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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Bund und M-V schließen Vereinbarung zur Verwaltungsdigitalisierung

Kooperation soll Bürokratieabbau, Digitalisirung der Verwaltung und Modernisierung der Rechtssetzung beschleunigen

Schwerin – Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern haben heute im Schweriner Schloss eine Vereinbarung zur vertieften Zusammenarbeit bei der Verwaltungsmodernisierung unterzeichnet. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen schneller zu digitalisieren, bürokratische Belastungen abzubauen, die Qualität der Rechtsetzung zu verbessern und die Serviceorientierung der öffentlichen Verwaltung weiter zu stärken.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung vom Parlamentarischen Staatssekretär des BMDS, Philipp Amthor, und vom Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Heiko Geue.

Die Vereinbarung setzt konkrete Schwerpunkte bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. So planen die Partner, bis Ende März 2027 fünf Verwaltungsleistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen flächendeckend digital bereitzustellen. Dabei handelt es sich um die häufig nachgefragten Leistungen Ummeldung, Baugenehmigung, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Grundsicherung im Alter.

Der kommunale Zweckverband eGo-MV wird als sogenannter „Generalunternehmer“ des Landes die notwendigen Strukturen aufbauen, um die flächendeckende Anbindung der notwendigen Onlinedienste in den vielen kommunalen Ämtern zu unterstützen. Diese fünf Leistungen sollen somit nur der erste Schritt sein, um dann auch weitere kommunale Leistungen flächendeckend bereitstellen zu können. Damit werden alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen – egal wo sie wohnen – von einfacheren, schnelleren und medienbruchfreien Verwaltungsprozessen profitieren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung der Rechtsetzung. Mecklenburg-Vorpommern wird einen digitalen Gesetzgebungskreislauf entwickeln, erproben und evaluieren. Darüber hinaus soll die Transformation und Pflege von Rechtslogiken in maschinenlesbarem Code mithilfe künstlicher Intelligenz vorangetrieben werden. Ziel ist es, gesetzliche Regelungen künftig digitaler, verständlicher und effizienter umsetzbar zu gestalten.

Auch beim Bürokratieabbau wollen das BMDS und Mecklenburg-Vorpommern ihre Zusammenarbeit vertiefen. Auf Basis des in Mecklenburg-Vorpommern bereits eingeführten Bürokratiechecks sollen bürokratische Hürden frühzeitig erkannt und möglichst vermieden werden. Dabei wird auch berücksichtigt, dass Entlastungen an einer Stelle nicht zu zusätzlichen Belastungen an anderer Stelle führen dürfen. Gesetze und Verwaltungsverfahren sollen dadurch einfacher, praxistauglicher und besser für die digitale Umsetzung gestaltet werden.

Die Partner vereinbarten außerdem einen kontinuierlichen fachlichen Austausch zur Erprobung und Weiterentwicklung des Ansatzes „Law as Code“. Hierfür wird ein strukturierter Austauschprozess auf Fachebene etabliert, um Erfahrungen zu teilen und gemeinsame Standards weiterzuentwickeln.

Das BMDS wird darüber hinaus sein zentrales Schulungsangebot zur besseren Rechtsetzung für eine landesseitige Nachnutzung öffnen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf digitalen Werkzeugen für die Rechtsetzung, die künftig gemeinsam weiterentwickelt und eingesetzt werden sollen.

Parlamentarischer Staatssekretär Philipp Amthor: „Die Wirksamkeit der Digitalisierung der staatlichen Verwaltung wird für die Bürgerinnen und Bürger vor allem vor Ort erlebbar – in den Ländern und in ihren Kommunen. Eine gute Abstimmung von Bund und Ländern ist deshalb eine Gelingensbedingung für erfolgreiche Staatsmodernisierung. Dass Mecklenburg-Vorpommern die Verwaltungsdigitalisierung nun im Miteinander mit der Bundesregierung noch stärker vorantreibt und eine verstärkte politische Zusammenarbeit mit dem Bund vereinbart hat, liegt insoweit nicht nur im Interesse des Landes, sondern auch im Bundesinteresse. Gemeinsam beschleunigen Bund und Länder die Verwaltungsmodernisierung und machen Deutschland einfacher, digitaler und leistungsfähiger.“

Minister Dr. Heiko Geue: „Unser Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weniger Zeit mit Anträgen, Formularen und Bürokratie verbringen und Verwaltungsleistungen schneller, einfacher und vollständig digital nutzen können. Genau darum geht es in der heutigen Vereinbarung mit dem Bund: Wir wollen Verwaltungsleistungen schneller und flächendeckend digital verfügbar machen, Bürokratie abbauen und neue Wege in der Rechtsetzung gehen. Die Entwicklung eines digitalen Gesetzgebungskreislaufs und die Erprobung von ‚Law as Code‘ bieten die Chance, Gesetze künftig verständlicher, effizienter und digital umsetzbar zu gestalten. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die den Menschen das Leben einfacher macht und Unternehmen von unnötigen Belastungen entlastet.“

Mecklenburg-Vorpommern tritt Allianz gegen Einsamkeit bei

Kabinett beschließt Erstunterzeichnung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird Erstunterzeichner der bundesweiten Allianz gegen Einsamkeit. Das Landeskabinett hat heute (am Dienstag) dem Beitritt zugestimmt. Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte die Entscheidung als wichtigen Schritt im gemeinsamen Engagement gegen Einsamkeit und für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Einsamkeit stellt eine zunehmende gesellschaftliche Herausforderung dar, die Menschen aller Altersgruppen und Lebenslagen betrifft und unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer hat“, erklärte Drese nach der Kabinettssitzung. Sie könne erhebliche negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit, die gesellschaftliche Teilhabe sowie das Vertrauen in demokratische Institutionen haben.

In Mecklenburg-Vorpommern bestehen nach Angabe von Drese aufgrund struktureller Besonderheiten besondere Herausforderungen: eine geringe Bevölkerungsdichte, ein überdurchschnittlich hoher Anteil älterer Menschen sowie ein hoher Anteil alleinlebender Personen erhöhen das Risiko sozialer Isolation.

„Deshalb haben wir frühzeitig das Thema Einsamkeit in den Fokus gerückt und einen ‚Runden Tisch gegen Einsamkeit im Alter‘ eingerichtet“, sagte Drese. Unter breiter Beteiligung von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden umfassende Analysen durchgeführt und konkrete Handlungsempfehlungen zur Prävention und Linderung von Einsamkeit erarbeitet.

„Mit der frühzeitigen Beteiligung des Landes als Erstunterzeichner der bundesweiten Allianz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt“, betonte die Ministerin. Damit werde eine aktive Mitwirkung an der Ausgestaltung der bundesweiten Aktivitäten ermöglicht sowie eine sichtbare Positionierung des Landes im Themenfeld Einsamkeit.

Mit der Mitgliedschaft erhält das Land Zugang zu einem bundesweiten Netzwerk aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Gleichzeitig können eigene Aktivitäten im Bereich der Einsamkeitsprävention eingebracht, weiterentwickelt und öffentlich sichtbar gemacht werden.

Die Allianz gegen Einsamkeit wurde auf Initiative des Bundes ins Leben gerufen. Sie bringt Länder, Kommunen, Verbände, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und weitere Akteure zusammen, um Kräfte gegen Einsamkeit zu bündeln, Erfahrungen auszutauschen und wirksame Maßnahmen weiterzuentwickeln. Grundlage bildet die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit, die seit 2023 umgesetzt wird. Ziel der Allianz ist es, das Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, Präventionsangebote auszubauen und bestehende Hilfs- und Unterstützungsstrukturen besser zu vernetzen.

„Von zentraler Bedeutung sind dabei wohnortnahe Begegnungsangebote und eine starke Zivilgesellschaft. Gerade in unserem Flächenland sind soziale Netzwerke, Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliches Engagement unverzichtbar. Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren, Bürgertreffs, Vereine und viele weitere Begegnungsorte schaffen Räume für Gemeinschaft und wirken Einsamkeit aktiv entgegen“, so die Ministerin.

Drese kündigte an, das Thema auch weiterhin öffentlich sichtbar zu machen. „Mit unserem Fachtag ‚Gemeinsam statt einsam – für soziale Teilhabe‘ am 19. Juni im Landtag werden wir weitere Erkenntnisse gewinnen und den Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft vertiefen.“

Die Ministerin unterstrich abschließend: „Einsamkeit hat viele Ursachen. Deshalb gibt es auch nicht die eine Lösung. Entscheidend ist ein breites Bündel an Maßnahmen, die Begegnungen ermöglichen, Teilhabe fördern und Menschen miteinander verbinden. Daran arbeiten wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits heute an vielen Stellen – und dieses Engagement werden wir gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern weiter ausbauen.“

Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt wird umgesetzt

Das Kabinett beschloss die Landesstrategie: „Maßnahmen umfassen alle Lebensbereiche“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt

Schwerin – Das Landeskabinett hat die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) beschlossen. Damit wurde der dritte Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in M-V fortgeschrieben. Gleichzeitig erfüllt Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir stärken den Schutz gegen sexualisierte und häusliche Gewalt weiter. Mit der Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention schaffen wir Transparenz durch die Darstellung von über 100 etablierten und neuen Maßnahmen aller zuständigen Ressorts zum Gewaltschutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Durch die Bündelung konkreter Maßnahmen, Zielsetzungen und Zuständigkeiten erhöhen wir die Verbindlichkeit und Wirksamkeit staatlichen Handelns“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettssitzung.

„Die Landesstrategie ist ein Dreiklang aus Prävention, Unterstützung in Intervention. Die Maßnahmen reichen von der Weiterentwicklung präventiver Angebote in Kindertagesstätten und Grundschulen bis hin zur Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des neuen Landeskinderschutzgesetzes. Unterstützung wird der erleichterte Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung für minderjährige Gewaltopfer geben. Interventionen erfolgen z.B. durch die Polizei, die künftig gewaltausübende Person mittels elektronischer Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten ‚Fußfessel‘, beobachten kann“, zählt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt auf.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vereint auch zentrale aktuelle Gesetze der Landesregierung. Hervorzuheben wäre hierbei das Gesetz zur Stärkung des Kinderschutzes. Es sieht unter anderem Gewaltschutzkonzepte in Vereinen, etwa Sportclubs vor, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten. Mit dem Wohnformen- und Teilhabegesetz M-V werden etwa Gewaltschutzkonzepte in der Pflege sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eingeführt.

Auch die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist ein wichtiger Baustein der Strategie. Die Umsetzungsstrategie ist, begleitet durch die IK-Koordinierungsstelle des Landes, in einem umfassenden Beteiligungsprozess vorbereitet worden. Ein ausdrücklicher Dank geht an die beteiligten Ministerien und die Vertretenden der Zivilgesellschaft“, so die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser.

„Mit der Verabschiedung der IK-Landesstrategie ist gleichzeitig der Auftrag verbunden, die geplanten Maßnahmen aktiv zu begleiten. Die Strategie ist dynamisch. Sie wird evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt, um aktuellen Herausforderungen und Bedarfen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern gerecht zu werden. Der bestehende Landesrat zur Umsetzung der IK-Landesstrategie soll den Prozess weiter begleiten.

Mit Blick auf die Wirksamkeit und Überprüfbarkeit dieser Landesstrategie über die aktuelle Wahlperiode hinaus ist eine stufenweise Evaluierung der Strategie vorgesehen. Die erste Evaluierung soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der IK-Landesstrategie und anschließend alle fünf Jahre erfolgen. Denn der Schutz vor sexualisierter oder häuslicher Gewalt kann gar nicht umfassend genug sein“, stellt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt klar.

M-V schafft klare Regelungen für schnelles Handeln nach Wolfsrissen

Schwerin – Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes hat der Bund neue Möglichkeiten geschaffen, um nach Wolfsrissen schneller und zielgerichteter reagieren zu können. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die zuständigen Behörden und beteiligten Institutionen über die Umsetzung der neuen Regelungen informiert. Zur Unterstützung der Akteure vor Ort wurden „Hinweise zur Umsetzung Wolf im Jagdrecht“ herausgegeben.

Ziel ist es, Nutztiere wirksam zu schützen und gleichzeitig den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu sichern.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Der Wolf gehört inzwischen dauerhaft zur Natur in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig tragen unsere Weide­tierhalter täglich Verantwortung für ihre Tiere und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Kern der Hinweise ist eine klare und praxisnahe Vorgehensweise für den Fall, dass nachweislich ein Wolf trotz ausreichender Schutzmaßnahmen Schäden in Nutztierbeständen verursacht. Voraussetzung bleibt eine fachliche Begutachtung des Vorfalls. Dabei muss festgestellt werden, dass tatsächlich ein Wolf für den Schaden verantwortlich war und die betroffenen Tiere durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren.

Liegen beide Voraussetzungen vor, können Maßnahmen künftig unmittelbar nach der Begutachtung eingeleitet werden. So sollen weitere Schäden verhindert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass Eingriffe gezielt und verhältnismäßig erfolgen.

„Wer seine Tiere schützt und dennoch von Wolfsschäden betroffen ist, erwartet zu Recht, dass der Staat handlungsfähig ist. Die neuen Regelungen schaffen dafür zusätzliche Möglich­keiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, so Backhaus.

Der Minister betont zugleich, dass ein ausreichender Herden­schutz weiterhin die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Schäden bleibt. Wirksame Zäune und weitere Schutzmaßnahmen bilden auch künftig die Grundlage einer nachhaltigen Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern.

Parallel arbeitet das Land gemeinsam mit Fachbehörden, Wissen­schaftlern, Landnutzern, Jagd- und Naturschutzverbänden an einem landesweiten Wolfsmanagementplan. Dieser soll künftig einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dem Wolf in Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Mit der jüngsten Entschei­dung des Landtages zur Änderung des Landesjagdgesetzes wurden dafür weitere wichtige rechtliche Voraussetzungen geschaffen.

„Unser Ziel ist ein transparentes, verlässliches und praxisnahes Wolfsmanagement. Die Menschen im ländlichen Raum müssen darauf vertrauen können, dass Probleme erkannt und gelöst werden. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung für den Erhalt einer geschützten Wildtierart. Beides gehört zusammen“, betont Backhaus.

Am 2. April 2026 trat das geänderte Bundesjagdgesetz in Kraft. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine schnellere Reaktion auf Wolfsrisse. Voraussetzung sind der Nachweis eines Wolfsrisses durch einen fachkundigen Gutachter sowie das Vorhandensein angemessener Herdenschutzmaßnahmen. Mecklenburg-Vorpommern setzt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben um und hat mit der Landtagsentscheidung zur Änderung des Landesjagdgesetzes bereits weitere wichtige Weichen für ein rechtssicheres Wolfsmanagement gestellt.

Schwesig/Blank: Gesundheitswirtschaft zeigt Stärke und Zukunftskraft

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat sich in dieser Woche erneut als bedeutender Standort der Gesundheitswirtschaft präsentiert. Zur 21. Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft kamen mehr als 600 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesundheitsversorgung nach Rostock. Die Veranstaltung gilt als eines der wichtigsten Branchentreffen Deutschlands und macht die Innovationskraft einer Branche sichtbar, die zu den wichtigsten Wachstumsmotoren des Landes zählt.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank zogen heute eine positive Bilanz. „Die Gesundheitswirtschaft ist eine entscheidende Zukunftsbranche für Mecklenburg-Vorpommern. Dank der engen Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesundheitsversorgung sind wir für die kommenden Jahre gut aufgestellt. Auch die 21. Ausgabe der Nationalen Branchenkonferenz war eine perfekte Plattform für Austausch, Vernetzung und neue Impulse. Hier entstehen Netzwerke, Kooperationen und Ideen, die weit über die Veranstaltung hinaus wirken und den Gesundheitsstandort Mecklenburg-Vorpommern stärken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Minister Dr. Wolfgang Blank ergänzte: „Unsere Branchenkonferenz zeigte auch in diesem Jahr eindrucksvoll, welche Dynamik in der Gesundheitswirtschaft steckt. Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren zu einem besonders attraktiven Standort für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Investoren entwickelt. Die Gesundheitswirtschaft ist zugleich lebendiger Innovationsmotor und verlässlicher Beschäftigungsgarant für unser Land.“

Wie attraktiv Mecklenburg-Vorpommern für innovative Unternehmen ist, zeige die geplante Ansiedlung des niederländischen Medizintechnikunternehmens OTN Implants im Gewerbegebiet Upahl. Das Unternehmen will dort künftig hochmoderne Titan-Knochenanker für Prothesen produzieren. Die Implantate ermöglichen Menschen mit Arm- oder Beinamputationen eine verbesserte Steuerung ihrer Prothesen und können sensorische Rückmeldungen vermitteln.

„Die Ansiedlung von OTN steht beispielhaft für die positive Entwicklung unserer Gesundheitswirtschaft“, sagte Schwesig. „Die Entscheidung des Unternehmens für Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass unser Land hervorragende Voraussetzungen für innovative Unternehmen bietet – von leistungsfähigen Forschungseinrichtungen über spezialisierte Unternehmen bis hin zu einer modernen Infrastruktur.“

Als Gründe für die Ansiedlung in M-V nennt das Unternehmen unter anderem die gute Verkehrsanbindung sowie die Nähe zu wichtigen Partnern wie der Universitätsmedizin Rostock und dem auf Beschichtungen für medizinische Implantate spezialisierten Unternehmen DOT. Mittelfristig sollen in Upahl mehr als 20 Arbeitsplätze entstehen.

Die positiven Entwicklungen spiegeln sich auch in den Kennzahlen der Branche wider. Mit rund 152.000 Beschäftigten arbeitet inzwischen etwa jeder fünfte Erwerbstätige in Mecklenburg-Vorpommern in der Gesundheitswirtschaft. Die Branche erwirtschaftet eine Bruttowertschöpfung von rund 7,8 Milliarden Euro und gehört damit zu den tragenden Säulen der Wirtschaft des Landes.

Die diesjährige Konferenz stand im Zeichen von Innovationen in den Bereichen Medizintechnik, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Prävention und Fachkräftesicherung. Zugleich bot sie eine Plattform für neue Kooperationen zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Gesundheitsdienstleistern aus dem In- und Ausland. Die Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft wird seit 2005 von der BioCon Valley GmbH im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Sie hat sich in dieser Zeit zu einem bundesweit anerkannten Forum für Innovation, Vernetzung und Zukunftsthemen der Gesundheitswirtschaft entwickelt.

M-V bekräftigt die Koalition gegen Diskriminierung

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt unterzeichnete eine Vereinbarung mit der unabhängigen Bundesbeauftragten Ataman.

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern setzt das Engagement für gerechte Teilhabe und eine diskriminierungsfreie Gesellschaft fort. Nachdem das Land 2024 gemeinsam mit weiteren 13 Bundesländern der ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ beigetreten ist, haben wir nun eine Vereinbarung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, unterzeichnet.

Ziel ist es, die zivilgesellschaftlich organisierten Strukturen der Antidiskriminierungsberatung bundesweit nachhaltig zu sichern. Mecklenburg-Vorpommern stärkt gemeinsam mit dem Bund die Antidiskriminierungsberatung. Seit Jahresbeginn werden zwei Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald gefördert.

Damit wird die Qualität der Antidiskriminierungsberatung weiter gesichert und den Einwohnerinnen und Einwohnern ein verlässliches Angebot bereitgestellt, das sie im Falle von Diskriminierung in Anspruch nehmen können“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des 20. Jahrestags des Inkrafttretens des Antidiskriminierungsgesetzes des Bundes. Am 17. Juni wird die Ministerin die entsprechenden Förderbescheide an den Träger den Antidiskriminierungsverband M-V e.V. übergeben.

„Die Vereinbarung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten sieht zudem einen jährlichen Austausch mit den zuständigen Ministerinnen, Ministern, Senatorinnen und Senatoren in den Ländern vor. Dabei wird es um den Ausbaubedarf der Antidiskriminierungsberatung gehen. Einmal pro Legislaturperiode wird ein gemeinsamer Bericht des Bundes und der Länder die Entwicklungen und Strukturen im Bereich der Antidiskriminierungsberatung sichtbar machen.

Das ist eine gute Maßnahme, um transparent das Engagement der einzelnen Länder vergleichen zu können. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung verpflichtet sich dazu, die Erstellung des Berichts zu koordinieren. Die Zuständigkeiten der Länder bleiben dabei jedoch unberührt“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Diskriminierungsschutz ist eine politische und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Das bedeutet, dass wir in allen Bereichen – ob in Behörden oder auf dem Arbeitsmarkt – klare Ansprechpersonen und verlässliche Strukturen brauchen, um Diskriminierung frühzeitig zu erkennen und ihr wirksam zu begegnen.“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) war vor 20 Jahren, am 18. August 2006, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zum Beispiel aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung oder auch des Alters zu verhindern oder zu beseitigen. Damit war damals der Gesetzgeber einer sehr wichtigen Forderung von Menschen mit Behinderungen nachgekommen: einen besseren Schutz vor Benachteiligungen auch im privaten Rechtsverkehr zu schaffen.

Ministerpräsidentin gratuliert diakonischen Werken in M-V zu Jubiläen

Schwerin – Bei einem Festakt im Dom zu Schwerin gratulierte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu 175 Jahren Stift Bethlehem, 35 Jahren Diakoniewerk Neues Ufer und 5 Jahren Diakonie Westmecklenburg-Schwerin: „Die diakonische Arbeit mit all ihren Angeboten ist ein wichtiger Teil unseres Landes und unseres Sozialstaates. Sie tragen dazu bei, dass bei allem gesellschaftlichen Wandel und bei allen individuellen Schicksalsschlägen niemand durchs soziale Netz fällt. Sie machen unser Land menschlicher“, würdigte sie das Wirken der Diakonie.

„Diakonie meint „Dienen“: den Dienst am Menschen im kirchlichen Rahmen. Die Wahrnehmung sozialer Verantwortung und praktische Nächstenliebe. Gemeinnützige Unternehmen folgen nicht der Gewinnmaximierung als oberstem Ziel, sondern dem Wohl der Menschen“, betonte die Ministerpräsidentin. Gemeinnützige Unternehmen müssten jeden Tag den Spagat meistern, effiziente Arbeitsprozesse und wirtschaftlichen Mitteleinsatz mit dem Wohl der ihnen anvertrauten Menschen in Einklang zu bringen. Die Diakonie Westmecklenburg-Schwerin habe in ihrer Geschichte immer wieder bewiesen, dass sie als soziales Unternehmen wirtschaftlich am Puls der Zeit sei.

Schwesig machte zudem auf die aktuellen Herausforderungen aufmerksam, vor denen gemeinnützige Unternehmen gegenwärtig stehen: „Auch den gesellschaftlichen und sozialpolitischen Veränderungen muss die Diakonie immer wieder neu begegnen. Zum Beispiel bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und in der Diskussion um die Pflegereform.

Mir ist wichtig, dass bei allen Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der Mensch im Mittelpunkt steht.“ Immer neue Vorschläge zu Mehrarbeit und Leistungskürzungen seien ungerecht, verunsicherten und führten zu nichts. Eine Pflegereform, die nur ein Belastungspaket ist, verfehle ihre Wirkung. „Deshalb ist meine Forderung, dass der Bundeskanzler alle an einen Tisch holt: die Ministerpräsidenten, die Sozialpartner, Unternehmen und Gewerkschaften. Ein Gesamtpaket für Reformen in Deutschland muss gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren“, so Schwesig weiter.

Backhaus unterstützt Repair-Initiativen

Schwerin – In seiner aktuellen Debatte hat sich der Landtag MV mit dem Thema Elektroschrott auseinandergesetzt. Demnach wurden im Jahr 2022 in der EU ca. 5 Mio. Tonnen E-Schrott entsorgt, davon ca. 900.000 t in Deutschland. Diese Mengen gelte es zu reduzieren, erklärt Agrar- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:

„Abfallvermeidung ist ein essentieller Bestandteil der Kreislauf­wirtschaft – je länger Produkte genutzt werden, desto ressour­cen­schonender. Insbesondere bei Elektrogeräten verzeichnen wir bislang leider ein sehr schlechtes Verhältnis zwischen Ressourcenaufwand und Lebensdauer der Produkte.

Dieses Problem hat auch die EU erkannt und 2024 die Richtlinie Recht auf Reparatur verabschiedet. Danach ist Bund zuständig für die Förderung und Vernetzung von Reparatur-Initiativen. Beides ist bereits umgesetzt durch das Internetportal www.reparatur-initiativen.de und aktuell weiter zugesagte Bundesmittel.

Eine zusätzliche Landesförderung wäre sicherlich wünschens­wert, aufgrund äußerst knapper Haushaltsmittel ist aber eine Priorisierung erforderlich: Ich halte es für besser, Mittel in Bereichen einsetzen, für die es noch keine Förderung gibt. Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind jedoch bereits in Vorbereitung. Ich sehe da auch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der Pflicht. Sie müssen Bürgerinnen und Bürger zu Abfallvermeidungsmaßnahmen beraten. Ich setze mich dafür ein, dass hierbei auch Repair-Initiativen verstärkt berücksichtigt werden“, sagt der Minister.