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Kategorie: MeckPomm

Verwaltung braucht starken Nachwuchs

Schwerin – Die aktuelle Nachwuchskampagne der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern setzt darauf, eine junge Zielgruppe mit ihren eigenen Werten und ihrer eigenen Sprache zu erreichen. Sie ist mutig, pointiert – und ja, sie darf auch mal anecken.

Dabei ist die Nachwuchsgewinnung aber kein Selbstzweck, sondern vielmehr eine dringende Notwendigkeit: Der Fachkräftemangel macht auch vor der Landesverwaltung nicht Halt. In den kommenden zehn Jahren wird rund ein Drittel der Beschäftigten altersbedingt aus dem Landesdienst ausscheiden. Allein für Polizei, Justiz und Verwaltung müssen aktuell mehr als 500 Auszubildende pro Jahr gewonnen werden. Das stellt das Land als Arbeitgeber vor große Herausforderungen – und verlangt kreative Lösungen.

Mit fairer Ausbildungsvergütung, langfristiger Sicherheit und einer sinnstiftenden Tätigkeit hat das Land dabei gute Argumente. Das kommt nicht nur dem öffentlichen Dienst zugute. Denn ein starker Staat sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen – und die sind wiederum Grundlage für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln. Gut ausgebildete Nachwuchskräfte im Landesdienst sind daher auch im Interesse der Wirtschaft.

Finanzminister Dr. Heiko Geue erklärt dazu: „Das gemeinsame Ziel von Landesverwaltung und regionaler Wirtschaft muss es sein, Mecklenburg-Vorpommern für junge Menschen als Lebens- und Arbeitsort attraktiv zu gestalten. Nur so können wir die dringend benötigten Fachkräfte im Land halten bzw. neu dazugewinnen. Gerne werde ich daher auf den Unternehmerverband zugehen, um die aktuelle Situation zu erörtern – denn der Fachkräftemangel lässt sich nur gemeinsam lösen!“

„Landesregierung vor Ort“ in Stavenhagen

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung lädt zum Bürgerforum in die Fritz-Reuter-Stadt ein

Stavenhagen – Förderangebote in der Kita, Schulsanierungen, das Recht auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 oder die Absicherung des Unterrichts – Eltern haben immer viele Fragen zu Kita und Schule. Beim Bürgerforum „Bildung im Dialog“ können sie über ihre Anliegen mit der Landesregierung ins Gespräch kommen.

Staatssekretär Tom Scheidung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung laden am Mittwoch, 26. März 2025, um 16:00 Uhr zum Austausch in die Fritz-Reuter-Grundschule in Stavenhagen ein und beantworten die Fragen der Bürgerinnen und Bürger.

„Schule und Kindertagesförderung können nur gelingen, wenn alle Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ein regelmäßiger Austausch ist dabei besonders wichtig“, sagte Staatssekretär Tom Scheidung. „Neben den Kita- und Schulbesuchen, den Eltern- und Lehrkräftesprechstunden der Ministerin und den Treffen mit den Kreisschülerräten und Kreiselternräten in allen vier Schulamtsbereichen sind die Bürgerforen eine gute Gelegenheit, in denen Eltern ihre Anliegen ansprechen können. Wir freuen uns auf die Gespräche in Stavenhagen.“

Bildungsministerin Simone Oldenburg wird wegen Terminverpflichtungen als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz durch den Staatssekretär vertreten.

Bürgerforum „Bildung im Dialog“

Zeit:    16:00 bis 17:30 Uhr

Ort:     Fritz-Reuter-Grundschule

           Goethestraße 14

           17153 Stavenhagen 

Da die Platzzahl begrenzt ist, bitten wir um eine Anmeldung per E-Mail unter sprechstunde@bm.mv-regierung.de.

Opferhilfe wird in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont heute zum Tag der Kriminalitätsopfer die Bedeutung vielfältiger Hilfsangebote für Opfer

Schwerin – „Heute am 22. März ist der Tag der Kriminalitätsopfer. Am Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist erkennbar, wie der Blick hin zu den Opfern von Gewalt und Kriminalität immer mehr geschärft wird. Die zentrale Aufgabe der Justiz ist es, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Die Menschen, die unter diesen Straftaten gelitten und weiterhin leiden, die also Opfer einer Straftat geworden sind, benötigen aber ebenso Aufmerksamkeit. Dabei ist die Bandbreite der Beratung sehr groß. Spezialisierung ist wichtig, um zielgenau helfen zu können. Hier wird das Netz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern immer größer“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer.

„Opferschutz ist ressortübergreifend. Das Netzwerk verbindet viele Institutionen, Vereine und Behörden. Auf Seite der Justiz wurde für diese verbindende Lotsenfunktion der Opferhilfebeauftragte installiert, der mit den verschiedenen Behörden, Institutionen und Vereinen bereits im Vorfeld klärt, wie Opfern von Straftaten schnell und zielgerichtet geholfen werden kann. Es ist gut, dass die Justiz eine solche Schnittstelle hat“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Über die Arbeit des Opferhilfebeauftragten der Justiz Marc Quintana Schmidt informiert ein Flyer. Hier ->zum Herunterladen.

„Eine ebenso wichtige Säule des Opferschutzes bildet das Beratungs- und Hilfenetz. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen. Sie sind eine wichtige Stütze für Frauen und Kinder, deren Gewalterlebnis in eine ausweglos und hilflos erscheinende Situation geführt hat“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.

->Klicken Sie hier für Informationen über das Beratungs- und Hilfenetz.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und sechs Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Seit nunmehr knapp drei Jahren ist Mecklenburg-Vorpommern auch Mitunterstützer des Männerhilfetelefons. Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist ein sehr wichtiges bundesweites Angebot. Denn aus Gleichstellungssicht ist es unverzichtbar, dass auch Männern, die Gewalt erleben, jedwede Hilfe geboten wird. Daher war es für Mecklenburg-Vorpommern vor nunmehr über zwei Jahren selbstverständlich, sich zu beteiligen. Ich hoffe, dass weitere Bundesländer sich anschließen.“

Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist bundesweit das erste Beratungsangebot, das unter der Nummer 0800 123 99 00 ratsuchenden Männern Unterstützung anbietet.

Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Investitionen des Bundes in deutsche Häfen

Berlin – Der Bund solle sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligen. Dies forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 21. März 2025.

Die deutschen Häfen spielten eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, heißt es in der Entschließung. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder deutlich übersteigen.

Aktuell sei die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur alleinige Aufgabe der Länder und Hafengesellschaften. Dies führe jedoch zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt. Das Grundgesetz weise Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, lasse aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung zu. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar.

Die im Grundgesetz verankerte Finanzhilfekompetenz des Bundes ermöglicht, die Länder bei besonders bedeutsamen Investitionen finanziell zu unterstützen. Dies gelte auch für bedeutende Hafenprojekte, welche die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Weiterentwicklung von Bildungsangeboten

Neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Schülerinnen und Schüler – Beschluss der Bildungsministerkonferenz

Schwerin – Die Bildungsministerkonferenz hat heute neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Kinder und Jugendlicher vorgestellt. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Teilhabechancen und die Gesamtpersönlichkeitsentwicklung erkrankter Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Sie geben wichtige Impulse für die Weiterentwicklung entsprechender Bildungsangebote an verschiedenen Lernorten.

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg: „Es liegt in unserer Verantwortung, erkrankten Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit sie trotz gesundheitlicher Herausforderungen erfolgreich lernen und sich entwickeln können. Unsere neuen Empfehlungen sind ein wichtiger Schritt, um die Bildungsangebote für diese Schülerinnen und Schüler zu stärken und ihnen eine erfolgreiche schulische Laufbahn und die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Dr. Stefanie Hubig, Koordinatorin der A-Länder und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Avatare im Klassenzimmer, Fernunterricht, KI- oder webgestützte Förderung – es gibt viele Möglichkeiten, erkrankte Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und ihnen den Zugang zum Unterricht und zu ihrer Klasse zu erhalten. Heute haben wir dafür die technischen Voraussetzungen – beschleunigt durch die Erfahrungen der Pandemie und dank des DigitalPakts. Diese Möglichkeiten wollen wir nutzen, damit erkrankte Kinder und Jugendliche Anschluss halten. Bei individueller, gezielter Förderung dürfen wir gerade diese jungen Menschen nicht vergessen. Für mich ist das ein Paradebeispiel dafür, was Bildungsgerechtigkeit ausmacht.“

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, Koordinatorin der B-Länder dazu: „Bildung schafft Zukunft, deshalb ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die durch Krankheit am regulären Präsenzunterricht nicht teilnehmen können, gute Möglichkeiten haben, dennoch an Bildung teilzuhaben. Dabei geht es neben der Kompetenz- und Wissensvermittlung häufig auch um soziale Teilhabe und die Möglichkeit, auch in Phasen besonderer Krankheit Teil der Klassengemeinschaft zu sein.“

Wichtige Inhalte der Empfehlungen:

  1. Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote: Der Unterricht für erkrankte Schülerinnen und Schüler ist eine Aufgabe aller Schularten und Bildungsgänge. Die Empfehlungen betonen die Bedeutung von Bildungsangeboten in Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld. Diese Angebote sollen den erkrankten Schülerinnen und Schülern ein Stück Normalität ermöglichen und ihnen helfen, den Anschluss an das schulische Lernen zu halten. Durchgängige Aufgabe bei schulischer Bildung, Beratung und Unterstützung von erkrankten jungen Menschen ist es, neben ihren spezifischen Bedürfnissen auch ihre Stärken und Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln.
  2. Pädagogische Diagnostik und individuelle Förderung: Eine prozessbegleitende pädagogische Diagnostik ist Voraussetzung für eine individuelle pädagogische Lern- und Förderplanung während der Erkrankung und darüber hinaus.
  3. Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Die Empfehlungen heben die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, medizinischen und therapeutischen Fachkräften sowie den Sorgeberechtigten hervor. Eine enge Kooperation ist entscheidend, um die bestmögliche Unterstützung für die erkrankten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
  4. Übergangsmanagement: Die Wiedereingliederung in die Stammschule oder eine neue Schule wird von Anfang an in den Blick genommen. Ein erfolgreiches Übergangsmanagement ist entscheidend, um den Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen Schulwechsel und gelingenden weiteren Bildungsweg zu ermöglichen.

Bau eines Stadtgartens

Am Treptower Tor soll kleiner Wollwebergarten entstehen

Neubrandenburg – Die Stadt Neubrandenburg plant an der Kreuzung Friedrich-Engels-Ring und Große Wollweberstraße einen kleinen Stadtgarten. Die Freifläche in der Nähe des Treptower Tors soll bepflanzt und mit Kunstobjekten mit dem Titel „Der Weg zum See“ versehen werden. Sie stammen aus der Werkstatt des in der Mecklenburgischen Sennplatte lebenden Künstlers Sylvester Antony.

Die Grünflächen werden unter anderem Pflanzen aufnehmen, die mit dem Weben, Spinnen und Färben von Wolle in Verbindung stehen. Die befestigten Flächen des Wollwebergartens sollen in Granitkleinpflaster in Webmustern der Wollweber ausgeführt werden.

Die zweite Werderstraße wird auch weiterhin die Feuerwehrzufahrt und für große Fahrzeuge mit Anhängern befahrbar sein. Die Gesamtkosten liegen bei rund 460.000 Euro, wobei etwa 214.000 Euro aus der Städtebauförderung bereitgestellt werden. Ende des Jahres soll die Platzneugestaltung abgeschlossen sein.

M-V stimmt für Grundgesetzänderung

Schwerin/Berlin – Mecklenburg-Vorpommern wird heute im Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen zur Einführung eines Infrastruktur-Sondervermögens und zur Modifizierung der Schuldenbremse zustimmen.

 „Es geht um eine wichtige Entscheidung für die Zukunft Deutschlands. Diese Verfassungsänderung ermöglicht es dem Bund und den Ländern, kraftvoll in die Zukunft zu investieren. Wir brauchen Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsplätze, in gute Kitas und Schulen und in moderne Krankenhäuser. Dass Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes künftig von der Schuldenbremse ausgenommen sein sollen, wird von den Regierungspartnern in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich bewertet.

Die Linke steht diesem Punkt ablehnend gegenüber. In der Gesamtabwägung unterstützt Mecklenburg-Vorpommern aber aus landespolitischer Verantwortung und im Interesse des Landes das Gesetzespaket. Es geht jetzt darum, Investitionen in die Bildung und in die Infrastruktur auf den Weg zu bringen“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig im Vorfeld der Abstimmung.