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Kategorie: MeckPomm

Einfacheres Bauen

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Anlass war u.a. die Kritik der Europäischen Kommission an den Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

„Im Rahmen des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung haben sich die Länder mit dem Bund darauf verständigt, eine Bauvorlageberechtigung für bestimmte Handwerksmeister und Techniker zügig einzuführen. Damit wird der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert. Weitere Anpassungen werden vorgenommen, um unseren Klimazielen und der Energiewende gerecht zu werden“, sagte Landesbauminister Christian Pegel.

So werden Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Metern Höhe und bis drei Metern Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. Dies schafft Planungsklarheit für Bauwillige und bei der Verfassung von Entwürfen. Solarthermie – und Photovoltaikanlagen auf Dächern können infolge verringerter Abstände insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern künftig größer dimensioniert werden.

Die Verpflichtung zur Herstellung neuer Stellplätze entfällt, wenn Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens wird auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert. Weiterhin soll die Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen durch zweckgebundene Geldbeträge an die Gemeinde abgelöst werden können.

„Zusätzlich werden wir die Fristen bei der Bearbeitung von Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren modifizieren. Zusammen mit der Landesbauordnung werden auch entsprechende Änderungen im Architekten- und Ingenieurgesetz und im Bauproduktemarktüberwachungsgesetz nötig. All das wird dazu beitragen, Bauen in Mecklenburg-Vorpommern ein Stück weit schneller und einfacher zu gestalten“, zeigt sich Pegel überzeugt.

Keine Einschränkungen bei Klassenfahrten

Oldenburg: Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können Ausflüge und Klassenfahrten wie gewohnt planen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einschränkungen bei Klassenfahrten. „Die Schulen im Land können wie gewohnt die Planungen für Schulwanderungen sowie für ein- und mehrtägigen Schulfahrten, die im kommenden Jahr stattfinden sollen, durchführen“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Genehmigungsverfahren wird laut Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ umgesetzt. Diese Vorschrift regelt die Reisekostenzuschüsse für Lehrkräfte.

„Trotz erforderlicher Sparmaßnahmen des Landes wird es keine Einschränkungen auf die Durchführungen von Schulwanderungen und Schulfahrten geben. Wir ergreifen also nicht die Maßnahmen, die derzeit in Berlin umgesetzt werden, indem die Zuschüsse für Fahrten kürzen“, sagte die Ministerin.

„Ganz im Gegenteil erhöhen wir im aktuellen Haushalt sogar die Fördermittel für Schulfahrten zu Gedenkstätten von 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Denn neben Wandertagen und Klassenfahrten ergänzen Gedenkstättenbesuche die Bildung der Schülerinnen und Schüler in besonderer Form.“

Aktuell wird zudem die Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, das Antragsverfahren für die Schulen zu erleichtern. Ebenso sollen die Förderhöhe den gestiegenen Fahrtkosten angepasst und die Gültigkeit der Richtlinie auf frühere Jahrgangsstufen ausgeweitet werden.

Ostseefangquoten 2025: Fischkrise geht weiter

BUND fordert Fangpause für die Ostsee

  • EU-Fischereiminister*innen treiben Fischkrise in der Ostsee weiter voran
  • Wertvolle Fische werden über Bord geworfen oder für Futtermittel verschwendet
  • Die Ostseefischerei braucht Pause zur Reflexion und Neuausrichtung

Berlin/Luxemburg – Die EU-Fischereiminister*innen haben heute entschieden, die Fischkrise in der Ostsee weiter voranzutreiben – ein fatales Zeichen aus Luxemburg an die gestern gestartete Weltbiodiversitätskonferenz in Kolumbien. Auch 2025 wird es wieder erlaubt sein, den gefährdeten westlichen und östlichen Dorsch sowie den westlichen Hering als Beifang zu fischen.

Die Fangquoten für Heringe und Sprotten in der zentralen Ostsee sind damit auch im kommenden Jahr viel zu hoch: Hunderttausende Tonnen der wichtigen Schwarmfische dürfen abgefischt werden, obwohl es ihnen seit Jahren immer schlechter geht. Dadurch gerät das Ökosystem aus dem Gleichgewicht und bedrohte Schweinswale und Dorsche finden immer weniger Futter. Den EU-Fischereiminister*innen geht es bei ihrer Entscheidung nicht um die Rettung der kleinen Küstenfischerei, sondern um die Förderung eine industrielle Fischerei zur Produktion von Fischmehl.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender:„Diese Entscheidung ist eine riesige Enttäuschung. Die Fischereiminister*innen haben heute deutlich gemacht, dass sie keine Ambitionen haben, ihren Beitrag zur Rettung der Ostsee zu leisten.“

Die gezielte Fischerei auf Dorsch ist zwar verboten, aber durch eine Beifangquote dürfen die Dorsche weiter mitgefangen werden. So wird auf Kosten der Dorsche die Fischerei auf Plattfische in den gleichen Gebieten weiter ermöglicht. Da es inzwischen nur noch sehr wenige Dorsche gibt, kann bereits die Beifangquote eine Erholung der Population verhindern. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte der Dorsch-Fänge geht direkt wieder über Bord, weil sie zu klein oder zu dünn sind. Auch bei den Schollen sind die Rückwürfe massiv. Je nach Fanggebiet werden 40 bis 80 Prozent der Schollen zurück in die Ostsee geworfen.

Ohne Fische wird es weder eine Erholung des Ökosystems der Ostsee, noch eine Perspektive für die Fischerei geben. Da trotz der dramatischen Situation zielgerichtete Maßnahmen zum Wiederaufbau der Fischpopulationen und zur Veränderung der Ostseefischerei ausbleiben, hilft jetzt nur noch eine Zwangspause der Fischerei. Die Fischpopulationen brauchen Zeit, um sich zu erholen und um eine Größe zu erreichen, die wieder befischt werden kann. In der Zwischenzeit muss ein ökosystembasiertes Fischereimanagement umgesetzt werden, damit Fischpopulationen gesund bleiben und die Bedürfnisse aller Meereslebewesen berücksichtigt werden.

Bandt: „Bereits vor einem Jahr hat die Leitbildkommission Ostseefischerei ihre Empfehlungen vorgelegt. Nichts davon wurde bisher umgesetzt oder auch nur angestoßen. Inzwischen gibt es sogar eine Zukunftskommission Fischerei. Der sozialökologische Wandel der Fischerei könnte das Vermächtnis des grünen Fischereiministers Özdemir sein, doch dafür muss er jetzt handeln.“

 Jeden Oktober verhandeln die EU-Fischereiminister*innen die Fangquoten für die Fischpopulationen in der Ostsee für das kommende Jahr. Für Deutschland nimmt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir an den Verhandlungen teil. Die meisten der kommerziell befischten Populationen in der Ostsee sind zusammengebrochen oder stark zurückgegangen. In der westlichen Ostsee vor der deutschen Küste kann seit einigen Jahren nur noch die Scholle gezielt befischt werden, die Dorsch und Hering Populationen sind kollabiert.

Zwischen November 2022 und Dezember 2023 tagte die „Leitbildkommission Ostseefischerei“, um der Bundesregierung Empfehlungen für die Zukunft der deutschen Ostseefischerei vorzuschlagen. Zu den Empfehlungen gehörten unter anderem der effektive Schutz von Meeresschutzgebieten, die Umsetzung eines ökosystembasierten Fischereimanagements, die Entwicklung umweltgerechter und nachhaltiger Fangmethoden, sowie eine Umverteilung von Fangquoten unter Anwendung sozialer und ökologischer Zuteilungskriterien.

Bundesweit vorn: Ausreichend Kita-Plätze in MV

Oldenburg: Gute Bedingungen für Familien ermöglichen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärt, dass die veröffentlichen Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ein falsches Bild der Betreuungssituation in Mecklenburg-Vorpommern darstellen.

„In Mecklenburg-Vorpommern können alle Kinder in der Kita gebildet und gefördert werden. Mit einer Betreuungsquote von 83 Prozent der 1- bis 3-jährigen Kinder sind wir Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich. Damit gelingt MV, was viele andere Bundesländer noch nicht erreichen: Wir können den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr umsetzen und schaffen so gute Bedingungen für Familien, ihr Erwerbs- und Privatleben besser zu vereinbaren“, sagte Simone Oldenburg. Sie erklärte weiter: „Darüber hinaus sind Kita und Ferienhort gebührenfrei. Eltern bezahlen keinen Cent und das wird auch zukünftig so bleiben. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengerechtigkeit.“

Für Mecklenburg-Vorpommern weist die IW-Studie die beste Betreuungssituation aller Bundesländer auf. Anhand der erhobenen Daten lassen sich allerdings keine Aussagen darüber treffen, ob die in der Studie befragten Eltern ihren Bedarf gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für die Planung zuständig sind, angezeigt haben. Die Zahl der belegten Krippenplätze ist überdies aufgrund der demographischen Entwicklung in MV rückläufig und das bei weiterhin ausreichend freien Kapazitäten in jeder Region Mecklenburg-Vorpommerns.

Oldenburg: „Neben der höchsten Betreuungsquote und dem höchsten Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich verfügt das Land ebenfalls über eine hohe Quote an Fachkräften. Laut unserer jüngsten Ausbildungsplatzplanung bilden wir in MV das pädagogische Personal bedarfsgerecht und sogar mit leichtem Überhang aus. Das sind gute Nachrichten für die Kitas, denn die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 werden den Bedarf an Fachkräften weiter steigen lassen.“

Zu den Qualitätsverbesserungen zählen die stufenweise Nichtanrechnung der Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft ab dem Schuljahr 2023/2024 und das Senken des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 seit September dieses Jahres. Hinzu kommt die schrittweise Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels.

Die Ministerin betonte, dass das Land in den nächsten Jahren weitere Qualitätsmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung ergreifen wird.

Stärkung des Marinestandortes Rostock

Rostock – In Rostock ist heute das CTF Baltic (Commander Task Force Baltic) eröffnet worden. „Ich freue mich, dass diese neue Führungsbehörde ihren Sitz in Rostock haben wird. Das ist eine weitere Stärkung des Marinestandortes Rostock auf nationaler und internationaler Ebene“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Aufstellungszeremonie.

CTF Baltic ist ein nationales Hauptquartier mit multinationaler Beteiligung. Es soll ein martimes Lagebild erarbeiten und die Aktivitäten der Deutschen Marine in der Region mit den Verbündeten koordinieren.

Mecklenburg-Vorpommern sei mehr als andere Bundesländer mit der Bundeswehr und besonders mit der Marine verbunden. „Rund 12.600 Soldatinnen und Soldaten und zivile Angestellte der Bundeswehr seien im Land stationiert: Heer, Marine und Luftwaffe sind stark und prominent in MV vertreten.

Ebenso der Sanitätsdienst, die Streitkräftebasis und andere Dienststellen aus der Wehrverwaltung. Rostock ist Hauptsitz des Marinekommandos und die größte Marinetechnikschule in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt. Hinzu kommt das Marinearsenal, das Arbeitsplätze in der maritimen Industrie sichert.“

Mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine habe Russland die Friedensordnung der Nachkriegszeit in Europa zerstört. „Dieser Zeitenwende müssen wir uns gemeinsam stellen: in der NATO, in der Europäischen Union, im demokratischen Ostseeraum. Wir müssen, gemeinsam mit unseren Verbündeten, alles Notwendige tun, um Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung, unsere gemeinsamen europäischen Werte, zu schützen.“

Gehwegerneuerung in Dierkow

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant die Sanierung des Gehweges in der Theodor-Heuss-Straße in Dierkow. Zwischen den Hausnummern 1 und 19 sollen der Belag und die Straßenbeleuchtung erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Aufgrund des starken Wurzelwachstums der Alleebäume werden der Gehweg um etwa einen Meter in Richtung Wohnblock verlegt und die angrenzenden Stichwege zu den Hauszugängen und Straßen angepasst. Auf dem Grünstreifen wird Rasen angesät, und die Beleuchtung wird auf LED umgestellt. Auch Leerrohre für die Netzinfrastruktur werden verlegt.

Die Gehwegsanierung wird etwa eine halbe Million Euro kosten, die zu rund 90 Prozent aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt bereitgestellt werden.

Reform der Pflegeversicherung

Entschließungsantrag aus MV zur Reform der Pflegeversicherung im Bundesrat beschlossen

Berlin – Der Bundesrat hat heute die Notwendigkeit einer zügigen Reform der Pflegeversicherung betont, um die pflegerische Versorgung auch in der Zukunft nachhaltig und generationengerecht sicherstellen zu können. Ein von Mecklenburg-Vorpommern initiierter und von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland miteingebrachter Entschließungsantrag wurde in der Sitzung der Länderkammer am Freitag angenommen.

„Wir brauchen eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversicherung, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese die Antragsinitiative. So habe es in den letzten Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben. Dazu gehörten höhere Löhne für Pflegekräfte, gestaffelte Zuschüsse für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder die Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung auf Demenzkranke.

Verbunden mit der deutlich höheren Zahl an Pflegebedürftigen sowie allgemeinen Kostensteigerungen seien die Ausgaben in den letzten Jahren dadurch enorm gestiegen. „Davon sind viele Pflegebedürftige betroffen, z.B. durch deutlich höhere Eigenanteile in den Heimen“, so Drese. Gleichzeitig würden die Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“ sinken.

„Um diese sich künftig noch verstärkende Fehlentwicklung einzudämmen, sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich“, betonte Drese. Deshalb fordert der Bundesrat mit dem jetzt beschlossenen Antrag die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflegeversicherung unter umfassender Beteiligung der Länder vorzulegen.

Drese: „Ältere und kranke Menschen müssen auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Und die Pflege muss für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, aber auch für die Beitragszahler bezahlbar bleiben.“

Die Ministerin verwies darauf, dass die Bundesländer in der Vergangenheit bereits konkrete Vorschläge unterbreitet hätten. „So haben wir unter anderem die kostendeckende Refinanzierung der Aufwendungen für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die gesetzliche Krankenversicherung angeregt.

Weitere Vorschläge sind die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen und ein finanzieller Zuschuss für die von der Pflegeversicherung geleisteten versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt. Mit dem Beschluss verdeutlichen die Länder, dass wir auch weiterhin bereit sind an einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung mitzuwirken“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen

Innenminister Pegel begrüßt Sicherheitspaket der Bundesregierung

Berlin – Innenminister Christian Pegel hat die Entscheidung des Bundestages für das sogenannte Sicherheitspaket begrüßt und an der Debatte des Bundestages hierzu mit einem Wortbeitrag aus Ländersicht teilgenommen.

Er sei dem Bundestag dankbar, dass er den Praktikerblick aus Ländern und Kommunen habe in die Debatte einbringen dürfen, so der Minister. Er hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichten.

Er hatte außerdem auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht, die innerhalb der Europäischen Union bei der Rücküberstellung von Flüchtlingen aufträten, wenn deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland durchzuführen sind, weil dort erstmalig eine Registrierung innerhalb der EU erfolgte.

Pegel verwies auf die bestehenden Fristen, innerhalb derer die Betroffenen zurücküberstellt sein müssten und das durch Untertauchen der Betroffenen diese Fristen verstreichen können. Bei Überschreitung der Frist ginge die Zuständigkeit für diese Asylverfahren dann auf Deutschland über.

Pegel warb für das Vertrauen, dass trotz der neuen Regelung, nach der Betroffene keine Sozialleistungen mehr in Deutschland erhalten sollen, wenn ein EU-Nachbarland seine Zuständigkeit bestätigt hat, niemandem, der nach längerem Untertauchen einen Schlafplatz und eine Mahlzeit begehrt, diese in seiner Einrichtung nicht gewährt würde.

Allerdings würde dann die Rücküberstellung in das zuständige EU-Nachbarland veranlasst werden, so der Minister. Pegel ging in seiner Rede vor dem Bundestag davon aus, dass die Suche nach Personen oder tatsächlichen Identitäten von Menschen ohne Ausweispapiere, die besonders schwerer Straftaten verdächtigt werden, mit Hilfe von Fotos oder Stimmproben technisch möglich und angesichts der hohen Hürden einer richterlichen Überprüfung vertretbar seien.