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Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Backhaus: Walrettung konnte nicht untersagt werden

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich über Teile der medialen Berichterstattung im Hinblick auf die nun erfolgte Akteneinsicht zur Rettungsaktion des vor Poel gestrandeten Buckelwals entsetzt. „Hier werden die Fakten verdreht und einem meiner Mitarbeiter ein angebliches Zitat in den Mund gelegt, dass er nie gesagt hat.“

 Er weist insbesondere die Behauptung zurück, dass er einen Abteilungsleiter „krank gemacht“ habe. Richtig sei zwar, dass sich der Abteilungsleiter zum Ende der Rettungsaktion krank melden musste. Dies sei aber der extrem hohen Arbeitsbelastung geschuldet gewesen.

„Seit der ersten Sichtung des Wales in unseren Gewässern waren viele Beteiligte bis zum Ende der Rettungsaktion ständig tätig gewesen, teilweise bis weit in die Nacht hinein und auch an den Wochenenden. Am Ende der Rettungsaktion waren alle Beteiligten erschöpft. Alle – auch ich! Dass sich dann ein Mitarbeiter krank meldet, ist verständlich“, so Backhaus.

Auch inhaltlich hat der Umweltminister die Berichterstattung über das Vorgehen des Ministeriums zurückgewiesen. Er weist darauf hin, dass der Rettungsversuch nach der geltenden Rechtslage nicht genehmigt werden musste, sondern allenfalls untersagt werden konnte.

„Juristisch ist dies ein großer Unterschied. Eine Untersagung war rechtlich nur möglich, wenn wir uns sicher wären, dass der Rettungsversuch eindeutig unzulässig wäre“, so der Minister.

Für die Bewertung des Rettungskonzeptes waren nicht nur Stellungnahmen der Naturschutzabteilung des Ministeriums notwendig. Vielmehr wurden auch Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie von zwei weiteren Abteilungen des Ministeriums eingeholt. Beim ersten Rettungsversuch gab es ein einstimmiges Votum aller Beteiligten, dass der Rettungsversuch geduldet werden sollte.

Auch beim zweiten, letztlich erfolgreichen Versuch, sahen drei der vier Stellungnahmen keine rechtliche Möglichkeit einer Untersagung. Insbesondere stellte der Landestierärztliche Dienst fest, dass „aktuell keine Gründe erkennbar sind, die ein behördliches tierschutzrechtliches Einschreiten während des genannten Vorhabens beim planmäßigen Verlauf erforderlich erscheinen lassen.“

Soweit die Naturschutzabteilung des Ministeriums eine Zulässigkeit des zweiten Rettungsversuches verneint hatte, weil eine Vereinbarkeit mit dem Naturschutzrecht kaum möglich erscheine, beruhte diese Einschätzung – wie sich auch aus den der Presse übermittelten Akten ergibt – auf falschen Tatsachengrundlagen. Es wurden Passagen aus einem von der privaten Rettungsinitiative vorgelegten Gutachten so verkürzt wiedergegeben und zusammengefasst, dass der Eindruck entstehen konnte, die Rettungsinitiative sei selbst davon überzeugt, dass der Wal ohnehin sterben werde.

Tatsächlich führte das Gutachten aber aus, dass der Wal bei einem Verbleiben in der Ostsee keine Überlebenschance hatte und schlug daher als neuen Ansatz „einen passiven, assistierten Transport an Bord des derzeit vor Ort befindlichen Halbtauchers, um das Tier etwa 200 Kilometer weit in ein Tiefseegebiet mit hohem Salzgehalt in der Nordsee zu bringen.“ vor.

Aus diesem Grund kamen die Teilnehmer des Ministeriums und des LUNG bei der abschließenden Besprechung einvernehmlich zum Schluss, dass keine Rechtsgrundlage für eine Untersagung erkennbar war.

Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität

Fast jeder vierte Euro bereits bewilligt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern kommt bei der Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität zügig voran: Rund 458 Millionen Euro der insgesamt 1,925 Milliarden Euro umfassenden Mittel des Sondervermögens sind bereits bewilligt. Das entspricht 23,8 Prozent des Gesamtvolumens, die sich auf 76 Investitionsvorhaben verteilen.

„Das Sondervermögen entfaltet bereits jetzt eine enorme Wirkung. Obwohl die Laufzeit auf zwölf Jahre angelegt ist, sind schon heute zahlreiche Projekte in der Umsetzung. Das zeigt: Die Mittel kommen schnell dort an, wo sie gebraucht werden – in unseren Städten und Gemeinden, in der Wissenschaft, bei der Polizei, in der Digitalisierung und im Verkehr. Gleichzeitig stärken wir damit die heimische Bauwirtschaft und sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei stößt jeder Euro aus dem Sondervermögen zwei Euro an Investitionen an. Somit werden mit den bislang bewilligten Mittel Investitionen in Höhe von rund einer Milliarde Euro ausgelöst“, sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Auch bei den Landesmaßnahmen schreitet die Umsetzung zügig voran: Von den rund 723 Millionen Euro, die dem Land aus dem Sondervermögen zur Verfügung stehen, sind bereits 426 Mio. Euro bzw. 59 Prozent bewilligt. Dies umfasst 27 Investitionsvorhaben des Landes.

Die Bandbreite der bereits bewilligten Vorhaben reicht von Investitionen in die Innere Sicherheit und den Bevölkerungsschutz über Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis hin zu Wasserstoffprojekten und der Digitalisierung der Verwaltung. Allein für Maßnahmen der Polizei und des Bevölkerungsschutzes wurden bereits 234 Millionen Euro bewilligt. Weitere 129,8 Millionen Euro fließen in Wasserstoff-Großprojekte, 50,2 Millionen Euro in Forschung und Wissenschaft sowie knapp 7 Millionen Euro in die Digitalisierung der Landesverwaltung und die IT-Sicherheit.

„Mit dem Sondervermögen modernisieren wir Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig. Wir investieren in sichere Straßen, leistungsfähige Hochschulen, moderne Polizeistandorte, digitale Verwaltung und klimafreundliche Technologien. Gleichzeitig schaffen wir Planungssicherheit für Kommunen und Wirtschaft. Dass bereits heute Investitionen von rund einer Milliarde Euro angestoßen werden, ist ein starkes Signal für unser Land“, so Geue.

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität stellt Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1,925 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung. Die Landesregierung hat die Mittel im MV-Plan 2035 auf zentrale Zukunftsbereiche wie Bildung, Wissenschaft, Digitalisierung, Verkehr, Energie, Innere Sicherheit sowie den kommunalen Infrastrukturausbau verteilt. Ziel ist es, die Infrastruktur des Landes langfristig zu modernisieren, die Klimaneutralität voranzubringen und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken.

Hass ist keine Antwort

Minister Dr. Geue: „Wer das Finanzamt zum Feindbild erklärt, trifft vor allem die Menschen, die dort arbeiten“

Schwerin – Mit deutlichen Worten stellt sich Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hinter die Beschäftigten der Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern. Anlass sind aktuelle Wahlplakate, die mit pauschalen Aussagen Stimmung gegen die Finanzämter machen. „Hass ist keine Antwort. Wer das Finanzamt zum Feindbild erklärt, trifft vor allem die Menschen, die dort arbeiten“, erklärt Dr. Geue.

Die Beschäftigten in den Finanzämtern sorgen dafür, dass die geltenden Steuergesetze fair und verlässlich umgesetzt werden. Dabei haben sie es täglich mit komplexen Regelungen, unterschiedlichen Lebenssituationen und teilweise schwierigen Gesprächen zu tun. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Finanzämtern haben die Steuergesetze nicht gemacht. Sie setzen sie um. Und sie tragen jeden Tag dazu bei, dass unser Gemeinwesen funktionieren kann“, so Dr. Geue.

Der Minister betont zugleich, dass Kritik an komplizierten Regelungen und Verwaltungsverfahren selbstverständlich möglich ist. Die Landesregierung arbeitet daran, Verfahren einfacher und digitaler zu machen und unnötige Bürokratie abzubauen. „Wir wollen eine Steuerverwaltung, die digitaler, schneller und bürgernäher ist. Dafür müssen wir Verfahren und Strukturen verändern. Aber diese notwendigen Veränderungen dürfen nicht mit Angriffen auf diejenigen gleichgesetzt werden, die jeden Tag dafür sorgen, dass die Verwaltung funktioniert“, sagt Dr. Geue.

Gerade bei einer zunehmend aufgeheizten öffentlichen Debatte sei es wichtig, zwischen berechtigter Kritik und persönlicher Herabwürdigung zu unterscheiden. „Eine zugespitzte Kampagne sagt nichts über die Qualität der Arbeit unserer Finanzämter aus. Im Gegenteil: Wer dort arbeitet, übernimmt Verantwortung für unser Land und muss dabei auch mit Unzufriedenheit und schwierigen Situationen umgehen. Für ihre wichtige Arbeit danke ich den Beschäftigten ausdrücklich“, erklärt Dr. Geue.

Abbau von Barrieren in Wohnungen

Programm zum Abbau von Barrieren in Wohnungen wird aufgestockt

Schwerin – Das Programm zum Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand wurde jetzt um 2 Millionen Euro aufgestockt. „In diesem Jahr hatten wir rund 3,6 Millionen für das Programm zur Verfügung. Bereits Ende Juli war es fast vollständig belegt, sodass wir aufstocken müssen, um einen Antragsannahmestopp zu vermeiden“, so Landesbauminister Christian Pegel.

„Ich freue mich, dass wir weitere zwei Millionen Euro bereitstellen können. Das Programm ist sehr beliebt und trägt dazu bei, dass Menschen in ihrer vertrauten Wohnung leben können, auch wenn sie z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.“

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 15.000 Euro je Wohnung, so dass bis zu 4.500 Euro Förderung für Treppenlifte sowie ein breites Spektrum an Umbaumaßnahmen möglich sind. Förderfähig sind beispielsweise bauliche Maßnahmen wie Türverbreiterungen, Schwellenbeseitigung, die Anpassung von Räumen für mehr Bewegungsflächen oder der Umbau von Bädern. Anträge können Eigentümer und Mieter von Wohnraum stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

Hanse Sail Business Forum 2026

Schwesig: Positive Entwicklung im Tourismus und in der maritimen Wirtschaft

Rostock – Auf dem Hanse Sail Business Forum 2026 hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Rostock eine positive Bilanz der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern gezogen. „Trotz internationaler Krisen und einer schwierigen wirtschaftlichen Situation in ganz Deutschland zeigen sich unsere Wirtschaft und unser Arbeitsmarkt sehr robust“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben im vergangenen Jahr das zweitbeste Tourismusergebnis in der Geschichte unseres Landes erzielt. Und auch die aktuellen Tourismuszahlen zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Position als eines der beliebtesten Reiseziele in Deutschland ausbaut. Im ersten Quartal hatten wir ein Plus von 6 Prozent bei den Gästeankünften und von 4 Prozent bei den Übernachtungen“, sagte die Ministerpräsidentin weiter. Zu dieser positiven Entwicklung trage auch die Hanse Sail als das große maritime Volksfest im Land bei.

Die maritime Wirtschaft habe gute Perspektiven. Das zeige sich gerade am Standort Rostock. „Der Rostocker Hafen konnte im ersten Halbjahr erneut einen Umschlagrekord bekanntgeben. Liebherr hat ein Umsatzplus von 20 Prozent gemeldet und baut eine neue Werkshalle. Die Neptun-Werft hat einen Milliardenauftrag für den Bau einer großen Konverterplattform an Land gezogen. Im Juni haben wir mit dem Rammschlag feierlich den Bau des maritimen Gewerbeparks in Warnemünde eingeleitet“, zählte die Ministerpräsidentin auf.

„Die Stärkung der Wirtschaftskraft unseres Landes und die Sicherung der Arbeitsplätze sind die wichtigste Aufgabe der Landesregierung“, betonte Schwesig. Dabei setze das Land auch auf internationale Zusammenarbeit. Deshalb sei es gut, dass Polen in diesem Jahr Partnerland der Hanse Sail sei. „Polen ist seit Jahren konstant einer der wichtigsten Außenhandelspartner Mecklenburg-Vorpommerns. Es ist ein ausgewogenes Verhältnis: Wir importieren und exportieren sowohl landwirtschaftliche Produkte als auch Industriewaren. Wir haben ein Interesse daran, diese Zusammenarbeit zu verstärken. Denn wir können als Nachbarn voneinander profitieren und den Wohlstand in unseren Ländern gemeinsam steigern.“

Nach Anschlag in Berlin

Landesregierung verurteilt Gewalt gegen Menschen beim Christopher Street Day

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Nachricht vom Anschlag im Zusammenhang mit dem Christopher Street Day in Berlin mit Bestürzung aufgenommen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Innenminister Christian Pegel sprechen den Opfern, ihren Angehörigen und Freunden sowie allen Verletzten ihr Mitgefühl aus. Ihr besonderer Dank gilt den Einsatzkräften, die vor Ort schnell und professionell gehandelt haben.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Mitten in Berlin ist eine Frau getötet worden, die für Freiheit und Liebe auf die Straße gegangen ist. Viele weitere Menschen wurden verletzt. Das entsetzt mich und macht mich traurig. Unsere Gedanken sind bei den Menschen, die durch diese Gewalttat getötet und verletzt wurden, bei ihren Angehörigen und bei allen, die das Geschehen unmittelbar miterleben mussten. Unsere Solidarität gilt insbesondere der gesamten queeren Community.

Ein Angriff auf Menschen, die friedlich zusammenkommen, um für ihre Rechte und ihre Freiheit einzustehen, ist ein Angriff auf das respektvolle und demokratische Miteinander, für das wir in unserem Land stehen. Hass, Gewalt und Einschüchterung dürfen in unserer Gesellschaft keinen Raum bekommen. Der Islamismus ist eine reale Gefahr. Niemand darf ihn kleinreden. Ein starker Staat schützt die Schwächeren: Wir müssen Gefährder ernst nehmen, bevor etwas passiert und unser Recht muss konsequent angewandt und wenn nötig verschärft werden.“

Die Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern verfolgen die weiteren Entwicklungen sowie den Fortgang der Ermittlungen aufmerksam. Polizei, Verfassungsschutz und die zuständigen Stellen stehen dazu mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der anderen Länder im Austausch. Erkenntnisse aus den laufenden Ermittlungen in Berlin fließen in die Bewertung der Sicherheitslage im Land ein.

Innenminister Christian Pegel dazu: „Polizei und Sicherheitsbehörden bewerten die Lage fortlaufend und richten ihre Maßnahmen an den aktuellen Erkenntnissen aus. Dazu gehört auch, bestehende Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Der Blick richtet sich dabei nicht nur auf das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auf alle Bereiche, die für Besucherinnen und Besucher relevant sind. Ich danke allen Polizei-, Sicherheits- und Ordnungskräften sowie Veranstaltern, die das mit großem Verständnis bereits seit längerem umsetzen.”

Mit Blick auf die Ereignisse werden auch die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern erneut betrachtet. Dazu gehören insbesondere Zu- und Abwege sowie weitere öffentlich zugängliche Bereiche im Umfeld von Veranstaltungen. Gemeinsam mit Veranstaltern, Kommunen und den zuständigen Sicherheitsbehörden wird geprüft, ob und wo Anpassungen notwendig sind.

„Sicherheit bei Veranstaltungen entsteht durch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Wir nehmen die Erkenntnisse aus Berlin ernst und beziehen sie in unsere Arbeit ein. Dabei geht es darum, Risiken frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen zielgerichtet umzusetzen“, erklärte Innenminister Pegel.

Der Innenminister wird für die Landesregierung an der Mahnwache auf dem Schweriner Markt am 27. Juli 2026 um 18.00 Uhr teilnehmen.

Mecklenburg-Vorpommern bundesweit Spitze bei Kassen-Nachschauen

Schwerin – Jahr 2025 haben die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 796 Kassen-Nachschauen durchgeführt. Bezogen auf den Gesamtbetriebsbestand entspricht dies einer Nachschauquote von 0,65 Prozent. Damit lag Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich an der Spitze.

Auch im laufenden Jahr setzt die Steuerverwaltung ihren konsequenten Kurs fort. Für 2026 wurde ein Orientierungswert von 831 Kassen-Nachschauen festgelegt. Dies entspricht einer Nachschauquote von 0,68 Prozent bezogen auf den Gesamtbetriebsbestand des Landes.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt dazu: „Unsere Steuerverwaltung arbeitet engagiert und erfolgreich für mehr Steuergerechtigkeit. Dass Mecklenburg-Vorpommern bei den Kassen-Nachschauen bundesweit an der Spitze steht, zeigt: Wir nutzen dieses Instrument konsequent. Ehrliche Unternehmen dürfen nicht benachteiligt werden, weil sich einzelne durch Steuerbetrug Wettbewerbsvorteile verschaffen wollen.“

Kassen-Nachschauen sind ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, insbesondere in bargeldintensiven Branchen. Sie ermöglichen es der Finanzverwaltung, die Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen unangekündigt zu überprüfen und Manipulationen frühzeitig aufzudecken.

Der Minister begrüßt zugleich den von der Bundesregierung vorgelegten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität. Dieser sieht unter anderem eine bundesweite Registrierkassenpflicht sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zur Stärkung der Steuerfahndung vor. Zugleich setzt der Aktionsplan auf eine Vereinfachung des Steuerrechts durch mehr Typisierung und Pauschalierung.

„Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität setzt ein wichtiges Signal: Härte gegenüber Steuerkriminalität und Entlastung für die Ehrlichen gehören zusammen. nders wichtig finde ich den geplanten Schritt zu mehr Typisierung und Pauschalierung. Ein einfacheres Steuerrecht schafft Akzeptanz, spart Zeit und stärkt das Vertrauen in unseren Staat“, sagt Minister Dr. Geue.

Gemeinsame Aufarbeitung der Abiturergebnisse

Bildungsausschuss befasst sich mit hoher Durchfallquote am Gymnasium in Hagenow

Schwerin – In einer Sondersitzung am 15. Juli befasste sich der Bildungsausschuss des Landtages mit der hohen Durchfallquote am Robert-Stock-Gymnasium in Hagenow. „Alle Beteiligten, darunter die Schülervertretung und der Schulelternrat des Gymnasiums, arbeiten gemeinsam an der Aufarbeitung der Abiturergebnisse und sind als Expertinnen und Experten zur Sitzung des Bildungsausschusses eingeladen”, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Es ist wichtig, die Ursachen dafür, dass am Robert-Stock-Gymnasium ungewöhnlich viele Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfungen nicht bestanden haben, schnell zu ergründen. Das Staatliche Schulamt Schwerin hat deshalb unmittelbar nach Bekanntwerden der hohen Durchfallquote mit der Analyse begonnen. Dafür wird ein standardisiertes Prüfverfahren genutzt. Besonders wichtig ist mir, dass der Schulelternrat und die Schülervertretung eng in den Prozess eingebunden sind. Ein offener Austausch zwischen Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern stärkt ein konstruktives und vertrauenswürdiges Miteinander.“

Die interne Evaluation, welche direkt nach Bekanntwerden der Ergebnisse begonnen hat, umfasst verschiedene Bereiche der schulischen Arbeit. Die Lehrkräfte werden insbesondere über die Fachkonferenzen sowie zu pädagogischen Fragestellungen einbezogen. Das Staatliche Schulamt prüft unter anderem, ob die entsprechenden Verfahrensabläufe eingehalten wurden, und betrachtet organisatorische Aspekte. Zusammen mit der Schulleitung werden zudem Fragen der Planung, Dokumentation, Protokollierung und Information ausgewertet.

Ergänzend dazu wird eine externe Evaluation durchgeführt. Diese wird von einem besonders geschulten Evaluationsteam des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) übernommen. Beteiligt sind außerdem das Staatliche Schulamt und eine weitere Schulleitung. Im Rahmen eines etablierten Befragungs- und Analyseverfahrens werden Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte einbezogen. Auf dieser Grundlage erstellt das IQ M-V einen Evaluationsbericht. Daraus werden konkrete Maßnahmen für die weitere Schul- und Qualitätsentwicklung abgeleitet.

Anschließend werden die Ergebnisse, die voraussichtlich Ende Oktober vorliegen, der internen und externen Evaluation gemeinsam von der Schule, dem Staatlichen Schulamt und den weiteren beteiligten Stellen ausgewertet. Auf dieser Grundlage werden konkrete Maßnahmen vereinbart und im weiteren Schulentwicklungsprozess umgesetzt.