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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Internationale Grüne Woche

Schwerin – Nach der coronabedingten Pause steht die Internationale Grüne Woche 2023 in den Startlöchern. Mecklenburg-Vorpommern wird in diesem Jahr vom 20. Bis zum 29. Januar erstmals eine komplette Halle nutzen können. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus betont, wie wichtig die taditionsreiche Messe für das Land MV ist.

„Gegründet 1926 in Berlin ist die IGW einzigartig als internationale Leitmesse für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. Sie erlebt in diesem Jahr ihre 87. Ausgabe. Aussteller aus aller Welt präsentieren an zehn Veranstaltungstagen ein umfangreiches Produktangebot. Zudem gibt die IGW aktuellen gesellschaftlichen Fragen wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und nachhaltige Landnutzung eine Bühne.

Die IGW ist Ausgangspunkt für das Global Forum for Food and Agriculture (kurz GFFA). Das GFFA ist die führende internationale Konferenz zu zentralen Zukunftsfragen der weltweiten Land- und Ernährungswirtschaft. Höhepunkt ist das Treffen von über 70 Agrarministerinnen und Ministern“, sagt Backhaus und ergänzt:

„Seit 1990 präsentiert sich unser Bundesland dem Berliner Publikum. Zum 22. Mal ist Mecklenburg-Vorpommern mit einer eigenen Länderhalle dabei. Die Präsentationsfläche beträgt in diesem Jahr 2.800 qm. Mecklenburg-Vorpommern ist eines von insgesamt 12 Bundesländern, die mit einer eigenen Präsentation auf der IGW vertreten sind. In unserer Halle präsentieren sich 60 Aussteller, darunter 5 Landkreise mit Unterausstellern und 10 Unternehmen mit eigenem Stand.

Durch die Absage von Baden-Württemberg ist es in diesem Jahr möglich, die gesamte Halle zu nutzen. Durch eine Neuaufteilung der Stände ist es gelungen, die Halle nicht gedrängt, sondern luftig und mit viel Raum für Freiräume und Sitzflächen präsentieren zu können“, so der Minister.

Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche wird MV auch sein neues Regionalsiegel „Natürlich aus MV“ vorstellen, an dessen Ausgesatltung das Landwirtschaftsministerium maßgeblich mitgewirkt hat.

„Unsere Land- und Ernährungswirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil unser gesamten Ökonomie. Sie steht für verantwortliches Handeln und innovative Ideen.

Ich wünsche mir, dass sich das Regionalzeichen in der ganzen Vielfalt und Bandbreite guter Produkte zeigt und sich als Marke des Landes etabliert deren Naturreichtum verbunden ist mit der Produktion hochwertiger Lebensmittel.

Das dient nicht nur der Werbung, sondern auch der Anerkennung der kleinen und mittelständischen Betriebe, die mit ihren saisonalen und regionalen Produkten einen wichtigen Beitrag zur gesunden und sicheren Ernährung leisten“, erklärt der Minister und stellt wichtige Zahlen aus der Land und Ernährungswirtschaft vor.

Demnach exportierte das Ernährungsgewerbe Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 Waren im Wert von 989 Mio. Euro, das waren rund +14,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum.

Die Exportquote lag bei 21,5 %. Den größten Anteil am Export hatten Milchprodukte mit einem Anteil von 24 % und Süßwaren mit 32 %.

Die Beschäftigtenentwicklung war im genannten Zeitraum leicht ansteigend. Im Bereich Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln stieg der Personalbestand um +2,8 %, im Bereich der Getränkeherstellung sank der Personalbestand um -1,8 %.

Insgesamt sind im verarbeitenden Gewerbe des Landes 50.214 Menschen beschäftigt, davon im Bereich Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 14.465 und Getränkeherstellung 1.195 (statistisch erfasst werden nur Personen in Unternehmen > 50 Mitarbeitende).

„Wir stellen fest, dass sie die Essgewohnheiten der Menschen ändern“, fährt der Minister fort. „Der Fleischverzehr in Deutschland entwickelt sich seit Jahren rückläufig. Die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2022 weisen einen durchschnittlichen Verzehr von 52,8 kg pro Kopf und Jahr aus.

Das entspricht einem Rückgang um gut 13 % innerhalb von nur vier Jahren. Dabei waren die Rückgänge bei Schweinefleisch besonders deutlich. Seit 2018 nahm der durchschnittliche Verzehr um rund 18 % ab, im Jahr 2022 wird vermutlich die Marke von 30 kg pro Kopf und Jahr unterschritten. Neben dem generell rückläufigen Fleischkonsum macht sich hier auch die Corona-Pandemie sowie öffentliche Skandale, von Betriebsschließungen bis hin zu Problemen bei der Haltung, bemerkbar.“

Erfreulich sei, dass die neuen Programme der Agrar Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen von der Praktikern aus der Landwirtschaft gut angenommen, würden, so Minister Backhaus. Das belegten die bereits eingegangenen Anträge für einzelne Maßnahmen:

  • Vielfältige Kulturen  385 Anträge
  • Mehrjährige Blühstreifen  310 Anträge
  • Extensive Dauergrünlandbewirtschaftung 1.284 Anträge
  • Beibeahaltung Öko-Landbau 604 Anträge
  • Einführung Öko-Landbau 88 Anträge
  • Moorschonende Stauhaltung  126 Anträge

Erstmals gebe es in der neuen Förderperiode auch die Möglichkeit, einen Ausgleich zu zahlen für in Natura-2000-Gebieten wirtschaftenden Betrieben, wenn sie auf Einsatz von PSM verzichten. 200 Euro je ha.

„Damit erhöhen wir die Akzeptanz der betroffenen Landwirtschaft für die Umsetzung der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie der EU, denn wir erhalten über die Beihilfe die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Es muss uns gelingen, Ökologie und Ökonomie sinnvoll miteinander zu verbinden. Hier gilt die von mir stets vertretene  Devise: Öffentliches Geld für öffentliche Leistung“, so Backhaus abschließend. 

Neue GAP-Förderperiode ab 01.01.2023

Schwerin – Heute hat die EU-KOM den nationalen GAP-Strategieplan bestätigt. Minister Dr. Backhaus äußert sich erleichtert: „Ich freue mich, dass die EU-KOM nach den Jahren der Erarbeitung des GAP-Strategieplans, dem Ringen um die Inhalte und nicht zu vergessen, die Finanzen, dem deutschen nationalen GAP-Strategieplan nach ein-gehender Prüfung zugestimmt hat.

Hinter uns liegt ein intensiver Austausch zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern und der EU-KOM. Ich bin erleichtert, dass die EU-KOM die Vorhaben in der neuen Förderperiode in Deutschland und jedem einzelnen Bundesland unterstützt. Das ist ein gutes Zeichen für die Zukunft der Landwirtschaft, des ländlichen Raums und der Natur und Umwelt in unserem Bundesland.“

Jeder Mitgliedstaat der EU ist dazu verpflichtet, einen eigenen Strategieplan für die konkrete nationale Umsetzung der übergeordneten, europäischen Ziele der GAP zu erarbeiten. Zu den Zielen gehört beispielsweise die Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet, aber auch die Unterstützung und Stärkung von Umwelt­schutz, einschließlich der biologischen Vielfalt. Dieser stellt die Grundlage der Agrarförderung für die Jahre 2023 bis 2027 dar.

Insgesamt stehen Mecklenburg-Vorpommern bis 2027 für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Mio. € zur Verfügung. Für die Förderung im Rahmen des ELER stehen EU-Mittel ca. 653 Mio. € im Zeitraum bis 2027 bereit. Darunter ca. 297 Mio. € für Umwelt- und Klimaleistungen. Allein für den Ökolandbau sind 123 Mio. € vorgesehen. Für Investi­tionen in die ländliche Entwicklung sind 92,5 Mio. € geplant.

Einschließlich der nationalen Kofinanzierungsmittel stehen für M-V dann 956 Mio. € für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum bis 2027 zur Verfügung.

„Für die Landwirtinnen und Landwirte ist es wichtig, dass die Anträge gestellt werden können und dass sie die Sicherheit haben, dass der GAP-Strategieplan ge-nehmigt wurde. Das ist die Grundlage für alles Weitere. Das Antragsverfahren haben wir am letzten Donnerstag freigegeben. Parallel arbeitet mein Haus weiter daran die rechtlichen Grundlagen für die weitere Umsetzung zu schaffen.“, so Backhaus.

Auf die Landwirtschaft kommen ab 2023 ein paar Neuerungen zu, wie die neue erweiterte Kondi­tionalität. Diese umfasst alle einzuhaltenden Mindestanforderungen für den Erhalt von Direkt­zahlungen (GLÖZ und GAB-Standards). Neu sind auch die Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule. Diese Maßnahmen sind einjährig und freiwillig für die Landwirtinnen und Landwirte.

Eine weitere Neuerung ist die gekoppelte Einkommensstützung für Mutter­kühe, Schafe und Ziegen. In der zweiten Säule müssen laut GAP-Strategieplanverordnung insgesamt 35 % der E-LER-Mittel für umwelt- und klimabezogene Leistungen verwendet werden. MV hat allerdings fast 46 % der ELER-Mittel dafür eingeplant, da auch neue Maßnahmen wie Ausgleichszahlungen in NATURA-2000-Gebieten aufgenommen wurden.

„In der zweiten Säule setzen wir in MV auf altbewährte, etablierte Programme, aber auch auf neue Programme, die dabei unterschützen, den Klimawandel aufzuhalten und Biodiversität zu fördern“, betont der Minister.

Deshalb hat MV Interventionen wie den Anbau von Paludikulturen, die Moorschonende Stauhaltung, aber auch die Förderung von Extensiväckern mit doppeltem Reihenabstand oder mehrjährige Wildblumenäcker sowie die Förderung von vielfältigen Kulturen mit groß-körnigen Leguminosen im GAP-Strategieplan angemeldet. Neu ist außerdem, dass im Ökolandbau beim Dauergrünland speziell tierhaltende Betriebe unterstützt werden, als Anerkennung für die Leistung der Tiere für die Biodiversität und den Humusaufbau.

Verpach­tung von BVVG-Flächen

Schwerin – Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium in der Pressemit­teilung vom 17.11.2022 berichtet hat, wird die Privatisierung der BVVG-Flächen in Ostdeutschland weitgehend beendet. Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, zeigt sich erleichtert über die Entscheidung.

„Ich selbst habe den Verkaufsstopp in den Ampel-Koalitionsvertrag vor einem Jahr hineinverhandelt und bin froh, dass diese Absprache nun endlich umgesetzt wird. Damit behalten der Bund und mittelbar auch die Länder den Zugriff auf die Flächen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz benötigt werden. Diese sind damit auch für kommende Generationen gesichert. Das war mir ein wichtiges Anliegen.

Im Übrigen bleiben die BVVG-Flächen für die Produktion von Nahrungsmitteln erhalten. Sie werden mit Blick auf die klimatischen Veränderungen nur noch an ökologisch oder nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet. Wir alle wissen spätestens seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, was das bedeutet.

Nun kommt es darauf an, dass sich die ostdeutschen Länder und der Bund zügig auf die Kriterien einigen, nach denen die Flächen zukünftig zur Pacht vergeben werden können. Bis zum Beginn des kommenden Wirtschaftsjahres ab Oktober 2023 müssen die Karten auf dem Tisch liegen. Die Verfahrensweise in Mecklenburg-Vorpommern könnte in der Sache beispielgebend sein.

Denn wir haben unsere Verpachtungskriterien zur Vergabe landeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen jüngst überarbeitet und transparent gemacht. Darum biete ich auch gerne an, dass wir zukünftig die Verpachtung der BVVG-Flächen im Auftrag des Bundes übernehmen. Wir haben den Weg bereitet und wir haben die Expertise“, so Backhaus.

Gesteigerte Wasserentnahme

Backhaus: Gesteigerte Wasserentnahme macht Beregnungsgebühren notwendig

Schwerin – Die Landwirtschaft und der Erwerbsgartenbau sollen künftig für die Entnahme von Oberflächen- oder Grundwasser eine Gebühr zahlen.

„Es ist erforderlich, dass sich die Branche an den Klimawandel anpasst. Dazu gehört auch Anbaukulturen und -strukturen sowie Bewässerungssystme und -zeiten an das verfügbare Wasserdargebot anzupassen. Wasser ist ein knappes und wertvolles Gut.

Mit dem Wasserentnahmeentgelt setzen wir einen wichtigen Anreiz, sparsamer mit dem Wasser umzugehen. Bereits 2019 wurden hierzulande rund 40 Prozent mehr Wasser entnommen als noch 2007. Die größten Steigerungsraten verzeichnen wir in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischerei. In diesen Sektoren ist der Verbrauch im genannten Zeitraum um mehr als das Zehnfache auf rund 50 Millionen Kubikmeter pro Jahr gestiegen.

Dieser Entwicklung müssen wir entgegensteuern und werden daher das Landeswasserrecht entsprechend anpassen. Über die konkrete Höhe der Abgabesätze beraten wir derzeit noch“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag.

Minister Backhaus bezeichnete die bisherige Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt für die landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Beregnung als nicht mehr zeitgemäß. Sie stamme noch aus dem Wasserrecht der DDR.

Gleichwohl äußerte er Verständnis, dass die Abgabe für die Branche eine zusätzliche finanzielle Belastung darstelle, die nicht leicht zu bewältigen sei. Insbesondere der Kartoffel- und Gemüsebau sei sehr beregnungsintensiv. Dennoch komme das Land aus gesamtgesellschaftlichem Interesse nicht umhin, der ungebremsten Entwicklung der Wasserentnahmemengen etwas entgegenzusetzen.

Ein weiterer wichtiger Baustein, der den schonenden Umgang mit unseren Wasserressourcen aber nicht ersetzen könne, sei das Wasser in der Fläche zu halten. „Dies gelingt nicht mit nur einer Maßnahme“, so Backhaus.

Die Landesregierung berücksichtige diesen Aspekt daher unter anderem bei der Klima-, Moorschutz- und der Wasserstrategie, in deren Erarbeitung auch die Interessenlagen landwirtschaftlicher Betriebe einbezogen werden. „Das Konzept muss in sich stimmig und vor allem umsetzbar sein“, sagte der Minister abschließend.

Schutz der Gewässer

Güstrow – Im Rahmen des 11. Dialogs zur Wasserrahmenrichtlinie erläuterte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Maßnahmen des Landes zur Reinhaltung der Landesgewässer.

So stellte er in Güstrow den Landwirtinnen und Landwirten die bisher unveröffentlichte Fortschreibung des „Konzepts zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ vor und bat um rege Beteiligung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie:

„Das in den Bewirtschaftungsplänen enthaltene Ziel, der gute ökologische und chemische Zustand für die oberirdischen Gewässer und der gute und mengenmäßige Zustand des Grundwassers, wird überwiegend noch nicht erreicht. In M-V verfehlen ca. 96 % der als Fließgewässer bewerteten und ca. 79 % der als Seen bewerteten Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand. Zudem sind etwa 90 Prozent der Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand. Unter den als Küstengewässer bewerteten Wasserkörpern wurden alle schlechter als gut eingestuft.

Die gute Nachricht: Im ersten und zweiten Bewirtschaftungszeitraum wurden zur Verbesserung der Gewässerstruktur rund 690 Maßnahmen an über 1.000 km Fließgewässern umgesetzt. Und auch im dritten Bewirtschaftungszeitraum wird das Land M-V seine Anstrengungen weiter verstärken.

Insgesamt enthält das Maßnahmenprogramm allein für den dritten Bewirtschaftungszeitraum ca. 7.000 Einzelmaßnahmen an rund 1.000 Wasserkörpern, für deren Umsetzung basierend auf einer nach bundesweit einheitlichen Kriterien durchgeführten Kostenschätzung ca. 800 Mio. Euro benötigt werden.

Eine grundlegende Maßnahme zur Zielerreichung beim Grundwasser ist die Düngelandesverordnung. Wir kommen nicht darum herum, die Nährstoffeinträge ins Grundwasser deutlich zu senken. Ohne das aktive Mitwirken der Landwirte können eine Nährstoffminderung und damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden. Die erwähnte Fortschreibung des Konzeptes richtet sich deshalb an alle Akteure, die sich über mögliche Maßnahmen zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen im Land Mecklenburg-Vorpommern informieren wollen.

Ich bitte eindringlich um eine aktive Teilnahme an den Forschungs- und Beratungsmaßnahmen, durch das Stellen von Förderanträgen, durch das Bereitstellen von Daten und Flächen und durch die praktische Anwendung von Beratungsempfehlungen und Minderungsmaßnahmen in den betrieblichen Abläufen“, so der Minister.

Grundwasserschutz muss Priorität haben

Güstrow – Das Grundwasserdargebot in Mecklenburg-Vorpommern nimmt ab. Das belegen Messungen in den verschiedenen Grundwasserleitern an über 680 Messpunkten im Land sowie in der Lysimeteranlage in Groß Lüsewitz, in der seit etwa 50 Jahren Daten zum Sicker- und Grundwasser erhoben werden. Grund für die Negativentwicklung ist der Klimawandel mit steigenden Temperaturen und damit höheren Verdunstungsraten. Über die Grundwassersituation in M-V und Ressourcenmanagement in Zeiten des Klimawandels konnten sich Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen heute auf einem Symposium des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie im Bürgerhaus in Güstrow informieren.

„Der Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Wasserversorgung und im Besonderen die Trinkwasserversorgung im Land zu erhalten und für nachfolgende Generationen zu sichern. M-V entwickelt daher – parallel zur Nationalen Wasserstrategie des Bundes – eine spezifische Wasserstrategie für unser Land. Ziel ist es, diversen Problemlagen für die Zukunft zu begegnen, sei es Hochwasser, Starkregen oder Niedrigwasser. Vor allem die Sicherung von ausreichendem und sauberem Wasser hat Priorität. Für die Trinkwasserversorgung hat die Landesregierung zusammen mit zahlreichen Akteuren in 2022 eine Trinkwasserschutzkonzeption entwickelt. Eine Änderung des Landeswassergesetzes wird in 2023 auf den Weg gebracht“, erklärte der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus in seinem Grußwort.

Der Minister bezeichnete das Grundwasser als wertvollsten Rohstoff, der nicht endlos zur Verfügung steht: „Tiefer bohren wird das Problem nicht lösen, da die Süß-Salzwassergrenze z.B. im nördlichen und im vorpommerschen Landesteil meist nicht tiefer als 100 Meter liegt.“ Laut Grundwasserneubildungskarte beträgt die mittlere jährliche Grundwasserneubildung in M-V rund 2,83 Milliarden Kubikmeter pro Jahr.

Da aber ein Großteil des Grundwassers die Vorfluter speist und somit über die Flüsse in die Nord- und Ostsee abfließt, stehen nur 30 Prozent dieser Grundwasserneubildung zur Nutzung zur Verfügung. Das sind ca. 850 Millionen Kubikmeter pro Jahr; etwa das Zehnfache von dem, was für die Trinkwasserversorgung insgesamt benötigt wird. „Das hört sich erstmal viel an, doch die Prognosen gehen von steigenden Temperaturen, höheren Verdunstungsraten und einer Häufung von Starkregenereignissen aus. Das hat zur Folge, dass viel Wasser innerhalb kurzer Zeit auf trockene Böden fällt und zu großen Teilen direkt in den Obeflächengewässer abfließt, nur wenig davon gelangt ins Grundwasser“, führte Backhaus aus.

Die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser hat nach statistischen Erhebungen in den letzten Jahren in M-V um mehr als 30 Prozent zugenommen, von 127 Mio Kubikmetern in 2007 bis auf 178 Millionen Kubikmetern in 2019, sagte Backhaus. Die Trinkwasserentnahme habe den größten Anteil an der Wasserentnahme. Dennoch sei der Anteil an der Gesamtentnahme seit 2007 von ca. 73 Prozent auf ca. 55 Prozent gesunken. Dagegen seien die Entnahmen für die landwirtschaftliche Bewässerungvon ca. 3 Prozent auf nunmehr fast 30 Prozent angestiegen. Und der Wunsch nach mehr Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen steige aktuell stark an.

Um die Grundwasserneubildung zu vergrößern sei es notwendig, das Niederschlagswasser „in der Fläche zu halten“, so Minister Bachkaus. Sei es nun durch Erforschung und Etablierung einer kontrollierten Drainung oder die Verminderung der Entwässerung über Gräben durch bessere Steuerung oder durch die Förderung der nassen Landwirtschaft.

Agrarland Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach sich heute im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Schloss gegen die Erstellung und den Druck eines jährlichen Agrarberichtes aus und wies damit einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück.

„Informationen zur Entwicklung der Landwirtschaft in M-V liegen umfassend vor und sind für Jedermann zugänglich. Zum einen veröffentlichen wir jedes Jahr das Statistische Datenblatt, dass nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle Geschäftsbereiches meines Hauses in den Blick nimmt. Die quantitativen Daten beschreiben objektiv den Stand zu einem Zeitpunkt und dokumentieren im Vergleich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in unserem Bundesland.

Auch das Statistische Landesamt und der Agrarbericht des Bundes liefern spannende Zahlen über das Agrarland M-V. Hinzu kommen der Waldzustandsbericht, eine Broschüre zu Verbraucherschutzthemen, der Bienenweidekatalog oder Handreichungen zur Biologischen Vielfalt in M-V und zu Tierseuchen im Land. Was wir den GRÜNEN leider nicht abnehmen können, ist, zur Interpretation der ein oder anderen Zahl auch mal den eigenen Kopf einzuschalten.

Denn auf eines sei hingewiesen: Die Erstellung eines ausführlichen Agrarberichtes hat in der Vergangenheit rund 200 Arbeitstage in Anspruch genommen und 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebunden. Der finanzielle Aufwand lag inklusive Druckkosten bei rund 103.500 Euro. Das Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis stehen, liegt auf der Hand; erst recht, wenn die zentralen Daten und Fakten an anderer Stelle öffentlich verfügbar sind.

Natürlich würde ich mir wünschen, dass Landesverwaltung in einem noch größerem Umfang Dienstleister und Informationsgeber für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sein kann. Das alles muss aber auch finanzierbar und verhältnismäßig sein. Und so ist die Bündelung von Informationen am Ende auch der Preis, den wir für einen ausgeglichenen Haushalt zahlen“, sagte Backhaus.

Der Agrarbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Jahren 1991 bis 2009 jährlich und als freiwillige Leistung der Landesregierung erstellt. Im Jahr 2009 wurde das Agrarstatistikgesetz geändert und infolgedessen eine Periodizität von drei Jahren bei der Erfassung wichtiger Daten eingeführt.

Die Analyse statistischer Daten aus den zurückliegenden Wirtschaftsjahren und die Bewertung der aktuellen Lage der Agrarwirtschaft fielen damit auseinander. Der letzte Agrarbericht des Landes wurde im Jahr 2011 auf der Grundlage der Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 erstellt.

31. Landeserntedankfest

Ferdinandshof – In Ferdinandshof (LK Vorpommern-Greifswald) begeht das Land Mecklenburg-Vorpommern am kommenden Sonntag (2. Oktober 2022) das traditionelle Landeserntedankfest, dass in diesem Jahr zum 31. Mal stattfindet. Bei der Austragung wechseln sich der mecklenburgischen oder vorpommerschen Teil des Landes immer ab. Die Region um Ferdinandshof und der Ort selbst wurden maßgeblich durch die Landwirtschaft geprägt. Der Ort steht für ein lebendiges Gemeindeleben und eine sehr gute dörfliche Infrastruktur.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betonte im Vorfeld des Landeserntedankfestes die besondere Rolle des ländlichen Raums für die wirtschaftliche Stabilität im Land und fordert mehr Wertschätzung für ländliche Regionen:

„Woher beziehen die großen Städte ihre Lebensmittel? Aus dem ländlichen Raum! Ob Rostock, Hamburg oder Berlin – überall findet man Obst, Gemüse, tierische Produkte, die ihren Anfang hier uppm Dörp hatten. Zuverlässig, bezahlbar und in großer Auswahl sowie Qualität. Und doch mangelt es häufig an Wertschätzung für all die Leistungen, die hier im ländlichen Raum erbracht werden.

Diese werden häufig als selbstverständlich hingenommen, doch das sind sie nicht. Hinter den vollen Supermarktregalen stecken harte Arbeit und unternehmerische Risiken. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist eine der wichtigsten und stabilsten Branchen in diesem Land und sie hat es weitestgehend ohne staatliche Hilfen durch die Coronazeit geschafft.

Für die geleistete Arbeit und die eingebrachte Ernte möchten ich und viele Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Danke sagen. Dafür gibt es natürlich keinen passenderen Rahmen als das Landeserntedankfest. Ich hoffe, auf zahlreiche Gäste in Ferdinandshof und gute Stimmung trotz der vielen Krisen weltweit.“

Backhaus warb zudem für einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln: „Kaum irgendwo auf der Welt ist die Versorgungslage mit Nahrungsmitteln so gut wie in Deutschland. Unsere Regale sind dank der modern aufgestellten Landwirtschaft immer gut gefüllt. Während weltweit mehr als jeder zehnte Mensch hungert, wandern in Deutschland rund 18 Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr in den Müll. Etwa die Hälfte dieser Lebensmittel sind noch genusstauglich.

Sie werden unter großem Arbeits- und Ressourcenaufwand produziert, um dann irgendwo entlang der Wertschöpfungskette in der Tonne zu enden. Das ist ein Skandal! Zukünftige Generationen werden sich diese Art von Ressourcenverschwendung nicht mehr leisten können. Wir leben hier in einer klimatisch sehr begünstigten Region und das bringt umso mehr die Pflicht mit sich, mit den eigenen Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen.“

Anlässlich der Debatten um die Energiepreise forderte der Minister eine stärkere Berücksichtigung der Menschen im ländlichen Raum: „Der ländliche Raum, gerade in Mecklenburg-Vorpommern, versorgt das Land mit sauberer Energie durch Solaranlagen, Windkraft und Biomasse. Die Menschen vor Ort haben aber nur selten einen Vorteil davon.

Durch die weiten Wege und gestiegenen Lebenshaltungskosten sind sie besonders belastet. Ich begrüße den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Rettungsschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro, den Wegfall der Gasumlage sowie die geplante Gaspreisbremse. Darüber hinaus muss es aber auch ganz konkrete Konzepte für eine gerechte Aufteilung der finanziellen Belastungen geben. Es kann nicht sein, dass die Menschen im ländlichen Raum das Nachsehen haben. Da wo der saubere Strom produziert wird, da muss sich das auch in den Preisen widerspiegeln.“