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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Energiespeicher und E-Ladesäulen

Grevesmühlen – Für den Bau eines Energiespeichers und zweier Elektroladesäulen erhält die Verwaltungsgesellschaft „Langer Steinschlag 7“ aus Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) einen Zuschuss in Höhe von 14.191,30 Euro (Fördersatz 50 Prozent) vom Energieministerium.

Die Fördermittel stammen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), aus dem Vorhaben zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen unterstützt werden.

Die Verwaltungsgemeinschaft „Langer Steinschlag 7“ betreibt an dieser Adresse ein Bürogebäude und investierte jüngst in eine Photovoltaikanlage. Sie soll dazu dienen, das Gebäude weitestgehend mit Strom zu versorgen.

Im Zuge dieser Investition soll ein Energiespeicher mit einer Kapazität von 32,5 Kilowattstunden installiert werden. So werden die Mieter des Verwaltungsgebäudes – Ingenieurbüro, Versicherungsgesellschaft, Vermessungsbüro – mit dem selbsterzeugten Strom aus dem Batteriespeicher versorgt, auch wenn die Sonne gerade nicht scheint.

Darüber hinaus soll durch die Installation zweier Elektroladesäulen das Aufladen von E-Fahrzeugen ermöglicht werden. Durch diese klimafreundlichen Umstellungen werden pro Jahr ca. 18,73 Tonnen an Treibhausgasen eingespart.

Finanzielle Unterstützung für Kita-Neubau

Sietow – Die Gemeinde Sietow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte plant für die Kindertagesstätte „Seute Plappersnuten“ einen Neubau. Der ist aufgrund der nicht mehr genügenden Sicherheitsstandards dringend erforderlich.

Zur finanziellen Unterstützung übersandte das Innenministerium in dieser Woche an den Bürgermeister einen Bewilligungsbescheid über Finanzmittel aus dem Kofinanzierungsfonds von rund 207.000 EUR. Mit den Baumaßnahmen wurde bereits begonnen. In der neuen Kindertagesstätte werden 46 Kinder betreut werden können.

Die Gesamtinvestitionen für den Neubau i.H.v. 1,6 Mio. EUR werden vom Innenministerium aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung und vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt als Hauptzuwendungsgeber über die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung mit rund 1 Mio. EUR unterstützt.

„Die Einrichtung hat für die Gemeinde eine wichtige infrastrukturelle Bedeutung, denn mit der Kita schafft die Gemeinde die Betreuungsmöglichkeiten, die vor allem junge Familien brauchen, um in der Region zu bleiben“, ist sich Innenminister Lorenz Caffier sicher. „Die Eltern wissen ihre Knirpse gut betreut, wenn sie zur Arbeit gehen. Dies ist ein Stück Lebensqualität, die junge Familien schätzen.

Deshalb stellt das Land für dieses Vorhaben auch Kofinanzierungshilfen zur Verfügung, damit den kommunalen Trägern ermöglicht wird, ihren Eigenanteil finanzieren zu können“, so Minister Caffier.

Sanierung der Kita „Dorfstrolche“

Faulenrost – Die Kindereinrichtung in der Gemeinde Faulenrost (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist in einem ehemaligen Schulkomplex untergebracht, dessen Gebäudestruktur den geltenden Vorschriften für Kindertageseinrichtungen nicht mehr entspricht. Deshalb ist eine umfangreiche Sanierung mit Umbaumaßnahmen und Herrichtung der Außenanlagen geplant und im Ergebnis wird eine barrierefreie Kita entstehen.

Rund 600.000 Euro werden die erforderlichen Investitionen insgesamt kosten. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unterstützt über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung mit einer Zuwendung in Höhe von rund 444.000 Euro.

Den restlichen Betrag muss die Gemeinde Faulenrost als Eigenanteil selbst aufbringen und hatte deshalb einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden, so dass dem Bürgermeister in dieser Woche ein Bewilligungsbescheid in Höhe rund 112.000 Euro übersandt wurde.

„Die Betreuung der Jüngsten gehört zu den schönen Aufgaben in einer Kommune, die aber auch zeitgemäße Bedingungen erfordert, sowohl für die Kinder als auch für das Betreuungspersonal. Mit dieser Sanierungs- und Umbaumaßnahme wird es garantiert gelingen, Erzieher, Eltern und Kinder gleichermaßen zufriedenzustellen. Nicht zuletzt wird hier der größte Schatz, den ein Land besitzen kann, nämlich seine Kinder, gut aufgehoben und pädagogisch begleitet“, so der Minister.

Finanzielle Unterstützung für Wegebau

Basedow – Die Gemeinde Basedow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hatte beim Innenministerium für Investitionen in den Wegebau Fördermittel aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung beantragt, damit die Gemeinde ihren Eigenanteil finanzieren kann und somit für diese Maßnahme in den Genuss von EU-Mitteln zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung kommt.

Über den Antrag hatte das Ministerium auf Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates positiv entschieden, nun ist dem Bürgermeister ein Bewilligungsbescheid über 150.000 EUR zugesandt worden. Hauptzuwendungsgeber ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mit einer Förderung in Höhe von rund 1,9 Mio. EUR.

„Die Zuwendungen aus Mitteln des Kofinanzierungsfonds sind ein gutes Beispiel dafür, wie es kommunalen Investitionsträgern ermöglicht wird, ihren Eigenanteil zu erbringen, um wie in diesem Fall von EU-Fördermitteln zu profitieren“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Der für die Gemeinde verbleibende Eigenanteil ist jetzt deutlich geringer und das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere unabweisbare Vorhaben.“

Der Ausbau des ländlichen Wegs Basedow-Höhe – Wendischhagen und Brücke Dahmer Kanal ist aufgrund des allgemein schlechten Zustandes dringend erforderlich. Es handelt sich um einen bedeutsamen Gemeindeverbindungs- und Erschließungsweg für Anwohner und landwirtschaftliche Fahrzeuge, zudem wird er häufig von Radfahrern und Touristen genutzt. Deshalb soll der verbreitert und befestigt werden. Da er künftig auch für den Personen- und Schülerverkehr genutzt aufgenommen wird, muss vorher eine Bushaltestelle insbesondere für die Schüler des Ortsteils Wendischhagen errichtet werden.

Land fördert Ferien-Lernprogramm

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern können in den anstehenden Sommerferien zusätzliche Lern- und Förderangebote in Anspruch nehmen. Bildungsministerin Bettina Martin hat sich in einem Brief an alle Schülerinnen und Schüler und deren Eltern gewandt und über das zusätzliche Angebot informiert. Gerade nach den Schwierigkeiten durch Schulschließungen und nur teilweisem Präsenzunterricht kann die Förderung während der Ferien vielen Kindern und Jugendlichen helfen.

„Nach diesem schwierigen Schulhalbjahr erhalten Schülerinnen und Schüler durch außerschulische Lern- und Förderangebote in den Sommerferien 2020 zusätzliche und pädagogisch begleitete Lern- und Förderangebote“, sagte Martin. „Sie sollen dazu beitragen, erarbeitete Lerninhalte zu festigen und so eine gute Ausgangsbasis für den Start in das neue Schuljahr zu erlangen.“ Die Angebote bei privaten Lernanbietern, wie z. B. Nachhilfeinstituten, werden vom Land mit bis zu einer Million Euro gefördert.

Zur Inanspruchnahme solcher Angebote sind Schülerinnen und Schüler berechtigt, die im Schuljahr 2019/20 eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern besucht haben und das auch im Schuljahr 2020/21 tun werden. Das heißt, Schulabgängerinnen und Schulabgänger können das Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen. Der Nachweis wird mit dem Jahreszeugnis 2019/20 erbracht

Um an den Lernangeboten teilnehmen zu können, muss beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ein Berechtigungsschein angefordert werden. Das geht sehr einfach über einen E-Mail-Link auf der Internetseite des LFI unter www.lfi-mv.de.

Mit diesem Berechtigungsschein können Schülerinnen und Schüler zwischen dem 22. Juni und dem 31. Juli bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten wahrnehmen. Mit dem Berechtigungsschein und der Zeugniskopie kann bei einem frei gewählten Lernanbieter ein Angebot vereinbart und gestartet werden. Der Lernanbieter rechnet dann direkt mit dem Land über das Landesförderinstitut ab.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern tolle Sommerferien. Ich hoffe, dass viele Kinder und Jugendliche trotz der Ferien das Angebot wahrnehmen, um sich auf das kommende Schuljahr vorzubereiten“, sagte Martin. „Nach den Ferien wird die Schule dann wieder mit einem weitestgehend normalen und täglichen Betrieb losgehen.“

MV-Bundesratsinitiative

Sexuelle Gewalt gegen Kinder in jedem Fall künftig ein Verbrechen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird in den Bundesrat am 3. Juli 2020 eine Entschließung zur höheren Bestrafung von sexuellem Kindesmissbrauch und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften einbringen. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag. Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Jedem muss klarwerden, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder ein Verbrechen und kein Vergehen ist. Das stellen wir nur nachhaltig klar, in dem die strafrechtliche Sanktionierung verschärft wird und die Mindeststrafe von jetzt sechs Monate auf ein Jahr erhöht wird. Niemand sollte Gewalt und Missbrauch erfahren, schon gar nicht die wehrlosesten in unserer Gesellschaft. Kinder verdienen unseren Schutz. Wir sind es ihnen schuldig, da sie unsere Zukunft sind. Es ist geboten, dass die Bundesjustizministerin nun der lange im Raum stehenden Prüfbitte zur Erhöhung des Mindeststrafmaßes bei Kindesmissbrauch nachkommt und einen Gesetzentwurf vorlegt“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Die schärfere strafrechtliche Sanktionierung von sexueller Gewalt gegen Kinder ist ein Baustein zur Verbesserung des Kinderschutzes“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese, die Ende Mai einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerinnen und -minister initiiert hatte.

„Kinderschutz lebt von einer funktionierenden Zusammenarbeit innerhalb der Institutionen und zwischen den verschiedenen Hilfesystemen. Wichtig ist, dass alle beteiligten Akteure Hand in Hand zusammenarbeiten und ihre Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen. Die präventiven Maßnahmen müssen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch verstärkt werden. Kinderschutz muss oberste Priorität haben“, so Drese.

Das Land hat in den letzten Jahren seine Anstrengungen für den Kinderschutz nochmals erhöht. Nach Angaben von Hoffmeister und Drese wurden u.a. ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Höhe von fünf Millionen Euro vor allem für die bessere Strafverfolgung im Internet aufgelegt, die Landesmittel für die Opferambulanzen verdoppelt, die Frühen Hilfen für junge Familien verstetigt, eine Kinderschutz-App entwickelt und eine neue Kontaktstelle Kinderschutz beim Kinderschutzbund MV eingerichtet.

Kinder- und Jugendreisen

Weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese informierte am heutigen Dienstag über weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen sowie Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu hat das Sozialministerium eine aktualisierte Corona-Jugendhilfeverordnung (3. Corona-JugVOÄndVO MV) erarbeitet, die am 22. Juni in Kraft tritt.

„Wir möchten zum Ferienbeginn nochmals alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Angebote für Kinder und Jugendliche wieder stattfinden können. Kinder und Jugendliche haben in den letzten Wochen und Monaten besonders unter den Einschränkungen gelitten und brauchen wieder Möglichkeiten, sich auszutauschen und pädagogische Begleitung und Unterstützung außerhalb des Elternhauses in Anspruch zu nehmen“, verdeutlichte Drese.

Für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit soll daher von der grundsätzlichen Einhaltung der Abstandregel von 1,50 Meter abgesehen werden können, wenn sonst die pädagogische Zielrichtung des Angebotes oder der Maßnahme gefährdet wird. „Auf eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung sollte aber geachtet werden“, so Drese.

Auch bei Gruppenreisen mit Übernachtung kann der Mindestabstand aufgehoben werden, wenn die Teilnehmenden vom Beginn bis zum Ende der Maßnahme eine Gruppe in fester Zusammensetzung bilden. Drese: „Die Bezugsgruppe sollte eine Anzahl von 30 Personen nicht übersteigen. Unter diesen Bedingungen kann dann auch von der Einhaltung der Abstandsregel in Ess- oder Schlafräumen abgesehen werden.“ Verschiedene Gruppen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern jedoch einhalten und sind nach Möglichkeit räumlich voneinander zu trennen.

Der Anbieter der Angebote und Maßnahmen hat die Beachtung der Anforderungen durch eine angemessene Anzahl von geeigneten betreuenden Personen zu gewährleisten. Die Verpflichtung, eine Anwesenheitsliste zu führen, sowie zur Beachtung der Hygienevorgaben (vorwiegend Angebote im Freien, Lüften, Desinfizieren usw.) bleibt bestehen.

Seit dem 18. Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendreisen wieder erlaubt. Ab dem 22.06.2020 gilt die 3. Corona-JugVOÄndVO MV. Sie sieht weitere Erleichterungen für die Durchführung von Kinder- und Jugendreisen vor. Hierzu wurden zudem aktualisierte Hygieneempfehlungen des Sozialministeriums veröffentlicht. Unter den dort genannten Voraussetzungen können Kinder- und Jugendreisen durchgeführt werden.

Deutscher Kita-Preis 2020

Bundesweit zweiter Platz für das lokale Bündnis für Familie Uecker-Randow aus Torgelow

Torgelow – „Die bundesweite Würdigung der vielfältigen Arbeit des lokalen Bündnisses für Familie Uecker-Randow aus Torgelow ist eine tolle Nachricht für Mecklenburg-Vorpommern“, gratulierte Sozialministerin Stefanie Drese den Preisträgern zum zweiten Platz in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ zur gestrigen Verleihung des Deutschen Kita-Preises.

„Mit ihrem großen Netzwerk aus 57 Bündnispartner, darunter Kitas und Tagespflege, Einzelpersonen, Firmen, Verwaltung und Politik, entstehen herausragende Projekte mit denen sie die Jury überzeugen konnten“, so Drese.

Der zweite Platz beim Bundeswettbewerb ist mit 10.000 Euro dotiert. Die zwei Gewinner des ersten Preises in den Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ erhalten je 25.000 Euro.

Insgesamt standen zehn Kitas und zehn Initiativen aus ganz Deutschland im Finale des Deutschen Kita-Preises. Sie wurden aus 1.500 Bewerbungen ausgewählt.

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Gisela-Sdorra-Stiftung, der Karg-Stiftung, dem Eltern-Magazin und dem Didacta-Verband.