euro (Rostock und Greifswald: vorher 717 Euro nachher 875 Euro) pro Quadratmeter im 2. Förderweg. Der Tilgungsnachlass bedeutet, dass von dem ausgezahlten Darlehensbeitrag ein gewisser Prozentsatz nicht zurückgezahlt werden muss.

Deutliche Erhöhungen gibt es auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen, auch außerhalb von zentralen Orten. Mit bis zu 1.464 Euro kann der Quadratmeter gefördert werden, vorher waren es 1.200 Euro. Der Tilgungsnachlass beträgt hier 366 statt vorher 300 Euro pro Quadratmeter. Im Ergebnis sind damit Förderungen bis zu 146.300 Euro je Wohnungen möglich gegenüber 120.000 Euro zuvor.

Land würdigt gute Pflege

Die Bewerbung für den 10. Altenpflegepreis startet

Schwerin – Bereits zum 10. Mal würdigt das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss herausragende Ideen in der Pflege mit dem Altenpflegepreis. Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten sowie Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen. Der Bewerbungsschluss ist der 30. April 2024.

„In Zeiten des demografischen Wandels mit den damit verbundenen Herausforderungen für die Pflege wollen wir mit dem Altenpflegepreis bewusst innovative Projekte bekannt machen, die die Situation älterer oder pflegebedürftiger Menschen oder der Pflegenden nachhaltig verbessern“, erklärte Drese.

Die Pflegebranche in Mecklenburg-Vorpommern sei professionell und zukunftsgewandt, es gebe bereits eine Vielzahl an vorbildlichen und engagierten Anbietern. „Pflege braucht Anerkennung. Pflege braucht Öffentlichkeit. Pflege braucht feierliche Anlässe. Mit der Verleihung des Altenpflegepreises wollen wir einen Beitrag leisten, die vielen Facetten der Pflege zu würdigen und ihre gesellschaftliche Bedeutung hervorzuheben“, so Drese.

Eingereichte Projekte und Angebote sollten sich in diesem Jahr unter anderem den Themenfeldern Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum; neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte; Verzahnung Berufsorientierung, Ausbildung und Praxis; Maßnahmen der Digitalisierung; Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige, oder der Förderung der Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden zuwenden. Ausführliche Informationen zu allen Themenfeldern erhalten Interessierte auf der Website des Ministeriums.

Vorschläge und Bewerbungen für den Altenpflegepreis 2024 können ab sofort und bis zum 30. April per Email oder auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses eingereicht werden. Jeder Vorschlag wird anschließend durch eine Jury des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern und des Landespflegeausschusses bewertet. Das erstplatzierte Projekt erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro, die Plätze zwei und drei sind mit 1.500 Euro und 500 Euro dotiert.

„Die Altenpflege ist für viele Menschen noch immer ein Thema, das zu Unrecht als traurig oder belastend wahrgenommen wird. Das wird in keiner Weise den Beschäftigten gerecht, die ihre Aufgabe mit Fachkenntnis, Hingabe und Herzblut wahrnehmen. Deshalb erhoffe ich mir auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl an Bewerbungen, die diese Lebendigkeit und das Facettenreichtum der Altenpflege verdeutlichen“, so Drese.

Umfassende Informationen zum Altenpflegepreis, sowie die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Pflege/Altenpflegepreis/ zur Verfügung.