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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Zuschüsse für Familienerholung

Schwerin – Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese vor den Ostertagen.

„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

„So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von 14 Tagen, dem Maximum, eine Förderung in Höhe von 1.392 Euro oder für eine Maßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei bei 14 Tagen eine Förderung in Höhe von 696 Euro oder für eine siebentägige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/.  Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

„Wer das Angebot zum Beispiel in den Sommerferien in Anspruch nehmen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und anmelden. Das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) hilft hierbei gern“, erklärte Drese.

Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Drese: „Im vergangenen Jahr wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel vollends ausgeschöpft. Das ist äußerst schade. Ich appelliere deshalb, den eigenen Anspruch zu prüfen und hoffe auch in diesem Jahr auf erholsame Tage für möglichst viele Familien im Land.“

Arbeitsmarkt im März 2024

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im März zwar ab, allerdings weniger als sonst in diesem Monat. Die konjunkturelle Flaute macht sich also nach wie vor am Arbeitsmarkt bemerkbar. Insgesamt behauptet er sich aber weiter relativ gut“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -45.000 auf 2.769.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +176.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im März 2024 um 45.000 auf 2.769.000 gesunken. Der Rückgang fiel in diesem Jahr aber vergleichsweise gering aus; daher hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt zugenommen, und zwar um 4.000. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 176.000 höher.

Die Arbeitslosenquote sank im März 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Sie lag im März 2024 bei 3.606.000 Personen. Das waren 143.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. März für 48.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, 10.000 weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 194.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 154.000 im Dezember und 175.000 im November.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 45,83 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 199.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Dezember auf Januar 2024 saisonbereinigt um 27.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 205.000 auf 34,75 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,48 Millionen Personen hatten im Januar 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 116.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,13 Millionen ausschließlich und 3,35 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im März waren 707.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im März 2024 um einen Punkt auf 113 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

907.000 Personen erhielten im März 2024 Arbeitslosengeld, 105.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im März bei 3.995.000. Gegenüber März 2023 war dies ein Anstieg um 56.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2023 bis März 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 317.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 190.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 438.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. 281.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Bevorstehende Krankenhausreform

Drese: Krankenhäuser in MV stehen nach Reform besser da als vorher

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht in der bevorstehenden Krankenhausreform eine große Chance, um die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher und finanziell nachhaltig aufzustellen.

„Bei allen noch notwendigen Nachjustierungen im Gesetz: wenn die Krankenhausreform in zentralen Punkten so umgesetzt wird, stehen die Krankenhäuser in MV deutlich besser da als ohne Reform“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch bei einem Pressegespräch bei der Ärztekammer MV in Rostock.

Der dem Ministerium vorliegende Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) enthält nach Ansicht von Drese viele gute Ansätze und auch Regelungen, die für ostdeutsche Flächenländer besonders wichtig sind.

„Wir haben etwa im Gesetzentwurf erreicht, dass die Sonderzuschläge für Krankenhäuser, die zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung notwendig sind, erhalten bleiben und erhöht werden. Das betrifft in Mecklenburg-Vorpommern 26 von 37 Krankenhäusern“, verdeutlichte Drese.

Für Sicherstellungshäuser gebe es außerdem dauerhafte Ausnahmeregelungen, was die Einhaltung von Mindestkriterien betrifft.

Die Ministerin führte zudem aus, dass die kommenden Jahre bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform für einige Kliniken schwierige Jahre werden können. Aber die Länder hätten nach zähen Verhandlungsrunden mit dem Bund Überbrückungshilfen zur Umsetzung der Reform erkämpft. So werde der Krankenhausstrukturfonds II bis 2025 verlängert und ab 2026 stehe ein neuer Transformationsfonds zur Verfügung mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro, die zur Hälfte von den Ländern und zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen finanziert werden sollen.

Die Krankenhausreform sei ein komplexer und langwieriger Prozess. „Wenn die aktuellen Zeitpläne des Bundes eingehalten werden, wissen wir erst im März 2025 alle konkreten Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage wir dann die Reform im Land konkret ausgestalten können.

Drese: „In MV haben wir bereits eine starke Konsolidierung der Krankenhauslandschaft durchgeführt, daher sind alle Krankenhausstandorte für eine flächendeckende Versorgung von Bedeutung. Allerdings wird es auch bei uns Veränderungen geben, was die Verteilung von Leistungsgruppen auf die Standorte betrifft, insbesondere bei spezialisierten Leistungsgruppen.“

Niedrigschwellige Aufklärung zum Babyschlaf

Mehrsprachige Neuauflage des beliebten Flyers

Schwerin – Seit mittlerweile 20 Jahren klärt eine Handreichung des Sozialministeriums in Mecklenburg-Vorpommern über wichtige Grundsätze für einen gesunden Babyschlaf auf. „Der ‚Gesunde Babyschlaf‘ gibt jungen Familien seit vielen Jahren wertvolle Tipps im kompakten Format“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Das Ministerium stellt nun eine neue Auflage in fünf Sprachen zur Verfügung.

Rund 10.000 Babys kamen im zuletzt erfassten Zeitraum im Jahr 2022 in Mecklenburg-Vorpommern zur Welt. „Für die Eltern steht die Welt nach der Geburt oft auf dem Kopf und es kommen unzählige Fragen auf“, weiß Drese. Mit dem Flyer würden die Familien wichtige Grundkenntnisse für die richtige Schlafumgebung und -position ihres Babys niedrigschwellig und ansprechend vermittelt bekommen.

Neu bei dieser Auflage ist die Übersetzung der Tipps in vier weitere Sprachen. „Viele Krankenhäuser, Praxen und Beratungsstellen haben uns angesprochen und um ein mehrsprachiges Angebot gebeten“, erklärt Drese. Zuletzt sei die Nachfrage nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges gestiegen.

Neben Deutsch wurde der Inhalt in der neuesten Auflage auf Englisch, Polnisch, Ukrainisch und Arabisch übersetzt. „Möglichst viele junge Mütter und Väter im Land sollen den Flyer unabhängig ihrer Herkunft nutzen können“, betont Drese. Der Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei rund sieben Prozent (2022). Aus der Ukraine leben rund 25.000 Menschen in MV. Unter ihnen sind auch viele Kinder.

Die mehrsprachige Broschüre „Gesunder Babyschlaf“ ist ab sofort für Einrichtungen und Privatpersonen als Download oder zum Bestellen kostenlos erhältlich.

Link zum Heft: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/?id=13634&processor=veroeff

Polizeikontrollen am „Carfriday“

Schwerin – Am Karfreitag stehen bundesweit Schwerpunktkontrollen im Zentrum der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit – unter dem Slogan „Rot für Raser, Poser und illegales Tuning“. Mecklenburg-Vorpommerns Polizei beteiligt sich zum zweiten Mal an dem Aktionstag.

„Das Phänomen illegaler Autorennen hat in den letzten Jahren zunehmend die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Für die Szene ist der sogenannte „Carfriday“ auch der Startschuss in die Sommer. Das ist Anlass auch für unsere Polizei, noch stärker als üblich hinzugucken, wer sich wie auf unseren Straßen bewegt“, sagt Innenminister Christian Pegel. Der Fokus liege auf dem Thema Poser/Tuner und verbotene Kraftfahrzeugrennen.

„Die Teilnehmer illegaler Autorennen missachten durch ihr extrem gefährliches und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr bewusst die geltenden Gesetze und setzen damit das Leben und die Gesundheit anderer Menschen aufs Spiel“, sagt Christian Pegel.

Auch die Landespolizei MV nimmt an der Aktion teil und wird an diesem Tag verstärkte, lageangepasste mobile und stationäre Verkehrskontrollen durchführen. „Die Zahl der festgestellten verbotenen Kraftfahrzeugrennen steigt auch in unserem Land seit Jahren an. Während im Jahr 2018 nur insgesamt neun Strafanzeigen polizeilich aufgenommen wurden, waren es im vergangenen Jahr 129“, nennt der Minister Zahlen.

Der bundesweite Aktionstag soll verdeutlichen, dass grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren im Straßenverkehr nicht toleriert wird. „Unsere Polizei wird an diesem Tag verstärkt die Geschwindigkeit kontrollieren und Raser aus dem Verkehr ziehen, aber auch Fahrzeuge und die zugehörigen Papiere verstärkt auf eventuell illegale Umbauten oder Leistungssteigerungen prüfen“, kündigt Pegel an.

Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen. Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffnet zudem weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. So drohen etwa auch bei Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren, bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen oder in Fällen, in denen sich durch Tuning die Abgas- und Geräuschwerte verschlechtern und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, Bußgelder.

10. Altenpflegepreis

Bewerbung noch bis zum 30. April möglich

Schwerin – Noch bis zum 30. April sind Bewerbungen für den diesjährigen Altenpflegepreis möglich, den das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss vergibt. Sozialministerin Stefanie Drese warb heute erneut für eine Teilnahme am Wettbewerb. „Wir haben im Land viele tolle Projekte, die innovativ zu einer besseren Versorgung unserer pflegebedürftigen Menschen oder auch der Pflegenden beitragen. Sie wollen wir mit dem 10. Altenpflegepreis in den Fokus der Öffentlichkeit rücken“, so Drese.

Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten oder Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen. Sie sollten sich den Themenfeldern „Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum“, „Neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte“, „Verzahnung der Berufsorientierung“, „Ausbildung und Praxis“, „Maßnahmen der Digitalisierung“, „Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige“ oder der „Förderung der Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden“ zuwenden.

„Die Pflege steht insgesamt vor zunehmenden Herausforderungen. Für den Preis vorgeschlagene Projekte oder Angebote sollen deshalb beispielgebend dafür sein, wie zum Beispiel trotz eines wachsenden Personalmangels eine gute pflegerische Versorgung sichergestellt oder wie die Altenpflege den sich wandelnden Lebensentwürfen gerecht werden kann“, erklärte die Ministerin. Alle Voraussetzungen finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums.

Eine Bewerbung ist sowohl per Email als auch auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses möglich. Jeder Vorschlag wird anschließend durch eine Jury des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern und des Landespflegeausschusses bewertet. Der erste Platz ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten 1.500 Euro beziehungsweise 500 Euro.

Drese: „Die Altenpflege ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, der als tragender Grundpfeiler unserer alternden Gesellschaft häufig nicht die nötige Wertschätzung entgegengebracht wird. Den Einsatz unserer Fachkräfte, die mit ideenvollen Projekten die Zukunft unserer Versorgung gestalten, wollen wir deshalb sichtbarerer machen. Ich hoffe daher auch in diesem Jahr wieder auf eine Vielzahl an Bewerbungen.“

Studiengang Hebammenwissenschaft

Erste Hebammen schließen duales Studium als Bachelor of Science ab / 17 Absolventinnen erhalten gleichzeitig den Berufsabschluss

Rostock – Den ersten 17 Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft der Universitätsmedizin Rostock wurden am Freitag, 22. März die Zeugnisse im Beisein von Gesundheitsministerin Stefanie Drese feierlich übergeben. Durch das nun abgeschlossene dreieinhalbjährige duale Studium haben die Studentinnen neben dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.) gleichzeitig die Berufsbezeichnung Hebamme erlangt. Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie aus. Die Studentinnen profitierten dabei von der Zusammenarbeit mit den Kooperationskliniken und zahlreichen Partnerinnen und Partnern der Praxis in der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe.

„Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeigt eindrucksvoll, wie eine zukunftsgewandte und interdisziplinäre Berufsqualifikation für Hebammen aussehen kann“, betonte Gesundheitsministerin Drese. „Unter der Einbeziehung von zahlreichen Kooperationspartnern, darunter die geburtshilflichen Kliniken, freiberuflichen Hebammen und Beratungsstellen, setzt die Universitätsmedizin Rostock, die als erste einen solchen Abschluss in MV anbietet, Maßstäbe für die Zukunft der Hebammenwissenschaften. Hiervon profitieren die heutigen Absolventinnen, welche künftig als kompetente Beraterinnen und Vertrauenspersonen den werdenden Müttern beim Start in das Familienleben zur Seite stehen werden. Nicht zuletzt ist dies aber auch ein großer Zugewinn für unser Land, indem wir die die geburtshilfliche Versorgung und die Fachkräftesituation insgesamt weiter stärken“, so Drese.

„Das neu gegründete Institut für Gesundheitswissenschaften an der Universitätsmedizin Rostock hat in kürzester Zeit die ersten Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft hervorgebracht. Weitere Studiengänge sollen den Nachwuchs in den Gesundheitsberufen sicherstellen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock.

„Die Universitätsmedizin Rostock hat als eine der ersten Universitäten in ganz Deutschland das neue Hebammengesetz umgesetzt und den Studiengang Hebammenwissenschaft an den Start gebracht. Insbesondere die hohen Anforderungen des Gesetzes an die Praxisanleitung der Studierenden war und ist dabei eine Herausforderung für die Kliniken und freiberuflichen Hebammen. Das Team des Studiengangs hat nicht nur die Lehre in der Theorie auf die Beine gestellt, sondern auch funktionierende Kooperationsstrukturen mit den Praxispartnern erarbeitet. Die gemeinsamen Anstrengungen haben sich gelohnt, die ersten Hebammen mit Bachelorabschluss in Mecklenburg-Vorpommern können nun ihren beruflichen Weg beginnen“, sagt Prof. Dorothea Tegethoff, Lehrstuhlinhaberin Hebammenwissenschaft und Leiterin des Instituts für Gesundheitswissenschaften.

Das Studium der Hebammenwissenschaft umfasst medizinische, psychologische und soziale Aspekte von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Es befähigt die Absolventinnen, Frauen und ihre Familien umfassend zu begleiten und die Gesundheit rund um die Geburt zu fördern. Zu den Studieninhalten zählen die Patientenzentrierung, Kommunikation und die Belange der Hebammen in den Gesundheitswissenschaften, in der Prävention und im öffentlichen Gesundheitswesen sowie die Versorgungsforschung und die Förderung der Gesundheitskompetenz von Familien.

Zur Vernetzung der Theorie mit der praktischen Ausbildung der Hebammen wurde unter anderem auch ein Übungskreißsaal im Biomedicum am Campus Schillingallee genutzt. Dieser ist realitätsnah eingerichtet, die Studentinnen können hier in kleinen Behandlungsteams mit Simulationspersonen geburtshilfliche Situationen üben und durch einen Einwegspiegel beobachtet werden. Die technische Ausstattung ermöglicht es, die simulierten Geburten immer wieder zu variieren, z. B. indem kindliche Herztöne während der Geburt digital eingespielt und verändert werden.

M-V will den Schutz der Frauen stärken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats:„Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind kein Ort für Protest.“

Schwerin – Im Bundesrat wird am Freitag der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.  Mecklenburg-Vorpommern wird im Bundesrat für die Einrichtung einer Art Schutzzone vor den jeweiligen Beratungsstellen stimmen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagt vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag: „Wenn Frauen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und auch Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen sie das ungehindert und anonym tun können. Es kann nicht sein, dass  sie Angst haben müssen, davor von anderen bedrängt und belästigt zu werden. Das muss der Staat mit aller Kraft unterbinden.

Daher befürworte ich, dass der ungehinderte Zugang zu diesen Beratungsstellen bundesweit vorgegeben sein soll und um diese Beratungsstellen herum eine 100-Meter-Verbotszone für Belästigung der schwangeren Frauen eingerichtet werden soll. Dieses Belästigungsverbot soll dann natürlich auch für das beratende Personal in den jeweiligen Stellen gelten. Jede Frau, die eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen muss, hat dafür ganz individuelle Gründe.

Bei Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, der Familienplanung oder auch Sexualaufklärung gelten natürlich auch die Persönlichkeitsrechte. Die betroffenen Frauen sind in einer höchst emotionalen Lage. Niemand hat das Recht, Frauen an derartigen Beratungen zu hindern. Daher begrüße ich es, dass bei Zuwiderhandlung Bußgelder drohen. Wir müssen die Frauen in allen regelkonformen Lebenslagen schützen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Ziel der Gesetzesänderung ist ein bundeseinheitlicher und rechtssicherer Umgang mit sogenannten Gehsteigbelästigungen. Es soll sichergestellt sein, dass das gesetzliche Schutzkonzept umgesetzt wird, das Schwangere als letztverantwortliche Entscheidungsträgerin respektiert und ihre Rechte wahrt.