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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Flächenmanage­ment­grundsätze M-V/BVVG

Einigung auf neue Flächenmanage­ment­grundsätze der BVVG

Berlin – Am 11. April 2024 wurde im Bundesfinanzministerium in Berlin auf Staatssekretärsebene die Einigung auf die zukünftigen Flächenmanagementgrundsätze (FMG) der BVVG unterzeichnet. Damit gehe ein mehrjähriger und intensiver Verhandlungsprozess zwischen den neuen Bundesländern, dem BMEL und dem BMF zu ende, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind. Die neuen FMG tragen dazu bei, dass die BVVG-Flächen nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet werden, was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat.

M-V hat auch sein Ziel erreicht, auf seinem Territorium liegende dass BVVG-Flächen, die von konkreten kostenfrei in Klima- und Moorschutzprojekten betroffen sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden einbringen zu können. Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt.“

Soweit sich die ökologischen Anbauverbände einerseits und die konventionell wirtschaftenden Betriebe benachteiligt wähnen, erscheint der am Ende gefundene Kompromiss austariert. Die ab dem 12.04.2024 zur Anwendung kommenden FMG verfolgen das Ziel der Gleichstellung mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann:

„Die Würdigung der Nachhaltigkeit bei der Verpachtung der Flächen war von Anfang an die wesentliche Prämisse bei der Erarbeitung neuer Grundsätze. Nachhaltigkeit ist nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erzielen. Es ist auch vereinbart, die Ergebnisse der Verpachtungsrunde 2024 zu analysieren. Ungewollte Verwerfungen können im kommenden Jahr nachjustiert werden.“

Ersatzneubau von Wehranlagen

Neubrandenburg – Das StALU MS wird im Jahr 2024 die Wehranlagen Ölmühlenbach und Alter Ölmühlenbach (beide Bj.1982) sanieren, zum Teil umbauen und mit einer Automatisierung versehen. Zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Wehranlage Ölmühlenbach wird der Mittelpfeiler zurückgebaut und eine größere Wehrklappe eingesetzt. Die Automatisierung dient der Verbesserung von Bedienung und Reaktionszeiten.

Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Firma ASA-BAU GmbH aus Greifswald mit der Bauausführung beauftragt. Die voraussichtliche Bauzeit wird von April 2024 bis November 2024 sein, Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,6 Millionen Euro.

Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) zu 75% gefördert. Während der Baumaßnahme wird das Wehr Ölmühlenbach trockengelegt. Der Wasserabfluss des Tollensesees wird im benötigten Zeitraum vom Wehr Vierrademühle mit übernommen. Die Fischaufstiegsanlage „Alter Ölmühlenbach“ bleibt in Betrieb.

Für die Bauzeit wird die Brücke, die über die Wehranlagen führt, für Fußgänger und Fahrradfahrer gesperrt sein. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Der Baubeginn ist nach Ostern geplant. Am 02.04.2024 erfolgt die Baustelleneinrichtung einschließlich der Wege­sperrung. Die Baustellenzufahrt soll über die Rostocker Straße und die Brodastraße erfolgen.

Neues Jagdgesetz kommt

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 der Novelle des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Der für die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat erneut für den Beschluss geworben.

„Die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und die Gäste unseres Landes lieben unseren Wald, der 24 % unserer Landfläche bedeckt. Die vielen Waldbesucher schätzen ihn als grüne Lunge und die Waldbesitzer leben mit und vom Wald. Aber die Klimaveränderung und die jüngsten Trockenjahre gingen nicht spurlos an unserem Wald vorbei. Deshalb ist es eine aktuelle Aufgabe und Herausforderung, den Wald vielfältiger, gemischter und standortbezogen nach ökologischen Kriterien so zu bewirtschaften, dass er strukturreicher und damit klimastabiler wird.

Die neuen Regelungen zur Abschussplanung und Bewirtschaftung zielen genau darauf ab. Dort, wo die Waldverjüngung wegen zu hoher Verbissbelastung kaum eine Chance hat, kann eigenverantwortlich stärker gejagt werden, als anderswo, wo ein höheres Äsungspotential besteht.

Das eröffnet den Revierinhabern die Möglichkeit flexiblere auf höhere Wildbestände reagieren zu können. Dieses ist in Zeiten des Klimawandels wichtig, damit die Verjüngung der standortgerechten Baumarten auch ohne Zaun gelingen kann. Für die Waldbesitzer ist dieses durchaus ein Kostenfaktor. So kostet ein Hektar Zaun zum Schutz der heranwachsenden nächsten Baumgeneration etwa 6.000 Euro. Es geht aber ebenso darum, Wildschäden in der Feldflur zu vermeiden.

Entgegen den Verlautbarungen einzelner Interessenvertreter halte ich an der Einheit von Wald und Wild nach wie vor fest. Jeder weiß, ich bin kein Freund von extremen Auffassungen und suche in Streitfragen stets den ausgewogenen Kompromiss. Und das ist mit der neuen Regelung zur Wildbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern gelungen. Ich bin davon überzeugt, dass die Hegegemeinschaften verantwortungsbewusst damit umgehen werden.

Mit der Festschreibung des Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald wird den Hegegemeinschaften darüber hinaus ein Instrument an die Hand gegeben, ihr Raum-Zeit-Management bei der Wildbewirtschaftung im Interesse der Entwicklung klimastabiler Wälder objektiver auszurichten.

Die 15.456 Jägerinnen und Jäger sichern mit viel Fleiß und Anstrengungen die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand in unserem Land und halten diesen gesund. Wie wichtig die Jägerinnen und Jäger sind, um großen wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, hat der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gezeigt.

Während andere Länder hunderte Millionen Euro einsetzen mussten und noch einsetzen, konnte bei uns im Land die Tierseuche in Rekordzeit getilgt werden. Für ihr Engagement in der Seuchenbekämpfung kann man den Jägerinnen und Jägern daher nicht genug danken. Dieses geschieht mit sehr viel Achtung und einer hohen Verantwortung gegenüber dem Wild. Das Jagen von Wild ist dabei nur eine von vielen Aufgaben im Revier, allerdings krönt sie auch das Weidwerk.

Mit viel jagdlichem Geschick und unter besonderer Achtung vor der Kreatur bringen die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 125.000 Hirsche, Reh oder Wildschweine mit einem beachtlichen Gesamtgewicht von rd. 3.700 Tonnen zur Strecke gebracht. Ich bin davon überzeugt, dass in MV auch weiterhin verantwortungsvoll und nachhaltig gejagt wird.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Wolf und Wolfshybriden: Sie werden dem Jagdrecht unterstellt. Hierdurch wird diese Tierart zum sogenannten Doppelrechtler. Durch den Umstand, dass beide Rechtskreise im LM in einer Fachabteilung angesiedelt sind, bietet sich das verwaltungstechnische Management des Wolfes in einer Hand an.

Aufgrund seines Schutzstatusses hat der Wolf keine Jagdzeit. Für eine Vergrämung oder Entnahme eines Wolfes bedarf es Ausnahmen aus beiden Rechtskreisen (Naturschutzrecht und Jagdrecht). Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht bietet aber auch die Chance für die Jägerschaft, in stärkerem Maße als bislang das Monitoring dieser neuen Wildart maßgeblich und öffentlichkeitswirksam durchzuführen.

Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, können die Jagdgenossenschaften zukünftig ihr Jagdkataster kostenfrei führen. Auch das Thema Bleiminimierung wurde angefasst. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren wird aus Verbraucherschutzgründen für die Erlegung von Schalenwild die Verwendung von nahezu bleifreier Munition vorgeschrieben. Nach einem langen und intensiven Diskussionsprozess verfügt MV nun über ein modernes Jagdgesetz, das zwar wie jedes Gesetz einen Kompromiss darstellt – aber einen Kompromiss, mit dem alle Seiten gut werden leben können.“

Neues Kartoffellager in Züssow

Aßmann: Kartoffellager Züssow stärkt Branche in gesamter Region

Züssow – Es ist das neue Herz der Kartoffelproduktion in Vorpommern: Das neue Kartoffellager in Züssow bei Greifswald. Bei der Präsentation des Neubaus durch das Kartoffelzuchtunternehmen Solana betont Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann dessen Bedeutung für die Region:

 „Die Investition in das neue Kartoffellager war aus mehreren Gründen eine sehr richtige Entscheidung. Das Unternehmen kann jetzt nicht nur eine bessere Qualität bei der Lagerung der Pflanzkartoffeln sicherstellen, sondern stärkt damit auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe.

Die Kartoffelzucht spielt in unserem Bundesland eine ganz besondere Rolle. Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit seinen geschlossenen Anbaugebieten, den Gesundlagen, über hervorragende Voraussetzungen für die Erzeugung von Pflanzkartoffeln. Dieser Standortvorteil für MV als Exportland für Pflanzkartoffeln wird mit der Halle weiter ausgebaut.“

 Als Gesundlagen werden Vermehrungsgebiete bezeichnet, die sich besonders für eine Pflanzkartoffelerzeugung eignen. Durch die vergleichsweise geringe Jahresmitteltemperatur und die häufigere Luftbewegung durch die Nähe zur Ostsee wird ein geringer Befall der Bestände mit Viren übertragenden Blattläusen garantiert. Von den 17 europäischen Schutzgebieten in MV befinden sich 5 hier in unmittelbarer Umgebung im Amt Züssow, dazu gehören Ranzin, Lüssow, Oldenburg, Griebow und Glödenhof. Weitere 8 Schutzgebiete befinden sich im Umkreis von 30 km umringt von Gesundlagen.

Weiter sagt die Staatssekretärin: „Ich bin froh, dass das Unternehmen diesen Schritt gegangen ist und wir es dabei unterstützen konnten. Profitieren werden davon nicht nur die Betreibenden selbst, sondern die ganze Region: Die benachbarten Landwirtschaftsbetriebe, die weiterverarbeitende Industrie und letztlich auch die Menschen vor Ort“, so Aßmann.

Der Betriebsbereich Sortierung wurde automatisiert und in der „alten“ Halle aufgestellt. Statistische Auswertungen sind nun möglich, wie Knollen zählen und Leistungen dokumentieren. Des Weiteren werden Qualitätsparameter und Größenverteilung der Fraktionen ermittelt.

Neben der Sortieranlage erfolgt die Abpackung der BigPacks und Sackbefüllung. Angrenzend an die ursprüngliche wurde eine weitere Halle gebaut, die rund 3.200 qm² umfasst. Die Verladung war immer eine Herausforderung. Sie wird nun deutlich effektiver.

Die alte Elektrik wurde zurückgebaut und durch eine moderne ersetzt. Durch den Umbau wurden zudem ca. 1.000 qm² gewonnen.

Vor den Baumaßnahmen konnten 70 Prozent der Kartoffeln gekühlt werden. Um dem Klimawandel und dadurch bedingte kontinuierliche Erwärmung Rechnung zu tragen und zur Qualitätssicherung, können mit dem neuen Lüftungskonzept plus Investition in Kühlung 100 Prozent der Kartoffeln gekühlt werden.

Von den rund 6 Millionen Euro Baukosten hat das Land Mecklenburg-Vorpommern über die Marktstrukturverbesserungsrichtlinie etwa 1,5 Millionen Euro beigesteuert.

Nutztier Forum Dummerstorf

Dummerstorf – Am Forschungsinsitut für Nutztierbiologie in Dummerstorf ist ein neues Veranstaltungsformat gestartet. Das Nutztierforum soll den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen rund ums Thema Tier Platz zum Austausch bieten. Landwirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Aßmann begrüßt das neue Format als Bereicherung für den Wissenschaftsstandort und als wertvollen Beitrag zu einer tierwohlorientierten Landwirtschaft:

„Schwerpunktmäßig wird es sich um alle Themen rund um die Nutztierforschung drehen. Das Thema ist hoch aktuell. Die Nutztierforschung steht vor großen Herausforderungen. Die Sicht auf moderne Tierhaltung und tierische Produkte hat sich verändert. Auch auf politischer Ebene wird zahlreich zum Thema Tierwohl diskutiert.

Umso wichtiger ist es, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu allen Aspekten aus diesem Kontext austauschen. Genau dazu dient diese Plattform. Das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie steht in einer langen Tradition, hat im Bereich der Nutztierforschung einen internationalen Ruf und wird diesen auch weiterhin ausbauen“, so Aßmann.

Das Nutztierforum schließt inhaltlich an das Format „Wilhelm-Stahl-Symposium“ des FBN an und bringt unter neuem Konzept namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Nutztierforschung zusammen.

Zur ersten Ausgabe des Forums referieren unter anderem Prof. Dr. Gesa Busch von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf zum Thema „Tierwohl und Gesellschaft“ und Prof. Dr. Matthias Gauly von der Universität Bozen zum politischen Rahmen. Außerdem stehen zahlreiche referierende Agrarforschende aus Mecklenburg-Vorpommern auf dem Programm, die zu praktischen Fragestellungen der tierwohlorientierten Haltung ihre Expertise teilen.

Unterstü­tzung der Waldbesitzer in M-V

Antragstellung jetzt auch für Kommunen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat eine neue Richtlinie für den Wald-Erschwernisausgleich in Natura 2000 Gebieten auf den Weg gebracht.

Gegenstand der Richtlinie ist der Ausgleich von Erschwernissen, welche durch die Anforderungen an Waldlebensraumtypen und Arten der Flora-Fauna-Habitat- sowie der Vogelschutzrichtlinie bei der rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten forstlichen Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen in Mecklenburg-Vorpommern entstehen.

Um Waldbesitzer zu unterstützen und den finanziellen Ausfall zu kompensieren, wird auch in der neuen Förderperiode ELER III das Förderprogramm mit einigen Ergänzungen wieder angeboten.

„Veränderte rechtliche Grundlagen und eine neue Förderperiode machten geringfügige Anpassungen der alten Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie aus dem Jahr 2016 notwendig“, erklärt Agrar-Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

„So kommen zu den bekannten Schutzkulissen: Flora-Fauna-Habitat, Eremit, Fledermaus, Waldlebensraumtyp und Schreiadlerschutzareal nun noch die Horstschutzzone II neu hinzu. In den verschiedenen Schutzkulissen, die sich auch zum Teil überlappen können, kommen verschiedene Auflagen zum Tragen, die durch den Waldbesitzer eingehalten werden sollen.

Diese Auflagen führen häufig zu einem wirtschaftlichen Nachteil des Forstbetriebes und sollen durch das Förderprogramm ausgeglichen werden. Neben einer höheren Akzeptanz für geschützte Naturflächen führt dies langfristig zum Erhalt und Verbesserung der Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und klimaangepassten Wäldern.“

Neben einer neu hinzu gekommenen Schutzgebietskulisse wurden auch die Maximalförderbeträge angehoben. Die Kappung bei 200€ je Hektar entfällt. Zusätzlich können nun auch Kommunen einen Förderantrag stellen.

Obstbauliche Spezialkulturen in M-V

Güstrow – Über Innovationen und Perspektiven für einen zukunftsfähigen Obstbau informieren sich morgen (20. Februar) Expertinnen und Experten auf dem Landesobstbautag in der Viehhalle in Güstrow. Neben Ergebnissen aus der Wildobstforschung werden u.a. Fragen zur Pflanzengesundheit, den Perspektiven des Verarbeitungsapfelanbaus sowie Freilanderdbeeranbaus diskutiert.

„Als Wildobst werden die Früchte von Obstarten bezeichnet, die von Menschen nur wenig züchterisch bearbeitet wurden. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sind diese Obstsorten nur wenig bekannt. Die Forschung beschäftigt sich jedoch schon länger mit ihnen,“ erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Im Jahr 2004 starteten an der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA) die ersten Untersuchungen zu Sanddorn in Form eines länderübergreifenden deutsch-estnischen Sortenversuches. Seitdem wurden an der LFA in Gülzow in Zusammenarbeit mit der LMS Agrarberatung eine Vielzahl weiterer obstbaulicher Spezialkulturen, wie Aronia, Holunder, Kornelkirschen, Haskap und Kiwibeeren untersucht. Nach 20-jähriger Forschung steht fest, die Mehrheit der getesteten Kulturen ist bei uns im norddeutschen Raum anbaufähig.

„Ein großer Vorteil dieser Kulturen besteht darin, dass sie neben dem Reichtum an Vitaminen, Mineralstoffen und weiteren sekundären Pflanzenstoffen zur Erhöhung der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft beitragen. Die hohe Vielfalt im Wuchscharakter (kleine und große Sträucher, Kletterpflanzen, Bäume), die Vielzahl unterschiedlichster Blütenformen, Blüh- und Reifezeiten der Früchte und Fruchtarten bieten gleichermaßen Nahrungsquelle und Lebensraum für Insekten, Vögel u.v.m. In Zeiten des Klimawandels könnten obstbauliche Spezialkulturen einen Fundus an Arten und Sorten bereitstellen, welche auch den zukünftigen Anbaubedingungen gewachsen sein könnten. Alle diese positiven Eigenschaften stellen wichtige Gründe dar, sich intensiv mit den verschiedenen Obstarten zu beschäftigen“, so Backhaus.

Neben den vielen Vorteilen, die obstbauliche Spezialkulturen bieten, ließ die langjährige Forschungstätigkeit erkennen, dass der Anbau von obstbaulichen Spezialkulturen kein Selbstläufer ist und es artspezifisch vieles zu beachten gibt. Ein wichtiges Kriterium ist die Empfindlichkeit gegenüber Spätfrösten. Hier seien beispielsweise Aprikosen, Pfirsiche und Kiwibeeren genannt, bei denen Spätfröste teilweise die gesamte Ernte eines Jahres zerstören können.

Eine Zusatzbewässerung der Kulturen ist sinnvoll, um die Pflanzengesundheit zu erhalten bzw. nennenswerte Erträge und Fruchtqualitäten zu erzielen. Die Erntetechnik ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für eine bestimmte Spezialkultur. Gerade für den Zweck der Verarbeitung ist Handernte häufig unrentabel. Eine maschinelle Ernte ist bei Aronia möglich. Entsprechendes ist auch für Kulturen wie Haskap und Felsenbirnen denkbar.

Bei Maulbeeren, vielen Kornelkirschen-Sorten und Walnüssen fallen die Früchte im reifen Zustand vom Baum, so dass diese aufgefangen oder aufgelesen werden müssen. Zudem sollten Strukturen zur Fruchtaufarbeitung, Lagerung, Verarbeitung und zur Vermarktung der Früchte und der aus ihnen gewonnenen Produkte geschaffen werden. Auch wenn nach wie vor nicht alle Fragen geklärt sind, wird von verschiedenen ambitionierten Betrieben der Weg zu einem Anbau obstbaulicher Spezialkulturen eingeschlagen.

Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern stellte 2022 der Sanddorn mit 50,3 % den größten Anteil der Gesamtanbaufläche an Strauchbeerenarten in MV dar, gefolgt von Kulturheidelbeeren (14,0 %), Johannisbeeren (10,7 %) und Aronia (9,5 %). Die Bewirtschaftung erfolgte mit 61,6 % bevorzugt ökologisch.

Während die Flächen beim Sanddorn in den letzten Jahren stark zurückgehen, verursacht durch ein verstärktes Absterben von Pflanzen, konnte bei Aronia eine deutliche Flächenzunahme von 9,7 ha im Jahr 2021 auf 19,2 ha im Jahr 2022 registriert werden. Ebenfalls zunehmend zeigt sich der Anbau von Walnüssen, welche 2022 von 13 Betrieben auf 162 ha angebaut wurden. Die Anbaufläche bei Holunder ist mit ca. 12 ha seit 2020 nahezu konstant. In den letzten Jahren sind in MV zudem erste kleinere Flächen mit denen an der LFA in Gülzow untersuchten Spezialkulturen Kornelkirschen, Haskap und Felsenbirnen entstanden.

Weiterer Anstieg der Öko-Anbaufläche

Unternehmen aus MV präsentieren sich auf der Bio-Weltleitmesse

Schwerin – Nach ersten Auswertungen für das Jahr 2023 ist im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 die bewirtschaftete Öko-Fläche von 196.867 ha auf 200.300 ha um 3.433 ha weiter gestiegen. In MV wurden erstmals in 2023 über 200.000 ha ökologisch bewirtschaftet.

Dieser Trend konnte sich auch in 2024 mit einem weiteren leichten Flächenwachstum fortsetzen. Zum 31.01.2024 werden nunmehr 202.416 ha, damit 2.116 ha mehr ökologisch bewirtschaftet. 69 Landwirtschaftsbetriebe haben zum 01.01.2024 einen Förderantrag als Umstellungsbetrieb gestellt.

Ca. 15% der landwirtschaftlichen Nutzfläche in MV befinden sich damit im Bioanbau. „Trotz geänderter Förderbedingungen und aktuell schwieriger Rahmenbedingungen am Biomarkt konnte ein Flächenzuwachs in MV erzielt werden,“ stellt Minister Dr. Backhaus fest. „Im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.01.2023 ist die bewirtschaftete Öko-Fläche um 5.548 ha gestiegen,“ so Backhaus weiter.

Im Vergleich zu den Jahren 2022 (6.793 ha Zuwachs) und 2021 (13.283 ha Zuwachs) hat sich jedoch das Tempo der Flächenumstellung verringert (2023 mit 3.433 ha Zuwachs). Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Förderung ökologisch bewirtschafteter Grünlandflächen mit Beginn der neuen Förderperiode ab Januar 2023 an einen geforderten Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha Dauergrünland gekoppelt wird.

Reine Grünlandbetriebe, die diesen Mindestviehbesatz nicht erreichen, fallen aus der Förderung und haben sich überwiegend von der Biozertifizierung abgemeldet. Aktuell wird im LM der Umfang dieser Flächen auf ca. 4.000 ha geschätzt. Ziel der Landesregierung ist, dass die Tierhaltung in MV, hier die Beweidung von Grünlandflächen, auch in Zukunft erhalten bleibt und die Leistungen der Landwirt-schaft – hier in der Tierhaltung – u.a. mit einem höheren Fördersatz honoriert werden.

Ein weiterer wesentlicher Grund für den geringeren Flächenzuwachs sind aber auch die derzeitigen schwierigen Rahmenbedingungen am Biomarkt, insbesondere geringe Preise im Getreidemarkt. Aktuell wird jedoch eine Marktstabilisierung bei Biomilch sowie im Bereich Rind- und Schweinefleisch festgestellt.

Daher ist es umso wichtiger, dass sich Bio-Betriebe weiter am Markt ausrichten und sich u.a. auf nationalen und internationalen Messen präsentieren, Einblicke in Ihre Arbeitsweisen geben und ihr Produktsortiment darbieten. Die Bio-Weltleitmesse BioFach in Nürnberg bietet hierzu die beste Gelegenheit.

Vom 13.02.2024 bis zum 16.02.2024 trifft sich die Biobranche zur Biofach 2024 im Messezentrum Nürnberg. Die BioFach ist bereits im 35. Messejahr. Die gesamte Verarbeitungs- und Handelsbranche tauscht sich über die aktuellen und neuesten Entwicklungen des Biomarktes aus. Es werden über 3.200 Aussteller aus ca. 100 Ländern erwartet.

Aus Mecklenburg-Vorpommern sind sechs Aussteller mit einem Gemeinschaftsstand vertreten, den das Landwirtschaftsministerium finanziell unterstützt. Besonders verweist Landwirtschaftsminister Backhaus dankend auf die Unternehmen, die unser Land seit vielen Jahren in Nürnberg auf dem M-V-Messestand repräsentieren. Dies sind die Biopark Markt GmbH, die Behr AG, die Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co.KG, die Qualitätsfleischerzeugergemeinschaft Weidehof GmbH sowie die Biosanica GmbH. Zum zweiten Mal präsentiert die Wuff & Mau Heimtiernahrung GmbH ihre Produkte am Gemeinschaftsstand MV.

Weitere Unternehmen aus MV, wie z.B. die Mecklenburger Landpute und die Gläserne Molkerei, sind ebenfalls seit Jahren vertreten und präsentieren sich u.a. auf Messeständen gemeinsam mit den ökologischen Anbauverbänden.

Der Landwirtschaftsminister weist darauf hin, dass sich mit der BioFach den Bio-Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit bietet, Bio-Produkte aus MV kennen zu lernen und die Menschen dahinter einem breiten Fachpublikum zu präsentieren sowie die Vermarktung durch die Pflege vorhandener und den Aufbau neuer Kundenbeziehungen zu festigen und zu stärken. Denn dies ist in diesen turbulenten, schwierigen wirtschaftlichen Zeiten von enormer Bedeutung.

Weiter führt Backhaus an: „Der Auftritt auf der Fachmesse BioFach auch zeigt auch, welche hohe Leistungsfähigkeit und Bedeutung der Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern hat.“