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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Besuch beim Kutter „Marlen“

Wismar – Soziale Inklusion, Meeresumweltbildung und Traditionspflege – das hat sich der Förderverein „Marlen“ e.V. in Wismar auf die Fahne geschrieben. Umweltminister Dr. Backhaus besucht heute den Verein, um sich über die weiteren Pläne des Projekts zu informieren.

„Der Förderverein „Marlen“ verbindet gleich mehrere tolle Vorhaben und zeigt damit Weitsicht und Verantwortung für die Region. Mit der Restaurierung des alten DDR-Kutters erhält der Verein ein sehr prägendes Stück der Geschichte an unserer Ostseeküste für die Nachwelt. Früher war dieser Bootstyp ein gängiges Bild in den Häfen, heute sieht man sie kaum noch. Künftig soll auf der Marlen jedoch kein Fisch mehr gefangen werden, sondern Umweltbildung stattfinden.

So plant der Verein, das Schiff unter anderem für Bildungsausfahrten zu nutzen und Besuchergruppen das einzigartige Ökosystem der Ostsee zu erklären. Schon während der Instandsetzung zeigt der Förderverein dabei soziale Verantwortung. Unter Anleitung eines erfahrenen Bootsbauers werden 20 langzeitarbeitslose Menschen beim Wiederaufbau einbezogen und bei dem Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt unterstützt“, so Backhaus.

Die Marlen ist ein 17 Meter langer Seitenschleppnetzkutter des Typs-D, wie er in den 1950er Jahren in mehreren Orten an der DDR-Ostseeküste gebaut wurde. Dieser Kuttertyp war über mehrere Jahrzehnte prägend für die Fischerei in der DDR. Die Marlen wurde in Ribnitz-Damgarten gebaut und fuhr zunächst unter dem Namen „Wittenburg“. Seit Anfang der 1990er Jahre trägt er den Namen „Marlen“. 2015 gründete sich der Förderverein und erwarb die Marlen, um sie als Traditionsschiff zu restaurieren.

Nach Fertigstellung soll die Marlen neben dem Lotsenschoner ATALANTA und der Poeler Kogge Wissemara als drittes Traditionsschiff ihren Liegeplatz im Hafen von Wismar finden. Beim Besuch des Ministers geht es auch um mögliche Wege der Förderung durch das Land MV, um Besucherinnen und Besuchern bald ein modernes und breites Angebot an Umweltbildungsangeboten bereitstellen zu können.

Aalschonzeit für die Nordsee festgelegt

Berlin – Zum Schutz des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie nach Anhörung der Küstenländer eine Schonzeit für 2024/2025 für die Berufsfischerei an der Nordsee vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 festgelegt.

An der Ostsee hingegen gilt eine EU einheitliche Schonzeit vom 15. September 2024 bis zum 15. März 2025, die sich direkt aus der EU-Verordnung ableitete, nachdem sich die Anrainer auf keine einheitliche andere Schonzeit einigen konnten. Neben dem ganzjährigen Aalfangverbot für die Freizeitfischerei gilt in den jeweils festgelegten Schonzeiten auch ein striktes Aalfangverbot für die Berufsfischerei. Unbeabsichtigt mitgefangene Aale sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Dazu erklärt Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Sicherlich bedarf es aufgrund des bereits seit den 1980er Jahren andauernden massiven Rückgangs des Aalbestands in Deutschland und Europa eines besonderen Schutzes, sowohl der Jungaale als auch der in die Sargassosee abwandernden adulten Blankaale, sowie weiterer Maßnahmen wie des Aalbesatzes. Gleichzeitig sollten die getroffenen Regelungen für jedermann verständlich und in Nord- und Ostsee möglichst einheitlich sein.

Nach übereinstimmender Auffassung der Küstenbundesländer liegt eine hinreichend valide Datengrundlage vor, um eine einheitliche Schonzeit in Nord- und Ostsee zwischen dem 15. September 2024 und dem 15. März 2025 solide zu begründen. Ich bedauere, dass es den Bundesministerien leider an dem politischen Willen gefehlt hat, eine einheitliche Schonzeit an Ost- und Nordsee auszuweisen und auch konsequent gegenüber der Europäischen Kommission zu vertreten.“

Speziell für die Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Allgemeinverfügung zum Fangverbot für den Schutz des Europäischen Aals des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei vom 19. Januar 2024.  Damit wird der Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern vom 10. Januar 2024 („TAC- und Quotenverordnung“) untersetzt.

Schon in der Pressemitteilung 014/2023 vom 18.01.2023 hatte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus,  auf die Unverhältnismäßigkeit von Aal-bezogenen Maßnahmen im EU-Fischereirecht hingewiesen.

Flächenmanage­ment­grundsätze M-V/BVVG

Einigung auf neue Flächenmanage­ment­grundsätze der BVVG

Berlin – Am 11. April 2024 wurde im Bundesfinanzministerium in Berlin auf Staatssekretärsebene die Einigung auf die zukünftigen Flächenmanagementgrundsätze (FMG) der BVVG unterzeichnet. Damit gehe ein mehrjähriger und intensiver Verhandlungsprozess zwischen den neuen Bundesländern, dem BMEL und dem BMF zu ende, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind. Die neuen FMG tragen dazu bei, dass die BVVG-Flächen nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet werden, was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat.

M-V hat auch sein Ziel erreicht, auf seinem Territorium liegende dass BVVG-Flächen, die von konkreten kostenfrei in Klima- und Moorschutzprojekten betroffen sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden einbringen zu können. Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt.“

Soweit sich die ökologischen Anbauverbände einerseits und die konventionell wirtschaftenden Betriebe benachteiligt wähnen, erscheint der am Ende gefundene Kompromiss austariert. Die ab dem 12.04.2024 zur Anwendung kommenden FMG verfolgen das Ziel der Gleichstellung mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann:

„Die Würdigung der Nachhaltigkeit bei der Verpachtung der Flächen war von Anfang an die wesentliche Prämisse bei der Erarbeitung neuer Grundsätze. Nachhaltigkeit ist nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erzielen. Es ist auch vereinbart, die Ergebnisse der Verpachtungsrunde 2024 zu analysieren. Ungewollte Verwerfungen können im kommenden Jahr nachjustiert werden.“

Ersatzneubau von Wehranlagen

Neubrandenburg – Das StALU MS wird im Jahr 2024 die Wehranlagen Ölmühlenbach und Alter Ölmühlenbach (beide Bj.1982) sanieren, zum Teil umbauen und mit einer Automatisierung versehen. Zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Wehranlage Ölmühlenbach wird der Mittelpfeiler zurückgebaut und eine größere Wehrklappe eingesetzt. Die Automatisierung dient der Verbesserung von Bedienung und Reaktionszeiten.

Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Firma ASA-BAU GmbH aus Greifswald mit der Bauausführung beauftragt. Die voraussichtliche Bauzeit wird von April 2024 bis November 2024 sein, Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,6 Millionen Euro.

Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) zu 75% gefördert. Während der Baumaßnahme wird das Wehr Ölmühlenbach trockengelegt. Der Wasserabfluss des Tollensesees wird im benötigten Zeitraum vom Wehr Vierrademühle mit übernommen. Die Fischaufstiegsanlage „Alter Ölmühlenbach“ bleibt in Betrieb.

Für die Bauzeit wird die Brücke, die über die Wehranlagen führt, für Fußgänger und Fahrradfahrer gesperrt sein. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Der Baubeginn ist nach Ostern geplant. Am 02.04.2024 erfolgt die Baustelleneinrichtung einschließlich der Wege­sperrung. Die Baustellenzufahrt soll über die Rostocker Straße und die Brodastraße erfolgen.

Neues Jagdgesetz kommt

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 der Novelle des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Der für die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat erneut für den Beschluss geworben.

„Die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und die Gäste unseres Landes lieben unseren Wald, der 24 % unserer Landfläche bedeckt. Die vielen Waldbesucher schätzen ihn als grüne Lunge und die Waldbesitzer leben mit und vom Wald. Aber die Klimaveränderung und die jüngsten Trockenjahre gingen nicht spurlos an unserem Wald vorbei. Deshalb ist es eine aktuelle Aufgabe und Herausforderung, den Wald vielfältiger, gemischter und standortbezogen nach ökologischen Kriterien so zu bewirtschaften, dass er strukturreicher und damit klimastabiler wird.

Die neuen Regelungen zur Abschussplanung und Bewirtschaftung zielen genau darauf ab. Dort, wo die Waldverjüngung wegen zu hoher Verbissbelastung kaum eine Chance hat, kann eigenverantwortlich stärker gejagt werden, als anderswo, wo ein höheres Äsungspotential besteht.

Das eröffnet den Revierinhabern die Möglichkeit flexiblere auf höhere Wildbestände reagieren zu können. Dieses ist in Zeiten des Klimawandels wichtig, damit die Verjüngung der standortgerechten Baumarten auch ohne Zaun gelingen kann. Für die Waldbesitzer ist dieses durchaus ein Kostenfaktor. So kostet ein Hektar Zaun zum Schutz der heranwachsenden nächsten Baumgeneration etwa 6.000 Euro. Es geht aber ebenso darum, Wildschäden in der Feldflur zu vermeiden.

Entgegen den Verlautbarungen einzelner Interessenvertreter halte ich an der Einheit von Wald und Wild nach wie vor fest. Jeder weiß, ich bin kein Freund von extremen Auffassungen und suche in Streitfragen stets den ausgewogenen Kompromiss. Und das ist mit der neuen Regelung zur Wildbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern gelungen. Ich bin davon überzeugt, dass die Hegegemeinschaften verantwortungsbewusst damit umgehen werden.

Mit der Festschreibung des Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald wird den Hegegemeinschaften darüber hinaus ein Instrument an die Hand gegeben, ihr Raum-Zeit-Management bei der Wildbewirtschaftung im Interesse der Entwicklung klimastabiler Wälder objektiver auszurichten.

Die 15.456 Jägerinnen und Jäger sichern mit viel Fleiß und Anstrengungen die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand in unserem Land und halten diesen gesund. Wie wichtig die Jägerinnen und Jäger sind, um großen wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, hat der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gezeigt.

Während andere Länder hunderte Millionen Euro einsetzen mussten und noch einsetzen, konnte bei uns im Land die Tierseuche in Rekordzeit getilgt werden. Für ihr Engagement in der Seuchenbekämpfung kann man den Jägerinnen und Jägern daher nicht genug danken. Dieses geschieht mit sehr viel Achtung und einer hohen Verantwortung gegenüber dem Wild. Das Jagen von Wild ist dabei nur eine von vielen Aufgaben im Revier, allerdings krönt sie auch das Weidwerk.

Mit viel jagdlichem Geschick und unter besonderer Achtung vor der Kreatur bringen die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 125.000 Hirsche, Reh oder Wildschweine mit einem beachtlichen Gesamtgewicht von rd. 3.700 Tonnen zur Strecke gebracht. Ich bin davon überzeugt, dass in MV auch weiterhin verantwortungsvoll und nachhaltig gejagt wird.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Wolf und Wolfshybriden: Sie werden dem Jagdrecht unterstellt. Hierdurch wird diese Tierart zum sogenannten Doppelrechtler. Durch den Umstand, dass beide Rechtskreise im LM in einer Fachabteilung angesiedelt sind, bietet sich das verwaltungstechnische Management des Wolfes in einer Hand an.

Aufgrund seines Schutzstatusses hat der Wolf keine Jagdzeit. Für eine Vergrämung oder Entnahme eines Wolfes bedarf es Ausnahmen aus beiden Rechtskreisen (Naturschutzrecht und Jagdrecht). Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht bietet aber auch die Chance für die Jägerschaft, in stärkerem Maße als bislang das Monitoring dieser neuen Wildart maßgeblich und öffentlichkeitswirksam durchzuführen.

Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, können die Jagdgenossenschaften zukünftig ihr Jagdkataster kostenfrei führen. Auch das Thema Bleiminimierung wurde angefasst. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren wird aus Verbraucherschutzgründen für die Erlegung von Schalenwild die Verwendung von nahezu bleifreier Munition vorgeschrieben. Nach einem langen und intensiven Diskussionsprozess verfügt MV nun über ein modernes Jagdgesetz, das zwar wie jedes Gesetz einen Kompromiss darstellt – aber einen Kompromiss, mit dem alle Seiten gut werden leben können.“

Neues Kartoffellager in Züssow

Aßmann: Kartoffellager Züssow stärkt Branche in gesamter Region

Züssow – Es ist das neue Herz der Kartoffelproduktion in Vorpommern: Das neue Kartoffellager in Züssow bei Greifswald. Bei der Präsentation des Neubaus durch das Kartoffelzuchtunternehmen Solana betont Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann dessen Bedeutung für die Region:

 „Die Investition in das neue Kartoffellager war aus mehreren Gründen eine sehr richtige Entscheidung. Das Unternehmen kann jetzt nicht nur eine bessere Qualität bei der Lagerung der Pflanzkartoffeln sicherstellen, sondern stärkt damit auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe.

Die Kartoffelzucht spielt in unserem Bundesland eine ganz besondere Rolle. Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit seinen geschlossenen Anbaugebieten, den Gesundlagen, über hervorragende Voraussetzungen für die Erzeugung von Pflanzkartoffeln. Dieser Standortvorteil für MV als Exportland für Pflanzkartoffeln wird mit der Halle weiter ausgebaut.“

 Als Gesundlagen werden Vermehrungsgebiete bezeichnet, die sich besonders für eine Pflanzkartoffelerzeugung eignen. Durch die vergleichsweise geringe Jahresmitteltemperatur und die häufigere Luftbewegung durch die Nähe zur Ostsee wird ein geringer Befall der Bestände mit Viren übertragenden Blattläusen garantiert. Von den 17 europäischen Schutzgebieten in MV befinden sich 5 hier in unmittelbarer Umgebung im Amt Züssow, dazu gehören Ranzin, Lüssow, Oldenburg, Griebow und Glödenhof. Weitere 8 Schutzgebiete befinden sich im Umkreis von 30 km umringt von Gesundlagen.

Weiter sagt die Staatssekretärin: „Ich bin froh, dass das Unternehmen diesen Schritt gegangen ist und wir es dabei unterstützen konnten. Profitieren werden davon nicht nur die Betreibenden selbst, sondern die ganze Region: Die benachbarten Landwirtschaftsbetriebe, die weiterverarbeitende Industrie und letztlich auch die Menschen vor Ort“, so Aßmann.

Der Betriebsbereich Sortierung wurde automatisiert und in der „alten“ Halle aufgestellt. Statistische Auswertungen sind nun möglich, wie Knollen zählen und Leistungen dokumentieren. Des Weiteren werden Qualitätsparameter und Größenverteilung der Fraktionen ermittelt.

Neben der Sortieranlage erfolgt die Abpackung der BigPacks und Sackbefüllung. Angrenzend an die ursprüngliche wurde eine weitere Halle gebaut, die rund 3.200 qm² umfasst. Die Verladung war immer eine Herausforderung. Sie wird nun deutlich effektiver.

Die alte Elektrik wurde zurückgebaut und durch eine moderne ersetzt. Durch den Umbau wurden zudem ca. 1.000 qm² gewonnen.

Vor den Baumaßnahmen konnten 70 Prozent der Kartoffeln gekühlt werden. Um dem Klimawandel und dadurch bedingte kontinuierliche Erwärmung Rechnung zu tragen und zur Qualitätssicherung, können mit dem neuen Lüftungskonzept plus Investition in Kühlung 100 Prozent der Kartoffeln gekühlt werden.

Von den rund 6 Millionen Euro Baukosten hat das Land Mecklenburg-Vorpommern über die Marktstrukturverbesserungsrichtlinie etwa 1,5 Millionen Euro beigesteuert.

Nutztier Forum Dummerstorf

Dummerstorf – Am Forschungsinsitut für Nutztierbiologie in Dummerstorf ist ein neues Veranstaltungsformat gestartet. Das Nutztierforum soll den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen rund ums Thema Tier Platz zum Austausch bieten. Landwirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Aßmann begrüßt das neue Format als Bereicherung für den Wissenschaftsstandort und als wertvollen Beitrag zu einer tierwohlorientierten Landwirtschaft:

„Schwerpunktmäßig wird es sich um alle Themen rund um die Nutztierforschung drehen. Das Thema ist hoch aktuell. Die Nutztierforschung steht vor großen Herausforderungen. Die Sicht auf moderne Tierhaltung und tierische Produkte hat sich verändert. Auch auf politischer Ebene wird zahlreich zum Thema Tierwohl diskutiert.

Umso wichtiger ist es, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu allen Aspekten aus diesem Kontext austauschen. Genau dazu dient diese Plattform. Das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie steht in einer langen Tradition, hat im Bereich der Nutztierforschung einen internationalen Ruf und wird diesen auch weiterhin ausbauen“, so Aßmann.

Das Nutztierforum schließt inhaltlich an das Format „Wilhelm-Stahl-Symposium“ des FBN an und bringt unter neuem Konzept namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Nutztierforschung zusammen.

Zur ersten Ausgabe des Forums referieren unter anderem Prof. Dr. Gesa Busch von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf zum Thema „Tierwohl und Gesellschaft“ und Prof. Dr. Matthias Gauly von der Universität Bozen zum politischen Rahmen. Außerdem stehen zahlreiche referierende Agrarforschende aus Mecklenburg-Vorpommern auf dem Programm, die zu praktischen Fragestellungen der tierwohlorientierten Haltung ihre Expertise teilen.

Unterstü­tzung der Waldbesitzer in M-V

Antragstellung jetzt auch für Kommunen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat eine neue Richtlinie für den Wald-Erschwernisausgleich in Natura 2000 Gebieten auf den Weg gebracht.

Gegenstand der Richtlinie ist der Ausgleich von Erschwernissen, welche durch die Anforderungen an Waldlebensraumtypen und Arten der Flora-Fauna-Habitat- sowie der Vogelschutzrichtlinie bei der rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten forstlichen Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen in Mecklenburg-Vorpommern entstehen.

Um Waldbesitzer zu unterstützen und den finanziellen Ausfall zu kompensieren, wird auch in der neuen Förderperiode ELER III das Förderprogramm mit einigen Ergänzungen wieder angeboten.

„Veränderte rechtliche Grundlagen und eine neue Förderperiode machten geringfügige Anpassungen der alten Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie aus dem Jahr 2016 notwendig“, erklärt Agrar-Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

„So kommen zu den bekannten Schutzkulissen: Flora-Fauna-Habitat, Eremit, Fledermaus, Waldlebensraumtyp und Schreiadlerschutzareal nun noch die Horstschutzzone II neu hinzu. In den verschiedenen Schutzkulissen, die sich auch zum Teil überlappen können, kommen verschiedene Auflagen zum Tragen, die durch den Waldbesitzer eingehalten werden sollen.

Diese Auflagen führen häufig zu einem wirtschaftlichen Nachteil des Forstbetriebes und sollen durch das Förderprogramm ausgeglichen werden. Neben einer höheren Akzeptanz für geschützte Naturflächen führt dies langfristig zum Erhalt und Verbesserung der Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und klimaangepassten Wäldern.“

Neben einer neu hinzu gekommenen Schutzgebietskulisse wurden auch die Maximalförderbeträge angehoben. Die Kappung bei 200€ je Hektar entfällt. Zusätzlich können nun auch Kommunen einen Förderantrag stellen.