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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

„Weitersagen ist kein Petzen!“

und: „Hilfe holen ist Freundschaft!“ / Oldenburg: Hinschauen und Hinhören sind wichtig, um Anzeichen zu erkennen

Schwerin – Das Land hat eine Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen gestartet. Dazu sind zwei Broschüren erschienen, die Schülerinnen und Schüler informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen.

Die Broschüre „Weitersagen ist kein Petzen!“ richtet sich an die Zielgruppe der Jahrgangsstufen 3 und 4 und vermittelt: „Manchmal darf man ein Geheimnis verraten und es ist trotzdem Freundschaft.“ Die Broschüre „Hilfe holen ist Freundschaft!“ richtet sich an die Zielgruppe ab Jahrgangsstufe 5 und vermittelt: „Vertrauensvoll Sorgen teilen!“.

„Psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt sind, obwohl oft nicht augenscheinlich, Teil des alltäglichen Lebens. Wir alle sind gefragt, Kindern und Jugendlichen zu helfen, die von psychischen Belastungen und sexualisierter Gewalt betroffenen sind. Hinschauen und Hinhören sind ganz besonders wichtig, um mögliche Anzeichen zu erkennen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt war Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich Vorreiter. Der Schutz gegen sexualisierte Gewalt ist seit dem Schuljahr 2020/2021 als fester Bestandteil des Schulprogramms im Schulgesetz verankert“, betonte Oldenburg.

„Missbrauchte Kinder senden nicht selten Signale aus und versuchen, in einer ‚anderen Sprache‛ auszudrücken, was mit ihnen passiert. Wir müssen ihnen dafür aber mehr zuhören ohne ihnen das Gefühl zu vermitteln, dass wir sie ausfragen wollen. Und wir müssen bereit sein, unsere Wahrnehmungen dann auch zu melden“, hob Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e. V., hervor.

Laut WHO sind rein rechnerisch ca. ein bis zwei Schülerinnen und Schüler in jeder Klasse von sexualisierter Gewalt in oder außerhalb der Familie betroffen. Diese Kinder und Jugendlichen haben häufiger schulische Probleme wie Überforderung oder bei den schulischen Leistungen. Eine frühzeitige und umfängliche Unterstützung ist ein wichtiger Faktor, um möglichen Folgeproblemen nachhaltig entgegen zu wirken. Jedoch sind psychische Belastungen und das Erleben sexualisierter Gewalt häufig schambesetzt und mit Ängsten verbunden.

Gerade Kinder und Jugendliche benötigen Hilfe von vertrauensvollen Erwachsenen. Oftmals wird jedoch eher Freundinnen oder Freunden von den belastenden Empfindungen und/oder Erfahrungen berichtet. Einen erwachsenen Dritten zu beteiligen, wird in vielen Fällen als Vertrauensbruch gegenüber der oder dem Betroffenen erlebt. Die beiden Broschüren vermitteln daher neben Anlaufstellen und Kontaktdaten vor allem die Botschaft: „Es ist kein Geheimnisverrat, wenn man Hilfe holt!“.

„Mein Dank gilt den sachkundigen Vertreterinnen und Vertretern, die sich mit den Themen Kinder- und Jugendschutz, Kindeswohl, Gesundheit im Kindes- und Jugendalter sowie Opferberatung für Kinder und Jugendliche beschäftigen, mit denen wir die Broschüre abgestimmt haben“, sagte Oldenburg.

Die Broschüren ergänzen die bereits bestehenden Unterstützungsangebote des Landes. Sie wurden von den Schulen an den Elternabenden allen Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 9 ausgehändigt. Die Broschüren können auch im Unterricht thematisiert werden.

Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) richtet sich mit Schulungen an Lehrkräfte, in denen sie auf den Umgang mit Vorfällen wie psychische Belastungen (Suizidalität) oder sexuelle Übergriffe vorbereitet werden.

Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet sowohl Fortbildungen für Lehrkräfte zu den Themen Trauma und Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt als auch Präventionsprojekte für Schülerinnen und Schüler wie „Trau dich“, „Mein Körper gehört mir“ und „Klasse 2000“ an.

Im Schuljahr 2022/2023 wurden 64 sexuelle Übergriffe gemeldet, im Schuljahr 2021/2022 waren es 36, im Schuljahr 2020/2021 gab es 17 sexuelle Übergriffe. Im Vergleich der Schuljahre zeigt sich eine steigende Anzahl von Meldungen, die auch durch eine zunehmende Sensibilisierung der Schulen im Umgang mit diesen Vorfällen zurückzuführen ist.

Laut polizeilicher Kriminalstatistik findet sexuelle Gewalt überwiegend im engsten Familienkreis (ca. 25 Prozent) und im sozialen Nahraum statt (ca. 50 Prozent), z. B. in Vereinen und durch Nachbarn. Sexuelle Gewalt durch Fremdtäter ist laut Kriminalstatistik eher die Ausnahme, außer bei Taten im Internet.

Sexueller Missbrauch findet etwa in 75 Prozent bis 90 Prozent der Fälle durch Männer und männliche Jugendliche statt, zu etwa 10 Prozent bis 25 Prozent durch Frauen und weibliche Jugendliche. Kinder und Jugendliche mit kognitiven und/oder körperlichen Behinderungen haben ein besonders hohes Risiko, sexuelle Gewalt zu erleben.

Die Broschüre „Weitersagen ist kein Petzen!“ und die Broschüre „Hilfe holen ist Freundschaft!“ können beim Bildungsministerium bestellt werden und stehen auf der Webseite des Ministeriums zum Download zur Verfügung.

Top-Arbeitgeber in M-V

Junge Menschen zeichnen das Land M-V als Top-Arbeitgeber aus

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat als attraktiver Arbeitgeber die Auszeichnung „Next Gen Workplace 2023-2024“ erhalten. Vergeben wurde die Ehrung im Rahmen der Young Brand Awards. Der Wettbewerb findet bereits seit 2011 statt und kürt die Arbeitgeber mit den besten Benefits für die junge Generation von 16 bis 35 Jahren.

Gute Bewertungen erhielten vor allem die starken Vorteile der Landesverwaltung: die überdurchschnittliche Bezahlung schon in Ausbildung bzw. im Studium, die Sicherheit durch hohe Übernahmechancen und die guten Perspektiven. Als weiterer Pluspunkt wurden die modernen Modelle für ortsunabhängige Arbeit und Arbeitszeit genannt. Für viele junge Menschen ist das Land ein interessanter Arbeitgeber.

„Diese Auszeichnung ist die sichtbare Bestätigung dafür, dass die Arbeit in der Landesverwaltung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden ist. Ich denke beispielsweise an unsere Homeoffice-Regelungen oder an das einfach zu nutzende E-Learning-Portal der Landesverwaltung LEON und freue mich sehr, dass unsere Bemühungen nun spürbare Früchte tragen. Wer sich für den Landesdienst entscheidet, profitiert von vielseitigen Aufgabenbereichen, sehr guten Arbeitsbedingungen und einem kollegialen Miteinander.

Dass dies auch von jungen Menschen erkannt und geschätzt wird, ist eine motivierende Nachricht und bestärkt uns, den Weg hin zu einem noch moderneren Arbeitgeber weiterzugehen“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das Land MV bietet interessierten Bewerberinnen und Bewerbern über das Karriereportal MV einen einfachen Zugang zu sämtlichen Stellen- und Nachwuchsangeboten. Außerdem sind auf der Seite umfassende Informationen über das Arbeiten und Lernen in der Landesverwaltung zu finden.

Suchtprävention an Schulen

Schwerin – Die interaktive Aufklärungsarbeit zu Alkohol, Cannabis und anderen illegalen Drogen an Schulen, die seit 2017 erfolgt, wird um drei weitere Jahre verlängert. Bildungsministerin Simone Oldenburg, die AOK-Nordost und die Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST), Birgit Grämke, haben eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Im Kern geht es um die weitere Umsetzung des Projektes „Appgestützte interaktive Suchtprävention“.

Ziel ist es, dass LAKOST auch zukünftig in den Berufsschulen, Gymnasien und Regionalen Schulen interaktiv und jugendgerecht wichtige Aufklärungsarbeit zu den verschiedenen Drogen, deren Suchtrisiko und einem verantwortungsvollen Umgang leistet.

„Befragungen zur bisherigen Arbeit zeigen, dass viele Jugendliche dieses Präventionsangebot angenommen und die Gefahren von Drogen erkannt haben. Vor dem Hintergrund der geplanten Legalisierung von Cannabis mit kontrolliertem Umgang für ab 18-Jährige zum Jahreswechsel ist die Aufklärung zu den gesundheitsschädlichen Folgen des Konsums insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtiger denn je.

Ich freue mich, dass dieses Projekt der Suchtprävention mit unserer Unterstützung fortgeführt werden kann und appelliere an die im Landesprogramm ‚Gute gesunde Schule‛ agierenden Schulen, dieses Angebot zu nutzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Möglich wurde das Projekt vor allem auch durch die langjährige finanzielle Unterstützung der AOK Nordost. „Die von LAKOST entwickelte App ist wirklich sehr zeitgemäß und jugendgerecht gestaltet. In den Schulklassen werden somit wichtige Informationen rund um die Themen Alkohol, Cannabis und andere illegale Drogen vermittelt.

Jugendliche werden befähigt, Risiken zu erkennen und bewusste Entscheidungen zu treffen, wenn ihnen zum Beispiel auf Partys Drogen angeboten werden. Insofern stellen wir das dafür notwendige Geld auch für die kommenden drei Jahre sehr gerne bereit“, so Juliane Venohr, Leiterin der AOK-Landesdirektion in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der aktuelle Suchtbericht des Landes zeigt, dass das Zellgift Alkohol speziell in unserem Bundesland ein großes Problem darstellt. Leider ist es in Deutschland gesetzlich betrachtet legal, wenn 14-Jährige in Begleitung Erwachsener Alkohol trinken, während in fast allen europäischen Ländern der Konsum erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Vor diesem Hintergrund sind wir erleichtert, dass wir auch weiterhin mit unserem erfolgreichen Projekt ‚Volle Pulle Leben – auch ohne Alkohol‛ in die Schulen gehen und Präventionsarbeit leisten können.

Unser Cannabisprojektbaustein ‚Dein Leben gehört dir‛ wird ab Beginn der Hanflegalisierung/Cannabislegalisierung noch mehr an Bedeutung gewinnen. Da das Gehirnwachstum erst mit ca. 23 Jahren abgeschlossen ist, ist es wichtig, dass der Cannabiskonsum gar nicht in jungen Jahren und nicht schon im jungen Erwachsenenalter stattfindet“, erläuterte Birgit Grämke die Hintergründe für die beiden parallel laufenden Projektangebote.

Die AOK Nordost unterstützt die interaktive Aufklärungsarbeit mit jährlich 18.000 Euro, das Land stellt pro Jahr 6.000 Euro bereit.Interessierte Schulen finden unter www.lakost-mv.de Kontaktdaten, um sich anzumelden.

Schutz jüdischen Lebens

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Sollten sich Lücken im Schutz jüdischen Lebens in Deutschland auftun, gehören sie geschlossen.“

Schwerin – „Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben ein beeindruckendes Signal zum Abschluss der Tagung gesendet. Wir haben eine Resolution verabschiedet zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und den konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Wir verurteilen die terroristischen Angriffe gegen den Staat Israel vom Morgen des 7. Oktober 2023 aufs schärfste.

Dieser Angriff ist das schlimmste Pogrom seit der Schoa. Auf der ganzen Welt sind Jüdinnen und Juden betroffen. Hier in Mecklenburg-Vorpommern bangen Tag für Tag Menschen um das Leben ihrer Verwandten und Freunde. Israel galt als sicherer Ort der Zuflucht. Dieses Pogrom hat das Sicherheitsempfinden tief erschüttert“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo.

„Deutschland bleibt aufgrund seiner historischen Verantwortung für die Schoa in besonderem Maße Israel verpflichtet. Wir stehen fest an der Seite Israels. Das haben wir in der Resolution bekräftigt, denn die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Daraus leitet sich auch ab, dass wir eine unabdingbare Verantwortung für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Deutschland tragen. Auch hier in Deutschland.

Jüdische Menschen erleben hier leider wieder zunehmend Hass, Hetze, Bedrohungen und Angriffe. Es ist furchtbar zu erkennen, dass der Antisemitismus noch immer lebt. Das zu ändern, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Der Antisemitismus in all seinen politischen und religiösen Ausrichtungen muss klar und schonungslos benannt werden. Die Bekämpfung jedweden Antisemitismus bleibt ein dauerhaftes und sehr wichtiges Anliegen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister“, so Ministerin Bernhardt.

„Jede antisemitische Straftat gefährdet das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Dass diese Straftaten konsequent verfolgt werden, steht daher im besonderen öffentlichen Interesse. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gegen jegliche Form der Hasskriminalität sensibilisiert. Unsere Staatsanwaltschaften sind gut aufgestellt. Ich habe erst vor wenigen Tagen mit der Generalstaatsanwältin über das Thema gesprochen.

Die Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften im Bereich der Hasskriminalität leisten hervorragende Arbeit. Diese Sonderdezernate wurden vor Jahren schon eingerichtet und sind für die Verfolgung antisemitischer Straftaten zuständig. Die Dezernentinnen und Dezernenten werden regelmäßig geschult und verfügen über die notwendige Erfahrung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt weiter.

„Ausdrücklich begrüße ich, dass wir in der Resolution uns einig sind, dass alle Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zu dem Angriff der Hamas auf Israel sehr genau verfolgt werden. Denn sollten sich hier im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, Schutzlücken offenbaren, muss schnell gehandelt werden. Dann sollten wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz prüfen, wie diese Lücken geschlossen werden können“, erklärte Justizministerin Bernhardt in Berlin.

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte den israelischen Botschafter Ron Prosor und der Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster zu Gast. Es gab einen intensiven Austausch über die Lage in Israel und die Situation in Deutschland.

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

„Runder Tisch“ zur Ganztagsbetreuung

Oldenburg: Mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte besprechen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat sich für einen „Runden Tisch“ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ausgesprochen und folgte damit einem Vorschlag der Landtagsopposition. An dem „Runden Tisch“ soll ein Konzept entwickelt werden, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden kann. „Alle an einen Tisch, um keine Chancen zu vergeben, sondern Chancen zu ermöglichen, um gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte zu besprechen, die dann auch in den jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Oldenburg im Landtag.

Seit Anfang dieses Jahres konzipiert das Bildungsministerium mit dem Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition des Instituts für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation eine Strategie, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt werden kann. „Obwohl wir bereits viele Schritte unternommen haben, halte ich es für sinnvoll, den ‚Runden Tisch‛ einzuberufen“, so die Ministerin.

„Alle Verantwortlichen und Beteiligten arbeiten dann gemeinsam. Es entstehen keine Informationsdefizite und Absprachen können ohne bürokratischen Aufwand getroffen werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe an diesem Tisch einen zentralen Platz einnehmen, denn sie sind die Adressaten des Ganztagsrechtsanspruches. Ihnen obliegt die Verantwortung für den Ausbau von Ganztagsplätzen nach dem bestehenden Bedarf und nicht dem Land“, führte Oldenburg weiter aus.

Die Landesregierung unterstützt den Ausbau von Ganztagsplätzen. Seit 2016 wird er intensiv mit EU-Bundes- und Landesmitteln vorangetrieben. „In den vergangenen neun Jahren ist es gelungen, mehr als 10.000 Hortplätze zu schaffen – das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das ‚Investitions-Programm Ganztagsausbau‛, für das Ende des Jahres auch die Landesrichtlinie erlassen wird, stehen ca. 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit ca. 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden“, erläuterte sie.

Zudem erhöht das Land im kommenden Jahr die Ausbildungskapazitäten zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher mit zwei weiteren Klassen. Das sind dann jährlich ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich ausgebildet werden. Hinzu kommen die steigenden Zahlen der Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0 bis 10-Jährige. „Hier ist es uns durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel in den ersten beiden Ausbildungsjahren gelungen, die Zahl der künftigen Erzieherinnen und Erzieher um 100 Personen zu erhöhen. Damit liegen wir bereits jetzt mit ca. 600 Ausbildungsplätzen über der Planung“, sagte Oldenburg. 

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztätige Betreuung im Grundschulalter sollen Hort und Schule enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.

Backhaus: Mangold statt Mango

Selbstversorgung mit Lebensmitteln ist gesichert

Schwerin – Im Landtag widersprach Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus einem Antrag der Opposition zur Sicherung der Lebensmittelselbstversorgung. Der Selbstversorgungsgrad in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland sei bereits sicher, so der Minister:

„Eine der wichtigsten Aufgaben unserer heimischen Landwirtschaft ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Sie ist damit ein Garant für eine stabile Versorgung mit ausreichend, gesunden und sicheren Lebensmitteln. Die meisten Grundnahrungsmittel sind in Deutschland in ausreichender Menge vorhanden: beispielsweise Kartoffeln, Frischmilcherzeugnisse oder auch Getreide als Rohstoff für die Weiterverarbeitung.“, so Backhaus.

Manche Produkte müssten zwar importiert werden, doch betreffe das vor allem exotische Waren, die in Deutschland nicht angebaut werden können. Grundsätzlich werden hierzulande genügend Lebensmittel in hoher Qualität produziert, stellt der Minister klar:

„Es gibt Lebensmittel mit einem Selbstversorgungsgrad von unter 100 Prozent: Bei Gemüse lag der Selbstversorgungsgrad im Jahr 2021 bei 36 Prozent und bei Obst bei 19,7 Prozent. Die Ursache hierfür ist einfach zu erklären: Zwar wachsen mehr als genug Äpfel, Birnen oder Weißkohl bei uns, um jeglichen Bedarf an Obst oder Gemüse zu decken. Die Deutschen lieben aber auch Avocados, Bananen und Mangos und die gedeihen eben nicht in unserem Klima. Es gibt nunmal auch keine regionalen Kokosplantagen.“

Der Minister widerspricht deshalb entschieden dem Antrag, die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Wiedervernässung von Mooren gefährde die Selbstversorgung mit Lebensmitteln. Für Backhaus werde hier mit falschen Zahlen der Klimaschutz gegen Ernährungssicherheit ausgespielt:

„Prioritäres Ziel der Landesregierung ist, dass das Land gleichzeitig seine Klimaschutzziele erreicht und die Landwirtschaft eine tragende Säule der wirtschaftlichen Entwicklung bleibt. Denn eine nachhaltige Entwicklung kann nur durch die gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzung von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden. Angesichts des großen CO2-Einsparungspotentials (Ø 10 Tonnen CO2 pro Hektar und Jahr) durch gezielte Wiedervernässung von Mooren ist die Herausnahme solcher Standorte erforderlich, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Ernährungswirtschaft hat in den vergangenen drei Jahren bewiesen, dass sie auch unter widrigen Bedingungen (Pandemie, Lieferengpässe aus dem Ausland) die Belieferung mit Lebensmitteln ohne tiefgreifende Störungen aufrechterhalten kann. Wir werden unser Land bis 2040 klimaneutral machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen landwirtschaftlichen Gunstregionen weiterhin ausreichend gesunde und hochwertige Lebensmittel produziert, die auch in andere Regionen exportiert werden“, so Backhaus.

Gesundes Aufwachsen

Frühe Hilfen feiern Jubiläum

Güstrow – Die Frühen Hilfen und das Landesprogramm Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind nach Einschätzung von Sozialministerin Stefanie Drese von unschätzbarem Wert für junge Familien und ihre Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Anlässlich des 15. Jubiläums des Landesprogrammes sowie des 10-jährigen Jubiläums der Frühen Hilfen fand am Mittwoch in Güstrow ein Fachtag mit über 80 Teilnehmenden statt

„Beide Programme bieten den Familien in den entscheidenden Lebensphasen vor und unmittelbar nach der Geburt wertvolle Unterstützung und haben viele Eltern auf ihrem Lebensweg begleitet“, so Drese. „Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen geben jungen Familien Halt und Kraft. Sie sind verlässliche Ansprechpersonen für die vielen Fragen, die sich Eltern und Familien in besonderen Lebenslagen stellen.“

Die Angebote richten sich insbesondere an Familien, die neben den üblichen Herausforderungen mit weiteren Belastungen wie Armut oder einer psychischen Erkrankung konfrontiert sind. Aber auch besonders junge Eltern oder Personen, die wenig Unterstützung im Familienkreis haben, profitieren von den Frühen Hilfen. Drese: „Es sind Hilfen, die die spezifischen Bedarfe in den Blick nehmen und dabei nicht stigmatisieren.“

„In den vergangenen 15 Jahren konnten wir 100 Fachkräfte für die Unterstützung von Familien qualifizieren“, so Drese. Das zeige den großen Bedarf und auch die Bereitschaft, sich als Familienhebamme fortzubilden.

Drese kündigte an, dass die Unterstützung der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern auch in den kommenden Jahren eine wichtige Aufgabe der Familienpolitik sein wird. Für das Landesprogramm Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen stehen jährlich eine halbe Million Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Hinzu kommen Finanzierungsanteile der Kommunen. Für die Frühen Hilfen sind die vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen seit 2014 unverändert geblieben.