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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

„Runder Tisch“ zur Ganztagsbetreuung

Oldenburg: Mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte besprechen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat sich für einen „Runden Tisch“ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ausgesprochen und folgte damit einem Vorschlag der Landtagsopposition. An dem „Runden Tisch“ soll ein Konzept entwickelt werden, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden kann. „Alle an einen Tisch, um keine Chancen zu vergeben, sondern Chancen zu ermöglichen, um gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte zu besprechen, die dann auch in den jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Oldenburg im Landtag.

Seit Anfang dieses Jahres konzipiert das Bildungsministerium mit dem Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition des Instituts für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation eine Strategie, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt werden kann. „Obwohl wir bereits viele Schritte unternommen haben, halte ich es für sinnvoll, den ‚Runden Tisch‛ einzuberufen“, so die Ministerin.

„Alle Verantwortlichen und Beteiligten arbeiten dann gemeinsam. Es entstehen keine Informationsdefizite und Absprachen können ohne bürokratischen Aufwand getroffen werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe an diesem Tisch einen zentralen Platz einnehmen, denn sie sind die Adressaten des Ganztagsrechtsanspruches. Ihnen obliegt die Verantwortung für den Ausbau von Ganztagsplätzen nach dem bestehenden Bedarf und nicht dem Land“, führte Oldenburg weiter aus.

Die Landesregierung unterstützt den Ausbau von Ganztagsplätzen. Seit 2016 wird er intensiv mit EU-Bundes- und Landesmitteln vorangetrieben. „In den vergangenen neun Jahren ist es gelungen, mehr als 10.000 Hortplätze zu schaffen – das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das ‚Investitions-Programm Ganztagsausbau‛, für das Ende des Jahres auch die Landesrichtlinie erlassen wird, stehen ca. 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit ca. 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden“, erläuterte sie.

Zudem erhöht das Land im kommenden Jahr die Ausbildungskapazitäten zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher mit zwei weiteren Klassen. Das sind dann jährlich ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich ausgebildet werden. Hinzu kommen die steigenden Zahlen der Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0 bis 10-Jährige. „Hier ist es uns durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel in den ersten beiden Ausbildungsjahren gelungen, die Zahl der künftigen Erzieherinnen und Erzieher um 100 Personen zu erhöhen. Damit liegen wir bereits jetzt mit ca. 600 Ausbildungsplätzen über der Planung“, sagte Oldenburg. 

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztätige Betreuung im Grundschulalter sollen Hort und Schule enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.

Backhaus: Mangold statt Mango

Selbstversorgung mit Lebensmitteln ist gesichert

Schwerin – Im Landtag widersprach Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus einem Antrag der Opposition zur Sicherung der Lebensmittelselbstversorgung. Der Selbstversorgungsgrad in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland sei bereits sicher, so der Minister:

„Eine der wichtigsten Aufgaben unserer heimischen Landwirtschaft ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Sie ist damit ein Garant für eine stabile Versorgung mit ausreichend, gesunden und sicheren Lebensmitteln. Die meisten Grundnahrungsmittel sind in Deutschland in ausreichender Menge vorhanden: beispielsweise Kartoffeln, Frischmilcherzeugnisse oder auch Getreide als Rohstoff für die Weiterverarbeitung.“, so Backhaus.

Manche Produkte müssten zwar importiert werden, doch betreffe das vor allem exotische Waren, die in Deutschland nicht angebaut werden können. Grundsätzlich werden hierzulande genügend Lebensmittel in hoher Qualität produziert, stellt der Minister klar:

„Es gibt Lebensmittel mit einem Selbstversorgungsgrad von unter 100 Prozent: Bei Gemüse lag der Selbstversorgungsgrad im Jahr 2021 bei 36 Prozent und bei Obst bei 19,7 Prozent. Die Ursache hierfür ist einfach zu erklären: Zwar wachsen mehr als genug Äpfel, Birnen oder Weißkohl bei uns, um jeglichen Bedarf an Obst oder Gemüse zu decken. Die Deutschen lieben aber auch Avocados, Bananen und Mangos und die gedeihen eben nicht in unserem Klima. Es gibt nunmal auch keine regionalen Kokosplantagen.“

Der Minister widerspricht deshalb entschieden dem Antrag, die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Wiedervernässung von Mooren gefährde die Selbstversorgung mit Lebensmitteln. Für Backhaus werde hier mit falschen Zahlen der Klimaschutz gegen Ernährungssicherheit ausgespielt:

„Prioritäres Ziel der Landesregierung ist, dass das Land gleichzeitig seine Klimaschutzziele erreicht und die Landwirtschaft eine tragende Säule der wirtschaftlichen Entwicklung bleibt. Denn eine nachhaltige Entwicklung kann nur durch die gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzung von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden. Angesichts des großen CO2-Einsparungspotentials (Ø 10 Tonnen CO2 pro Hektar und Jahr) durch gezielte Wiedervernässung von Mooren ist die Herausnahme solcher Standorte erforderlich, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Ernährungswirtschaft hat in den vergangenen drei Jahren bewiesen, dass sie auch unter widrigen Bedingungen (Pandemie, Lieferengpässe aus dem Ausland) die Belieferung mit Lebensmitteln ohne tiefgreifende Störungen aufrechterhalten kann. Wir werden unser Land bis 2040 klimaneutral machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen landwirtschaftlichen Gunstregionen weiterhin ausreichend gesunde und hochwertige Lebensmittel produziert, die auch in andere Regionen exportiert werden“, so Backhaus.

Gesundes Aufwachsen

Frühe Hilfen feiern Jubiläum

Güstrow – Die Frühen Hilfen und das Landesprogramm Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind nach Einschätzung von Sozialministerin Stefanie Drese von unschätzbarem Wert für junge Familien und ihre Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Anlässlich des 15. Jubiläums des Landesprogrammes sowie des 10-jährigen Jubiläums der Frühen Hilfen fand am Mittwoch in Güstrow ein Fachtag mit über 80 Teilnehmenden statt

„Beide Programme bieten den Familien in den entscheidenden Lebensphasen vor und unmittelbar nach der Geburt wertvolle Unterstützung und haben viele Eltern auf ihrem Lebensweg begleitet“, so Drese. „Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen geben jungen Familien Halt und Kraft. Sie sind verlässliche Ansprechpersonen für die vielen Fragen, die sich Eltern und Familien in besonderen Lebenslagen stellen.“

Die Angebote richten sich insbesondere an Familien, die neben den üblichen Herausforderungen mit weiteren Belastungen wie Armut oder einer psychischen Erkrankung konfrontiert sind. Aber auch besonders junge Eltern oder Personen, die wenig Unterstützung im Familienkreis haben, profitieren von den Frühen Hilfen. Drese: „Es sind Hilfen, die die spezifischen Bedarfe in den Blick nehmen und dabei nicht stigmatisieren.“

„In den vergangenen 15 Jahren konnten wir 100 Fachkräfte für die Unterstützung von Familien qualifizieren“, so Drese. Das zeige den großen Bedarf und auch die Bereitschaft, sich als Familienhebamme fortzubilden.

Drese kündigte an, dass die Unterstützung der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern auch in den kommenden Jahren eine wichtige Aufgabe der Familienpolitik sein wird. Für das Landesprogramm Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen stehen jährlich eine halbe Million Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Hinzu kommen Finanzierungsanteile der Kommunen. Für die Frühen Hilfen sind die vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen seit 2014 unverändert geblieben.

Jugendbeteiligung und bessere Integration

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat am 08. November 2023 den Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf realisiert die Landesregierung nach Aussage von Drese gleich drei wichtige sozialpolitische Vorhaben für diese Legislaturperiode.

„Wir wollen mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern eine chancengerechte Gesellschaft fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir wollen mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen und ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Und, wir wollen verbindliche Beteiligungsangebote für Seniorinnen und Senioren schaffen“, sagte Drese im Landtag.

Für diese drei Ziele schaffe der Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes eine wichtige Grundlage, um die Teilhabe und Mitsprache vieler Gruppen im Land zu stärken und fördern, so die Ministerin. „Gerade in Zeiten, in der die innergesellschaftlichen Spannungen stärker werden, in der viele Menschen erschöpft sind und Angst vor der Zukunft haben, wollen wir mit dieser Gesetzesinitiative ein Signal für die demokratische Teilhabe und den demokratischen Diskurs, für ein friedliches Zusammenleben in Anerkennung der Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern setzen.“

Drese: „Ganz vorne stehen dabei für mich die jungen Menschen in unserem Land. Viele wollen sich einbringen. Wenn wir sie gewinnen wollen, dann müssen wir sie noch vielmehr mitnehmen, als dies bisher geschehen ist. Daher ist es an der Zeit, ihnen mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung, insbesondere in ihrem nahen Lebensumfeld, zu bieten.“

Erstmals soll deshalb in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesgesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festgeschrieben werden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Kinder- und Jugendbeteiligung verlässlich und nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu verankern, betonte Drese.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz soll Zuwanderung, Integration und Teilhabe für Mecklenburg-Vorpommern verbindlich gestaltet werden. „Zuwanderung leistet einen wichtigen und notwendigen demografischen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Landes und damit zum Erhalt unserer Leistungskraft und unseres Wohlstands“, hob Drese hervor.

Ohne Zuwanderung verschärfe sich das Arbeitskräfteproblem in vielen Branchen enorm – in der Pflege, im Tourismus, im produzierenden Sektor, im Dienstleistungsbereich, so die Ministerin. „Voraussetzung für die Gestaltung eines guten Miteinanders ist die Bereitschaft zugewanderter wie bereits hier lebender Menschen, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Grundwerte anzuerkennen und zu leben“, verdeutlichte Drese.

Wesentliches Anliegen des Landes sei es, die Potenziale zugewanderter Menschen in einem kontinuierlichen Prozess zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Drese: „Das Gesetz soll vor allem auch einen guten Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen im Land bieten.“

Die Gesetzesinitiative sehe darüber hinaus die Verbesserung der Anhörungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren vor. So sollen auf kommunaler Ebene Beiräte mit Antrags- und Rederecht eingerichtet werden.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Fachausschüssen beraten und im Anschluss in zweiter Lesung erneut im Landtag behandelt.

Herausforderungen im Gesundheitsbereich

Drese: „Herausforderungen im Gesundheitsbereich können nur gemeinsam bewältigt werden“

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat den niedergelassenen Medizinerinnen und Medizinern sowie den Apotheken im Land die weitere Hilfe des Landes versichert. „Die Nöte und Sorgen werden nicht ausgeblendet, wir stellen uns den Herausforderungen“, sagte Drese anlässlich der Protestveranstaltung heute in Schwerin.

Besonders ein Bürokratieabbau im Gesundheitswesen sei dringlich. „Das wird mir fast in all meinen zahlreichen Gesprächen mit der Ärzte- und Apothekerschaft gespiegelt. Hierzu stehen wir als Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder im steten Austausch mit dem Bund und erwarten in Kürze konkrete Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium. Dazu gehört etwa die Abschaffung kleinteiliger Dokumentationspflichten und die Vereinheitlichung von Prozessen und Formularen. Aber auch die Selbstverwaltungsorgane sind aufgefordert, kritisch zu hinterfragen, welche Regelungen entbehrlich sind oder vereinfacht werden können“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte in ihrer Rede auf der Protestveranstaltung zugleich, dass es nicht die eine Lösung zur Behebung der Probleme gebe. „Wir stehen als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung vor ganz besonderen Herausforderungen. Deshalb müssen alle Akteure miteinander und nicht gegeneinander arbeiten und sich gemeinsam den Problemen und Herausforderungen stellen“, so Drese.

Das Land unterstütze die Apotheken bei der Genehmigung von flexiblen Öffnungszeiten und mit unbürokratischen Hilfen bei der Arzneimittelbeschaffung. Beim Bund werde sich MV weiter für die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung einsetzen. „Die Struktur der inhabergeführten Apotheke hat sich bewährt und darf nicht gefährdet werden“, betonte Drese. Dabei müsse auch eine angemessene Finanzierung der Apotheken gewährleistet werden.

„Im medizinischen Sektor versuchen wir seit Jahren aktiv gegenzusteuern“, sagte Drese. „Die Landarztquote entwickelt sich in Kooperation von Landesregierung und KV seit ihrer Einführung zu einem sinnvollen Beitrag zur Hausärzte-Nachwuchsgewinnung, benötigt aber noch Zeit bis sie ihre Wirkung entfalten kann.“

Ein weiteres Projekt sei die Unterstützung für ländliche Regionen beim Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung. Seit Anfang 2023 können Kommunen im ländlichen Raum gezielte Hilfen für die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten. „Wir fördern als Ministerium den Aufbau eines landesweiten Beratungsangebotes, unter anderem zur Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens“, verdeutlichte Drese. „Hier geht es ganz konkret, um Hilfen bei der Ansiedlung oder bei der Nachfolgesuche für Praxen.“

Drese: „Parallel dazu haben wir eine Experten-Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Hier sind alle wesentlichen Akteure des Gesundheitsbereichs einbezogen, selbstverständlich auch der niedergelassene Bereich mit der KV. Ziel ist es ganz konkrete Lösungsvorschläge für eine qualitativ hochwertige, langfristig sichere und erreichbare medizinische Versorgung für die Menschen im Land auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Tariftreuegesetz ist wichtiges Signal

Schwerin – Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat heute das von der Landesregierung vorgeschlagene Vergabe- und Tariftreuegesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung dieser Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro.

„Ich bin sehr dankbar, dass der Landtag das Vergabe- und Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht hat. Das ist das klare Signal: Wir in Mecklenburg-Vorpommern setzen auf gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig am Rande eines Termins in Hamburg.

„Gute Löhne sind natürlich vor allem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig. Ich bin aber davon überzeugt, dass das neue Gesetz auch im Interesse der Wirtschaft liegt. Wir befinden uns in einem schärfer werdenden Wettbewerb um gute Fachkräfte. Mecklenburg-Vorpommern wird in diesem Wettbewerb nur mit guten Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen mithalten können.

Außerdem schützen wir mit diesem Gesetz diejenigen Unternehmen, die schon Tarif oder tarifgleichen Lohn zahlen. Sie sind nämlich künftig bei öffentlichen Ausschreibungen in einer guten Startposition“, ging Schwesig auf Kritik aus der Wirtschaft ein.

„Es freut mich sehr, dass sich im vergangenen Jahr der Anteil der Unternehmen mit Tarifbindung um 2 Prozentpunkte erhöht hat. Wir hoffen, dass sich weitere Unternehmen für Tariflohn entscheiden“, sagte Schwesig.

Engagement des Kinderschutzbundes gewürdigt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in Schwerin bei einem Benefizessen unter dem Motto „Tischlein deck dich“ das Engagement des Kinderschutzbundes Schwerin gewürdigt: „Vom Engagement des Kinderschutzbundes in Schwerin profitieren nicht nur wir heute Abend, sondern vor allem die Kinder unserer Landeshauptstadt. Und das seit 30 Jahren. Vielen Dank für die Arbeit für die Kinder dieser Stadt.“

Der Kinderschutzbund erkenne, was Kinder brauchen, und setze es um. So wie beim pädagogischen Mittagstisch. Die Mädchen und Jungen bekommen dort mehr als eine warme Mahlzeit. Sie bekommen ein offenes Ohr sowie Hilfe bei den kleinen und großen Problemen des Alltags. Schwesig: „Wir alle sind heute hier, um Sie dabei zu unterstützen. Unser „Tischlein deck dich“ hilft, den pädagogischen Mittagstisch zu decken. Danke an alle, die dabei mitmachen!“

Sie freue sich sehr, dass sich viele Menschen in M-V an ganz unterschiedlichen Stellen dafür einsetzen, dass Kinder gesund und glücklich aufwachsen können, mit den bestmöglichen Chancen für ihr weiteres Leben.

„Das ist auch für die Landesregierung ein zentrales Anliegen. Wir haben mit unserer Sozialministerin Steffi Drese und unserer Bildungsministerin Frau Oldenburg engagierte und mutige Fürsprecherinnen der Kinder und Jugendlichen in unserem Land.“ Das Land hat das Land unter anderem seit 2016 rund 742 Millionen Euro für Schulbauvorhaben zur Verfügung gestellt und werde jetzt gemeinsam mit den Kommunen im Land ein neues 400-Millionen-Schulbauprogramm starten.

Es sei wichtig, dass der Bund mit dem Vorhaben der Kindergrundsicherung dieses Problem angeht. „Das haben wir auch der unermüdlichen Arbeit des Kinderschutzbundes zu verdanken.“