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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Selbsterklärung der Fleischwirtschaft

Schwerin – Die heimische Fleischwirtschaft hat heute eine freiwillige Selbsterklärung unterzeichnet. Die Unternehmen haben sie sich damit auf ein Konzept zur Bewältigung der hohen Anforderungen angesichts der Covid-19-Pandemie geeinigt. Dieses Konzept unterliegt der ständigen aktuellen Prüfung der Gesamtsituation in Deutschland und insbesondere im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Agrarminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Erklärung der sieben größten Unternehmen der Schlacht- und Fleischverarbeitung, die unter Federführung der Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) erarbeitet worden ist. Darin geht es sowohl um die Einhaltung erhöhter Hygienestandards und die Kontrolle des Gesundheitszustandes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch um die Vermeidung von betrieblicher Fluktuation und die Unterbringung der Mitarbeiter.

„Die Verhältnisse in der Fleischwirtschaft hinsichtlich Arbeits- und Unterkunftsbedingung sind schwierig und durchaus verbesserungswürdig. Aber sie sind nicht überall gleich. Sie unterscheiden sich in M-V gegenüber anderen Bundesländern. Ein wesentlicher Grund dafür ist die geringere Betriebsgröße im Vergleich zu Standorten in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. So gibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch keine Massenunterkünfte“, so Backhaus. „Das ist wohl auch ein Grund dafür, dass wir bisher keinen einzigen positiven Corona-Fall unter den Beschäftigten der Fleischwirtschaft in unserem Land hatten“, so der Minister weiter.

Überall dort, wo schwere körperliche oder manuelle Arbeit vorherrscht bzw. unter ungünstigen Bedingungen zu verrichten ist, sei der Anteil an ausländischen Arbeitskräften sehr hoch. Dies treffe nicht nur auf die Fleischwirtschaft zu und sei Ergebnis einer globalisierten Arbeitswelt und eines Wettbewerbs unter Weltmarktbedingungen um die kostengünstigste Produktion von Lebensmitteln und anderer Güter.

„Das ist kein Ruhmesblatt der Marktwirtschaft“, kritisiert der Minister. Backhaus betont: „Die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter ist auch in der Fleischwirtschaft oberstes Gebot. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Arbeitskräfte ausgetragen werden, hier muss gleiches Recht für alle gelten und auch durchgesetzt werden.“

Die Fleischwirtschaft hat in den letzten Jahren die Schlachtzahlen in Deutschland erheblich gesteigert, das trifft insbesondere für die Schweine- und Geflügelschlachtungen zu. Ohne die ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen, sagt der Minister und schließt einen Dank an die Beschäftigten in der Land- und Ernährungswirtschaft an:

„Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Landwirtschaft und der Ernährungsbranche sind auch in der Corona-Krise ihrer Verantwortung vollständig gerecht geworden und haben die Bevölkerung jederzeit ausreichend mit Lebensmitteln und Bedarfsgüter in hoher Qualität versorgt. Dafür gilt ihnen meine Anerkennung und mein ausgesprochener Dank.“

Hilfe für Länder und Kommunen

Investitions- und Innovationsfähigkeit für Länder und Kommunen sichern: Finanzminister*innen von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern stellen Drei-Länder-Papier vor

Schwerin – Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold und Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer haben heute (27. Mai) ein gemeinsames Drei-Länder-Papier zum Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und bereits aufgelaufenen Altschulden der Kommunen vorgestellt. Der Vorschlag der Finanzminister*innen der drei Nordländer sieht einen Dreiklang aus Bundeskonjunkturprogramm, struktureller Hilfe für Städte und Gemeinden sowie Altschuldenbewältigung vor.

„Die Corona-Krise trifft Bund, Länder und Kommunen hart und stellt uns alle vor erhebliche Herausforderungen. Ob Tourismus oder Gastgewerbe, Kultur oder maritime Wirtschaft – gerade in diesen Bereichen sind wir Nordländer erheblich betroffen“, erklärte Finanzsenator Dr. Andreas Dressel.

Finanzministerin Monika Heinold sagte: „Das Corona-Virus darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der Bewältigung der Klimakrise die nächste Mammutaufgabe schon vor der Tür steht“. Wir brauchen für Länder und Kommunen in der jetzigen Situation schnelle und flexible Lösungen, die zwingend an Klimaschutz- und Nachhaltigkeitskriterien gebunden sein müssen. Unser Ziel ist es, die Herausforderungen des Klimaschutzes mit der Bewältigung der Corona-Pandemie zu verbinden.“

„Im Schulterschluss mit allen staatlichen Ebenen müssen wir wirksame Maßnahmen erarbeiten, um die Innovations- und Investitionsfähigkeit von Ländern und Kommunen zu sichern. Unser Vorschlag sieht eine Kombination eines Bundeskonjunkturprogramms mit bereits eingeplanten Investitionsmitteln vor, um schnell und maximal wirksam investieren zu können“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Die drei Finanzminister*innen begrüßten das vom Bund angekündigte Konjunkturprogramm. Dieses müsse sich vor allem darauf konzentrieren, auch die Länder flexibel bei den jeweils spezifischen Herausforderungen zu unterstützen. „Unser Anspruch an ein solches Programm ist, dass wir auf bestehenden Programmen und Planungen aufsetzen können, dass die Gelder eine schnelle konjunkturelle Wirkung entfalten und zugleich die Innovations- und Investitionsfähigkeit stärken, indem sie die digitale und ökologische Transformation gestalten“, sagte Finanzsenator Dr. Dressel und wies zugleich darauf hin, dass eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Länder an einem Konjunkturprogramm aufgrund der angespannten Haushaltslage und Vorgaben der Schuldenbremse kaum leistbar sei.

„Bund, Länder und Kommunen müssen weiter in Nachhaltigkeit und Innovation, in Bildung, Digitalisierung und Klimaschutz investieren können“, so Finanzministerin Monika Heinold: „Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein stehen Investitionen in die notwendige Mobilitätswende ganz oben auf der Prioritätenliste.“

„Neben kurzfristig wirkenden Maßnahmen, wie z B. einem Soforthilfeprogramm für den Deutschlandtourismus, werden wir darauf achten, dass die Förderung des öffentlichen Schienen- und Personennahverkehrs, insbesondere auch im ländlichen Raum, einen Schwerpunkt in einem solchen Paket bildet“, so Finanzminister Meyer.

Das Bundeskonjunkturprogramm müsse auch die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Steuerausfälle in Folge der Corona-Pandemie unterstützen, so die Forderung der drei Finanzminister*innen. Dabei sei es besonders wichtig, die Fördermittel an Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu binden sowie an bestehende Programme und geplante Infrastrukturmaßnahmen anzuschließen, da deren Umsetzung angesichts der schwierigen Finanzlage sonst zu scheitern drohe. Insbesondere die Bereiche Schul- und Hochschulbau, kommunale Sportstätten und Schwimmbäder müssten hierbei im Vordergrund stehen, erklären die Minister*innen in dem Papier.

Ein weiteres Element müsse die Entlastung der Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen sein. Insbesondere für die Kosten der Unterkunft fordern die drei Länderminister*innen eine stärkere Beteiligung des Bundes: „Der Bund muss sich dauerhaft und strukturell an den Sozialleistungen beteiligen, damit die Daseinsvorsorge von den Kommunen weiterhin sichergestellt werden kann. Wir erwarten, dass der Bund bei den Kosten der Unterkunft statt nur 40 bis 50 Prozent künftig dauerhaft einen Anteil von 75 Prozent übernimmt“, so Finanzministerin Monika Heinold.

Neben der Unterstützung der Kommunen bei Corona-bedingten Steuerausfällen sei auch die Entlastung der Kommunen von Altschulden ein wichtiges Thema, betonten Dr. Dressel, Heinold und Meyer. Hierzu gebe es jedoch noch keinen Konsens mit dem Bund. „Wir sind zu einer solidarischen Lösung bereit, wenn die Verteilung der Mittel gerecht ist“, unterstrich Finanzministerin Heinold.

„Das Grundanliegen des Vorschlags des Bundesfinanzministers ist berechtigt, die Verteilungswirkungen haben aber noch deutliche Ungleichgewichte. Wir bringen heute die Perspektive der Nordländer mit hinein. Und auch die Stadtstaaten haben berechtigte Anliegen – wie schon ein Blick auf die dortige Pro-Kopf-Verschuldung zeigt. Wir sind gesprächsbereit, aber bis zu einem breiten Konsens ist noch einiges zu tun“, so Dressel.

„Oberstes Ziel muss es sein, die Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen auch zukünftig zu gewährleisten. Neben einer möglichen Altschuldenhilfe sollten wir uns darauf konzentrieren, den Kommunen schnell mit einem nachhaltigen Konjunkturprogramm und struktureller Unterstützung für wachsende kommunale Sozialausgaben zu helfen“, so Finanzminister Meyer.

Eilantrag abgelehnt

Ablehnung eines Eilantrags auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a Corona-Landesverordnung M-V (Beherbergungsbeschränkung auf 60%) sowie von § 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4 Corona-Landesverordnung-M-V (Beherbergungsverbot für Gäste aus „Risikogebieten“)

Greifswald – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 439/20 OVG) den Antrag auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a sowie Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) abgelehnt.

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung ist für die Beherbergung die Auflage umzusetzen, dass ab dem 25. Mai 2020 die Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben von Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferienunterkünften, Jugendherbergen und Gruppenunterkünften auf jeweils insgesamt 60% der Betten begrenzt ist.

§ 4 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung untersagt es, Gäste aufzunehmen, die vor der Anreise keine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung oder ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern höher als 50 ist. Satz 4 bestimmt eine Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber.

Die Antragstellerin zu 1. ist Eigentümerin von Hotels auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst in M-V, die von der Antragstellerin zu 2. betrieben werden. Die Antragstellerinnen sind u. a. der Auffassung, die 60%-Regelung verletze Art. 3 GG, weil großräumige Hotels und kleine Pensionen gleichbehandelt werden würden. Zudem verstoße die Vorschrift gegen Art. 12 und Art. 14 GG. Das Verbot der Aufnahme von Gästen mit Wohnsitz in Kreisen mit erhöhtem Infektionsgeschehen sei nicht umsetzbar.

Der Senat hat den Antrag abgelehnt. Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erweise sich die angegriffene Regelung über die Beherbergungsbegrenzung auf 60% als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Die angegriffene Norm genüge derzeit voraussichtlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insoweit habe der Verordnungsgeber einen Entscheidungsspielraum. Nach den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolge die Übertragung des Virus überwiegend durch Tröpfchen-Infektion zwischen Menschen. Dazu komme es insbesondere bei körperlicher Nähe von Menschen im privaten und beruflichen Umfeld unabhängig von direktem Körperkontakt. Durch die Beschränkung der Auslastung auf 60% der Betten wolle der Verordnungsgeber zum einen eine Beschränkung von Kontakten in den Beherbergungsbetrieben selbst erreichen, zum anderen sollen auf diese Weise auch die Kontakte im Land Mecklenburg-Vorpommern verringert werden.

Die Regelung sei voraussichtlich auch erforderlich und angemessen. Die von den Antragstellerinnen vorgelegten Hygiene-Maßnahmepläne erfassten nur einzelne eng begrenzte Abschnitte des Aufenthalts der Touristen. Sie könnten der abstrakten Gefahr der touristischen Reisen und Aufenthalte im Land nicht gleich effektiv begegnen. Hinsichtlich dieser Entscheidung stehe dem Verordnungsgeber ein Spielraum zu. Die Beschränkung der Bettenzahl diene auch der Begrenzung der einreisenden und sich im Land Mecklenburg-Vorpommern aufhaltenden Touristen. Deshalb sei die im Bereich des Einzelhandels geltende Mindestverkaufsfläche pro Kunde von 10 m² auf Beherbergungsbetriebe nicht übertragbar. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber angesichts der hohen Anzahl von Touristen deren Zahl unter Beobachtung des weiteren Infektionsgeschehens nur schrittweise erhöhe, die Entwicklung stetig unter Berücksichtigung der Infektionszeiten beobachte und die Regelungen entsprechend anpasse. Der Hotelbetreiberin sei auch zumutbar, eine Auswahlentscheidung hinsichtlich der über die 60%-Grenze hinausgehenden Buchungen zu treffen.

Die Begrenzung auf 60% der Betten für die Betreiber von gewerblichen Beherbergungen verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Der Verordnungsgeber gehe davon aus, dass bei privaten Anbietern von Ferienunterkünften wegen der geringeren Gästezahlen aus infektionsepidemiologischer Sicht eine erheblich geringere Gefahr bestehe. Das sei nicht zu beanstanden.

Auch die Vorschrift über das Beherbergungsverbot von Gästen ohne Übernachtungsbuchung bzw. aus Kreisen und kreisfreien Städten (§ 4 Abs. 2 Satz 3) sei voraussichtlich rechtmäßig. Diese Regelung sei geeignet und erforderlich, das Ziel der Verbreitung der Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus entgegenzuwirken, zu erreichen.

Die Außervollzugsetzung der Norm über die Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber (§ 4 Abs. 2 Satz 4) sei jedenfalls nicht dringend geboten.

Neuer Anstaltsleiter in der JVA Stralsund

Stralsund – Justizministerin Katy Hoffmeister: „Mit Karel Gottschall übernimmt ein vollzugserfahrener Jurist zum 1. Juni die vakante Stelle. Ich wünsche ihm viel Erfolg.“ „Die Leitungsstelle der Justizvollzugsanstalt Stralsund wird zum 1. Juni 2020 wieder besetzt sein. Mit Karel Gottschall übernimmt ein vollzugserfahrener Jurist die Anstaltsleitung. Die Bediensteten der JVA Stralsund kennen ihn bereits als langjährigen Vollzugsleiter und Vertreter der Anstaltsleitung. Seit 2017 hatte er sowohl die Vollzugsleitung als auch die stellvertretende Anstaltsleitung in der JVA Waldeck inne. Ich wünsche Karel Gottschall für seine Rückkehr nach Stralsund viel Erfolg“, so Justizministerin Hoffmeister zur Übergabe der Ernennungsurkunde in Schwerin.

Karel Gottschall wurde 1982 in Rostock geboren, wo er auch sein erstes juristisches Staatsexamen absolvierte. Das zweite juristische Staatsexamen legte er 2011 nach seinem Rechtsreferendariat in Hamburg ab. Karel Gottschall wurde 2013 an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern versetzt und arbeitete zwei Jahre als Referent in der Abteilung 2 Justizvollzug, Ambulante Straffälligenarbeit und Gnadenwesen. Im Jahr 2015 wurde er an die JVA Stralsund als Vollzugsleiter versetzt, ein Jahr später wurde er zum Vertreter der Anstaltsleitung bestellt. Karel Gottschall wurde 2017 an die JVA Waldeck versetzt, wo er ebenfalls Vollzugsleiter und stellvertretender Anstaltsleiter war.

Radweg bei Levenhagen

Levenhagen – Heute gibt Verkehrsminister Christian Pegel den ersten Bauabschnitt des Radwegs zwischen Groß Bisdorf und der Ortsumgehung Levenhagen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) für den Verkehr frei.

Nach rund neunmonatiger Bauzeit wurde der ca. 3,4 Kilometer lange erste Bauabschnitt des straßenbegleitenden Radwegs an der Bundesstraße 109 und dem westlich an die Autobahn A 20 angrenzenden Abschnitt der Landesstraße 26 fertig gestellt. Der in beiden Fahrtrichtungen nutzbare Radweg wurde in 2,50 Meter Breite mit einer Asphaltdecke gebaut. Durch die getrennte Verkehrsführung von Kfz- und Radverkehr wird die Verkehrssicherheit auf diesem stark genutzten Autobahnzubringer deutlich verbessert.

Als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in die Natur soll an der L 26 und an der B 109 beidseitig eine Allee mit insgesamt 410 Bäumen gepflanzt werden. Außerdem werden am Feldweg von Wüsteney nach Barkow Einzelbäume gepflanzt und ein Stillgewässer renaturiert.

Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt betragen ca. 1,45 Millionen Euro. Die Kosten für den ca. 2,7 Kilometer langen Radwegteil an der B 109 in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro trägt der Bund. Die Kosten des 665 Meter langen Radwegs an der L 26 in Höhe von ca. 254.000 Euro werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Lückenschlussprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Radwege an Landesstraßen.

Der zweite Bauabschnitt vom Ende der Ortsumgehung Levenhagen bis zum Beginn der Ortsumgehung Greifswald mit einer Länge von 3,9 Kilometern soll voraussichtlich im November dieses Jahres in Angriff genommen werden. Nach Abschluss auch dieser Maßnahme wird eine durchgehende sichere Radverkehrsverbindung zwischen der Gemeinde Süderholz und der Hansestadt Greifswald hergestellt sein.

Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige

Schwerin – Für besondere Belastungen infolge der Coronakrise können Privatpersonen, die in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder Menschen mit Behinderung betreuen, vom Land eine Prämie von 500 Euro erhalten. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Wir wollen damit die Leistungen und das Engagement von pflegenden Angehörigen würdigen. Sie sind eine unverzichtbare Stütze unseres Pflegesystems. Das wird in der Coronakrise besonders deutlich“, sagte Drese.

Durch die Schließungen von Tagespflegen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben pflegende Angehörige vielfach die Pflege in der Häuslichkeit komplett übernommen. Dabei kommt es zu finanziellen Belastungen, etwa durch Verdienstausfälle oder pflegebedingte Mehrkosten.

Das Sozialministerium stellt vor diesem Hintergrund insgesamt 1,4 Millionen Euro aus dem Sozialfonds des Landes zur Verfügung. Pflegenden Angehörigen soll auf Antrag eine Prämie von 500 Euro als Einmalzahlung gewährt werden. Diese Zuwendungen können Privatpersonen erhalten, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und eine pflegebedürftige Person, für die mindestens der Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse anerkannt wurde, oder einen Menschen mit Behinderung betreuen.

Drese: „Die Prämie kann natürlich kein finanzieller Ausgleich sein. Sie ist eine Anerkennungsleistung für pflegende Angehörige. Das ist mir ein besonderes Anliegen.“

Informationen zu den Fördergrundsätzen der Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter www.lagus.mv-regierung.de abrufbar.

Kindertagesförderung in der Corona-Krise

Drese: Kitas und Jugendämter leisten zurzeit Außergewöhnliches

Schwerin – Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs in den Krippen, Kindergärten und im Hort ist am Montag (25. Mai) eine wichtige Phase der Kindertagesförderung in der Corona-Krise gestartet.

„Land, Kommunen und Einrichtungsträger wollen nach zehn langen Wochen allen Kindern wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Gleichzeitig solle die Notfallbetreuung nach den zuletzt gültigen Maßgaben für die Eltern, die auf sie angewiesen sind, fortgesetzt werden und gelte es Kinder und Kita-Beschäftigte mit der Einhaltung von Hygienekonzepten zu schützen.

Drese: „Ich weiß, welche Herausforderungen damit vor Ort verbunden sind. Mein herzlicher Dank gilt deshalb den Kita-Leitungen und Erzieherinnen und Erziehern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern sowie den Einrichtungsträgern für das große Engagement bei der Umsetzung der Vorgaben. Überall im Land wird zurzeit eine herausragende Arbeit geleistet im Interesse der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

In Richtung der Eltern betonte Ministerin Drese: „Auch die Mütter und Väter in unserem Land haben in den letzten Wochen Enormes vollbracht und den schwierigen Spagat zwischen Kindeserziehung und Erwerbstätigkeit gemeistert. Das hat an den Kräften gezehrt. Umso größer ist bei vielen von ihnen der Wunsch nach möglichst umfassender Betreuung. Die Kitas im Land versuchen, den größtmöglichen Stundenumfang zu gewährleisten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis bei den Eltern, aber auch bei den Arbeitgebern, dass es aufgrund der Schutzmaßnahmen einen Normalbetrieb noch nicht wieder geben kann“, so Drese.

Krippe und Kindergarten stehen seit dem 25. Mai allen Kindern offen. Dabei sollen Kinder mit Anspruch auf Ganztagsförderung mindestens im Umfang von sechs Stunden täglich gefördert werden. Im Hort beträgt der Umfang maximal vier Stunden täglich in der Regel am Nachmittag. Vorrangig sollen dabei die Kinder der schulischen Jahrgangsstufen 1 und 2 berücksichtigt werden. Um den Übergang für die Kommunen und Einrichtungsträger zu erleichtern, ist diese Woche eine Übergangswoche.