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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes M-V

Christian Pegel: „Wer Wind- und Solaranlagen vor der eigenen Haustür hat, soll noch stärker davon profitieren.“

Schwerin – Der Landtag hat heute die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt werden.

Dazu erklärte Innenminister Christian Pegel in Vertretung für den krankheitsbedingt im Landtag abwesenden Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank: „Erneuerbare Energien müssen besonders dort Vorteile bringen, wo sie entstehen. Mit dem BüGem 2.0 schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort noch stärker davon profitieren, wenn Windenergie- und Photovoltaikanlagen in ihrer Nachbarschaft gebaut werden – etwa in Form von Direktzahlungen, Stromgutschriften oder einem neuen Fußballplatz.“

„Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes ermöglichen wir Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen Anlagenbetreiber und Gemeinde und schaffen einfache und transparente Beteiligung für die Menschen vor Ort“, so Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. „Zudem schaffen wir zusätzliche Anreize für die Nutzung von Direktstrom. Damit steigern die unternehmerische Wertschöpfung vor Ort, zum Beispiel in grünen Gewerbegebieten.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  1. Verhandlungen auf Augenhöhe:

    Die Gemeinden begegnen den Unternehmen auf Augenhöhe.

  1. Einfach umsetzbar:

    Beide Seiten können sich auf einfach umsetzbare Beteiligungsmodelle einigen und so den Aufwand verringern.

  1. Weniger Bürokratie:

    Die Verfahren werden vereinfacht und die Unternehmen damit entlastet.

  1. Erweiterter Geltungsbereich:

    Künftig gilt das Gesetz auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (ab einem Megawatt installierter Leistung (Größe von ca. 1 Hektar)).

  1. Klarer Wirkungskreis:

    Bei Windenergie sind Gemeinden beteiligungsberechtigt, deren Gemeindegebiet ganz oder teilweise innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um die Turmmitte der Anlage liegt. Bürgerinnen und Bürger können profitieren, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einer beteiligungsberechtigten Gemeinde haben.

 Bei Freiflächen-PV ist die Standortgemeinde der Anlage  beteiligungsberechtigt. Damit können alle  Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde profitieren.

  1. Mehr Beteiligung:

    Wählen die Verhandlungspartner eine Standardbeteiligung, dann werden sowohl Gemeinden als auch ihre Einwohnerinnen und Einwohner wie im folgenden Beispiel beteiligt:

          Im Standardmodell erfolgt die Abrechnung je vollem Megawatt installierter Leistung der Anlage.

          Für Windenergieanlagen:

  • Erzeuger zahlen 5.000 € pro vollem MW installierter Leistung für die Gemeinde je Jahr
  • Erzeuger zahlen 5.000 € pro vollem MW für die Bürgerinnen und Bürger je Jahr

          Bei über 50 % Direktstrom / lokale Wertschöpfung im Umkreis:

  • Halbierung auf jeweils 2.500 € pro MW

          Für Freiflächen-PV:

  • Erzeuger zahlen 1.000 € pro MW für Gemeinde
  • Erzeuger zahlen 1.000 € pro MW für Bürger
  • Halbierung bei Direktstrom
  1. Mehr Möglichkeiten:

    Dabei stellt das Gesetz mehr Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Stromgutschriften für die Einwohnerinnen und Einwohner und Direktzahlungen an die Gemeinden. Die Gemeinden können aber auch den Kauf von Anlagen aushandeln und selbst Windanlagenbetreiber werden.

  2. Mehr Rechtssicherheit:

    Ein landeseinheitlicher Mustervertrag entlastet die Kommunen künftig bei Verhandlungen.

  1. Repowering:

    Die Regerlungen greifen auch beim Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue Anlagen („Repowering“).

Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen.

Landesregierung modernisiert Brandschutz in M-V

Schwerin – Heute hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in erster Lesung den Gesetzentwurf für ein neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern beraten. Mit dem Gesetz will die Landesregierung den Brandschutz im Land grundlegend modernisieren. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten sowie mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.

„Dieses Gesetz ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz Tag für Tag beruht“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und:

„Der Gesetzentwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht.“

Ein zentraler Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist der bessere Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – organisatorisch, rechtlich und sozial. Gemeinden werden künftig ausdrücklich verpflichtet, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit werden Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen festgelegt.

Die bisherige Feuerwehrsatzung wird zugleich inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt, die sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbst geben können.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung – unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können“, betont Christian Pegel.

Das Gesetz setzt weiterhin klar auf Freiwilligkeit. Pflichtfeuerwehren sollen möglichst vermieden werden und nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen. „Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft zum Dienst gezwungen werden. Ziel ist es nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn sonst die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet werden kann“, so der Minister.

Um ehrenamtliche Einsatzkräfte zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Gebührentatbestände für Einsätze vor, die keine klassischen Notlagen darstellen – etwa wiederholte Fehlalarme von Brandmeldeanlagen oder umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken ohne Gefahrenlage. „Unsere Feuerwehren sind ehrenamtlich für Notlagen, Brände, Unfälle und Lebensrettung aktiv, nicht als kostenfreie Dienstleister oder bei unzureichender Bereitschaft, beispielsweise installierte Brandmeldeanlagen regelmäßig warten zu lassen und technisch zuverlässig zu halten“, so der Minister. „Kernaufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben aber selbstverständlich kostenfrei – niemand muss für die Hilfe in der Not Rechnungen befürchten“, verdeutlicht Pegel.

„Wir schützen damit das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist – und lassen nicht zu, dass Ehrenamt überstrapaziert wird“, erklärt der Innenminister.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausweitung des Unfallschutzes auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften sowie auf Kinder von Feuerwehrangehörigen.

Darüber hinaus stärkt der Gesetzentwurf die Rolle der Amtswehrführer und ermöglicht es Gemeinden und Ämtern, Aufgaben stärker zu bündeln – etwa bei Ausbildung, Organisation oder Technik. Gerade im ländlichen Raum soll dies die Schlagkraft und Verlässlichkeit der Feuerwehrstrukturen erhöhen. „Natürlich bleibt es dabei, dass jede Gemeinde ihre Feuerwehraufgaben wie bisher weiterhin selbst erledigen kann – mit der Gesetzesänderung wollen wir aber die Möglichkeit öffnen, auf Amtsebene Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen“, stellt der Minister klar.

Um auch künftig bei Generationenwechseln in den Gerätehäusern ausreichend Feuerwehrkameradinnen und -kameraden mit Führerscheinen für die Feuerwehrfahrzeuge zu sichern, eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten zur Unterstützung der Fahrausbildung. Landkreise und kreisfreie Städte sollen künftig Feuerschutzsteuermittel nutzen können, um Fahrlehrer anzustellen und selbst die Führerscheinausbildung umzusetzen oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abzuschließen.

Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz werden die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufgestellt.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit – und unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Tag und Nacht stehen die Kameradinnen und Kameraden bereit, oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich und verdient unseren größten Respekt und Dank – insbesondere verdienen die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren, dass wir im Gesetz moderne und sie unterstützende Regeln bereitstellen“, unterstreicht Innenminister Christian Pegel.

Das Gesetz wird in den kommenden Wochen weiter im Landtag und seinen Ausschüssen beraten.

Öffnungszeitenverordnung M-V

Jochen Schulte: „Geschäfte können an Ostern wie geplant öffnen.“

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die geltende Öffnungszeitenverordnung für unwirksam erklärt. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor.

Dazu erklärt Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Die Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Landesregierung umfassend geprüft worden, auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Gerade vor diesem Hintergrund werden wir die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und anschließend sorgfältig auswerten.

Aus Respekt vor dem Gericht nehmen wir eine abschließende Bewertung erst auf dieser Grundlage vor. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung bleibt die geltende Öffnungszeitenverordnung weiterhin anwendbar. Vor diesem zeitlichen Hintergrund ist sichergestellt, dass die Geschäfte an den Osterfeiertagen wie geplant öffnen können. Die von vielen Unternehmen in unseren touristischen Regionen bereits fest eingeplante Öffnung ist nicht in Gefahr.“

Die Öffnungszeitenverordnung ermöglicht es Verkaufsstellen in touristisch geprägten Regionen, in bestimmten Zeiträumen im Jahr ausnahmsweise auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Am Karfreitag ist eine Öffnung ausgeschlossen. An den Osterfeiertagen sind Öffnungen im Rahmen der Verordnung möglich.

Schulte weiter: „Unser Ziel bleibt es, rechtssichere Lösungen zu schaffen, die den Unternehmen verlässliche und faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb – auch mit unseren Nachbarländern – bieten. Dabei orientieren wir uns an der Lebenswirklichkeit in einem touristisch geprägten Land.“

Begrenzung der Benzinpreise

Schwesig: Kartellrecht verschärfen, Spritpreisbremse auf den Weg bringen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute in der Aktuellen Stunde des Landtags für wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Benzinpreise ausgesprochen. Sie verstehe den Unmut der Bürgerinnen und Bürger, erklärte die Ministerpräsidentin. „Teure Kraftstoffe und unkalkulierbare Preissteigerungen sind in unserem Flächenland mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen und vielen Pendlerinnen und Pendlern eine besondere Belastung“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Die Konzerne dürfen nicht damit durchkommen, dass sie den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen. Die Preise müssen wieder runter.“

Die Vorschläge der Bundeswirtschaftsministerin, dass die Tankstellen die Preise nur einmal am Tag erhöhen dürfen, reiche bei weitem nicht aus. „Dann werden nämlich einmal am Tag die Preiserhöhungen sozusagen auf Vorrat gebündelt, und wieder sind die Autofahrerinnen und Autofahrer die Leidtragenden. Außerdem kommt es ja darauf an, dass die Preise wieder sinken. Aus meiner Sicht muss diese Preissteigerung kartellrechtlich untersagt und zurückgedrängt werden. Gleichzeitig brauchen wir eine wirksame Spritpreisbremse. Die Energiesteuern müssen abgesenkt und die Übergewinne der Mineralölkonzerne abgeschöpft werden“, so die Ministerpräsidentin. „Ich erwarte vom Bundeskanzler, dass er sich klar positioniert, wie und wie schnell die Preise wieder runter gehen.“

Gleichzeitig müsse daran gearbeitet werden, unabhängiger von Öl und Gas zu werden. „Wir wissen seit langem, dass die Versorgung mit Öl und Gas auf Dauer weder sicher noch preisgünstig ist. Deshalb stellen wir unsere Energieversorgung auf einen breiten Mix aus Wind- und Sonnenenergie, Biogas und Erdwärme um, ergänzt um das Gas und Öl, das wir noch brauchen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Bürokratieabbau geht weiter

Kabinett beschließt weitere Modernisierung des Förderwesens

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (17.03.2026) den Zweiten Maßnahmenkatalog zur Modernisierung des Förderwesens verabschiedet. Damit setzt das Land ein klares Signal für den Abbau von Bürokratie. Ziel ist es, Förderverfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Bereits im Sommer 2025 wurde ein erster Maßnahmenkatalog beschlossen. Mit dem heutigen Beschluss geht die Landesregierung diesen Weg konsequent weiter. Die Vereinfachungen sollen unmittelbar in die einzelnen Förderprogramme des Landes übernommen werden.

Herausforderung Fachkräftemangel begegnen

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue sagt zum neuen Maßnahmenkatalog: „Das Förderwesen in Mecklenburg-Vorpommern war lange Zeit von zu vielen individuellen Abläufen geprägt. Das hat es Antragsstellern schwer gemacht, sich zurecht zu finden, und in der Verwaltung zu teuren Doppelstrukturen geführt. Die heute beschlossenen Maßnahmen senken die Hürden für die Antragssteller noch einmal deutlich und entlasten die Verwaltung.“

Die neuen Kernmaßnahmen im Überblick

Um die Verwaltung effizienter zu gestalten und alle am Förderverfahren Beteiligten zu entlasten, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Standard-Prozess für Kleinstförderungen: Für Programme mit geringen Fördersummen wird ein vereinfachter Ablauf eingeführt. Das führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten und weniger Aufwand für alle Beteiligten. Zum Beispiel ist zur konsequenten Vermeidung von Verwaltungsaufwand geplant, die Fördermittel künftig in einer Summe auszuzahlen. Wenn Zuwendungsempfänger die Ausgaben vorfinanzieren, ist die Anwendung dieser Erleichterungen bei Förderungen bis 50.000 Euro möglich. Wenn das Land mit den Fördermitteln Ausgaben vorverauslagen muss, sind die Erleichterungen bei Förderungen an Kommunen bis 20.000 Euro und bei sonstigen Zuwendungsempfängern bis 5.000 Euro möglich.
  • Höhere Grenzen für Rückforderungen und Zinserhebung: Die sogenannten Bagatellgrenzen werden angehoben. Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung von Rückforderungen und Zinsen soll in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis stehen. Deshalb werden Zinsen künftig erst ab einem Betrag von 500 Euro geltend gemacht. Für Rückforderungen gelten künftig verschiedene Bagatellgrenzen, welche die Förderhöhe berücksichtigen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, bereits ab der Antragstellung und während des gesamten Verfahrens sorgfältig und korrekt zu agieren, während gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung durch den Entfall von Kleinst-Rückforderungen gesteigert wird.
  • Neue Regeln für Zinsen: Zinsen werden künftig erst berechnet und erhoben, wenn eine gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen ist. Wer innerhalb der Frist zahlt, muss keine Zinsen leisten. Dies gilt jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Wird die Frist verpasst, werden Zinsen wie bisher ab dem Tag der Auszahlung berechnet.
  • Vorrang für Pauschalen: Künftig sollen verstärkt Pauschalen und Festbeträge genutzt werden, weil dadurch umfangreiche Verfahrenserleichterungen verbunden sind und detaillierte Prüfungen einzelner Ausgaben entfallen können. Eine neue Wissensdatenbank unterstützt die Fachleute in den Ministerien dabei, bereits bewährte Pauschalen einfach zu übernehmen. In Frage kommen dabei zum Beispiel Personalkostenpauschalen, bei deren Anwendung statt aufwendiger Einzelabrechnungen feste Monats- oder Stundenpauschalen genutzt werden. Hierbei wird lediglich die Anwesenheit oder Stellenbesetzung nachgewiesen, eine detaillierte Prüfung der tatsächlichen Ausgaben ist nicht mehr erforderlich. Denkbar ist auch die Förderung von Veranstaltungen über feste Beträge pro Teilnehmende. Der Nachweis wird dann durch die Anzahl der Teilnehmenden erbracht. Reisekosten können beispielsweise über Kilometerpauschalen abgerechnet werden.
  • Vereinfachung bei Personalausgaben (Besserstellungsverbot): Bisher durften Empfänger von Fördermitteln ihr Personal in vielen Fällen in den Arbeitsbedingungen nicht besser behandeln als das Land seine Angestellten. Das war sehr kompliziert zu prüfen. In der Projektförderung wird diese komplizierte Prüfung einzelner Arbeitsbedingungen nun durch eine einfache Regelung ersetzt, die sich nach den Personalkostensätzen des Haushalts richtet. Bei der institutionellen Förderung wird künftig nur noch das Ergebnis des Lohnkontos am Jahresende geprüft, statt einzelne Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Wenn Tarifverträge zur Anwendung kommen, werden die Personalausgaben in voller Höhe anerkannt.

Zeitplan und Ausblick

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt schrittweise ab dem zweiten Quartal 2026. Die Anpassung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) erfolgt zum 1. Juni 2026. Begleitet wird die Reform durch eine neue Fortbildungsstrategie, die im Juni 2026 mit einem landesweiten Fachtag zur Modernisierung des Förderwesens startet. Außerdem sollen die Behörden bei der Erstellung von Förderrichtlinien stärker unterstützt und beraten werden. Im weiteren Verlauf des Jahres 2026 wird sich die zuständige Lenkungsgruppe schwerpunktmäßig der Modernisierung der institutionellen Förderung widmen.

Internationale Woche gegen Rassismus

Schwerin – Anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus, die heute beginnen, bedankt sich Innenminister Christian Pegel ausdrücklich bei den vielen engagierten Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Vereine, Initiativen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften und engagierte Einzelpersonen setzen mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen ein starkes Zeichen für Respekt, Solidarität und Menschenwürde.

„Das vielfältige Engagement aus der Mitte unserer Gesellschaft ist unverzichtbar. Die Internationalen Wochen gegen Rassismus zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie viel Kraft in bürgerschaftlichem Einsatz steckt. Mit Workshops, Diskussionsrunden, kulturellen Angeboten und Begegnungsformaten schaffen die Beteiligten Räume für Austausch, Aufklärung und Zusammenhalt“, sagt Minister Christian Pegel und ergänzt:

„Rassismus entgegenzutreten ist eine dauerhafte Aufgabe. Die Zivilgesellschaft leistet hier einen unschätzbaren Beitrag, indem sie Haltung zeigt, Betroffene unterstützt und demokratische Werte im Alltag lebendig macht.“

Die Internationale Woche gegen Rassismus wird bundesweit unter dem Dach der Stiftung gegen Rassismus koordiniert. Auch in diesem Jahr beteiligten sich landesweit zahlreiche Initiativen mit einem breiten Programm.

„Mein herzlicher Dank gilt allen Engagierten, die mit ihrem Einsatz Mut machen und zeigen: Vielfalt ist eine Stärke. Wir als Landesregierung stehen fest an der Seite all jener, die sich für ein offenes und respektvolles Miteinander einsetzen. Gemeinsam stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Tarifergebnisse auch bei Besoldung und Versorgung

Schwerin – Die Tarifvertragsparteien haben für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) am 14. Februar 2026 eine Anpassung der Tarifentgelte zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent vereinbart. Die Ausbildungsentgelte sollen zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro angehoben werden.

Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Die Linke sieht vor, die Tarifergebnisse zum TV-L zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zu übernehmen. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung hat hierzu frühzeitige Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord (DGB Nord), dem Beamtenbund in Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) sowie dem Richterbund M-V geführt.

Im Ergebnis dessen wird das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung einen Gesetzentwurf mit folgenden Eckpunkten erarbeiten:

  • Anhebung der Besoldung und Versorgung zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent; dies betrifft nicht nur das Grundgehalt und Familienzuschläge, sondern auch die Stellenzulagen und erstmalig auch alle Erschwerniszulagen
  • Anhebung der Anwärterbezüge für die Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro

Der Gesetzentwurf soll noch im ersten Halbjahr dem Landtag zugeleitet werden.

Gegenstand der intensiven Gespräche war auch die Umsetzung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung, die auch Auswirkungen auf die anderen Länder und den Bund hat. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung für eine verfassungsgemäße Alimentation erheblich weiterentwickelt. Diese Entscheidung wird derzeit von den Ländern und dem Bund ausgewertet.

Hierzu der Minister für Finanzen und Digitalisierung Dr. Heiko Geue: „Die geänderten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes fordern die Länder und den Bund bei der Überprüfung des bestehenden Besoldungsrechts, das in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt durch das Besoldungsstrukturgesetz vom 30. Juni 2024 anhand der damaligen Rechtsprechung weiterentwickelt worden ist. Mir ist bei diesem Prozess wichtig, dass sich die Länder zu den Lösungsansätzen untereinander abstimmen, um eine weitere Auseinanderentwicklung des Besoldungsrechts zu vermeiden. Wir werden hierzu auch die Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund suchen. Für mich steht die Verpflichtung, eine verfassungsgemäße Besoldung zu gewährleisten, außer Frage.“

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung begrüßt, dass mit dem DGB Nord und dbb m v eine Verständigung dazu erzielt werden konnte, im Interesse einer schnellen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung zunächst ein Anpassungsgesetz zu erarbeiten und in einem nachgelagerten zweiten Schritt eine umfassende Auswertung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf einen bestehenden Handlungsbedarf im Besoldungsrecht vorzunehmen. Über diesen zweistufigen Weg wurde ebenfalls der Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung im Landtag informiert.

Leider hat der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern vor Abschluss der Gespräche einseitig durch seine Pressemitteilung vom 13. März 2026 sich gegen den zweistufigen Weg gewandt und unter Verweis auf eine Ankündigung der Finanzministerin für Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf mit entsprechenden Besoldungserhöhungen für die Jahre 2025 und 2026 gefordert. Herr Minister Dr. Heiko Geue: „Das Ansinnen, auf diesem Wege Gehaltserhöhungen von mehr als 9 Prozent für zwei Jahre zu erstreiten und der Landesregierung ein verfassungswidriges Vorgehen vorzuwerfen, weise ich entschieden zurück.“

Klimaanpassungsstrategie: M-V startet Öffentlichkeitsbeteiligung

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur landeseigenen Klimaanpassungsstrategie. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Fachleute ihre Hinweise und Anregungen einbringen. Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig und systematisch auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und das Land widerstandsfähiger gegen Hitze, Trockenheit, Starkregen und steigende Meeresspiegel zu machen.

„Der Klimawandel ist längst Realität – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb handeln wir frühzeitig und entwickeln eine umfassende Strategie, um unser Land besser auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten. Gleichzeitig setzen wir bewusst auf die Beteiligung der Öffentlichkeit. Klimaanpassung gelingt nur gemeinsam“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Die Klimaanpassungsstrategie wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit anderen Ressorts und Fachbehörden erarbeitet. Sie soll dazu beitragen, Menschen, Infrastruktur, Wirtschaft und Natur besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.

Der Handlungsbedarf ist deutlich: Mecklenburg-Vorpommern erwärmt sich schneller als im weltweiten Durchschnitt. Seit Beginn regelmäßiger und flächendeckender Aufzeichnungen im Jahr 1881 ist die mittlere Temperatur im Land bereits um 2,5 Grad Celsius gestiegen.

Die Folgen sind bereits spürbar. So hat die Zahl der Sommer- und heißen Tage mit mindestens 25 beziehungsweise 30 Grad Celsius deutlich zugenommen. Gegenüber den 1950er Jahren werden Tage mit mindestens 30 Grad Celsius heute mehr als dreimal so häufig gezählt. Gleichzeitig verlängert sich die Vegetationsperiode, während sich die Niederschlagsverteilung verändert.

Für die Küstenregionen Mecklenburg-Vorpommerns sind darüber hinaus Meeresspiegelanstieg und Veränderungen im Sturmflutgeschehen von besonderer Bedeutung. Der beobachtete Meeresspiegelanstieg an der deutschen Ostseeküste liegt im Bereich von mehreren Millimetern pro Jahr. Daraus ergeben sich steigende Anforderungen an den Küstenschutz, die Raumplanung sowie den Schutz sensibler Ökosysteme.

Klimaprojektionen für Nordostdeutschland zeigen, dass sich diese Entwicklungen in Zukunft weiter verstärken werden. Zu erwarten sind häufigere Hitzeperioden, längere Trockenphasen im Sommer sowie intensivere Starkregenereignisse.

Vor diesem Hintergrund entwickelt die Landesregierung eine landeseigene Klimaanpassungsstrategie mit folgenden zentralen Zielen:

  1. Schäden an Natur und Infrastruktur zu vermeiden
  2. Menschenleben zu schützen
  3. wirtschaftliche Stabilität zu sichern
  4. Lebensqualität zu erhalten
  5. die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken
  6. Zukunftsfähigkeit zu sichern
  7. den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken

Insgesamt umfasst die Strategie 20 Handlungsfelder mit über hundert konkreten Anpassungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Bauwesen, Energie, Gesundheitssystem, Stadt- und Raumentwicklung, Verkehr, Biodiversität und Naturschutz, Boden, Landwirtschaft, Moor, Wald und Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Bildung und Forschung, Fischerei, Küstenschutz, Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft, Finanzwirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie Tourismus.

Eine Besonderheit der Strategie ist das zusätzliche Handlungsfeld Moor. Die Wiedervernässung von Mooren ist in Mecklenburg-Vorpommern ein zentraler Baustein für Klimaanpassung und Klimaschutz und wird deshalb besonders berücksichtigt.

Die Inhalte der Strategie wurden über einen Zeitraum von rund einem Jahr ressort- und behördenübergreifend erarbeitet. Mit der Erstellung erfüllt das Land gesetzliche Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (§ 10) sowie landesrechtliche Anforderungen aus dem geplanten Klimaverträglichkeitsgesetz.

Im Rahmen der Online-Beteiligung können Interessierte den Referentenentwurf der Strategie einsehen und zu den einzelnen Handlungsfeldern Stellung nehmen.

Eine Beteiligung ist bis zum 30. März 2026 möglich unter:
https://survey.lamapoll.de/Oeffentlichkeitsbeteiligung_zur_Klimaanpassungsstrategie