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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Umrüstung der Straßenbeleuchtung

Dassow – Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in Dassow, Teilgartenstraße, Schulgang und im OT Wieschendorf Am Park erhält die Stadt im Landkreis Nordwestmecklenburg vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 53.000 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen 133.000 Euro.

Von den vorhandenen 19 Natriumdampflampen werden alle inklusive Maste ersetzt. In der Straße Schulgang wird eine weitere Leuchte und im Ortsteil Wieschendorf Am Park eine Lampe weniger installiert. Zudem werden ca. 820 Meter Kabel erneuert und Schaltanlagen ausgetauscht.

Durch diese Maßnahmen können jährlich knapp drei Tonnen Kohlendioxid und rund 5.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Energie Campus bündelt Forschungskompetenz

Rostock – Der Energie Campus an der Universität Rostock kann seine innovative Arbeit durch die Förderung des Landes fortsetzen und auch ausbauen. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Freitag einen entsprechenden Bescheid über 180.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes an der Universität Rostock übergeben.

„Die Arbeit des Energie Campus strahlt über die Grenzen der Universität hinaus“, so Martin. „Es werden nicht nur wissenschaftliche Kompetenzen gebündelt, sondern mit seiner Arbeit beflügelt der Energie Campus auch Unternehmen in der Region. Zusätzlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch an den Schulen aktiv und vermitteln jungen Menschen ein besseres Verständnis in den MINT-Fächern.“

Das Ziel ist die Bündelung von Forschungskompetenzen der Hochschule im Land Mecklenburg-Vorpommern zur gemeinschaftlichen und interdisziplinären Einwerbung von öffentlichen Partnern sowie privaten Unternehmen für Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien und Bioenergie. Weiterhin soll durch geeignete Aktivitäten, wie den Transfer von Ergebnissen und diverse Maßnahmen im Bereich der Lehre (Online-Vorträge, Anwenderseminare bzw. in Hybridmodellen), Aus- und Erwachsenenbildung an Schulen und Hochschulen, die Attraktivität der Agrar- und Umweltingenieurwissenschaften in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt und erhöht werden.

So sollen auch auf Basis der Förderung vermarktungsfähige Produkte für aktuelle gesellschaftspolitische Themen, wie der Verbesserung des Tierwohls, der effizienteren Nutzung von Stickstoff für das Pflanzenwachstum und der damit einhergehenden Emissionsreduktion, etabliert werden.

In einer ersten Projektlaufzeit konnte über die Mittel des Energie Campus von 2016 bis 2018 mit der Professur Agrartechnologie und Verfahrenstechnik ein Projektvolumen von rund 2,0 Mio. Euro in sieben Projekten eingeworben werden. Für die weitere Etablierung des Energie Campus an der Universität Rostock sind bereits neue innovative Ideen vorhanden, die durch die jetzt erfolgende zweite Phase der Finanzierung umgesetzt werden können.

Mit einer Anschlussfinanzierung wird eine Verstetigung des Energie Campus an der Universität Rostock mit ersten innovativen Produkten (Prototypen) ermöglicht, damit sich dauerhaft eine nachhaltige Struktur herausbilden und etablieren kann.

„Der Energie Campus ist ein gutes Beispiel, mit welchen innovativen Ideen und Ansätzen am Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet wird“, so Martin. „Ich bin der Universität Rostock für ihren Einsatz dankbar und zuversichtlich, dass die Arbeit des Energie Campus künftig Früchte tragen wird.“

Techn. Inbetriebnahme des Solarparks Zietlitz

WEMAG und Evangelische Landeskirche in Württemberg investieren in EEG-Kraftwerk / Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hebt die Bedeutung erneuerbarer Energien für die Zukunft hervor

Linstow – Nach rund zehnmonatiger Bauzeit ist im Ortsteil Zietlitz in der Gemeinde Dobbin-Linstow (Landkreis Rostock) der Solarpark ans Netz gegangen. Es ist das derzeit größte Ausschreibungsobjekt im Solarbereich in Deutschland, das nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird.

Zu den Gästen der technischen Inbetriebnahme des Solarparks gehörte auch die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „In den nächsten Jahren steht auch Mecklenburg-Vorpommern vor der Herausforderung, klimaneutraler zu wirtschaften. Gleichzeitig brauchen wir, gerade nach der Corona-Krise, wirtschaftliches Wachstum, gute Arbeitsplätze und sozialen Ausgleich. Ein Bereich, in dem wir Wirtschaft, Umwelt und Soziales gemeinsam voranbringen können, sind die erneuerbaren Energien. Saubere Energie, bei uns im Land produziert, mit guten Arbeitsplätzen, für saubere Industrie bei uns im Land, ebenfalls mit guten Arbeitsplätzen. Der Solarpark Zietlitz ist ein großer Schritt auf diesem Weg“, sagte Manuela Schwesig.

„Als moderner Öko-Energieversorger vernetzen wir nicht nur Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Region, sondern bauen auch eigene Kraftwerke. Der Solarpark Zietlitz ist das bislang größte Photovoltaikprojekt, das die WEMAG gemeinsam mit Partnern gebaut hat“, sagte WEMAG-Vorstand Thomas Murche. Die Anlage zeichne sich durch hochwertige Komponenten, eine leistungsstarke IT-Infrastruktur und ein gehobenes Sicherheitskonzept aus. „Der Zugang funktioniert nicht mehr mit einem konventionellen Schlüssel, sondern digital und das Monitoring der PV-Anlage erfolgt über eine Satellitenkommunikation“, erklärte Thomas Murche.

Die Photovoltaikanlage steht auf dem Gelände des ehemaligen Kiestagebaus. Die rund 200.000 PV-Module sind auf einer Gesamtfläche von etwa 86 Hektar errichtet worden. Das entspricht etwa der Größe von 140 Fußballfeldern. Der Park verfügt über eine Nennleistung von 80 Megawatt Peak. Die jährlich produzierte Strommenge von rund 74.000 Megawattstunden reicht aus, um bis zu 18.500 Vier-Personen-Haushalte pro Jahr mit Sonnenstrom zu versorgen. Darüber hinaus werden etwa 40.000 Tonnen Kohlendioxid vermieden.

„Zietlitz ist ein sehr gutes Beispiel für die notwendige Transformation in Richtung einer klimaneutralen Zukunft. Es ist unser aller Verantwortung, den Weg für den Ausbau erneuerbarer Energien zu ebnen. Gemeinsam. Jetzt.“, erklärte Joachim Goldbeck, Geschäftsführer der Goldbeck Solar GmbH und Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Neben der WEMAG gehört die Evangelische Landeskirche in Württemberg zu den Investoren des Solarparks. „Mit diesem Leuchtturmprojekt bauen wir unser Beteiligungsportfolio an erneuerbaren Energien sowie unseren aktiven Beitrag zum Klimaschutz weiter aus. Dies entspricht unserem kirchlichen Ziel, die Schöpfung zu bewahren – und ermöglicht gleichzeitig, die Altersversorgung unserer Mitarbeitenden abzusichern. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit der WEMAG, die wie die Landeskirche langfristig denkt und nachhaltig ausgerichtet ist“, erklärte Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, Finanzdezernent der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Einfachere Regeln für private Photvoltaikanlagen

Schwerin – Bislang mussten Eigenheimbesitzer, die überschüssigen Strom aus ihren Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz einspeisten, die Einnahmen in einer Steuererklärung angeben. Die damit einhergehenden Pflichten sind jetzt deutlich vereinfacht worden.

Viele Eigenheimbesitzer nutzen die Möglichkeit der Stromerzeugung über kleine Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach. Oftmals wird mehr Strom erzeugt, als für die Eigennutzung erforderlich ist. Der überschüssige Strom wird dann für ein geringes Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist. In der Einkommensteuererklärung mussten diese Einnahmen angegeben werden, da die Eigenheimbesitzer damit gewerblich tätig werden. Zudem war es daher bisher erforderlich, aufwendig nachzuweisen, ob die Tätigkeit auf Dauer einen Gewinn abwirft. Diese aufwendige Nachweispflicht der Gewinnerzielungsabsicht wird jetzt vereinfacht.

Nachdem sich die Bundesländer mit dem Bund auf Vereinfachungsregeln verständigt haben, gilt ab sofort, dass bei Eigenheimbesitzern mit einer Photovoltaikanlage von bis zu 10 kW und Blockheizkraftwerken von bis zu 2,5 kW Leistung, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden, keine Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht mehr erfolgen muss. Zu diesem Zweck muss der Betreiber der Anlage lediglich erklären, dass er von der Vereinfachungsregelung Gebrauch machen möchte.

Die Einkünfte aus der Stromproduktion müssen dann nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. In allen noch offenen Steuerjahren wird bei Abgabe der Erklärung unterstellt, dass einkommensteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Mit diesem unbürokratischen Weg wird das Betreiben kleiner Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Haus lukrativer.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Ausbau von erneuerbaren Energien sollte nicht durch bürokratische Hürden zusätzlich und unnötig erschwert werden. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern haben wir uns daher mit dem Bund geeinigt, die Regeln für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke sehr viel einfacher zu gestalten. So wird es für Eigenheimbesitzer noch unkomplizierter einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten.“

Weitere Informationen sowie ein Vordruck für die Wahlrechtsausübung finden Sie in unserem Steuerportal.

11.000 Euro für Elektro-Ladesäulen

Greifswald – Für die Errichtung von acht Elektro-Ladesäulen übergibt Digitalisierungsminister Christian Pegel am kommenden Freitag der Geschäftsführung des Gesundheitszentrums Greifswald (Landkreis Vorpommern-Greifswald) einen Zuschuss in Höhe von rund 11.000 Euro.

Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtinvestitionskosten betragen 36.742 Euro.

Die Betriebsflotte des Gesundheitszentrums wird zurzeit aktuell rein fossil betrieben. Um den fossilen Ressourcenverbrauch zu mindern, soll die Fahrzeugflotte sukzessive auf Elektromobilität umgestellt werden. Es sollen plug-in Hybrid-Fahrzeuge eingesetzt werden.

Dafür ist es erforderlich, sieben Normalladesäulen mit jeweils einem Ladepunkt mit maximal 22 kW Anschlussleistung für die Betriebsfahrzeuge sowie einen Kundenladepunkt auf dem Firmengelände zu errichten. Die Ladesäulen sollen mit Ökostrom betrieben werden.

Jährlich können so ca. 19 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung

Burg Stargard – Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in den Wohngebieten Sannbruch und Fichtenweg erhält die Stadt Burg Stargard (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 44.000 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen 111.000 Euro.

In den Wohngebieten sollen die 159 Natriumdampflampen durch ebenso viele LED-Leuchtenköpfe ersetzt werden. Bei drei Leuchten werden auch die Maste erneuert.

Durch diese Maßnahmen können jährlich knapp 27 Tonnen Kohlendioxid und rund 45.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Klimachecks für Projekte in der Metropolregion

Schwerin – Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns werden Projekte der Zukunftsagenda in der Metropolregion Hamburg (MRH) künftig auf mögliche Schnittstellen mit dem Klimaschutz hin untersucht. Das hat der MRH-Lenkungsausschuss jetzt beschlossen. Entstanden ist die Idee des Klimachecks in der Facharbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, mit deren Leitung das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern betraut ist.

Der Klimacheck soll für alle Projekte eingeführt werden, die auf der Zukunftsagenda der Metropolregion stehen. Die Zukunftsagenda ist das Ergebnis einer Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hinsichtlich der Stärken, Schwächen und Potenziale der Metropolregion Hamburg aus dem Jahr 2019.

„Ich halte den Klimacheck für eine gute Idee, weil auf diese Weise das Thema Klimaschutz in den Fokus rückt und bei der Projektgestaltung mitgedacht wird. Besonders der Ansatz, ein Projekt nicht im Nachhinein zu bewerten, sondern die Akteure von Anfang an zu ermuntern, den aktuellen klimaschutzfachlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, halte ich für zukunftsweisend. Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, sind wir alle gefragt, egal ob privat oder im Berufsleben“, so Energieminister Christian Pegel.

Die Projekte der Zukunftsagenda befassen sich mit Maßnahmen, die unterschiedliche Auswirkungen auf den Klimawandel haben. Die FAG bietet für die Projekte Beratungen an, wie Klimaschutzleistungen verbessert werden können.

Grünes Licht für neues Klimaschutzgesetz

Berlin – In seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die vom Bundestag tags zuvor beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt.

Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als im bisherigen Klimaschutzgesetz soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt.

Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie seien wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden, so die Gesetzesbegründung. Vorgesehen sind deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO2-Bindungswirkung derartiger Speicher zu verbessern.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat es entschieden, dass die maßgeblichen Vorgaben des bisherigen Klimaschutzgesetzes mit den Grundrechten unvereinbar sind, soweit eine solche Fortschreibung fehlt. Das Gericht hat eine Frist zur Umsetzung der Entscheidung bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt.

Mit der Novelle werden auch die Klimaziele der EU umgesetzt. Diese sind zwar noch nicht formal beschlossen, aber bereits ausgehandelt. Die Regelungen in der bisherigen Fassung des Gesetzes bauten noch auf den alten, niedrigeren Zielen der EU auf. So stehen etwa die ab 2050 vorgesehenen negativen Emissionsmengen bereits im Einklang mit den zu erwartenden europäischen Vorgaben.

Das Gesetz wird nun dem Bundepräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Folgetag in Kraft treten.