Menü Schließen

Kategorie: Ostseeregion

Urteil zum Campingplatzes Prerow

Backhaus begrüßt Urteil zur Teilräumung des Campingplatzes Prerow

Prerow – Das Landgericht Rostock hat die Räumungsklage der Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN) am heutigen Verhandlungstag zugunsten der Stiftung entschieden. Die Stiftung kann damit von der Regenbogen AG die Räumung und Herausgabe der bis zum 31.12.2023 an die Regenbogen AG verpachteten Flächen verlangen, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Millionen Euro geleistet wird.

Damit ist nun über die größere (20 ha) der beiden Teilflächen eine für Land und Stiftung positive Entscheidung ergangen. Für die Flächen des Landes hat das Landgericht Stralsund den Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 26.11.2024 anberaumt.

Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Entscheidung des Rostocker Landgerichts: „Ich bin froh, dass mit dem Urteil nun eine erste Entscheidung getroffen worden ist und wir, was die Zukunft dieses touristischen Juwels anbetrifft, nun hoffentlich einen entscheidenden Schritt vorwärtskommen. Das ist wichtig für die nachhaltige touristische Entwicklung eines der beliebtesten Campingplätze Deutschlands und für die Dauercamper, die nun seit Monaten im Ungewissen sind.“

Eine kurzfristige Räumung der Flächen wird durch die Stiftung nicht erfolgen. Minister Dr. Backhaus und StUN-Vorstandsvorsitzender Björn Schwake bekräftigen erneut, dass die Dauercamper und Pächter von der Räumung nicht betroffen sein sollen. „Die Räumung und Herausgabe der Flächen soll nicht zur Folge haben, dass Dauercamper ihren Stellplatz verlieren und Konzessionäre ihr Gewerbe aufgeben sollen“, betonte Minister Backhaus.

Katastrophe verhindert

Backhaus: Rettungskräfte haben Ostsee vor Katastrophe bewahrt

Schwerin – Am Freitag brannte zwischen Kühlungsborn und Warnemünde der Öltanker ANNIKA. Dass der Tanker sicher in den Rostocker Hafen geschleppt und dort gelöscht werden konnte, sei ein großes Glück für den gesamten Ostseeraum und für die Mecklenburgische Küste im Besonderen, betont der für Schadstoffunfallbekämpfung zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

„Wir sind am Freitag allesamt einer Katastrophe entkommen. Wäre der havarierte Tanker nicht so schnell unter Kontrolle gebracht worden, hätte das alles sehr schlimm ausgehen können. Eine Ölverschmutzung hätte gewaltige Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem Ostsee gehabt. Auch der Tourismus und damit die Menschen hier vor Ort hätten unter den Folgen noch lange gelitten. Ich bin daher allen Rettungskräften sowie dem Havariekommando überaus dankbar, dass dieses Szenario abgewendet werden konnte“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Dieses Mal ist alles gutgegangen, doch Vorfälle wie die ANNIKA zeigten, so der Minister, dass man jederzeit auf Havarien vorbereitet sein müsse: „Direkt vor unserer Küste verläuft die Kadettrinne, eine der meistbefahrenen Schiffsrouten der Welt. Gleichzeitig ist die Ostsee ein einzigartiges und hochsensibles Ökosystem, dass bereits angeschlagen ist.

Die ständige Gefahr einer Verschmutzung mit Schadstoffen durch seeseitig verursachte Havarien für unsere Küsten und Küstengewässer besteht also auch weiterhin. Diese Gefahr wird mit dem stetig steigenden Schiffsverkehr und dem Ausbau der Infrastruktur auf See und an der Küste auch noch weiter zunehmen. Der bestehende Vorsorgestandard im Rahmen der Havarievorsorge muss daher zwingend aufrechterhalten werden und die hierfür erforderlichen Kapazitäten des Bundes und der Küstenländer müssen kontinuierlich fortentwickelt und an die neuen Herausforderungen ausgerichtet werden.

Hierfür werden in den kommenden Jahren steigende finanzielle Bedarfe für Betrieb und Unterhaltung und insbesondere für Investitionen wie zum Beispiel für notwendige Ersatzbeschaffungen von Schiffen und Geräten erforderlich. Diese Mittel müssen durch den Bund und die Küstenländer zwingend bereitgestellt werden. Hierfür werde ich mich weiterhin stark machen“ so Minister Dr. Backhaus.

Um die Einsatzbereitschaft im Ernstfall sicherzustellen, handelt das Havariekommando im Auftrag des Bundes und der fünf norddeutschen Bundesländer (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Im Falle einer komplexen Schadenslage auf See übernimmt es die Gesamteinsatzleitung und nutzt dafür die Einsatzmittel des Bundes (in MV z.B. der Notschlepper BALTIC und das Mehrzweckschiff ARKONA) und der fünf norddeutschen Bundesländer (z.B. Brandbekämpfungseinheiten aus Rostock, Lübeck und KIEL).

Dass der Brand der ANNIKA so gut bewältig werden konnte, ist u.a. ein Ergebnis eines ständigen Trainings. Gerade erst im September fand unter der Leitung des Havariekommandos zusammen mit seinen Partnern eine Brand- und Verletztenversorgungsübung auf der Rostocker Reede statt. Im Übungsszenario brannte es auf der BALTIC vor Warnemünde.

Mecklenburg-Vorpommern nehme seine Verantwortung in diesem Verbund sehr ernst und leiste seinen Beitrag, betont Minister Dr. Backhaus. So betreibt das Land M-V mit dem Gewässeraufsichts- und Ölfangschiff (GÖS) „Strelasund“ ein eigenes Ölwehrschiff. Außerdem stehen mit dem Ölfangschiff „Vilm“ und dem Landungsboot „Orfe“ weitere partnereigenen Ölwehrschiffe für die Ölschadensbekämpfung in Küstengewässern durch Dritte zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein privates Landungsboot für die Schadstoffunfallbekämpfung vertraglich gebunden.

Zur Schadstoffunfallbekämpfung vor allem an Stränden und Ufern werden in M-V Ölwehrgeräte in zwei Ölwehrstützpunkten auf dem Dänholm in Stralsund und in Heiligendamm bereitgehalten und jeweils durch entsprechende „Fachgruppen Ölschaden“ des Technischen Hilfswerks (THW) betreut und eingesetzt. Seit Dienstaufnahme des Havariekommandos im Jahre 2003 hat das Land MV rund 27 Mio. EUR in die Vorsorge zur Schadstoffunfallbekämpfung investiert. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden vom Land M-V jährlich durchschnittlich 1,77 Mio. EUR für diese Aufgaben bereitgestellt.

Meerforelle in M-V

10. Fischzähleinrichtung in Betrieb genommen

Poischow – Wie viele Meerforellen laichen in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und mit welchem Erfolg? Dieser Frage gehen Mitarbeiter des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV im aktuellen Meerforellenprojekt auf den Grund. Heute wird im Poischower Mühlenbach (LK Nordwestmecklenburg) die 10. Fischzähleinrichtung in Betrieb genommen.

Der Meerforellenbestand in den Küstengewässern des Landes beruht in weiten Teilen auf den Anfang der 1990er Jahre gestarteten Bemühungen zur flächendeckenden Wiederansiedlung der Meerforelle in MV und dem darauffolgenden Landesbesatzprogramm, das es bis heute gibt. „Zusammen mit Renaturierungsmaßnahmen in zahlreichen Fließgewässern des Landes mit anschließendem Initialbesatz konnten bis heute mehr als 50 Meerforellengewässer etabliert werden.

Die meisten von ihnen tragen mittlerweile selbstreproduzierend zum Bestand in unseren Küstengewässern bei. Für die Fischerei stellt die Meerforelle eine hochpreisige Fischart dar, die vergleichbar mit Lachsen gehandelt wird. Zudem lockt sie tausende Angler aus ganz Deutschland an die Küste von MV“, erläutert Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Der gewachsene Bestand spiegelt die Bemühungen der letzten 30 Jahre um diese Fischart wider und stellt einen für die Fischerei, den Tourismus und die Allgemeinheit nicht zu unterschätzenden Wert dar.

„Damit eine nachhaltige Nutzung dieser Ressource auch in einer vom Klimawandel geprägten Zukunft erreicht werden kann, ist ein Monitoring als Grundlage für ein wissensbasiertes Fischereimanagement gemäß dem Vorsorgeansatz unerlässlich. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den formulierten Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union“, ergänzt Minister Backhaus.

Um die notwendigen Daten über das saisonale Laichtieraufkommen zu erlangen, wurden bisher 9 videooptische Fischzähleinrichtungen in repräsentativen Fließgewässern des Landes installiert. „Mit der Inbetriebnahme der 10. Fischzähleinrichtung sind nun alle relevanten Gewässersysteme im Land in die Datenerfassung integriert“, sagte der Minister.

Die im Herbst aufsteigenden Meerforellen müssen diese Fischzähleinrichtungen passieren, um auf ihre Laichplätze zu gelangen und werden dabei von den Kameras erfasst. Hierfür wird jedes Objekt, das sich im Sichtfeld einer Kamera bewegt aufgezeichnet. Anschließend kommt eine KI-gestützte Bildauswertungssoftware zum Einsatz, die alle vorbeischwimmenden Meerforellen identifiziert.

Das aktuelle Meerforellenprojekt läuft von 2023 – 2025 und stellt die 3. Projektphase zur Bestandsuntersuchung der Meerforellen in MV dar. Seit 2017 wurden dabei schon rund 200 Fließgewässer des Landes als potentielle Laichgewässer untersucht.

Minister Backhaus erklärt, dass mit der finanziellen Unterstützung für das Meerforellenprojekt seit 2017 durch Land und EU in Höhe von bisher ca. 1.200.000 EUR ein wertvoller Beitrag zum Management der Meerforellen in MV geleistet wird, der Fischern und Anglern zugutekommt. Weitere Mittel in Höhe von 530.000 EURO werden bis 2025 zur Verfügung gestellt. Mit der Inbetriebnahme der 10. Fischzähleinrichtung im Poischower Mühlenbach wird die Datengrundlage für die Bestandsermittlung aufsteigender Meerforellen im Land vervollständigt.

Sturmflutschutz: Neue Buhnen vor Prerow

Prerow – An der Ostseeküste vor Prerow werden ab Anfang Oktober neun neue Buhnen gebaut sowie sechs bestehende verlängert. Bauherr für den ca. 1.000 Meter langen Bauabschnitt ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM).

„Für den Schutz der Außen-, Bodden- und Haffküsten haben wir seit 1991 rund 550 Millionen Euro aufgewendet. Unter anderem wurden fast 30 Kilometer Küstenschutzdeiche verstärkt oder neu angelegt. Damit konnten wir den Schutz der Menschen, Ortschaften und Güter in hochwassergefährdeten Gebieten erheblich verbessern. Die Schutzanlagen sichern heute Gebiete mit insgesamt rund 200.000 Einwohnern und Vermögenswerte von mehr als 2,9 Milliarden Euro“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Mit der Umsetzung der Maßnahme vor Prerow wurde die Firma G. Brünnich Bau GmbH beauftragt. Nach Einrichtung der Baustelle sowie der Holzlagerflächen werden anschließend die Holzpfähle mit an die örtlichen Gegebenheiten angepasster Technik in den Meeresboden gerammt. Bis Ende Februar 2025 werden die Rammarbeiten abgeschlossen sein.

Am Strand werden Buhnenpfähle aus Kiefernholz eingebaut, ab der Wasser-Strand-Linie dann in See aus FSC zertifiziertem Hartholz, da dieses resistent gegen die Schiffsbohrmuschel (teredo navalis) sind.

Die Kosten liegen bei ca. einer Million Euro. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 Prozent der Kosten werden durch das Land MV aufgebracht.

Die Abteilung Küste des StALU MM hat die Planung erarbeitet und wird auch die Bauoberleitung übernehmen.

Schwimmunterricht an allen Grundschulen

Oldenburg: Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig

Schwerin – Ein Jahr nach Einführung des Schwimmkonzeptes hat Bildungsministerin Simone Oldenburg eine positive Bilanz gezogen. Wie die Staatlichen Schulämter mitgeteilt haben, fand an allen Grundschulen Schwimmunterricht entweder in wöchentlichen Kursen oder in Intensivkursen bzw. in Schwimmlagern statt.

„Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In der Gesellschaft herrscht ein breiter Konsens darüber, dass jedes Kind die Möglichkeit haben muss, schwimmen zu lernen.

Das Konzept zeigt sichtbare Erfolge und macht deutlich, dass unser Bundesland im Bereich der Schwimmausbildung modern und richtungsweisend aufgestellt ist. Ich danke allen Partnerinnen, Partnern und den Landtagsabgeordneten, die dieses Konzept erarbeitet und mit auf den Weg gebracht haben“, sagte die Ministerin.

Mit dem Schwimmkonzept orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern am neuesten Stand der Schwimmausbildung an Schulen bundesweit. Es erstreckt sich vom Erwerb der Grundkompetenzen im Vorschulalter bis zu den weiterführenden Schulen mit besonderem Fokus auf Grundschulen. Ein zentraler Bestandteil ist die regelmäßige Qualifizierung von Schwimmlehrkräften, insbesondere in Bezug auf ihre Rettungsfähigkeit.

Darüber hinaus besteht auch für Lehrkräfte ohne das Unterrichtsfach Sport die Möglichkeit, sich zu Schwimmlehrkräften ausbilden zu lassen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 445 Lehrkräfte mit einer Schwimmqualifikation.

Wie im Schwimmkonzept weiter vorgesehen, haben auch Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgangsstufe an Auffrischungskursen teilgenommen, damit sie ihre Schwimmfähigkeiten weiterentwickeln konnten, die sie in der Grundschule erworben haben. Der Schulschwimmpass begleitet die Kinder durch ihre gesamte Ausbildung und dokumentiert den aktuellen Lernstand sowie die Schwimmkompetenz.

Er dient auch als offizieller Nachweis der Schwimmfähigkeit und bietet Eltern wichtige Informationen über den Fortschritt ihrer Kinder. Zu den Standards für die Schwimmausbildung in der Schule zählen die Niveaustufen „Wassergewöhnung“, „Grundfertigkeiten“, „Schwimmen können“ (Basisstufe) und „Sicheres Schwimmen“.

Auch im Jahr 2024 führt das Land das Programm „M-V kann schwimmen“, das vom Sozialministerium verantwortet und mit 200.000 Euro gefördert wird, fort. Das Programm ergänzt den Schwimmunterricht in der Grundschule und unterstützt insbesondere die Kinder, die nicht oder nur eingeschränkt an einem Schwimmkurs in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilgenommen haben oder diesen nicht erfolgreich abschließen konnten.

Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen.

Warnung vor Kliffabbrüchen

Schwerin – Aufgrund anhaltender Starkregenfälle kann es an der Außenküste von Mecklenburg-Vorpommern mit ihren ca. 380 km langen Flach- und Steilküsten zu Kliffabbrüchen kommen. Vor Beginn der Sommerferien bittet Umweltminister Dr. Till Backhaus daher Einheimische und Gäste um erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht:

„Die starken Dauerregenfälle der vergangenen Wochen durchdringen die Schichten und führen teilweise zu einer sehr hohen Durchfeuchtung des Kliffs. In Kombination mit auflandigen Winden, die zur Unterhöhlung des Kliffs führen, erhöht sich das Gewicht bis die Standsicherheit überschritten wird und das Kliff abrutscht. Besonders tonig-lehmige Ablagerungen sind hiervon betroffen. Größere Findlinge können dabei ebenfalls herunterfallen“, warnte er.

Bislang hat es in diesem Sommer noch keine größeren Abrutschungen an den Außenküsten gegeben. Allerdings hat es in Folge von Niederschlag und Wind bereits Aus- und Unterspülungen zum Beispiel von Straßen oder Abtragung von oberflächlichen Material an sandigen Kliffs, zum Beispiel in Sellin, gegeben.

Vorsicht ist laut Minister Backhaus vor allem bei schmalen Strandabschnitten mit steilen oder überhängenden Kliffs geboten, sagte er weiter. Das Umweltministerium rät sich in diesen Bereichen mit Umsicht zu verhalten und oberhalb derselben nur die gekennzeichneten Wege zu benutzen. Entsprechende Aufforderungen der Behörden, die durch Warn- und Hinweisschilder oder in den Medien erfolgen, sind strengstens zu beachten.

Geringe Konzentrationen der Goldalge

Schwerin – Im deutschen Teil des Stettiner Haffs (Kleines Haff) sind erstmals geringe Konzentrationen der Goldalge (Prymnesium parvum) nachgewiesen worden. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat im Zuge seines regulären Küstengewässer-Monitorings an allen drei Messstellen nun erstmals Zellen der für Fische, Muscheln und Schnecken (Kiemenatmer) mitunter giftigen Mikroalge gefunden.

Mecklenburg-Vorpommers Umweltminister Dr. Till Backhaus bittet um eine sachliche Einordnung: „Im Moment sind die Zellzahlen weit von einer Algenblüte oder fischtoxischen Gefährdungen entfernt. Für Alarmstimmung gibt es deshalb keinen Grund. Die zuständigen Behörden sind nach wie vor in enger Abstimmung und auf den Fall eines größeren Fischsterbens vorbereitet. Derzeit haben wir die Überwachungsstufe 1 von drei Überwachungsstufen aktiviert.

Mit wöchentlich drei Probenahmetouren an vier landgebundenen zusätzlichen Messstellen wird die Entwicklung des Algenvorkommens überwacht. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser verstärkten Überwachung bewerten wir, welche weitergehenden Maßnahmen erforderlich sind. Von polnischer Seite liegen uns bisher keine Informationen zu einem Goldalgen-Vorkommen im Stettiner Haff vor.“

Nach dem massiven Fischsterben in der Oder in 2022 haben sich seit April 2024 im Oder-System wieder Bedingungen eingestellt, die zeitweise oder lokal zu erhöhten bis kritischen Goldalgen-Entwicklungen und lokalen Fischsterben in polnischen und deutschen (brandenburgischen) Oder-Nebengewässern geführt haben. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Entwicklung seit April 2024 ebenfalls verstärkt überwacht.

Gefährlich an der Goldalge ist ihre Fähigkeit, Gift zu produzieren, mit dem sie ihre mikroskopisch kleine Beute lähmt. Kommt es zu einer Massenblüte, kann das umgebende Wasser auch für höhere Organismen wie Fische, Muscheln und Schnecken zu einer tödlichen Umgebung werden. Der Eintritt in den Organismus und den Blutkreislauf erfolgt über die Kiemen. Für Lungenatmer wie Menschen, Säugetieren und Vögeln besteht deshalb grundsätzlich keine Gefahr.

Goldalgen-Entwarnung für das Stettiner Haff

Schwerin – Am Oberlauf der Oder sind rund zwei Jahre nach der Umweltkatastrophe in Nebengewässern des deutsch-polnischen Grenzflusses auf Höhe Frankfurt/Oder wieder tote Fische entdeckt worden. Erhöhte Konzentrationen der giftigen Goldalge, die im Sommer 2022 mitverantwortlich für ein großes Fischsterben waren, können als Ursache nicht ausgeschlossen werden. Für das Stettiner Haff, einem inneren Küstengewässer im Mündungsbereich von Oder und Peene, kann Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus derzeit Entwarnung geben:

„Die regelmäßigen Proben unserer Fachbehörden, die nach Maßgabe der Wasserrahmenrichtlinie monatlich an drei verschiedenen Messstellen im Kleinen Haff entnommen werden, zeigen aktuell keine Goldalgen-Befunde. Das war übrigens auch in den Vorjahren der Fall, sodass wir hier derzeit keine Gefährdungslage sehen. Mitarbeitende aus dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie beobachten die Entwicklung täglich und haben vor wenigen Tagen an einem Austausch der wiederaktivierten deutsch-polnischen Expertengruppe teilgenommen. Die Zusammenarbeit mit den polnischen Behörden läuft deutlich besser als 2022“, sagte Minister Backhaus.

Für den deutschen Abschnitt der deutsch-polnischen Grenzoder (Brandenburg) besteht nach dem brandenburgischen Vorwarnsystem seit dem 8.6.2024 die höchste Toxizitäts-Warnstufe III. Diese Information ist über die bestehenden Meldeketten auch an Mecklenburg-Vorpommern übermittelt worden. Für den weiteren Verlauf der Oder bis zum Stettiner Haff ist die Goldalgenbelastung mit der polnischen Gefährdungsstufe I (von drei Gefahrenstufen) charakterisiert. Informationen zu toten Fischen in diesen Bereichen liegen derzeit nicht vor.

„Die Rahmenbedingungen für ein erneutes Fischsterben in der Oder sind insbesondere im Oberlauf gegeben“, fasste Minister Backhaus zusammen. Bei günstigerem Witterungsverlauf, wie kühle Temperaturen und Niederschlag, könne ein größeres Fischsterben aber auch ausbleiben. Er betonte: „Im Gegensatz zu 2022 wissen wir jetzt, womit wird es zu tun haben. Damals mussten wir anfangs von einem worst-case Szenario ausgehen, denn es hätte sich auch um eine schnell fortlaufende Schadstoff-Welle in der Oder handeln können, die das Kleine Haff innerhalb von kurzer Zeit hätte erreichen können. Deshalb erfolgten die Maßnahmen in Vorsorge vor dem Unbekannten sehr früh. Die Situation ist aktuell grundlegend anders, wenngleich die Behörden natürlich trotzdem aufpassen und entsprechend vorbereitet sind.“