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Kategorie: Politik

Trockenheit verursacht Futtermangel

Einschränkungen bei Grünlandnutzung für 2025 ab sofort teilweise aufgeboben

Schwerin – Aufgrund der langhaltenden Trockenheit und der daraus erwachsenden Auswirkungen auf die Landwirtschaft hatte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwoch die Dürre-AG einberufen. Im Ergebnis der Situationsanalyse wurden verschiedene Maßnahmen beraten.

Aktuell leiden besonders die Tierhalter unter der Trockenheit. Viele Futterbaubetriebe hatten bereits keinen normalen ersten Schnitt und brauchen zur Grundfutterversorgung zumindest weitere Aufwüchse. Allerdings bestehen bei einigen Betrieben aufgrund von Verpflichtungen aus der Teilnahme an Agrar- und Umweltprogrammen Einschränkungen in der Nutzung von Grünland aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes. Einige dieser Einschränkungen wurden jetzt durch Minister Backhaus temporär aufgehoben.

Dies betrifft im Einzelnen die „Richtlinie zur Förderung der extensiven und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen“ (Förderprogramme 525/526).

Aufgehoben wird dabei der im FP 525 geforderte Bewirtschaf­tungs­ruhezeitraum von 2 Monaten (Richtlinie Punkt 6.2.5.a) sowie die Anlage einer Schonfläche nach Mahd (Richtlinie Punkt 6.2.5.b) für 2025. Auch der Wechsel der Bewirtschaftungs­variante (Beweidung, Schnittnutzung) innerhalb des Bewirtschaf­tungsjahres ist zugelassen.

„Mit dieser Maßnahme reagieren wir auf die unvorhersehbaren Auswirkungen der Trockenheit, insbesondere für die Futterbau­betriebe“, erklärt Dr. Till Backhaus. „Das Förderprogramm wird auf ca. 70.000 ha im Land genutzt. Die Abweichungen haben keine Auswirkungen auf die Zahlung der Förderprämie, da sie aufgrund von unvorhersehbaren Naturer­eignissen und nach reiflicher Situationsanalyse durch die Wissen­schaft begründet wurden.“

Eine Genehmigung oder Anzeige beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft ist nicht notwendig.

Eine Gefahr von Missbrauch oder Mitnahmeeffekten sei nicht zu befürchten, da Betriebe diese Möglichkeiten aus futtertechnischen und ökonomischen Gründen nur nutzen würden, wenn Futterknappheit droht bzw. vorliegt.

Konferenz der Verbraucherschutzminister*innen

M-V setzt wichtige Signale für Verbraucherinnen und Verbraucher  /  Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt begrüßt die VSMK-Beschlüsse zu Fluggastrechten und Energiepreisausgleich.

Berlin – Auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister (VSMK) in Berlin hat Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich Beschlussvorschläge eingebracht. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir haben Signale gesetzt, die vielen auf den Nägeln brennen. Die VSMK dringt darauf, die alte EU-Fluggastrechte-Verordnung zu überprüfen. Auch fordern wir einen Ausgleich der Energiepreisbelastung.“

Fluggastrechte-Verordnung reformieren

„Es ist überfällig, dass auf EU-Ebene die über zwanzig Jahre alte Fluggastrechte-Verordnung überprüft wird. Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen dankbar, dass sie das auch sehen. Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, sich nachhaltig für eine Reform einzusetzen. Wichtig ist: Entschädigungsansprüche sollten bereits bei drei Stunden verspäteten Abflugs gelten. In der Verordnung sollte auch künftig verankert werden, dass Ausgleichs- und Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfüllt werden.

Zumindest sollten Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Undurchsichtig und damit verbraucherunfreundlich sind die unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften bei Größen für Handgepäck. Eine Vereinheitlichung ist anstrebenswert. Neben der Information über die Fluggastrechte gehört auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle“, so die Ministerin.

Entlastung nach Energiepreis-Belastung gefordert

„Die Belastungen durch hohe Energiepreise der letzten Jahre sollte zeitnah ausgeglichen werden. Dazu hat sich die Konferenz bekannt. Es ist an der Zeit, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Großteil der staatlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zurückzugegeben.

Dazu könnte im Klima- und Transformationsfonds mit Hilfe der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung ein institutioneller und damit langfristiger und verlässlicher Rückverteilungsmechanismus verankert werden. Denn eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiepreisen ist dringend erforderlich. Die Stromsteuer sollte auf das europarechtlich mögliche Minimum gesenkt werden wie auch die Netzentgelte als wesentliche Preistreiber.

Die Umlagen für reduzierte Netzentgelte privilegierter Unternehmen sollten aus Mitteln der Wirtschaftsförderung und nicht per Umlage durch die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziert werden. Die VSMK hat nun den Bund aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbraucherstrompreise bis auf den EU-Durchschnitt abzusenken und hierzu alle Umlagen, Abgaben und Steuern kritisch zu überprüfen“, sagte Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt nach der Konferenz in Berlin.

Stabilisierung der Krankenhauslandschaft

Schwerin – Auf Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hat der Bundesrat am (heutigen) Freitag eine Entschließung zur Krankenhausreform gefasst. Darin wird die neue Bundesregierung aufgefordert, zusätzliche Mittel als Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft bis zum vollständigen Greifen der Reform zur Verfügung zu stellen.

„Ein struktureller Inflationsausgleich für die Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 ist notwendig, um die erheblichen nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Krankenhäuser auszugleichen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Länder. Konkret regen die Länder eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent an.

Als Begründung führen die Länder aus, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Inflationsraten und die Steigerungen der Personalkosten signifikant über den maximal möglichen Steigerungen des Landesbasisfallwertes lagen. Das habe zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen.

Drese betonte, dass die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossenen Regelungen derzeit nur Verbesserungen für künftige Kostenentwicklungen vorsehen. „Die Länder haben mit Freude deshalb die Passagen im Koalitionsvertrag des Bundes aufgenommen, die Lücke bei den Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu schließen“, so die Ministerin.

Drese: „Unsere Bundesratsinitiative flankiert damit das Vorhaben der Bundesregierung, das von der neuen Bundesgesundheitsministerin letzte Woche im Bundestag bestätigt wurde. Unsere Krankenhäuser brauchen im anstehenden Strukturwandel weitere Unterstützung zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung.“

Ausgezeichnet mit der „Blauen Flagge“

27 Badestellen und 6 Sportboothäfen in MV mit Gütesiegel der „Blauen Flagge“ ausgezeichnet

Heiligendamm – Heute fand im Seeheilbad Heiligendamm die Verleihungsveranstaltung der Blauen Flagge für Badestellen und Sportboothäfen in Mecklenburg-Vorpommern statt. Insgesamt konnten 22 Badestellen an der Küste, 5 Badestellen an Binnenseen sowie 6 Sportboothäfen diese hohe Auszeichnung erhalten.

Damit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 erneut bundesweit die meisten mit dem Gütesiegel ausgezeichnete Badestellen. Die Blaue Flagge ist das erste gemeinsame internationale Umweltsymbol für Badestellen und Sportboothäfen an Küsten sowie Binnengewässern und wird seit 1987 verliehen. Sie wird von der „Foundation for Environmental Education“ (FEE) vergeben.

Um die Blaue Flagge können sich Betreiber/ Kommunen und Vereine bewerben. Die Kriterien für die Blaue Flagge für Badestellen und Sportboothäfen betreffen vier größere Bereiche:

  • Ausgezeichnete Badegewässerqualität
  • Umweltkommunikation und Nachhaltigkeitsbildung für Gäste, Einwohner und Mitarbeiter
  • Umweltmanagement (stetige Verbesserung im Bereich Abfall, Energie- und Wasserverbrauch, sensibler Umgang mit Umwelt und Natur
  • Service und Sicherheit (sehr gute Ausstattung im Bereich Infrastruktur und Sicherheit)

Die Blaue Flagge wird immer lediglich für eine Saison verliehen und darf nur sichtbar wehen, solange alle Kriterien erfüllt sind. Insgesamt 22 Badestellen und Häfen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Auszeichnung mit der Blauen Flagge schon öfter als 20mal erhalten.

Im Mittelpunkt der Verleihungsfeier stand das ausrichtende Seebad Heiligendamm (Bad Doberan). Als erste Badestelle in Deutschland überhaupt wurde Heiligendamm in diesem Jahr die Blaue Flagge zum 30. Mal verliehen.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese gratulierte allen Badestellen und Sportboothäfen, die mit der Blauen Flagge ausgezeichnet wurden: „Mecklenburg-Vorpommern ist mit 2.000 km Ostseeküste und über 2.000 Seen eines der beliebtesten Urlaubsziele in Deutschland. Hier steht neben guter Badewasserqualität, der saubere und sichere Badestrand im Vordergrund für unsere Gäste. Der Erfolg kommt nicht von ungefähr, sondern ist ein hartes Stück Arbeit vieler Akteure. Ihnen allen gilt mein großer Dank.“

Eine wichtige Rolle nehmen dabei die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte ein, die die Badewasserqualität in der Saison an 493 Badestellen kontinuierlich nach EU-Vorgaben überprüfen. Danach haben mehr als 96 Prozent der überwachten Badegewässer über Jahre eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität. „Auch das ist eine hervorragende Quote und beste Werbung für unser Tourismusland“, so Drese.

Informationen zu allen 493 überwachten Badegewässern im Land finden Sie unter https://www.badewasser-mv.de/ oder in der App Badewasser MV.

Unterstützung beim Lernen

Wie Künstliche Intelligenz beim Lernen unterstützt  /  KI-Tool „FelloFish“ gibt automatisiertes Feedback für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Schwerin – Mit dem KI-gestützten Feedbacksystem „FelloFish“ startet das Land ein Pilotprojekt an Schulen. Schülerinnen und Schüler erhalten damit automatisierte Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt. Das Projekt soll an 16 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft erprobt werden, um das Unterrichten und Lernen zeitgemäß zu gestalten. „Künstliche Intelligenz ist in vielen Lebensbereichen ein großes Thema. Wir beschäftigen uns mit der Frage, wie und wo KI in der Schule eingesetzt werden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das deutsche Tool „FelloFish“ ist ein KI-Tool, das Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen zu den Aufgaben gibt, die sie gelöst haben. „Kinder und Jugendliche brauchen Feedback beim Lernen, was sie richtig gemacht haben und was falsch. Das verleiht ihnen Sicherheit im Anwenden ihrer Lernstrategien. Jede Lehrkraft weiß, dass das zeitliche Ressourcen bindet. Hier kann KI eine große Hilfe sein“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter. Im Kern geht es dabei um die Verbesserung der Schreibkompetenz, um Rückmeldungen zur Stärkung der Motivation und um die Unterstützung beim Lernfortschritt.

Bei „FelloFish“ legen die Lehrkräfte die Aufgaben selbst an. Eine Aufgabe besteht immer aus einer Aufgabenstellung und Feedbackkriterien. Diese Feedbackkriterien sind wichtig, damit das KI-Tool weiß, worauf es achten soll. Schülerinnen und Schüler erhalten dann auf dieser Basis Rückmeldungen zu ihren Aufgaben. Eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung gehört dazu. Das Feedback soll sie zu einer Überarbeitung anregen. Auch Lehrkräfte erhalten eine Rückmeldung, bei der ihnen angezeigt wird, welche Kompetenzen ihre Schülerinnen und Schüler haben und wo es Übungsbedarf gibt.

„FelloFish“ ist datenschutzkonform, eine Anbindung an die VIDIS-Schnittstelle ist möglich. VIDIS ist eine Single-Sign-On-Lösung für Bildungsinstitutionen. Für die Nutzerinnen und Nutzer wird dadurch der Zugang zu Online-Diensten vereinfacht, weil er über einen einzigen Login erfolgt.

Der Start des Pilotprojekts ist zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 geplant und erstreckt sich über das gesamte Schuljahr. Die teilnehmenden Schulen werden durch ein Projektteam des Bildungsministeriums beraten und begleitet. Bis Mitte April 2025 konnten Schulen ihr Interesse an dem Pilotprojekt bekunden. Die Auswahl, welche Schulen an dem Vorhaben teilnehmen, erfolgt im zweiten Schulhalbjahr. Geplant ist, in jedem der vier Schulamtsbereiche jeweils vier Schulen, also eine Grundschule, eine Regionale Schule, ein Gymnasium, eine Förderschule und eine Gesamtschule, in das Pilotprojekt einzubeziehen.

Backhaus: Ländliche Räume sind Zukunftsräume

Insel Rügen – Mit dem Neubau einer Kindertagesstätte in Lohme setzten Bund, Land und Kommune gemeinsam ein starkes Zeichen für die Zukunft unserer Kinder, für die Lebensqualität in unserer Region und für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in Mecklenburg-Vorpommern, sagt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, anlässlich der heutigen Einweihung des Neubaus.

 „Mein Haus hat dieses Vorhaben mit Mitteln der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) unterstützt. Insgesamt fließen rund 1,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in dieses Projekt, ergänzt durch Mittel des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Zusätzlich kommen 300.000 EUR Sonderbedarfszuweisung aus dem Innenministerium. Und ein nicht unerheblicher Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 870.000 EUR.

Zukunft beginnt genau hier – in einer modernen, kindgerechten Einrichtung, die nicht nur Raum zum Lernen, Spielen und Wachsen bietet, sondern auch Ausdruck eines pädagogischen Konzeptes ist, das die natürlichen Ressourcen und den kindlichen Entdeckergeist in den Mittelpunkt stellt.

Ich freue mich besonders, dass mit dem neuen Gebäude nicht nur zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen wurden, ihre Zahl steigt von 30 auf 40, sondern dass auch ein echtes Vorzeige­projekt entstanden ist. Ein Naturkindergarten nach den Prinzipien der Reggio-Pädagogik, mit hellen Räumen, nachhaltiger Holzbauweise, einem Gründach, großzügigen Bewegungs- und Ruhezonen sowie naturnah gestalteten Außenanlagen.

Die Investition in die frühkindliche Bildung ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft. Wir schaffen hier nicht nur beste Voraussetzungen für Kinder, sondern auch für die Fachkräfte, die täglich eine wertvolle Arbeit leisten – mit viel Engagement, Herzblut und Professionalität.

Die integrierte ländliche Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil unserer Landespolitik. Sie ermöglicht es, passgenaue Lösungen vor Ort zu realisieren – sei es für Kitas, Dorfgemeinschaftshäuser, Wege oder kulturelle Treffpunkte. Seit 2007 wurden im LK VR über 217 Mio. EUR an Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes durch mein Haus investiert.

Denn unsere Aufgabe und großes Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen – ob in der Stadt oder auf dem Land. Ich wünsche den Kindern, den Eltern und dem gesamten Team der Kita Lohme viele glückliche Jahre in diesen neuen Räumen. Möge dieser Ort ein lebendiger Mittelpunkt der Gemeinde sein – voller Lachen, Neugier und Zusammenhalt“, verbindet Backhaus seine Glückwünsche für das gelungene Projekt.

Tag der Nachbarschaft

Drese würdigt Arbeit der Nachbarschaftshilfe

Schwerin – Anlässlich des heutigen Tages der Nachbarschaft zeigt sich Sozialministerin Stefanie Drese erfreut über die positive Entwicklung der Nachbarschaftshilfe. „Mehr als 1.900 Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sind mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern aktiv und kümmern sich ehrenamtlich um pflegebedürftige Mitmenschen und ihre Angehörigen. Damit hat sich das niedrigschwellige Hilfsangebot, das im Jahr 2019 vom Land eingeführt wurde, hervorragend entwickelt und trägt zur Stärkung der Gemeinschaft vor Ort bei“, unterstrich Drese.

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer unterstützen bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten. Sie leisten aber auch Gesellschaft, lesen vor oder gehen mit den Pflegenden spazieren. „Die Helferinnen und Helfer gewährleisten so eine gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbstbestimmtes Leben“, so Drese weiter.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Pflegebedürftige möglichst lang zu Hause in der gewohnten Umgebung leben möchten, sei die Nachbarschaftshilfe eine wichtige Stütze für die Betroffenen. Aktuellen Zahlen zufolge sind rund 140.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern pflegebedürftig. Über 80 Prozent von ihnen werden zu Hause gepflegt, teilweise mit Unterstützung von ambulanten Pflegediensten, oft aber komplett allein von Familienangehörigen. „Damit entlasten die Nachbarschaftshelferinnen und Helfer zugleich pflegende Angehörige, die sich ansonsten oftmals engmaschig und aufopfernd um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern“, hob die Ministerin hervor.

Die Nachbarschaftshilfe können alle Personen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 in Anspruch nehmen. Wer sich wiederum als Nachbarschaftshelferin oder -helfer qualifizieren möchte, kann sich an einen der landesweit 19 Pflegestützpunkte wenden. Diese koordinieren die kostenlosen, achtstündigen Schulungen, die Voraussetzung für die Tätigkeit sind und zum Beispiel Wissen zu häufigen Krankheitserscheinungen vermitteln.

Danach können die Ehrenamtlichen bis zu 25 Stunden monatlich bis zu zwei pflegebedürftige Personen in ihrem Alltag entlasten und erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von höchstens acht Euro die Stunde. Pflegebedürftige können dies über den Entlastungsbeitrag der Pflegekasse abrechnen.

Drese: „Egal ob als offizieller Nachbarschaftshelfer oder als guter Nachbar: Ich würde mir wünschen, dass wir den Tag der Nachbarschaft als Aufforderung verstehen, wieder ein bisschen mehr nach links und rechts zu schauen. Ein Auge zu haben auf Nachbarn, die älter oder vielleicht auch alleinstehend sind und öfter einfach mal nachzufragen, ob irgendwo Hilfe benötigt wird.“

Kinder brauchen zwei Eltern von Anfang an

Sozialministerin Drese und Justizministerin Bernhardt sprechen sich für eine gesetzliche Mitmutterschaft aus

Schwerin – Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Niedersachsen möchte Mecklenburg-Vorpommern das Abstammungsrecht ändern, um Zwei-Mütter-Familien rechtlich gleichzustellen. Die drei Bundesländer stellen deshalb einen Entschließungsantrag in der Sitzung des Bundesrates am Freitag (23. Mai).

„So bunt das Leben ist, so verschieden sind in unserer freien Gesellschaft auch die familiären Konstellationen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am Donnerstag. „Für alle diese Familien möchte die Landesregierung da sein, um sie in ihren spezifischen Lagen zu unterstützen“, so Drese.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sieht dringenden Handlungsbedarf: „Die Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, muss beendet werden. Zwei-Mütter-Familien durch Einführung der gesetzlichen Mit-Mutterschaft sollten künftig möglich sein.

Denn im Vordergrund steht neben der rechtlichen Gleichstellung das Kindeswohl. Kinder brauchen von Geburt an rechtssicher und unabhängig vom Geschlecht der Eltern zwei Eltern-Teile. Die Ehefrau der gebärenden Frau sollte darum künftig von Geburt an ebenso rechtliche Mutter des geborenen Kindes werden“, so Bernhardt.

„Im Sinne des Kindeswohls und der Gleichstellung der betroffenen Familien ist eine Änderung des Abstammungsrechts sinnvoll und geboten. Damit würden wir allen Kindern ermöglichen, dass sie unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern, rechtlich abgesichert sind – indem sie von Geburt an zwei Elternteile haben“, hoffen Drese und Bernhardt auf Zustimmung des Entschließungsantrags im Bundesrat.