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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Welt-HPV-Tag 2024

Durch Impfung kann Risiko für HPV-bedingte Krebsarten deutlich gesenkt werden

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese wirbt anlässlich des Welt-HPV-Tages am 4. März für die wichtige HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren, die vor Krebs durch Humane Papillomviren (HPV) schützt.

HPV kann durch sexuellen Kontakt übertragen werden. Die Viren können Feigwarzen verursachen und somit zur Entstehung von Krebserkrankungen beitragen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland fast 8.000 Menschen an HPV-bedingtem Krebs wie Gebärmutterhalskrebs, Genitalkrebs bei Frauen und Männern sowie Krebs im Mund-Rachenbereich.

„Die HPV-Impfung bietet den bestmöglichen Schutz vor einer Ansteckung mit krebsauslösenden Hochrisiko-HPV-Typen und senkt das Risiko für eine spätere Erkrankung deutlich“, verdeutlichte Drese. Die gute Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung sei in umfangreichen Studien geprüft worden.

„Und wer sich selbst nicht infiziert, kann die Infektion auch nicht weitergeben und schützt damit zukünftige Sexualpartnerinnen und -partner“, so die Ministerin. Aus diesen Gründen empfiehlt die Ständige Impfkommission die HPV-Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren bzw. eine Nachholimpfung ab 15 Jahren. Die Impfkosten werden bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen, von manchen auch darüber hinaus. Auch für über 18-Jährige kann die Impfung sinnvoll sein.

Um das Bewusstsein für HPV und die Schutzimpfung zu erhöhen, verstärkt auch die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) ihre gemeinsamen Bemühungen zur Aufklärung. So haben Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt als derzeitige Vorsitzländer der Nationalen Impfkonferenz das Jahr 2024 als HPV-Schwerpunktjahr der landesweiten Impfkampagne ausgerufen.

Dazu gehören laut Drese die Planung von Länderaktionen, das Erstellen neuer verlässlicher Informationsmaterialien und ein begleitender Wissens- und Erfahrungsaustausch. Auch erarbeitet die NaLI derzeit ein HPV-Konzept für Deutschland zur Förderung des Impfwissens und Steigerung der Impfquoten, das auf der 8. Nationalen Impfkonferenz am 13. und 14. Juni in Rostock-Warnemünde vorgestellt werden wird. „HPV wird dort ein Schwerpunktthema sein“, kündigte Drese an.

„Wir möchten dieses Jahr nutzen, um verstärkt aufzuklären und zur empfohlenen HPV-Impfung von Kindern und Jugendlichen ermutigen. Durch die Impfung kann das Risiko für HPV-bedingte Krebsarten deutlich gesenkt werden“, so Drese.

17. Ehrenamtsmessen starten

Die Termine der diesjährigen Ehrenamtsmessen

Am morgigen Samstag beginnen die diesjährigen Ehrenamtsmessen mit einer feierlichen Eröffnung im Bürgersaal in Waren (Müritz). Es folgen Messen in Rostock (13. April), Wismar (27/28. April), Greifswald (25. Mai) und Ludwigslust (15. Juni).

„Auf den fünf Messen mit insgesamt rund 230 Austellern können die Bürgerinnen und Bürger auch in diesem Jahr wieder die große Vielfalt unserer Vereine und Verbände im Land kennen lernen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese im Vorfeld der Eröffnung.

So werden zum Beispiel neben den verschiedenen Hilfsorganisationen auch Vereine aus den Bereichen der sozialen Arbeit, dem Sport und der Kunst und Kultur vertreten sein.

„So unterschiedlich die Schwerpunkte unserer Vereine sind, so verschieden sind auch die Möglichkeiten, sich dort selbst ehrenamtlich einzubringen“, hob Drese hervor. „Nutzen Sie also die Möglichkeit, mit den Ansprechpartnern vor Ort ins Gespräch zu kommen, sich zu informieren, ihre Fragen zum Thema Ehrenamt zu stellen und sich zu vernetzen“, erklärte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf Organisationen gelegt werde, die die bunte Vielfalt der Gesellschaft abbilden.

„Das heißt, dass wir in diesem Jahr insbesondere Vereine, die zum Beispiel Menschen mit Einwanderungsgeschichte stärken oder in denen Menschen mit Behinderungen aktiv sind, dazu ermuntern wollen, sich und ihre Arbeit vorzustellen“, so Drese.

Organisiert werden die Ehrenamtsmessen unter der Leitung des DRK-Landesverbandes. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport fördert die diesjährigen Veranstaltungen mit 35.000 Euro.

Die Schirmherrschaft für die Ehrenamtsmessen hat die Ministerpräsidentin des Landes, Manuela Schwesig, übernommen. Veranstalter ist die Landesarbeitsgemeinschaft Ehrenamtsmessen. Sie schließt sowohl Vertreter:innen des Landesseniorenbeirates, des Sozialverbandes VdK M-V und 13 Ehrenamtskoordinator:innen des DRK ein. Partner sind die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, die acht MitMachZentralen des Landes, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport und das Finanzministerium.

Weitere Informationen zu den Ehrenamtsmessen 2024 finden Sie unter https://www.ehrenamtmessen-mv.de/.

Arbeitsmarkt Deutschland Feburar 2024

Nürnberg – „Das schwache konjunkturelle Umfeld dämpft den insgesamt robusten Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im Februar zu und die Nachfrage der Unternehmen nach neuen Arbeitskräften gibt nach“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: +8.000 auf 2.814.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +194.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,1 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Februar 2024 um 8.000 auf 2.814.000 gestiegen. Auch saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat zugenommen, und zwar um 11.000. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 194.000 höher. Die Arbeitslosenquote lag im Februar 2024 wie im Januar bei 6,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,4 Prozentpunkte erhöht.

Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,1 Prozent.Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen. Sie lag im Februar 2024 bei 3.643.000 Personen. Das waren 161.000 mehr als vor einem Jahr, davon 37.000 Staatsangehörige aus der Ukraine.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. Februar für 58.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, deutlich mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 175.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 186.000 im November und 162.000 im Oktober.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 54.000 gestiegen. Mit 45,81 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 235.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von November auf Dezember 2023 saisonbereinigt um 19.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 214.000 auf 34,92 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,61 Millionen Personen hatten im Dezember 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 145.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,20 Millionen ausschließlich und 3,41 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Februar waren 706.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 72.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Februar 2024 um 1 Punkt auf 114 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

941.000 Personen erhielten im Februar 2024 Arbeitslosengeld, 104.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.987.000. Gegenüber Februar 2023 war dies ein Anstieg um 66.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Für das neue Berichtsjahr 2023/24 sind bislang 4.000 mehr Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen liegt 11.000 unter dem Vorjahreswert. Nach wie vor gibt es mehr Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt noch sehr stark in Bewegung.

Arbeitsmarkt M-V Februar 2024

Schulte: Arbeitsmarkt ist robust trotz schwieriger Rahmenbedingungen – Fokus auf Ausbildung setzen

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen ist in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2.100 Arbeitslose gestiegen (+3,1 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt bei 8,6 Prozent. Insgesamt sind aktuell 70.500 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Januar ist die Zahl der Arbeitslosen um 400 (+0,6 Prozent) gestiegen.

„Der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich weiterhin robust trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Bereits jetzt ist klar, dass der Bedarf an qualifizierten Arbeits- und Fachkräften im Land weiter wachsen wird. Die Prognos-Studie zu regionalen Arbeits- und Fachkräftebedarfen in Mecklenburg-Vorpommern hat gezeigt, dass im Jahr 2030 insgesamt 59.400 Arbeitskräfte – davon 51.000 Fachkräfte – fehlen werden. Jedes Unternehmen benötigt gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, denn sie sind das Rückgrat der Leistungserstellung sowie Basis für Wirtschafts- und Innovationskraft.

Die Unternehmen wollen und müssen ihren Fachkräftebedarf nach wie vor auf hohem Niveau durch die eigene Erstausbildung sichern. Dabei unterstützen wir die Wirtschaft im Land“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

So unterstützt das Wirtschafts- und Arbeitsministerium beispielsweise die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk. Sie wird vom Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern (aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus) gemeinsam gefördert; der landesseitige Finanzrahmen bis 2027 umfasst rund 8,1 Millionen Euro. Anteilig unterstützt werden Lehrgangskosten für die teilnehmenden Auszubildenden sowie deren Kosten für die Übernachtung am auswärtigen Ort des Lehrgangs.

Ziel ist die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in Handwerksberufen, die in dieser Breite nicht von einem ausbildenden Unternehmen allein geleistet werden kann. „So wird ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau unabhängig von der Ausbildungsfähigkeit oder Spezialisierung des Handwerksbetriebs gewährleistet“, sagte Schulte.

Auch die überbetrieblichen Bildungsstätten im Land werden unterstützt. So wurden seit Herbst 2021 insgesamt 14 Vorhaben insbesondere zur Modernisierung der Ausstattung, aber auch baulichen Modernisierung von beruflichen Bildungseinrichtungen insgesamt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ mit einem Zuschuss in Höhe von 20,1 Millionen Euro bei Gesamtausgaben von rund 30,8 Millionen Euro gefördert. Das Land hat die Vorhaben jeweils mit einem Fördersatz von 30 Prozent kofinanziert.

Mit Stand Ende September 2023 gab es im Land 10.566 gemeldete Ausbildungsstellen bei den Wirtschaftskammern (Vorjahr: 11.159) und 6.251 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber (Vorjahr: 6.138). „Für uns steht fest: Die duale Berufsausbildung mit den Lernorten Betrieb und berufliche Schule ist der zentrale Eckpfeiler der wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Unternehmen wollen und müssen ihren Fachkräftebedarf nach wie vor auf hohem Niveau durch die eigene Erstausbildung sichern. Aber es zeichnet sich ab, dass es zunehmend schwieriger wird, unversorgte Bewerberinnen und Bewerber und offene Stellen zusammen zu bringen. Mit einer Woche der Ausbildung ab dem 11. März wird die Bundesagentur für Arbeit bei Jugendlichen und ihren Eltern für die duale Berufsausbildung werben“, sagte Schulte. Ziel der Aktion ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, vor allem die große Bandbreite der Ausbildungsberufe und die mit ihnen verbundenen Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten darzustellen.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um Dezember-Daten – ist im Vorjahresvergleich um 2.400 oder 0,4 Prozent auf 575.800 gesunken. Hauptsächlich im Verarbeitenden Gewerbe (-1.700), in der Bauwirtschaft (-1.300), im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie im Bereich Verkehr und Lagerei (jeweils -500) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.600), im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+500) sowie im Bereich der Immobilien, freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+400) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Forschung zu Gesundheitsdaten

Landesregierung stärkt Gesundheitsforschung für die bestmögliche Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Die Landesregierung plant, den Zugang der medizinischen Forschung zu Gesundheitsdaten zu erleichtern, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Das Kabinett hat in dieser Woche eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht und an den Landtag überwiesen.

„Medizinischer Fortschritt ist auf eine herausragende Forschung angewiesen. Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern dafür eine wesentliche Voraussetzung schaffen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese wies darauf hin, dass eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft ist. Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz würden es möglich machen, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren. „Durch unsere gesetzliche Regelung können die dafür notwendigen Patientendaten demnächst zu Forschungszwecken von allen Krankenhäusern bestmöglich verarbeitet werden“, betonte Drese.

Bei jedem Forschungsvorhaben müsse vorher das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. „Davon profitieren unsere Krankenhäuser und letztendlich vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, so Drese.

„Die Nutzung von Patientendaten für die Gesundheitsforschung ist von elementarer Bedeutung für die Wissenschaft und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung“, verdeutlichte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Nur mit ausreichend vorhandenem medizinischem Datenmaterial könnten Forscherinnen und Forscher Zusammenhänge erkennen, Lösungen suchen und letztlich neue Behandlungsmethoden, die Medikamente der Zukunft oder Präventionsmaßnahmen entwickeln.

Martin: „Bisher erschweren Regelungen des Datenschutzes versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben oder verhindern sie gar. Eine Vielzahl von Patientendaten kann derzeit nicht für die Forschung genutzt werden. Hier setzen wir als Land nun mit einer datenschutzrechtlich sicheren gesetzlichen Lösung an. So stärken wir unsere Forschung zum Wohl der Menschen und machen sie wettbewerbsfähig im nationalen und internationalen Vergleich.“

Dem Gesetzentwurf vorangegangen war ein intensiver Austausch des Gesundheits- sowie des Wissenschaftsministeriums mit den Universitätsmedizinen des Landes, den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, dem Deutschen Ethikrat sowie dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit.

Aus Sicht der Wissenschaft hob der Direktor des Instituts für Bioinformatik der Universitätsmedizin Greifswald, Professor Dr. Lars Kaderali, hervor: „Ich danke der Landesregierung, insbesondere dem Gesundheitsministerium, dem Wissenschaftsministerium und der Ministerpräsidentin dafür, dass Sie unsere Änderungswünsche zum Landeskrankenhausgesetz aufgenommen haben, um die Möglichkeit, in MV mit medizinischen Daten zu forschen, nachhaltig zu verbessern.“

Die Situation der Forschung auf Patientendaten sei bisher durch einschränkende Regelungen schwierig. „Die Änderungen im Landeskrankenhausgesetz stellen einen Paradigmenwechsel für die Forschung dar, weg von einer administrativ sehr aufwändigen Einwilligungsregelung hin zu einer Widerspruchsregelung“, so Kaderali. Damit könnten nun Patientendaten für im öffentlichen Interesse liegende Forschung zum Wohle aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde.

Kaderali verdeutlichte, dass es nun zum Beispiel auch möglich sei, das Potential von Methoden der künstlichen Intelligenz in medizinischen Anwendungen zu nutzen und diese zu erforschen. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesen Regelungen bundesweit Vorreiter. Wenn das Gesetz beschlossen wird, können Routinedaten aus dem Krankenhaus in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwendet werden. Das trägt zum medizinischen Fortschritt bei und verbessert im Endeffekt die Behandlung von Krankheiten.“

Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ gestartet / Bildungsministerium und Techniker Krankenkasse starten Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Schwerin – Allen weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Angebot für die Präventionsarbeit gegen Mobbing und Gewalt zur Verfügung. Die Techniker Krankenkasse und das Bildungsministerium bieten das Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ seit dem Schuljahr 2023/2024 flächendeckend an. Hierfür sind im vergangenen Schuljahr Multiplikatorinnen ausgebildet worden. Grundlage ist eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

„Wir müssen frühzeitig Warnzeichen erkennen, Kinder und Jugendliche stärken. Mobbingerfahrungen können Schülerinnen und Schüler dauerhaft beeinflussen. Die Präventionsangebote fördern den respektvollen Umgang untereinander und zeigen auf, dass die Achtung des anderen ein Mittel zur Konfliktlösung ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg bei der Präsentation des Projektes an der Werner-von-Siemens-Schule in Schwerin.

Die Werner-von-Siemens-Schule ist eine von fünf Schulen, die das Projekt in diesem Schuljahr umsetzt. Zuvor wurde es in der 6. Jahrgangsstufe der Ostseeschule Wismar erprobt.

Das Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ ist eine Weiterentwicklung des bundesweit eingesetzten Anti-Mobbing-Koffers der Techniker Krankenkasse und versetzt Schulen in die Lage, gezielt und präventiv gegen Mobbing und Gewalt vorzugehen. Kernelement des Projekts ist eine Online-Plattform. Sie bietet alle Materialien wie Leitfäden, Filme, Arbeitsblätter und Übungen zum Download sowie weiterführende Hinweise für Schulen, zum Beispiel zur Mobbing-Intervention, zum Einbeziehen der Eltern.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bildungsministerium das Engagement gegen Mobbing weiter zu verstärken. In unserer zunehmend mediatisierten Gesellschaft ist es elementar, Jugendliche früh für das Thema zu sensibilisieren und Lehrkräften bedarfsgerechte Präventionswerkzeuge zur Verfügung zu stellen“, betonte Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

Die Umsetzung des Präventionsprojektes erfolgt durch das Kooperations- und Unterstützungssystem für Eltern und Schule (KuBES) des Bildungsministeriums. Die vier Sozialpädagoginnen des KuBES sind ausgebildete Landesmultiplikatorinnen, die die Schulen über das Angebot informieren und die Schulungen mit den Lehrkräften durchführen.

Im Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit dem Thema Mobbing. Sie erarbeiten in Übungen, Rollenspielen und Gesprächen, wie sie in Konfliktsituationen positiv und konstruktiv miteinander umgehen können. Filme und Erklärvideos machen deutlich, welche Folgen Mobbing für die Betroffenen hat und was die Schülerinnen und Schüler selbst tun können, um Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Ziel: Die Klasse entwickelt eine solide Basis dafür, dass sie eine tragfähige Gemeinschaft für die Zukunft wird. Am Elternnachmittag werden auch die Mütter und Väter in die Projektwoche einbezogen und können so den Entwicklungsprozess ihrer Kinder konstruktiv begleiten.

Weitere Informationen: www.gemeinsam-klasse-sein.de

Jugendliche aus M-V im Bundesrat

Berlin – Einmal im Jahr lädt der Bundesrat Schülerinnen und Schüler aus dem Land der Präsidentschaft nach Berlin ein. In einem Planspiel lernen die Jugendlichen, wie in der Bundesrepublik Deutschland Gesetze entstehen und beschlossen werden und welche Rolle der Bundesrat dabei spielt. Seit gestern nehmen 123 Schülerinnen und Schüler sowie 13 Lehrerinnen und Lehrer aus Schulen in Güstrow, Rostock, Schönberg, Grevesmühlen, Ribnitz-Damgarten, Spantekow, Wittenburg und Schwerin an „Jugend im Bundesrat“ teil.

Minister- und Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig traf die Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern heute im Bundesratsgebäude in Berlin. „Der Bundesrat ist ein ganz besonderer Ort unserer Demokratie in Deutschland. Hier spiegeln sich die Vielfalt der Regionen Deutschlands und die Interessen aus den 16 deutschen Ländern wider. Die Bundesländer wirken im Bundesrat bei der Gesetzgebung mit. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, besonders dann, wenn die Interessen von Bund und Ländern auseinandergehen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Sie freue sich sehr, dass sich Schülerinnen und Schüler aus ganz Mecklenburg-Vorpommern an der Aktion beteiligen. „Ich freue mich sehr über euer Interesse. Demokratie lernt man nicht nur theoretisch aus dem Schulbuch. Demokratie muss man üben und erleben. Das kritische Hinterfragen, das Aushalten anderer Meinungen. Demokratie fängt im Alltag an. Auch im Schulalltag. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Lehrerinnen und Lehrer, die sich an euren Schulen für Demokratie einsetzen und euch heute begleiten!“

Am Abend lädt die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern die Schülerinnen und Schüler zu einer Diskussionsrunde und einem Empfang mit der Ministerpräsidentin in die Landesvertretung ein. Gemeinsam mit der Bevollmächtigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund Jutta Bieringer und Staatsministerin Reem Alabali-Radovan stellt sich die Ministerpräsidentin den Fragen der interessierten Schülerinnen und Schüler.

Drese: Blut spenden, hilft Leben retten

Schwerin – In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Blutspenden in Deutschland rückläufig entwickelt – vor allem die Zahl der Vollblutspenden nimmt kontinuierlich ab. So sank die Zahl der Vollblutspenden von 4,927 Millionen im Jahr 2011 auf 3,575 Millionen im Jahr 2022. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ruft deshalb zu einer höheren Blutspendenbereitschaft auf.

Drese spendete am (heutigen) Montag selbst Blut beim DRK Rostock. Das Blutspendewesen ist in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern dezentral organisiert. Es teilt sich in drei Säulen auf. Diese sind neben den DRK-Blutspendediensten, die universitären Blutspendedienste und die privaten Plasmapherese-Stationen.

„Eine hohe Beteiligung an Blutspendern ist und bleibt sehr wichtig – denn die Reserven sind knapp“, betonte Drese. Blut lasse sich zudem in der Medizin bislang durch nichts ersetzen. Um den sinkenden Zahlen bei der Blutspende entgegenzuwirken, appellierte Drese besonders auch an junge Menschen, sich mit dem Thema zu befassen.

Die Ministerin begrüßte, dass in den letzten Jahren die Voraussetzungen zur Blutspende durch Änderungen im Transfusionsgesetz und in der Hämotherapie-Richtlinie geändert wurden. So können seit 2021 auch homosexuelle Männer unter bestimmten Voraussetzungen Blut spenden und gibt es seit 2023 keine Höchstaltersgrenze für die Blut- oder Plasmaspende mehr (vorher bis max. 68 Jahre).

„Die Ärztinnen und Ärzte beurteilen immer individuell, ob eine Spende möglich ist“, betonte Drese. So werde vor jeder Blut- oder Plasmaspende medizinisch geprüft, ob alle gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Spende erfüllt sind. Drese: „So rettet man mit einer Blutspende potentiell nicht nur andere Menschen, sondern erhält einen Gesundheitscheck und tut sich damit auch selbst einen Gefallen.“

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Vollblutspende sind:

  • Blut spenden ist ab 18 Jahren möglich.
  • Das Mindestgewicht beträgt 50 Kilogramm.
  • Blut oder Plasma spenden darf, wer gesund und fit ist und kein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten hat.
  • Frauen dürfen viermal und Männer sechsmal im Jahr Vollblut spenden
  • Zwischen zwei Vollblutspenden müssen mindestens acht Wochen liegen.