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Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Schwesig würdigt positive Entwicklung in Wismar

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat zur Eröffnung des Schwedenfestes die positive Entwicklung Wismars gewürdigt: „Beim Schwedenfest zeigt Wismar, was es alles zu bieten hat. Und das ist viel. Da ist die wunderschön sanierte Altstadt, die von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt wurde. Der Hafen ist Wirtschaftsstandort mit dem Holzcluster, mit dem Technologiezentrum, dem Innovationsport und mit der Werft.

Dort hat im Juli der Marineschiffbauer TKMS einen großen Auftrag aus Kanada erhalten, um bis zu zwölf U-Boote zu liefern. Das bedeutet für Wismar die Chance auf mehr als 1.000 Arbeitsplätze zusätzlich.“ Wismar sei auch eine Stadt, die sich einen festen sozialen Zusammenhalt bewahrt hat, mit modernisierten Kitas und Schulen, mit Sport und ehrenamtlichem Engagement sowie Zusammenhalt zwischen den Generationen.

Sie begrüßte besonders die Gäste, die aus Schweden angereist waren. „Das Schwedenfest ist fester Bestandteil des Feriensommers in Mecklenburg-Vorpommern und das größte schwedische Fest außerhalb Schwedens“, sagte sie. Auch wenn die Zugehörigkeit der Hansestadt Wismar zum Königreich Schweden lange vorbei sei, ist das Fest ein guter Anlass, an die gemeinsame Geschichte zu erinnern. Zudem stehe das Fest für die Freundschaft zwischen Deutschland und Schweden.

„Frieden ist möglich. Das ist die Botschaft des Schwedenfestes. Es ist eine gute Botschaft, die nun schon zum 25. Mal in Wismar gefeiert wird. Das passt auch gut zu Mecklenburg-Vorpommern: Schließlich haben wir uns die Zusammenarbeit mit den Ostseestaaten in die Verfassung geschrieben. Mit unserer Ostseestrategie füllen wir diesen Auftrag mit Leben“, verdeutlichte die Regierungschefin in ihrem Grußwort.

Sie danke allen Organisatoren und Ehrenamtlichen vor allem der Deutsch-Schwedische Gesellschaft Wismar.

Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

Dr. Wolfgang Blank: „Mehr kommunale Mitsprache beim Ausbau der Windenergie“

Schwerin –  Mecklenburg-Vorpommern möchte den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie geben und damit die Akzeptanz vor Ort stärken. Das Kabinett hat heute beschlossen, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) auf den Weg zu bringen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen künftig auch Windenergieflächen mit planerischen Höhenbegrenzungen auf die bundesgesetzlichen Flächenziele angerechnet werden können.

Mecklenburg-Vorpommern will erreichen, dass Windenergieflächen künftig auch dann auf das vom Bund vorgegebene Flächenziel angerechnet werden können, wenn die Gemeinden dort die Höhe der Anlagen begrenzen. Bislang ist das nicht möglich – dadurch kann der Druck entstehen, zusätzliche Flächen für Windenergie auszuweisen.

„Mecklenburg-Vorpommern steht für einen klug ausgesteuerten Ausbau der Erneuerbaren. Die Menschen und die Gemeinden vor Ort müssen mitsprechen können, wenn sich in ihrer Nähe ein Windrad dreht. Die Anlagen werden leistungsfähiger, aber auch immer höher. Deshalb ist es wichtig, den Gemeinden mehr Möglichkeiten zu geben, selbst zu gestalten und beispielsweise über Bebauungspläne angemessene Höhenbegrenzungen festzulegen. Solche kommunalen Planungen dürfen nicht dazu führen, dass die Flächen anschließend nicht mehr auf die bundesweiten Ausbauziele angerechnet werden können.“ Das sagte Dr. Wolfgang Blank Minister für Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung.

Der Bund verpflichtet Mecklenburg-Vorpommern, bis Ende 2027 insgesamt 1,4 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Grundlage für die Berechnung der Flächenziele war eine Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und einem Rotordurchmesser von 165 Metern. Die technische Entwicklung ist inzwischen weiter fortgeschritten: Moderne Windenergieanlagen können deutlich höher sein. Besonders beim Repowering, also dem Ersatz älterer Anlagen durch neue und leistungsfähigere, kann es zu erheblichen Höhensprüngen kommen. Heute sind Anlagen von 270 Metern und mehr nicht ungewöhnlich.

Nach geltendem Bundesrecht können Flächen mit planerischen Höhenbegrenzungen grundsätzlich nicht auf die vorgeschriebenen Flächenziele angerechnet werden. Das betrifft auch kommunale Planungen über Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Gleichzeitig können sich Höhenbeschränkungen beispielsweise aus dem Schutz des Landschaftsbildes und bedeutender Denkmale oder aus Anforderungen der Luftverkehrssicherheit ergeben.

„Es ist schwer vermittelbar, wenn eine Gemeinde grundsätzlich bereit ist, Flächen für Windenergie auszuweisen, gemeinsam mit den Menschen vor Ort eine tragfähige Lösung entwickelt und diese Fläche am Ende wegen einer Höhenbegrenzung nicht auf das Flächenziel angerechnet werden kann. Genau das wollen wir ändern. Wir stärken damit die kommunale Planungshoheit, ohne die Ausbauziele abzusenken“, so Blank.

Konkret schlägt Mecklenburg-Vorpommern vor, das Windenergieflächenbedarfsgesetz so zu ändern, dass planerische Höhenbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden, ohne dass die betreffende Fläche ihre Anrechenbarkeit verliert. Maßstab soll das Verhältnis der vom Bund zugrunde gelegten Referenzanlage sein: Mit der nun vorgeschlagenen Regelung kann eine Gemeinde beispielsweise verbindlich festlegen, dass eine 275 Meter hohe Anlage mindestens 1.100 Meter von der Ortschaft entfern sein muss.

„Da, wo größere Anlagen sinnvoll und verträglich sind, sollen sie auch gebaut werden können. Aber wir wollen den Kommunen ein Instrument geben, mit dem sie örtliche Besonderheiten berücksichtigen und Konflikte frühzeitig lösen können. Das kann gerade beim Repowering helfen, Akzeptanz zu erhalten und gleichzeitig mit weniger, aber leistungsfähigeren Anlagen mehr erneuerbaren Strom zu erzeugen“, sagte Blank. Dazu trägt auch bei, dass wir bereits vor einem Jahr per Landesgesetz festgelegt haben, dass die Anlagen in MV auch beim Repowering mindestens 1.000 Meter von der Ortschaft entfernt sein müssen.“

Eine weitere Maßnahme der Landesregierung für eine höhere Akzeptanz der Menschen beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern ist die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, die im Frühjahr dieses Jahres beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass Gemeinden und Menschen finanziell am Bau von neuen Windenergieanlagen und Solarparks in ihrer Umgebung profitieren können.

Der Gesetzesantrag Mecklenburg-Vorpommerns soll dem Bundesrat zugeleitet und am 25. September 2026 erstmals beraten werden.

Hitzeschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich heute hinter die Forderung gestellt, Hitzeschutz, Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen. Im Land will die Landesregierung den 2025 auf den Weg gebrachten Gesundheitsbezogenen Hitzeschutzplan und die kürzlich beschlossene Klimaanpassungsstrategie konsequent umsetzen.

„Wir müssen entschiedene Maßnahmen ergreifen, um insbesondere ältere Menschen besser vor den Folgen von Hitzewellen zu schützen. Es geht darum, die öffentliche Infrastruktur, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besser gegen Hitze abzuschirmen. Wir brauchen ausreichend Bäume, Schattenplätze und Grünflächen auch in Städten. Hitze und Trockenheit haben auch Folgen für die Landwirtschaft. Auch hier müssen Folgen abgefedert werden. Bund, Länder und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung für Hitzeschutz, Klimaanpassung und Naturschutz. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag von Bundesminister Schneider. Das Land wird dazu eine Initiative für die nächste Bundesratssitzung vorbereiten“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Ich habe seit Jahren um diese neue Gemeinschaftsaufgabe gestritten und gekämpft. Ziel ist es Klima und Naturschutzmaßnahmen mit dem Bund, Ländern und Gemeinden effizient voranzubringen. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen in dieses Thema. Alles was wir sinnvoll in diesen Sektor investieren, hilft den Menschen, der Natur und am Ende dem Planeten, um zu überleben“, sagte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus.

„Der Klimawandel ist längst auch bei uns in MV angekommen mit längeren Hitze- und Trockenperioden, vermehrten Starkregenereignissen und tropischen Nächten. Wir haben uns im Land deshalb vor einigen Jahren auf den Weg gemacht, den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz als wichtiges, gesellschaftlich relevantes Thema zu behandeln und gemeinsam mit allen Akteuren im Sozialbereich Maßnahmen zu entwickeln. Daran gilt es nun anzuschließen, um den vorausschauenden Umgang mit Hitze als nationale Aufgabe und zentrale ressortübergreifende Herausforderung zu begreifen. Dabei geht es etwa um ein Förderprogramm Klimaanpassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ein Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden sozialer Dienstleister und den besseren Schutz von Beschäftigten gegen Hitze“ betonte die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Stefanie Drese.

„Klimaschutz und Klimaanpassung sind auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit. Wer in einer gut gedämmten Wohnung mit Garten lebt, kann sich vor extremer Hitze anders schützen als ein älterer Mensch in einer aufgeheizten Stadtwohnung. Und auch die Möglichkeiten der Kommunen, Vorsorge zu treffen und in Klimaanpassung zu investieren, sind unterschiedlich. Der Schutz vor Hitze, Trockenheit und Extremwetter darf aber weder vom Einkommen noch von den finanziellen Möglichkeiten vor Ort abhängen. Deshalb wollen wir Klimaanpassung und Naturschutz dauerhaft als gemeinsame staatliche Verantwortung von Bund und Ländern im Grundgesetz verankern. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe schafft dafür die zwingend notwendige verfassungsrechtliche Grundlage und ermöglicht es, die Kommunen langfristig und wirksam zu unterstützen“, erläuterte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jaqueline Bernhardt.

Mehr Zeit für Kinder, mehr Unterstützung für Familien

Land sichert Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und verbessert die Qualität in Krippe und Hort

Schwerin – Die Horte in Mecklenburg-Vorpommern haben eine neue Aufgabe übernommen. Seit 1. August 2026 sichern sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und damit auf einen Hortplatz.

„Für Eltern ist es wichtig, dass ihre Kinder gut betreut und gefördert werden, während sie arbeiten. Ganztagsbetreuung schafft Verlässlichkeit und hilft dabei, Berufs- und Privatleben besser zu vereinbaren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In Mecklenburg-Vorpommern sind wir mit unserem Hortplatzangebot sehr gut aufgestellt. Jedes Kind erhält einen Platz. Wir haben Strukturen geschaffen, damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann.“

51.000 Hortplätze und weitere Investitionen

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst eine Förderung im Umfang von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Die Förderung von 40 Stunden erfolgt unabhängig vom Bedarf der Eltern und auch in den Ferien, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

„Familien sollen nicht erst Formulare ausfüllen müssen, damit Kinder verlässlich betreut und gefördert werden können. Die 40-Stunden-Förderung steht ihnen grundsätzlich zu – auch in den Ferien“, so Simone Oldenburg. „Anders als in anderen Bundesländern haben Eltern bei uns jedoch die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen. Viele Eltern sind darauf angewiesen. In diesen Fällen gibt es wie bisher eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt. Der festgestellte Bedarf gilt dann auch in den Ferien.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 51.000 Hortplätze. Bis zum Jahr 2028 werden über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw.  erhalten. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030“, erläuterte die Ministerin.

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land beteiligt sich mit 11,7 Millionen Euro. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten haben somit Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.

Kleinere Gruppen, mehr Zeit für jedes Kind

Mit dem neuen Kita-Jahr verbessert das Land die Qualität der Betreuung und Förderung in Krippe und Hort. Ab Januar 2027 betreut und fördert eine Fachkraft in der Krippe durchschnittlich fünf Kinder statt bislang sechs. Im Hort verbessert sich das Verhältnis ab August 2027 von durchschnittlich 1:22 auf 1:21. Dafür stellt das Land jährlich mehr als 40 Millionen Euro bereit.

„Jedes Kind verdient Aufmerksamkeit, eine gute Begleitung und Unterstützung. Kleinere Gruppen geben den Fachkräften genau dafür mehr Möglichkeiten“, betonte Simone Oldenburg. „Das ist ein großer finanzieller Kraftaufwand für das Land – aber einer, der direkt bei den Kindern ankommt.“

Für die Umsetzung gelten verlässliche Übergangsfristen, damit Kommunen und Träger ausreichend Zeit haben, eventuell zusätzliches Personal zu gewinnen und die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorzunehmen.

Bund muss auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Bei der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesförderung und der Verbesserung der Startchancen forderte Bildungsministerin Simone Oldenburg den Bund auf, die Länder nicht weiter zu belasten. Mit dem geplanten Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesförderung eingeführt werden.

„Die Mittel von rund zwei Milliarden Euro jährlich müssen auch künftig verlässlich zur Verfügung stehen, damit die Länder die Qualität in den Einrichtungen weiterentwickeln und eine auskömmliche Ausstattung sicherstellen können. Wer neue Aufgaben und Standards vorgibt, muss auch dauerhaft für deren Finanzierung sorgen.“ Nach den jetzigen Plänen würden die Länder bis zum Jahr 2034 sieben Milliarden Euro weniger erhalten als ursprünglich vorgesehen. „Das ist nur noch die Hälfte des angekündigten und bereits verhandelten Geldes. So verbessert man nicht die Startchancen von Kindern“, sagte Oldenburg.

Schwimmen, Niederdeutsch und Lesefreude werden weiter gefördert

Auch erfolgreiche Kita-Projekte des Landes werden fortgesetzt. In den „Schwimmstarter-Kitas“ werden Kinder früh an freie Gewässer gewöhnt, damit sie sich später angstfrei in Seen, im Meer oder im Schwimmbad bewegen können und zu sicheren Schwimmerinnen und Schwimmern werden. In diesem und im kommenden Jahr hat das Land die jährliche Förderung auf jeweils 30.000 Euro verdoppelt. In Kooperation mit der Stiftung Deutschland Schwimmt bietet es zweimal jährlich die Weiterbildung zur/zum „Instruktorin/Instruktor – Wassergewöhnung“ an. Für das Jahr 2026 liegen 17 Anträge von Einrichtungen vor, im Jahr 2027 bereits 22. Seit 2024 sind die zur Verfügung gestellten Mittel jedes Jahr vollständig ausgeschöpft worden.

Mit dem Modellprojekt „Niederdeutsch-Kitas“ unterstützt das Land seit 2025 Angebote in Kitas und in der Kindertagespflege, die durch spielerische und kreative Ansätze die Beschäftigung mit der niederdeutschen Sprache stärken und das Bewusstsein für die niederdeutsche Kultur fördern. Pro Jahr stehen 15.000 Euro zur Verfügung. Eine Einrichtung kann eine Förderung von bis zu 1.500 Euro erhalten. Für 2026 liegen zehn Anträge vor.

Auch das Kita-Modellprojekt „Lesereise M-V“ wird fortgesetzt. Alle vier- bis fünfjährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen erhalten ein Geschichtenbuch mit dem Titel „Blätter rascheln laut und leise. Mach dich auf die Lesereise!“. Das Buch enthält Geschichten, Reime, Bilder und Rätsel, die zum Mitmachen, Nachdenken und Erzählen anregen. Es begleitet Kinder beim Übergang von der Kita in die Grundschule und führt altersangemessen an das Lesen heran. Das Projekt ist ein wichtiger Teil der umfassenden Sprachbildungsstrategie des Landes, die die Sprach- und Lesekompetenz bereits in der Kita stärkt.

Verfahren zur Feststellung des Sprachstands

Das Land führt auch die 118 Sprach-Kitas weiter. Dort leisten 140 Sprachfachkräfte eine gezielte Sprachförderung bei Kindern, die einen erhöhten Bedarf haben. Die Sprach-Kitas sind in Verbünden zusammengeschlossen, in denen sie von Sprachfachberatungen begleitet werden. In den Sprach-Kitas testen die Sprachfachkräfte ein Verfahren, mit dem der Sprachstand von Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren festgestellt werden kann. Ziel ist es, ein verlässliches, praxistaugliches Instrument für die Einschätzung sprachlicher Kompetenzen zu schaffen. Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird das Verfahren durch das Sozialpädagogische Institut Berlin.

Gute Bedingungen für Kinder und Familien

Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf eine starke Kita-Landschaft verweisen. Derzeit werden 109.148 Kinder in 1.123 Kindertageseinrichtungen und weitere 1.448 Kinder bei 461 Kindertagespflegepersonen betreut und gefördert. Trotz sinkender Kinderzahlen konnten die Kita-Träger mehr als 1.200 Stellen für pädagogische Fachkräfte besetzen.

Die Fachkraftquote in den Kitas ist weiterhin hoch: 95,7 Prozent der 13.294 Beschäftigten sind ausgebildete pädagogische Fachkräfte, 4,3 Prozent sind pädagogische Assistenzkräfte. „Gute Bildung und Betreuung beginnen nicht erst in der Schule. Sie beginnen mit Erzieherinnen und Erziehern, die Kinder stärken, begleiten und ihnen Sicherheit geben. Unser ausgebildetes Personal in den Kitas sichert jeden Tag die hohe Qualität der Betreuung und Förderung ab.“

Zufriedenheit der Eltern mit dem Kita-Angebot

Die aktuelle Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts weist eine hohe Zufriedenheit der Eltern mit dem Kita-Angebot in Mecklenburg-Vorpommern nach. Für die repräsentative Studie werden deutschlandweit jedes Jahr Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Ende der Grundschule befragt. So sind nirgendwo in Deutschland Eltern zufriedener mit den Öffnungszeiten der Kitas als in Mecklenburg-Vorpommern. Die durchschnittliche Öffnungszeit liegt bei 11,2 Stunden pro Tag und damit bei mehr als zwei Stunden über dem bundesweiten Durchschnitt.

Auch bei der Verlässlichkeit führt MV bundesweit die Statistik an, weil Kitas nicht geschlossen werden, wenn Erzieherinnen und Erzieher ausfallen. Zudem sorgen die geringsten Schließzeiten für eine große Planungssicherheit. Während Eltern in anderen Bundesländern im Schnitt über 23 Tage Schließzeiten überbrücken müssen, sind es in Mecklenburg-Vorpommern nur ca. 11 Tage im Jahr.

„Familien brauchen keine Betreuung, auf die sie sich nur sporadisch verlassen können. Sie brauchen Angebote, die funktionieren und zu ihrem Alltag passen“, betonte Oldenburg. „Wenn Eltern in Mecklenburg-Vorpommern mit den Öffnungszeiten und der Verlässlichkeit unserer Kitas im bundesweiten Vergleich besonders zufrieden sind, zeigt es, dass unsere familienfreundliche Politik ankommt. Dennoch müssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, damit die Gruppen kleiner werden. Große Gruppen sind eine berechtigte Kritik in der Kinderbetreuungsstudie.“

Bei den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten von mehr als 45 Stunden wöchentlich weist Mecklenburg-Vorpommern die höchsten Werte aller Bundesländer auf: Bei den Kindern unter drei Jahren sind es 75,3 Prozent, bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind es 78 Prozent.

Beim Platzangebot für Kinder schneidet Mecklenburg-Vorpommern in der Studie ebenfalls besonders gut ab. Mit 9,1 Quadratmetern Innenfläche pro Kind bietet das Land deutschlandweit die größte Bewegungs- und Entfaltungsfläche in Kitas. „Wir sichern den Kleinsten den größten Freiraum. Kinder brauchen Gelegenheit zum Spielen, Bewegen, Entdecken und Lernen. Unsere Kitas bieten im Schnitt 200 Quadratmeter mehr Innenfläche als der bundesweite Durchschnitt. Das belegt, dass unsere Kita-Träger auf besonders gute Bedingungen für die Entwicklung der Kinder setzen“, so Oldenburg.

Beitragsfreiheit bleibt bestehen

Die Beitragsfreiheit bleibt ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Familienpolitik des Landes. Seit mehr als sechs Jahren sind Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten und Hort gebührenfrei. Die Beitragsfreiheit wird allein durch das Land finanziert. Hierfür wendet das Land aktuell ca. 250 Millionen Euro im Jahr auf.

„Eltern sparen je Kind 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist eine echte Entlastung, auf die sich die Familien bei uns im Land verlassen können. Sie ist zudem ein Beitrag zur Chancengleichheit, denn bei uns ist Bildung für alle von Anfang an kostenfrei“, so die Bildungsministerin.

Das gute Kita-Angebot ist möglich, weil das Land die Ausgaben für die Kindertagesförderung von Jahr zu Jahr weiter erhöht hat. Im Jahr 2025 stieg der Landesanteil von 54,5 Prozent auf 55,2 Prozent. Damit standen knapp 543 Millionen Euro für die Bildung, Betreuung und Förderung in der Kita bereit. Zusammen mit dem Anteil der Kommunen wurden im Jahr 2025 sogar 965 Millionen Euro für die Kitas bereitgestellt.

Wegweiser für Eltern aufgelegt

Mit der Broschüre „Mein Kind kommt in die Kita“ hat Mecklenburg-Vorpommern einen Wegweiser für Familien aufgelegt, deren Kinder künftig in einer Kita oder bei einer Kindertagespflegeperson betreut und gefördert werden. Die Broschüre gibt Orientierung und unterstützt Eltern dabei, diesen neuen Lebensabschnitt gemeinsam mit ihrem Kind zu gestalten. Eltern erhalten Informationen, warum ein Kitabesuch gut für Kinder und für sie ist, welche Rechte sie haben, wie das Anmeldeverfahren abläuft oder wie der Übergang in die Kindertageseinrichtung gelingt. Die Broschüre steht online zum Download bereit oder kann im Bildungsministerium bestellt werden.

Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Bau hat ein Hinweispapier für Gemeinden erarbeitet, das ihnen als Hilfestellung bei der kommunalen Regulierung und Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen dienen soll.

„In vielen Gesprächen vor Ort habe ich erlebt, dass der Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen die Gemeinden immer wieder vor Herausforderungen stellt. Sogenannte Rollladensiedlungen und Geisterstädte führen zu großem Unmut, insbesondere in Anbetracht von Wohnungsknappheit und explodierenden Preisen. Die Bevölkerung vor Ort findet dadurch oft keine Bleibe. Mit dem Papier wollen wir die Gemeinden über ihren kommunalen Handlungsspielraum informieren und bei der Auswahl der verschiedenen Steuerungsinstrumente unterstützen“, so Landesbauminister Christian Pegel.

In dem Papier werden die rechtlichen Instrumente erläutert, die den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, des Zweckentfremdungsgesetzes M-V und des Kommunalabgabengesetzes M-V zur Verfügung stehen.

„Soziale Erhaltungssatzung, Fremdenverkehrssatzung, bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen, Zweckentfremdungssatzung und Zweitwohnungssteuersatzung bieten unterschiedliche Möglichkeiten, um steuernd Einfluss nach den gemeindlichen Vorstellungen zu nehmen. Sie stellen Kommunen aber auch häufig vor praktische und rechtliche Herausforderungen. Hier wollen wir Hilfe anbieten. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise, des Städte- und Gemeindetags M-V und des Landkreistags M-V, die sich mit ihrer Expertise konstruktiv in die Erarbeitung einbrachten“, so der Minister.

Landeslisten für Landtagswahl stehen fest

Nach Entscheidung des Landesverfassungsgerichts: Weg frei für den Stimmzetteldruck und Beginn der Briefwahl

Schwerin – Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat heute die Verfassungsbeschwerde der Partei „Lobbyisten für Kinder“ auf Zulassung zur Landtagswahl am 20. September 2026 verworfen, womit auch der Antrag auf einstweilige Anordnung gegenstandslos ist.

Die Landesliste war zuvor durch den Landeswahlausschuss wegen Fristversäumnisses zurückgewiesen worden. Damit stehen nun die 19 zugelassenen Landeslisten endgültig fest und es liegt die erforderliche Rechtssicherheit vor.

„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts schafft für die Wahlbehörden die maßgebliche Handlungssicherheit, um das Wahlverfahren geordnet fortzuführen“, betont Innenminister Christian Pegel.

„Sämtliche Vorbereitungen in den Kommunen sind getroffen, sodass die Aufträge an die Druckereien jetzt unverzüglich herausgehen. Unser oberstes Ziel ist es, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Unterlagen für die Briefwahl nun auf schnellstem Wege zur Verfügung gestellt werden können.“

Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter geben den Druck der Stimmzettel umgehend fei. Parallel bereiten die Gemeindewahlbehörden den Versand vor, damit die Ausgabe der Briefwahlunterlagen unmittelbar nach Anlieferung der Stimmzettel starten kann.

Neue Informationsplattform zu hybriden Bedrohungen gestartet

Innenministerium informiert Bürgerinnen und Bürger vor der Landtagswahl über hybride Bedrohungen und ausländische Desinformation

Schwerin – Das Innenministerium M-V hat die neue Informationsplattform „Resilient gegen hybride Bedrohungen“ veröffentlicht. Sie informiert Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Formen hybrider Bedrohungen es gibt, wie Desinformation erkannt werden kann und was im Umgang mit entsprechenden Inhalten zu beachten ist. Darüber hinaus finden sich auf der Plattform Schutzempfehlungen, Kontaktdaten zu behördlichen Hilfsangeboten und eine Datenbank mit weiterführenden Informationen.

Die neue Informationsplattform „Resilient gegen hybride Bedrohungen“ steht unter Ministerium für Inneres und Bau – Regierungsportal M-V öffentlich zur Verfügung.

Innenminister Christian Pegel: „Desinformation begegnet uns heute täglich im Internet. Gerade vor einer Wahl müssen die Menschen erkennen können, ob eine Information stimmt, woher sie kommt und was möglicherweise dahintersteckt. Mit unserer neuen Plattform wollen wir dabei Orientierung geben und verlässliche Informationen an einer Stelle zugänglich machen.“

Das Innenministerium M-V hat bereits am 11. Juni 2026 im Rahmen der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts M-V über die erhöhte Gefährdungslage im Bereich hybrider Bedrohungen informiert. Mit seinem aktuellen Warnhinweis vom 12. August 2026 bestätigt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausländische Einflussoperationen auf die bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Niedersachsen. Seit Juni 2026 hat das BfV mehrere Manipulationswellen registriert, die darauf abzielen, die Bevölkerung zu verunsichern und zu polarisieren, um hierdurch auf ihr Wahlverhalten Einfluss zu nehmen.

Die Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler erfolgt vor allem durch Desinformation, d. h. die Verbreitung von falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen. Die Verbreitung dieser „Fakes“ erfolgt überwiegend über die Sozialen Medien wie z. B. die Plattform X, aber auch über Messenger-Dienste.

Auch Bilder, Videos und Audiodateien können inzwischen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert werden. Solche Inhalte lassen sich anschließend schnell und in großer Zahl verbreiten. Für Nutzerinnen und Nutzer ist deshalb nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Inhalt echt ist, verändert wurde oder aus welchem Zusammenhang er stammt.

Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Deutschland werden unterschiedliche Themen für Desinformationskampagnen genutzt. Dazu gehört insbesondere die Diskreditierung von Kandidatinnen und Kandidaten. Auch auf die Spaltung von Ost- und Westdeutschen wird gezielt.  Weitere Anknüpfungspunkte sind die wirtschaftliche Lage in Deutschland und die deutsche Unterstützung für die Ukraine.

Mit näher rückendem Wahltermin werden ausländische Akteure erwartungsgemäß versuchen, Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl zu wecken. Insbesondere die Auszählung der Stimmen wird wahrscheinlich dabei zum Gegenstand irreführender Behauptungen werden. Ziel solcher Kampagnen ist es, das Vertrauen in die Wahl, ihre Ergebnisse und die zuständigen Institutionen zu schwächen.

Das Land hat zum Schutz der Landtagswahl bereits umfangreiche Vorkehrungen getroffen. Ziel ist es, entsprechende Aktivitäten frühzeitig zu erkennen, die zuständigen Stellen und die Bevölkerung zu informieren und die Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen zu stärken.

Mit der neuen Informationsplattform wird die Informationsarbeit des Innenministeriums für die Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut. Sie bündelt Informationen zu hybriden Bedrohungen und zeigt auf, wo verlässliche Informationen und Unterstützung zu finden sind.

In den kommenden Wochen wird das Innenministerium die Informationsarbeit auch über die sozialen Medien fortsetzen und dort über die Gefahren von Desinformation im Internet sowie den Umgang mit entsprechenden Inhalten informieren.

Schwesig: Am Ende war der Wunsch nach Freiheit stärker als Beton

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an den Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 erinnert.

„Mit dem Bau der Berliner Mauer wurde die deutsche Teilung für 28 Jahre zementiert. Sie war das Symbol für Unfreiheit in der DDR. Wir erinnern an diesem Tag an alle, die beim Versuch, die Mauer oder die innerdeutsche Grenze zu überwinden, ums Leben gekommen sind oder in Folge von  Fluchtversuchen verletzt, inhaftiert oder drangsaliert wurden“, erklärte die Ministerpräsidentin heute in Schwerin.

„28 Jahre später waren es erst einige wenige und dann viele mutige Menschen in der DDR, die auf die Straße gingen und die Mauer einrissen. Am Ende war der Wunsch nach Freiheit stärker als aller Beton. Zugleich war der Fall der Mauer der erste Schritt auf dem Weg zur Deutschen Einheit. Die Mauer stand lange. Aber sie hat die Verbindungen zwischen Ost und West nie vollständig abreißen lassen“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Inzwischen seien fast 37 Jahre seit dem Fall der Mauer vergangen. „Wer jünger ist als Mitte 40, wird sich kaum mehr an die Mauer und die deutsche Teilung erinnern können oder hat diese Zeit nicht erlebt. Es ist schön, dass eine Reise von Schwerin nach Hamburg oder von Rostock nach München heute die selbstverständlichste Sache der Welt ist. Wir haben das große Glück, dass wir heute in einem vereinten Deutschland in Frieden, Freiheit und Demokratie leben. Das müssen wir uns unbedingt bewahren“, erklärte die Ministerpräsidentin.