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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Schwesig: Unsere Feuerwehren leisten hervorragende Arbeit

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute den Startschuss für das Feuerwehrhausprogramm gegeben. Sie hat dazu die Osterfeuer der Freiwilligen Feuerwehren Wedendorfersee und Pokrent im Kreis Nordwestmecklenburg besucht. Beide Feuerwehren werden vom Programm profitieren. Seit dieser Woche werden die Förderankündigungen durch die Landesregierung übergeben.

„Das ist ein zentrales Programm für mehr Sicherheit und Gemeinschaft. Unsere Feuerwehren leisten hervorragende Arbeit. Sie retten Leben, schützen Eigentum und bewahren uns vor Gefahren. Am Tag oder in der Nacht, am Wochenende oder Feiertag. Auch unter Einsatz des eigenen Lebens. Das ist viel mehr als ein Hobby. Das ist ein wichtiger Dienst an der Gesellschaft“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Feuerwehren würden zudem einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden leisten. „Zum Beispiel durch die Ausrichtung von Osterfeuern im ganzen Land.“

Die Landesregierung stehe an der Seite der Feuerwehren im Land. Mit einem ersten 50-Millionen Euro-Programm seien 310 moderne Fahrzeuge für den Feuerwehreinsatz im ganzen Land beschafft worden. Mit einem zweiten Programm sollen jetzt landesweit Feuerwehrhäuser gebaut oder saniert werden. Dabei sollen an 58 Orten Mustergerätehäuser entstehen. „Das spart den Gemeinden Zeit und viel Aufwand und vor allem Geld.

Wir zeigen damit, dass auch in Zeiten steigender Baupreise wirtschaftliches Bauen auch im öffentlichen Bereich möglich ist. Das Programm ist vor allem für unsere kleineren Gemeinden im ländlichen Raum wichtig“, sagte Schwesig. Die Häuser könnten vielfach auch als Dorfgemeinschaftshäuser von Vereinen und Verbänden genutzt werden. „Das stärkt den sozialen Zusammenhalt vor Ort.“ Der Gebäudetyp sei gemeinsam mit Praktikern entwickelt worden. Darüber hinaus werden aus dem zweiten Feuerwehrprogramm weitere 32 Gemeinden beim Neubau und der Sanierung von Feuerwehrhäusern unterstützt.

Absenkung der Benzinpreise

Schwesig fordert entschiedene Maßnahmen zur Absenkung der Benzinpreise

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat ihre Forderung nach weitergehenden Maßnahmen zur Absenkung der Benzinpreise bekräftigt.

„Wir brauchen eine Absenkung der Benzinpreise. Die Regelung, dass Tankstellen künftig nur noch einmal am Tag die Benzinpreise anheben können, wirkt erwartungsgemäß nicht. Im Gegenteil: Die Preise sind nochmals erhöht worden. Es müssen Schritte unternommen werden, um die Benzinpreise wirksam zu begrenzen.

Der Bundeskanzler muss jetzt handeln. Die Steuern auf den Sprit müssen sofort gesenkt werden. Und dies muss durch eine Übergewinnsteuer kompensiert werden, damit es nicht an anderer Stelle zu Kürzungen kommt. Die hohen Benzinpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft. Es muss jetzt endlich entschlossen gehandelt werden.“

Förderung Wohnungsbau und Modernisierung

Schwerin – Das Land hat seine Förderung für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen weiter verbessert. Konkret betrifft dies die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstbeträge der Baudarlehen.

„Um sicherzustellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes die Kosten auch in einem veränderten Marktumfeld angemessen berücksichtigt, erlaubt die 2023 in Kraft gesetzte Wohnungsbauförderrichtlinie, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der maximal möglichen Förderhöchstbeträge je gebauten Quadratmeter anhand des Baukostenindexes erfolgen darf“, erläutert Bauminister Christian Pegel. „Damit vermeiden wir, dass unsere Förderung und die der Förderberechnung zugrundeliegenden maximalen Kostenhöhen durch Inflation und Kostensteigerungen nicht mehr attraktiv sind und dann das Förderangebot ins Leere liefe“, so der Minister weiter.

Die Förderung des Landes für den Neubau und die Modernisierung bezahlbaren Wohnraums erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnachlass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden. „In Zeiten gestiegener Kreditzinsen ist die Förderung mit zinslosen Darlehen für Wohnungsbauunternehmen attraktiv. Durch die regelmäßige Überprüfungsmöglichkeit in der Richtlinie hinsichtlich der Kostensteigerungen kann die soziale Wohnraumförderung des Landes sich immer wieder auf das veränderte Marktumfeld einstellen. Das sichert für die Wohnungsunternehmen attraktive Förderkonditionen, um die hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum mit sozial verträglichen Wohnkosten zu decken“, sagt Christian Pegel.

Bereits 2024 waren aufgrund der regelmäßigen Überprüfungsmöglichkeit die Förderbeträge angehoben worden. Ursprünglich waren 2023 im ersten Förderweg der Richtlinie Wohnungsbau Sozial lediglich 2.925 Euro je Quadratmeter Wohnfläche als zinsloses Baudarlehen möglich – jetzt sind es 3.800 Euro (in Rostock und Greifswald jetzt 3.990 Euro). Im zweiten Förderweg waren es 2.730 Euro je Quadratmeter Wohnfläche – jetzt 3.540 Euro. Weiterhin gewährt das Land erhebliche Nachlässe für die Rückzahlung der Darlehen: Im 1. Förderweg wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 35 Prozent des ausgezahlten Bardarlehens gewährt, im 2. Förderweg beträgt der Tilgungsnachlass 25 Prozent. Im Ergebnis sind daher nur 65 Prozent im 1. und 75 Prozent im 2. Förderweg zurückzuzahlen.

Erhöhungen gibt es auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen. Mit bis zu 1.560 Euro kann der Quadratmeter jetzt gefördert werden, in 2023 waren es noch 1.200 Euro. Der Höchstbetrag des Darlehens ist auf 155.630 Euro je Wohnung begrenzt. Auch in diesem Programm wird ein Tilgungsnachlass gewährt. Dieser beträgt 25 Prozent des ausgezahlten Darlehens, so dass vom Darlehen nur 75 Prozent zurück zu zahlen sind.

Mit Hilfe der Bundesmittel aus den Verwaltungsvereinbarungen sozialer Wohnungsbau stellen Land und Bund in Mecklenburg-Vorpommern für Neubau, Modernisierung und Junges Wohnen im Programmjahr 2026 insgesamt rund 122 Millionen Euro zur Verfügung, zuzüglich 2 Millionen Euro Landesmittel für barrierefreien Umbau. Das Landesprogramm 2026 umfasst also insgesamt rund 124 Millionen Euro. 2021 waren es insgesamt noch 39 Millionen Euro – seitdem haben Land und Bund das Fördervolumen verdreifacht.

Bilanz des staatlichen Bauens 2022–2026: 73% Steigerung

2,7 Milliarden Euro für Infrastruktur, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit

Schwerin – Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hat der Landesregierung in ihrer gestrigen Kabinettssitzung eine umfassende Bilanz des staatlichen Bauens in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2022 bis 2026 vorgestellt.

Zwischen 2022 und 2026 hat die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBLV) landesweit mehr als 800 investive Bauvorhaben für Land und Bund mit einem Gesamtbaukostenvolumen von rund 2,7 Milliarden Euro bearbeitet.

Wie stark gebaut wird, zeigt der Vergleich der tatsächlichen Ausgaben: In der 8. Legislaturperiode (2021–2026) sind die investiven Bauausgaben (Ist-Ausgaben) auf fast 1,5 Milliarden Euro gestiegen, nach 840 Millionen Euro in der 7. Legislaturperiode (2017–2021). Das macht ein Plus von rund 73 Prozent.  Damit zählt die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zu den größten öffentlichen Auftraggebern im Land.

Minister Dr. Geue betonte: „Die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung hat mit über 800 investiven Bauvorhaben in den letzten fünf Jahren Enormes geleistet. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern! Mit ihrer Arbeit prägt die Staatshochbauverwaltung ganz wesentlich das Bild unseres Landes. Ob Hochschulen, Polizei- und Justizbauten, Verwaltungsgebäude, Kulturbauten oder große Infrastrukturprojekte des Bundes: Ganz überwiegend mit Hilfe der Bauwirtschaft des Landes entstehen überall Gebäude, die hochwertig, nachhaltig und langfristig nutzbar sind. So entwickeln wir Mecklenburg-Vorpommern als attraktiven Standort weiter.“

Die Investitionen in den Landesbau wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert. Im Haushaltsjahr 2025 erreichten die Ausgaben mit 194,4 Millionen Euro einen Höchststand seit Bestehen des Landes. Die Gesamtausgaben betrugen 232,8 Millionen Euro. Auch für 2026 wird ein neuer Rekordwert von rund 275 Mio. Euro angestrebt. Im Schnitt sind über zwei Drittel des Bauumsatzes mit Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt worden. Durch die erfolgte Erhöhung der Wertgrenzen bei der direkten Vergabe ist davon auszugehen, dass dieser Wert bei Bauaufträgen bis 150.000 Euro in Zukunft deutlich überschritten werden kann.

Die Bandbreite der Projekte reicht von Hochschul- und Forschungsbauten über Polizei- und Justizzentren bis hin zu bedeutenden Kulturdenkmalen. In den vergangenen vier Jahren sind unter anderem das Staatliche Museum Schwerin, die Schlossanlage Ludwigslust sowie die Orangerie im Schloss Neustrelitz saniert und fertiggestellt worden. Neu errichtet und ihrer Nutzung übergeben wurden unter anderem die Zentralen Medizinischen Funktionen am Universitätsklinikum Rostock sowie das Polizeihauptrevier Stralsund. Das Behördenzentrum Rostock und der Campus Friedrich-Loeffler-Straße der Universität Greifswald wurden als kombinierte Maßnahme aus Neubauten und Sanierung realisiert und im Berichtszeitraum abgeschlossen.

Ein zentrales Leitmotiv des staatlichen Bauens ist die Klimaneutralität der Landesverwaltung bis 2030. Neubauten und Grundsanierungen im Landesbau werden nach hohen energetischen Standards umgesetzt: Seit 2022 darf der Jahres-Primärenergiebedarf bei Neubauten maximal 40 % eines Referenzgebäudes betragen, bei Sanierungen sind es 55 %. Der Energiebedarf muss zu mindestens 75 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Wärmeerzeugung aus Öl, festen fossilen Brennstoffen oder Biomasse wird ausgeschlossen.

Auch beim Ausbau der Photovoltaik wurden deutliche Fortschritte erzielt: Seit dem Jahr 2022 wurden 22 neue Anlagen installiert. Insgesamt sind derzeit 64 Photovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften in Betrieb. Zudem wurde die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ausgebaut. Ziel sind mindestens 300 Ladepunkte bis 2030. Ein Großteil davon ist bereits realisiert oder in Planung.

„Nachhaltigkeit ist für uns kein Zusatz, sondern Standard. Wir bauen energieeffizienter als gesetzlich vorgeschrieben, setzen konsequent auf Erneuerbare Energien und investieren in moderne Gebäudetechnik. Das senkt dauerhaft Betriebskosten und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, so Dr. Geue.

Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem denkmalgerechten Bauen. Zahlreiche historisch bedeutende Gebäude, darunter Teile des Schweriner Residenzensembles, werden kontinuierlich saniert und instandgehalten.

Neben den Landesaufgaben ist die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auch in Organleihe für den Bund tätig. In den vergangenen Jahren wurde u.a. die Zollhochschule in Rostock gebaut. In den kommenden Jahren stehen insbesondere große Investitionen im militärischen Bereich an, u.a. beim Ausbau des Flugplatzes Laage mit geschätzten 1,7 Mrd. Euro und der Errichtung von Unterkunftsgebäuden und technischer Infrastruktur in Höhe von weiteren ca. 3,5 Mrd. Euro.

Der Bilanzbericht wird nun an den Landtag übersandt und während der nächsten Landtagssitzung beraten.

Schwesig: Wir brauchen jetzt eine Senkung der Benzinpreise

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat in der heutigen Kabinettssitzung zwei Initiativen zur Senkung der Benzinpreise beschlossen. Sie wird das Thema am Donnerstag in die Konferenz der ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs einbringen, an der auch Bundeskanzler Merz und Bundeswirtschaftsministerin Reiche teilnehmen. Außerdem wird Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Bremen einen Antrag in den Bundesrat einbringen, in dem Maßnahmen zur Senkung der Benzinpreise gefordert werden.

„Die Position der Landesregierung ist klar. Wir brauchen jetzt eine Senkung der Benzinpreise. Der Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern sieht drei Punkte vor. Die Steuern auf Benzin müssen gesenkt werden, um die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft jetzt zu entlasten. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Übergewinne der Mineralölkonzerne abgeschöpft werden können. Und wir brauchen eine Verschärfung des Kartellrechts, die über die bisherigen Vorschläge hinausgehen. Es muss möglich sein, solche spekulativen Benzinpreiserhöhungen von vorn herein zu untersagen. Sonst nehmen die Konzerne die Steuersenkungen einfach mit“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Eine Entlastung sei für die Pendlerinnen und Pendler und die Wirtschaft wichtig. „Die hohen Benzinpreise treffen die Pendlerinnen und Pendler genauso wie den Handwerksbetrieb und den Pflegedienst. Der Staat muss jetzt gegensteuern und für konkrete Entlastungen sorgen“, so Schwesig.

Gleichstellung ist kein Luxus, sondern hat Verfassungsrang

Ministerin Jacqueline Bernhardt stellt im Landtag den Fahrplan zur Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms vor.

Schwerin – „Gleichstellung ist kein Randthema. Sie ist kein Zusatz. Sie ist kein Luxus. Sie ist ein Verfassungsauftrag. Darum reden wir heute über das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm Mecklenburg-Vorpommern. Das Programm ist ein Meilenstein. In einem einzigartigen breiten Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Organisationen wurden Maßnahmen erhoben und geprüft.

Zudem ist das erste seiner Art in unserem Land. Es schafft endlich einen verbindlichen, ressortübergreifenden Rahmen für Gleichstellungspolitik in M-V. Das ist wichtig, denn Gleichstellung darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen. Sie braucht Struktur und einen klaren politischen Willen. Das Rahmenprogramm schafft dafür Verbindlichkeit. Es macht Ziele sichtbar und benennt Zuständigkeiten. Die Umsetzung des Programms wird durch ein Begleitgremium forciert. Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts und der Zivilgesellschaft sollen mindestens einmal im Jahr den Fortschritt bewerten.

Nach zweieinhalb Jahren ist eine Zwischenbilanz, nach fünf Jahren eine umfassende Überprüfung und Fortschreibung geplant. Dieses Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist ein starkes Signal und ein Arbeitsauftrag die Landesregierung, die Verwaltung und die Kommunen mit dem klaren Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zur Aussprache auf Antrag der Fraktion Die Linke „Gemeinsam gleichberechtigt – Das Landesprogramm für Geschlechtergerechtigkeit“.

„Seine Konkretheit macht dieses Programm besonders stark. Deutlich wird das an drei Punkten: Erstens: Gewaltschutz. Zweitens: Beteiligung. Drittens: geschlechtergerechte Lebensräume. Diese Punkte helfen am Ende allen in der Gemeinschaft, sie helfen vor allem unserer Demokratie. Gewalt gegen Frauen ist zum Beispiel noch immer ein gesellschaftliches Problem. Wer in Angst lebt, ist unfrei. Wer Gewalt erlebt, ist in der Teilhabe eingeschränkt.

Durch fehlenden Schutz sinkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Hier setzt das Programm einen klaren Schwerpunkt. Die bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sind zu stärken weiterzuentwickeln. Gewaltschutz heißt auch, Ursachen zu bekämpfen. Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus stehen gegen ein friedliches Zusammenleben und damit als Gefahr für die Gleichstellung und Demokratie gleichermaßen“, so die Ministerin.

„Gleichstellung ohne Beteiligung funktioniert nicht. Frauen müssen mitentscheiden können. In der Politik, in Kommunen, im Ehrenamt, in Verbänden, Verwaltung und Kultur. So selbstverständlich wie das klingt, ist es nicht. Noch immer scheitert Beteiligung oft an ganz praktischen Hürden wie Sorgearbeit, mangelnder Erreichbarkeit, Kinderbetreuung, Sitzungszeiten oder eben auch an Strukturen, die nicht mit dem echten Leben vieler Frauen zusammenpassen. Hier spricht das Rahmenprogramm die Punkte konkret an: Wer Beteiligung will, muss Beteiligung ermöglichen“, erklärt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

„Der dritte Punkt sind die geschlechtergerechten Lebensräume. Ich zitiere ein Beispiel aus dem Kapitel zur Stadt- und Raumplanung. Hier ist ein Prüfauftrag für ein Pilotprojekt zur Ermittlung von Angsträumen in Kommunen vorgesehen. Ganz konkrete Fragen sind hier zum Beispiel: Welche Orte meiden Frauen und Mädchen? Wo fühlen sie sich unsicher? Wo fehlt Licht? Wo fehlt Übersicht? Wo entstehen Angsträume?

Die Antworten sind: Unterführungen, dunkle Haltestellen, Bahnhofsbereiche, Parkanlagen, Parkhäuser, schlecht einsehbare Wege. Die Lösung müssten eigentlich alle kennen: Bessere Beleuchtung, mehr Übersichtlichkeit, Rückschnitt von Hecken und Büschen, Spiegel an nicht einsehbaren Ecken, mehr Sensibilität in den Kommunen. Genau das macht moderne Gleichstellungspolitik aus. Sie nimmt Alltag ernst, macht Probleme sichtbar und entwickelt praktische Lösungen. 131 Maßnahmen liegen vor. Sie betreffen viele Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Arbeitswelt, Sicherheit, Mobilität, Ehrenamt, Kultur und Kommunalpolitik“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Alle Maßnahmen sind auf www.fokus-gleichstellung.de nachlesbar.

Schwesig: Wir müssen unsere Kinder besser schützen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Landtag ihre Forderung nach einer stärkeren Regulierung der Social-Media-Plattformen, mehr Medienkompetenz und einem Social-Media-Verbot bis zu einem Alter von 14 Jahren und einem jugendgerechten Einstieg bekräftigt.

„Der Staat hat eine Mitverantwortung für den Schutz unserer Kinder. Wir teilen diese Verantwortung mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und allen anderen, die mit Kindern zu tun haben. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, Kinder vor Gewalt zu schützen und Kindern sichere Räume für ihre Entwicklung zu garantieren – ob in der Familie, im Verein, auf der Straße oder in den Medien“, sagte Schwesig zur Begründung.

Die Landesregierung habe daher am Dienstag die Einsetzung einer Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ beschlossen. „Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Schule, Psychologie, Medizin und Medienpädagogik, dazu Eltern, Jugendvertretungen und die betroffenen Ressorts der Landesregierung. Bis Sommer soll uns die Kommission ihre Empfehlungen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung sozialer Medien vorlegen“, informierte die Ministerpräsidentin.

Kinder und Jugendliche seien in sozialen Medien Fehlinformationen, Hass und Hetze, Gewalt und Pornografie schutzlos ausgeliefert. „Ein Beispiel gibt die Studie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zu Cybergrooming. Etwa jedes vierte Kind hat schon sexualisierte Übergriffe von Erwachsenen im Internet erlebt“, berichtete die Ministerpräsidentin. „Und die Kinder fühlen sich damit allein gelassen.“

Zunächst einmal seien die Anbieter gefragt. „Plattformen sollten der Gesellschaft dienen und nicht umgekehrt. Das ist aber leider nicht die Wirklichkeit. Gerade die großen US-amerikanischen Plattformen weigern sich, für wirksame Alterskontrollen und jugendgerechte Angebote zu sorgen“, kritisierte Schwesig. Niemand könne erzählen, eine Kontrolle sei unmöglich. „Wenn die Plattformen in kürzester Zeit so viele Daten sammeln, dass sie mir gezielt Werbung unterjubeln, die genau meinen Suchanfragen im Internet entspricht, dann können sie auch mehr für den Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tun.“

Solange dies nicht verlässlich geregelt sei, plädiert die Ministerpräsidentin für ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahren. „Für die Jugendlichen von 14 bis 16 Jahren brauchen wir eine verpflichtende altersgerechte Ausgestaltung der Plattformen. Dazu gehören jugendgerechte Angebote und ein Verbot von Algorithmen, die übermäßige Nutzung fördern oder belohnen.“ Auf der Ministerpräsidenten-Konferenz Anfang März habe ein Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien eine klare Mehrheit gefunden. Nun sei es Aufgabe der Bundesregierung, zu verbindlichen Regelungen zu kommen.

Änderung KiföG: Erste Lesung im Landtag

Oldenburg: Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung schafft ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot

Schwerin – Der Landtag hat in Erster Lesung über den Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beraten. Mit der Novelle wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und somit auf einen Hortplatz für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser gilt ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe setzt das Land die Ganztagsförderung stufenweise um.

„Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung schaffen wir für alle Grundschulkinder ein zukunftsfähiges Betreuungsangebot. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben die Erstklässler Anspruch auf eine 40-stündige Förderung inklusive der Ferienzeiten, und das ohne Antragstellung und ohne Bedarfsprüfung. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das neue Gesetz sorgt für Bürokratieabbau in der Verwaltung und für Erleichterungen für Familien. „Mit der Änderung unterstützen wir die Eltern dabei, ihre Erwerbstätigkeit besser mit der Betreuung ihrer Kinder vereinbaren zu können. Gleichzeitig stärken wir das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, indem wir für Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zur Förderung von Grundschulkindern erleichtern“, so die Ministerin. Anders als in anderen Bundesländern können Eltern in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bei Bedarf einen Förderumfang von 50 Wochenstunden für ihre Kinder beantragen – Das wird auch weiterhin die meistgewählte Förderung sein.

In Mecklenburg-Vorpommern wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung überwiegend durch den Hort erfüllt. Die Hortförderung wird nach der vierten Jahrgangsstufe um die Zeit der Sommerferien erweitert, erstmals für die Sommerferien 2030. Krippe, Kindergarten und Hort bleiben weiterhin beitragsfrei. Bereits jetzt nehmen in Mecklenburg-Vorpommern 77,5 Prozent aller Kinder einen Hortplatz in Anspruch. Zum 1. Januar standen 51.000 Hortplätze zur Verfügung. Bis zum Jahr 2028 sollen noch über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw. erhalten werden. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030”, sagte die Ministerin.

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Circa 2.000 Plätze werden über das Investitionsprogramm bis 2029 neu gebaut oder gesichert. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre, erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten mehr Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die engere Zusammenarbeit von Schule und Hort. Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden. Dadurch eröffnen sich neue Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten, und örtliche Partner können einfacher eingebunden werden. Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag der Kinder und stärken das ehrenamtliche Engagement. Ganztägig arbeitende Grundschulen integrieren zusätzlich zum Unterricht pädagogische Angebote in den Tagesablauf.

Für eine enge Kooperation von Hort und Schule werden zudem Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren eingeführt. Mit insgesamt 28 Millionen Euro können Hortträger Erzieherinnen und Erzieher einstellen oder den Stundenumfang bei dem vorhandenen pädagogischen Personal aufstocken, um den Ganztag optimal zu koordinieren.

Das Land unterstützt die engere Zusammenarbeit durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ mit 480.000 Euro. Träger des Modellprojekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. Das Kompetenzzentrum übernimmt die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.

Außerdem sieht die KiföG-Änderung ab dem Jahr 2027 eine digitale Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Kita-Kindern vor. „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht es, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen. Öffentliche Mittel können wir dadurch noch gezielter für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung einsetzen“, sagte Simone Oldenburg.