Menü Schließen

Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Heizungsgesetz verabschiedet

Berlin – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 399 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung.

275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit  vor.

Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.

Klimaschutz-Treffen im Ministerium

Schwerin – Rund 70 Vertreter aus Wirtschaft, Politik sowie Landes-, Landkreis- und Kommunalverwaltung diskutierten heute im Klimaschutzministerium in Schwerin gemeinsam mit Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus über rund 30 klimarelevante Modellprojekte, die auf Teilhabe und Akzeptanz ausgelegt sind und vor allem darauf abzielen, dass die enerierte Wertschöpfung in M-V bleibt.

„Die hohe Teilnehmerzahl verdeutlich die Bedeutung des Themas“, sagte Minister Backhaus in seiner Begrüßungsrede. „Mein Ziel und unsere aller Aufgabenstellung ist es, Modellprojekte voranzubringen, handelnde Akteure miteinander zu verknüpfen und dafür zu sorgen, dass die Kommunen und Gemeinden – also die Menschen vor Ort – von Klimaprojekten profitieren. Letzteres ist aus meiner Sicht ein zentraler Faktor, wenn es darum geht, Akzeptanz zu schaffen.

Ich denke dabei ganz klar an den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder an die Maßnahmen, die Eingang in unser Landesklimaschutzgesetz finden sollen. Derzeit werden alle Erkenntnisse, die wir aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gewonnen haben mit den zuständigen Ressorts abgestimmt. Grundsätzlicher Klimaschutz als kommunale Verpflichtung ist nicht im Gesetz festgelegt. Als Soll-Vorschrift ist festgehalten, die Tätigkeiten der Landkreis-, Amts- und Gemeindeverwaltungen in eigener Verantwortung bis 2040 klimaneutral zu organisieren“, führte er aus.

Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz MV für die Kommunen ergeben sich aus der Umsetzung der Bundesgesetzgebungen:

Das Klimaanpassungsgesetz wird derzeit im Bundesrat behandelt und sieht eine Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte für Kommunen über 10.000 Einwohner sowie für kreisfreie Städte und Landkreise vor.

Das Energieeffizienzgesetz steht im Herbst zum Beschluss im Bundestag. Es legt fest, dass alle öffentliche Stellen ihren Energieverbrauch jährlich um 2 Prozent reduzieren sollen. Es schreibt die Einführung eines entsprechenden Energiemanagementsystems vor. Finanzierungsfragen zur Umsetzung des Gesetzes werden derzeit erörtert.

Das Wärmeplanungsgesetz liegt in der Zuständigkeit des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommerns. Aktuell befindet sich das Gesetz in der Bundesratsbefassung. Es verpflichtet Gemeinden mit über 100.000 Einwohner bis Juni 2026 zur Erstellung einer Wärmeplanung. Dies betrifft hierzulande nur die Stadt Rostock, die bereits über eine Wärmeplanung verfügt. Gegebenenfalls wird eine Anpassung erforderlich. Gemeinden bis 100.000 Einwohner sollen aufgefordert werden, bis Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen, wobei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner nach Ermessen des Landes ein vereinfachtes Verfahren umsetzen können.

Die Klimaschutzförderung des Landes für die Periode 2021-2027 richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Die entsprechenden Richtlinien befinden sich in der Endabstimmung auf Fachebene. Gefördert werden können Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen reduzieren, z.B.

  1. a) durch Steigerung der Energieeffizienz oder
  2. b) durch Entwicklung bzw. Errichtung von intelligenten Energiesysteme und Energiespeicherung dienen,

sofern sie nicht durch die Europäische Union oder die Bundesregierung anderweitig auskömmlich gefördert werden.

Zulässige Fördermaßnahmen sind

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
  • Planung von investiven Maßnahmen zur intelligenten Kopplung
  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz (über den gesetzlichen Standard hinaus)
  • Investive Maßnahmen der Entwicklung/Errichtung kleinräumiger
  • Energiesysteme und lokale Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Pilotprojekte für neue Lösungen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit

  • Für unternehmen sich hinsichtlich der Verbesserung der Energieeffizienz durch die Kampagne MVeffizient der LEKA MV
  • Für Kommunen und Unternehmen, sich durch die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprojekten des Leea, insbesondere zu Fördermitteln des Bundes und der EU

beraten zu lassen.

Windkraftanlage in Kassow in Betrieb

Jesse: Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien – Ausbaupläne für Windkraft brauchen Akzeptanz in der Bevölkerung

Kassow – Energie-Staatssekretärin Ines Jesse hat heute gemeinsam mit Sebastian Constien, Landrat des Landkreises Rostock, Wolfgang Stegemann, Bürgermeister der Gemeinde Kassow, und Robert Vogt, Regionalleiter von ENERTRAG SE, eine neue Windkraftanlage in Kassow (Landkreis Rostock) offiziell in Betrieb genommen.

„Mecklenburg-Vorpommern bietet hervorragende Bedingungen, um den Wind zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über günstige Strompreise und Wertschöpfung vor Ort. Darüber hinaus profitieren die Ausbauregionen direkt, wie hier in Kassow aufgrund des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes: Die Errichter und Betreiber von neuen Windenergieanlagen beteiligen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gemeinden finanziell an ihren Vorhaben“, sagte der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die Windkraftanlage vom Typ Nordex N149 hat eine Leistung von 5,7 Megawatt und steht im Windeignungsgebiet „Mistorf“. Die in Betrieb genommene Windkraftanlage ist eine der ersten Anlagen im Landkreis, für die mit den umliegenden Gemeinden ein Vertrag für eine freiwillige Kommunalbeteiligung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz abgeschlossen wurde. Dadurch erhalten die Gemeinden nach Angaben von ENERTRAG künftig etwa 25.000 Euro pro Jahr.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde sollen direkt profitieren über die Möglichkeit des Abschlusses eines vergünstigten Stromtarifes. „Mecklenburg-Vorpommern verfügt als windreiches Küstenbundesland über hervorragende Voraussetzungen für die klimafreundliche Energieproduktion – besonders für die Windenergie an Land und auf See. Das ist ein großer Standortvorteil, den wir noch stärker nutzen müssen. Deshalb haben wir den Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete“, sagte Jesse.

Robert Vogt, Regionalleiter der ENERTRAG SE für das Land Mecklenburg- Vorpommern, hob das Projekt im Rahmen seiner Rede als „Musterbeispiel für eine erfolgreiche Beteiligung von Bürgern und Kommunen in der Region“ hervor und ergänzte, dass „die Teilhabe von Bürgern der Schlüssel für eine gelungende Energiewende“ sei.

Darüber hinaus ist seit Anfang 2023 auch eine freiwillige finanzielle Beteiligung für bereits bestehende Windkraftanlagen möglich und auch diese Variante soll nach Angaben von ENERTRAG für die bereits seit zehn Jahren bestehenden Windkraftanlagen im Windpark angewendet werden. Dadurch werden zusätzliche Zahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Jahr für die Gemeinden ermöglicht.

Power-to-Heat-Anlage in Betrieb

Meyer: Schlüsselkonzept für effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung

Rostock – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat heute eine Power-to-Heat-Anlage der Stadtwerke Rostock (SWRAG) offiziell in Betrieb genommen.

„Power-to-Heat ist ein zentraler Baustein der Energiewende und steht für eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung. Hier am Standort leisten die Stadtwerke Rostock einen wichtigen Beitrag zur Vergrünung des Kraftwerkstandortes in Rostock Marienehe und zur effizienten Nutzung der Windparks an unseren Küsten. Das intelligente Zusammenspiel zwischen Stromerzeugung basierend auf erneuerbaren Energien einerseits und der Wärmebereitstellung andererseits ist ein wichtiges Element auf dem Weg zur Klimaneutralität. Schon ab heute wird die Anlage die Ökobilanz der Rostocker Fernwärme deutlich verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Stadtwerke Rostock haben für eine Versorgung der Hansestadt und der Region bereits einen 55 Meter hohen drucklosen Wärmespeicher errichtet, der ungefähr 45 Millionen Liter heißes Wasser bei einer Temperatur von 98 Grad speichern kann. Diese Menge entspricht einer Kapazität von zwei Millionen Kilowattstunden und würde nach Angaben der Stadtwerke ausreichen, die Rostocker Fernwärmekunden ein Wochenende lang mit Warmwasser zu versorgen.

Durch diesen Wärmespeicher aus Stahl können die SWRAG ihr Heizkraftwerk flexibler regulieren. Direkt neben dem Speicher wurde nun eine Power-to-Heat-Anlage errichtet. Diese nutzt zukünftig überschüssigen Grünstrom aus Wind- und Solarenergie, um daraus Wärme zu erzeugen und den Speicher aufzuladen. Die Energie in Form von warmem Wasser wird mit einer Temperatur von 98 Grad Celsius im Speicher vorgehalten.

Mit Power-to-Heat kann grüner Überschussstrom effizient genutzt werden, wenn beispielsweise die Windparks an der Küste mehr Energie erzeugen als verbraucht oder weitertransportiert werden kann und Windräder abgeregelt werden müssten.

„Die Devise ´Nutzen statt Abregeln´ ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Die Umwandlung von überschüssigem grünen Strom in Wärme zum Heizen oder für die Warmwasserversorgung ist ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene Sektorenkopplung und trägt dazu bei, erneuerbare Ressourcen noch besser auszuschöpfen und Transportengpässe im Stromnetz zu verringern. Ziel muss es sein, den Bereich der Sektorenkopplung weiter auszubauen und Synergien noch besser zu nutzen.

Leider stehen dem oftmals Hemmnisse auf regulatorischer Seite – das heißt bei Steuern, Abgaben und Umlagen – entgegen. Mecklenburg-Vorpommern wird sich weiter dafür einsetzen, dass erforderliche Reformen vorangetrieben werden“, sagte Meyer.

Die neu errichtete Power-to-Heat-Anlage wird eine elektrische Leistung von 20 Megawatt haben. Die Netzgesellschaft der Stadtwerke Rostock übernimmt die Errichtung des Hochspannungsnetzanschlusses und realisiert den Großteil der elektrischen Anlagen. Darüber hinaus übernimmt die Netzgesellschaft auch den Betrieb und die Leitstelle der Power-to-Heat-Anlage, wartet und hält die elektrischen Anlagen instand.

Klimaschutz in der Landwirtschaft

Erkenntnisse aus Forschung und Praxis

Schwerin – Mehr Klimaschutz und Tierwohl in der Landwirtschaft: Über aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Praxis berichtete Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz im Schweriner Schloss gemeinsam mit dem Direktor der Landesforschungsanstalt, Dr. Peter Sanftleben, sowie dem Milchbauern (Agrarprodukt Rüting eG) und gewählten Vertreter der Arla Genossenschaft, Jens Oldenburg.

Agrarforschungskonzept und Landesklimaschutzgesetz stellen die Weichen

Minister Backhaus betonte: „Der Klima- und Ressourcenschutz ist unser aller Lebensversicherung. Die Landwirtschaft als größter Flächennutzer trägt in dieser Frage eine hohe Verantwortung und steht vor Herausforderungen, die wir als Gesellschaft nur gemeinsam lösen können. Wir alle brauchen Lebensmittel und wir alle möchten nachfolgenden Generationen fruchtbare Böden, sauberes Wasser, gute Luft und Artenreichtum hinterlassen, damit dieser Planet weiter Bestand hat. Aber wie kann das gehen? Die Agrarforschung kann hier innovative Lösungsansätze aufzeigen, die am Ende aber auch den Weg in die Praxis finden und durch eine entsprechende politische Rahmensetzung flankiert werden müssen. Dieser Aufgabe stellen wir uns in Mecklenburg-Vorpommern auf verschiedenen Ebenen: Derzeit erarbeitet das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum ein Agrarforschungskonzept für unser Land. Ziel ist es, zentrale Zukunftsthemen zu extrahieren, die landeseigenen Forschungseinrichtungen bei diesen Themen noch stärker zu vernetzen und auch Kooperationen mit Dritten, wie sie bisher schon erfolgreich mit dem Fraunhofer Institut laufen, weiter auszubauen. Unser Landesklimaschutzgesetz, das sich derzeit in der Erarbeitung befindet, wird auch dafür die politischen Weichen stellen.“

LFA hat Baukastensystem für „Kompromissstall“ mitentwickelt

 „Die Herausforderungen und Rahmenbedingungen der Landwirtschaft unterliegen einem ständigen Wandel. Sowohl die landwirtschaftliche Praxis als auch die Gesellschaft erwarten Antworten auf die entsprechenden Zukunftsfragen. Unsere praxisorientierte Forschung sehen wir dabei als Schlüsselrolle. Aktuell bearbeiten wir 87 Forschungsthemen, davon 25 mit Bezug zur Tierhaltung“, so Direktor Dr. Sanftleben. Um gesunde, langlebige und leistungsfähige Milchkühe in den Beständen zu halten, seien gemeinsam mit nationalen Partnern Konzepte für die Milchkuhhaltung der Zukunft entwickelt worden. Gleichwohl räumte er ein, dass höchstmögliches Tierwohl, bester Umweltschutz und eine hervorragende Betriebswirtschaft oft nicht einhergehen und Abstriche unvermeidbar sind. Eine Expertengruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Landesanstalten und Landwirtschaftskammern habe deshalb drei verschiedene Stalltypen erarbeitet. Im Baukastensystem ließe sich so ein Kompromissstall planen.

„Warme Ställe sind also gut für den Tierbetreuer, aber nicht für die Kühe“

Dr. Sanftleben erklärte: Moderne Ställe bieten heute offene Seitenwände, riesiges Raumvolumen, weiche Kuhbetten, Lüfter zur Kühlung, Futter zu jeder Tageszeit, Sensortechnik zur Überwachung der Gesundheit und des Verhaltens. Trotzdem erwartet der Verbraucher Kühe auf der Weide. „Wir haben deshalb untersucht, ob und wann die Kühe im Sommer rausgehen, wenn sie die Chance dazu haben. Das Fazit: Kühe mögen keine Hitze, keinen Regen und keinen Wind. Sie nutzen die Vorzüge eines schattigen, komfortablen Stalls und verlassen den Stall am häufigsten nachts, dann sehen die Menschen das aber leider nicht. Messungen belegen, dass die Tiere bereits Außentemperaturen von 8 bis 10 °C als Belastung empfinden. Warme Ställe sind also gut für den Tierbetreuer, aber nicht für die Kühe.“

„Jede Kuh jedes Jahr ein Kalb“ – Regel widerlegt

Tierwohl, Ökonomie und Umweltschutz auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, ist laut Dr. Sanftleben ein besonderer Forschungsschwerpunkt an der Landesforschungsanstalt. Den Kühen mehr Zeit bis zur erneuten Trächtigkeit zu gönnen, zähle zum Beispiel auch dazu. Eine Kuh gibt nur Milch, wenn sie ein Kalb geboren hat. Bisher galt in vielen Ställen: Jede Kuh jedes Jahr ein Kalb. Jede Kalbung bedeutet aber Stress, für die Kuh und für den Landwirt. Wissenschaftliche Untersuchungen an der LFA gemeinsam mit Partnern aus ganz Deutschland zeigen Alternativen auf: „Unsere heutigen Milchkühe können gern alle 1,5 oder 2 Jahre kalben. In einem Projekt zur sogenannten Verlängerten Laktation wird die Kuh bewusst später wieder besamt, die Kühe haben mehr Ruhe, danken es mit mehr Milch, der Landwirt reduziert die Anzahl kritischer Phasen im Leben einer Kuh, darüber hinaus wird der Einsatz von Medikamenten und Antibiotika reduziert und der Kuh ein längeres Leben geboten. Tierwohl, wissenschaftlich belegbar“, so die Wissenschaftler aus Dummerstorf.

Mehr Leistung heißt nicht weniger Tierwohl: Heute mehr Tiere eutergesund als in den 80er Jahren

Minister Backhaus räumte mit einem weitverbreiteten Vorurteil auf: „Über Leistungen von Tieren zu sprechen, bekommt schnell den Anschein von wenig Tierwohl und unzureichendem Tierschutz. Leider werden in diesem Kontext Dinge gefühlt und emotional wahrgenommen, angefeuert durch Bilder und Negativbeispiele. Wenn es Kühen nicht gut geht, lässt als erstes die Milchmenge nach. Schon aus dem Grund sind Landwirte um ein optimales Tierwohl bemüht.“ Wissenschaftliche Forschungen belegen dies: „ Seit fast 20 Jahren wertet die LFA Gesundheitsdaten von Milchkühen aus 90 Praxisbetrieben in M-V, Sachsen-Anhalt und Brandenburg aus. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Gesundheit der Kühe deutlich verbessert hat. Heute sind z. B. 80 Prozent aller Kühe eutergesund gegenüber etwa 65 Prozent in den 80er Jahren. Passiert ist dies aber bei viel höheren Milchleistungen: knapp 11.000 Liter je Kuh und Jahr heute gegenüber 4.500 Liter damals. Das Management, also die Fähigkeit der Herdenbetreuer, Kühe artgerecht zu halten, bedarfsgerecht zu füttern, altersgerecht zu betreuen, ist dafür ausschlaggebend. Nicht nur in MV, deutschlandweit sinken die Abgangszahlen von Kühen aufgrund von Krankheiten. Wissenschaft und Landwirtschaft arbeiten hier eng zusammen“, führte er aus.

MV viehärmste Region – Methanausstoß in der Milchviehhaltung seit 1990 halbiert

Besorgt zeigte sich Minister Backhaus vor diesem Hintergrund über die grüne Agrarpolitik des Bundes: „Der Umbau der Tierhaltung wird in Berlin ganz eindeutig nicht gewollt; stattdessen möchte man die Tierhaltung Schritt für Schritt ganz abschaffen.“ Er betonte in diesem Kontext, dass Nutztiere für die Aufrechterhaltung des Nährstoffkreislaufes unersetzlich seien. „Wiederkäuer verwandeln große Mengen an ungenießbarer und minderwertiger Pflanzenmasse in hochwertige Nahrung. Bei der Verdauung entsteht Methan. Die Mikroorganismen im Pansen sind auf die Methanbildung angewiesen. Methan zählt aber auch zu den klimarelevanten Emissionen. Es baut sich in der Atmosphäre nach etwa acht bis 12 Jahren ab. Den Methanausstoß in der Rinderhaltung zu reduzieren, erfolgt daher am effizientesten über den Tierbestandsabbau. M-V ist aber schon jetzt die viehärmste Region Deutschlands. Seit der Wende ist die Rinderhaltung um etwa 60 Prozent geschrumpft. Heute werden hierzulande nur noch etwa 460.000 Rinder gehalten. Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei den Milchkühen ersichtlich. Anfang der 1990er Jahre lag die Zahl der Milchkühe in MV bei 250.000, im November 2022 waren es nur noch rund 150.000 Milchkühe, das ist ein Rückgang um 40 Prozent. Weniger, aber leistungsfähigere Kühe bedeuten gleichbleibende Milchmengen und gleichzeitig weniger Methanausstoß. In MV hat sich dadurch die Methanemission aus der Milchviehhaltung seit 1990 bereits halbiert.“

Arla kooperiert mit Landwirten: Klimacheck und Milchgeld

Erfreut zeigte sich Minister Backhaus, dass auch die Molkerei Arla eng mit den Landwirten im Land kooperiert, um ressourcenschonend, CO2-reduziert und betriebswirtschaftlich arbeiten zu können. „Genauso wie weite Teile unserer Wirtschaft und Gesellschaft stehen auch wir in der Milchwirtschaft vor großen Herausforderungen beim Umwelt- und Klimaschutz. Dabei sehen wir uns als Milchbauern gemeinsam mit unserer Molkereigenossenschaft Arla als Teil der Lösung im Kampf gegen den Klimawandel. Mit unseren Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen wir uns für eine zukunftsorientierte Lebensmittelproduktion ein. Dabei ist es für uns als Landwirte wichtig, Ökologie und Ökonomie immer zusammen zu denken, um auch wirtschaftlich nachhaltig erfolgreich zu sein“, so Jens Oldenburg, Landwirt mit einem Milchhof in Rüting und gewählter Vertreter der Molkereigenossenschaft Arla, die ein großes Milchwerk in Upahl betreibt.

Arla verfolgt mit seinen Landwirtinnen und Landwirten eine ambitionierte Klimaagenda, mit einem wichtigen Etappenziel: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen pro Kilogramm Milch um 30 Prozent reduziert werden. „Dafür führen wir bei Arla seit drei Jahren jährliche Klimachecks auf unseren Höfen durch, um den Klimafußabdruck unserer Milchproduktion zu ermitteln. Anhand der ausgewerteten Daten und einer umfassenden Beratung können wir dann gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen ergreifen. Diese reichen von einer nährstoffoptimierten Fütterung, über nachhaltigere Flächennutzung bis zum optimierten Umgang mit Düngemitteln und dem Einsatz von Ökostrom. Mittlerweile wissen wir aufrund unserer umfangreichen datenbasierten Analysen sehr genau, wo und wieviele Emissionen auf den verschiedenen Betrieben entstehen und wie wir sie reduzieren können“, so Jens Oldenburg.

Um diesen Prozess der Emissionsreduktion voranzubringen und zu unterstützen, hat die Molkereigenossenschaft Arla beim Milchgeld der Landwirte jüngst einen Nachhaltigkeitszuschlag eingeführt. Im Rahmen des neuen finanziellen Anreizmodells erhalten die Landwirtinnen und Landwirte bei ihrem monatlichen Milchgeld einen punktebasierten Nachhaltigkeitszuschlag für Klimamaßnahmen auf den Höfen. Damit sollen die Maßnahmen belohnt werden, die die Arla-Landwirtinnen und -Landwirte im Bereich Nachhaltigkeit und Klima ergreifen. Aktuell beträgt der durchschnittliche Nachhaltigkeitszuschlag bei Arla-Milchbauern 1,44 Cent pro kg Milch; plus ein Cent pro kg Milch für die Teilnahme am Klimacheck. Damit hängen im Durchschnitt 2,44 Cent pro kg Milch des monatlichen Milchgelds vom Engagement für Klima und Umwelt ab.

„Mit dem neuen Nachhaltigkeitszuschlag beim Milchgeld werden wirtschaftliche Anreize mit Klima- und Naturschutzmaßnahmen auf den Höfen verknüpft. Dabei sorgt das wissenschaftlich-basierte Punktesystem von Arla für Transparenz, welche Maßnahmen aufgrund der größten Wirkung am höchsten honoriert werden. Mit diesem Modell betreten wir als Molkereigenossenschaft Neuland, um unsere ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen“, erläutert Jens Oldenburg. „Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass wir diesen Weg als Milchbauern nur konsequent vorangehen können, wenn die Politik uns die richtigen Rahmenbedingungen setzt und Handel sowie Verbraucher unsere Bemühungen honorieren. Denn wir alle wissen mittlerweile, dass es die grüne Transformation in unserer Gesellschaft und Wirtschaft nicht zum Nulltarif gibt und zusätzliche Investitionen nötig sind.“

Wirtschaftsforum Offshore Wind

Meyer: Chancen für die Offshore-Windkraft im Ostseeraum nutzen

Insel Rügen – Das seit dem Jahr 2012 jährlich stattfindende Wirtschaftsforum Offshore ist ein Branchentreffpunkt der Offshore-Windwirtschaft. In den vergangenen 11 Jahren hat die Veranstaltung auf Helgoland stattgefunden, in diesem Jahr treffen sich die ca. 130 Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erstmals in Binz auf Rügen.

Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer stellte zur Begrüßung die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energiegewinnung für MV heraus: „Der heutige Ort der Veranstaltung zeigt, dass hier in Mecklenburg-Vorpommern in Sachen klimafreundliche Energiegewinnung auf dem Meer eine Menge passiert und erhebliche weitere Entwicklungspotenziale gesehen werden. Der Ausbau von Offshore-Windenergie in der Ostsee und die Vernetzung im baltischen Raum findet immer stärkere Bedeutung und kann zu einem enormen Wachstumsfeld für den gesamten Ostseeraum werden.“

Zum diesjährigen Schwerpunktthema „Ausbau von Offshore-Wind im baltischen Raum und Vernetzung“ war extra die Vizeministerin für Energie der Republik Litauen, Frau Daiva Garbaliauskaité angereist.

„Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrages ambitionierte Ziele gesetzt: Wir wollen bis spätestens zum Jahr 2035 rechnerisch unseren gesamten Energiebedarf nicht nur für Strom, sondern auch für Wärme und Mobilität zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen decken und bis zum Jahr 2040 soll unser Land klimaneutral werden“, führte Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer zur Begrüßung weiter aus.

Ein wichtiges Ziel der Landesregierung MV ist die Verstärkung der Offshore-Kooperation im Ostseeraum. MV ist bereits an mehreren grenzüberschreitenden Projekten im Offshore-Leitungsbereich beteiligt, insbesondere dem Projekt „Kriegers Flak – Combined Grid Solution“ mit Dänemark (in Betrieb seit 2020) und „Hansa Power Bridge“ mit Schweden (geplante Inbetriebnahme 2025/26).

Am 30. Juni 2023 waren in Deutschland 1.563 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) mit einer Leistung von insgesamt 8,4 GW in Betrieb. Davon haben 24 OWEA mit einer Leistung von insgesamt 229 MW im ersten Halbjahr 2023 erstmals in das Stromnetz eingespeist (Windpark Arcadis Ost 1 im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns).

Die in Deutschland installierte Leistung der OWEA mit Einspeisung in das Netz ist mit 7,1 GW größtenteils in der Nordsee verortet, 1,3 GW entfallen auf die Ostsee. Sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee sind die OWEA überwiegend in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) installiert (7,9 GW), deutlich weniger Anlagen sind im Küstenmeer installiert (0,5 GW).

Am 01. Januar 2023 ist die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) zur Erhöhung der Ausbauziele für Offshore-Windenergie in Kraft getreten. Die erhöhten Ziele sehen vor, dass die installierte Leistung von Offshore-Windenergieanlagen bis zum Jahr 2030 auf mindestens 30 GW, bis zum Jahr 2035 auf mindestens 40 GW und bis 2045 auf mindestens 70 GW gesteigert wird.

Paludi-Projekt in M-V

Anklam – Gemeinsam mit dem Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke ein Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz am Stettiner Haff besucht. Die Projektflächen umfassen ca. 520 Hektar im Polder Bargischow Süd (bei Anklam) und ca. 388 Hektar im Polder Sandhagen (bei Friedland). Das Bundesminis­terium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert das Vorhaben mit rund 12,6 Mio. Euro.

„Das aktuelle Paludi-Vorhaben wird von der Landge­sellschaft Mecklenburg-Vorpommern und der Universi­tät Greifswald als Verbundvorhaben von 2021 bis 2031 umgesetzt, wobei beispielhaft Lösungswege zur Minderung der Treibhausgas (THG)- Emissionen sowie Torferhaltung aus bewirtschafteten Moorböden aufgezeigt werden sollen“, erklärt Minister Backhaus.

Pilothaft würden die Etablierung und Bewirtschaftung von Nassgrünland sowie von Anbau-Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Anbaugräser, u.a.)  unter realen Bedingungen auf Polderebene großflächig (mehrere 100 ha) umgesetzt, um aktuell fehlende belastbare Erkenntnisse zu ganzjähriger flurnaher Wasserhaltung bewirtschafteter Moorböden sowie der Bestands­führung zu erlangen und zu verbreiten.

„Die Einrichtung der Pilotflächen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden leistet einen Beitrag zu Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz. Dieser wird im Projekt durch begleitende wissenschaftliche Untersuchungen detailliert betrachtet und quantifiziert“, fährt Backhaus fort und ergänzt:

„MV ist bereits Vorreiter beim Moorschutz. Rund 35.000 ha ehemals entwässerter Moore wurden wieder aktiviert. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt. Wie bei den erneuerbaren Energien, müssen wir auch lernen, erneuerbare Rohstoffe zu gewinnen und zu bewirtschaften. Die Bearbeitung pflanzenbaulicher Fragestellungen durch die praktische Umsetzung und wissenschaftlichen Begleitung trägt dazu bei, langfristige Perspektiven für die nachhaltige Bewirtschaftung derzeit entwässerter Moorböden zu erarbeiten und gleichzeitig bereits die bodenge­bundenen Emissionen auf den Pilotflächen deutlich zu reduzieren.

Erkenntnisse und Ergebnisse aus der praktischen Erprobung der (Anbau-)Paludikulturen sollen Abschätzungen über mittel- und langfristige Bestandsentwicklungen der verschiedenen Kulturen als auch hinsichtlich notwendiger Wassermanagement-Maßnahmen ermöglichen, die zu einer Planungs­sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe führen und damit die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden erhöhen“, so Backhaus abschließend.

Die Landgesellschaft MV leitet das Verbundvorhaben, koordiniert und verantwortet die flächenbezogenen Aktivitäten von der Vorplanung, über die baulichen Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung, Etablierung von Paludikulturen bis hin zur Bestandsführung. Die Universität Greifswald ist für die begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen und die Rückkopplung der Ergebnisse in die flächenbezogenen Projektmaßnahmen verantwortlich.

Trotz langjähriger Forschungsarbeit stellt Paludikultur aktuell noch keine wirtschaftliche Alternative für landwirtschaftliche Betriebe dar. Neben benötigten Informationen zu langfristiger Bestandsentwicklung und -führung von Anbau- Paludikulturen, ist die Bewirtschaftung und Ernte nasser Flächen sowie die Verwertung der erzeugten Biomasse ein entscheidender Punkt der Wirtschaftlichkeit. Das Paludi-Pilotvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern soll dazu beitragen, Antworten auf pflanzenbauliche und Flächenmana­gement-Fragen zu erarbeiten, indem großflächig Paludikultur- Pilotflächen umgesetzt und wissenschaft­lich begleitet sowie Hemmnisse entlang der Produktions­kette beseitigt werden.

Deutsch-Polnische Energiekonferenz

Jesse: Nachhaltige Zukunft für die deutsch-polnische Region gestalten

Stettin – Unter dem Titel „Der Green Deal und die Auswirkungen auf die Oderregion Deutschland – Polen“ fand am Donnerstag (31.08.) eine deutsch-polnische Energiekonferenz in Stettin statt. „Die Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen, vor allem der Region Westpommern, ist seit Jahren vertrauensvoll gewachsen. Auch zukünftig eint uns das Ziel, für die deutsch-polnische Region eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

Ein Beispiel dafür ist das deutsch-polnische Projekt ´Modellregion der Erneuerbaren Energien der Inseln Usedom und Wollin´, in dem die deutschen und polnischen Projektpartner Forschungen auf der Insel zu Fragen der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur sowie Ideen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zusammen denken und umsetzen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die Konferenz wurde von den Industrie- und Handelskammern Neubrandenburg und Ostbrandenburg, der Nördlichen Wirtschaftskammer in Stettin sowie weiteren Partnern organisiert.

Mit dem von der Europäischen Kommission initiierten „Green Deal“ soll die europäische Wirtschaft bis 2050 klimaneutral werden. Die energiepolitischen europäischen Maßnahmen des Pakets „Fit for 55“ beinhalten unter anderem die EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED III). Das Gesetzgebungsverfahren soll im September im Europäischen Parlament beschlossen werden; die Richtlinie muss anschließend in nationales Recht umgesetzt werden.

Ein wichtiger Punkt in den geplanten Regelungen ist, dass grenzüberschreitende Projekte neuen Schwung bekommen sollen. Ziel ist unter anderem, dass die Mitgliedstaaten bis Jahresende 2025 Strukturen für Kooperationsprojekte entwickeln und bis Jahresende 2030 jeder Mitgliedstaat mindestens zwei grenzüberschreitende Kooperationsprojekte angeht.

„Dank unserer intensiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit starten wir bei künftigen Projekten mit einer guten Grundlage. Ich sehe attraktive Perspektiven in der weiteren Zusammenarbeit, beispielsweise sollte in der Zusammenarbeit mit Polen auch die Verknüpfung der Offshore-Übertragungsnetze in West-Ost-Richtung angedacht werden. Als Anknüpfungspunkt könnten die Aktivitäten auf der Deutsch-Polnischen Energieplattform zum Aufbau einer länderübergreifenden Energieregion dienen“, sagte Jesse.

Energie-Staatssekretärin Jesse verwies abschließend auf das INTERREG-B-Projekt „HyTruck“. „Der Güterverkehr kennt keine Staatengrenzen, sondern ist entlang der Handelsrouten unterwegs. In dem gemeinsamen Vorhaben, in dem auch der Polnische Verband für alternative Kraftstoffe Partner ist, wollen wir ein Netz von Wasserstofftankstellen für den Güterverkehr entwickeln, Perspektivisch könnten wir erste Erkenntnisse aus HyTruck mit Realisierungskonzepten für die Metropolregion Stettin untersetzen“, sagte Jesse.

„Interreg B“ ist ein Programm der transnationalen Zusammenarbeit. Die Europäische Union unterstützt die regionalentwicklungspolitische Zusammenarbeit von Städten und Regionen ihrer Mitgliedstaaten. Mit den Programmen der transnationalen Zusammenarbeit – Interreg B – wird die raum- und ressortübergreifende Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg gefördert.

Aktuell werden 14 Kooperationsräume oder Programme unterschieden, in denen eine Vielzahl von unterschiedlichen Projekten durchgeführt werden. Deutschland ist in sechs dieser Programme vertreten: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Mecklenburg-Vorpommern ist in den Programmräumen Ostseeraum und Mitteleuropa vertreten.