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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Allianz für das Wohnen

Schwerin – Bauminister Christian Pegel hat sich heute mit der „Allianz für das Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern“ über die aktuelle Situation in der Baubranche und Fördermöglichkeiten für das Bauen ausgetauscht.

„Das Jahr 2024 stellt uns und die Branche vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen werden können. Als Landesregierung werden wir ein großes Neubauprogramm auflegen, das bisher größte in meiner Zuständigkeit als Bauminister“ so Pegel.

„Vorbehaltlich der Unterzeichnung durch alle Bundesländer stehen dann mehr als 114 Millionen Euro für den klassischen Sozialwohnungsbau und Junges Wohnen als Landes- und Bundesmitteln zur Verfügung. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es knapp 79 Millionen Euro, also stocken wir als Land um 45 Prozent auf. Wir reagieren damit auf die gestiegene Nachfrage an bezahlbarem Wohnraum.“

Die Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Bauwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände und des Mieterbundes sollen mit Anregungen und Vorschlägen aktiv an der 2025 vorgesehenen Novellierung der Landesbauordnung mitwirken, dazu lud Bauminister Pegel ein.

Die Kommunen seien darüber hinaus wichtiger Partner sowohl beim Leerstandsmanagement als auch bei der Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum. „Viele Städte haben für sich und ihr Umland Wohnungsmarktstrategien erarbeitet und dabei sehr genau den Bedarf in den verschiedenen Wohnformen ermittelt. Mich beeindruckt, wie selbstverständlich die Kommunen dabei nach dem Prinzip Umbau vor Neubau handeln und so ressourcen- und energiesparend agieren“, so Christian Pegel.

„Insgesamt unternimmt das Landesbauministerium im Einklang mit den Kommunen – und mit den Förderprogrammen des Bundes – erhebliche Anstrengungen, dem Bauen eine gute Perspektive zu bieten“, resümierte Minister Pegel und führte aus: „Wir wollen die Baukonjunktur bis 2027 mit weit über einer Milliarde Euro Investitionsvolumen unterstützen. Für den Schulneubau und Schulsanierungen stellen wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten 400 Millionen Euro bereit.

Durch Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung können die Kommunen bei ihren Investitionen bis zu 600 Millionen Euro aus ihren Rücklagen für Investitionen einsetzen. Hinzu kommen 340 Millionen Euro für Programme der aus Landes- und Bundesmitteln finanzierten Städtebauförderung und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, die wir für eine nachhaltige Stadtentwicklung und Maßnahmen zur Energieeffizienz einsetzen werden.“

Bürgerdialoge Pflege

Drese zum Auftakt zu Bürgerdialogen Pflege: Alle müssen beim Thema Pflege Verantwortung übernehmen

Schwerin – Am 21. Feburar lud die Initiative „Zukunftsfeste Pflege“ zur ersten Veranstaltung einer Reihe von Bürgerdialogen zur Zukunft der Pflege ein. Sozialministerin Stefanie Drese, die selbst zu den Gästen heute in Neubrandenburg zählt, teilt zum Auftakt der Veranstaltungsreihe mit: „Ich bin den Organisatoren sehr dankbar für ihren Einsatz. Es wird höchste Zeit, einen großen öffentlichen Fokus auf das Thema Pflege zu legen.“

Drese betont, dass die Pflege eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen im Land sei. „Das System in seiner jetzigen Form stößt zunehmend an seine Grenzen. Der Anteil der Pflegebedürftigen in MV aber auch bundesweit wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Gleichzeitig müssen wir dringend Fachkräfte gewinnen“, verdeutlicht Drese.

Ein wichtiger Baustein sei es daher, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. „Anständige Löhne sind hierbei ein wichtiges Kriterium. Was gut und richtig für die Beschäftigten ist, hat jedoch Folgen für die Finanzierung des Systems“, so Drese. So nehme einerseits der ohnehin vorhandene ökonomische Handlungsdruck für die Pflegeanbieter zu, andererseits seien die Eigenanteile in der stationären Pflege durch die Weitergabe der Kostenerhöhungen spürbar angestiegen.

Für die Ministerin kann nur eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung dieser Schieflage entgegenwirken. „Der Anstieg der Eigenanteile für die stationäre Pflege in den vergangenen zwei Jahren wird nur ein Vorgeschmack auf das sein, was uns erwartet, wenn wir die Pflegefinanzierung nicht grundlegend reformieren“, macht Drese deutlich.

Darüber hinaus forderte Drese alle Beteiligten dazu auf, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. „Wir stehen als Politik, Selbstverwaltung und als gesamte Gesellschaft in der Verantwortung, ein solides Fundament für die Pflege im Land zu schaffen“, so Drese.

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Änderung in § 43 StGB war richtig. Zwei Tagessätze entsprechen nun einem Tag in der JVA.“

Schwerin – Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist mit dem 1. Februar 2024 geändert worden. Heute nun ist in Mecklenburg-Vorpommern die entsprechende Tilgungsverordnung veröffentlicht worden. In der Rechtsverordnung ist geregelt, wie die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden kann. Die Regelung passt sich zwar an die neue bundesgesetzliche Rechtslage an, wurde aber für Mecklenburg-Vorpommern spezifiziert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Waren bisher zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sechs Stunden freie Arbeit zu leisten, so wird nun auf den Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgestellt. Freie Arbeit lohnt sich somit für die Gefangenen, die nach sechs Stunden freier Arbeit einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe tilgen und weniger in Haft verbringen müssen. Außerdem war mir wichtig, dass Härtefälle in der Rechtsverordnung stärker berücksichtigt werden.

Dabei geht es um Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder bei Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass diese Menschen nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sondern zu einer Geldstrafe. Daher muss alles darangesetzt werden, eine Haft zu vermeiden.“ Artikel 293 Abs. 2 Satz 3 EGStGB sieht vor, dass in der Rechtsverordnung die Zahl der Arbeitsstunden zu bestimmen ist, die geleistet werden muss, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Die vom Bundesgesetzgeber bewirkte Änderung in § 43 StGB hat eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabs einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge. Demnach entsprechen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Dies wirkt sich für Mecklenburg-Vorpommern insofern aus, dass im Jahr 2023 von etwa 26.000 Tagessätzen Geldstrafe nur noch ca. 13.000 Hafttage in Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen gewesen wären.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir waren uns in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits einig, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe dringend reformbedürftig war. Die Vermeidung von Gefängnisstrafe bei Nichtzahlung einer Geldstrafe stand dabei im Vordergrund. Denn der Entzug der Freiheit wiegt ungleich mehr als das Tilgen einer Geldstrafe.

Darüber hinaus ist die Hauptaufgabe des Justizvollzugs die Resozialisierung der Gefangenen, was bei der regelmäßig kurzen Haftdauer von Ersatzfreiheitsstrafen deutlich erschwert ist. Daher gehen unsere Anstrengungen dahin, durch eine verstärkte Einbindung der Gerichtshilfe und größere Anreize für die Ableistung freier Arbeit die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern“, so Ministerin Bernhardt.

Nach § 459e Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) sind Verurteilte vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe seit 01.10.2023 darauf hinzuweisen, dass ihnen gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und ihnen gemäß Rechtsverordnung nach Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) gestattet werden kann, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit („freie Arbeit“) abzuwenden.

Diese Hinweisblätter werden bei Bedarf den Geldstrafenschuldnerinnen und –schuldnern auch in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt, um sie auf die Möglichkeiten der Zahlungserleichterungen oder Ableistung freier Arbeit aufmerksam zu machen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 insgesamt 541 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

„Rad&Risiko“ – E-Learning mit Spaß

Landesverkehrswacht, Bildungsministerium und Provinzial starten webbasiertes Angebot zur schulischen Verkehrserziehung für 10- bis 12-Jährige.

Schwerin – Umweltkrimi und Verkehrssicherheit von Kindern, wie passt das zusammen? In der spannenden, professionell vorgelesenen Geschichte, bebildert mit Montagen aus Fotos und Illustrationen, geraten Charlotte, Juri, Jan und Emma mit ihren Fahrrädern auf der Jagd nach Umweltsündern in riskante Situationen im Straßenverkehr. Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse beantworten die daran anknüpfenden Fragen und erhalten für richtige Antworten Pluspunkte. Im Anschluss an den Umweltkrimi erklärt der erfolgreiche und beliebte Comedian „Herr Schröder“, welche Antworten richtig sind – und warum. Johannes Schröder war selbst Lehrer und weiß, wovon er redet.

Das webbasierte Angebot soll dazu beitragen, dass sich Kinder Risikosituationen vor Augen führen, die ihnen mit dem Fahrrad im Straßenverkehr jederzeit begegnen können. Das exklusive Onlineangebot für Schulen in MV starten Bildungsministerin Simone Oldenburg, Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht und Christoph Dohr, Hauptabteilungsleiter Schadenprävention & Risikobewertung der Provinzial. Ein weiterer Partner ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Ein Radfahr-Unterrichtskonzept in der 5. Klasse, obwohl die Kinder Ende der 4. Klasse an der Radfahrausbildung teilgenommen haben? „Das eine baut auf dem anderen auf“, erläutert Hans-Joachim Hacker. „Nach der regelorientierten Grundausbildung widmen wir uns mit ‚Rad&Risiko‘ eher den jugendspezifischen Gefahren.“

„Verkehrserziehung ist eine elementare Aufgabe von Bildung und Erziehung in der Schule“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ab der Klasse 5 sind viele Kinder zunehmend mit dem Rad unterwegs, auf dem Schulweg und in der Freizeit. Mit Blick auf die kommende Radfahrsaison im Frühling ist es gut, wenn die Mädchen und Jungen darauf vorbereitet werden, typische Risikosituationen zu meiden oder, wenn sie unvermeidbar sind, sie gut zu meistern.“

Kinder im Alter von zehn bis 14 Jahren verunglücken hauptsächlich mit dem Rad. Allein im Jahr 2022 verunglückten in Mecklenburg-Vorpommern 136 Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr, davon deutlich mehr Jungen als Mädchen.

Deshalb appelliert Hans-Joachim Hacker an alle Menschen, die mit dem Auto, Lkw oder Motorrad unterwegs sind, auf Rad fahrende Kinder besonders viel Rücksicht zu nehmen.  

„Wir waren sofort vom neuen, unkonventionellen E-Learning Programm zum Projekt „Rad &Risiko“ für Schülerinnen und Schüler in Kombination mit der Online Fortbildung für Lehrkräfte begeistert. Die Kinder digital für das Thema zu sensibilisieren ist ein hervorragender Weg“, betont Christoph Dohr. Deshalb unterstützt die Provinzial Nord Brandkasse die Schulaktion „Rad&Risiko“ an den weiterführenden Schulen als Hauptsponsor. Das Grundschulangebot „Sattelfest“ zur Radfahrausbildung begleitet die Provinzial seit über 30 Jahren.

„Herr Schröder“ findet „Rad&Risiko“ so interessant und wichtig, dass er sich die Zeit genommen hat, das E-Learning-Programm für Schülerinnen und Schüler zu begleiten und außerdem die gleichnamige Online-Fortbildung für Lehrkräfte zu moderieren. In seinem kurzweiligen und humorvollen Kurs erläutert Johannes Schröder das Programm und seine Einsatzmöglichkeiten im Präsenz- und Distanzunterricht.

Schulen in MV finden sowohl das E-Learning-Programm „Rad&Risiko“ für Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassenstufe als auch die Online-Fortbildung für Lehrkräfte im Lernmanagementsystem „itslearning“. Beide Programme gibt es auch auf der Website der Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern (www.verkehrswacht-mv.de).

Schulen können auch das gleichnamige Printmedium nutzen und die Unterrichtsmappe kostenfrei auf der Website der Landesverkehrswacht bestellen.

 „Dass es uns gelungen ist, mit unseren Möglichkeiten ein bundesweit einmaliges digitales Angebot für diese Altersgruppe zu präsentieren, macht uns schon ein wenig stolz.“, resümiert Hans-Joachim Hacker die Entstehung von „Rad&Risiko“.

Kinder ab 10 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr / Tipps für Eltern:

  • Neue Schule – neue Wege: Nach dem Winter die Strecken, die Kinder mit dem Fahrrad nutzen sollen, vereinbaren und bestenfalls gemeinsam abfahren. Gibt es Baustellen, Änderungen in der Verkehrsführung, Abbiegespuren, neue Radwege?
  • Fahrradüberprüfung: Bremsen, Reflektoren, Beleuchtung, Reifenprofile
  • Fahrradgröße: Passen Kind und Rad noch zusammen?
  • Fahrradhelm: Niemals ohne! 90 Prozent aller Radfahr-Todesfälle hätten mit dem Tragen eines Radhelmes vermieden werden können.
  • Sicherheit durch Sichtbarkeit: Reflektierende Westen und Radhelm-Überzüge verbessern die Sichtbarkeit, auch am Tag.
  • Größere Ampelkreuzungen ohne Radwege: Beim Linksabbiegen das Rad zweimal über die Fußgängerfurt zu schieben, ist sicher. Das Einfädeln in die Abbiegespur ist gefährlich.
  • Radfahren macht Spaß: Gemeinsam raus in die Natur! Radausflüge am Wochenende erfreuen Kinder und Eltern und schaffen verbindende Erlebnisse.

Hilfen für Familien

KipsFam: Umfangreiche Hilfen für Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien in MV

Schwerin – Anlässlich des Starts der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien hob Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute die große Bedeutung des im vergangenen Jahr etablierten Projektes KipsFam (kurz für: Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien) hervor.

„Deutschlandweit wird fast jedes fünfte Kind in einer Familie groß, in der eine Suchtproblematik besteht. Sie fühlen sich häufig einsam und unsichtbar, müssen schon früh Aufgaben der Eltern übernehmen und haben später ein erhöhtes Risiko, selbst an einer Sucht oder psychischen Störung zu erkranken. Die unsicheren Umstände ihrer Kindheit prägen so auch in großem Maße ihr eigenes späteres Leben“, betonte Drese.

Sie werden durch die KipsFam-Regionalstellen künftig besser aufgefangen und schneller identifiziert. Dafür sind die Regionalstellen eng mit der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen sowie den Schulen und Kitas vernetzt. „So soll in Zukunft, wenn betroffene Eltern zum Beispiel bei einer Suchtberatungsstelle oder in der Therapie vorstellig werden, automatisch auch ein Blick auf die Kinder und ihre Bedürfnisse geworfen werden“, erklärte die Ministerin.

Die Regionalstellen stehen zusätzlich auch als aufsuchende Anlaufstellen zur Verfügung. Sie beraten, informieren und nehmen eine Lotsenfunktion zu weiteren Angeboten vor Ort ein. Künftig sollen sie in allen acht Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Sechs haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. „Auf diese Weise schaffen wir ein wichtiges, zusätzliches Angebot, um die Situation der Kinder und Familien vor Ort durch Aufklärung und Beratung nachhaltig zu verbessern“, so Drese.

Weitere Informationen zu den Regionalstellen, ihren Angeboten und Standorten finden Interessierte unter www.blickauf-kipsfam.de.

Das Sozialministerium fördert das Projekt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+). Insgesamt stehen bis 2027 fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Landeskonzept für „Frühe Hilfen“

Schwerin – Werdende und junge Eltern in schwierigen Lebenslagen können seit 2014 über die Angebote der Frühen Hilfen Unterstützung in ihrem Alltag erhalten. Die Frühen Hilfen begleiten insbesondere belastete Familien während der Schwangerschaft und der ersten Jahre als Eltern. Um die Hilfsangebote für Familien weiter zu optimieren, veröffentlichte das Sozialministerium am (heutigen) Donnerstag ein überarbeitetes Landeskonzept.

„Der Start in ein neues Familien-Dasein ist für viele werdende Mütter und Väter mit Unsicherheiten und Herausforderungen verbunden. Insbesondere dann, wenn sie zeitgleich weiteren Belastungen ausgesetzt sind“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Mögliche Probleme könnten zum Beispiel aufgrund angespannter wirtschaftlicher Verhältnisse oder einer psychischen Erkrankung entstehen. „Ziel der Frühen Hilfen ist es, an den ganz individuellen Lebenssituationen der Menschen anzusetzen“, betont Drese.

Die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms sind vielfältig. „Die Frühen Hilfen bauen auf einem landesweit weitverzweigten Netz an Leistungen auf“, erklärt Drese. Dazu zählten unter anderem Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Familienberatungsstellen, Kindertagespflegeeinrichtungen, Geburts- und Kinderkliniken sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. „Wir wollen sicherstellen, dass die Hilfen bei Bedarf in jeder Region ankommen“, so Drese weiter.

Das neue Landeskonzept richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure des Frühe Hilfen-Netzwerks mit der landesweiten Koordinierungsstelle, den neun Netzwerkkoordinatoren im Land sowie Trägern und Einrichtungen, die die Hilfen vor Ort anbieten. Drese betont: „Das Konzept hilft dabei, die Qualität der Angebote weiterhin zu sichern und kontinuierlich auszubauen.“ Für die Partner diene es als Leitfaden zur passgenauen Ausrichtung der Hilfsangebote. Insgesamt fließen jährlich in Mecklenburg-Vorpommern rund 1 Million Euro für Maßnahmen und zum Betrieb der Netzwerkstrukturen und ihrer Angebote in das Programm.

Bei den Frühen Hilfen handelt es sich um ein vom Bund geschaffenes Hilfsprogramm zur Förderung einer gesunden und sicheren Entwicklung von Kindern. Die Hauptzielgruppe sind werdende Eltern (ab der Schwangerschaft) sowie Mütter und Väter mit Säuglingen und Kleinkindern im Alter bis zu 3 Jahren.

Neben den Bundesmitteln fließen auch Fördermittel aus Land und Kommunen in die Frühen Hilfen. Die Landesregierung hat mit dem Landesprogramm „Familienhebammen und Familien- Gesundheitskinderkrankenpflegerinnen in Mecklenburg-Vorpommern“ bereits 2008 ein Kernangebot der Frühen Hilfen eigenverantwortlich angestoßen und ausgebaut.

Letzte Chance: Abgabe Grundsteuererklärung

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Es ist höchste Eisenbahn.“

Schwerin – Rund 696.200 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts liegen den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile vor. Dies entspricht einer Eingangsquote von über 99 %. Dabei ist aber zu beachten, dass im Rahmen der Abarbeitung der Erklärungen aufgefallen ist, dass Eigentümerinnen und Eigentümer teilweise mehrere Steuererklärungen zu einem Aktenzeichen beim Finanzamt eingereicht haben.

Die genaue Anzahl ausstehender Erklärungen kann daher erst nach vollständiger Abarbeitung der vorliegenden Erklärungen beziffert werden. Klar ist jedoch, dass auch ein Jahr nach dem Ende der Abgabefrist am 31.01.2023 noch Erklärungen fehlen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Finanzämter haben im letzten Jahr mehr als 160.000 Erinnerungsschreiben verschickt. Ich möchte heute an alle noch säumigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dringend appellieren, jetzt ihre Steuererklärung abzugeben. Es ist höchste Eisenbahn.“

Neben der Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen regelt die Abgabenordnung, dass die Finanzämter auch Zwangsmaßnahmen, wie Zwangsgeld, oder einen Verspätungszuschlag festsetzen können. Bislang sind jedoch noch keine Sanktionen ausgesprochen worden.

Die Finanzämter arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, den überwiegenden Teil der vorliegenden Erklärungen bis Mitte dieses Jahres zu bearbeiten, damit die Kommunen in die Lage versetzt werden, die aufkommensneutralen Hebesätze bestimmen zu können. Landesweit sind bislang in ca. 559.600 Fällen Hauptfeststellungen durchgeführt und Bescheide erstellt worden. Dies entspricht einer Erledigungsquote von etwa 79,9 %.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Für die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern hat die Grundsteuerreform Top-Priorität. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Steuern der kommunalen Ebene. Wir haben in den Ämtern Personal umgeschichtet und neues Personal eingestellt, um die Reform zu bewältigen. Unsere Finanzämter haben den Steuerpflichtigen geholfen, wo sie konnten. Dafür danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind im Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

17. Ehrenamtsmessen starten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese verkündete heute gemeinsam mit DRK-Präsident Werner Kuhn die Eröffnung der 17. Ehrenamtsmessen in Mecklenburg-Vorpommern. Auch in diesem Jahr touren die Messen an fünf Standorten durch das Land. Den Auftakt macht Waren an der Müritz am 2. März.

„Die Ehrenamtsmessen in Mecklenburg-Vorpommern sind seit ihrer Etablierung im Jahr 2008 zu einer echten Tradition geworden. Zum nunmehr 17. Mal ermöglichen sie es unserer vielfältigen Vereinswelt, sich und ihre Angebote vorzustellen und bestärken Interessierte darin, auch selbst aktiv zu werden“, betonte Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport.

In diesem Jahr sollen insbesondere Vereine und Organisationen im Mittelpunkt stehen, die die bunte Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden. „Ich hoffe also auf die rege Beteiligung von Vereinen, die sich zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen engagieren oder Menschen mit Einwanderungsgeschichte stärken“, so Drese. Insgesamt sei für dieses Jahr mit bis zu 230 Ausstellern zu rechnen.

Werner Kuhn, Präsident des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. ergänzt: „Die Messen sind ein gelungenes Format. Wichtig sind die echten Begegnungen, die guten Gespräche zwischen bereits Engagierten und die, die es werden wollen. Auf den Ehrenamtsmessen erlebt der Besucher eine sagenhafte Vielfalt an Möglichkeiten, sich zu engagierten. Ob Hospiz, Sportverein, Blasmusik oder Hilfsorganisation. Ehrenamt stiftet Sinn – für jeden Einzelnen selbst und für unsere Gesellschaft.“

Informationen der einzelnen Standorte:

  • 2. März Waren/ Müritz: Bürgersaal, Am Amtsbrink von 10 bis 15 Uhr
  • 13. April Rostock: Christophorus-Jugenddorf von 10 bis 17 Uhr, ab 13 Uhr Workshops
  • 27./28. April Wismar: Im Rahmen der Hanse-Schau, Halle 5, von 10 bis 18 Uhr
  • 25. Mai Greifswald:Maritimes Jugendwerk Wieck von 10 bis 15 Uhr
  • 15. Juni Ludwigslust: Im Rahmen des Lindenfestes von 10 bis 17 Uhr

Die Schirmherrschaft hat die Ministerpräsidentin des Landes M-V, Frau Manuela Schwesig inne. Die Messen werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Veranstalter ist die Landesarbeitsgemeinschaft Ehrenamtsmessen. Sie schließt sowohl Vertreter:innen des Landesseniorenbeirates M-V e.V., Vertreter:innen des Sozialverbandes VdK M-V e.V. und 13 Ehrenamtskoordinator:innen des DRK ein. Partner sind die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, die MitMachZentralen des Landes, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V und das Finanzministerium M-V