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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern

Torgelow – „Die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern kommt weiter voran“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei der Eröffnung des Zentrums für Bioenergieerzeugung- und aufbereitung in Torgelow.

In der Anlage können auf der Basis nachwachsender Rohstoffe sowie pflanzlicher und tierischer Reststoffe bis zu 700 Nm³/h Biomethan produziert werden. Damit können rund 4.400 Haushalte bzw. rund 8.000 Menschen mit Bioerdgas versorgt werden. Die Ministerpräsidentin drückte heute den Startknopf für das neue Zentrum.

„Die neue Anlage ist ein Projekt aus der Region“, hob Schwesig hervor. „Ich möchte mich ganz herzlich bei der BMV Energie GmbH & Co. KG, die sich mit 70 Prozent an der Anlage beteiligt, bei den Stadtwerken Torgelow, die mit 20 Prozent dabei sind und bei der MELE-Energietechnik bedanken, die die restlichen 10 Prozent übernimmt“, erklärte Schwesig.

Biogas sei eine wichtige Komponente bei der Energiewende. „Es gibt inzwischen etwa 560 Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zahl hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. In Torgelow ist es bereits die zweite Anlage.

Das Beispiel Torgelow zeigt das Potenzial, das Biogas hat: Biogas nutzt erneuerbare Energiequellen und schafft neue Einkommensquellen im ländlichen Raum. Die Energiewende sorgt bei uns in Mecklenburg-Vorpommern für Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Ausbau der Geothermie

Meyer: Mecklenburg-Vorpommern will Modellregion für Erdwärmenutzung werden

Schwerin – Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, dem Bergamt Stralsund und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ein Eckpunktepapier für den strategischen Ausbau der Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern.

Dazu hat Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer am Dienstag (24.10.) im Kabinett berichtet. „Die Geothermie kann einen maßgeblichen Beitrag zur kommunalen Wärmewende leisten, insbesondere zur Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Besonders ist, dass hierbei über Jahrzehnte erprobte, umweltverträgliche Technologien landschaftsschonend zum Einsatz kommen. Mecklenburg-Vorpommern kann und will elementar dazu beitragen, dass Geothermie ausgebaut wird. Deshalb wollen wir Modellregion für die Erdwärmenutzung in Deutschland werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mecklenburg-Vorpommern liegt im Norddeutschen Becken, einer der bedeutendsten Lagerstätten geothermischer Energie in Deutschland. Das bedeutet: Erdwärmenutzung ist nahezu flächendeckend möglich und besitzt ein beträchtliches Ausbaupotenzial. Im Land sind 86 Gemeinden potenziell für eine mitteltiefe Erdwärmenutzung geeignet, davon weisen 19 Gemeinden ein sehr hohes geothermisches Potenzial auf.

78 Prozent der Landesfläche wären für eine oberflächennahe Geothermie potentiell nutzbar. „In der Konsequenz könnten bis zu 60 Prozent der Bevölkerung preisgünstig über Fernwärmesysteme mit Erdwärme versorgt werden. Diese großen Vorteile wollen wir nutzen und erarbeiten derzeit die Eckpunkte für den strategischen Ausbau der Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Zentrales Handlungsfeld seitens der Landesregierung ist die strategische Wärmeplanung und die Entwicklung von Modellprojekten. Zur strategischen Wärmeplanung soll ein Landesgutachten erarbeitet werden. Neben der Förderung von oberflächennahen Geothermieanlagen in kommunalen Gebäuden werden im Bereich der mitteltiefen Geothermie die Förderung von 20 Machbarkeitsstudien und der geophysikalischen Erkundung von 10 Potenzialgebieten angestrebt sowie die Förderung von Tiefenbohrungen für die geothermische Erschließung von 5 Modellprojekten.

Weitere Schritte umfassen die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus der Geothermie, insbesondere im Wasser- und Baurecht sowie im Bereich der Umweltprüfungen. „Rund 20 Millionen Euro sind für eine mitteltiefe Geothermieanlage zu kalkulieren. Die hohen Anfangsinvestitionen sind von den Kommunen und den kommunalen Energieversorgern in unserem Bundesland nicht oder nur sehr schwer zu leisten.

Hier brauchen wir mehr Unterstützung vom Bund, denn die natürlichen geologischen Bedingungen und das damit verbundene hohe geothermische Potenzial bietet Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland eine gute Zukunftsperspektive für eine flächendeckende, dauerhafte Transformation der Wärmeversorgung“, sagte Meyer.

Auf Bundesebene stehen zur Förderung von Projekten der mitteltiefen Geothermie in ersten Linie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und das Energieforschungsprogramm zur Verfügung. Einzelne Komponenten eines solchen Projektes werden mit maximal 50 Prozent vom Bund gefördert.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen und Knowhow in der Erdwärmenutzung. Mehr als 500 Erdöl- und Erdgasbohrungen sowie etwa 30 Geothermiebohrungen mit einer Tiefe größer als 1.000 Meter wurden in den vergangenen vier Jahrzehnten realisiert und legen den Grundstein für den hohen Erkundungsgrad im Land. Die erste mitteltiefe Geothermieanlage Deutschlands ging in Waren 1984 in Betrieb.

Darüber hinaus wurde auch die erste geothermische Stromerzeugungsanlage Deutschlands in Neustadt-Glewe umgesetzt. Nach mehrjähriger Planung wurde im April 2023 eine weitere, hochmoderne Geothermieanlage in Schwerin eingeweiht. Die Anlage der mitteltiefen Geothermie wird etwa 15 Prozent des Fernwärmebedarfs der Landeshauptstadt decken. Eine umfangreiche Ausweitung der geothermischen Fernwärmeversorgung durch weitere Bohrungen im Stadtgebiet ist in Planung. Neben der direkten Nutzung geothermaler Wärme kann der Untergrund auch als Wärme- oder Kältespeicher genutzt werden.

Auch in diesem Bereich ist MV Spitzenreiter. Seit 2004 befindet sich der weltweit tiefste Wärmespeicher mit 1.200 Metern in Neubrandenburg. „Neben der Begleitung und Unterstützung der bestehenden geothermischen Leuchtturmprojekte im Land ist die Förderung von Forschung und Lehre im Themenkomplex Geothermie ein weiterer wichtiger Baustein zum erfolgreichen Ausbau der Erdwärmenutzung. Unser nächster Schritt ist die Erarbeitung eines Landesgutachtens zur strategischen Wärmeplanung“, sagte Meyer abschließend.

M-V ist Spitze beim Ausbau der Geothermie

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist heute vom Bundesverband Geothermie mit dem Preis „Champion Tiefe Geothermie“ ausgezeichnet worden. Der Preis wird einmal pro Jahr an das Bundesland mit dem größten Zubau an installierter Leistung in Tiefer Geothermie sowie mit der größten installierten Leistung pro Einwohner vergeben.

„Wir sind stolz darauf, Bayern als Erdwärme-Champion abzulösen. Auch bei uns in Ostdeutschland gibt es Lösungen, die ganz Deutschland voranbringen können“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Preises im Rahmen eines Besuchs der Geothermie-Anlage in Neustadt-Glewe.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern wissen schon lange, dass die Zukunft bei den erneuerbaren Energien liegt. Mecklenburg-Vorpommern produziert mehr als doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien als wir selbst verbrauchen. Die Geothermie ist vor allem für die Wärmewende von großer Bedeutung.

Mit einer an das Fernwärmenetz angeschlossenen Geothermieanlage kann man viele Haushalte gleichzeitig an die erneuerbaren Energien anschließen, so wie das beispielsweise in Schwerin geschehen ist. Das ist deutlich einfacher und für die Bürgerinnen und Bürger mit erheblich weniger Belastungen verbunden als das Auswechseln ganzer Heizungen“, sagte Schwesig weiter.

„Der Ausbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist eine zentrale Herausforderung der Energiewende. Mecklenburg-Vorpommern ist Vorreiter – daran wollen wir anknüpfen und Modellregion für die Erdwärmenutzung in Deutschland werden. Als Fundament für die strategische Entwicklung der Erdwärmenutzung hat die Landesregierung ein Eckpunktepapier erarbeitet.

Denn Mecklenburg-Vorpommern bietet als Flächenland mit natürlichen geologischen Bedingungen und dem damit verbundenen hohen geothermischen Potenzial eine gute Zukunftsperspektive für eine flächendeckende, dauerhafte Transformation der Wärmeversorgung“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit einem Zubau von über 7 MWtherm hat sich die installierte Leistung in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

Carbon-Removal-Anlage läuft

Schulte: Innovative Lösung, um Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute die Anlage „Carbon Removal Park Baltic Sea“ der Novocarbo GmbH in Grevesmühlen offiziell in Betrieb genommen.

„Die Novocarbo GmbH entwickelt praxisrelevante Lösungen für die dauerhafte Bindung von Kohlendioxid. In der Grevesmühlener Anlage wird ein Verfahren eingesetzt, mit denen unter hohem Druck und viel Hitze biogene Reststoffe in nutzbare Pflanzenkohle verwandelt wird. Eine innovative Lösung, um Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen, so die Erderwärmung zu begrenzen und gleichzeitig ein wirtschaftliches Geschäftsmodell umzusetzen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Ziel des Unternehmens ist die Entwicklung von Lösungen für die Kohlenstoffdioxid-Entfernung (= Carbon Removal) und deren Umsetzung in der Praxis. Die im Produktionsverfahren entstehende CO2-neutrale Wärmeenergie wird in das Fernwärmenetz der Stadt Grevesmühlen eingespeist.

Dadurch wird nach Unternehmensangaben die Versorgung von rund 1.800 angeschlossenen Haushalten und Erdgas gespart. So erhöht sich durch die Wärmeenergie der Anteil der erneuerbaren Energien im Angebot der Stadtwerke Grevesmühlen von 60 auf 75 Prozent.

Die Kooperation zwischen dem Hamburger Cleantech-Startup Novocarbo und den Stadtwerken Grevesmühlen zur Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes wurde mit dem diesjährigen Nachhaltigkeitsaward der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in der Kategorie „Energie“ ausgezeichnet und als „Blaupause für die Dekarbonisierung kommunaler Energieversorger und wichtigen Treiber für die Wärmewende in Deutschland“ gewürdigt.

„Neben einer regenerativen Stromversorgung ist vor allem auch der Versorgungsausbau mit erneuerbarer Wärme von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Hier schlummert noch ein großes Potential. Die Stadtwerke Grevesmühlen sind dabei seit Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien sehr engagiert. Sie setzten bereits auf Wind, Photovoltaik und Biomasse und können mit der neuen Quelle für Wärmeenergie ihr Portfolio auch im Bereich Wärmeversorgung ausbauen“, sagte Schulte.

Einziger Gasspeicher in M-V

Meyer: Versorgungssicherheit mit Erdgas für Kunden in Norddeutschland

Kraak – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat sich heute in Kraak über den Gasspeicher informiert. Der landesweit einzige Gasspeicher befindet sich mitten im Wald südlich von Schwerin. „Der Kavernenspeicher sichert die Versorgung der Kunden in Norddeutschland mit Erdgas“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Betreibergesellschaft des Speichers ist die HanseGas GmbH, die in Mecklenburg-Vorpommern und Teilen Brandenburgs nach eigenen Angaben mehr als 6.000 Kilometer Gasleitungen an 14 Standorten der Region betreut.

Der Speicher Kraak befindet sich in einem ausgedehnten Salzstock unter der Erdoberfläche der „Kraaker Tannen“ und verfügt über eine Speicherkapazität von 2.400 Gigawattstunden Erdgas. Das entspricht einem Volumen von bis zu 300 Millionen Kubikmetern.

Der Salzstock hat eine Ausdehnung von sieben mal viereinhalb Kilometern. Der Salzstock wird durch vier Kavernenbohrungen erschlossen. Der Speicher ist über zwei Ferngasleitungen an das Gasnetz angeschlossen, die Mecklenburg-Hamburg-Fernleitung (MEHAL) der Schleswig-Holstein Netz AG und die Verbindung mit dem ONTRAS-Leitungsnetz.

„Langfristig gilt es für den Standort zu prüfen, ob und in welcher Form auch eine Speicherung von Wasserstoff möglich sein kann. Denn neben dem Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes werden zukünftig ausreichende Möglichkeiten zur Wasserstoffspeicherung benötigt“, sagte Meyer. Am Standort Kraak ist aktuell keine Speicherung von Wasserstoff möglich.

Niedrigwasser an der Alten Elde

Neues Wassermanagement erforderlich

Grabow – Die Alte Elde bei Grabow hat in den vergangenen Jahren vermehrt niedrige Wasserstände und Durchflüsse gezeigt mit Folgen für die Umwelt: Bürger der Stadt Grabow berichteten in der Vergangenheit u.a. von einzelnen Fisch- und Schildkrötensterben.

Das geringe Wasserdargebot in der Müritz-Elde-Wasserstraße, von der die Alte Elde in Grabow abzweigt, hat auch Auswirkungen auf die Schiffahrt, die Landwirtschaft und die Fischerei. Zeitweise mussten Einschränkungen und Verbote der Wasserentnahmen verhängt werden.

„Lange Trockenperioden in den Jahren 2018 bis 2023 haben dazu geführt, dass viele Gewässer im Land zu wenig Wasser führen und auch die Grundwasserstände Tiefstwerte erreichen haben. Einzelne regenreiche Phasen werden diese Situation nicht ändern können.

Was wir brauchen, ist eine gleichmäßige Verteilung von Niederschlägen über mehrere Jahre hinweg, so dass das Wasser bis in große Tiefen gelangen und dort die Grundwasserleiter wieder füllen kann. Eine wichtige Aufgabe ist deshalb nach wie vor, Wasser in der Landschaft zu halten, damit es genug Zeit hat, um ins Grundwasser zu versickern.

Dieser und anderen Herausforderungen begegnen wir mit unserer Landeswasserstrategie, deren Kernpunkte ich kürzlich auf der MeLa vorgestellt habe“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Bereits im Mai 2023 gab es auf Initiative von MdB Ina Latendorf einen Vor-Ort-Termin im Grabower Rathaus mit Vertretern der Stadt Grabow, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe und des Landkreises Ludwigslust-Parchim, um neue Wege für das Wassermanagement an der Alten Elde zu erörtern.

Hierbei wurde u.a. eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schifffahrtsverwaltung und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vereinbart.

Das Treffen hat laut Backhaus bereits Früchte getragen: „Am 7. September 2023 lag der Durchfluss in der Alten Elde bei 70 Liter pro Sekunde. Dies ist deutlich zu wenig, um die Ökosystemfunktionen im Gewässer zu bewahren.

Nach Hinweisen hat sich das StALU WM an das WSA Elbe gewandt und am gleichen Tage darauf verständigt, die Abgabe aus dem Schweriner See zeitweise zu erhöhen und der Alten Elde mehr Wasser zuzuschlagen. Hier haben die Verantwortlichen schnell und pragmatisch gehandelt“, stellte er fest.

Am kommenden Donnerstag, dem 5. Oktober 2023, lädt Frau Latendorf zu einer erneuten Gesprächsrunde, um die aktuelle Entwicklungen und Ergebnisse seit dem ersten Treffen auszuwerten.

 „Der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser wird uns gerade mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel weiter beschäftigen. Auf Basis der Wasserstrategie von Land und Bund werden wir die Priorisierung von Wassernutzungen in Zukunft neu verhandeln müssen“, sagte Backhaus.

Sowohl die Müritz-Elde-Wasserstraße als auch die Alte Elde sind Bundeswasserstraßen. Die Zuständigkeit liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Sie hat nach § 8 Bundeswasserstraßengesetz für die Erhaltung der Schiffbarkeit zu sorgen, aber auch den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen.

Das Heizungsgesetz kommt

Berlin – Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.

Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Moorschutz

Backhaus vertritt Interessen von M-V in Brüssel

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, wirbt heute in Brüssel (Press Club Brussels, Rue Froissart 95) im Rahmen eines Fachforums zum Thema Moore und Klimaschutz, an dem auch Vertreter der EU-Kommision, des EU-Parlaments und des Greifswalder Moor Centrums teilnehmen, für zusätzliche EU-Mittel zur Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen und zur Etablierung alternativer Bewirtschaftungsformen.

„Moorschutz darf kein Nischenthema des Naturschutzes sein, sondern ist eine Frage der Landnutzung und in den meisten Fällen der Landwirtschaft. Mit reinen Naturschutzgroßprojekten, in denen große Flächen aus der Nutzung gehen, werden wir unsere Ziele nicht erreichen und keine Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten.
Moorschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort.

Der Staat kann Moorschutz nicht von oben festlegen und durchsetzen. Wir müssen Angebote und Anreize schaffen. Die Landwirtschaft ist unser wichtigster Partner im Moorschutz und ich bin dankbar, dass der Bauernverband in MV uns hier so konstruktiv zur Seite steht und Moorschutz als Chance sieht. Dabei müssen wir uns auch von alten Denkmustern trennen. Landwirtschaftliche Produkte können auch Kohlenstoffzertifikate sein, die auf einer wiedervernässten Fläche quasi angebaut werden. Wir haben gezeigt, dass die Nachfrage aus der Gesellschaft hierfür sehr groß ist!“, sagte Minister Backhaus auf dem Podium.

Minister Backhaus machte unmissverständlich deutlich, was Mecklenburg-Vorpommern von der EU braucht, um einen besseren Moorschutz umsetzen zu können:

  • zusätzliche ELER- und EFRE Mittel, da es im investiven Moorschutz Kürzungen von 20 auf knapp 6 Millionen Euro gab, auf Grundlage der bereits geförderten Vorplanungen aber ein Mittelbedarf von über 40 Millionen Euro vorliegt;
  • zusätzliche technische Hilfe, um Personalengpässe in den Genehmigungsbehörden zu reduzieren,
  • einen Verzicht auf eigene Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, die in den einzelnen Bundesländern schon längst vorhanden sind,
  • sowie eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes im ELER, da rund 30 Prozent der Projektkosten in der administrativen Umsetzung versinken.

Backhaus betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesklimaschutzgesetz, der Erarbeitung einer Moorschutz- und Landnutzungsstrategie sowie dem Aufbau einer Moorschutzagentur und der Ausbildung von Moorschutzspezialisten aus Mitt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wichtige Weichen stellt, um die Moore im Land nass zu bekommen. In M-V gibt es 287.900 ha Moor. Das sind rund 12 Prozent der Landesfläche.

Von der gesamten Moorfläche werden 159.098 ha landwirtschaftlich genutzt (55 %); hiervon wiederum 139.980 ha als Dauergrünland und 19.118 ha als Acker. Weitere 49.509 ha der Moore sind in forstwirtschaftlicher Nutzung. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Mio. Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 % der gesamten THG von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Informationen zu Förderinstrumenten

  1. Moorschutzprojekte wurden bislang mit investiven ELER-Mitteln im Rahmen der Naturschutz-Förderrichtlinie gefördert. Diese Art der Förderung ist langwierig, weil es Vorhabenträger braucht, die mit wesentlichen Mitteln in Vorleistung gehen, bevor die Förderung ausgezahlt wird. Alle notwendigen Flächen müssen im Vorfeld gesichert sein und gingen bislang in der Regel aus der Nutzung. Die ELER-Mittel werden in der neuen Förderperiode von 21 Mio. Euro auf 5,85 Mio. Euro gekürzt
  2. Erstmalig werden investive Moorschutzmaßnahmen bald auch mit EFRE-Mitteln anhand einer Moorschutzpauschale mit insgesamt 18 Mio. Euro gefördert. Vorhabenträger erhalten für 20 Jahre 120 Euro je Tonne CO2-Äq, die aufgrund einer dauerhaften Wasserstandsanhebung nicht mehr emittiert wird.
  3. Neu ist ebenfalls die AUKM „Moorschonende Stauhaltung“ im Rahmen der zweiten Säule der GAP. Hier erhalten Bewirtschafter 450 Euro je ha für die Einstellung eines jahresdurchschnittlichen Zielwasserstands von 10 cm unter Flur und 150 Euro für 30 cm unter Flur. Die Förderung soll die Ertragsminderung infolge höherer Wasserstände kompensieren.
  4. Die Förderung des Bundes durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz im Umfang von 4 Mrd. Euro bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück. Die Förderrichtlinien für das Handlungsfeld 1 „Moore“ ist in Abstimmung und sieht zahlreiche Verschlechterungen im Vergleich zur Landesförderung durch EU-Mittel vor. So sind Eigenanteile in Höhe von 30% durch die Vorhabenträger vorgesehen. Es ist nicht vorstellbar, dass dann Anträge gestellt werden.
  5. Neben den durch öffentliche Mittel gespeisten Förderprogrammen stehen auch die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten MoorFutures zur Verfügung. Mit diesen auf Moorwiedervernässung basierenden Kohlenstoffzertifikaten gelingt es, auch privates Kapital für Moorprojekte zu akquirieren. Derzeit werden Möglichkeiten abgestimmt, dies mit anderen Förderprogrammen zu koppeln, so das Synergien genutzt werden können. Der hochanerkannte MoorFutures-Standard soll als EU-weiter Standard angeboten und etabliert werden.