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Kategorie: Allgemein

Evakuierung aller Opfer des Brandes von Lesbos

Integrationsbeauftragte aus neun Ländern fordern Evakuierung aller Opfer des Brandes von Lesbos

Schwerin – Die Landesintegrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, gut 1.550 Schutzbedürftige von den griechischen Inseln aufzunehmen als einen ersten wichtigen Schritt. „Wichtig ist es, Soforthilfe insbesondere für die nach dem Brand von Moria obdachlos gewordenen Menschen zu leisten“, so die Integrationsbeauftragte.

Deshalb sei es gut, dass Deutschland nun vorangehe. Mecklenburg-Vorpommern werde sich selbstverständlich an der Aufnahme der Schutzbedürftigen beteiligen. Alabali-Radovan teilte in diesem Zusammenhang mit, dass das Land auch 15 unbegleitete minderjährige Ausländer*innen aufnehmen werde.

Weitere Schritte sind nach Ansicht von Alabali-Radovan aber dringend notwendig. „Jetzt muss die deutsche EU-Ratspräsidentschaft genutzt werden, eine humanitäre Lösung für alle auf Lesbos festsitzenden Geflüchteten zu finden. Die Menschen müssen schnellstmöglich evakuiert und auf aufnahmebereite EU-Staaten verteilt werden“, so die Landesintegrationsbeauftragte. Darüber hinaus sollte mit höchster Priorität das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert werden.

Alabali-Radovan sieht für weitere humanitäre Maßnahmen des Bundes eine hohe Aufnahmebereitschaft der Länder und Kommunen: „Darauf kann und muss die Bundesregierung zurückgreifen.“

Mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist sich Alabali-Radovan einig: Es reiche nicht mehr, nur besonders Schutzbedürftige aufzunehmen, „denn zwischenzeitlich sind alle, die dort verharren müssen, gefährdet und schutzbedürftig“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die heute an Bundesinnenminister Horst Seehofer gesandt wird.

70 Jahre Charta der Heimatvertriebenen

Schwerin – Der Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier hat für heute, 5. August 2020 Beflaggung angeordnet. An diesem Tag sollen in Mecklenburg-Vorpommern die Flaggen an allen Dienstgebäuden der Landes- und Kommunalverwaltungen und den Dienstgebäuden der sonstigen Träger öffentlicher Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Vollmast gesetzt werden.

Anlass ist der 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Die Charta wurde am 5. August 1950 von den Sprechern der Vertriebenenverbände und ostdeutschen Landsmannschaften unterzeichnet. Sie benennt vor allem die Rechte und Pflichten der Flüchtlinge und Vertriebenen, darunter der Verzicht auf Rache und Vergeltung sowie der Einsatz für ein geeintes Europa und den Wiederaufbau Deutschlands.

Umgang mit Fundtieren

Schwerin – Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat das Ministerium für Inneres und Europa MV den Umgang mit Fundtieren neu geregelt. Die Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren (VV Fundtiere) stellt die gemeinsame Rechtsauffassung der Ministerien dar. Sie richtet sich an die örtlichen Ordnungsbehörden (Fundbehörden), stellt jedoch für alle Beteiligten klar, was in den letzten Jahren immer wieder für Diskussionen und Unzufriedenheit sorgte:

  1. Fundtiere sind nicht herrenlos und können auch nicht herrenlos werden. Die Eigentumsaufgabe an einem Tier ist unwirksam, da dies einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wäre.
  1. Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenden Haustiere, die von einer Person aufgegriffen und an sich genommen werden. Die Person darf nicht schon zuvor ein Recht auf Eigentum oder ein Besitzrecht an dem Tier gehabt haben.
  1. Haustiere sind Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst lebenden Wildtieren zuzurechnen sind.

Die Verwaltungsvorschrift regelt den Umgang und die Verwahrung von Fundtieren. Unter Umgang fallen die Rechte, Pflichten sowie Ansprüche der Beteiligten. So ist z. B. immer eine Fundanzeige erforderlich und eine Ablieferung des Fundtieres bei der Fundbehörde oder einem von der Fundbehörde beauftragtem Verwaltungshelfer (z. B. Tierschutzverein) möglich. Unter Verwahrung versteht man die Ernährung, Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung sowie tiermedizinische Versorgung von Fundtieren.

Durch die Umsetzung der VV Fundtiere wird sich eine Verbesserung für aufgefundene Tiere ergeben. Mittelfristig wirkt sich die VV Fundtiere aber auch auf die Situation der freilebenden Tiere und die finanzielle Grundlage der Tierschutzvereine aus, die den Behörden z. B. im Rahmen von Fundtierverträgen helfen, diese öffentliche Aufgabe zu erfüllen.

„Es ist ein Ausdruck der Wertschätzung der vielen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, die sich ehrenamtlich um Tiere in Not und den Tierschutz in unserem Land bemühen“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Ich freue mich, dass es nun gelungen ist, auch diesen Punkt aus dem Koalitionsvertrag voranzubringen.“

Finanzielle Mehrbelastungen der Gemeinden durch die Umsetzung der VV Fundtiere sind nicht auszuschließen und werden daher zukünftig durch das Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Berücksichtigung finden.

Hintergrund

Koalitionsvertrag 196: Das Land baut die Unterstützung für Tierheime aus. Die Koalitionspartner entlasten die Kommunen und Tierschutzvereine durch die Fortführung von begleitenden Kastrationsprojekten und finanzielle Unterstützung von Auffangstationen für Wildtiere.

  1. Die Unterstützung von Tierheimen und Wildtierauffangstationen erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt außerdem über eine Förderung von dringend notwendigen baulichen Investitionen bei Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen, gemäß der Tierheimförderrichtlinie in Höhe von 350.000 Euro je Haushaltsjahr 2020 und 2021.
  2. Auch durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erfolgt eine Förderung von Kastrationen bei freilebenden Katzen in Höhe von insgesamt 35.000 Euro je Haushaltsjahr, wobei 5.000 Euro je Haushaltsjahr davon für die Fahrtkosten vorbehalten sind, die den Antragstellern im Zusammenhang mit Kastrationsaktionen entstehen.
  3. Des Weiteren sind für den Transport und die Behandlung von verletzten Wildtieren je Haushaltsjahr 2020 und 2021 5.000 Euro als Projektförderung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung gestellt worden.

Der Arbeitsmarkt im Juni 2020

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin unter Druck. Der massive Einsatz von Kurzarbeit stabilisiert aber den Arbeitsmarkt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juni: +40.000 auf 2.853.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +637.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von Mai auf Juni infolge der Corona-Krise deutlich gestiegen, wenn auch erneut schwächer als im Vormonat. Mit 2.853.000 liegt sie 40.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 69.000.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 637.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2020 bei 3.604.000 Personen. Das waren 439.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juni für 342.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach 1,14 Millionen im Mai und zusammen 10,66 Millionen im März und April.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im April für 6,83 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 2,49 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat auch zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai bei 44,71 Millionen Personen und fiel im Vergleich zum Vorjahr um 531.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet im April im Vergleich zum Vorjahr noch einen geringfügigen Zuwachs. Insgesamt ist sie in diesem Monat nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 30.000 auf 33,41 Millionen Beschäftigte gestiegen. Von März auf April, von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein deutlicher Rückgang um 276.000. Ein Großteil hiervon geht im Zusammenhang mit den coronabedingten Schließungen von Gaststätten und Hotels auf das Gastgewerbe zurück.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau gefangen. Im Juni waren 570.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 227.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 20.000 verringert. Die Stellenneumeldungen sind nach dem Plus im Mai auch im Juni etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Juni 2020 unverändert bei 91 Punkten. Er liegt damit 38 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.077.000 Personen erhielten im Juni 2020 Arbeitslosengeld, 383.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 4.076.000. Gegenüber Juni 2019 war dies ein Anstieg von 152.000 Personen. 7,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Aktuell ist noch eine Verzögerung von etwa sechs bis acht Wochen zu erkennen. Von Oktober 2019 bis Juni 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 417.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 43.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 210.000 im Juni noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 479.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 47.000 weniger als vor einem Jahr.

Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Gastronomie- und Hotellerieberufen, in Metall- und Elektroberufen, im Friseurhandwerk, in kaufmännischen Berufen sowie in Informatikberufen. Im Juni waren noch 229.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im Juni noch in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.