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Kategorie: Klimaschutz

Regengüsse und wüstenähnliche Trockenheit

Norddeutsche Minister beraten über Umgang mit Wasser

Hamburg – Norddeutschland mit seinen ausgeprägten Küstenregionen ist zunehmend von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Neben den Folgen des Meeresspiegelanstiegs und Sturmfluten führen Extremwetterereignisse wie Starkregen bis hin zu längeren Trockenperioden zu steigenden Beeinträchtigungen und Schäden für Mensch und Umwelt sowie zu erheblichen Sachschäden in Norddeutschland.

Die Betroffenheit Norddeutschlands hat den Blick auf die Ressource Wasser verändert. Auf der Regionalkonferenz des Bundes und der norddeutschen Länder zu den Folgen des Klimawandels wurde heute darüber beraten, welchen Herausforderungen sich die Länder im Umgang mit Wasser stellen müssen. Auf der Konferenz, die sich an eine breite Fachöffentlichkeit richtet, werden Erfahrungen ausgetauscht, wie Risiken und Schäden durch Starkregenereignisse und Trockenperioden auch für die kommenden Jahrzehnte möglichst gering gehalten werden können.

Die für die Anpassung an den Klimawandel federführenden Minister und Senatoren der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben deshalb heute eine intensivere Zusammenarbeit im Hinblick auf diese Extremwetterereignisse vereinbart. Sie haben sich dafür ausgesprochen, den Umgang mit der Ressource Wasser auf den Prüfstand zu stellen und über die künftige Verteilung von Wasser zu beraten.

Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Christian Pegel sagte: „Die Anpassung an den Klimawandel erfordert ein umgehendes Handeln und wird darüber hinaus langfristig notwendig sein, um unsere Lebensgrundlagen und ein lebenswertes Umfeld in den Städten und Dörfern zu erhalten. Kluges Wassermanagement wird dabei ein Schwerpunkt beim Schutz und der Entwicklung von Infrastruktur sein. Die gemeinsamen Ansätze im Sinne der Konferenz bieten Chancen und Vorteile bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels.“

Hamburgs Umweltsenator und Gastgeber der Konferenz, Jens Kerstan, stellte fest: „Auch bei uns im Norden zeigt sich der Klimawandel mit realen Folgen wie Starkregen, aber auch Trockenheit und Hitze. Einerseits müssen wir dafür sorgen, Schäden an Häusern, Schienen, Straßen oder Straßen abzuwenden. Andererseits spielt das Regenwasser eine immer wichtigere Rolle auch zur Bewässerung. Trinkwasser ist eine wertvolle Ressource, die wir sinnvoll und umsichtig nutzen wollen. Die die Anpassung an Klimawandelfolgen und die Schaffung von Versickerungsflächen ist eine wichtige Planungsaufgabe. Mit der heute verabschiedeten gemeinsamen Erklärung machen wir deutlich, dass die Küstenbundesländer ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verstärken.“

Die gemeinsame Erklärung der norddeutschen Länder finden Sie unter

www.hamburg.de/regionalkonferenz-klimawandel/regionalkonferenz-erklaerung/.

Die Regionalkonferenz wird reihum von einem der fünf norddeutschen Länder ausgerichtet. Die diesjährige Konferenz hat sich die mit dem Klimawandel einhergehende Zunahme von Extremwettereignissen wie Starkregen und Trockenheit als Themenschwerpunkt gesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern hat die Konferenz zuletzt 2018 ausgerichtet.

Energiesparmeister 2021

Energiesparmeister aus Lübz kann mit Ihrer Stimme Bundessieger werden

Lübz – Gerade erst wurde die Schule am Neuen Teich in Lübz zum Energiesparmeister 2021 Mecklenburg-Vorpommern gewählt – nun geht es für sie in die nächste Runde: das Rennen um den bundesweiten Titel „Energiesparmeister 2021“. Sie alle können die Schülerinnen und Schüler aus Lübz dabei unterstützen – indem Sie für sie abstimmen.

„Ich gratuliere den jungen Energiesparmeistern aus Lübz von Herzen für den Landessieg. Und ich wünsche ihnen, dass sie auch Bundessieger werden“, sagt Landesenergieminister Christian Pegel. Er appelliert an alle, dabei mitzuhelfen: „Aus den 16 Energiesparmeistern der Bundesländer wird ein Bundessieger gesucht. Jeder kann online seinem Favoriten seine Stimme geben. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie für die Teilnehmer aus unserem Bundesland abstimmen würden“, so Pegel.

Dazu müssen Sie nur auf der Webseite www.energiesparmeister.de/preistraeger/energiesparmeister-2021/ für die Schule aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim stimmen – das ist bis 8. Juni täglich einmal möglich. Dem Bundessieger winkt eine Verdopplung des Landessieger-Preisgelds in Höhe von 2.500 Euro.

Bundesumweltministerium und die gemeinnützige Beratungsgesellschaft für den Klimaschutz „co2online“ suchen jedes Jahr mit einem Schulwettbewerb die effizientesten, kreativsten und nachhaltigsten Klimaschutzprojekte an deutschen Schulen. In diesem Jahr haben sich für M-V die Mädchen und Jungen der Förderschule aus Lübz qualifiziert, unter anderem mit einem Flyer zur nachhaltigen Ressourcennutzung und einem eigenen Klimaschutzbeauftragten. Außerdem beobachten sie ihre Verbrauchsdaten für Wasser, Strom und Gas seit 2015 genau, damit das „Energieteam“ der Schule den An- oder Abstieg des Verbrauchs mit Diagrammen dokumentieren und in Workshops präsentieren kann.

Alle Informationen zum jährlichen Schulwettbewerb finden Sie unter www.energiesparmeister.de.

IPCEI-Förderung

Vier Wasserstoff-Projekte aus MV für IPCEI-Förderung ausgewählt

Schwerin – Vier zentrale Wasserstoffprojekte aus Mecklenburg-Vorpommern sind im Rahmen einer Vorauswahl durch das BMWI und das BMVI für eine europäische Antragstellung im Rahmen des sogenannten IPCEI (Important Projects of Common European Interest) ausgewählt worden.

„Die Wasserstofftechnologie ist eine große Zukunftschance für Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um wirtschaftliches Wachstum und zukünftige Arbeitsplätze, aber auch um die Entwicklung sauberer Technologien, die uns helfen, das Klima zu schützen. Ich freue mich deshalb, dass Mecklenburg-Vorpommern mit vier Projekten in der großen Wasserstoff-Allianz vertreten ist. Das zeigt, dass unser Land bei diesem Thema vorangeht“ erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Es sind tolle Projekte, die im Zusammenspiel enorm dazu beitragen können, dass die Wasserstoffbranche für Mecklenburg-Vorpommern ähnlich bedeutsam wird wie die Wind-Branche – mit neuen Produktionsstandorten und vielen guten Arbeitsplätzen“, freut sich Energieminister Christian Pegel, der sich seit Beginn seiner Amtszeit dafür einsetzt, bei der Energiewende die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität einzubeziehen und zu verknüpfen.

„Die Nordländer sind Vorreiter beim Produzieren von sauberem Strom. Insbesondere wir in Mecklenburg-Vorpommern erzeugen seit vielen Jahren deutlich mehr als wir verbrauchen. Dieser saubere Strom muss auch für die Wärmeerzeugung, für die Mobilität, für die Industrie nutz- und anwendbar gemacht werden. Dazu zählt die Umwandlung dieses Stroms in Wasserstoff und andere klimaneutrale Rohstoffe, die etwa als Treibstoff genutzt werden können. In Mecklenburg-Vorpommern können wir bereits auf eine Tradition in der Erforschung und Entwicklung solcher Verfahren zurückblicken. Ich bin froh, dass jetzt auch der Bund erkannt hat, wie wichtig sie für das Erreichen seiner und der europäischen Klimaziele sind und ihre Weiterentwicklung und breite Anwendung fördert.“

Wirtschaftsminister Harry Glawe betont: „Mit der Unterstützung können innovative Vorhaben aus Mecklenburg-Vorpommern weiter voran gebracht und umgesetzt werden. Der Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft ist eine wirtschafts- und strukturpolitische Chance für unser Land. Entscheidend ist es, den Wasserstoff beispielsweise für Industrie und Verkehr nutzbar zu machen. Hier liegt Potential für mehr Wertschöpfung und auch für zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Aus Mecklenburg-Vorpommern hatten sich bis zum Bewerbungsschluss am 19. Februar Unternehmen einzeln oder im Verbund mit insgesamt sieben Projekten am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen.

Diese vier Projekte aus M-V gehören zu den 62 vom Bund für die EU-Förderung ausgewählten Projekte:

HYTechHafen Rostock – Pilotprojekt der Strategie „Energiehafen“

Aus Rostock hat sich der Überseehafen um 303 Millionen Euro aus dem Programm beworben. Damit soll bis 2025 ein Elektrolyseur mit einer Leistung von 100 Megawatt errichtet werden, die bis 2030 auf ein Gigawatt ausgebaut werden soll. Er soll On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.

Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten

Der Pipelinebauer und-betreiber Gascade will mit Partnern aus verschiedenen Bereichen der Energiebranche – unter anderem dem Gastransporteur Ontras, dem Wasserstoffhersteller Apex, dem Windenergieunternehmen Enertrag, – eine Wasserstoffleitung zwischen Rostock und Güstrow bauen und eine bestehende Erdgaspipeline für den Wasserstofftransport bis Berlin, Brandenburg und Sachsen umwidmen. Diese Leitung soll ins deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden und bis in die deutschen Nachbarländer erweiterbar sein.

Grüner Wasserstoff aus Rostock

Der Wasserstoffproduzent Apex Energy Teterow will in seinem Werk in Rostock-Laage ein weiteres Elektrolyse-System errichten, das ab 2026 Wasserstoff vor allem für die „Doing Hydrogene-Pipeline“ produziert – längerfristig bis zu 7000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro. Integriert werden soll die Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks)

Elektrolysekorridor Ostdeutschland

Die Firma Enertrag will die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten (Rostock, Sperenberg und Treuenbrietzen in Brandenburg sowie Bobbau in Sachsen-Anhalt) mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt starten. Die Elektrolyseure werden in unmittelbarer Nähe der H2-Leitung installiert und einen bundesländerübergreifenden Korridor bilden. Vier Wasserstofftankstellen in unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure (800 t/a gesamt) sollen errichtet werden. In Rostock Süd ist der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer H2-Tankstelle geplant.

Die Notifizierung der Projekte bei der EU-Kommission soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, so dass die Projektförderungen Anfang 2022 starten sollen.

Bundesrat billigt neues Verpackungsgesetz

Berlin – Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern.

Ziel ist es, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu erweitern, um das Recycling zu verbessern und das so genannte Littering, also das achtlose Wegwerfen von Plastikabfall zu vermeiden. Das Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Rezyklatanteil vor und weitet die Informationspflichten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern aus – zum Beispiel über die Möglichkeiten kostenloser Rückgabe. Es erweitert zudem Herstellerpflichten – auch im Versandhandel mit ausländischen Anbietern.

Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.

Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegkunststoffverpackungen anbieten. Ab 2025 ist für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.

Die Novelle soll im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass er das Gesetz nur gebilligt hat, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiert er die Novelle allerdings scharf: sie sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich, müsse daher alsbald nachgebessert werden.

Der Bundesrat bedauert, dass der Bundestag die meisten fachlichen Anregungen aus seiner Stellungnahme vom 5. März dieses Jahres nicht aufgenommen hat. Dies müsse zeitnah bei der nächsten Novelle nachgeholt werden – möglichst in Abstimmung mit den Ländern, die ja für den Vollzug des Gesetzes zuständig sind.

Generell sollte die Bundesregierung fristgebundene Vorhaben zur Umsetzung von EU-Recht frühzeitiger auf den Weg bringen, um eine umfassende Beteiligung der Länder sicherzustellen, fordert der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit beschäftigt. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu nicht.

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Dassow – Für die Erneuerung der Leuchtsysteme auf LED-Technik in der Grevesmühlener Straße und in der Schillerstraße erhält die Stadt Dassow (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von rund 45.000 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten betragen ca. 112.000 Euro.

Die Stadt Dassow plant, in den oben genannten Straßen 19 Natriumdampflampen inklusive Maste umzurüsten. Insgesamt werden zudem ca. 811 Meter Kabel sowie ein Schaltschrank erneuert.

Das Ziel dieses Vorhabens ist es, den Stromverbrauch und somit die Energiekosten zu senken und gleichzeitig im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dadurch können jährlich rund 3,4 Tonnen Kohlendioxid sowie ca. 6.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Beteiligung an Windkraft- und Solaranlagen

Schwerin – Erfolg für das Land Mecklenburg-Vorpommern und seine Gemeinden: Nach jahrelangen Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ändern sich die Zerlegungsregelungen der Gewerbesteuer. Künftig sollen die Standortgemeinden von Windkraft- und Solar-Anlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden.

Knackpunkt bisher war, dass die existierenden Regelungen im Gewerbesteuerrecht oftmals nicht greifen konnten, da die Anlagen nur wenige Arbeitsplätze vor Ort binden und die abzuschreibenden Sachanlagenwerte zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen wurden. Deshalb forderte das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zerlegungsregelungen für die EEG-Anlagen (Windräder, Solar) zugunsten der Standortgemeinden zu ändern.

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Fondsstandortgesetz ist das nun erfolgt: Zum einen wird das Verhältnis zur Zerlegung der Gewerbesteuer mit einer Änderung auf 10 Prozent zu 90 Prozent zu Gunsten der Standortgemeinde geändert. Zum anderen wird die installierte Leistung der Anlage zum Maßstab der Zerlegung gemacht. Dadurch soll in Zukunft erreicht werden, dass die Standortgemeinden dauerhaft in angemessener Weise an der Gewerbesteuer von Wind- und Solarparks beteiligt werden.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Für diesen Erfolg haben wir lange gekämpft. Uns war immer wichtig, dass sich das Engagement der Kommunen für die Energiewende auch finanziell lohnt. Mit den Änderungen des Gewerbesteuerrechts wird das nun möglich. Und auch wenn sich meine Begeisterung für Ausnahmeregelungen im Steuerrecht in engen Grenzen hält, in diesem Fall sind sie richtig, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgen. Mit den Einnahmen vor Ort kann die Akzeptanz von Windkraft- und Solaranlagen weiter gesteigert werden.“

Beitrag für Klima und Umwelt

Finanzämter stellen Zahlungshinweise um

Schwerin – Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern stellen ihre Zahlungshinweise um. Bislang sind die Steuerpflichtigen vierteljährlich an die Vorauszahlungen erinnert worden. Künftig erfolgt der Hinweis nur noch bei Festsetzung der Vorauszahlungen. Mit der Umstellung sollen Umwelt und Haushalt entlastet werden.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher per Brief zu den jeweiligen Stichtagen (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) auf die vierteljährlichen Zahlungen hingewiesen. Das kostet den Steuerzahler nicht nur viel Geld, sondern ist vor allem schlecht für Klima und Umwelt. Die regelmäßigen Zahlungshinweise werden daher zum diesjährigen zweiten Fälligkeitstermin 10. Juni 2021 letztmalig verschickt. Danach stellen die Finanzämter den Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen komplett ein.

„Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht“, begründet Finanzminister Reinhard Meyer die Entscheidung. „Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro.“

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ihre Steuerzahlungen pünktlich begleichen können, empfiehlt die Steuerverwaltung die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Mit der vorerst letzten Zahlungserinnerung wird ein entsprechendes Formular an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verschickt.

Das Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung werden automatisch beglichen und können nicht mehr vergessen werden. Und für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt auch die Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge automatisch.

Standards für „Unverpackt“

Für weniger Verpackungsmüll beim Einkaufen

Bonn – Wer Verpackungsmüll beim Einkauf sparen will, für den sind Unverpackt-Läden eine Alternative. Unverpackt-Läden beschaffen ihre Ware in der Regel in Großgebinden und sparen so Material ein. Kunden füllen die benötigten Mengen von Nudeln, Mehl & Co. in wiederverwendbare Gefäße ab oder nehmen z. B. Obst und Gemüse als lose Ware mit.

Verpackungen erfüllen jedoch verschiedene Funktionen, beispielsweise Sicherung der Hygiene, Kennzeichnungsvorschriften zu Haltbarkeit, Inhaltsstoffen oder Allergenen. Hierfür muss der Unverpackt-Handel Alternativen entwickeln. An standardisierten Lösungen dafür arbeitet ein von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt gefördertes Projekt der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

Herausforderungen dabei sind zum einen die verpackungsarme Beschaffung, zum anderen die rechtlichen Rahmenbedingungen. „Logistik und Zulieferer sind noch nicht an den verpackungsfreien Einkauf angepasst“, so Projektleiter Professor Dr. Jens Pape. „Wir brauchen effiziente und praxistaugliche Lösungen für Transportverpackungen, den Einsatz von nachhaltigen Verpackungsmaterialien und Mehrwegsysteme.“

Jeder Laden entwickele individuelle Lösungen für das Hygiene- und Schädlingsmanagement. Branchenweite Standards könnten das Unverpackt-Konzept künftig effizienter, nachhaltiger und professioneller gestalten und „unverpackt“ auch für den klassischen Lebensmittelhandel interessanter machen. Renate Kessen, www.bzfe.de