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Kategorie: MeckPomm

Mecklenburg-Vorpommern hat erstmals über 200 Stiftungen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Diese Rekordzahl bedeutet auch, dass das Engagement in unserem Land stetig größer wird.“

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Rekordmarke der anerkannten Stiftungen. Mit dieser Woche sind 201 Stiftungen in unserem Land anerkannt. Das ist ein Beweis dafür, dass das Engagement, vor allem auch das ehrenamtliche Engagement der Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern stetig größer wird.

Nach meinem Amtsantritt vor vier Jahren gab es rund 170 Stiftungen. Mein erklärtes Ziel war die 200er Marke. Ich danke der Stiftungsaufsicht im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz für die engagierte Arbeit in den Genehmigungsverfahren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Am Wochenende hat das Landesnetz der Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern seine Hasenwinkel-Tagung 2025 veranstaltet. Justizstaatssekretärin Babette Bohlen war am Freitag zu Gast. „In den letzten Monaten sind insgesamt elf neue Stiftungsanträge hinzugekommen. Genehmigt wurden Stiftungen, die zum Beispiel Umwelt- und Tierschutz als Stiftungszweck angegeben haben, aber auch eine Stiftung, die sich um junge Menschen wie auch um die Altenpflege kümmern möchte.

Es sind auch wieder viele Familienstiftungen dabei. Leider wurden in den letzten Monaten auch einige Stiftungen aufgelöst, deren Zweck nicht mehr erfüllt werden konnte“, erläuterte Staatssekretärin Bohlen in Hasenwinkel.

Justizministerin Bernhardt: „Soziales Engagement ist in diesen Zeiten besonders hervorzuheben. Wenn sich Stiftungen ehrenamtlich und dank ihrer Erlöse um die Zukunft von Kindern und Jugendlichen kümmern und alte Menschen bei ihrer Teilhabe an der Gemeinschaft unterstützen, macht das Wirken von Stiftungen umso menschlicher.

Aber auch die Zwecke für Kultur, Umweltprojekte, Bildung, Tierschutz und Denkmalpflege haben für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt einen hohen Stellenwert. Die neuen Stiftungen lade ich schon jetzt herzlich zum geplanten Neustiftertreffen im Frühjahr ein.

Wer wird neuer MV-Bürgerbeauftragter?

„Ein Brückenbauer mit Haltung“ – Silvio Witt als neuer MV-Bürgerbeauftragter vorgeschlagen

Schwerin – Die SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern schlägt gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE den parteilosen ehemaligen Neubrandenburger Oberbürgermeister Silvio Witt als neuen Bürgerbeauftragten des Landes vor. Mit ihm soll ein profilierter, erfahrener und überparteilich geachteter Kommunalpolitiker das wichtige Amt übernehmen, das zentrale Brücke zwischen Bürgerinnen und Bürgern und staatlichen Stellen ist.

„Das Amt des Bürgerbeauftragten ist eine tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Es lebt von Vertrauen, Unabhängigkeit und einer Haltung, die Menschen ernst nimmt und ihnen auf Augenhöhe begegnet. Silvio Witt verkörpert genau diese Werte. Seine langjährige Erfahrung als Mittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltungen, sein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn und sein unermüdliches Engagement für Respekt und Teilhabe machen ihn zur idealen Besetzung für dieses Amt“, erklärt Julian Barlen, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.

Silvio Witt war über zehn Jahre Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg. In seiner Amtszeit hat er sich durch lösungsorientiertes Handeln, überparteiliche Integrität und einen offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Namen gemacht – und wurde 2022 mit rund 90 Prozent der Stimmen wiedergewählt. Ein außergewöhnlicher Vertrauensbeweis seitens der Menschen vor Ort.

„Silvio Witt ist ein echter Menschenfreund, ein Brückenbauer mit Haltung. Er steht für ein respektvolles Miteinander, klare Werte und eine Verwaltung, die für die Menschen da ist. Wir sind überzeugt, dass er als Bürgerbeauftragter nicht nur an die erfolgreiche Arbeit seiner Vorgänger anknüpfen, sondern auch neue Impulse setzen wird – insbesondere für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen in unseren demokratischen Staat“, so Barlen weiter.

Die SPD-Fraktion bedankt sich ausdrücklich beim bisherigen Bürgerbeauftragten Dr. Christian Frenzel für dessen engagierte, sachliche und bürgernahe Arbeit. Seine Amtsführung habe Maßstäbe gesetzt, an die Silvio Witt nahtlos anknüpfen könne.

Die Wahl des neuen Bürgerbeauftragten ist für die kommende Landtagssitzung am Mittwoch angesetzt. Der Amtsantritt ist unmittelbar zum Jahresbeginn vorgesehen.

Silvio Witt hat persönliche Gespräche mit den Fraktionen im Landtag angeboten und wird sich den Abgeordneten in den kommenden Tagen vorstellen.

Gut 240 Anträge auf Entschädigung nach Zwangsaussiedlung

An den Tag des Mauerfalls erinnert ein Grenzlauf. Justizministerin Jacqueline Bernhardt überreichte Medaillen an die Teilnehmenden.

Schwerin – „Der Tag des Mauerfalls ist ein Tag der Freude, des Aufbruchs, aber auch der Mahnung. Heute zum Grenzlauf wird an eben diese Teilung Deutschlands erinnert, die am 9. November 1989 zum Glück ein Ende fand. Mit dem Tag heute vor 36 Jahren begann aber auch die Aufarbeitung dessen, was vor dem 9. November genau hier in der Grenzregion passiert war. Viele Familien wurden über Nacht aus ihrem Zuhause gerissen, weil sie der DDR im Zusammenhang mit der Errichtung der innerdeutschen Grenze im Weg waren.

Dieses Unrecht wird heute anerkannt. Seit dem 1. Juli 2025 können Opfer der 1952 und 1961 durchgeführten Zwangsaussiedlungsmaßnahmen einen Antrag auf Entschädigung stellen. Bislang sind es knapp 240 Anträge, die von Betroffenen aus dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns eingegangen sind. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz hat als zuständige Stelle rund die Hälfte davon bereits bewilligt. Ich danke dem Referat und auch dem Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur für die akribische Arbeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des 36. Jahrestages des Mauerfalls.

Ministerin Jacqueline Bernhardt war anlässlich des 9. November bei einer Veranstaltung in Boizenburg (Elbe) und überreichte an die Teilnehmenden des Grenzlaufes Medaillen. „Die Mahnung an die Zeit vor dem Mauerfall muss aufrechterhalten werden. Auch beim Thema SED-Opferrente sehen wir, dass die Zahl der Anträge nicht abreißt. Allein in diesem Jahr sind es schon rund 230 Anträge. Statistisch bedeutet das, jeden Monat gehen 23 neue Anträge ein.“

Einen Antrag auf einmalige Ausgleichszahlung von 7.500 Euro zur Anerkennung von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen auf dem heutigen Gebiet von M-V sowie den Antrag auf eine monatliche SED-Opferrente von 400 Euro können weiter gestellt werden – Alle Formulare finden Sie auf der Internetseite des ->Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M.-V.

Bürgerräte können belebendes Element für die Demokratie sein

Fachtag diskutiert über Stärkung der Bürgerbeteiligung

Schwerin – Am Dienstag fand in Schwerin ein Fachtag zum Projekt Bürgerräte für M-V statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung unter dem Titel „Bürgerbeteiligung stärken. Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern“ standen die Potenziale von Bürgerräten und anderen dialogorientierten Beteiligungsformaten als Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie.

Außerdem wurde diskutiert, wie Bürgerbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt und mehr Menschen in der Politik Gehör verschafft werden kann. In Fachvorträgen und Gesprächsrunden wurden theoretische Erkenntnisse und praktische Erfahrungen mit Bürgerräten in Mecklenburg-Vorpommern vermittelt. Darüber hinaus zeigte ein Blick nach Sachsen, wie Bürgerbeteiligung institutionell verankert werden kann.

„Wir müssen besser miteinander ins Gespräch kommen, respektvoll und auf Augenhöhe. Wir müssen dabei auch andere Positionen und Unterschiede aushalten. Wir müssen Neues ausprobieren, um mehr Menschen für gesellschaftliches und politisches Engagement zu gewinnen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in ihrem Grußwort. Dabei gehe es gerade auch um diejenigen, die enttäuscht sind, die sich abgehängt fühlen.

„Deshalb finde ich das Projekt Bürgerräte so spannend und wichtig für eine lebendige Demokratie“, so Drese. „In vielerlei Hinsicht ist die zufällige Zusammensetzung der Bürgerräte ihre größte Stärke. Denn sie bringen ganz unterschiedliche Menschen miteinander ins Gespräch, fördern Verständnis und Verantwortung und machen Demokratie erlebbar“, sagte die Ministerin.

„Bürgerräte stärken die parlamentarische Demokratie. Sie unterstützen die öffentliche Willensbildung, setzen dem zunehmenden Vertrauensverlust in das politische System etwas entgegen und ermutigen Menschen, sich zu beteiligen. Dass Bürgerräte konstruktive Empfehlungen für dringliche Themen vor Ort erarbeiten, haben sie bereits zweimal – 2024 in Malchin und 2025 in Neubrandenburg – gezeigt. Wir hoffen, im Rahmen unseres Projektes auch in 2026 weitere Bürgerräte in M-V beraten und begleiten zu können“, sagte Uta Rüchel, Leiterin des Projektes Bürgerräte für M-V.

Bürgerräte für MV ist seit 2023 ein Projekt von fint e.V. im Rahmen der Initiative Zukunftshandeln. Es wird durch die Robert Bosch Stiftung und den Bürgerfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

Gegenstand des Projektes ist die fachliche Beratung und Begleitung von dialogorientierten Beteiligungsformaten, insbesondere Bürgerräten in Mecklenburg-Vorpommern. Zwei beispielhafte Bürgerräte wurden 2024 in Malchin und 2025 in Neubrandenburg durch das Projektteam begleitet und moderiert.

Bürgerräte bilden vielfältige Perspektiven ab und können breit abgestimmte Positionen für konfliktreiche Fragestellungen entwickeln. Die Zusammensetzung der ehrenamtlichen Bürgerräte wird gelost, um den Querschnitt der Bevölkerung zu repräsentieren. Für Bürgerinnen und Bürger eröffnen sie somit eine zusätzliche Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Ihre eigene Sicht zählt, aber auch das gemeinsame Nachdenken über Lösungen im Sinne des Gemeinwohls ist gefragt. Für die politisch Verantwortlichen können die Empfehlungen eines Bürgerrats ein guter Kompass für grundlegend zu treffende Entscheidungen sein.

Jetzt Anträge zur Tierheim-Förderung bis 30. März stellen

Schwerin – Bis zum 30. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren sowie kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Im Anschluss beginnt das Auswahlverfahren. Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

„Aufgrund regelmäßiger Besuche kenne ich den Zustand der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern und weiß um die Notwendigkeit von dringenden Investitionen. Daher setze ich mich für eine kontinuierliche Unterstützung aus dem Landeshaushalt ein. Auch für den nächsten Doppelhaushalt wurden entsprechende Mittel angemeldet.

Denn Ehrenamt und Tierschutz sind unverzichtbare Säulen einer solidarischen und verantwortungsvollen Gesellschaft. Ich danke allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und mit viel Herzblut meistern“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“. Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

 Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

 Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Informationen, Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/tierheime/

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht beratend und unterstützend zur Verfügung.

Schwesig dankt Kärger für die Zusammenarbeit und gratuliert Sack

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat die Arbeit des scheidenden Vorsitzenden des Landkreistages und Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte Heiko Kärger gewürdigt.

„Sie haben in den letzten sieben Jahren als Vorsitzender des Landeskreistages die Interessen der Kreise kraftvoll, hartnäckig und manchmal auch ein bisschen kantig vertreten. Aber sie waren dabei immer verlässlich, offen für Argumente und bereit zu Kompromissen. Und so sollte es auch sein. Denn Kompromisse sind nichts Schlechtes. Sie sind notwendige Voraussetzung in einer Demokratie.

Lieber Herr Kärger, ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihren Einsatz für die Kreise des Landes und für Ihre Bereitschaft, im Interesse des gesamten Landes gemeinsame Lösungen zu finden“, sagte Schwesig bei einer Veranstaltung des Landkreistages in Groß Nemerow. Ob während der Corona-Pandemie, in der Energiekrise oder zuletzt angesichts der wirtschaftlichen Lage in Deutschland: „Auf Heiko Kärger kann man sich verlassen, auch wenn die Zeiten schwierig sind.“

Als Landrat habe Kärger den Kreis Mecklenburgische Seenplatte zusammengeführt. „Das ist ein Kreis, in den man gerne kommt und in dem man gerne lebt. An dieser positiven Entwicklung haben sie als Landrat großen Anteil.“ Der Kreis habe an Wirtschaftskraft gewonnen. Einrichtungen wie die Bundesehrenamtsstiftung mit Sitz in Neustrelitz strahlten weit über die Kreisgrenzen hinaus.

Schwesig gratulierte dem neuen Vorsitzenden des Landkreistages Michael Sack. „Ich wünsche Michael Sack eine glückliche Hand im neuen Amt. In unserem Flächenland spielen die Landkreise eine wichtige Rolle. Der Landkreistag ist eine Stimme mit Gewicht im Land. Wir als Landesregierung stehen weiter an der Seite der Kommunen. An der Seite der Kreise, aber natürlich auch der Städte und Gemeinden“, sagte Schwesig.

35 Jahre Grundgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir müssen das Grundgesetz schützen.“

Schwerin – „Es ist ein sehr ehrwürdiges Jahr. An diesem Wochenende feiern wir 35 Jahre Mecklenburg-Vorpommern. Damit feiern wir auch 35 Jahre Grundgesetz. Mit dem 3. Oktober 1990 trat das neue Bundesland dem Geltungsgebiet des Grundgesetzes bei. Gerade in der heutigen Zeit ist das sehr betonenswert, denn wir alle merken, dass Demokratie kein Selbstläufer ist. Die Menschen, die heute jünger als 35 Jahre sind, sehen, wie sich die Weltlage binnen weniger Monate verändert.

Sie merken, wie schwierig es mittlerweile geworden ist, in einem demokratisch respektvollen Umgang Kompromisse zu schließen. In dieser Zeit braucht es Verlässlichkeit. Diese Verlässlichkeit und auch diesen Schutz gibt uns das Grundgesetz. Es besiegelt den Rechtsstaat und es garantiert allen Menschen in Deutschland die gleichen Rechte. Aus diesem Grund gilt es, dass wir dieses Grundgesetz vor den Feinden der Demokratie schützen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum 35. Jahrestag der Deutschen Einheit.

„Besonders die Beschäftigten in der Justiz leben tagtäglich das Grundgesetz. In ihren Augen und vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich, egal ob Mörderin oder Dieb, egal ob Frau oder Mann, egal ob Christin, Muslim oder Atheist. Dies ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Der Artikel ist jedoch aus meiner Sicht nicht umfassend genug. Wir haben uns daher für eine Grundgesetz-Änderung starkgemacht. Letzten Freitag hat der Bundesrat der Bundesregierung den Auftrag erteilt. Ergänzt werden soll der Artikel 3 Grundgesetz mit der sexuellen Identität. Niemand darf ausgegrenzt werden. Queere Menschen benötigen den verankerten Schutz. Es ist gut, dass die Mehrheit im Bundesrat das auch so sieht“, so Justizministerin Bernhardt.

120 Euro Praktikumsprämie für Schülerinnen und Schüler

Dr. Blank: „Das Handwerk bietet beste berufliche Perspektiven und spannende Zukunftschancen“

Rostock – „Das Handwerk bietet beste berufliche Perspektiven und spannende Zukunftschancen für unsere Schülerinnen und Schüler – darauf richten wir mit der Praktikumsprämie einen hellen Scheinwerfer. Die Prämie ist ein Anstoß, einen Teil der anstehenden Sommerferien für ein Praktikum zu nutzen und einen möglichen späteren Beruf auszuprobieren.“ Das hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, heute bei einem Betriebsbesuch in Rostock gesagt.

Gemeinsam mit Vertretern der Handwerkskammern hat Minister Dr. Blank heute bei Orthopädie-Technik Scharpenberg in Rostock eine erste Bilanz der im vergangenen Jahr eingeführten Praktikumsprämie gezogen. Mit der Prämie von 120 Euro pro Woche unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern freiwillige Schülerpraktika im Handwerk. Dr. Blank: „Inzwischen haben bereits rund 320 Schülerinnen und Schüler eine Praktikumsprämie erhalten – das ist ein guter Start. Ich hoffe, dass es in diesem Sommer noch viele mehr werden.“ Die Prämie sei eine lohnende Investition in die Zukunft des Handwerks und den wirtschaftlichen Erfolg Mecklenburg-Vorpommerns, so Minister Dr. Blank.

„Deshalb führen wir die erfolgreiche Praktikumsprämie fort: 2026 und 2027 stehen dafür jeweils bis zu 150.000 Euro zur Verfügung.“ Minister Blank bedankte sich ausdrücklich für den Einsatz der Handwerkskammern bei der Organisation und Beratung im Zusammenhang mit der Praktikumsprämie. Ebenso dankte er „allen Betrieben, die ihre Türen für Schülerinnen und Schüler weit aufmachen und spannende Praktika anbieten.“

Die Praktikumsprämie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die

  • mindestens 15 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen und
  • Schulabgänger, in den ersten Sommerferien nach Verlassen der Schule, die noch keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen oder eine Studienplatzzusage erhalten haben.
  • Die tägliche Praktikumszeit beträgt mindestens sechs Stunden.
  • Der Handwerksbetrieb muss ausbildungsberechtigt sein und im laufenden Ausbildungsjahr tatsächlich ausbilden oder eine Ausbildungsstelle gemeldet haben.
  • Die Praktika können wochenweise bei verschiedenen Betrieben oder bei einem Handwerksbetrieb durchgeführt werden.