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Kategorie: Ostseeregion

Campingplatz Prerow

Backhaus: Erneut gewinnt das Land im Rechtsstreit um Campingplatz Prerow

Stralsund – Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.

Die Regenbogen AG bemüht sich dennoch weiterhin nach Kräften, die eigentlich für Ende Januar geplante Übernahme des Betriebes auf den Flächen der StUN und des Landes durch einen Konkurrenten zu verzögern. Inzwischen ist ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet und die Räumung des Dünenareals für Mitte März geplant.

Wir bedauern diese Entwicklung und die Haltung der Regenbogen AG (RAG) sehr, zumal die StUN und das Land in der vergangenen Saison im Sinne der Camper und Gewerbetreibenden sogar den unrechtmäßigen Weiterbetrieb durch die RAG geduldet haben.

Nach dem bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens gehen wir davon aus, dass nach der mündlichen Verhandlung Anfang April bald ein Urteil ergehen wird, das dem Land endlich den Zugriff auf die eigenen Flächen auf dem Platz ermöglicht. Für diesen Fall kündigen wir hiermit an, dass eine Räumung der Flächen vorgenommen wird.

Die Regenbogen AG hat bislang leider alle Gesprächsangebote des künftigen Betreibers „Camper’s Friend“ über eine Zusammenarbeit in 2025 abgelehnt. Obwohl der Regenbogen AG nach wie vor alle juristischen Wege offenstehen, verweigert sie bisher eine konstruktive Lösung für die Camping-Saison 2025.

Dazu erklärt der StUN-Geschäftsführer Bjørn Schwake: „Zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen spielt die Regenbogen AG mit Menschen und mit Blick auf die Gewerbetreibenden mit Existenzen. Wir sind dennoch zuversichtlich, die Saison wie geplant umsetzen zu können.“

25 Jahre Naturpark Insel Usedom

Insel Usedom – Mit einem Festkolloquium begeht der Naturpark Insel Usedom heute sein 25-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass versammelten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und zahlreiche Weggefährten im Naturparkzentrum Klaus-Bahlsen-Haus.

„25 Jahre Naturpark Insel Usedom bedeuten 25 Jahre Engagement für den Schutz und die Erhaltung der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft. Usedom war und ist von einer besonderen landschaftlichen Vielfalt und Schönheit gekennzeichnet. Durch seinen integrativen Charakter wirkt der Naturparke essentiell für die Stärkung des ländlichen Raums, die Artenvielfalt und den Klimaschutz. Die insgesamt sieben Naturparke in M-V sind Teil unserer 13 Nationalen Naturlandschaften. Mit zusammen genommen 557.300 Hektar nehmen sie fast 18 Prozent der Landesfläche ein. Diese Schutzgebiete sind Schatzkammern, die es zu bewahren gilt. Naturparke sind Vorbilder für nachhaltigen Tourismus und sind ein besonders wertvoller Erholungsraum.

Besonders stolz sind wir, weil alle unsere Naturparke in M-V fortwährend das Siegel ‚Qualitäts-Naturpark‘ tragen, das für die nachhaltige und kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Schutzgebiete steht. Usedom ist ein Hotspot für Touristen: Hier leben 32.000 Einwohner, pro Jahr kommen mehr als eine Million Besucher. Mit der Festsetzung des Naturparks Insel Usedom 1999 ergaben sich deshalb wichtige Prämissen: Wir möchten diesen Naturraum schützen, pflegen und dabei für zahlreiche Besucherinnen und Besucher naturverträglich erlebbar machen“, sagte Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann, die für den terminlich verhinderten Minister Dr. Till Backhaus anwesend war.

Im Gebiet des Naturparks sind seit seiner Gründung vier Beobachtungstürme, 163 Infotafeln und etwa 1.000 Wegweiser auf 439 Kilometern Wander- und Radwanderwegen entstanden. Im Bereich der Umweltbildung hat sich die Zusammenarbeit mit der Grundschule Stadt Usedom etabliert. Sie wurde 2024 als Naturparkschule zertifiziert. Darüber hinaus beteiligt sich der Naturpark Insel Usedom auch an überregionalen Projekten. Auf 139 Kilometern wurde zuletzt ein Streckenabschnitt des Naturparkweges M-V als Wendeschleife im stark frequentierten Ostteil des Landes ausgewiesen.

Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), zu dem die Naturparke des Landes M-V gehören, hob in ihrer Ansprache die jahrelange und fortwährende Zusammenarbeit mit regionalen Partnern, Behörden und ehrenamtlichen Akteuren hervor und dankte allen Beteiligten. „Für die nachhaltige Entwicklung unserer Naturparke sind vielfältige Kooperationen ein Muss. Nur durch konstruktiven Dialog und partnerschaftliche Zusammenarbeit können wir die Herausforderungen erfolgreich meistern. Der Wert unserer Naturparke zeigt sich vor allem durch ihre breite Akzeptanz.

Auf der Insel Usedom ist Tourismus ein Schwerpunktthema. Über die gute Zusammenarbeit zwischen Naturpark und Tourismuswirtschaft sind wir sehr froh. Hervorzuheben sind die von Beginn an guten Kontakte zu den Akteuren des Naturschutzes. Der Naturpark Insel Usedom profitiert vom Engagement seiner Partner, insbesondere der ehrenamtlich Tätigen. Das heutige Jubiläum erfüllt uns mit Stolz und ist gleichzeitig motivierend, alle künftigen Aufgaben anzugehen.

Der Schutz unserer einzigartigen Natur ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe. Ein wichtiger Schritt ist deshalb die Fortschreibung des Naturpark-Plans aus dem Jahr 2002. Mit der Fortsetzung werden wir noch in diesem Jahr beginnen, auch um die vielen neuen regionalen Akteure in die Arbeit des Naturparks einzubinden. Wir möchten weiterhin Projekte umsetzen, von denen Gäste und Einwohner auch außerhalb saisonaler Höhepunkte profitieren“, sagte Ute Hennings.

Für die Zukunft wünscht sie sich in Zeiten der Veränderung, von Biodiversitäts- und Klimakrise Rückhalt aus der Politik, einschließlich einer auskömmlichen finanziellen und personellen Ausstattung der Naturparke für die wachsenden Aufgaben und Herausforderungen sowie ein gutes Miteinander von Behörden, Ehrenamtlichen und engagierten Menschen.

Der Naturpark Insel Usedom wurde am 10. Dezember 1999 gegründet. Die Gesamtfläche beträgt 59.000 Hektar. Mit 53 Prozent überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung. Der Anteil an Waldflächen beträgt 27 Prozent. Der Grünlandanteil liegt bei 34 Prozent. Der Naturpark beherbergt FFH-Lebensraumtypen wie Buchenwälder, großflächige kalkreiche Niedermoore, Trockenrasen sowie zwölf Binnenseen. Das Schutzgebiet dient zahlreichen Vogelarten als Nahrungsquelle, Brut- und Rastplatz. Mit 33 Brutpaaren hat der Seeadler eine beachtliche Bestandsdichte.

Der erste Naturparkplan wurde 2002 veröffentlicht. Die Naturparkverwaltung sowie das Naturparkinformationszentrum befinden sich seit 2003 im Klaus-Bahlsen-Haus in Usedom Stadt. Die Verwaltung beschäftigt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jährlich bieten sie ca. 100 naturkundliche Führungen an. Weiterhin gehören Projekttage, Exkursionen und die Zusammenarbeit mit der Naturparkschule zum Programm. Darüber hinaus ist der Naturpark an Bestandserfassungen wie dem Monitoring von Amphibien, Spechten, Fledermäusen und Tagfaltern beteiligt. 2022 wurde der Naturpark Insel Usedom zum vierten Mal in Folge als „Qualitäts-Naturpark“ vom Verband Deutscher Naturparke e. V. ausgezeichnet. Das Siegel ist fünf Jahre gültig.

28. Bädertag M-V in Boltenhagen

Dr. Blank: Bäderverband leistet wichtigen Beitrag für Kur- und Erholungsorte in M-V

Boltenhagen -Anlässlich des 28. Bädertages hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, heute das 30-jährige Bestehen des Bäderverbandes M-V gewürdigt. Unter dem Motto „Ahoi Zukunft – 30 Jahre Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern“ trafen sich am 27. und 28. Februar im Ostseebad Bolten­hagen Vertreterinnen und Vertreter von Kur- und Erholung­s­orten, Rehabilitationseinrichtungen sowie Expertinnen und Experten aus der Gesundheits- und Tourismusbranche, um die Zukunftsperspektiven der Branche zu diskutieren.

„Seit drei Jahrzehnten leistet der Bäderverband einen bedeu­tenden Beitrag zur Entwicklung der staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte sowie zur Stärkung der Tourismus- und Gesundheitswirtschaft in unserem Land“, betonte Dr. Blank. „Die enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Kommunen und dem Bäderverband ist wichtig, um Mecklenburg-Vorpommern weiterhin als führende Destination im Gesundheitstourismus zu positionieren.“

Der Bäderverband wurde 1995 gegründet und setzt sich seit­her für die Interessen der Kur- und Erholungsorte ein. Neben der Förderung der Kurortmedizin und Bäderwirtschaft enga­giert sich der Verband für die Nutzung natürlicher Heilmittel wie Kreide, Sole, Salz, Luft, Meer und Moor. In enger Koope­ration mit der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern treibt er zudem die Entwicklung von Kur- und Heilwäldern als gesund­heitstouristische Ressource voran.

Neben den Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen des Bäderverbandes standen auch zukunftsweisende Themen wie das geplante Tourismusgesetz M-V im Fokus. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das ein solches Gesetz auf den Weg bringt.

„Ziel des geplanten Gesetzes ist, ein nachhaltiges Finan­zierungsmodell zu schaffen, die Strukturen im touristischen System zu ordnen und die touristische Infrastruktur langfristig zu sichern. Damit steigern wir die Attraktivität Mecklenburg-Vorpommerns als Tourismusland und stärken seine viel­fältigen Reiseregionen“ so Dr. Blank.

Robbenschutz in der Reusenfischerei

Schwerin – Fischerei- und Umweltminister Dr. Till Backhaus veranlasst als ad hoc Maßnahme für die diesjährige Reusenfischerei in den Küstenge­wässern MV, dass ab März 2025 zum Schutz von Kegelrobben (Halichoerus grypus) auch außerhalb des Greifswalder Boddens genehmigungspflichtige relevante Reusen nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Bisher galten solche Bestimmungen lediglich für den Fischereibezirk Greifswalder Bodden, in dem Kegelrobben seit Längerem besonders häufig anzutreffen sind.

Damit knüpft der Minister an seine Ankündi­gungen Ende 2024 an, angesichts des  erhöhten Aufkommens von toten Kegelrobben im letzten Spätherbst insbesondere im Küsten­bereich Südostrügens die Robbenschutzmaßnahmen an genehmi­gungs­pflichtigen Reusen in der Küstenfischerei M-V vorsorglich zu erhöhen (siehe PM 284/2024 vom 21.11.2024 sowie PM 303/2024 vom 10.12.2024). Die Fischereibetriebe der Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns im Haupt- und Nebenerwerb wurden entsprechend durch die obere Fischereibehörde über die vorläufige Sofortmaßnahme informiert.

„Es ist mir wichtig zunächst nochmalig festzustellen: Nach der derzeitigen Beweislage konnte kein Nachweis geführt werden, dass die damals einzige Großreuse im Gebiet Südostrügen den Tod von mehr als 40 Robben verursacht hat. Gleichwohl sollten wir – auch zum Imageschutz der Fischerei – vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um das Schutzniveau für Robben in Bezug auf potenziell gefährdende Fanggeräte zu erhöhen“, stellt Dr. Backhaus heraus. „Mit diesem ersten wichtigen Schritt können für nahezu alle Kegelrobben ein Eindringen in die Großreusen und damit potentielle tödliche Beifänge verhindert werden“, so der Minister zu diesem ersten erforderlichen Schritt.

Klar sei auch, dass baldmöglichst dauerhafte Regelungen und Vorkehrungen zum Schutz von Robben benötigt werden. „Es ist allerdings eine sorgfältige Abwägung zwischen den zwingend erforderlichen artenschutzrechtlichen Belangen einerseits und der Gewährleistung einer ausreichenden Fängigkeit der Fanggeräte und der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen andererseits erforderlich.

Aufgrund der bestehenden großen Wissenslücken und fehlender Erfahrungswerte haben dazu bereits Abstimmungen auf Fachebene begonnen, die weiter fortgesetzt werden“, sagt der Minister und zeigt sich zugleich zuversichtlich: „Die Reusenfischerei soll und wird ihre Bedeutung für die Küstenfischerei beibehalten oder diese sogar ausweiten können. Es muss gelingen, ihr erhebliches Potential als eine umweltangepasste und nachhaltige Fischerei­methode noch stärker zu nutzen, auch als Alternative zu anderen Fanggeräten wie Stellnetzen.“

Auf Einladung des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittel­sicherheit und Fischerei M-V (LALLF) als oberer Fischereibehörde fand am 22.01.2025 ein Fachgespräch statt, bei dem die Weiterentwicklung und Umsetzung von fischereitauglichen und wirksamen Robbenschutz­maßnahmen sowohl aus fischereilicher Sicht als auch aus Sicht des Artenschutzes intensiv beraten wurde. Als Experten nahmen sowohl Reusenfischer aus verschiedenen Fischereibezirken des Landes als auch Vertreter der Wissenschaft und der Fischerei- und Naturschutz­verwaltung teil.

Diskussionsgrundlage für die Beteiligten waren die bereits seit 2019 für die Reusenfischerei im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen. Nach Auffassung der Vertreter der zuständigen Fischereibehörden des Landes sei kurzfristig nur eine Ausweitung dieser Regelungen auf weitere Küstenbereiche verhältnismäßig und umsetzbar. Dies wurde von den übrigen Teilnehmern zur Kenntnis genommen und als Diskussionsgrundlage akzeptiert.

Im Ergebnis werden nun die bisher nur im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen in leicht modifizierter Form auch an allen relevanten Reusen, die in den Küstengewässern MV im Jahr 2025 aufgestellt und betrieben werden, verpflichtend. Entsprechend sind im Eingang zu geschlossenen Fangkammern nicht dehnfähige Strukturen einzubauen, die ein Einschwimmen von Kegelrobben verhindern. Beispielsweise darf im Falle einer geschlossenen ringförmigen Struktur deren Umfang maximal 75 cm betragen. Die einzuhaltenden Maße beruhen auf Vermessungen der am Meeresmuseum bisher untersuchten Robbentotfunde.

Spätestens zur Reusensaison 2026 soll die vorläufige Sofortmaßnahme 2025 durch permanente und nachhaltig wirksame Robbenschutz­regelungen ersetzt werden. Dazu bedarf es sowohl der Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere der Küstenfisch­ereiverordnung, als auch der technischen Überarbeitung und Anpassung der Vorgaben für Fanggeräte unter weiterer Einbeziehung fischerei- und naturschutzfachlicher Expertise, einschließlich der Expertise der Naturschutzverbände sowie der Naturschutzforschung. Ein erster technischer Überarbeitungsvorschlag soll durch die obere Fischereibehörde möglichst bis April 2025 erarbeitet werden und dann Gegenstand einer Vorstellung und Diskussion auf einer Informations­veranstaltung mit den Küstenfischereibetrieben im Juni 2025 sein.“

110 Kilogramm Glasaale

Besatz mit 110 Kilogramm Glasaalen in den Küstengewässern Rügens

Insel Rügen – Am Dienstag (4.02.2025) werden im Bereich des Großen Jasmunder Boddens sowie Wieker Boddens auf Rügen durch Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) und des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) M-V insgesamt 110 Kilogramm Glasaale ausgesetzt. Bei einer mittleren Stückmasse von 0,3 Gramm sind dies etwa 365.000 Individuen. Im Bereich des Großen Jasmunder Boddens werden die Aale von der Ortschaft Neuhof (Sargard) aus großflächig entlang des Ufers verteilt. Der Glasaalbesatz im Wieker Bodden erfolgt nördlich und südlich der Ortschaft Dranske.

„Die Hoffnung hierbei ist, dass die Aale in den Besatzgebieten verbleiben und später dann als Blankaale zum Laichen in Richtung Sargassosee, einem Meeresgebiet im Atlantik östlich Floridas, aufbrechen. Die Wirksamkeit solcher regionalen Besatzmaßnahmen wurden von unseren Fachleuten im LALLF und in der LFA erforscht und nachgewiesen. Seit 10 Jahren werden die Besatzaktionen nun schon mit großem Erfolg durchgeführt. Fast 2,5 Millionen Tiere wurden in diesem Zeitraum in die Küstengewässer des Landes ausgesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung des Gesamtlaicherbestands und damit zur Zielerreichung der Europäischen Aalverordnung geleistet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Finanziert wurden die Besatzmaßnahmen mit Mitteln aus dem Verkauf der Angelerlaubnisse für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns. Für den Besatz 2025 wurden insgesamt 34.133 Euro aufgewendet. Seitens des LALLF wurden die Ausschreibung, Bestellung und Finanzierung der Besatzfische vorgenommen, die LFA übernahm die Koordinierung, Durchführung und wissenschaftliche Begleitung der Maßnahme.

 Wissenschaftliche Datenreihen zeigen, dass die natürliche Besiedlungsrate von Aalen im Küsten- und Binnenbereich von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 40 Jahre dramatisch zurückgegangen ist. In Umsetzung der geltenden Europäischen Aalverordnung werden seit Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Anstrengungen zur Wiederauffüllung des Aalbestands im Küsten- und Binnenbereich unternommen. Ein Instrument dabei ist der Ausgleich des aktuell nur geringen natürlichen Aufkommens von Jungaalen im Küstenbereich durch gezielte Besatzmaßnahmen.

Deren Wirksamkeit konnte mittels eines 2014 begonnenen großskaligen Besatzexperiments von LALLF und LFA grundsätzlich nachgewiesen werden, welches im Jahr 2020 am Institut für Fischerei der LFA erfolgreich abgeschlossen wurde. Regionale Besatzmaßnahmen zur Steigerung des lokalen Aalbestands stellen somit ein sinnvolles Instrument für die effektive Umsetzung der Europäischen Aalverordnung auf Landesebene Mecklenburg-Vorpommern dar. Gemäß dieser Einschätzung wurden bereits in den Jahren 2022, 2023 und 2024 in verschiedenen Küstenbereichen Glasaale ausgebracht. Der diesjährige Besatz setzt diese Bemühungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Bestandsaufbau im Küstenbereich fort.

Monitoringarbeiten des Instituts für Fischerei der LFA zeigen in Zusammenspiel mit den anderen getroffenen Maßnahmen zum Aalschutz erste Erfolge dieser Besatzaktivitäten. So konnten durch die Erfassung der Aalbestandsdichte mit einem speziellen Fangsystem beispielsweise steigende Aaldichten im Küstenbereich innerhalb der letzten Jahre dokumentiert werden.

Ausgehend von der durch den Besatz bedingten positiven regionalen Bestandsentwicklung ist mittelfristig eine Wiederzulassung der Freizeitfischerei auf Aal im Küstenbereich anzustreben.

Politische Teilhabe von Frauen

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Politikerinnen aus dem Ostseeraum tauschen sich über Wege zur Gleichstellung aus.“

Schwerin – „Überall dort, wo es um Entscheidungen geht, sollten Frauen dabei sein. In der Politik sind Frauen allerdings noch immer seltener als Männer. Es ist spannend zu erfahren, welche Lösungsansätze auf dem Weg zur Gleichstellung es in einzelnen Ländern gibt. Sicher sind in Estland die Herangehensweisen anders als in Polen oder Dänemark. Daher freue ich mich, dass Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Ostseestrategie im März Gastgeber einer Internationalen Fachtagung zur politischen Teilhabe von Frauen sein wird“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Die Konferenz trägt den Titel „Von der Wahlurne bis zur Regierung: Die politische Partizipation von Frauen im Ostseeraum.“ Veranstaltet wird die Tagung am 19./20. März 2025 in Schwerin. Interessierte können sich bis zum 28. Februar 2025 anmelden unter der E-Mail-Adresse leitstelle.fg@jm.mv-regierung.de.

„Die Teilhabe von Frauen am politischen Leben von der Kommune bis zur ministerielle Ebene hängt überall von wichtigen Kriterien wie der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, Rollenbildern und Sitzungskulturen ab. In Workshops werden diese Themen auf der Konferenz konkret. Fragen, wie Frauen für die Politik gewonnen und gefördert werden, wie sie das Erwerbsleben mit dem Privaten unter einen Hut bringen können, werden angesprochen. Aber auch Jugendarbeit, politische Bildung sowie Nachwuchsgewinnung sind durchaus Stellschrauben, um mehr Frauen für die politische Arbeit zu begeistern und zu motivieren“, sagt die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung in der Landesregierung Wenke Brüdgam.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt ergänzt: „Als für die Gleichstellungspolitik des Landes zuständiges Ministerium sprachen wir uns dafür aus, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken, um intensiver Frauen in den Kommunen fördern zu können. Quotenregelungen und paritätische Initiativen sollten stärker in den Blick genommen werden. Denn die weibliche Perspektive in der Gemeindevertretung hilft zum Beispiel, gleichstellungsrelevante Themen voranzubringen wie den Ausbau von Geh- und Fahrradwegen oder ausreichende Straßenbeleuchtung. Darüber hinaus ist die Kommunalpolitik ein Sprungbrett auf höhere Ebenen. Daher brauchen wir mehr Frauen in der Kommunalpolitik. Das ist bei uns wie auch in anderen Ländern so“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.

Wenke Brüdgam: „Frauen verändern die Politik, strukturell wie inhaltlich. Kommunalpolitik muss sich dahingehend weiter verändern. Vereinbarkeit muss funktionieren können. Wir brauchen die Perspektiven von Frauen überall: in Europa, in den Gemeinden und Städten für die Vielfalt der Gesellschaft vor Ort.“

Die Konferenz trägt den Titel „Von der Wahlurne bis zur Regierung: Die politische Partizipation von Frauen im Ostseeraum.“ ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, des Instituts für Politik- und Verwaltungswissenschaften an der Universität Rostock und der Mecklenburger AnStiftung. Die Fachtagung wird auf Englisch abgehalten, eine Übersetzung englisch/deutsch und deutsch/englisch ist nur am ersten Tag gewährleistet.

Rostocks Tourismus als Motor für M-V

Rostock – Rund 150 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung, Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger und Wirtschafts­minister Dr. Wolfgang Blank, trafen sich am Dienstag zum traditionellen Jahresauftakt der Rostocker Tourismusbranche im Hotel Neptun in Rostock Warnemünde. Mit einer positiven Bilanz des Jahres 2024 und wegweisenden Zukunftsprojekten startet die Branche der Hanse- und Universitätsstadt zuver­sichtlich ins neue Jahr. Doch auch über die aktuellen Heraus­forderungen wurden diskutiert.

Der neue Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hob den Tourismus als einen Schwerpunktbereich in seinem Ministerium hervor. „Die Herausforderungen sind groß, Mecklenburg-Vorpommern muss sich als gefragtes Urlaubs­land zukunftsfähig aufstellen. Mit der Erarbeitung des Tourismusgesetzes soll die Attraktivität des Tourismuslandes Mecklenburg-Vorpommern und seiner einzelnen Tourismus­destinationen weiter gesteigert werden. Unser Ziel ist es, das gesamte Jahr für nationale und internationale Gäste attraktiv zu sein. Die hohen Erwartungen müssen wir mit abwechs­lungsreichen und ganzjährigen Angeboten untersetzen. Daran arbeiten wir gemeinsam mit der Branche“, machte Wolfgang Blank bei seinem Zusammentreffen mit den Rostocker Touristikern deutlich.

Tourismus für Gäste und Einheimische

Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für Rostock: „Mit einem Umsatz von 672 Millionen Euro ist der Tourismus eine der wichtigsten Branchen unserer Stadt. Wir arbeiten mit zukunftsweisenden Projekten daran, unser Profil als nach­haltiges, weltoffenes und attraktives Reiseziel zu stärken. Dabei entwickeln wir Rostock für Gäste, aber vor allem schaffen wir neue Wohlfühlräume für die Menschen, die hier leben und arbeiten.“

Wichtige Vorhaben sind die Neugestaltung des Stadthafens, die Warnowbrücke und das Warnowquartier sowie das Rostocker Oval. Hinzu kommen kulturelle Leuchtturmprojekte wie der Neubau des Volkstheaters und die Neueröffnung der Robbenanlage im Frühjahr im Zoo Rostock.

Rostock ist jetzt nachhaltig zertifiziert

Die Hanse- und Universitätsstadt hat sich zudem erfolgreich für eine nachhaltige touristische Entwicklung aufgestellt. Erstmals ist Rostock-Warnemünde von der gemeinnützigen Organisation TourCert zertifiziert worden. Gemeinsam mit 29 lokalen Partnern hat man sich auf eine verantwortungsvolle touristische Entwicklung verständigt. „Diese Zertifizierung ist ein Meilenstein und zeigt, dass wir in Rostock Verantwortung für unsere Umwelt und unsere Zukunft übernehmen. Gemein­sam mit unseren Partnern wollen wir nicht nur Standards ein­halten, sondern besser werden“, sagt Tourismusdirektor Matthias Fromm.

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde hat 2024 ein nachhaltiges Unternehmensleitbild entwickelt, in dem die ökonomischen, ökologischen und sozialen Potenziale iden­tifiziert wurden. Im Rahmen eines Verbesserungsprogramms wolle man nun die Auswirkung des Tourismus auf Natur & Umwelt weiter reduzieren, in dem man etwa den Ressourcen­verbrauch optimiert, die Zusammenarbeit mit Naturschutz­akteuren verstetigt, sich in einem Nachhaltigkeitsrat mit Partnern und städtischen Akteuren über aktuelle Entwick­lungen austauscht oder das Sortiment regional produzierter Souvenirs in den Tourist-Informationen ausbaut. „Die Zertifi­zierung ist nicht das Ziel, sondern der Startpunkt eines lang­fristigen Prozesses, der uns und unsere Partner im touris­tischen Wettbewerb weiter abheben und zukunftsfähig auf­stellen wird“, betont Fromm.

Motor der touristischen Entwicklung

Das Jahr 2024 verlief für den Rostocker Tourismus äußerst erfolgreich. Von Januar bis Oktober 2024 verzeichnete die Hansestadt 1,94 Millionen Übernachtungen (+2,7 % im Ver­gleich zum Vorjahr) und 735.829 Ankünfte (+5,7 %). Für das gesamte Jahr werden erneut über zwei Millionen Übernach­tungen erwartet. Damit ist Rostock auf Kurs und Motor der Tourismusentwicklung im Lande. Das zweite Mal in Folge hat zudem der Monat September den früher besucherstärksten August getoppt. „Unsere Strategie, vor allem auch die Neben­saison zu stärken, hat sich einmal mehr für alle Monate außerhalb der Hauptsaison ausgezahlt“, so Fromm.

Der Tourismus in Rostock finanziert sich aus Unternehmens-, kommunalen und Gästebeiträgen. Die Partnerunternehmen der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH beteiligen sich mit ca. 700 000 Euro freiwillig am Destinations­marketing. Die Stadt leistete 2024 einen Eigenanteil von ca. zwei Millionen Euro für den Tourismus. Und die Einnahmen durch die Kurabgabe beliefen sich 2024 auf rund 8,7 Millionen Euro. „Sämtliche Beiträge sind zweckgebunden, fließen somit direkt in die touristische Infrastruktur, in Angebote und Werbung. Damit nimmt Rostock eine vorbildhafte Rolle im Deutschland­tourismus ein“, sagt Fromm.

Attraktivität weiter stärken

Durch die Kurabgabe wurden 2024 Veranstaltungen wie Hanse Sail und Warnemünder Woche, die kostenfreie Nutzung der ÖPNV-Angebote für Übernachtungsgäste, die Instandhaltung und Pflege von Rostocks Stränden, Infrastruk­turmaßnahmen, der Wasserrettungsdienst, Müllentsorgung oder die kostenfreie Nutzung öffentlicher Toiletten finanziert. Auch die 2024 eingeführte GästeCard und der digitale Reise­führer „Rostock Kompass“ sind Produkte der Kurabgabe. „Mit der kostenlosen Nutzung des ÖPNV und zahlreichen Vorteils­angeboten bei lokalen Akteuren hat die GästeCard die Attrak­tivität der gesamten Destination gestärkt“, sagt Fromm.

Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank lobte in diesem Zuge die gemeinschaftlich getragene Finanzierung des Tourismus­marketings in Rostock. „Die freiwillige Marketingumlage bleibt ein deutschlandweit einzigartiges Erfolgsmodell.“ Rund 350 Partner aus Hotellerie, Gastronomie und der Dienstleistungs­branche tragen aktiv dazu bei, die Hanse- und Universitäts­stadt Rostock als Ganzjahresdestination zu etablieren und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern.

Gemeinsam für Rostock

Und dass man der Zukunft etwas beruhigter entgegenblicken kann als in manch anderen Orten im Bundesland, weiß Frank Martens, Vorsitzender des Tourismusvereins. „Rostock ist ein Standort mit viel Bewegung: Der Neubau eines Theaters, die Entwicklung des Stadthafens oder die Entwicklung der maritimen Wirtschaft bieten Potenziale und Chancen, sowohl für den Geschäftsreise- als auch den Freizeitmarkt. Dies macht Hoffnung in einer Zeit, in der die Branche mit Preis­steigerungen, Fachkräftemangel und Bürokratisierung große Probleme hat.“

Die Umsätze seien zwar gut, aber die Kostensteigerungen so immens, dass unterm Strich immer weniger übrig bleibt. „Rostocks Gäste sind preissensibel und weitere Erhöhungen kann sich die Branche nicht mehr leisten.“ Der Direktor des Warnemünder Hofes plädiert im Hinblick auf die touristische Weiterentwicklung in Rostock für den offenen Dialog und lösungsorientierte Herangehensweisen. „Es ist wichtig, dass Politik, Ämter und Unternehmen gemeinsam den Heraus­forderungen unserer Zeit begegnen, damit Rostock als touristischer Anziehungspunkt zeitgemäße Bedingungen bieten kann, die für Gäste, Einheimische und auch die Wirtschaft attraktiv sind.

Campingplatz Prerow

Teilbetrieb auf Dünenfläche wird vorbereitet

Prerow – Umweltminister Dr. Till Backhaus hatte für den heutigen Vormittag zu einem runden Tisch eingeladen, bei dem es darum ging, den Teilbetrieb auf der Dünenfläche des Campingplatzes Prerow vorzubereiten. Eingeladen, waren die Bürgermeister der Gemeinden Born und Prerow (bzw. deren Stellvertreter), Vertreter des Landkreises Vorpommern-Rügen, die zukünftigen Pächter des Campingplatzes und Vertreter der Camper sowie der Hauptamtliche Vorstand der Stiftung Naturschutz und Umwelt und der Sprecher des Stiftungs­kuratoriums. Im Anschluss an das Treffen erklärt Minister Backhaus:

„Mir war es wichtig, einmal mit allen in den Dialog zu treten, die sich mit der Zukunft des Campingplatzes beschäftigen. Leider hat die Regenbogen AG im Laufe des lezten Jahres mit allen Mitteln versucht, einen Neuanfang zu verhindern. Die Würfel sind gefallen. Nach allen Querelen geht es nun darum, die Heraus­forder­­ungen anzugehen, die mit dem Teilbetrieb einhergehen.

Ich hätte mir gewünscht, schon 2025 auf der Gesamtfläche neue mit Camper´s Friend zu beginnen, um endlich einen nationalpark­würdigen Campingplatz zu haben. Der Teilbetrieb ist eine Über­gangs­lösung, um die Interessen der Camper, der Gemeinden und der Gewerbetreibenden zu wahren. Deswegen bin ich der Camper´s Friend GmbH dankbar, dass sie unter ungünstigen Bedingungen und großem Zeitdruck bereit ist, den Betrieb zu organisieren. Wie von den Campern zu hören war, erhält Camper´s Friend einen erheblichen Vertrauensvorschuss und ich bin sicher, dass die Firma diesen auch verdient.

Der Entwurf eines Pachtvertrages auf der Dünenfläche liegt im Entwurf vor. Sobald die StUN die Fläche übernommen hat, kann der Pachtvertrag unterzeichnet werden. Dann wird es auch Camper´s Friend endlich möglich sein, Verträge mit Mitarbeitern und Dauercampern abzuschließen. Auch wird es dann möglich sein, die notwendige Infrastruktur zu planen. Da wir bisher keinen Zugang zu den Flächen hatten, war das vorher nicht möglich. Die Regenbogen AG hat entgegen ihrer wiederholten Zusage eine freiwillige Räumung des Stiftungsge­ländes verweigert, so dass nun durch einen Gerichtsvollzieher eine Räumung erfolgen muss. Dies führt zu einer weiteren Verzö­gerung, die allen Beteiligten zusätzliche Probleme bereitet. Dies zeigt auch deutlich, dass der ehemalige Betreiber an einer gütlichen Einigung nicht interessiert ist.

Zum Thema Parkplätze zeichnen sich inzwischen mehrere Lösungsmöglichkeiten ab. Darüber bin ich sehr froh und danke den Vertretern der kommunalen Ebene für ihre Kooperations­bereitschaft.

Mit Sorge betrachte ich nach wie vor die Lage der Gewerbe­treibenden auf dem Campingplatz. Da der Saisonbetrieb erst verspätet beginnen kann (ab Ostern für Dauercamper, ab Juni für Touristik-Camper), wird mit Einnahmeverlusten gerechnet, die schwer zu kompensieren sein werden. Da die Geschäftsführung von Camper´s Friend aber signalisiert hat, den Gewerbetreiben­den entgegenzukommen, bin ich zuversichtlich, dass die Situation entschärft werden kann.

Ganz klar ist: Es wird keine Saison wie jede andere. Aber ich habe heute deutlich eine Aufbruchsstimmung gespürt, den Betreiber­wechsel auf dem Campingplatz Prerow im Sinne des Gemein­wohls zu einem Erfolg werden zu lassen.“