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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Bundesrat billigt neues Verpackungsgesetz

Berlin – Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern.

Ziel ist es, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu erweitern, um das Recycling zu verbessern und das so genannte Littering, also das achtlose Wegwerfen von Plastikabfall zu vermeiden. Das Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Rezyklatanteil vor und weitet die Informationspflichten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern aus – zum Beispiel über die Möglichkeiten kostenloser Rückgabe. Es erweitert zudem Herstellerpflichten – auch im Versandhandel mit ausländischen Anbietern.

Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.

Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegkunststoffverpackungen anbieten. Ab 2025 ist für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.

Die Novelle soll im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass er das Gesetz nur gebilligt hat, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiert er die Novelle allerdings scharf: sie sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich, müsse daher alsbald nachgebessert werden.

Der Bundesrat bedauert, dass der Bundestag die meisten fachlichen Anregungen aus seiner Stellungnahme vom 5. März dieses Jahres nicht aufgenommen hat. Dies müsse zeitnah bei der nächsten Novelle nachgeholt werden – möglichst in Abstimmung mit den Ländern, die ja für den Vollzug des Gesetzes zuständig sind.

Generell sollte die Bundesregierung fristgebundene Vorhaben zur Umsetzung von EU-Recht frühzeitiger auf den Weg bringen, um eine umfassende Beteiligung der Länder sicherzustellen, fordert der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit beschäftigt. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu nicht.

Zuschuss für LED-Straßenbeleuchtung

Dassow – Für die Erneuerung der Leuchtsysteme auf LED-Technik in der Grevesmühlener Straße und in der Schillerstraße erhält die Stadt Dassow (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von rund 45.000 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten betragen ca. 112.000 Euro.

Die Stadt Dassow plant, in den oben genannten Straßen 19 Natriumdampflampen inklusive Maste umzurüsten. Insgesamt werden zudem ca. 811 Meter Kabel sowie ein Schaltschrank erneuert.

Das Ziel dieses Vorhabens ist es, den Stromverbrauch und somit die Energiekosten zu senken und gleichzeitig im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dadurch können jährlich rund 3,4 Tonnen Kohlendioxid sowie ca. 6.000 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Beteiligung an Windkraft- und Solaranlagen

Schwerin – Erfolg für das Land Mecklenburg-Vorpommern und seine Gemeinden: Nach jahrelangen Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ändern sich die Zerlegungsregelungen der Gewerbesteuer. Künftig sollen die Standortgemeinden von Windkraft- und Solar-Anlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden.

Knackpunkt bisher war, dass die existierenden Regelungen im Gewerbesteuerrecht oftmals nicht greifen konnten, da die Anlagen nur wenige Arbeitsplätze vor Ort binden und die abzuschreibenden Sachanlagenwerte zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen wurden. Deshalb forderte das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zerlegungsregelungen für die EEG-Anlagen (Windräder, Solar) zugunsten der Standortgemeinden zu ändern.

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Fondsstandortgesetz ist das nun erfolgt: Zum einen wird das Verhältnis zur Zerlegung der Gewerbesteuer mit einer Änderung auf 10 Prozent zu 90 Prozent zu Gunsten der Standortgemeinde geändert. Zum anderen wird die installierte Leistung der Anlage zum Maßstab der Zerlegung gemacht. Dadurch soll in Zukunft erreicht werden, dass die Standortgemeinden dauerhaft in angemessener Weise an der Gewerbesteuer von Wind- und Solarparks beteiligt werden.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Für diesen Erfolg haben wir lange gekämpft. Uns war immer wichtig, dass sich das Engagement der Kommunen für die Energiewende auch finanziell lohnt. Mit den Änderungen des Gewerbesteuerrechts wird das nun möglich. Und auch wenn sich meine Begeisterung für Ausnahmeregelungen im Steuerrecht in engen Grenzen hält, in diesem Fall sind sie richtig, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgen. Mit den Einnahmen vor Ort kann die Akzeptanz von Windkraft- und Solaranlagen weiter gesteigert werden.“

Beitrag für Klima und Umwelt

Finanzämter stellen Zahlungshinweise um

Schwerin – Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern stellen ihre Zahlungshinweise um. Bislang sind die Steuerpflichtigen vierteljährlich an die Vorauszahlungen erinnert worden. Künftig erfolgt der Hinweis nur noch bei Festsetzung der Vorauszahlungen. Mit der Umstellung sollen Umwelt und Haushalt entlastet werden.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher per Brief zu den jeweiligen Stichtagen (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) auf die vierteljährlichen Zahlungen hingewiesen. Das kostet den Steuerzahler nicht nur viel Geld, sondern ist vor allem schlecht für Klima und Umwelt. Die regelmäßigen Zahlungshinweise werden daher zum diesjährigen zweiten Fälligkeitstermin 10. Juni 2021 letztmalig verschickt. Danach stellen die Finanzämter den Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen komplett ein.

„Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht“, begründet Finanzminister Reinhard Meyer die Entscheidung. „Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro.“

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ihre Steuerzahlungen pünktlich begleichen können, empfiehlt die Steuerverwaltung die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Mit der vorerst letzten Zahlungserinnerung wird ein entsprechendes Formular an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verschickt.

Das Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung werden automatisch beglichen und können nicht mehr vergessen werden. Und für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt auch die Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge automatisch.

Standards für „Unverpackt“

Für weniger Verpackungsmüll beim Einkaufen

Bonn – Wer Verpackungsmüll beim Einkauf sparen will, für den sind Unverpackt-Läden eine Alternative. Unverpackt-Läden beschaffen ihre Ware in der Regel in Großgebinden und sparen so Material ein. Kunden füllen die benötigten Mengen von Nudeln, Mehl & Co. in wiederverwendbare Gefäße ab oder nehmen z. B. Obst und Gemüse als lose Ware mit.

Verpackungen erfüllen jedoch verschiedene Funktionen, beispielsweise Sicherung der Hygiene, Kennzeichnungsvorschriften zu Haltbarkeit, Inhaltsstoffen oder Allergenen. Hierfür muss der Unverpackt-Handel Alternativen entwickeln. An standardisierten Lösungen dafür arbeitet ein von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt gefördertes Projekt der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

Herausforderungen dabei sind zum einen die verpackungsarme Beschaffung, zum anderen die rechtlichen Rahmenbedingungen. „Logistik und Zulieferer sind noch nicht an den verpackungsfreien Einkauf angepasst“, so Projektleiter Professor Dr. Jens Pape. „Wir brauchen effiziente und praxistaugliche Lösungen für Transportverpackungen, den Einsatz von nachhaltigen Verpackungsmaterialien und Mehrwegsysteme.“

Jeder Laden entwickele individuelle Lösungen für das Hygiene- und Schädlingsmanagement. Branchenweite Standards könnten das Unverpackt-Konzept künftig effizienter, nachhaltiger und professioneller gestalten und „unverpackt“ auch für den klassischen Lebensmittelhandel interessanter machen. Renate Kessen, www.bzfe.de

Kunst-Wettbewerb KlimaSichten

Schwerin – Am 1. Mai 2021 startet der siebte landesweite Klimaschutzwettbewerb des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Unter dem Motto „KlimaSichten – Mit Weitblick in die Zukunft“ geht es erneut um eine künstlerische Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimawandel.

Prominenter Unterstützer des Wettbewerbs ist der in Rostock geborene und in Mecklenburg lebende Schauspieler Hinnerk Schönemann („Nord bei Nordwest“). Er übernimmt bereits zum dritten Mal die Schirmherrschaft und begründet dies: „Es ist beeindruckend, wie viel Bewusstsein und Einsatz für den Klimaschutz gerade die Kinder und Jugendlichen in diesem kreativen Wettbewerb zeigen. Als Schirmherr des Wettbewerbs möchte ich die Menschen ermutigen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und mitzumachen.“

„Im vergangenen Jahr haben wir einen sehr bemerkenswerten Wettbewerb erlebt“, resümiert Energieminister Christian Pegel. „Die große Altersspanne – die jüngste Teilnehmerin war vier und die älteste über 80 Jahre alt – hat uns dabei gezeigt, wie sehr der Schutz des Klimas und der Klimawandel die Menschen generationenübergreifend bewegt. Wir möchten in diesem Jahr über den Wettbewerb den öffentlichen Dialog mit den Menschen fortsetzen und sie wieder mit ihren Botschaften und kreativen Ideen zu Wort, Bild und Klang kommen lassen.“

Teilnehmen können Einzelpersonen und Gruppen (z.B. Schulklassen) mit Beiträgen in den Kategorien Malerei/Grafik, Plakat/Collage, Kurzfilm und einer offenen Kategorie für künstlerische Werke unterschiedlicher Art. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. August 2021. Zu gewinnen sind Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro.

Die besten Beiträge werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt: Nach einer Vorauswahl prämiert eine Experten-Jury die Preisträgerinnen und Preisträger in den verschiedenen Kategorien. Unterschieden wird jeweils zwischen Beiträgen von Erwachsenen und denen von Kindern und Jugendlichen. Bei der Bewertung steht neben den künstlerischen Aspekten der thematische Bezug zum Klimaschutz und Klimawandel im Vordergrund.

Alle Informationen zum Wettbewerb gibt es online unter

https://klimasichten.de/.

Durch die Wettbewerbsbeiträge der vergangenen Jahre können Sie sich hier klicken:

http://www.klimaschutzaktionen-mv.de/Blickpunkte/Klimaschutzwettbewerb-2020/

Zehn Jahre „Baltic 1“

Offshore-Windstrom von der Ostsee ist Gewinn für Klimaschutz und M-V

Schwerin – Zehn Jahre ist es her, dass der erste deutsche kommerzielle Offshore-Windpark in der Ostsee den Betrieb aufnahm: Seit 2. Mai 2011 liefern die 21 Windkraftanlagen von „Baltic 1“, 16 Kilometer vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst gelegen, erneuerbaren Strom nach Deutschland.

„Mit der Genehmigung dieses ersten Windparks in der deutschen Ostsee haben wir den Grundstein gelegt für eine neue Branche, die für einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung in unserem Land gesorgt hat. Die inzwischen vier Windparks vor unserer Küste erzeugten im vergangenen Jahr 4,13 Terawattstunden sauberen Strom. Das entspricht rechnerisch dem Bedarf von gut 1,1 Millionen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalten. Zugleich sind die Offshore-Windparks zu einem wichtigen Betätigungsfeld für unsere Häfen und Werften geworden“, sagt Energieminister Christian Pegel.

Die Werften in Rostock und Wismar haben den Bau von Offshore-Plattformen in ihr Portfolio aufgenommen und liefern seither auch für weiter entfernt liegende Windparks Anlagenteile. Insbesondere die Häfen in Rostock und Sassnitz auf Rügen haben nicht nur vom Bau der Parks profitiert, sondern sich als Startpunkt für Versorgung und Wartung eine zuverlässige Einnahmequelle gesichert. „Der Umschlag für die Offshore-Branche hat sich in beiden Häfen zusammen von knapp 19.500 Tonnen vor zehn Jahren auf fast 1,3 Millionen im Jahr 2019 vervielfacht“, so der Energieminister.

Viele weitere Unternehmen in M-V profitieren als Zulieferer oder Dienstleister von der Branche – in Rostock Liebherr, Hanse Drehverbindungen, Eickboom, die Erndtebrücker Eisenwerke, die Eisengießerei in Torgelow oder Actemium H+F in Kavelstorf. „Sie bauen Fundamente, Stahlrohrtürme, Gondeln, Rotorblätter und -naben, Schaltschränke, Bremsen und Spezialbehälter. Dazu kommen Projektierer, Betreibergesellschaften, Wartungsunternehmen und nicht zuletzt die Ostzentrale von 50 Hertz in Greifswald, die das Stromnetz für den Offshore-Bereich entwickelt“, nennt der Energieminister Beispiele und fügt hinzu: „Sie schaffen dauerhafte, in der Regel hoch qualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze.“ Der Branchenspezialist Windreseach geht von 24.500 Menschen aus, die 2019 deutschlandweit direkt durch die Offshore-Windindustrie beschäftigt wurden – und von einem Umsatz von neun Milliarden Euro.

„Hinzu kommen die Gewerbesteuereinnahmen als wichtige Einnahmequelle für Mecklenburg-Vorpommern. Allein diejenigen aus den Offshore-Windparks im Küstenmeer und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee betrugen 2019 ca. 30,3 Millionen Euro“, beziffert Christian Pegel einen weiteren Zugewinn für das Land durch die Offshore-Branche.

Christian Pegel weist auch darauf hin, dass die Off-shore-Parks zu einer deutlichen Senkung bei den Kosten für erneuerbaren Strom geführt haben: „Bei den Versteigerungen von Windstrom gab es 2017 erstmals Gebote, die keine Förderung mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nötig machten. Der Trend, dass die Offshore-Windstromerzeuger ihren Strom wirtschaftlich erzeugen und verkaufen können, setzt sich seither fort.“

Vorreiter war Baltic 1 in Christian Pegels Augen auch in Sachen Akzeptanz von Offshore-Windanlagen: „Unser erster Windpark hat, ebenso wie alle nachfolgenden, gezeigt, dass die Sorge um eventuelle Einbußen insbesondere im Tourismus durch einen in der Ferne sichtbaren Windpark nicht berechtigt ist. Diese Sorgen werden immer wieder laut, wenn der Bau eines solchen Parks zur Debatte steht. Schon während des Baus und erst recht nach Fertigstellung haben sie sich bisher in allen Fällen verflüchtigt.“ Der Minister verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle/Saale: www.akzeptanz-offshore-windenergie.de/

Christian Pegel nimmt den zehnten Geburtstag von „Baltic 1“ zum Anlass, erneut an den Bund zu appellieren, den Ausbau der Offshore-Windstromerzeugung weiter zu forcieren: „Zunächst brauchen wir mehr Leitungen auf dem Festland, die den klimaneutralen Strom vom Ort seiner Erzeugung vor allem zu den industriellen Großverbrauchern im Westen und Süden unseres Landes transportieren. Wir brauchen aber auch eine bessere Berücksichtigung der raumordnerischen Planungen und Potenziale für Windstrom insbesondere auf der Ostsee, um die bundesweit vorgegebene Zielmarke von 20 Gigawatt bis 2030 zu erreichen.“

Er würdigt, dass der Bund inzwischen erkannt habe, dass für ein Erreichen der Klimaziele auch die Nutzung der erneuerbaren Energien für die Mobilität, die Wärmeversorgung oder die chemische Industrie eine wichtige Rolle spiele. „Ich sehe allerdings auch beim Engagement des Bundes in dieser Hinsicht noch Luft nach oben. Insbesondere bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, die bisher den Fortschritt auf diesem Gebiet ausbremsen, gibt es noch viel zu tun.“

Zahlen & Fakten

Windparks in der deutschen Ostsee:

Baltic 1
Baltic 2
Wikinger
Arkona
Anlagen gesamt: 231

Geplante Windparks in der deutschen Ostsee:

Offshore-Testfeld vor Rostock (ab 2026)
Windpark Gennaker (Baugenehmigung 2019 erteilt, über Widerspruch Nabu noch nicht entschieden)
Arcadis Ost (Änderungsgenehmigung am 31. März 2021 erteilt, geplante Inbetriebnahme 2023)
Wikinger Süd (geplante Inbetriebnahme 2023)
Baltic Eagle (geplante Inbetriebnahme 2024)
Fläche O-1.3 nördlich des bestehenden Windparks Wikinger (im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur, geplante Inbetriebnahme 2026)

Tag der erneuerbaren Energien

Wochenende zum Tag der erneuerbaren Energien in M-V dieses Jahr vom 6. bis 8. August

Schwerin – Das letzte Wochenende im April ist in schöner Tradition fester Termin für Mecklenburg-Vorpommerns Aktionswochenende zum Tag der erneuerbaren Energien. Normalerweise. In diesem Jahr wird es Anfang August stattfinden.

„Nachdem das Wochenende im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste, wollen wir in diesem Jahr unbedingt wieder mit dieser tollen landesweiten Veranstaltung für die Erneuerbaren und diejenigen, die sich damit beschäftigen, werben. Nachdem abzusehen war, dass der April in diesem Jahr wieder der Pandemie zum Opfer fallen wird, haben die Veranstalter über zwei Alternativtermine abgestimmt. Das Ergebnis: Wir feiern den bundesweiten Tag der erneuerbaren Energien 2021 in Mecklenburg-Vorpommern vom 6. bis zum 8. August. Statt wie gewohnt im April werden die Veranstalter also am ersten Wochenende nach den Sommerferien jeweils vor Ort ihre Aktivitäten rund um Erzeugung, Nutzung und Weiterentwicklung von erneuerbaren Energien vorstellen“, sagt Landesklimaschutzminister Christian Pegel. Die beliebte Ausfahrt von 50Hertz zu Offshore-Windparks ist in diesem Jahr für den 4. September geplant.

Sehr gern wirbt der Minister aber auch für den Landesverband Erneuerbare Energien, der den traditionellen Termin am Leben hält: Er wird mit einer Online-Veranstaltung unter dem Link https://lee-mv.de/wp/event/tag-der-erneuerbaren-energien-online-veranstaltungsreihe/  am Freitag und Sonnabend, 23. und 24. April, von 10 bis 16 Uhr Beiträge unter anderem zu den Themen Wärme, Wärmepumpen, Wärmespeicher, Wind, Sonne, Elektromobilität, Energieberatung anbieten.

„Ich freue mich sehr über dieses Engagement und hoffe, den Landesverband auch im August bei unserem großen Event begrüßen zu können“, so Christian Pegel. Alle in M-V, die sich für „die Erneuerbaren“ interessieren, ruft er auf, sich den Termin 6. bis 8. August 2021 in ihrem Kalender zu notieren.

Mehr Informationen zum Tag der Erneuerbaren Energien in M-V und sukzessive auch das detaillierte Programm finden Sie unter www.energietag-mv.de sowie auf Facebook: www.facebook.com/energietagmv.

Haben Sie Interesse, im August selbst eine Veranstaltung durchzuführen, wenden Sie sich gern an: energietag-mv@em.mv-regierung.de.