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Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Drese betont wichtige und vielfältige Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen

Kühlungsborn – „Ich weiß nicht, wie ich das alles schaffen soll.“ Das ist eine der Aussagen von Schwangeren oder Familien mit besonderen Problemlagen, die die qualifizierten Fachkräfte in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern in der Beratungspraxis hören.

„Das zeigt, welch große Verantwortung die Fachkräfte haben“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Mittwoch nach ihrem Besuch der Beratungsstelle Kühlungsborn, die sich in Trägerschaft des katholischen Verbandes donum vitae befindet. „Für uns als Sozialministerium ist es sehr gut zu wissen, dass die Ratsuchenden hier eine professionelle, vertrauensvolle und empathische Beratung erhalten“, so Drese. Und das erfolge natürlich kostenlos und auf Wunsch auch anonym.

Der Weg, der zu den über 40 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im gesamten Land führt, kann vielfältig sein. Er erfolgt häufig über Frauenärztinnen und -ärzte, Hebammen, Fachkräfte der Jugendhilfe oder der Frühen Hilfen. „Die Beratungsstellen öffnen aber auch, wenn es erforderlich ist, Türen für weiterführende finanzielle und soziale Unterstützung und sind so ein wichtiger Akteur im Hilfenetz für Familien, die neben den üblichen Herausforderungen mit weiteren Belastungen konfrontiert sind“, hob Drese hervor.

„Ich werbe ausdrücklich bei Schwangeren, aber auch bei den Partnern dafür, die Informations- und Hilfsangebote der Beratungsstellen für alle Fragen der Sexualität, Familienplanung sowie Schwangerschaft und Geburt zu nutzen“, verdeutlichte Drese.

Das beinhalte zum Beispiel auch Fragen zur finanziellen Unterstützung vor der Entbindung und während der Elternzeit, zum Mutterschutz und Elterngeld sowie zur Vaterschaftsanerkennung, elterlichen Sorge und Umgangsgestaltung. Aber auch Informationen über vor Ort tätige Gynäkologen, Hebammen, Entbindungsmöglichkeiten und Kinderärzten können in den Beratungsstellen eingeholt werden, so Drese anlässlich ihres Besuchs in Kühlungsborn im Rahmen ihrer Sommertour.

Die Ministerin stellte heraus, dass die Gewährleistung der weltanschaulichen Pluralität ein wichtiges Kriterium des Landes bei der Auswahl der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist. Darüber hinaus seien die Wohnortnähe einschließlich einer guten öffentlichen Verkehrsanbindung und die Art und der Umfang des Beratungsangebotes relevante Prüfsteine. „Die Beratungsstelle von Donum Vitae in Kühlungsborn erfüllt diese Anforderungen in sehr guter Weise“, sagte Drese. Dazu gehörten auch die psychosozialen Angebote für geflüchtete Frauen in Gemeinschaftsunterkünften, die das Land mit Mitteln aus dem Integrationsfonds fördert, so die Ministerin.

Gesetzentwurf zur SOG-Novelle vorgestellt

Maßnahmen gegen häusliche Gewalt im Fokus

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vorgelegt. Der Gesetzentwurf basiert auf der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Evaluation des Gesetzes und enthält vorrangig Änderungen im Bereich der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt sowie Regelungen zur Verbesserung der praktischen Anwendbarkeit.

„Mit dem vorliegenden Entwurf setzen wir zentrale Ergebnisse der Evaluation um“, so Pegel im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Schwerpunkte sind eine klarere Regelung zur Zusammenarbeit mit Interventionsstellen, die Einführung technischer Schutzmaßnahmen und eine strukturelle Entlastung des Gesetzes.“

Der Entwurf enthält ein ganzheitliches Maßnahmenpaket, das die effektive Unterbindung und Bekämpfung häuslicher Gewalt sicherstellen soll. Dazu gehört auch die Übermittlung polizeilicher Daten an Interventionsstellen. Hintergrund sind mehrfach geäußerte Hinweise aus der Praxis, insbesondere beim SOG-Symposium, wonach eine wirksame Beratung häufig durch unzureichende Informationsweitergabe erschwert wird.

„Der Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt wird spürbar gestärkt. Wohnungsverweise und Rückkehrverbote sollen ausgeweitet werden, es sollten Kontaktverbote auch über Fernkommunikationsmittel ausgesprochen werden können und gezielte Verhaltensauflagen verhängt werden. Mit der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt, soll zusätzliche Sicherheit geschaffen werden.

Fallkonferenzen, eine verbesserte Datenweitergabe an Interventionsstellen und die Möglichkeit, operative Opferschutzmaßnahmen, wie die Erstellung von Tarndokumenten, zu ergreifen, ergänzen das Paket. Damit setzen wir konsequent auf Prävention und effektiven Schutz.“, so Innenminister Christian Pegel.

Landesregierung bringt pauschale Beihilfe auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern will Beamtinnen und Beamten künftig mehr Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung er-möglichen. Geplant ist die Einführung einer sogenannten pauschalen Beihilfe nach dem Hamburger Modell. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung erarbeitet derzeit einen entsprechenden Gesetz-entwurf, der zunächst durch das Kabinett beraten und anschließend dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt wird.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue betont: „Mit der pauschalen Beihilfe schaffen wir die Grundlage für mehr Gerechtigkeit und Wahlfreiheit für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Wer sich gesetzlich krankenversichern möchte, soll dabei künftig finanziell nicht schlechtergestellt sein.“

Im Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode hatten sich die Regie-rungsparteien SPD und DIE LINKE darauf verständigt, die Einführung der pauschalen Beihilfe zu prüfen und umzusetzen. Die Landesregie-rung hat diesen Auftrag aufgenommen, das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung bereitet derzeit die gesetzliche Grundlage vor.

Die neue Regelung würde sich neben Neueinstellungen auch an jene aktiven Beamtinnen und Beamten richten, die bereits in der gesetzli-chen Krankenversicherung versichert sind. Der überwiegende Teil der aktiven Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern ist bislang jedoch beihilfeberechtigt und anteilig privat versichert.

Die pauschale Beihilfe wurde erstmals 2018 in Hamburg eingeführt und inzwischen von mehreren Bundesländern übernommen. Sie sieht vor, dass der Dienstherr sich pauschal an den Kosten einer gesetzlichen Krankenvollversicherung beteiligt – ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll die pauschale Beihilfe zum 1. August 2026 eingeführt werden.

Dalberg-Wendelstorf erhält eigenes Wappen und Flagge

Schwerin –  – Die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf im Landkreis Nordwestmecklenburg erhält ein eigenes Wappen und eine Flagge. Innenminister Christian Pegel überreichte heute beides dem Bürgermeister der Gemeinde, Hartmut Lepp.

„Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen und Heimatverbundenheit zu fördern“, sagt der Landesinnenminister Christian Pegel und weiter: „Ich freue mich sehr, dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, die durch ein eigenes Wappen Interesse daran zeigt, die eigenen Traditionen zu bewahren.“

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„In Silber eine grüne Eiche mit acht Blättern und drei goldenen Eicheln, wachsend aus grünem Schildfuß, darauf ein Schwert mit silberner Klinge und goldenem Griff, Knauf und Parierstange über einem silbernen Wellenbalken.“

Die übergebene Flagge wird wie folgt beschrieben:

„Die Flagge der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf ist Grün und Silber gestreift. In der Mitte der Flagge liegt das weiß konturierte Gemeindewappen, das die Hälfte der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 395 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

30 Jahre Bienengarten Bantin

Backhaus würdigt Bienen, Bildung und Biodiversität

Bantin – Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Bienengartens im Bienenzuchtzentrum Bantin wird Agrarminister Dr. Till Backhaus morgen vor Ort ein Grußwort halten.

„Die Biene gehört zu den wichtigsten Nutztieren überhaupt“, sagte der Minister im Vorfeld. „Sie bestäubt rund 80 Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen. Ohne sie hätten wir buchstäblich nichts zu essen auf dem Teller.“

Der Bienengarten steht für drei Jahrzehnte erfolgreicher Arbeit – nicht nur im Sinne des Naturschutzes, sondern auch für Bildung und Biodiversität in Mecklenburg-Vorpommern. Was 1993 aus einer kleinen Baumschule für Bienenweidegehölze entstand, wurde mit viel Engagement und Sachverstand zu einem einzigartigen Lehr- und Schaugarten ausgebaut. Seit seiner offiziellen Eröffnung am 27. Mai 1995 ist der Bienengarten ein Ort des Lernens, Erlebens und der Begegnung – für Schulklassen aus der Region, für VHS-Kurse und für Gäste aus dem ganzen Land.

Ziel war und ist es, Jungimkerinnen und -imker auszubilden, ökologische Zusammenhänge anschaulich zu vermitteln und Wissen über Honig- und Wildbienen zu verbreiten. Zahlreiche Schautafeln, Bienenbeuten und insektenfreundliche Pflanzen machen den Garten zu einem lebendigen Lernort.

„Ich danke allen Engagierten vor Ort. Ohne sie wäre Bantin nicht das, was es heute ist: ein Zentrum für Bienenzucht und Bienenforschung – mit Strahlkraft weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus“, so Backhaus.

Die imkerliche Arbeit in Bantin hat eine noch längere Geschichte: Bereits ab 1985 wurde das Gelände im Rahmen des VKSK genutzt. Seit 1991 ist das Zentrum im Besitz des Landes und wird in enger Partnerschaft mit dem Landesimkerverband Mecklenburg-Vorpommern (LIMV) betrieben – mit dem Ziel, varroatolerante Bienen zu züchten, Bildung zu fördern und eine starke Imker-Community aufzubauen.

Mit einer umfassenden Neugestaltung im Jahr 2024 wurde der Bienengarten auf Basis eines neuen Gartenplans weiterentwickelt: Pflege- und Rückschnittmaßnahmen, neue Pflanzungen und gestalterische Elemente haben das Areal aufgewertet. Bereits in den Jahren 2019/2020 wurde mit Hilfe von LEADER-Mitteln in Höhe von knapp 289.000 Euro sowie weiteren Fördergeldern aus dem Strategiefonds des Landes das sogenannte „Apineum“ errichtet – ein modernes Schulungszentrum mit Seminarräumen, sanitären Anlagen und einem einladenden Besucherbereich. Auch das ehemalige „Honighaus“ wurde integriert und um attraktive Ausstellungsstücke wie ein Modell einer überdimensionalen Bienenkönigin ergänzt.

Insgesamt hat das Land seit 1993 rund 6,5 Millionen Euro in das Bienenzuchtzentrum investiert. Der laufende Betrieb wird derzeit mit rund 315.000 Euro jährlich institutionell gefördert. Hinzu kommen Investitionen in moderne Ausstattung, etwa in eine Photovoltaikanlage (30.000 Euro), neues Beutenmaterial (8.000 Euro) und einen freischwenkbaren Kran zur Honigernte (16.000 Euro).

Weltweit wird die Bestäubungsleistung der Honigbiene mit rund 153 Milliarden US-Dollar jährlich beziffert – auch in Mecklenburg-Vorpommern ist sie für stabile Ernten etwa beim Obst oder Raps unverzichtbar. Die Honigbiene gilt als drittwichtigstes Nutztier nach Rind und Schwein. Doch das Nahrungsangebot für Bienen verschlechtert sich – insbesondere in den Sommermonaten nach der Lindenblüte. Um gegenzusteuern, fördert das Land die Imkerei mit insgesamt rund 500.000 Euro jährlich – etwa durch Investitionszuschüsse, Schulungen, Honiganalysen oder Behandlungsmittel.

In Mecklenburg-Vorpommern kümmern sich rund 3.300 Imkerinnen und Imker um etwa 30.000 Bienenvölker. Der Landesimkerverband leistet mit über 1.600 Mitgliedern – darunter rund 20 Prozent Frauen – einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Imkerei, unter anderem durch Projekte an Schulen und die regelmäßig stattfindenden Imkertage.

„Ich wünsche dem Zentrum, dem Bienengarten und allen Aktiven weiterhin viel Erfolg, gute Ernten und starke Völker“, so Minister Backhaus abschließend.

Referendariat: Einstellungszahl um 60 Prozent gestiegen

166 Referendarinnen und Referendare neu eingestellt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern treten 166 Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen an. Nach den Sommerferien beginnt damit für die zukünftigen Lehrkräfte das Referendariat.

„Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist die Einstellungszahl von 104 auf 166 Referendarinnen und Referendaren deutlich gestiegen. Das ist eine Steigerung um fast 60 Prozent“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg beim Dienstantritt im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais. „Darüber freue ich mich sehr, denn wir brauchen junge engagierte Lehrkräfte an unseren Schulen, um dem Lehrkräftemangel entgegenwirken zu können. Für ihr Referendariat wünsche ich allen Referendarinnen und Referendaren viel Erfolg.“

Die Referendarinnen und Referendare verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 21
  • Lehramt an Grundschulen: 40
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 39
  • Lehramt an Gymnasien: 65
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 2

Etwa 20 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in einem anderen Bundesland absolviert und sind für das Referendariat nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen.

Zukünftige Lehrkräfte haben Zeugnisse erhalten

In dieser Woche haben 139 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen beendet und ihre Zeugnisse über das Zweite Staatsexamen erhalten. 96 von ihnen werden zum

  1. August 2025 unbefristet in den Schuldienst des Landes übernommen. 71 Lehrkräfte arbeiten weiterhin an ihren Ausbildungsschulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrkräfte nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. „Dass so viele Lehrkräfte nach dem Referendariat an ihren Ausbildungsschulen unterrichten werden zeigt, dass die Möglichkeit der Übernahme sehr erfolgreich ist. Die Übernahmegarantie bietet unseren Lehrkräften Planungssicherheit und eine Zukunftsperspektive“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zum bestandenen Zweiten Staatsexamen gratuliere ich allen Absolventinnen und Absolventen herzlich.“

Die Absolventinnen und Absolventen dieses Jahrgangs verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 9
  • Lehramt an Grundschulen: 27
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 31
  • Lehramt an Gymnasien: 62
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 10

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Die kommende Ausschreibung läuft vom 22. September 2025 bis 13. Oktober 2025 für das Referendariat mit Beginn am 1. Februar 2026.

Über das Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen auf eine Stelle für ein Referendariat an ihrer Wunschschule in Mecklenburg-Vorpommern bewerben.

Modernisierung des Förderwesens schreitet voran

Finanzministerium treibt Staatsmodernisierung voran: Förderprogramme leichter finden, einfacher beantragen und schneller umsetzen

Schwerin – Förderprozesse vereinheitlichen, beschleunigen und besser verstehen – das ist das Ziel eines neuen Maßnahmenpakets, das die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen hat. Im Rahmen der Lenkungsgruppe „Modernisierung des Förderwesens“ unter der Leitung von Finanzminister Dr. Heiko Geue wurde der erste Teil eines Maßnahmenkatalogs erarbeitet. Beteiligt wurden ausgewiesene Förderexpertinnen und Experten aus den Ministerien, den Bewilligungsbehörden des Landes, der Kommunen, Verbände und zivilgesellschaftlichen Gruppen.

Der Maßnahmenkatalog enthält konkrete Schritte, mit denen Förderverfahren im Land einfacher, digitaler und bürgernäher werden sollen. Die ersten Änderungen sollen mit einer Novelle des Zuwendungsrechts im September 2025 starten.

Dabei sind viele Entlastungen geplant, wie u.a.:

  • Weniger Mitteilungspflichten: Antragstellende müssen künftig zwischen Bescheid und Abschluss eines Vorhabens weniger Informationen übermitteln. Dies spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand.
  • Häufigere automatische Auszahlung der Gelder ohne Antrag: Durch die Stärkung des Ratenauszahlungsprinzips kann die Auszahlung der Fördergelder in vielen Fällen automatisch und schneller erfolgen. Antragstellende und Behörden können damit auch besser planen.
  • Mehr digitale Antragsmöglichkeiten: Antragstellende können Fördermittel künftig vermehrt elektronisch statt mit händischer Unterschrift beantragen, was den Prozess deutlich vereinfacht und die Bearbeitungszeiten verkürzt.
  • Beschleunigung von Vorhaben: Durch die Verbesserung bestehender Abläufe werden Fördervorhaben schneller bearbeitet und durchgeführt.
  • Fördermaßnahmen leichter finden: Eine neue Webseite im Regierungsportal wird alle wichtigen Informationen rund um das Förderwesen bündeln. Konkrete Informationen zu einzelnen Förderprogrammen stehen wie gewohnt im MV-Service-Portal zur Verfügung.

Diese rechtlichen Änderungen werden ab Herbst schrittweise Eingang in die Förderprogramme finden.

„Wer Fördermittel beantragt, will nicht gegen einen Dschungel aus Formularen kämpfen, sondern schnell wissen: Was brauche ich? Was bekomme ich? Und wie geht’s weiter? Genau da setzen wir an. Unser Ziel: weniger Papier, mehr Verständlichkeit – und am Ende mehr Wirkung“, erläutert Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Maßnahmenkatalog enthält weitere Vereinfachungen, die ab Anfang 2026 in die Umsetzung gehen:

  • Ein sogenannter „Förderbaukasten“ mit Mustertexten und Standardformulierungen soll der Verwaltung helfen, Programme schneller und verständlicher aufzusetzen. Das spart den Antragstellenden Zeit und sorgt für mehr Übersicht.
  • Ob Kommune, Verein oder Unternehmen – leicht verständliche Informationsangebote helfen dabei, die Anträge richtig zu stellen, damit Förderungen schneller bewilligt werden können.
  • Ein Standardisierungs- und Digitalisierbarkeitscheck schafft die Grundlage für weniger Papierkram und mehr Online-Anträge.
  • Ein standardisiertes Konzept für Stichprobenprüfungen statt Vollkontrollen soll die Verwaltung entlasten. Vertrauen statt Kontrolle ist dabei das Credo.

„Das Förderwesen in Mecklenburg-Vorpommern ist von zu vielen Regelungen, Formularen und individuellen Abläufen geprägt. Unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Bereichen machen es Antragstellenden oft schwer, sich zurechtzufinden. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an eine schnelle und transparente Bearbeitung. Diese ist jedoch aufgrund der zunehmend begrenzten personellen Ressourcen in der Verwaltung infolge der immer weniger werdenden Fachkräfte nicht mehr leistbar. Die Maßnahmen helfen daher nicht nur den Antragstellenden, sondern auch uns in der Verwaltung. Insofern sind die Änderungen nicht nur sinnvoll, sondern auch absolut notwendig“, sagt Dr. Geue.

Frischer Wind für die Demokratie: MV bekommt neue Bürgerräte

Schwerin – Im Rahmen ihrer Sommertour hat Sozial- und Ehrenamtsministerin Stefanie Drese heute den Verein fint e.V. in Rostock besucht. Dieser plant in vier Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns sogenannte Bürgerräte als neue Form des bürgerschaftlichen Engagements und der Partizipation zu erproben. „Neues auszuprobieren, um mehr Menschen in der Politik Gehör zu verschaffen, ist spannend und wichtig für eine lebendige Demokratie“ erklärte Drese und sicherte die Unterstützung des Landes mit einem Fördermittelbescheid in Höhe von rund 32.000 Euro aus dem Bürgerfonds zu.

„Politik, Partizipation und Austausch leben von breiter Beteiligung, gerade vor Ort in unseren Städten und Gemeinden. Bürgerräte machen das möglich – und das gesellschaftsübergreifend. Denn die Mitglieder werden gelost, so dass am Ende Akademikerinnen und Akademiker neben Menschen aus dem Handwerksgewerbe sitzen, Rentnerinnen und Rentner neben jungen Menschen und Einheimische neben Zugewanderten“, erklärte Drese. Die ehrenamtlichen Bürgerräte sollen so den Querschnitt der Bevölkerung repräsentieren und gemeinsam Lösungen für lokale politische Herausforderungen vorschlagen.

„In vielerlei Hinsicht ist die zufällige Zusammensetzung der Bürgerräte ihre größte Stärke. Denn sie bringen ganz unterschiedliche Menschen miteinander ins Gespräch, fördern Verständnis und Verantwortung und machen Demokratie erlebbar. Dabei zeigen sie unmittelbar wie sehr das eigene Engagement und der gefundene Kompromiss die Entwicklung vor Ort beeinflusst“, unterstrich die Ministerin. Sie zeigte sich deshalb zuversichtlich, dass eine solche Erfahrung nachhaltig für das Ehrenamt begeistere und die Zivilgesellschaft stärke.

Drese erklärte, dass die Gründung der ersten kommunalen Bürgerräte mit jeweils 20 bis 25 Teilnehmenden noch für dieses Jahr geplant sei. Neubrandenburg, Bützow, Lübz und Altentreptow haben bereits ein grundsätzliches Interesse bekundet. Begleitet wird das Projekt von fint e.V. durch den Fachbereich Politikwissenschaften an der Universität Rostock. Auch die Bosch Stiftung unterstützt das Projekt.