
Die Umstellung erfolgt im Mai und Juni
Schwerin – Die zehn Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in den nächsten Wochen sukzessive neue Telefonnummern. Der Umstellungsprozess wird am 2. Mai 2024 beginnen und voraussichtlich bis Ende Juni 2024 andauern.
Während des Übergangszeitraums sind die Finanzämter nach wie vor unter den bekannten Telefonnummern erreichbar:
- Finanzamt Greifswald: (03834) 53 520
- Finanzamt Güstrow: (03843) 26 20
- Finanzamt Hagenow: (03883) 67 00
- Finanzamt Neubrandenburg: (0395) 44 22 20
- Finanzamt Ribnitz-Damgarten: (03821) 88 40
- Finanzamt Rostock: (0381) 12 84 50
- Finanzamt Schwerin: (0385) 54 000
- Finanzamt Stralsund: (03831) 36 60
- Finanzamt Waren: (03991) 17 40
- Finanzamt Wismar: (03841) 44 40
Während der technischen Umstellung können unter Umständen einzelne Telefonnummern kurzzeitig nicht telefonisch erreichbar sein. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Die neuen Telefonnummern werden nach der Umstellung auf den Finanzamtsseiten im Steuerportal M-V unter www.steuerportal-mv.de sowie via Pressemitteilung veröffentlicht.
Auch Handys in MV können Warnmeldung empfangen
Schwerin – Am Mittwoch findet in Dänemark ein landesweiter Warntag statt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern kann es in Grenznähe zum Empfang der dänischen Testwarnmeldung um 12 Uhr auf deutschen Mobiltelefonen kommen.
Die dänischen Behörden testen jedes Jahr im Mai die physischen Sirenen, um die Bevölkerung über eine Notsituation zu informieren. Neu hingegen ist das digitale Warnsystem, das 2023 eingeführt wurde. Wie auch in Deutschland beim bundesweiten Warntag jährlich im September, werden Sirenen und Mobiltelefone genutzt, um die Bevölkerung im Katastrophenfall zu alarmieren.
Das mobile öffentliche Warnsystem in Dänemark nutzt auch das so genannte Cell Broadcast, um Warnungen an Mobiltelefone in einem betroffenen Gebiet zu senden. Wer ein neueres Mobiltelefon mit einem aktualisierten Betriebssystem hat und sich in einem gefährlichen Bereich befindet, erhält automatisch Warnungen über das Mobiltelefon.
Die dänischen Behörden haben die Möglichkeit, die Öffentlichkeit über Dachsirenen sowie über ein mobiles öffentliches Warnsystem namens „S!RENEN“ zu warnen. Mit diesem System können die Polizei und Behörden mit Ton und Text auf die Situation aufmerksam machen und Anweisungen an die Betroffenen geben.
Diese Alarmierung erfolgt über einen speziellen und unverwechselbaren Ton, der etwa zwölf Sekunden andauert. Die dänischen Behörden testen einmal im Jahr, am ersten Mittwoch im Mai um 12 Uhr, die öffentlichen Warnsysteme. Neben den seit den 90er-Jahren bestehenden Dachsirenen wurde im vergangenen Jahr das digitale Warnsystem über das Cell Broadcast eingeführt. Damit erfüllt Dänemark die EU-Richtlinie von 2018, die fordert, alle Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der EU über ihre Mobiltelefone im Falle einer Krise oder Katastrophe zu warnen, die sich im jeweiligen Land befinden.
Rampe – Am 17.04.2024 fiel der Startschuss des Schulstandorts Barth, dafür sein Engagement für Medienbildung und Demokratieförderung durch die Etablierung als „Hassfreie Schule“ im Rahmen des Programms „Helden statt Trolle“ des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern zu intensivieren.
Während der Auftaktveranstaltung wurden das Schulzentrum Barth mit Gymnasial- und Regionalschulteil sowie die Förderschule Barth symbolisch mit dem Schild „Hassfreie Zone“ ausgezeichnet. Diese Anerkennung wurde vom Staatsekretär des Innenministeriums, Wolfgang Schmülling, in Vertretung des Innenministers des Landes MV, Christian Pegel, im Beisein des Direktors des Landeskriminalamts MV, Rogan Liebmann, überreicht und signalisiert eine weitere Intensivierung der schulischen Bemühungen für ein stärkeres Miteinander und mehr demokratische Medienbildung in den Bildungseinrichtungen.
Die Schulen haben bereits vor der offiziellen Teilnahme am Präventionsprogramm „Helden statt Trolle“ Anstrengungen zur Demokratiestärkung unternommen, um ihre Schülerinnen und Schüler vor Hass im Schulumfeld zu schützen. Diese Initiativen des gegenseitigen Respekts und verantwortungsbewussten Miteinanders stehen exemplarisch für die Bemühungen aller Schulen in MV.
Im Rahmen des anschließenden Elternabends „Gemeinsam stark gegen Hass und Gewalt“ wurden vielfältige Themen in einem Stationsbetrieb mit Challenge-Charakter präsentiert. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler konnten an den folgenden vier Stationen teilnehmen:
Station 1: Digitale Gewalt und politische Medienkompetenz – Partner: Akademie der Nordkirche, Helden statt Trolle/LKA MV
Station 2: Mediensicherheit und Selbstverantwortung – Partner: Medienzentrum/Computerspielschule Greifswald, Polizeiinspektion Stralsund
Station 3: Medienlust und Beziehungsfrust – Partner: LAKOST MV, Evangelische Suchtkrankenhilfe MV
Station 4: Datenschutz und Privatsphäre – Partner: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI MV), Schulisches Angebot für Eltern
Durch diese interaktiven Stationen wurden die Eltern aktiv in die digitale Bildung ihrer Kinder eingebunden und erwarben notwendige Werkzeuge und Kenntnisse, um ihre Kinder in der heutigen medial geprägten Welt zu unterstützen.
Ziel der Angebote des Medienaktivnetzwerks MV und der Akteure der politischen Bildung waren die Vermittlung und Auseinandersetzung von Kenntnissen zur rasanten technischen Entwicklung, zur Mediensicherheit für Kinder, zur Förderung der allgemeinen und insbesondere der politischen Medienkompetenz sowie der Eltern-Lehrkräfte-Partnerschaft.
Der erfolgreiche Elternabend mit ca. 100 Teilnehmenden führte zu vielen Aha-Erlebnissen und vermittelte den Eltern Instrumente und Expertise, um ihre Kinder effektiver auf die Herausforderungen des Internets vorzubereiten und vor dessen Gefahren zu schützen.
„Mit Sicherheit MV“ – Integriertes Konzept zur Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 vorgestellt
Schwerin – „Mit Sicherheit MV“ – das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit sowie das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung haben in der Kabinettssitzung das „Integrierte Konzept zur Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030“ vorgestellt. „Das Konzept dient uns als Grundlage und Richtschnur der Verkehrssicherheitsarbeit im Land.
Darauf aufbauend können wir Entscheidungen treffen für die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Arbeit der Verkehrssicherheitskommission oder bei der Behandlung des Themas im Schulunterricht. Wir wollen für Mecklenburg-Vorpommern eine sichere und barrierearme Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger erreichen. Dafür kommt es auch auf jeden Einzelnen an. Denn Sicherheit im Verkehr kann es nur geben, wenn sich alle Beteiligten rücksichtsvoll und den Bedingungen des Straßenverkehrs angepasst verhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
„Für mehr Sicherheit auf den Straßen von Mecklenburg-Vorpommern und weniger Unfälle: Mit dem überarbeiteten Verkehrssicherheitskonzept 2030 schaffen wir einen weiteren Meilenstein für die ,Vision Zero‘ – also die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten durch Verkehrsunfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Das zu erreichen, ist nicht nur Aufgabe der Polizei, wir als Landesregierung wollen mit verschiedenen Aktionen und Kampagnen das Verhalten aller im Straßenverkehr positiv beeinflussen.
Auch wenn in den vergangenen Jahren die Zahl der Verkehrstoten auf einem niedrigen Stand geblieben ist, so ist jedes Opfer auf unseren Straßen eins zu viel. Wir müssen es schaffen, besonders auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Kinder, ältere Menschen oder auch Radfahrer, Rücksicht zu nehmen. Dies auch unter Berücksichtigung neuer Formen der Mobilität. Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Daueraufgabe und die großen Herausforderungen können nicht innerhalb weniger Jahre bewältigt werden“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.
„Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen“, ergänzt Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht. „Wir engagieren uns gemeinsam mit den 19 örtlichen Verkehrswachten in der Schulwegsicherung in Kindertagesstätten, bei der Radfahrausbildung in Grundschulen und für junge Fahrerinnen und Fahrer. Außerdem bieten wir Sicherheitstrainings für alle an, die mit dem Auto unterwegs sind und kümmern uns um ältere Menschen im Straßenverkehr. Das neue Verkehrssicherheitskonzept der Landesregierung ist für unser ehrenamtliches Handeln eine gute Grundlage für unser Engagement, Verkehrsunfälle in unserem Land zu verhindern und die Zahl der Schwerstverletzten und Verkehrstoten weiter zu reduzieren.“
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den „Pakt für Verkehrssicherheit“ als gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder für die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland 2021 bis 2030, der sich ebenfalls der „Vision Zero“ sowie der Verkehrsunfallreduzierung im Allgemeinen verpflichtet hat. Dies gilt insbesondere für das quantitative Ziel, die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent bis 2030 – ausgehend von den Zahlen für 2020 – zu reduzieren. Um dies zu erreichen und den Weg dahin aufzuzeigen, ist das Verkehrssicherheitskonzept der Landesregierung aktualisiert und fortgeschrieben worden.
Mit dem neuen Konzept sollen noch stärker mittel- und langfristige Trends der Entwicklung im Straßenverkehr aufgegriffen und behandelt werden, wie beispielsweise der sichere Umgang mit Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. Auch die Zukunftstechnologien im Straßenverkehr werden mit einem eigenen Kapitel behandelt. Die Verkehrssicherheitsarbeit soll an die Neuerungen angepasst werden, um mit deren Hilfe die Sicherheit im Straßenverkehr optimieren zu können.
Ein neuer Schwerpunkt zur Stärkung der Präventionsarbeit bei Kindern ist das sichere Verhalten auf dem Rad. Neben den theoretischen Grundlagen soll bei der Radfahrausbildung vor allem Wert auf praktische Übungen gelegt werden, die in der 4. Klasse mit einer Fahrradprüfung abschließen sollen. Bei jungen Fahrerinnen und Fahrern wiederum ist die Einführung der Fifty-Fifty-Taxi-App eine wichtige Stärkung der Präventionsarbeit. Für Menschen mit Behinderung ist es wichtig, dass der Straßenverkehr zunehmend barriereärmer und kommunikationsfreundlicher gestaltet wird.
Das Konzept zur Verkehrssicherheit steht zum Download unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Service/Publikationen/
Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.
Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:
Soziales
Erhöhung des Mindestlohns
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.
Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende
- Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.
Erhöhung der Grundsicherung
- Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.
Kinderzuschlag steigt
- Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.
Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe
- Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.
Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung
- Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.
Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.
Höhere Ausgleichsabgabe
- Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.
Neues Soziales Entschädigungsgesetz
- Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.
Pflege
Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege
- Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.
Anstieg der Pflegesachleistungen
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.
Anstieg des Pflegegeldes
- Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.
Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes
- Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.
Gesundheit
Erhöhung der Kinderkrankentage
- Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.
Weiterführung der telefonischen Krankschreibung
- Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.
Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe
- Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

