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Kategorie: Politik

Corona-Hilfen M-V

Wirtschaft und Arbeit im Fokus

Schwerin – Heute hat Wirtschaftsminister Harry Glawe weitere Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft vorgestellt. „Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen Wirtschaft und Beschäftigte auch in Mecklenburg-Vorpommern hart. Die positive Wirtschaftsentwicklung des Landes wurde abrupt unterbrochen. Die Wirtschaftsleistung ist eingebrochen, Beschäftigte mussten Einkommensverluste hinnehmen, zahlreiche Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen wurden extrem getroffen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Nach neuesten vorläufigen statistischen Berechnungen sank das Bruttoinlandsprodukt in M-V im Jahr 2020 preisbereinigt um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 gingen 635 Millionen Euro an Wertschöpfung verloren. „Zwar setzt die Industrie insgesamt ihren Aufwärtstrend fort, aber die steigenden Inzidenzzahlen und die Einschränkungen belasten insbesondere die konsumnahen Dienstleistungsbereiche. Für das Jahr 2021 wird allgemein eine deutliche Erholung der Wirtschaft mit erheblichen Nachholeffekten gerade im Konsumbereich erwartet, allerdings ist offen, wann diese Effekte greifen können. Der wirtschaftliche Einbruch, die weiter bestehenden Einschränkungen und die hohe Unsicherheit über das Infektionsgeschehen bedeuten: Die Unternehmen im Land brauchen weitere Unterstützung“, so Glawe weiter.

Bund und Land haben die Einschränkungen der Wirtschaft von Beginn der Pandemie an in erheblichem Umfang mit Unterstützungsmaßnahmen flankiert. „Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern knapp 800 Millionen Euro an Bundes- und Landesunterstützung gegeben. Das Land stellt für die aktuellen Maßnahmen – für Verlängerungen und neue Maßnahmen – rund 150 Millionen Euro bereit. Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Es kamen Programme hinzu, um die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Gleich zu Beginn der Pandemie hat das Land beispielsweise die Soforthilfe des Bundes auf den Kreis der Unternehmen mit elf bis einhundert Beschäftigten ausgeweitet. Für Unternehmen, bei denen die Kredithilfen des Bundes nicht griffen, wurde eine rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe eingeführt. Bei Betrieben mit hohem Kurzarbeiteranteil hat sich das Land an der Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung beteiligt, um Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden.

Nachdem die pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 andauern, weitet die Landesregierung ihre Unterstützungsmöglichkeiten nochmals aus. „Wir werden uns noch auf einige harte Monate einstellen müssen. Wir werden die heimische Wirtschaft bestmöglich unterstützen, um die Folgen der Pandemie weiter abzufedern“, machte Glawe deutlich.

Dies betrifft zunächst den Einzelhandel: Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert und die Antragsfrist bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Touristen bereits seit Anfang November 2020 ausgeblieben. Antragsvoraussetzung war ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, sagte Glawe. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Das Programmvolumen beträgt 17 Millionen Euro.

Mit der Starthilfe hat das Land ein Programm aufgelegt, um dem Gastgewerbe den Wiederanlauf nach den Betriebsschließungen zu erleichtern. Gezahlt werden fünf Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes. „Angesichts der andauernden Einschränkungen wird die Antragsfrist für die Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis zum 30. April 2021 verlängert“, so Glawe weiter. Das Programmvolumen beläuft sich auf fünf Millionen Euro.

Für Beherbergungsbetriebe bezuschusst das Land Modernisierungsinvestitionen mit bis zu 800.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Antragsfrist für die Modernisierungsförderung für das Beherbergungsgewerbe wird bis zum 30. September 2021 verlängert.

„Als Motor für die wirtschaftliche Entwicklung ist das verarbeitende Gewerbe von besonderer Bedeutung. Deshalb legen wir hier ein neues Programm auf und fördern Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen“, erläuterte Glawe. Danach können Investitionsvorhaben bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen befristet bis zum 31. Dezember 2021 um 20 Prozentpunkte höher und mit insgesamt bis zu 1,8 Millionen Euro gefördert werden. So sollen bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, werden derzeit Härtefallhilfen vorbereitet. Mecklenburg-Vorpommerns Fonds hat ein Volumen von bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund. „Unterstützt werden sollen Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, und Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund besonderer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, betonte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Auszubildende standen von Beginn der Pandemie an im Fokus des Landes. Um sicherzustellen, dass Ausbildungsziele auch unter Coronabedingungen erreicht werden, unterstützt das Land Ausbildungsbetriebe bei Qualifizierungsmaßnahmen. „Das hilft vor allem Ausbildungsbetrieben, bei denen die praktische Ausbildung wegen Kurzarbeit nicht angemessen erfolgen kann. Dafür hat das Land seine Qualifizierungsförderung ausnahmsweise und zeitlich befristet für Auszubildende geöffnet“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beläuft sich auf 0,5 Millionen Euro.

Darüber hinaus plant das Land, weitere Maßnahmen aufzulegen. „Hierbei geht es darum, junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu sensibilisieren, zu motivieren und zu aktivieren. Präsenzangebote zur schulischen und außerschulischen Berufsorientierung finden kaum mehr statt und die Online-Angebote erreichen nicht alle Jugendlichen. Für benachteiligte junge Menschen ist der Übergang Schule/Beruf besonders schwierig“, erläuterte Glawe. Das Land will beispielsweise über Träger durch Bewerbungs-Coaching für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, Betriebliche (Sommerferien-)Praktika oder durch ein Azubi-Mentoring (digital) über Tandems von Azubis und Schülern im Rahmen der Berufsorientierung konkrete Unterstützung bei der Ausbildungsplatzwahl geben. Das Programmvolumen soll 4,5 Millionen Euro betragen.

Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Beschäftigte nach längerer Kurzarbeit. Damit soll für Beschäftigte, die ganz besonders von Kurzarbeit betroffen waren, der Einkommensverlust gemildert werden. Aufgrund der andauernden Einschränkungen wird die Neustart-Prämie bis zum 30. Juni 2021 fortgesetzt. Gezahlt werden bis zu 700 Euro pro Beschäftigtem. „Damit wird insbesondere bei den niedrigen Einkommen prozentual eine wichtige Aufstockung der Einkommen erreicht.“ Das Programmvolumen beträgt 12,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Für Unternehmen aller Branchen hat das Land frühzeitig die rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe aufgelegt. In der ersten Antragsphase bis zum 31. Juli 2020 wurden in rund 2.200 Fällen circa 100 Millionen Euro ausgereicht. Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. „Weil die Situation aufgrund der andauernden Einschränkungen für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit um acht Monate verlängert, um Entlastung zu schaffen“, sagte Glawe weiter. Die Zins- und Tilgungsfreiheit wird somit von 12 Monate auf 20 Monate verlängert.

Generell unterstützt der Bund in der Breite. Besonders relevant sind derzeit die November-/Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III. Die November- und Dezemberhilfe ist in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend umgesetzt. Seit dem 27. Februar 2021 können auch Beträge über eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro beantragt werden. Insgesamt sind über 90 Prozent der beantragten Mittel ausgezahlt. In der Überbrückungshilfe III wurde am 16. März 2021 mit der Prüfung und regulären Auszahlung begonnen. Insgesamt wurde mehr als ein Drittel der beantragten Mittel ausgereicht. „Zu den vom Bund am 01. April 2021 angekündigten Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III laufen derzeit Gespräche auf Arbeitsebene zwischen Bund und Ländern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer überarbeiteten und aktualisierten Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm

Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme, Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

Teststrategie in der Kindertagesförderung

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (12. April) gelten in Mecklenburg-Vorpommern erweiterte Testregelungen und Schutzmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung. Durch eine Änderung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung und der Handlungsempfehlungen für Kitas und Tagespflegestellen reagiert das Sozialministerium auf das Infektionsgeschehen in der 3. Welle der Corona-Pandemie, das sich vermehrt auch in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen niederschlägt.

„Den aktuellen Meldedaten ist zu entnehmen, dass die Zahl der Neuinfektionen bei Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren in den vergangenen Wochen deutlich angestiegen ist“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin. Deshalb sollen nach der medizinischen Fachexpertise der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV gezielt die Testungen für symptomatische Kinder ausgeweitet und dabei qualitativ hochwertige Verfahren wie die PCR-Testungen durchgeführt werden.

Konkret bedeutet das, dass es Vorsorgemaßnahmen für Kinder gibt, die respiratorische Symptome wie Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Durchfall oder Erbrechen aufweisen. Ab dem 12. April soll in diesen Fällen vor einem Besuch der Kindertageseinrichtung eine Abklärung beim Haus- oder Kinderarzt mittels eines PCR-Tests (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) erfolgen. Über die ärztliche Konsultation soll der Arzt oder die Ärztin einen Nachweis ausstellen.

Bei einem negativen PCR-Test und einer milden Symptomatik ist eine Zulassung für die Kita oder Kindertagespflegestelle möglich. Kinder, die eine mit COVID-19 zu vereinbarende Symptomatik aufweisen und bei denen die Eltern einen PCR-Test oder alternativ ein Nukleinsäurenachweis ablehnen, können mindestens sieben Tage die Einrichtung nicht besuchen.

Aufgrund dieser erforderlichen Änderungen wurde auch die Gesundheitsbestätigung, die die Eltern am ersten Tag der Förderung ab dem 12.04.2021 erneut unterzeichnen sollen, angepasst.

„Die Maßnahmen sind nach Ansicht der Expertinnen und Experten erforderlich, um frühzeitig Infektionen auch bei kleinen Kindern zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen“, betonte Drese, die hervorhob, dass nur Kinder mit Symptomen zur Arztpraxis müssen. Die PCR-Testung diene bei Symptomen dem Schutz der eigenen Kinder, aber auch von Familien und der Fachkräfte.

Drese: „Allen Beteiligten ist natürlich bewusst, dass insbesondere Kinder im Krippenalter häufiger Schnupfen haben. Bei Kleinkindern, die an COVID-19 erkranken, ist jedoch Schnupfen in 23 Prozent der Fälle ein Symptom von COVID-19. Sofern der PCR-Test bei dem Kind negativ sein sollte und es sich nur eine milde Symptomatik handelt, kann das Kind wieder in die Kita gehen.“

Als weitere Schutzmaßnahme werden den Kita-Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen neben der Möglichkeit der Impfung seitens des Landes für die zweimal wöchentliche Anwendung kostenlos Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung gestellt. Ab dem 12. April soll wöchentlich eine Meldung zu den durchgeführten Tests an die Universitätsmedizin Greifswald im Rahmen des Projekts „Zentrale Erfassung von COVID-19 Antigen-Schnelltests (ZEPOCTS)“ gemacht werden.

Der seit dem 22. Februar geltende Kita-Stufenplan für die Öffnungen im Bereich der Kindertagesförderung gilt weiterhin. Drese: „Diese verlässlichen und gut kommunizierten Corona-Regelungen haben sich nach Einschätzung aller Akteure bewährt.“

Zuwendungsbescheid für Grundschule West

Parchim – Für den Umbau und die Ertüchtigung der Grundschule West in Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) übergeben Bauminister Christian Pegel und Bildungsministerin Bettina Martin am kommenden Montag, 12. April, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 1,8 Millionen Euro an den Bürgermeister der Stadt Parchim, Dirk Flörke.

Im Beisein von Landrat Stefan Sternberg wird Schulleiterin Ines Plettner das Vorhaben vorstellen. Die Mittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen knapp 2,6 Millionen Euro.

Die Ganztagsschule soll vor allem für die spezifische Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Einschränkungen ertüchtigt werden. So werden unter anderem ein Aufzug eingebaut, die Akustik in den Räumen verbessert und ein eingeschossiger Anbau für Horträume errichtet. Im Rahmen des Bauvorhabens wird das Gebäude auch brandschutztechnisch ertüchtigt.

Die Baumaßnahmen sollen im zweiten Quartal 2021 beginnen und Ende 2022 abgeschlossen sein.

Schulbetrieb nach den Osterferien

Schwerin – Ab Montag, dem 12. April wird es in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen auch weiter Präsenzunterricht geben in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von weniger als 150.

Für den Schulbetrieb an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten dann klare Regelungen. Abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen wird der Schulbetrieb in einem Zwei-Stufen-Modell geregelt. Bildungsministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Ziel sei, trotz des Infektionsgeschehens mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen zu ermöglichen.

„Die Regeln sind einfach und transparent und bieten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Planungssicherheit. Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Martin. „Mit dem ersten Schultag werden wir die Selbsttestungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zweimal in der Woche ermöglichen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist.“

Gleichzeitig sind die Impfungen der Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen sehr weit fortgeschritten. „Ich freue mich, dass die Impfbereitschaft der Lehrkräfte sehr hoch ist. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit an den Schulen“, so Martin.

Die örtlichen Gesundheitsämter werden weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Infektionslage, notwendige weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Auch gilt es in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns, bei Bedarf flexibel auf den Verlauf der sogenannten 3. Welle zu reagieren.

Die ab dem 12.04.2021 geltenden Regelungen sehen vor, dass jeweils der Mittwoch einer Woche der Stichtag ist, an dem der dann vorhandene 7-Tage-Inzidenzwert entscheidend für den Schulbetrieb in der darauffolgenden Woche ist.

Liegt dieser Wert unter 150 gelten folgende Regelungen:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.
  2. In dieser Stufe kann auch für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien – also den Klassenstufen, die im kommenden Jahr Abitur machen – ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfinden.
    Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet. In diesen Klassenstufen findet in der Regel kurz vor den Prüfungen kein Unterricht im Klassenverband statt, sondern nur Konsultationen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
    In Abhängigkeit von den personellen und räumlichen Ressourcen an der Schule wird vor Ort über die Vorgehensweise entschieden.
  3. In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt. Die Form des Wechselunterrichts wird auch weiterhin durch die Schule bestimmt.
  4. Der Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz wird weiterhin erteilt.
  5. Der Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet je nach den örtlichen Gegebenheiten sowie auf der Grundlage der individuellen Förderplanung als Präsenzunterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen der Förderung möglichst in Präsenz.
  6. Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
  7. Ein- und mehrtägige Schulfahrten können nicht durchgeführt werden. Wandertage im näheren Umfeld der Schule können jedoch unter Einhaltung der maßgeblichen Hygienevorschriften stattfinden.
  8. Das Einbinden externer Unterstützung an der Schule ist möglich, sofern es sowohl die organisatorischen Bedingungen als auch die vor Ort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen erlauben, Damit ist die Umsetzung der Maßnahme B des „Unterstützungsprogramms Schule“ (Finanzierung externer Unterstützungsleistungen) möglich. Gleiches gilt für Unterricht ergänzende Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen. Lern- und Förderangebote sollen dabei im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme ist ein Baustein bei der Bewältigung von so genannten Lernlücken, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Übergang in das nächste Schuljahr zu ermöglichen.

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 150 oder höher gelten folgende Regeln:

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung gelten die üblichen Beschulungszeiten. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür angemeldet werden.
  3. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.
    Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.
    Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Weiterhin wird Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erteilt.

Zehn Millionen Euro für Schwimmhalle

Anklam -Bauminister Christian Pegel übergibt am kommenden Donnerstag, 8. April, gemeinsam mit dem Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann einen Zuwendungsbescheid des Landesbauministeriums über insgesamt rund zehn Millionen Euro für den Ersatzneubau der Schwimmhalle an die Hansestadt Anklam.

9,855 Millionen Euro werden davon im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung im Bereich Städtebau gewährt. Dies entspricht 90 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10,95 Millionen Euro. Die übrigen zehn Prozent entsprechen dem Eigenanteil der Stadt Anklam. Zur Unterstützung bei der Erbringung des Eigenanteiles stellt das Land knapp 229.000 Euro aus Kofinanzierungsmitteln zur Verfügung.

„Als Ersatz für die dringend sanierungsbedürftige alte Anklamer Schwimmhalle erhalten die Anklamer und ihre Nachbarn aus den umliegenden Gemeinden ein hochmodernes Schwimmbad für den Schwimmunterricht und den Vereins- und Freizeitsport mit deutlich mehr Wasserfläche als in der alten Halle“, sagt Landesinfrastrukturminister Christian Pegel. An der Lindenstraße entsteht ein Niedrigenergie-Bad in Fertigteilbauweise mit acht Bahnen im 25-Meter-Becken und einem Hubboden zur Teilung des Beckens sowie unterschiedlicher Wassertiefen und Wassertemperaturen.

„Mit dem Bau dieser modernen Halle trägt das Land zur Stärkung des Schwimmsports und des Schulschwimmens bei. Die modulare Bauweise wird ein besonders zügiges Bauen ermöglichen, ohne dass die Energieeffizienz auf der Strecke bleibt“, so der Minister.

Der erste Spatenstich erfolgte Ende Mai 2020. Ende dieses Jahres soll die Schwimmhalle fertiggestellt sein.

Universitäten bilden mehr Lehrkräfte aus

Martin: Gestiegenen Bedarf an Lehrkräften besser decken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bildet im Vergleich zu den Vorjahren mehr Grundschullehrkräfte aus. An den Universitäten Greifswald und Rostock stehen seit dem Wintersemester 2020/2021 insgesamt 225 Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das Lehramt Grundschulpädagogik zur Verfügung. Bis Ende des Sommersemesters 2020 waren es lediglich 100 Plätze, wie aus dem jüngsten Bericht des landesweiten Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) für den Zeitraum 2015 bis 2019 hervorgeht.

„Mit der Erhöhung der Studienplätze in der Grundschulpädagogik setzen wir einen wichtigen Schwerpunkt“ sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür habe ich mich in den Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen stark gemacht. Wir wollen auf diese Weise erreichen, dass Mecklenburg-Vorpommern den gestiegenen Bedarf an Lehrkräften besser decken kann. Mit der Ausbildung für Grundschullehrkräfte an der Universität Greifswald haben wir nicht nur einen weiteren Studienstandort geschaffen, sondern auch einen innovativen Studiengang in Vorpommern konzipiert, der hohe wissenschaftliche Ansprüche und Praxisorientierung integriert“, betonte Martin.

Aus dem ZLB-Bericht geht zudem hervor, dass das Land die Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger für den Lehramtsstudiengang Sonderpädagogik von 80 auf 87 leicht erhöht hat. Für das Lehramt an beruflichen Schulen blieb die jährliche Aufnahmekapazität von 95 Plätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Zeitraum 2015 bis 2019 gleich. Zukünftig werden auch hier mehr Lehrkräfte ausgebildet. An der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg sollen zusammen weitere 40 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze angeboten werden. Auch diese Erhöhung ist ein Ergebnis der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen.

Laut Lehrerbildungsgesetz ist das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung verpflichtet, alle fünf Jahre der Landesregierung und dem Landtag einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Vorschriften des Gesetzes vorzulegen.

Brand in einer Schweinezuchtanlage

Backhaus: Reaktionen auf Tragödie von Alt Tellin machen mich betroffen

Alt Tellin – Der katastrophale Brand in einer Schweinezuchtanlage in Alt Tellin hat ein großes Medienecho und auch Reaktionen von Politikern hervorgerufen. Dazu erklärt der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Ich bin traurig, verwundert und wütend!

Traurig: Weil tausende Tiere qualvoll gestorben sind. Bei allen Diskussionen die wir vor und auch nach dieser Tragödie führen werden, dürfen wir das vielfache Tierleid nicht zur Nebensache werden lassen.

Verwundert: Weil im öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Eindruck erweckt wird, ich hätte die Schweinezuchtanlage 2010 in Alt Tellin genehmigt. Ich habe bereits mehrfach – auch gegenüber dem NDR – darauf hingewiesen, dass ich die Anlage in Alt Tellin nicht genehmigt habe. Im Gegenteil. Ich habe auch in der Vergangenheit betont, dass ich – ebenso wie eine Mehrheit der Menschen im Land – solche Anlagen nicht will. Sie passen nicht in die Zeit und nicht in unser Land. Das haben wir schon 2011 in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen: Ich habe mich für eine klare Begrenzung von großen Tierhaltungsanlagen eingesetzt.

Nach jahrelanger Diskussion hat das Bundesministerium für Landwirtschaft das Projekt jedoch begraben. 2013 wurde wenigstens das Baugesetzbuch verändert. An den betroffenen Gemeinden vorbei können seither solche Anlagen nicht mehr errichtet werden. Bemühungen, den Brandschutz in Tierställen zu verbessern (dazu gab es eine Bundesratsinitiative), ist leider an Widerständen gescheitert – 2019 an der Bundeslandwirtschaftsministern Julia Klöckner. Und auch wenn mir solche Betriebe widerstreben, habe ich mich als Landwirtschafts- und Umweltminister an geltendes Recht zu halten. Und wenn man Gesetzt ändern will, braucht man Mehrheiten. Ich hoffe, dass nach der Tragödie von Alt Tellin nochmal ein neues Nachdenken einsetzt.

Genehmigt nach Bundesimmissionsschutzgesetz hat die Anlage übrigens seinerzeit das Wirtschaftsministerium unter Minister Jürgen Seidel.

Und ich bin wütend: Weil mir vorgeworfen wird, ich betriebe Wahlkampf, wenn ich als langjähriger Minister Anlagen wie in Alt Tellin ablehne. Die Wahrheit ist, dass die politischen Mitbewerber Grüne und Linke genau diesen Wahlkampf führen – und zwar als Maskerade: Als BUND und Deutscher Tierschutzbund rufen sie in den sogenannten sozialen Medien zur Demo in Alt Tellin und zur Abwahl der Landesregierung auf. So soll offenbar der Wähler hinter die Fichte geführt werden.

Wenn der stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Landwirtschaftsminister werden will, soll er mit offenem Visier kämpfen und als Grüner auftreten. Dasselbe gilt für die Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes MV, die für die Linke in den Landtag wollte. Mit verbrannten Sauen und Ferkeln Wahlkampf treiben, ist nicht mein Stil“, so Minister Backhaus.

Südbahn startet am 30. April

Ab 2022 bestellt das Land die Züge

Schwerin – Ab der Saison 2022 wird wieder die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Strecken zwischen Waren und Malchow (RB15: „Südbahn Ost“) sowie Mirow und Neustrelitz (RB16: „Kleinseenbahn“) bestellen. Außerdem wird es auch weiter Saisonverkehr in den Sommermonaten auf dem erweiterten östlichen Südbahnabschnitt zwischen Malchow und Karow, dem westlichen Abschnitt zwischen Parchim und Karow sowie auf der südlichen Achse zwischen Karow und Plau am See geben.

„Damit wird der ganzjährige Betrieb der Regionalbahnlinien 15 und 16 mindestens im bisherigen Umfang bis Ende 2027 gesichert. Unser Ziel ist es darüber hinaus, das Angebot sowohl für die ,Südbahn Ost‘ und die ,Kleinseenbahn‘ wie auch für die sommerlichen Saisonverkehre ab 2022 auszuweiten“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bereits im Januar haben der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der den Bahnverkehr auf den Strecken zwischen Waren und Malchow (seit 2017) sowie Mirow und Neustrelitz (seit 2012) bisher bestellt hat, und das Land vereinbart, die Aufgabenträgerschaft wieder ans Land zurück zu übertragen. „Die angestrebten Effizienzvorteile in Aufgabenträgerschaft des Landkreises wirken nicht mehr. Zusammen mit den reaktivierten Streckenabschnitten für den sommerlichen Saisonverkehr soll nun deshalb ein ganzheitliches Angebotskonzept für die Südbahn aus einer Hand zum Tragen kommen“, begründet Christian Pegel,

Zurzeit laufe das Verfahren zur Vergabe der Leistungen im Südbahnnetz und für die „Kleinseenbahn“. „Zum Sommer dieses Jahres sollte klar sein, welche Unternehmen dann welche Leistungen auf den Strecken anbieten können und entsprechend den Zuschlag erhalten. Die angestrebten Angebotsausweitungen hängen maßgeblich von den Ergebnissen des laufenden Vergabeverfahrens ab“, sagt der Minister zum aktuellen Stand.

In diesem Jahr startet der Saisonverkehre im Südbahnnetz – vorausgesetzt, die Corona-Pandemie lässt dies zu – am 30. April und wird bis zum 12. September fortgeführt. Wie im vergangenen Jahr werden damit auch in dieser Urlaubssaison an den Wochenenden wieder drei Zugpaare zwischen Hagenow und Plau am See über Ludwigslust und Parchim im vierstündigen Abstand verkehren. Hinzu kommt eine Hin- und Rückfahrt an den Freitagnachmittagen. Bahnreisende können somit in beiden Richtungen auf der Strecke Hagenow Land – Ludwigslust – Parchim – Plau am See (RB14/RB19) fahren, ohne in Parchim umsteigen zu müssen. In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 aus/in Richtung Hamburg. Zudem wird es in Parchim auch wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben.

Um das Freizeitvergnügen rund um den Plauer See noch länger genießen zu können, werden die Züge in dieser Sommersaison jeweils zwei Stunden früher als im vergangenen Jahr verkehren. Somit erreicht man Plau am See am Freitagnachmittag bereits um 17.30 Uhr statt wie bisher um 19.30 Uhr. An den Wochenendtagen können Frühaufsteher schon um 9.30 Uhr mit der Bahn in Plau am See ankommen.

Auch die Hanseatische Eisenbahn (Hans) wird drei ihrer Fahrten an den Wochenenden ab dem 1. Mai wieder über Malchow hinaus bis nach Alt Schwerin und Karow verlängern (RB15). Karow erreicht man dann gegen kurz vor 10 Uhr am Vormittag sowie kurz vor 14 und 16 Uhr am Nachmittag. In die Gegenrichtung nach Waren verkehren die Züge, nach kurzem Aufenthalt in Karow, dann jeweils kurz nach der vollen Stunde.

Ergänzt wird das Nahverkehrsangebot auch in diesem Jahr durch die Busse der Linie 77, die meist stündlich zwischen Malchow, Karow, Plau am See, Lübz und Parchim verkehren. Sie sichern in Malchow und Parchim den Anschluss an den Bahnverkehr und bedienen zudem weitere Orte in der Ferienregion.

Weiter berichtet Christian Pegel: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich erfolgreich für eine bessere tarifliche Vernetzung der Angebote stark gemacht. Für die RB19-Strecke zwischen Parchim und Plau am See werden die Fahrpreise der Odeg auf das Tarifniveau der Buslinie 77 der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) abgesenkt. Die Bahn- und Bus-Unternehmen erkennen während der Saison die Fahrausweise der jeweils anderen im gesamten Streckennetz zwischen Waren, Plau am See und Parchim gegenseitig an. So können z.B. Reisende mit einem Fahrausweis der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP) die RB19 der Odeg wie auch umgekehrt Reisende mit einem Fahrschein der Odeg die Busse der Linie 77 der VLP nutzen.“

Schüler und Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern können zudem mit dem „Schülerferienticket MV“ und dem „Azubiticket MV“ ebenfalls jederzeit auf den genannten Bus- und Bahnstrecken reisen. Mit dem „Mecklenburg-Vorpommern-Ticket“ (MV-Ticket) ist es dieses Jahr erstmals möglich, aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, aber beispielsweise auch aus dem Raum Hamburg, mit der Bahn und nur einem Ticket in die Seenplattenregion zu gelangen. Und Fahrradfreunde können mit der „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ – in Verbindung mit dem „MV-Ticket“ – für nur sechs Euro auch ihr Rad günstig in Bahn und Bus mitnehmen.

Die Kosten für den diesjährigen Saisonverkehr auf der gesamten Südbahnstrecke in Höhe von mehr als 500.000 Euro trägt das Land.