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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Lebendbergung des Buckelwals

Rechtliche Einordnung

Schwerin – Vor dem Hintergrund zahlreicher Nachfragen stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern die rechtliche Einordnung zur geplanten Lebendbergung des vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwals klar.

Das Land hat keine Genehmigung für die Rettungsmaßnahme erteilt – und konnte eine solche auch nicht erteilen, da hierfür keine rechtliche Grundlage besteht.

Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Es ist mir wichtig, hier für Klarheit zu sorgen: Das Land hat keine Rettung genehmigt. Eine solche Genehmigung ist rechtlich nicht vorgesehen.“

Rechtsgrundlage für das aktuelle Vorgehen ist § 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach kann jede Person ein verletztes oder hilfloses Tier aufnehmen, um es zu pflegen und anschließend wieder auszuwildern. Bei besonders geschützten Arten – wie dem Buckelwal – besteht lediglich eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde.

„Das vorgelegte Konzept ist rechtlich als Anzeige einer Inobhutnahme zu bewerten. Unsere Aufgabe war es daher, dieses zu prüfen und zu entscheiden, ob es untersagt werden muss oder geduldet werden kann“, so Backhaus.

Die zuständige Behörde hat in solchen Fällen keinen Genehmigungsspielraum, sondern lediglich drei Handlungsmöglichkeiten:

  • Herausgabe verlangen (hier nicht einschlägig),
  • die Maßnahme untersagen oder
  • die Maßnahme dulden.

Nach rechtlicher Prüfung wurde entschieden, die Maßnahme zu dulden.

„Entscheidend war die Frage, ob dem Tier durch die geplanten Maßnahmen unzumutbare zusätzliche Leiden entstehen. Das vorgelegte Konzept verfolgt einen vorsichtigen Ansatz. Deshalb bestand aus rechtlicher Sicht kein Grund für eine Untersagung“, erklärte Backhaus.

Die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahme liegt vollständig bei der privaten Initiative, die das Konzept vorgelegt hat.

Das Land begleitet das Vorhaben, beobachtet die Umsetzung vor Ort und behält sich vor, die Maßnahme jederzeit zu untersagen.

„Wir bewegen uns weiterhin in einer sehr sensiblen Situation“, betonte der Minister und weist abschließend daraufhin, dass das zugrunde liegende wissenschaftliche Gutachten, das den Gesundheitszustand des Tieres als kritisch einschätzt, für das Land weiterhin maßgeblich ist.

Umweltministerium warnt vor falschen Spendenaufrufen

Schwerin – Nach der Strandung des Wals vor der Insel Poel warnt das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern vor betrügerischen Aktivitäten in den sozialen Medien.

So wurde dem Ministerium bekannt, dass auf der Plattform Tik Tok auf dem Profil von „tobias graf offiziell“ ein gefakter Spendenaufruf verbreitet wird, der im Zusammenhang mit dem gestrandeten Wal steht. Der Post enthält jedoch falsche Informationen sowie falsche Spendenaufrufe, angeblich auch von behördlicher Seite.

Es kursieren im Internet derzeit Inhalte, in denen angebliche Expertenmeinungen, gefälschte Unterschriften sowie manipulierte Dokumente verwendet werden. Teilweise kommen auch KI-generierte Videos, in denen Falschinformationen über die Rettung des Wals behauptet werden, zum Einsatz.

„Diese Inhalte sind irreführend und missbrauchen die aktuelle Situation rund um den gestrandeten Wal,“ erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Es handelt sich hierbei nicht um offizielle Maßnahmen oder genehmigte Spendenaktionen.  Die Beiträge sind emotional aufgeladen und nutzen die Betroffenheit um den gestrandeten Wal aus.“

Der Minister weist ausdrücklich daraufhin, dass  das Umweltministerium MV zu keinen Spendenkampagnen aufgerufen hat. Es wird empfohlen, verdächtige Inhalte sofort der Polizei zu melden und keine Zahlungen an unbekannte Organisationen oder über Links in den sozialen Netzwerken zu leisten. Offizielle Informationen werden ausschließlich über die bekannten Kanäle der zuständigen Behören veröffentlicht.

Es ist nicht auszuschließen, dass noch andere Plattformen und Accounts mit dem o.g. Spendenaufruf arbeiten.

Regierung bringt Ehrenzeichen für 50 Jahre Feuerwehrdienst auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Anerkennung für langjähriges Engagement im Brandschutz: Sie hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes vorgestellt. Ziel ist es, erstmals eine Auszeichnung des Landes für 50 Jahre aktive Dienstzeit in der Feuerwehr einzuführen.

„Die Landesregierung unterstützt die Feuerwehren im Land. Wir haben mit dem ersten 50-Millionen-Euro Programm 310 neue Feuerwehrfahrzeuge im ganzen Land beschafft. Jetzt wird das zweite Feuerwehrprogramm umgesetzt. Mit diesem Programm werden an 58 Orten Mustergerätehäuser entstehen. Hinzu kommen die Sanierung und der Neubau von Feuerwehrgerätehäusern an 32 weiteren Orten.

Die Landesregierung ist sehr dankbar für das Engagement der Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen im ganzen Land. Dieses Engagement soll künftig noch stärker gewürdigt werden. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, dass es künftig ein besonderes Ehrenzeichen für 50 Jahre aktiven Dienst in der Feuerwehr gibt. Und ich kann heute schon ankündigen, dass wir auch in diesem Jahr zu einem  Dankeschönfest für die Feuerwehren im Land einladen werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind das Rückgrat des Brandschutzes in unserem Land. Mehr als 27.000 Aktive leisten in Freiwilligen Feuerwehren, Berufs- und Werkfeuerwehren tagtäglich einen unverzichtbaren Dienst – oft ehrenamtlich und unter persönlichem Risiko. Sie stehen bereit, wenn Brände, technische Notfälle oder Großschadenslagen das öffentliche Leben bedrohen. Dieses außergewöhnliche Engagement verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch eine sichtbare und dauerhafte Anerkennung“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Mit dem neuen Brandschutz-Ehrenzeichen sollen künftig Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren sowie anerkannten Werkfeuerwehren geehrt werden, die über ein halbes Jahrhundert hinweg pflichttreu ihren Dienst geleistet haben.

Der Brandschutz im Land basiert maßgeblich auf ehrenamtlichem Einsatz. In insgesamt 957 Freiwilligen Feuerwehren sowie sechs Berufs- und drei Werkfeuerwehren sorgen die Einsatzkräfte rund um die Uhr für schnelle Hilfe in Notsituationen. Ohne dieses Engagement wäre eine flächendeckende Gefahrenabwehr insbesondere in einem Flächenland wie MV nicht möglich.

„Ein halbes Jahrhundert Dienst in der Feuerwehr steht für außergewöhnliche Einsatzbereitschaft, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Mit dem neuen Ehrenzeichen machen wir dieses Lebenswerk sichtbar und sagen Danke – auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, so Pegel weiter.

Bereits heute werden Feuerwehrangehörige für ihren langjährigen Einsatz mit Brandschutz-Ehrenzeichen für 10, 25 und 40 Jahre aktiven Dienst gewürdigt. Diese Ehrungen sind mit Jubiläumszuwendungen in Höhe von 100 Euro, 200 Euro und 250 Euro verbunden. Mit der geplanten Einführung eines Ehrenzeichens für 50 Jahre Dienstzeit wird diese Anerkennung konsequent fortgeführt und um eine besondere Würdigung für ein ganzes Lebenswerk ergänzt. Vorgesehen ist hierfür eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 300 Euro für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige.

„Diese Auszeichnung ist weit mehr als ein Symbol – oder ein Metallstück. Sie steht für Respekt, Dankbarkeit und Anerkennung gegenüber Menschen, die sich über Jahrzehnte hinweg für andere einsetzen – oft unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt gehen“, sagte Innenminister Pegel abschließend.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Beratung übergeben.

Schwesig: Absenkung der Energiesteuer ist erster richtiger Schritt

Schwerin – Die Regierungspartner auf Bundesebene planen angesichts der hohen Kraftstoffpreise eine vorübergehende Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Dazu erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin:

„Die Kraftstoffpreise in Deutschland sind viel zu hoch. Deshalb haben wir seit Wochen gefordert, dass die Energiesteuer gesenkt wird. Dass die Bundesregierung jetzt endlich handelt und die Energiesteuer um 17 Cent pro Liter senkt, ist ein erster richtiger Schritt. Auch die stärkere kartellrechtliche Preisregulierung und Maßnahmen zur Abschöpfung von Übergewinnen sind richtig und überfällig.

Damit kann das Thema aber nicht abgeschlossen sein. Die wirtschaftlichen Folgen sind weitergehender. Dazu werden wir morgen mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften und den Kommunen beraten und daraus weitere Vorschläge ableiten.

Und für mich ist ganz klar. Die Einkommensteuerreform zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ist dringend notwendig.“

Schwesig: Die Landeshauptstadt Schwerin wird noch attraktiver

Schwerin – Die Sanierung des Freilichtmuseums in Schwerin-Mueß kann weitergehen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute eine Förderzusicherung in Höhe von 3,56 Millionen Euro an die Stadt Schwerin übergeben. Mit den Mitteln soll der Kälberstall als Seminarzentrum neu gebaut werden. Außerdem will das Museum verschiedene Freiflächen neu gestalten. Alle Maßnahmen gehören zum zweiten Bauabschnitt der Sanierung mit einem Volumen von 4,45 Millionen Euro.

„Die Renovierung, der Umbau und Ausbau des Freilichtmuseums ist ein langfristiges Projekt. Wir wollen, dass das Freilichtmuseum besser zugänglich wird und mehr Menschen anzieht: Schwerinerinnen und Schweriner ebenso wie unsere Gäste. Der Ersatzbau für den Kälberstall spielt dabei als Seminargebäude eine wichtige Rolle, ebenso wie das neue Eingangsgebäude und der Seepavillon als Verbindung zum Schweriner See“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Förderbescheides.

„Die Revitalisierung des Freilichtmuseums Mueß ist ein wichtiges kulturpolitisches und touristisches Infrastrukturvorhaben der Landeshauptstadt. Ohne öffentliche Förderung wäre es für uns als finanzschwache Kommune nicht umsetzbar. Wir sind daher dem Land und insbesondere dem Förderreferat des Wirtschaftsministeriums sehr dankbar, dass durch weitere Zuwendungen in Millionenhöhe die dringend erforderlichen Sanierungen und Neubauten auf dem Gelände umgesetzt werden können. Mit Hilfe der Landesmittel werden wir diese einmalige Museumsanlage Schritt für Schritt zukunftssicher aufstellen können“, erklärte Silvio Horn, Finanz- und Kulturbeigeordneter der Landeshauptstadt.

Am Nachmittag unterzeichnet die Ministerpräsidentin gemeinsam mit dem kommissarischen Oberbürgermeister Bernd Nottebaum eine gemeinsame Erklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshauptstadt Schwerin zur Errichtung eines Stadtgeschichtsmuseums und Welterbezentrums.

„Wir freuen uns, dass unsere Landeshauptstadt Schwerin seit 2024 mit dem historischen Residenzensemble zum Weltkulturerbe gehört. Schwerin hat schon jetzt davon profitiert. Es kommen mehr Gäste in die Stadt. Und die Schwerinerinnen und Schweriner haben einen Grund mehr, stolz auf ihre Stadt zu sein. Die Landeshauptstadt Schwerin wird künftig noch attraktiver. Es soll ein neues Welterbezentrum und Stadtgeschichtsmuseum entstehen“, sagte die Ministerpräsidentin im Vorfeld des Termins.

Mit der heutigen Unterzeichnung der Absichtserklärung – einem sogenannten „Letter of Intent“ – zwischen der Landesregierung und der Landeshauptstadt Schwerin setzen wir einen wichtigen Meilenstein in der Realisierung des Stadtgeschichtsmuseums und des Welterbe-Informationszentrums. Es ist ein klares Bekenntnis zur Bewahrung und Erlebbarkeit unserer Stadtgeschichte und des Welterbes, das nun auch für die kommenden Generationen erlebbar gemacht wird“, so der stellvertretende Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin Bernd Nottebaum.

Das Vorhaben umfasst die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes Puschkinstraße 44 und einen daran anschließenden Neubau am Schlachtermarkt. Das Land sagt mit der gemeinsamen Erklärung zu, die Landeshauptstadt Schwerin bei der Finanzierung des Vorhabens im Rahmen der Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu unterstützen.

Schwesig: Die Spritpreise müssen jetzt abgesenkt werden

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute die Mineralölkonzerne aufgefordert, die Kraftstoffpreise schnell abzusenken. „Die Mineralölkonzerne haben nach Beginn des Iran-Kriegs die Spritpreise schnell angehoben. Dann sollten sie jetzt nach dem Waffenstillstand auch konsequenterweise die Preise schnell wieder absenken“, sagte die Ministerpräsidentin heute in Neubrandenburg.

Zu Medienberichten, nach denen der Bundeskanzler eine Anhebung der Pendlerpauschale und eine Absenkung der Stromsteuer prüft, sagte die Ministerpräsidentin: „Das reicht nicht. Eine Anhebung der Pendlerpauschale ist sicher sinnvoll, würde aber weder Handwerker noch Spediteure noch Rentnerinnen und Rentner entlasten. Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen müssen Entlastungen jetzt an den Zapfsäulen spüren, indem die Energiesteuer abgesenkt wird“, so die Ministerpräsidentin.

In der Energiekrise 2022 habe es eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern gegeben. „Das würde ich mir auch jetzt wünschen. Die Bundesregierung muss jetzt in den Krisenmodus schalten. Ich finde gut, dass Bundesfinanzminister Klingbeil die Wirtschaft und die Gewerkschaften an seinen Tisch holt. Es ist jetzt die wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung habe bereits vor Ostern die hohen Benzinpreise in der Ost-MPK und im Bundesrat thematisiert. „Ich habe auch mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler persönlich gesprochen.“ Hier im Land gebe es einen Austausch zwischen dem Wirtschaftsministerium mit der Wirtschaft und der Logistikbranche. „Und nächsten Dienstag werden wir zur Kabinettssitzung Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Kommunen einladen, um über die Auswirkungen des Iran-Krieges auf die Wirtschaft zu sprechen.“

Die Steuer macht jetzt das Amt

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an länderübergreifendem Pilotprojekt zur vereinfachten Steuerveranlagung

Schwerin – Wie kann die Abgabe der Steuererklärung einfacher werden? Diese Frage treibt die Steuerverwaltungen der Länder seit Jahren an. Mecklenburg-Vorpommern geht nun gemeinsam mit Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen einen weiteren Schritt: Mit dem Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“ wird die sogenannte Amtsveranlagung deutlich ausgeweitet.

Konkret bedeutet das: Für ausgewählte Steuerpflichtige erstellen die Finanzämter auf Basis bereits vorliegender Daten – etwa zu Lohn, Rente oder Versicherungen – einen Vorschlag für den späteren Steuerbescheid. Die Bürgerinnen und Bürger müssen diesen nur noch prüfen und können ihm zustimmen.

In Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich alle zehn Finanzämter an dem Pilotprojekt. Insgesamt kommen rund 78.000 Steuerpflichtige in Mecklenburg-Vorpommern hierfür in Frage. Die ausgewählten Steuerpflichtigen erhalten in den kommenden Wochen ein Schreiben, in dem Sie über das weitere Vorgehen informiert werden.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erläutert: „Viele Menschen empfinden die Steuererklärung jedes Jahr als lästige Pflicht. Umso sinnvoller ist es, vorhandene Daten zu nutzen, die der Steuerverwaltung bereits vorliegen. Wenn das Finanzamt daraus einen Vorschlag für den Steuerbescheid erstellt, wird das Verfahren deutlich einfacher. Das entlastet Bürgerinnen und Bürger und zeigt zugleich, dass Verwaltung auch pragmatisch und serviceorientiert arbeiten kann.

Das Pilotprojekt knüpft an erfolgreiche Erfahrungen aus Hessen an: Dort hatten im vergangenen Jahr rund 75 Prozent der angeschriebenen Steuerpflichtigen keine Einwände gegen den Vorschlag ihres Finanzamts.

Ergänzt wird das neue Verfahren durch das digitale Angebot „Die Steuererklärung mit einem Klick“, das ab Sommer 2026 eine vereinfachte elektronische Steuererklärung über ELSTER ermöglichen wird. Beide Ansätze verfolgen ein gemeinsames Ziel: Die Einkommensteuer für Bürgerinnen und Bürger einfacher, verständlicher und weniger aufwendig zu machen.

Unsere Finanzämter verstehen sich als Partner der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen. Wer Steuern zahlt, soll sich darauf verlassen können, dass Verfahren verständlich, transparent und möglichst unkompliziert sind. Mit dem Pilotprojekt gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einer bürgernahen Steuerverwaltung“, so Dr. Geue.

Ziel ist es, die gewonnenen Erkenntnisse für eine weitere Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens bundesweit nutzbar zu machen.

Ministerium erhält Zertifikat „audit berufundfamilie“

Oldenburg: Als Arbeitsgeber gute Arbeitsbedingungen schaffen

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ist als familien- und lebensphasenbewusster Arbeitgeber zertifiziert: Die Personalpolitik des Hauses wurde von der „berufundfamilie Service GmbH“ erfolgreich geprüft und erhält das entsprechende Qualitätssiegel. Mit der Teilnahme verpflichtet sich das Ministerium, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönliche Lebensphasen systematisch zu stärken.

„Als moderner öffentlicher Arbeitgeber wollen wir gute Arbeitsbedingungen schaffen, die den unterschiedlichen Lebensphasen unserer Kolleginnen und Kollegen gerecht werden. Das Zertifikat bestätigt unseren eingeschlagenen Weg und ist zugleich Ansporn, weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gleichermaßen davon profitieren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das „audit berufundfamilie“ ist ein strategisches Managementinstrument zur passgenauen und bedarfsgerechten Weiterentwicklung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik. Es wurde 1995 von der gemeinnützigen Hertie-Stiftung initiiert und weiterentwickelt. Bundesweit sind inzwischen mehr als 1.000 Arbeitgeber – darunter Unternehmen, Organisationen und Hochschulen – nach dem Verfahren zertifiziert und Teil des Netzwerks. Die Schirmherrschaft für das Audit liegt beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mit der Zertifizierung verpflichtet sich das Ministerium, konkrete Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie umzusetzen und weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür ist eine Zielvereinbarung mit strategischen und operativen Maßnahmen. Über den Stand der Umsetzung wird jährlich berichtet. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Anschließend folgen Rezertifizierungen, um die Fortschritte kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln.