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Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Pegel begrüßt 10-Punkte-Plan zur Extremismusbekämpfung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt die Ankündigung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, mit einem 10-Punkte-Plan islamistischen Radikalisierung klar entgegenzuwirken und zugleich die Grundprinzipien des freiheitlichen Zusammenlebens zu betonen. Er forderte von Bundesregierung und Bundestag, dass aus den Ankündigungen schnell konkrete Gesetze werden müssten.

„Das gilt insbesondere für einheitliche Regelungen in Deutschland für Fußfesseln für besonders gefährliche extremistische Straftäter und extremistische Gefährder – hier muss der Bund sehr schnell im einschlägigen Ausländerrecht bundesweit einheitliche Regelungen schaffen und kann sich nicht damit begnügen, auf 16 Länder mit 16 Landesparlamenten zu verweisen“, so der Innenminister.

Pegel befürwortet ausdrücklich, dass künftig nicht nur das Werben für und die Unterstützung von in Deutschland verbotenen Organisationen, die auch tatsächlich praktisch in Deutschland mit Organisationseinheiten – zum Teil auch im Untergrund – tätig sind, strafbar sein soll, sondern auch das Werben für verbotene ausländische Organisationen, die hierzulande über keine eigene, praktisch tätige Organisationstruktur verfügen „Es ist ja niemandem vermittelbar, warum das Werben für den Islamischen Staat in Deutschland keine Straftat darstellt, sondern nur nach dem Vereinsrecht ein Problem sein soll“, verdeutlicht der Minister.

Auch die Klarstellungen und Konkretisierungen im Jugendstrafrecht und bei Entscheidungen über Bewährung hält Pegel für folgerichtig. Gleiches gelte für die Strafschärfung bei Angriffen mit Messern, wenn diese schwere Folgen haben.

„Ich begrüße insbesondere, dass die Bundesregierung nach monatelanger Kritik der Bundesländer endlich die Daten der sogenannten Vorratsdatenspeicherung mit der bevorstehenden Gesetzesänderung auch für die Landespolizeien zur Verhinderung von Straftaten zugänglich machen wird. Dies soll nicht nur – wie bisher von der Bundesregierung beabsichtigt – auf Bundesbehörden beschränkt bleiben. Zur Verhinderung schwerster Straftaten und zur sogenannten Gefahrenabwehr – also bevor diese geschehen – braucht es auch die Befugnis für die Landespolizei, auf Verkehrsdaten zuzugreifen“, macht Innenminister Pegel deutlich.

Der Innenminister befürwortet zugleich, dass sich das 10-Punkte-Papier sehr klar zur Prävention gegen Radikalisierungen im Netz bekenne. Gleiches gilt für die Punkte im 10-Punkte-Plan zur systematischen Deradikalisierung von bereits straffällig gewordenen islamistischen Extremisten oder islamistischen Gefährdern. „Künftige Straftaten werden am besten verhindert, wenn eine Radikalisierung zu einem Extremisten dank Prävention gar nicht erst stattfindet oder bereits radikalisierte Extremisten von ihren radikalen Ideologien abgebracht werden“, so der Minister. Hierfür brauche es weiterhin Strukturen, die solche Deradikalisierungen anbieten. Der Bund müsse daher schnell konkrete Beschlüsse fassen und auch die finanzielle Unterstützung sicherstellen.

„Aus Ankündigungen müssen jetzt sehr schnell praktische Maßnahmen und konkrete Taten werden“, fordert MV-Innenminister Christian Pegel.

M-V will Benachteiligung von ehemals Krebserkrankten beenden

Schwerin – Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung beschlossen, eine Entschließung in den nächsten Bundesrat einzubringen. Mit dieser wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen vorzulegen. Nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen sollen Betroffene künftig weder über eine überwundene Krebserkrankung informieren noch diese offenlegen müssen. Bereits gespeicherte Daten über eine überwundene Krebserkrankung sollen nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.

Ministerpräsidentin Schwesig erläuterte, warum eine solche Regelung wichtig ist: „Der medizinische Fortschritt hat in den vergangenen Jahren vieles verändert. Heute sind zahlreiche Krebserkrankungen heilbar und lassen sich langfristig ohne erhöhtes Risiko für eine erneute Erkrankung oder einen früheren Tod behandeln. Dennoch müssen Menschen in Deutschland ihre überstandene Krebserkrankung bei Versicherungsabschlüssen oder Kreditverträgen weiterhin angeben.

Ich weiß selbst, wie belastend sich das anfühlt. Man hat den schweren Weg der Genesung geschafft und muss sich danach trotzdem mit Benachteiligungen auseinandersetzen. Versicherungen, Kredite oder sogar Adoptionen können dadurch schwieriger werden oder ganz scheitern. Das kann und darf nicht sein. Wer eine Krebserkrankung überwunden hat, darf nicht ein Leben lang mit seiner früheren Erkrankung belastet werden. Das ist gerade für junge Menschen wichtig.“

„Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, sollte danach wieder in ein normales Leben zurückkehren können. Es darf nicht sein, dass Menschen nach einer längst überstandenen Krankheit weiterleiden müssen, weil sie auch Jahre später benachteiligt werden. Eine persönliche Heilung sollte auch eine gesellschaftliche Heilung bedeuten. Das Recht muss dort korrigieren, wo eine medizinisch nicht mehr gerechtfertigte Ungleichbehandlung entsteht.

Das „Recht auf Vergessenwerden“ sollte in der Zukunft umfassend Benachteiligungen, die aus Erkrankungen resultieren, beenden“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Sie ergänzte: „Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und ihre Stifterin, die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V., fordern seit zwei Jahren gesetzgeberische Maßnahmen, um diese Diskriminierungen zu beseitigen. Andere europäische Staaten machen es bereits vor.

Belgien, Frankreich und Spanien sehen eine Frist von fünf Jahren vor, nach der eine überwundene onkologische Erkrankung nicht mehr berücksichtigt werden darf. In Deutschland sind es 15 Jahre. Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollte auch für Betroffene anderer Krankheiten ein „Recht auf Vergessenwerden“ geschaffen werden, das es ebenfalls in einigen europäischen Staaten gibt. Entsprechende Regelungen fehlen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Wohnungsbau sozial: Neue Regelungen für M-V in Kraft

Schwerin – Am 15. September 2026 tritt die neue Richtlinie für den Wohnungsbau sozial in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft und ersetzt jene aus 2023. „Abläufe und Voraussetzungen haben wir vereinheitlicht und tragen den erheblichen Baukosten besser als bisher Rechnung. Dies schlägt sich in einem einheitlichen Förderweg nieder. Wohnberechtigungsscheine, die die Gemeinden ausstellen, gibt es künftig praktisch für alle Durchschnittsverdiener“, fasst Landesbauminister Christian Pegel die Neuerungen zusammen.

Künftig werden Baukosten bis zu 5.320 Euro/m² anerkannt. Gefördert wird mit nach wie vor zinsfreien Darlehen von bis zu 3.990 Euro/m². Nach erfolgreicher Fertigstellung werden 30 Prozent der Darlehenssumme erlassen, also müssen nur bis zu 2.793 Euro/m² zurückgezahlt werden. Als Gegenleistung entstehen belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen mit einer Höchstmiete von 6,75 Euro/m². Diese liegt erheblich unter den Mieten, die auf dem freien Markt für Neubauten aufgerufen werden. Nach wie vor können geförderte Wohnungen nur von Personen mit einem Wohnberechtigungsschein gemietet werden.

Neu ist, dass das Förderprogramm künftig nur noch einen einheitlichen Förderweg aufweist. Bislang gab es zwei Förderweg; der erste zielte auf Haushalte mit kleinen, der zweite auf Haushalte mit mittleren Einkommen. Nun gibt es nur noch einen Förderweg, der jedoch Förderung bewusst bis in mittlere Einkommensgruppen umfasst. Vorsorglich wurden die Einkommensgrenzen bereits im Juli aktualisiert.

Beispiele

In einem Single-Haushalt liegt die Bruttoeinkommensgrenze nur rund 600 Euro unterhalb des MV-Durchschnittseinkommens von jährlich 38.665 Euro. In einem Familienhaushalt mit zwei berufstätigen Partnern und zwei nicht arbeitenden Kindern ist die maximale Summe der beiden Bruttogehälter der Eltern, um noch einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu können, rund 88.400 Euro. Diese Beträge liegen in der mittleren Einkommensgruppe, sodass so gut wie alle Durchschnittsverdiener in MV einen Wohnberechtigungsschein erhalten und in den Genuss der mit Fördermitteln errichteten Wohnungen kommen können.

Ebenfalls neu ist die digitale Antragstellung: Anträge auf Neubauförderung können ab Dienstag unter www.lfi-mv.de digital gestellt werden. Vorgeschaltet bleibt nach wie vor das analoge Beratungsgespräch mit dem LFI, das teure Fehlplanungen vermeidet.

Der Wortlaut der Richtlinie wurde heute im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Schwesig: Eine Demokratie ist nur so stark wie wir alle zusammen

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf dem Christopher Street Day in Wismar für Vielfalt in unserer Gesellschaft ausgesprochen: „Eine Demokratie ist nur so stark wie wir alle zusammen. Wir zeigen heute Flagge für ein selbstbestimmtes, freies Leben von queeren Menschen.“

Es gebe in und um Wismar eine lebendige, aktive queere Szene, die nicht nur diesen CSD prägt, sondern auch die queeren Kulturtage, Treffpunkte, Beratungsstellen und Austauschmöglichkeiten. Dieser Einsatz mache Wismar lebendiger und sei eine Bereicherung für das Land. Dafür danke sie allen, die sich engagieren.

Sie machte auch auf die symbolische Bedeutung des CSD in Anbetracht von Angriffen auf queere Menschen aufmerksam: „Es ist eine Errungenschaft unserer Gesellschaft, dass queere Menschen offen leben können. Dafür haben viele Menschen mutig gekämpft. Das lassen wir uns nicht nehmen. Jeder Angriff auf Menschen, die queer leben, ist ein Angriff auf das respektvolle demokratische Miteinander in unserem Land.“

Wenn Bürgermeister sich zum Rücktritt gezwungen sehen, weil sie wegen ihrer sexuellen Orientierung Hass und Hetze erleben oder Menschen bei CSD angepöbelt oder angegriffen werden, dann seien das Angriffe, die alle angingen und gegen die man sich zur Wehr setzen müsse.

„Vielfalt braucht Demokratie, und Demokratie braucht Vielfalt. Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind offen für Vielfalt in der Gesellschaft. Hass, Diskriminierung und Rechtsextremismus dürfen in unserem Land keinen Platz haben“, sagte sie. Dafür setze sie sich auch weiterhin als Ministerpräsidentin ein.

MV-Plan 2035: Land investiert in die Zukunft der Schweriner Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in den Schulbau. Mit dem Investitionsprogramm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ stehen insgesamt Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro für die Sanierung und den Neubau von Schulen zur Verfügung. Diese stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur.

Auch die Landeshauptstadt Schwerin profitiert von dem Investitionsprogramm. Vier Schulbauvorhaben werden aus dem „MV-Plan 2035“ anteilig finanziert:

  • Grundschule Mueßer Berg und Grundschule Nils Holgersson, Gesamtkosten 1,95 Millionen Euro, 1,6 Millionen Euro Förderung aus „MV-Plan 2035“, Schulhofsanierung
  • Grundschule Lankow und Regionale Schule Werner-von-Siemens, Gesamtkosten 33,1 Millionen Euro, 5,19 Millionen Euro Förderung aus „MV-Plan 2035“, Neubau für esE-Klassen am Standort Lankow
  • Grundschule John-Brinckman, Regionale Schule Weststadt-Campus, Goethe-Gymnasium, Gesamtkosten 7,05 Millionen Euro, 6 Millionen Euro Förderung aus „MV-Plan 2035“, Sanierung der Schulsportanlage Weststadt inklusive Funktionsgebäude
  • Gymnasium Fridericianum, Gesamtkosten 40 Millionen Euro, 13,8 Millionen Euro Förderung aus „MV-Plan 2035“, Sanierung Schulgebäude

„Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Schulen im ganzen Land modernisiert. Das Sondervermögen Infrastruktur eröffnet uns die Chance, weitere Schulen auf den neuesten Stand zu bringen. Die Landeshauptstadt Schwerin ist auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte nach Ludwigslust-Parchim der zweite Akteur, der sich festgelegt hat, welche Schulen mit den Mitteln aus dem MV-Plan gefördert werden sollen. Ich bin allen Beteiligten sehr dankbar, dass wir diese Vorhaben jetzt auf den Weg bringen können. Wir schaffen moderne Schulen und sorgen gleichzeitig für Aufträge in Bauwirtschaft und Handwerk“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Gute Bildung braucht gute Bedingungen. Dazu gehören auch moderne und funktionale Schulgebäude. Mit dem MV-Plan 2035 unterstützen wir auch die Landeshauptstadt dabei, wichtige Schulbauvorhaben voranzubringen und damit gute Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen. So machen wir unsere Schulen fit für die Zukunft“, erklärte die Minsiterin für Bildung und Kindertagesförderung Simone Oldenburg.

„Die Bildungsinfrastruktur gehört seit vielen Jahren zu den Investitionsschwerpunkten in der Landeshauptstadt Schwerin. Ob Schulneubau, Sanierung, Inklusion oder digitale Ausstattung – die Landesförderung hilft uns, die enormen Investitionen zu stemmen. Und klar ist auch, dass wir diese Unterstützung angesichts unserer verschärften Haushaltslage auch in Zukunft brauchen werden“, erklärte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin Sebastian Ehlers.

Der MV-Plan 2035 ergänzt die bestehenden Fördermöglichkeiten für den Schulbau. Dazu zählen insbesondere die Städtebauförderung, die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und das 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau. Darüber hinaus können Schulbauvorhaben über weitere Förderprogramme des Landes, des Bundes und der Europäischen Union unterstützt werden. Für berufliche Schulen stehen zudem Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung.

Seit 2016 wurden mehr als 550 Schulbauvorhaben mit einem Fördervolumen von rund 880 Millionen Euro in Förderprogrammen des Landes berücksichtigt beziehungsweise Fördermittel in Aussicht gestellt. Über das 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau werden für die Jahre 2024 bis 2027 zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau eingesetzt.

Auch in Schwerin greifen die verschiedenen Förderinstrumente ineinander: Seit 2026 wurden 23 Schulbauvorhaben mit Gesamtkosten von rund 190 Millionen Euro mit knapp 86 Millionen Euro aus Landesmitteln unterstützt. Davon entfallen 10,4 Millionen Euro auf das Konjunkturprogramm Schulbau. Weitere Mittel sind im Rahmen des MV-Plans 2035 für die von Schwerin priorisierten Schulbauvorhaben vorgesehen.

Schwesig: Wir stehen auf der Seite der Peene-Werft

Wolgast – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an einer Betriebsversammlung auf der Peene-Werft in Wolgast teilgenommen.

Im Anschluss an die Veranstaltung erklärte die Ministerpräsidentin: „Die Landesregierung steht an der Seite der Beschäftigten auf den Werften und in der maritimen Zulieferindustrie. An nahezu allen Werftstandorten haben wir aktuell eine positive Entwicklung. Auch die maritime Zulieferindustrie profitiert davon. In Wolgast gibt es hingegen aktuell Sorgen, weil das Projekt Fregatte 126 gestoppt wurde. Dadurch ist eine Lücke bei den Aufträgen entstanden, die dringend geschlossen werden muss“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Die Werft in Wolgast hat sich zu einem der modernsten Schiffbaustandorte entwickelt. Sie hat in den letzten Jahren beim Bau von Zollbooten eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie erstklassigen Schiffbau abliefert. Die Werft ist von Bedeutung für Wolgast und für ganz Vorpommern. Sie hat deshalb auch weiter unsere volle Unterstützung“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Ich habe heute in Wolgast deutlich gemacht: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass andere Aufträge des Bundes nach Wolgast kommen, um die Lücke zu schließen. Konkret setzen wir uns dafür ein, dass die Peene-Werft beim Bau von Fregatten des Typs MEKO oder bei einem 4. Flottendienstboot berücksichtigt wird. Wir sind dazu in guten Gesprächen mit der Bundesregierung. Gut ist auch, dass der Haushaltsausschuss des Bundes beschlossen hat, dass bei der Beschaffung der MEKO-Fregatten die infolge des Projektabbruchs F126 freiwerdenden und bislang direkt für das Projekt F126 vorgehaltenen Kapazitäten der Industrie und der Werftstandorte in Deutschland berücksichtigt werden. Das gilt auch für Wolgast“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Fußfessel“ soll künftig Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern

Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Innenminister Christian Pegel legen im Kabinett den Entwurf eines Staatsvertrags vor.

Schwerin – Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Inneres und Bau haben heute gemeinsam den Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder ins Kabinett eingebracht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird gebeten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, kurz elektronische Fußfessel, kann künftig auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt eingesetzt werden. Dafür wurde die bundesgesetzliche Grundlage gelegt. Ab dem 1. Juli 2027 können dann Familiengerichte die so genannte Fußfessel anordnen, um Abstands- und Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz wirksamer durchzusetzen. Dieser bedeutende Schritt zu einem besseren Schutz von Betroffenen vor häuslicher Gewalt ist mir sehr wichtig. Denn die Zahlen zeigen, wie notwendig er ist. Bundesweit werden jährlich mehr als 250.000 Fälle häuslicher Gewalt gemeldet. Der Großteil der Betroffenen sind Frauen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann dann in Hochrisikofällen dazu beitragen, gerichtliche Schutzanordnungen zeitgenau zu überwachen. Wer sich einem geschützten Bereich nähert oder gegen eine gerichtliche Anordnung verstößt, kann dadurch schneller erkannt werden“, so Ministerin Bernhardt nach der Sitzung des Kabinetts in Schwerin.

Innenminister Christian Pegel: „Die alarmierenden Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt und das Allzeithoch dieses Deliktsbereichs seit 1990 erfordern entschlossenes Handeln. Im Rahmen der SOG-Novelle wurden konkrete Befugnis-Erweiterungen für wirksame Kontakt- und Näherungsverbote gesetzlich geregelt. Diese greifen, bevor etwas Schlimmeres passiert. Unser Ziel ist es, die Betroffenen effektiv zu schützen und Wiederholungstaten konsequent zu verhindern“, erklärte Minister Pegel und verdeutlichte: „Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt sowie dem sogenannten Spanischen Modell wird zusätzlicher Schutz geschaffen. Wenn sich ein Täter trotz Verbot annähert, muss das Opfer sofort gewarnt werden können. So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt.“

Justiz- und Gleichstellungsministerin Bernhardt erklärt weiter: „Wir haben eine vorhandene Struktur der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zum Beispiel für die Führungsaufsicht. Die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder, kurz GÜL, übernimmt bereits seit 2011 die Aufgaben der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im strafrechtlichen Bereich. Um die Struktur auf den zivilrechtlichen Gewaltschutz und den Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr zu erweitern, brauchen wir einen neuen Staatsvertrag. Damit schaffen wir eine bundesweit einheitliche, professionelle und technisch leistungsfähige Lösung, an der wir uns nach Königsteiner Schlüssel beteiligen.“ Die Ministerin weist darauf hin, dass die elektronische Fußfessel nur ein zusätzliches Instrument sein könne, um insbesondere Frauen in Hochrisikosituationen besser vor weiterer Gewalt zu schützen. „Sie ersetzt weder die Beratung noch Frauenschutzhäuser, Polizei oder konsequente Täterarbeit. Aber sie schließt eine wichtige Schutzlücke zwischen gerichtlicher Anordnung und ihrer tatsächlichen Durchsetzung.“

Schwesig: Der Vergabemindestlohn steigt auf 15,27 Euro

Schwerin – Der Vergabemindestlohn wird zum 1. Oktober von 14,68 Euro auf 15,27 Euro erhöht. Er gilt immer dann, wenn bei einer öffentlichen Auftragsvergabe des Landes oder der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern kein einschlägiger Tarifvertrag vorliegt. Die Höhe des Vergabemindestlohns ist an die Lohnentwicklung gekoppelt. Er wird jährlich zum 1. Oktober angepasst. Die jetzt anstehende Erhöhung erfolgt aufgrund der Lohnentwicklung von Frühjahr 2025 bis Frühjahr 2026.

„Die Landesregierung steht dafür, dass für gute Arbeit auch faire Löhne gezahlt werden. Das muss insbesondere bei öffentlichen Aufträgen gelten, die aus Steuergeld finanziert werden. Deshalb haben wir die Vergabe öffentlicher Aufträge in dieser Wahlperiode daran gekoppelt, dass bei ihrer Erfüllung Tariflohn oder tarifgleicher Lohn gezahlt werden muss.

Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt der Vergabemindestlohn. Kommunen und Land zahlen für diese Aufträge den höheren Vergabemindestlohn oder den geltenden Tariflohn.  Damit setzen wir ein Signal für höhere Löhne. Und wir schützen die vielen Unternehmen im Land, die ihren Beschäftigten schon heute gute Löhne zahlen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Anschluss an die Kabinettssitzung.