Menü Schließen

Kategorie: MeckPomm

300.000 Euro für Gedenkstättenfahrten

Oldenburg: Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar

Schwerin – In diesem Jahr haben mehr Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, an Fahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilzunehmen als ursprünglich geplant. Das Land erhöht im Jahr 2025 die Mittel für Gedenkstättenfahrten von 150.000 Euro auf 311.000 Euro.

„Wir haben uns trotz angespannter Haushaltslage entschlossen, weitere zusätzliche Mittel für die Fahrten bereitzustellen. Im Vergleich zum Jahr 2023, in dem 50.000 Euro bereitstanden, ist das eine Erhöhung auf das Sechsfache“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar. Das ist wichtig in einer Zeit, in der es immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt.“

Die Schülerfahrten haben eine Dauer von fünf bis sechs Tagen und führen in die Gedenkstätten Auschwitz-Birkenau und Majdanek. Zu den Fahrten zählt ein Rahmenprogramm mit Vorbereitungs-, Reflexionsgesprächen und Workshops. Schulen stellen die Förderanträge bei der Europäischen Akademie in Waren (Müritz). „Ich freue mich, dass wir mit der Europäischen Akademie einen verlässlichen Partner an unserer Seite haben, der die Schulen betreut und die Fahrten organisiert. Ich bedanke mich sehr für die bisher geleistete Arbeit“, so Oldenburg.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Nachfrage der Schulen erneut gestiegen. „Mit der Erhöhung der Mittel erkennen wir das große Interesse an und machen die Gedenkstättenbesuche möglich“, sagte die Bildungsministerin. In diesem Jahr können 62 Fahrten mit insgesamt 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unternommen werden. Im Jahr 2024 waren es 35 Fahrten mit rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

„Bei der Förderung von Gedenkstättenfahrten lag Mecklenburg-Vorpommern schon in den vergangenen Jahren bundesweit im Pro-Kopf-Vergleich deutlich an der Spitze“, sagte die Ministerin. „Bei den Besuchen setzen sich Schülerinnen und Schüler mit Gewaltherrschaft und Menschenfeindlichkeit auseinander. Das ist ein unerlässlicher Beitrag, dem Antisemitismus vehement entgegenzutreten und die Erinnerungskultur weiter zu stärken“, betonte Oldenburg.

Mai-Steuerschätzung zeigt gemischtes Bild

Mittelfristig ist mit geringeren Einnahmeerwartungen zu rechnen

Schwerin – Die aktuelle Mai-Steuerschätzung bringt für Mecklenburg-Vorpommern ein gemischtes Bild: Für das laufende Jahr 2025 wird mit Mehreinnahmen gegenüber der Herbst-Steuerschätzung in Höhe von rund 70 Millionen Euro gerechnet. Ursächlich ist vor allem die deutschlandweit unerwartet gute Kassenentwicklung im laufenden Jahr.

Ab dem kommenden Jahr muss das Land jedoch mit spürbaren Rückgängen rechnen: Im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2024 werden für das Jahr 2026 Einnahmerückgänge in Höhe von -95 Millionen Euro erwartet. Für 2027 werden -111 Millionen Euro, für 2028 -142 Millionen Euro und für 2029 -177 Millionen Euro für Mecklenburg-Vorpommern prognostiziert.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die aktuelle Steuerschätzung zeigt noch einmal deutlich, unter welch schwierigen Rahmenbedingungen derzeit die Aufstellung des Doppel-Haushalts 2026/2027 erfolgt. Die wirtschaftliche Lage bleibt herausfordernd, gleichzeitig werden die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlastet. Die Steuermindereinnahmen ab dem nächsten Jahr spiegeln die Entlastungswirkung wider.

Unser Ziel ist klar: Wir werden mit klugen Investitionen zum Wirtschaftswachstum beitragen. Nur so können wir mittelfristig mit höheren Einnahmen und mehr Wohlstand in Mecklenburg-Vorpommern rechnen.“

Das gesamtstaatliche Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzungen bleibt in allen Jahren des fünfjährigen Schätzzeitraums hinter den Erwartungen der Herbst-Steuerschätzung zurück. Diese Rückgänge resultieren insbesondere aus den Ende des letzten Jahres verabschiedeten Steuerrechtsänderungen. So wurde mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz der steuerliche Grundfreibetrag und das Kindergeld erhöht sowie die Kalte Progression abgebaut.

Kindertheater „Henrietta“

Stefanie Drese übernimmt Schirmherrschaft für Kindertheater „Henrietta“ / Präventionsprogramm der AOK Nordost vermittelt Jungen und Mädchen gesunde Lebensweise

Wismar – Gesundheitsministerin Stefanie Drese wird Schirmherrin für das Präventionstheater „Henrietta & Co.“ in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam mit der AOK Nordost lädt sie Schulen in Nordwestmecklenburg ein, sich für einen Besuch des Kindertheaters „Henrietta & Co.“ zu bewerben. Mit dem Kindertheater unterstützt die Gesundheitskasse Lehrkräfte an Grundschulen dabei, den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein für gesundheitsbewusstes Verhalten zu wecken.

„In Mecklenburg-Vorpommern sind überdurchschnittlich viele Menschen von Adipositas und Diabetes betroffen. Für beide Erkrankungen ist ein ungesunder Lebensstil das größte Risiko“, sagt Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Studien belegen, dass die Voraussetzungen für eine gesunde Lebensweise schon in der Kindheit geprägt werden. Das bedeutet, dass es sehr sinnvoll und lohnend ist, Kindern altersgerecht schon früh gesunde Rituale zu vermitteln.

Das Theaterstück „Henrietta“ verbindet in überaus sympathischer und unterhaltsamer Weise die drei großen Gesundheitsthemen Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit miteinander – niederschwellig, lustig und anschaulich. Dafür danke ich dem Kindertheater „Henrietta & Co.“ sowie der AOK Nordost und den teilnehmenden Schulen und Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern, die mit ihrem Engagement ganz wichtige Präventionsarbeit für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler leisten“, verdeutlicht Drese.

Am 17. und 18. Juni gastiert das Ensemble im Theater in Wismar mit dem Stück „Henrietta in Fructonia“. Dabei geht es um ausgewogene Ernährung und Bewegung. Mit ihrem Freund, dem sprechenden Kochlöffel Quassel, besucht Henrietta den Zirkus Fructonia. Artistinnen und Akrobatinnen zeigen, wie viel Spaß es macht, sich zu bewegen – und wie gut es dem Körper tut, wenn man sich gesund und ausgewogen ernährt. Interessierte Schulen können sich unter aok.de/kindertheater informieren und noch bis zum 10. Juni für das kostenfreie Theaterstück anmelden.

„Henrietta vermittelt Themen wie Ernährung, Bewegung und Kindergesundheit auf spielerische und emotionale Weise“, erläutert Juliane Venohr, Leiterin der Landesdirektion der AOK Nordost in Mecklenburg-Vorpommern und ergänzt: „Seit mehr als 20 Jahren sind die Kinder in ganz Deutschland begeistert dabei, wenn Henrietta und ihr Freund, der Kochlöffel Quassel, auf der Bühne stehen. Ich freue mich, dass wir das Programm auch in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen können.“

Die AOK Nordost hat für die diesjährigen „Henrietta“-Aufführungen in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Nordwestmecklenburg 40 Sozialarbeitende im Landkreis geschult. Sie können nun begleitend zum Theaterstück die Themen Ernährung und Bewegung im Schulalltag vermitteln. Die AOK Nordost stattet dafür die Schulen mit Informationen zum Programm und dem dazugehörigen Lern- und Spielmaterial aus, um es optimal im Unterricht oder in der Ganztagsbetreuung einzusetzen.

Die gesamte Technik, Auf- und Abbau für das Theaterstück organisiert die AOK Nordost mit ihrer Partneragentur. Ebenso übernimmt die Gesundheitskasse alle Kosten.

Kinder sind und bleiben strafunmündig

Anlässlich neuer Diskussionen hat Ministerin Jacqueline Bernhardt die Ablehnung der Absenkung des Strafmündigkeitsalters bekräftigt

Schwerin – „Ich bleibe dabei: Eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre lehne ich entschieden ab. Diese immer wieder auflebende Diskussion reiht sich ein in eine Chronik populistischer Schnellschüsse, getrieben von Bauchgefühl statt faktenbasierter Politik. Das Strafrecht dient nicht der Vergeltung, nicht der Erziehung durch Angst, sondern es setzt die individuelle Schuldfähigkeit voraus. Die Altersgrenze von vierzehn Jahren ist wissenschaftlich fundiert.

Sie hat sich in Deutschland seit vielen Jahrzehnten bewährt und entspricht europäischen und internationalen Maßgaben. Die Strafmündigkeitsgrenze ist keine willkürliche Zahl. Sie steht für einen gesellschaftlichen Konsens über Reife, Verantwortung und Kinderschutz. Sie basiert auf jahrzehntelanger Forschung, auf der Expertise von Psychologie, Pädagogik und Rechtsprechung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

„Wissenschaftliche Ergebnisse zeigen, dass erst ab dem 14. Lebensjahr junge Menschen regelmäßig in der Lage sind, das Unrecht ihrer Taten im strafrechtlichen Sinne zu begreifen und somit strafrechtlich verantwortlich zu handeln. Kinder, die schwere Taten begehen, tun dies nicht aus gereifter krimineller Energie. Gründe sind vielmehr familiäre Vernachlässigung, psychische Auffälligkeiten und auch strukturelle Armut“, so Justizministerin Bernhardt.

„Natürlich erschüttert es uns alle, wenn Kinder schwere Straftaten begehen. Doch Einzelfälle dürfen nicht zum Generalverdacht führen. Einzelfälle rechtfertigen nicht grundlegende Gesetzesänderungen und Instrumentalisierungen führen nicht zur Lösung. Diese Einzelfälle geben uns vielmehr Anlass dazu, präventive Maßnahmen zu optimieren. Wir brauchen keine Scheindebatten im Strafrecht.

Wir brauchen eine starke Jugendhilfe mit guter Schulsozialarbeit und eine gute Früherkennung. Wir brauchen den Schulterschluss zwischen Jugend- und Sozialämtern, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und Zivilgesellschaft. Eine strafrechtliche Gerichtsverhandlung gegen ein zwölfjähriges Kind wäre kein Sieg des Rechtsstaats, sondern ein Offenbarungseid seiner Hilfslosigkeit. Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates. Es darf nur dort eingesetzt werden, wo andere Mittel versagen“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wir dürfen nicht zurückfallen in eine Politik, die vor allem bei Kindern nicht nach Ursachen fragt, sondern Schuldige konstruiert und Angst schürt. Die letzte politische Kraft, die das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren auf zwölf Jahre absenkte, war das NS-Regime. Wenn wir uns allein in Europa umschauen, so entspricht die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren und höher nahezu ausnahmslos den Regelungen unserer europäischen Nachbarländer.

Einzig Ungarn stellt sich seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2013 mit der Absenkung der Altersgrenze auf zwölf Jahre gegen die UN-Kinderrechtskonvention und damit gegen internationales Recht und die Menschenrechte von Kindern. Denn der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention eine Altersgrenze, die höher als zwölf Jahre liegt. Das soll auch in Deutschland so bleiben“, so Justizministerin Bernhardt vor der heutigen Landtagssitzung.

Abhängigkeiten von Online-Spielen

Drese sieht großen Handlungsbedarf

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich heute mit der zunehmenden Suchtgefahr in Computerspielen. Dabei standen vor allem die sogenannten Lootboxen im Mittelpunkt der Debatte, die für das weitere Fortkommen im Spiel relevant sind und über „In-App-Käufe“ erworben werden müssen.

Sozialministerin Stefanie Drese hob die hohe praktische Relevanz des Themas hervor, da Computerspiele zur Lebenswirklichkeit von vielen Menschen und insbesondere zum realen Alltag von Kindern und Jugendlichen gehören.

„Aktuelle Studien zeigen, dass 60 Prozent der Kinder regelmäßig, also mindestens einmal die Woche, digital spielen. Bei den Jugendlichen liegt dieser Anteil bei 72 Prozent und steigt kontinuierlich“, sagte Drese. Die Ministerin betonte, dass viele Online-Spiele suchtfördernde Glücksspielelemente haben und so konzipiert sind, dass Spielende mit täglichen Aufgaben und Belohnungen zum Weiterspielen und ständigem Wiederkommen animiert werden.

„Gerade Lootboxen, die zufällige Gegenstände enthalten und optisch oft als Schatztruhen dargestellt werden, haben ein hohes Suchtpotential mit gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Folgen für viele Gamerinnen und Gamer. Dennoch werden Lootboxen in Deutschland, im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, nicht als Glücksspiel reguliert“, verdeutlichte Drese. Sie begrüßte vor diesem Hintergrund eine Antragsinitiative der Koalitionsfraktionen. „Wir brauchen substanzielle und strukturelle Änderungen zum Ausbau der Schutzmechanismen und zur Begrenzung der Suchtgefahren“, so Drese.

Drese informierte, dass auch die Landesregierung verstärkt die Glücksspielsucht ins Visier nimmt. „Wir haben bei unserer Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) eine eigene Fachstelle Glücksspielsucht eingerichtet und fördern regionale Schwerpunktberatungsstellen für Betroffene und Angehörige“, sagte Drese.

Drese: „Der Handlungsbedarf ist groß. Bei den von der LAKOST veranstalteten Elternabenden zur Aufklärung über die Gefahren von Mediensucht und Möglichkeiten der Suchtprävention berichten die Erziehungsberechtigten regelmäßig von vermuteten Abhängigkeiten ihrer Kinder von Online-Spielen, aber auch über durch Kinder und Jugendliche getätigte Käufe im Zusammenhang mit Lootboxen, zum Teil in Höhe mehrerer Tausend Euro. Dies verdeutlicht die realen Probleme im Zusammenhang mit Lootboxen und die praktische Relevanz der Forderungen im Antrag.“

Internationaler Tag der Biodiversität in M-V

15 Einrichtungen machen am 22. Mai beim Internationalen Tag der Biodiversität in M-V mit

Schwerin – Zum vierten Mal in Folge laden insgesamt 15 Zoos, Tiergärten und Aquarien in Mecklenburg-Vorpommern am 22. Mai – dem Internationalen Tag der Biodiversität – zu einem landesweiten Aktionstag ein. Aus diesem Anlass besucht der Zoominister Dr. Till Backhaus den Zoo Rostock.

Zeit: Donnerstag, 22. Mai 2025, 9.30 Uhr, Zoo-Haupteingang, Barnstorfer Ring 1, Rostock

Gemeinsam mit Zoodirektorin Antje Angeli wird er verschiedene Stationen besuchen. Dabei wird er sich unter anderem mit Schulkindern am „Atelier Natur“ über den Schutz mariner Lebensräume austauschen, an der Zooimkerei den kreativ neu gestalteten Bienenwagen mit bemalen, sich am Stand der Kuratoren über das Sandregenpfeifer-Schutzprojekt und im Darwineum über die Aktion des Handyrecyclings von Zoo und Veolia informieren. Ausrichter des landesweiten Aktionstages ist der Landeszooverband.

Diese 15 Einrichtungen machen mit: Zoo Stralsund, Zoo Schwerin, Zoo Rostock, Vogelpark Marlow, Tropenzoo Bansin, Tierpark Wolgast, Tierpark Wismar, Tierpark Ueckermünde, Tierpark Sassnitz, Tierpark Greifswald, Tierpark Grimmen, Tiergarten Neustrelitz, Tiererlebnispark Müritz, Deutsches Meeresmuseum (Ozeaneum Stralsund) und Müritzeum.

Sie alle bieten Mitmachaktionen, Infostände, Führungen und Einblicke hinter die Kulissen. Im Fokus stehen heimische Arten, Tipps für naturnahe Gärten, Artenschutzprojekte und die Zusammenhänge zwischen Klimaschutz und Biodiversität. Kinder und Familien können spielerisch lernen, wie sie selbst zum Erhalt der Natur beitragen können. Auch Vereine und Organisationen präsentieren sich.

„Zoos sind grüne Oasen, oftmals mitten in unseren Städten, Orte der Entspannung und des Erlebens. Sie bieten Naturerfahrungen, die in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich sind. An Mitmach- und Infostationen können Gäste aller Altersgruppen erkunden, wie eng unser Alltag mit dem Schicksal bedrohter Arten verbunden ist und was jeder einzelne tun kann, um diese zu schützen.

Auch in den Schwerpunktbereichen Naturschutz, Bildung für Nachhaltigkeit, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit engagieren sich die Zoologischen Gärten MVs vorbildlich. Besonders ihre Bedeutung für Umweltbildung, als außerschulischer Lernort sowie für die Forschung, aber auch für die touristische Entwicklung in den ländlichen Räumen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Wirtschafts- und Standortfaktor. Jährlich besuchen rund drei Millionen Menschen die zoologischen Einrichtungen unseres Landes, darunter allein 60.000 Schülerinnen und Schüler. Darum unterstützt das Land die Einrichtungen gerne. Allein in den Jahren 2021 bis 2023 wurden Zuwendungen in Höhe von rund 19 Millionen Euro für Vorhaben in Zoos ausgereicht. Für den Umbau des Meeresmuseums wurden rund 51 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln investiert“, sagt Zoominister Backhaus.

„Es ist großartig zu sehen, wie sich der Landeszootag der Biodiversität in Mecklenburg-Vorpommern etabliert hat. Alle unsere Einrichtungen bringen sich mit Kreativität und Herzblut ein – und zeigen eindrucksvoll, wie viel Zoos für Natur-, Arten- und Klimaschutz leisten können“, betont Dr. Tim Schikora, Vorsitzender des Landeszooverbands MV und Direktor des Schweriner Zoos. Besonders erfreulich sei die erstmalige Teilnahme des Tierparks Sassnitz nach der kürzlichen Wiedereröffnung der Einrichtung auf der Insel Rügen.

20 Jahre Bündnis für Familie

„Familie ist das Wichtigste“ – Drese gratuliert dem Lokalen Bündnis für Familie in Rostock zum 20-jährigen Jubiläum

Rostock – Das Lokale Bündnis für Familie Rostock begeht heute sein 20-jähriges Jubiläum mit einer Festveranstaltung. Seit 2005 setzt es sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien in der Hanse- und Universitätsstadt ein. Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte dem Bündnis und würdigte die Arbeit des Netzwerks.

„Ob bei der Förderung familienfreundlicher Strukturen, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei der Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders – das Familienbündnis hat starke städtische Impulse gesetzt, Veränderungen angestoßen und damit vieles für Familien in Rostock erreicht. Dafür gilt allen Beteiligten ein großes Dankeschön“, hob Drese in ihrem Videogrußwort hervor.

Familie sei grundlegend und identitätsstiftend für unser Leben, von Beginn an, sagte die Ministerin mit Blick auf den Internationalen Tag der Familie am 15. Mai. „Dabei bietet Familie nicht nur Geborgenheit und Vertrauen, sondern ist der erste Ort, an dem wir Beziehungen knüpfen und Werte erlernen, aber auch Verantwortung übernehmen. Kurzum: im Kleinen wird gelebt, was im Großen für eine funktionierende Gesellschaft unverzichtbar ist, denn Familie ist das Wichtigste“, so die Ministerin.

Gleichzeitig stehe die Familie vielen Herausforderungen gegenüber. Globale Krisen, gesellschaftliche Erwartungen, beruflicher Stress oder die Pflege von Angehörigen setzen Familien unter Druck. Die Anforderungen der Gegenwart führen oft dazu, dass Familienmitglieder weniger Zeit füreinander haben und die Kommunikation leidet. Finanzielle Belastungen oder gesundheitliche Probleme können den Druck in der Familie verstärken.

Aus Sicht von Sozialministerin Drese ist es daher wichtig, auf allen Ebenen aktiv Maßnahmen zur Unterstützung zu ergreifen. „Das tun wir als Land, indem wir die Landkreise und kreisfreien Städte finanziell unterstützen, damit in Familienbildungszentren oder Stadtteil- und Begegnungszentren konkrete Angebote unterbreitet werden können. Wir wollen damit die Kompetenzen der Eltern stärken“, so Drese weiter.

Mit dem Landesprogramm der Familienhebammen und dem Bundesprogramm der Frühen Hilfen gibt es zudem gezielte finanzielle Unterstützung für Familien. Damit sie in besonders belastenden Situationen, etwa in den ersten Lebensjahren nach der Geburt, professionelle Hilfe bekommen.

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, Mittel des Europäischen Sozialfonds zu generieren, um speziell in Stadtteilen mit besonderen soziokulturellen Herausforderungen ‚Kinder- und Familienzentren‘ zu fördern“, verdeutlichte Drese. Auf diese Weise können Eltern, neben der Betreuung und Förderung in der Kita, gleichzeitig verschiedenste Unterstützungsangebote unter einem Dach erhalten. „Dadurch werden Familien dort abgeholt, wo sie sich ohnehin aufhalten“, so die Ministerin.

Drese: „Aktive Maßnahmen ergreifen und Unterstützung für Familien anbieten, erfolgt aber nicht nur allein durch die Bereitstellung von Mitteln, sondern lebt vor allem auch von dem Einsatz und dem Engagement der Menschen vor Ort – so wie im Lokalen Bündnis für Familie in Rostock.“

Neues Landeskrankenhausgesetz

Patientenorientierung, Bürokratieabbau und Stärkung der Krisenresilienz: Drese bringt Entwurf für neues Landeskrankenhausgesetz im Landtag ein

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am (heutigen) Mittwoch im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgestellt. Die grundsätzliche Überarbeitung soll nach Aussage von Drese dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen sowie die investive Landeskrankenhausförderung zu entbürokratisieren. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse des Landtags überwiesen.

„Wir machen mit dem Gesetzentwurf deutlich, dass die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt der Krankenhausversorgung stehen“, betonte Drese in ihrer Einbringungsrede. So sollen spezifische Belange von Patientinnen und Patienten, z. B. mit der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und -sprechern in den Krankenhäusern besser berücksichtigt werden.

„Wir wollen zudem die Selbstbestimmung der Frau während der Geburt ebenso stärken, wie den Kinderschutz im Krankenhaus“, so Drese. Außerdem sei vorgesehen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Mitaufnahme einer Begleitperson zu verankern.

Drese hob auch die geplante grundlegende Reform in der Landeskrankenhausförderung hervor durch die Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung“, verdeutlichte die Ministerin.

„Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, sagte Drese. Jedes Krankenhaus werde somit spätestens ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann.

Drese: „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit. Während viele nach Bürokratieabbau rufen, in der Wirklichkeit aber der Verwaltung immer weitere Aufgaben und Standards aufbürden, setzen wir diese Forderung ganz praktisch in die Tat um.“

Die Ministerin machte deutlich, dass ein weiteres zentrales Anliegen die Steigerung der Krisenresilienz der Krankenhäuser ist. „Wir tragen hier als Land eine eigene Verantwortung. Dieser möchte ich gerecht werden und wir haben daher im Gesetzentwurf einen eigenen Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei fließen auch die Lektionen ein, die wir in der Pandemie gemacht haben“, so Drese.

Dabei fokussiere der Gesetzentwurf einerseits auf eine stärkere Ausdifferenzierung in der Vorsorge und Vorbereitung auf besondere Gefahrenlagen, beispielsweise durch den Krankenhausalarm- und Einsatzplan, regelmäßige Übungen und Vorsorgemaßnahmen für den Ausfall von Wasser und Strom. „Gleichzeitig entwickeln wir neue Kompetenzen, die uns in besonderen Gefahrenlagen in die Möglichkeit versetzen, steuernd einzugreifen und für die Krankenhäuser verbindliche Vorgaben zu machen – das sind Kompetenzen, die uns in der Pandemie ein ums andere Mal gefehlt haben“, resümierte Drese.