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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Arbeit des Dreikönigsvereins gewürdigt

Neubrandenburg – „Es ist schön, dass der Benefizabend des Dreikönigsvereins in Neubrandenburg nach dreijähriger Corona-Pause endlich wieder stattfinden kann. Seit mehr als 20 Jahren begleitet das Dreikönigshospiz kranke Menschen und ihre Angehörigen in Neubrandenburg auf ihrem Weg zum Ende des Lebens hin – im Hospiz selbst und mit einem ambulanten Hospizdienst für schwerkranke Menschen zu Hause.

Ich möchte mich bei allen Hospizhelferinnen und Helfern, Pflegerinnen und Pflegern und bei den Verantwortlichen des Dreikönigsvereins ganz herzlich für ihren Einsatz bedanken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf dem Benefizabend des Dreikönigsvereins in Neubrandenburg.

Es sei jedes Jahr wieder eine Herausforderung für den Dreikönigsverein, die nötigen Eigenmittel für den Betrieb des Hospizes zusammenzubekommen. Denn nur ein Teil der Mittel werde von den Krankenkassen übernommen. „Der Dreikönigsverein hat schon viele Spenden gesammelt und heute Abend kommt hoffentlich noch einmal viel dazu“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Arbeit des Vereins sei von großer Bedeutung für die Region.

Eine weitere Herausforderung sei die Sicherung des Fachkräftebedarfs im Pflegebereich. Hier sorge die Landesregierung für Verbesserungen. „Wir haben in unserem Landeshaushalt drei Millionen Euro bereitgestellt, um die Ausbildung für Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten ebenso wie für Ergo- und Physiotherapeuten gebührenfrei zu machen. Das ist hoffentlich ein Beitrag, um die sozialen Berufe in unserem Land attraktiver zu machen.

Geflügelpest in Vorpommern

Stralsund – Die Geflügelpest hat nun auch zwei Haltungen in Vorpommern getroffen. Am 3. Januar 2024 wurden in einer Legehennenhaltung mit ca. 31.600 Tieren in der Gemeinde Poseritz auf Rügen sowie in einer Kleinsthaltung mit insgesamt 21 Enten und Hühnern im Stadtgebiet Stralsund der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

„Für mich ist jeder Geflügelpest-Ausbruch einer zu viel. Das Tierleid und der wirtschaftliche Schaden sind dabei nur zwei Komponenten. Besonders bedauernswert ist für mich die Tatsache, dass nun auch der östliche Teil des Landes von der Geflügelpest betroffen ist. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden. Umso wichtiger ist, dass die Tierhalter die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die betroffenen Tierhalter wurden aufmerksam, als vermehrt verendete Tiere aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen, Nasenausfluss, Konjunktivitis und Durchfall festgestellt.

Die sofort nach der Meldung der Tierhalter durch das Veterinäramt in den Beständen entnommenen Proben wurden am 3. Januar 2024 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am 4.Januar bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

Mit der Räumung der Ausbruchsbestände durch die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere wurde bereits begonnen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden anschließend folgen.

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest richtet der Landkreis um den Bestand auf Rügen eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km ein. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, was z.B. das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten betreffen. Bei der Kleinsthaltung im Stralsunder Stadtgebiet wird von einer Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen.

Detaillierte Informationen zu den Gemeinden und Orten, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen und den Anordnungen des Landkreises, sind der Allgemeinverfügung Nr.1/2024 zu entnehmen, die bekannt gemacht ist unter: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_5644_1.PDF?1704377072

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass

  • ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • das Geflügel keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben,
  • Hofteiche sicher ausgezäunt sind,
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird,
  • Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert wird,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird,
  • strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere Schuhzeug, unterschieden wird und
  • plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.
  • Bei Auffälligkeiten in Ihren Tierbeständen informieren Sie bitte ihr zuständiges Veterinäramt.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Arbeitsmarkt im Dezember 2023

Nürnberg – „Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember:   +31.000 auf 2.637.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um 1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Arbeitsmarkt Dezember 2023 in M-V

Schulte: Robuster Arbeitsmarkt auch in herausforderndem wirtschaftlichen Umfeld

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 65.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 3.100 mehr als im Dezember 2022. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit acht Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.600 (4,2 Prozent) gestiegen. „Es bleibt derzeit eine schwierige Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Auswirkungen des internationalen Geschehens, die hohen Zinsen sowie die hohen Energie- und Rohstoffpreise machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise robust auch in einem heraufordernden wirtschaftlichen Umfeld. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten. Dabei unterstützen wir die Wirtschaft“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich (-2.700/-0,5 Prozent) auf 584.300 gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.200) sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (-1.000) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.400) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+500) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Für die Personalnachfrage befinden sich aktuell nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 16.100 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Dezember 2022 waren es 17.800. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und im verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.

„Die quantitative und qualitative Sicherung des Fachkräftebedarfes ist eines der drängendsten Zukunftsthemen in Mecklenburg-Vorpommern. Nur so können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Der Schlüssel zum Erfolg in der Fachkräftesicherung sind dabei attraktive Arbeitsbedingungen, mitarbeiterzentrierte Unternehmenskulturen und wettbewerbsfähige Arbeitsentgelte“, sagte Schulte.

Eine wesentliche Stellschraube für die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Integration Geflüchteter und Erwerbsmigranten in den Arbeitsmarkt. Aktuell leben beispielsweise etwa 24.000 ukrainische Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern, nahezu zwei Drittel (15.200) davon sind Frauen, etwa 8.100 Geflüchtete sind jünger als 18 Jahre. Im September 2023 waren 3.700 Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit in Mecklenburg-Vorpommern sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 700 mehr als vor einem Jahr und 2.600 mehr als vor dem Beginn des Krieges.

Auch aus den weiteren nicht-EU-Asylherkunftsländern gehen mittlerweile 4.700 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 15 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. „Neben dem humanitären Aspekt ist die Erwerbstätigkeit ein entscheidender Schritt zur Integration in die Gesellschaft. Die Erwerbstätigkeit ermöglicht es Geflüchteten und ihren Angehörigen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und sich eine Zukunft in Deutschland aufzubauen“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten beispielsweise mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine und der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten.

MV-Serviceportal

Online-Leistungen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt

Schwerin – Neuer Rekord im MV-Serviceportal: Im Monat November 2023 sind 110 neue Leistungen auf das Portal gekommen. Im Januar waren es noch 240 Leistungen, mittlerweile sind es 471 Leistungen. „Damit hat sich die Zahl der Online-Leistungen in weniger als einem Jahr fast verdoppelt. Dies zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg bei der Digitalisierung unserer Verwaltungsangebote“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Die Statistik belegt auch, dass unser Portal immer beliebter wird. Die Zahl der angemeldeten Nutzerkonten sowie der Anträge ist weiter gestiegen: Bürgerinnen und Bürger können rund um die Uhr 471 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie in 21 Bundes- und sonstigen Behörden komplett online erledigen. Das heißt, Antragstellung sowie falls erforderlich Bezahlung und Identitätsnachweis erfolgen digital. Beim Start des Portals im September 2019 waren es noch insgesamt 45 Behörden. Mittlerweile haben wir 44.201 Nutzerkonten, im September 2019 waren es 117“, erläutert Christian Pegel.

Aber auch ohne ein Konto können Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Kategorien nach Leistungen anhand von Lebenslagen oder Problemstellungen suchen. Das Angebot reicht von Abfallgebühr über Abmeldung bei der Meldebehörde, Namensänderung bei Scheidung bis zur Zweitwohnungssteuer oder einen Studienplatz beantragen.

„Digitalisierung steht niemals still, deswegen ändern sich auch immer mal wieder Dinge, wie in Zukunft das MV-Nutzerkonto, das von der sogenannten BundID in jedem Bundesland abgelöst wird. Diese ist auch schon auf unserem Serviceportal nutzbar. Und das weit bevor die Verpflichtung des Bundes in Kraft treten soll“, so der Minister weiter.

Aktuell befindet sich, um den Online-Behördengang noch sicherer und konfortabler zu gestalten, der Entwurf für das Gesetz zur Änderung des eGovernment-Gesetzes zur Beratung im Landtag. „Wir schaffen mit dieser Änderung die Rechtsgrundlage, zukünftig Bescheide sicher und digital an verifizierte Nutzerpostfächer bereitstellen zu können.“, erklärt der Digitalisierungsminister.

Das Online-Zugangsgesetz fordert von den Behörden, dass sie ihre Verwaltungsleistungen auch online anbieten. Mit dem MV-Serviceportal stellt die Landesregierung M-V seit Mitte 2019 eine landesweite zentrale Plattform dafür zur Verfügung. Alle Behörden im Land können sie kostenlos nutzen, um darüber ihre digitalen Leistungen anzubieten. Den Bürgerinnen und Bürgern im Land ermöglicht sie, rund um die Uhr von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone aus die Angebote der Verwaltung zu nutzen und die Fahrt ins zuständige Amt sparen zu können.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf www.mv-serviceportal.de.

Mit Zuversicht ins Jahr 2024

Schwerin – „Ich wünsche den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern alles Gute für das Jahr 2024. Vor allem Gesundheit. Ich bedanke mich bei allen, die zum Jahreswechsel gearbeitet haben, damit wir feiern konnten, insbesondere bei den Einsatzkräften im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr und bei der Polizei. Wir sind froh darüber, dass uns das Hochwasser nicht so hart trifft wie andere Regionen. Und wir hoffen, dass dies auch so bleibt. Ich danke allen, die vor Ort im Hochwasserschutz tätig sind“, sagte die Ministerpräsident zum Jahresbeginn.

 „Wir leben in Zeiten internationaler Konflikte und großer Herausforderungen in Deutschland. Dennoch haben wir allen Grund, mit Zuversicht in das neue Jahr zu gehen. Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben gemeinsam viel erreicht – und wir können noch mehr. Das Ziel der Landesregierung ist es, Mecklenburg-Vorpommern im neuen Jahr wirtschaftlich weiter voranzubringen und damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Gleichzeitig arbeiten wir dafür, dass der soziale Zusammenhalt gewahrt bleibt.“

Anders als auf Bundesebene gebe es in Mecklenburg-Vorpommern einen vom Parlament beschlossenen Haushalt. „Wir investieren in die Zukunft des Landes. Dazu gehören Investitionen in die digitale Infrastruktur ebenso wie der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Aufbau einer wasserstoffbasierten Wirtschaft“, erklärte die Ministerpräsidentin.

 Mit dem Jahreswechsel gelte das neue Tariftreuegesetz für Mecklenburg-Vorpommern. „Damit ist geregelt, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro. Damit wollen wir Anreize zu weiteren Lohnsteigerungen setzen“, erläuterte Schwesig.

Im sozialen Bereich bleibe es bei der beitragsfreien Kita und beim kostenfreien Ferienhort. „Wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, damit im Sommer der Personalschlüssel im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 abgesenkt werden kann. Damit haben die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für jedes einzelne Kind“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Fachkräftesicherung in Kitas und Schulen sei ein weiterer Schwerpunkt. „2024 startet das neue gemeinsame Schulbauprogramm von Land und Kommunen. Wir wollen, dass unsere Kinder gute Bedingungen zum Lernen haben“, sagte Schwesig weiter.

 „Neben Familien mit Kindern unterstützen wir auch die älteren Menschen im Land“, betonte Schwesig. „Es wird beim vergünstigten Seniorenticket für den öffentlichen Nahverkehr bleiben.“ 2024 werde die Landesregierung mit dem Aufbau eines landesweiten Rufbussystems beginnen.

Um den Fachkräftebedarf in der Kranken- und Altenpflege besser abzusichern, müssen Auszubildende in der Alten- und Krankenpflege sowie in verschiedenen Gesundheitsberufen ab dem 1. Januar 2024 kein Schulgeld mehr zahlen. Die Schulgeldfreiheit umfasst alle Auszubildenden in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.

Auch auf Bundesebene gebe es Verbesserungen wie die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Andere Entscheidungen stufte die Ministerpräsidentin als kritisch ein. „Ich halte es für falsch, dass der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder auf 19 Prozent steigt. Das schadet nicht nur Gastronomie und Tourismus. Es wirkt sich beispielsweise auch auf das Kita- und Schulessen aus“, so Schwesig. Auch die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen für die Landwirtschaft lehne die Landesregierung ab.

Der von der Bundesregierung geplante schnellere Anstieg der CO2-Steuer belaste Pendlerinnen und Pendler. „Die Landesregierung hat die klare Erwartung, dass die Bundesregierung bis zum 8. Januar eine faire Lösung für die Landwirte findet. Auch für die Pendlerinnen und Pendler muss eine Lösung gefunden werden, zum Beispiel in Form einer höheren Pendlerpauschale. Dafür werden wir uns weiter auf Bundesebene einsetzen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Eine große Ehre und Chance sei, dass Mecklenburg-Vorpommern bis Ende Oktober die Präsidentschaft im Bundesrat habe. „Wir haben die Möglichkeit, im In- und Ausland für Mecklenburg-Vorpommern zu werben. Ein besonderer Höhepunkt ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Schwerin. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitfeiern ein. Es ist bei allen Problemen und Herausforderungen ein Grund zur Freude, dass wir gemeinsam in einem vereinten Deutschland leben, das sich alles in allem in den letzten 34 Jahren gut entwickelt hat.“

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz für M-V

M-V will neue Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen schaffen

Schwerin – Im Zuge des geplanten Inkrafttretens des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Jahr, ruft Sozialministerin Stefanie Drese Kommunen auf, Ideen für neue Beteiligungsformate einzubringen. Das Land fördere kreative Ansätze mit insgesamt rund 390.000 Euro, erklärte Drese am heutigen Freitag in Schwerin.

Der Landtag hatte am 20. September die Bereitstellung der Mittel für einen „Initiativfonds Kinder- und Jugendbeteiligung“ aus dem Strategiefonds beschlossen. „Die Idee ist es, Projekte zu unterstützen, die eine nachhaltige Mitwirkung von jungen Menschen an gesellschaftlichen Entscheidungen auf kommunaler Ebene ermöglichen“, so Drese. Dies könnten beispielsweise Konferenzen, Aufklärungskampagnen oder die Einrichtung von Jugendgremien sein.

Die Fördermöglichkeiten gehen mit dem für das Jahr 2024 geplanten Inkrafttreten des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes einher. „Mit dem Gesetz wollen wir Kinder und Jugendliche mehr in Entscheidungsprozesse einbinden. Sie sind diejenige Generation, deren Zukunft von den heute getroffenen Entscheidungen geprägt sein wird,“ machte Drese deutlich. Mit dem Gesetz werde dieses Ziel erstmals in einem Landesgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verankert.

Entscheidend in der Umsetzung und für die Beteiligung von jungen Menschen sei es, verschiedene Angebote im direkten Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. „Das können Projekte in Schulen und Kitas aber auch im Freizeitbereich sein“, betont Drese.

Die Landkreise und Gemeinden könnten ab sofort bis Ende 2024 gemeinsam mit dem lokalen Jugendring Anträge für eine Förderung einreichen, teilte Drese mit. Ansprechpartner für die weitere Bearbeitung sei das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).