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Kategorie: Klimaschutz

Netzwerktreffen der Windenergiebranche

Staatssekretärin Jesse: Ausbau erneuerbarer Energien ist eine große Chance für Wirtschaft im Land

Rostock – Die 13. „Wind & Maritim“ ist das größte Netzwerktreffen der Windenergiebranche im Norden Deutschlands. Über 120 Branchenexperten kommen heute und morgen in Rostock zusammen, um über aktuelle Entwicklungen zu sprechen.

„Als Küsten- und Flächenland“, so Staatssekretärin Ines Jesse in ihrer Rede auf der „Wind & Maritim“, „kommt Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Rolle bei der Erzeugung, Speicherung und Verteilung nachhaltiger Energieträger zu.“ Nicht nur Onshore – also der Windenergie an Land – sondern auch Offshore – der Windenergie auf See – kommt unserem Bundesland eine Schlüsselposition für das Gelingen der Energiewende zu.

„Die Ziele, die der Bund gesetzt hat, sind ehrgeizig: 30 Gigawatt Offshore-Wind bis 2030 und 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045. Aktuell sind in Deutschland über 8,5 Gigawatt Offshore-Windenergie in Betrieb, davon 1,35 Gigawatt in der Ostsee. Fest steht, dass das Ausbautempo weiter beschleunigt werden und die Akzeptanz vor Ort gegeben sein muss, um diese Ziele zu erreichen.“

Zentrale Bedeutung hätten dabei insbesondere die Seehäfen. „Der Erfolg von Offshore-Windparkprojekten“, so Staatssekretärin Jesse, „hängt auch davon ab, einen möglichst großen Anteil der Komponenten bereits an Land vorzufertigen.“ Allerdings fehle es nach wie vor an einer auskömmlichen Finanzierung des Bundes für die Hafeninfrastruktur. So sei der gesetzlich festgelegte Beitrag seit 2005 mit 38 Mio. EUR jährlich unverändert.

„Die Küstenländer haben berechnet, dass sich der erforderliche Bundesbetrag mindestens auf 400 Millionen Euro erhöhen müsste. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesrepublik diese national bedeutsame Infrastruktur auch zu einer gemeinsamen Aufgabe macht und sich endlich für den Ausbau und Unterhalt engagiert, damit die Häfen auch künftig in der Lage sind, ihren Aufgaben für die gesamte Bundesrepublik nachzukommen.“

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist aber nicht nur eine große Herausforderung“, so Staatssekretärin Jesse, „er bietet auch eine große Chance, unser Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Mit Investitionen in saubere Energietechnologien schaffen wir nicht nur Arbeitsplätze in der Wirtschaft, sondern stärken auch unsere nationale Energieunabhängigkeit und erhöhen unsere Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt.

Die erneuerbaren Energien sind eine Quelle für Innovation, technologischen Fortschritt und wirtschaftliche Stabilität. Es ist an der Zeit, dass wir den Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft vorantreiben und die wirtschaftlichen Chancen, die damit einhergehen, voll ausschöpfen. Als Regierung schaffen wir die Rahmenbedingungen, um die Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv zu machen und unsere Wirtschaft auf diesen Pfad zu lenken.“

Schornsteinfeger sind Teil der Energiewende

Schwerin – Die Schornsteinfeger-Innung MV hat heute zur Mitgliederversammlung nach Schwerin geladen. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte nutzte die Gelegenheit, um auf der Innungsversammlung die bedeutende Rolle der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger bei der Energiewende zu würdigen.

„Zurzeit erfährt Ihr Handwerk den wahrscheinlich größten Transformationsprozess in seiner Geschichte“, unterstrich Schulte einleitend. Hintergrund ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und der damit angestrebte fast vollständige Ersatz fossiler Feuerungsanlagen durch Wärmepumpen und Fernwärme. „Dadurch“, so Staatssekretär Schulte, „wird die Tätigkeit im Schornsteinfegerhandwerk grundsätzlich neu definiert. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind somit ein wichtiger Teil der Energiewende.“

Zudem lobte der Staatssekretär die Aktivitäten der Innung zur Sicherung des eigenen Nachwuchses. Mit der Kampagne „komminsteamschwarz“ sei es gelungen, bereits vier Monate vor dem Ausbildungsstart das Vorjahresniveau an Ausbildungsverträgen zu erreichen.

Das sei auch deshalb wichtig, weil in den kommenden elf Jahren fast jeder zweite Kehrbezirksinhabende in den Ruhestand gehen wird. Für Mecklenburg-Vorpommern mit 166 Kehrbezirken bedeutet das, dass pro Jahr sieben Schornsteinfegermeister und -meisterinnen zur Verfügung stehen müssten. Mit der Ausbildungskampagne sei das Handwerk auf dem richtigen Weg.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erlässt mit dem 15. April 2024 eine Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen. Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können aufgrund der Richtlinie Zuwendungen zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  1. Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

Die Studien werden der Öffentlichkeit zentral über eine Plattform zur allgemeinen Nutzung digital bereitgestellt („Einer für Alle“-Prinzip). Die Plattform wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt festgelegt.

  1. Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung.
  2. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen,

das sind insbesondere

3.1      Abwärme- oder Kältenutzung, beispielsweise

  1. a) Abluftsysteme mit Energierückgewinnung,
  2. b) Wärmetauscher und Verdampfer,
  3. c) Verdichter und Kompressoren,
  4. d) Wärmeverteiler- und Speichersysteme,
  5. e) Erd- und Eisspeicher sowie
  6. f) Sensorik und Steuerung.

3.2  Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, beispielsweise

  1. a) energieeffiziente Beleuchtung innerhalb von Gebäuden und Lichtlenksysteme,
  2. b) energieeffiziente Beleuchtung außerhalb von Gebäuden unter Beachtung der Insektenverträglichkeit und Lichtverschmutzung, inklusive Zeit- und Bedarfssteuerungen,
  3. c) Verschattungsanlagen,
  4. d) Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung,
  5. e) Wärme- oder Kältespeicher besonders im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und
  6. f) energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen.

3.3  Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise

  1. a) Be- und Entlüftungssystem mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung,
  2. b) spezielle Dämmung,
  3. c) verhaltens- und raumklimaangepasste Reglungen und Steuerungen und
  4. d) Energie- und Lastmanagementsysteme.

3.3  Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, beispielsweise

  1. a) Gründächer und
  2. b) Grünfassaden.
  3. Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise
  4. a) Quartierslösungen,
  5. b) intelligente Energienetze (SmartGrids) und
  6. c) Grüne Gewerbegebiete.

Die zuwendungsfähigen Investitionen umfassen Vorhaben mit erneuerbaren Energien (außer Tiefengeothermie und Elektroenergieerzeugung) und deren Nutzung über chemische und physikalische Speichermedien oder Speicherstoffe (beispielsweise Wasserstoff) sowie Prozesse der Umwandlung von Strom in andere Stoffe (Power-to-X).

Diese Vorhaben können auch mit Sektorenkopplung, Prozessoptimierung sowie umfassender Vernetzung, Steuerung, Energie- und Lastmanagement verbunden werden.

  1. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgas-emissionen

Die Demonstrationsvorhaben sollen durch Öffentlichkeitsarbeit landesweit zur Nachahmung anregen (beispielsweise über etablierte einschlägige kommunale Verbände). Die Erkenntnisse aus den Demonstrationsvorhaben (beispielsweise über Einsparungs-, Betriebs-, Organisations- und Finanzierungsmodelle oder erkannte regulatorische Barrieren) sollen vom Zuwendungsempfänger im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. a) Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
  2. b) Kirchen/Religionsgemeinschaften oder
  3. c) Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

  1. a) das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
  2. b) die zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich mindestens 20. 000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2. 000 Euro,
  3. c) sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Projektstandort nachweisen kann,
  4. d) die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  5. e) die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgeausgaben hinreichend gesichert ist,
  6. f) mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird, wobei
  7. g) die Amortisationszeit des Projektes grundsätzlich fünf Jahre überschreitet und
  8. h) die Antragsunterlagen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht wurden; das heißt, das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen werden soll; nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist der Antrag im Regelfall jedoch zurückzuweisen ist.

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.lfi-mv.de abrufbar. Die Zuwendung wird entweder als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nichtrückzahlbaren Zuweisung gewährt.

Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 % (25 % bei energieeffizienter Außenbeleuchtung).

Betragen die Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200 000 Euro, kann der Zuwendungsbetrag als fester Teilbetrag gewährt werden. Bei dieser Festbetragsfinanzierung kommt ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren zum Einsatz.

Im Ausnahmefall kann einmalig ein vorhabenspezifischer Bonus von 10 % bei beiden Finanzierungsarten gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Die Kumulation dieser Fördermittel mit anderen Mitteln ist zulässig, wenn die anderen Förderprogramme die Kumulierung zulassen.

LNG-Terminal Mukran genehmigt

Insel Rügen – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus hat den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Mukran an den Geschäftsführer der Deutschen ReGas Ingo Wagner und dem Vorsitzendes des Aufsichtsrates, Dr. Stephan Knabe übergeben. Der Antrag des Unternehmens sei zügig entsprechend dem Bundesimmissions­schutzgesetz, WHG und des LNG-Gesetzes bearbeitet und beschieden worden, sagt Backhaus anlässlich der Übergabe in Schwerin.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter sehr genauer Beobachtung; denn viele Menschen schauen genau darauf, wie diese Genehmigung zustande gekommen ist und das ist auch legitim. Was in den letzten Monaten geleistet wurde, um trotz aller Beschleunigungsschritte ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, verdient hohen Respekt. Dabei ist mir der Hinweis wichtig, dass es im immissionsschutz­rechtlichen Genehmigungsverfahren keinen Ermessensspielraum der Behörde gibt.

Das heißt: Wenn keine formellen oder materiellen Zulassungshindernisse bestehen, ist die Genehmigung zu erteilen. Ermessensspielraum gibt es zwar bei der wasser­rechtlichen Erlaubnis, doch werden in Mukran aus Sicht der Behörde keine nachteiligen Auswirkungen auf öffentlich-rechtliche Belange erwartet, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an einer sicheren Gasversorgung entgegenstehen.

Die Schutzgüter Mensch und Natur standen und stehen im Fokus der Zulassungsbehörden. Dies mündet in 190 Nebenbestimmungen und Auflagen der Zulassungs­entscheidungen. Dazu gehören unter anderem das Lärm- und Wassermonitoring sowie Anforderungen an die Sicherheit vor dem Eingriff Unbefugter oder durch Cyber- und Drohnenangriffe.

Dies ist die zweite Zulassung eines schwimmenden LNG-Terminals in MV, welches durch den völkerrechts­widrigen Angriffskrieg Russlands erforderlich geworden ist. Wir reden hier über Notwendigkeiten, um für unsere Bürgerinnen und Bürger aber auch unsere Wirtschaft eine verlässliche Gasversorgung zu gewährleisten. Bund und EU gehen davon aus, dass das Vorhaben auch über das Jahr 2024 hinaus aus Gründen der Versorgungssicherheit von essentieller Bedeutung für Deutschland und die europäischen Nachbarstaaten ohne Küstenzugang ist. Dennoch ist mir wichtig zu betonen, dass es sich um eine vorübergehende Lösung handelt:

Hinter uns liegt ein Wochenende mit Temperatur­rekorden. Dies mahnt uns, den Weg hin zu emissions­freier Energieerzeugung fortzusetzen. Ich wünschte mir, wir wären da weiter. Aber wir müssen die Menschen auch mitnehmen. Und vorübergehend brauchen wir diese Importmöglichkeit für Erdgas. Ich nehme daher auch erleichtert wahr, dass die vorliegenden Zulassungen entsprechend dem Gedanken des LNG-Beschleunigungsgesetzes bis zum 31.12.2043 befristet sind.

Mit der Anbindung des Tiefseehafens an das deutsche Gasnetz eröffnen sich für den Standort Mukran neue Chancen und damit auch Möglichkeiten, von der Transformation zur wasserstoffbasierten Wirtschaft zu profitieren. Während Lubmin auch künftig nur begrenzt die Anlandung von Wasserstoffderivaten zulässt, kann dies ein künftiges Standbein für den Industriestandort Mukran bilden.“

Auflagen der Zulassungsentscheidungen

Wasserrechtliche Erlaubnis

  • 24 Nebenbestimmungen (Auflagen).
  • kein Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffe im Zuge der Gewässerbenutzungen (z.B. kein Biozid)
  • Festlegung von Überwachungswerten der Abwassereinleitungen
  • Regelmäßige behördliche Überwachung (u.a.Probenahmen des Abwassers)
  • Ständige Eigenüberwachung, u.a. zur Kontrolle der gutachterlichen Prognose der Ausbreitung des temperaturveränderten Abwassers in der Ostsee
  • Kontinuierliches Temperaturmonitoring, um negative Auswirkungen auf die Ostsee (Fische) auszuschließen
  • Überwachungswerte müssen der Wasserrechtsbehörde regelmäßig vorgelegt werden
  • Befristung bis 2043; jederzeit Widerruf möglich bei Nichteinhaltung der Auflagen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • 5 Bedingungen (sofortige,automatische Aufhebung der Genehmigung bei nicht Einhaltung)
  • Wenn nicht innerhalb von 3 Jahren begonnen, erlischt Genehmigung
  • Ab Dez. 2024 Verwendung von Landstrom zum Betrieb der FSRUs
  • Bautechnische Unterlagen betreffend KWK-Anlage müssen vor deren Inbetriebnahme vorgelegt werden
  • sowie 166 Auflagen (ggf. Widerruf bei Nichteinhaltung; teilw. Erforderliche Erfüllung vor Inbetriebnahme)
  • spätestens Inbetriebnahme bis 15.05.2024 (diese muss Behörde 2 Wochen vorher angezeigt werden; bis zur Inbetriebnahme müssen zahlreiche nachweisbar Auflagen erfüllt sein)
  • 8 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Schallimmissionen,
  • 23 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Luftschadstoffe,
  • 62 Auflagen zur Gewährleistung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge,
  • 9 naturschutzrechtliche Auflagen (Regelung der Kompensation, ökologische Baubegleitung),
  • 21 fischereirechtliche Auflagen zur Vermeidung der Beeinträchtigung wirtschaftliche genutzter Fische (insb. Hering), u.a. Unterwasserschallmonitoring, Fischgitter/ Siebe vor Wasseransaugöffnungen (Fischschutz),
  • 14 Auflagen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes, z.B. Beleuchtung von Fluchtwegen, Konformitätsnachweise, Absturzsicherungen,
  • 14 Auflagen zum Wasserschutz (insb. Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV))
  • Befristung des Betriebs bis 2043

Backhaus: Erdwärme ist Schatz

Güstrow – In Güstrow informiert heute ein Geologie-Symposium des LUNG MV über Potenziale im Untergrund, insbesondere über die Möglichkeiten zur Nutzung der weit verbreiteten geothermischen Sandsteinreservoire und zur Speicherung von überschüssigem Wind- und Solarstrom in Salzkavernen. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Veranstaltung und sieht Mecklenburg-Vorpommern auf dem Gebiet der mitteltiefen Geothermie gut aufgestellt:

„Die wenigsten Leute wissen, auf welchem Schatz wir in MV im Bereich der Energieerzeugung sitzen, der nur geborgen werden muss. Wir haben unter unseren Füßen eine Vielzahl nachgewiesener Thermalsole führender Sandsteinreservoire. Diese nehmen etwa zwei Drittel der Landesfläche ein. Da herrschen konstante Temperaturen von 20 bis teilweise 500 Grad Celsius und diese Energie ist grundlastfähig! Mecklenburg-Vorpommern ist durch seinen Untergrund daher in einer sehr vorteilhaften Position für die Nutzung von Erdwärme“, so Backhaus.

Die Erschließung dieses Potenzials werde die Landesregierung nun forcieren, so Backhaus weiter: „Bereits seit 40 Jahren wird diese Tag und Nacht verfügbare regenerative Energiequelle erfolgreich in unserem Bundesland genutzt. Da haben wir bereits viel Erfahrung und auf diese werden wir aufbauen. Derzeit sind vier Anlagen in Betrieb und es sollen noch ein Dutzend neue dazukommen. Die Erwärme ist ein zentraler Baustein für die Energiestrategie dieses Landes“, so der Minister.

„Eine CO2-arme und von geopolitischen Krisen, sowie von Konzernen unabhängige Energieversorgung ist nicht nur gut für das Klima, sondern macht uns auch in Krisenzeiten weniger erpressbar. Wir werden daher auch die Förderungen überprüfen, um den Ausbau zu beschleunigen“, so Backhaus weiter. Im Zusammenhang mit der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen hat der Minister auch die guten Möglichkeiten zur Speicherung von Wasserstoff aus überschüssigem Wind- und Solarstrom im Blick.

„Besonders in Mecklenburg-Vorpommern tragen die langjährigen geologischen und geophysikalischen Erkundungen dazu bei, dass wir in Norddeutschland bei der Erschließung und Nutzung geothermischer Energie die Nase vorn haben“, sagt Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. „Erkenntnisse zur Verbreitung der für geothermische Anlagen besonders geeigneten Rinnensandsteine stehen für eine Neuausrichtung der kommunalen Wärmeversorgung und für die Umsetzung mitteltiefer Erdwärmeprojekte zur Verfügung“, so Hennings weiter.

Zu den auf dem Symposium vorgestellten Geothermie-Projekten gehören neben der noch jungen Geothermischen Heizzentrale Schwerin-Lankow auch die Vorhaben in Karlshagen und in den Kaiserbädern auf Usedom. Weitere Beiträge geben Auskunft über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes, die Bereitstellung digital aufbereiteter Fachdaten durch den Geologischen Dienst im LUNG sowie rechtliche Anforderungen zur Durchführung von Untergrundprojekten seitens des Bergamtes Stralsund.

„HyTruck“ – internationales Projekttreffen

Jesse: Grundlagen für ein transnationales Wasserstofftankstellennetz im Ostseeraum für den Güterverkehr schaffen – das passt zu unserer Ostseestrategie

Dummerstorf – Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit entwickelt derzeit gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern die Grundlagen für den Ausbau eines Wasserstofftankstellennetzes für den Güterverkehr entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von Rostock über Berlin-Brandenburg, Poznan, Kaunas, Vidzeme bis nach Helsinki. Zu diesem Thema findet derzeit in Rostock noch bis Mittwoch (20.03.) ein Treffen der neun Projektpartnerinnen und -partner aus sieben Ländern des Ostseeraumes (Deutschland, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Schweden und Finnland) statt.

„Grüner Wasserstoff ist eine zukunftsträchtige Alternative für den Güterverkehr. Mit dem Projekt ´HyTruck´ möchten wir mit den beteiligten Partnerinnen und Partnern die Grundlagen für ein Wasserstofftankstellennetz für den Schwerlasttransport schaffen. Das Thema Wasserstoff ist für Mecklenburg-Vorpommern ein zentraler Baustein in der Umsetzung der Energiewende. Mit unseren natürlichen Gegebenheiten als flächen-, wind- und sonnenreiches Küstenland und unseren Häfen als Energiedrehscheiben ist unser Land für die Nutzung und Wertschöpfung erneuerbarer Energien prädestiniert.

Mit dem grünen Strom haben wir das Potenzial, uns zu einer Wasserstoff-Erzeugungs- und -Verbrauchsregion zu entwickeln“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse anlässlich der Veranstaltung.

Ziel des Projektes „HyTruck“ ist es, die Entwicklung eines länderübergreifenden Netzes von grünen Wasserstofftankstellen für den Schwerlasttransport zu unterstützen. Speditions- und Logistikunternehmen, die große Flotten schwerer Fahrzeuge unterhalten, könnten mit Investitionen in Wasserstofffahrzeuge einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Voraussetzung dafür, dass ein wasserstoffbetriebener LKW quer durch den Ostseeraum fahren kann, ist, dass unterwegs Wasserstoff (H2) getankt werden kann.

Das „HyTruck“-Projekt strebt die planerische und konzeptionelle Entwicklung eines transnationalen Wasserstoff-Tankstellennetzes für den Schwerlastverkehr an, um einen CO2-freien Gütertransport im Ostseeraum zu ermöglichen. Des Weiteren soll im Rahmen des Projektes auch Räume untersucht werden, die potenziell für eine Wasserstofftankstelle für den Schwerlastverkehr in Frage kämen. Für Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um die Region Rostock und das Autobahnkreuz A19/A20. „Die Region Rostock bringt hervorragende Voraussetzungen mit, um als erstes Wasserstoff-Hub in Mecklenburg-Vorpommern voranzugehen.

Angefangen mit dem Energiehafen Rostock, den geplanten IPCEI-Projekten, das geplante Wasserstoffkernnetz, das von Rostock nach Süden verläuft, die Querverbindung zwischen Rostock und Lubmin, sowie die gut aufgestellte Forschungslandschaft in der Region – all diese Faktoren werden dazu beitragen, den Wasserstoffhochlauf in Mecklenburg-Vorpommern zu beschleunigen“, sagte Jesse.

Im Raum Rostock gibt es derzeit zwei Wasserstofftankstellen, eine Wasserstofftankstelle für PKWs von H2Mobility und die erste Wasserstofftankstelle für den Schwerlastverkehr von H2APEX in Rostock-Laage.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 bleibt die Europäische Territoriale Zusammenarbeit eines der zentralen Ziele der europäischen Kohäsionspolitik, das aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt wird. Insgesamt stehen in der Förderperiode 2021 bis 2027 über acht Milliarden Euro EFRE-Mittel zur europaweiten Umsetzung von Interreg bereit. Für das Vorhaben „HyTruck“ stehen rund 2,6 Millionen Euro für 36 Monate zur Verfügung. Als sogenannter Lead-Partner des Projektes hat das Wirtschaftsministerium ein Budget von 618.000 Euro, davon beträgt der Eigenanteil 123.600 Euro.

Interreg ist in drei Stränge gegliedert. Interreg-A steht für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (in MV: Zusammenarbeit mit Polen und über die Seegrenzen hinweg im südlichen Ostseeraum); Interreg-B steht für die transnationale, regionalentwicklungspolitische Zusammenarbeit in abgegrenzten Kooperationsräumen. Aktuell werden 14 Kooperationsräume unterschieden, in denen eine Vielzahl von unterschiedlichen Projekten durchgeführt werden.

Deutschland ist in sechs dieser Programme vertreten: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Mecklenburg-Vorpommern ist in den Bereichen Ostseeraum und Mitteleuropa vertreten. Interreg-C unterstützt die thematische Zusammenarbeit von europäischen Partnern.

EnergieTag in MV – Ganz klar. Erneuerbar.

Anmeldung von Aktionen jetzt möglich

Schwerin – Zum neunten Mal wird in Mecklenburg-Vorpommern der Tag der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Motto „Ganz klar. Erneuerbar.“ begangen. Unternehmen und Initiativen aus den Bereichen erneuerbare Energien, Wasserstoff und Elektromobilität sind eingeladen, sich am Aktionstag am 27. April 2024 interessierten Besucherinnen und Besuchern vorzustellen.

Der EnergieTag MV ist ein wichtiger Beitrag, um in Mecklenburg-Vorpommern für regionale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien zu werben. Mit einem ganzen Tag voller lehrreicher, spannender und unterhaltsamer Aktionen wird das komplexe Thema Energiewende an konkreten Beispielen fass- und erlebbar. Interessiert, sich mit einer Aktion am EnergieTag MV 2024 zu beteiligen? Anmeldungen möglichst bis Ende März unter energietag-mv@wm.mv-regierung.de.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmer und unterstützt sie in der Öffentlichkeitsarbeit.

Test der LNG-Anlage in Mukran genehmigt

Insel Rügen – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat heute (23.02.2024) der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA den Genehmigungsbescheid für Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit einer Regasifizierungsanlage im Industriehafen Mukran auf Rügen erteilt.

Die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA hatte im Zuge der Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das LNG-Terminal in Mukran die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragt.

Nach dem Gesetz kann bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen werden, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann, ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn besteht. Dies allerdings nur, wenn der Antragsteller sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Am 23.02.2024 wurde durch die zuständige Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, festgestellt. Folglich konnte gegenüber der Antragstellerin, der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA, sodann die Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage zugelassen werden.

Diese Entscheidung stellt keine Vorwegnahme der eigentlichen Genehmigung dar und berechtigt nicht zum Betrieb des LNG-Terminals. Eine ebenfalls notwendige wasserrechtliche Genehmigung für den Prüfbetrieb steht aktuell noch aus. Diese wird voraussichtlich in der kommenden Woche erteilt.