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Kategorie: Politik

Kontaktarmer Osterurlaub im eigenen Land

Vorschlag der Küstenländer an Bundeskanzlerin und Ministerpräsidentenkonferenz

Schwerin – Ostern steht vor der Tür und viele Menschen wünschen sich sehr die Möglichkeit für einen Kurzurlaub in Deutschland. Das ist nach den bislang geltenden Regelungen nicht möglich. Die Entscheidung der Bundesregierung, u.a. Mallorca für Urlaubsreisen über Ostern zu öffnen, stößt vor diesem Hintergrund bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis. Auf der anderen Seite ist ein starker Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen, der eine besondere Vorsicht gebietet.

Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden deshalb auf der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz dafür werben, dass über Ostern auch in Deutschland unter strengen Rahmenbedingungen ein kontaktarmer Urlaub möglich sein soll.

Die drei Küstenländer sprechen sich für folgende Regelung aus: Nur innerhalb des eigenen Bundeslandes soll Urlaub in Einrichtungen mit Selbstversorgung und eigenen sanitären Anlagen, z.B. in einer Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder in einem Campingwagen bzw. einem Wohnmobil zulässig sein. Für die angrenzenden Stadtstaaten sind gesonderte Regelungen zu treffen.

Voraussetzung für einen solchen Urlaubsaufenthalt im eigenen Land ist ein negativer PoC-Antigen-Test kurz vor der Anreise. Weitere Bedingungen wie Hygienekonzepte und Kapazitätsbeschränkungen wären auf Landesebene zu treffen.

Für die touristischen oder damit verbundenen Bereiche, die von dieser Öffnung nicht erfasst sind, ist der Ausfall der Ostersaison ein weiterer Rückschlag. Die Küstenländer erwarten, dass für diese besonders belasteten Branchen eine zusätzliche Unterstützung vorgesehen wird.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wir sind der Meinung, dass zu Ostern wenigstens Urlaub im eigenen Bundesland möglich sein sollte. Wer beispielsweise von Rostock nach Rügen fährt und mit seiner Familie die Ostertage in einem Ferienhaus verbringt, ist keinen zusätzlichen Ansteckungsgefahren ausgesetzt. Zugleich ist das auch ein Signal an die Branche, dass wir den Tourismus Schritt für Schritt wieder hochfahren wollen. Das geht angesichts der steigenden Corona-Zahlen noch nicht vollständig. Dann braucht die Branche zusätzliche Unterstützung. Dafür treten wir gemeinsam ein.“

Ministerpräsident Daniel Günther: „Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die Bundesregierung einen Urlaub auf Mallorca für sicherer hält als ein Osterwochenende mit Testpflicht in einer Ferienwohnung an Nord- oder Ostsee. Klar ist jedoch: Wir müssen angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen weiter vorsichtig und achtsam sein. Deshalb setze ich mich für einen sicheren Urlaub nach klaren Regeln in der eigenen Region ein.“

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir müssen versuchen, auch über Ostern die Mobilität nach Möglichkeit zu begrenzen. Das geht nicht ohne Verständnis und Unterstützung in der Bevölkerung. Die Mallorca-Entscheidung der Bundesregierung erweist sich dabei in der Vermittlung als spürbarer Ballast. Mit unserem Vorschlag eröffnen wir in einem eng begrenzten Bereich eine Alternative für einen sicheren Urlaub in der Heimat.“

Psychosoziale Krebsberatung in M-V

Schwerin – Die Krebsgesellschaft M-V e.V. baut derzeit ein erstes Krebsberatungsteam auf, das künftig an festen Terminen in den Gesundheitsämtern des Landes Beratungen durchführt. Darüber informierte die Organisation beim 7. Krebsinformationstag am Sonnabend in Schwerin unter dem Titel „Ambulante psychosoziale Krebsberatung in M-V“.

„Diese psychosoziale und psychoonkologische Unterstützung der an Krebs erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen spielt eine wesentliche Rolle im Heilungsprozess. Für die betroffenen Menschen und ihr Umfeld ist ein ständiger Austauschprozess daher unverzichtbar. Information können an Krebs erkrankten Menschen und ihren Angehörigen einen Teil der Angst nehmen. Künftig soll in der Fläche ein zusätzliches Beratungsangebot installiert werden, um vor allem auf sich allein gestellte Patienten noch intensiver zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort. Gesundheitsminister Glawe hatte die Schirmherrschaft der Veranstaltung, die pandemiebedingt online stattfand, übernommen.

Auf dem Krebsinformationstag wurde unter anderem zu den Themen mobile ambulante Krebsberatung, Erwartungen an die Krebsberatung, psychoonkologische und soziale Beratung von Krebspatienten informiert. Im Mittelpunkt standen die Aktivitäten zu dem ersten mobilen Krebsberatungsteam, zu dem eine Psychologin, eine Sozialarbeiterin und eine Assistentin als Ansprechpartner gehören werden. Vorgesehen ist, dass das Team in die Regionen fährt, um patientennah die Beratung zu ermöglichen.

„Es ist wichtig, die Versorgung von krebskranken Menschen in unserem Bundesland weiter zu verbessern. Hierzu gehören neben einer guten Krebsfrüherkennung, hochwertiger Behandlung und Prävention auch die Rehabilitation und Nachsorge sowie die Krebsforschung. Dafür setzt sich die Krebsgesellschaft Schwerin mit großem Engagement ein“, sagte Glawe.

Die Krebsgesellschaft M-V ist ein gemeinnütziger Verein und wurde 1989 auf ehrenamtlicher Basis gegründet. Seit dem Jahr 2016/2017 gibt es eine feste Geschäftsstelle. Zu den Aufgaben des Vereins gehören die Krebsverhütung, Krebsfrüherkennung, Krebsbekämpfung, Krebsnachsorge und Krebsforschung. Das Gesundheitsministerium unterstützt die Krebsgesellschaft seit dem Jahr 2018. In diesem Jahr ist eine Unterstützung der Geschäftsstelle in Höhe von 130.000 Euro aus Landesmitteln vorgesehen.

Orte in der Seenplatte dürfen sich freuen

Schwerin – Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kann sich über erhebliche Zuwendungen des Landes freuen. Am Donnerstag übergab der Minister für Landwirtschaft und ländliche Räume Dr. Till Backhaus neun Zuwendungsbescheide an Gemeinden in der Seenplatte.

In einer Videokonferenz mit den geförderten Ortschaften überreichte der Minister die Zuwendungsbescheide mit einem Gesamtwert von rund 4,2 Millionen Euro. Üblicherweise hätte der Minister die Bescheide persönlich überbracht. Durch den Corona-Lockdown finden die Übergaben nun online statt. Trotz der Übergabe auf Distanz freut sich Minister Backhaus über die neuen Entwicklungen im ländlichen Raum: „Sechzig Prozent der Bevölkerung lebt nicht in den Städten, sondern im ländlichen Raum. Das sollten wir nie vergessen, wenn wir von Landes­entwicklung sprechen. Und deshalb ist es mir auch jedes Mal ein wichtiges Anliegen, dort Projekte zu begleiten. Gerne wäre ich wie sonst auch selbst vor Ort gewesen, doch in Pandemiezeiten geht die Gesundheit aller vor.“

Gefördert werden folgende Projekte:

  1. Neubau der Kindertagesstätte in der Gemeinde Lärz (Amt Röbel-Müritz)

In der Gemeinde Lärz wird eine neue Kita gebaut. Das bislang genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den heutigen qualitativen Standards an eine Kindertages­stätte. Aufgrund des desolaten Zustandes hat sich die Gemeinde deshalb für einen Neubau und eine Erweiterung der Platzkapazitäten entschieden. Der Neubau wird in Holzbauweise errichtet, ist auf das Konzept der Kita zugeschnitten und bietet somit alle Möglichkeiten für eine optimale Tagesbetreuung der Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren. Künftig können bis zu 9 Krippen- und 16 Kindergartenkinder betreut werden (insgesamt 25 Kinder, bisher waren es 22 Kinder).

Betreiber der Kita „Kinderparadies“ ist die Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH.

Von den Baukosten in Höhe von einer Million Euro werden 750.000 € über den ILERL M-V übernommen. Zusätzlich kommen dazu 100.000 aus dem Strategiefond des Landes MV. Umsetzungszeitraum ist März 2021 bis Oktober 2022.

  1. Neugestaltung und Umlegen eines Erschließungsweges zwischen den Wohnblöcken und Torturm in der Ortslage Remplin (Stadt Malchin)

Die Neugestaltung des Areals zwischen den Wohnblöcken und dem Torturm in der Ortslage Remplin dient der Verschönerung des Ortsbildes.

Im Einzelnen wird eine Einbahnstraße mit einer Länge von 0,407 km und einer Ausbaubreite von 3,50 m in Asphalt mit beidseitigen Entwässerungsrinnen in Natursteinpflaster neu angelegt. Zudem werden Stellplätze errichtet und die Straßenbeleuchtung erneuert. Die vom Erschließungsweg umschlossene mittlere Fläche von 10.000 m² wird als Rasenfläche hergestellt.

  • Gesamtkosten: 925.100,00
  • Zuwendung ILERL M-V im Rahmen der öffentlichen Dorferneuerung: 693.825,00 €
  • Verbleibender Eigenanteil Stadt Malchin: 231.275,00 €

Umsetzungszeitraum: März – November 2021

  1. Sanierung der Ehlert´schen Mühle im Mühlenensemble Stadt Woldegk

Die Technische Mühle (Ehlert´sche Mühle) ist eine wichtige Attraktion und Anlaufpunkt für Besucher. Sie ist in unmittelbarer Nachbarschaft der Museumsmühle, der Mühlengaststätte, dem Wasserturm und dem Backhaus gelegen ist. Durch die auszuführenden Arbeiten ist die Möglichkeit des Schaumahlens künftig wieder möglich. Der ganze Arbeitsprozess in einer Mühle kann damit unmittelbar nachvollzogen und erlebbar gestaltet werden. Durch den unermüdlichen Einsatz seines letzten Besitzers Hans Ehlert und den Verkauf an die Stadt Woldegk konnte diese Mühle als funktionierende technische Mühle erhalten bleiben. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten erfolgt nach denkmalpflegerischen Grundsätzen und in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege. Damit wird das Ziel, den Windmühlen­standort Woldegk zu erhalten bzw. zu stärken und somit eine nachhaltige Entwicklung des technisch- und naturorientierten Tourismus in der Region auszubauen, erreicht. Die Mühle ist ein vollständiges technisches Denkmal.

  • Gesamtkosten: 534.964,35 €
  • Zuschuss ILERL M-V im Rahmen der touristischen Infrastruktur: 481.467,92 €
  • Eigenanteil Stadt Woldegk: 53.496,43 Euro

Umsetzungszeitraum: April 2021 – November 2022

  1. Innenausbau Marstall zum Bürgermeisterbüro mit Besprechungsraum in der Gemeinde Ivenack (Amt Stavenhagen)

Bereits in den Jahren 2018 und 2019 wurde mit den Sanierungsarbeiten am Marstall begonnen. In einem ersten Schritt wurde die Dach- und Fassadensanierung und der Einbau neuer Fenster und Türen realisiert.

Die Gesamtkosten hierfür beliefen sich auf 1.077.631,60 €. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte reichte eine Zuwendung nach der ILERL M-V in Höhe von 808.223,70 € aus.

Weiterhin wurden im Zuge des Innenausbaus des Forstamtes im Marstall Ivenack die Leistungen der technischen Ausstattung für das Bürgermeisterbüro und den Besprechungsraum anteilig gefördert, wie z. B. Öffentliche Erschließung der Trink- und Schmutzwasserver- und entsorgung, Trink- und Abwasseranlage im Gebäude, Wärmeversorgungs­anlagen, Elektroanlagen, Fernmelde- und Informations­technik. In der Summe beliefen sich die Gesamtkosten auf insgesamt 115.231,81 €, eine Zuwendung nach der ILERL M-V in Höhe von 86.423,50 € wurde bereitgestellt. Zudem erhielt die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Kofinanzierungsfonds des Landes in Höhe von
18.725.17 €. Nunmehr soll der Innenausbau des Marstallgebäudes nach historischem Vorbild erfolgen. Es wird ein Bürgermeisterbüro und ein Gemeinschaftsraum für Versammlungen und Aktivitäten der Dorfgemeinschaft geschaffen.

Somit wird im Ergebnis das Marstallgebäude einer nachhaltigen Nutzung zugeführt (Forstamt und Gemeinde Ivenack).

  • Gesamtkosten: 441.418,00 €
  • Zuwendung ILERL M-V im Rahmen der öffentlichen Dorferneuerung: 331.063,50 €
  • Verbleibender Eigenanteil Gemeinde Ivenack: 110.354,50 €

Umsetzungszeitraum: März – Dezember 2021

  1. Neubau Badesteg am Dabelower See Gemeinde Wokuhl-Dabelow (Amt Neustrelitz-Land)

Die Steganlage am Dabelower See musste aufgrund des maroden Zustandes und der damit zusammenhängenden Gefahr für die Einwohner, Besucher und Urlauber bereits im Jahr 2019 abgerissen werden. Nun soll es einen Ersatzbau geben.

Der Dabelower See ist als Badesee ein beliebtes Ausflugsziel für Einwohner und Besucher der Gemeinde Wokuhl-Dabelow und der angrenzenden Gemeinden. Die Maßnahme dient der qualitativen Verbesserung der gemeindlichen und touristischen Infrastruktur.

Der Steg ist als Stahlkonstruktion mit einer Gesamtlänge von 36 m geplant mit einem beidseitigen Geländer. Die anschließende Plattform in einer Größe von 2,50 x 5,40 m kann zum Springen in das tiefe Wasser genutzt werden. Der Belag auf dem Steg wird in Lärchenholz als eine langlebige Holzart gewählt.

  • Gesamtkosten: 152.025,34 €
  • Zuwendung im Rahmen der öffentlichen Dorferneuerung: 114.019,00 €
  • Eigenanteil Gemeinde: 38.006,34 €
  1. Neubau einer Kneipp-Kita in der Gemeinde Kummerow (Amt Malchin)

Die bestehende Kindertagesstätte in Kummerow entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an den Betrieb einer Kindereinrichtung. Die Betriebserlaubnis läuft in 2022 aus.

Die Gemeinde Kummerow plant daher den Neubau der Kneipp-Kindertagesstätte für 40 Kinder (10 Krippen- und 30 Kindergartenplätze). Es wird ein eingeschossiges Gebäude in Massivbauweise mit Flachdach errichtet. Das Flachdach wird im Eingangsbereich und Foyer unterbrochen und durch ein Satteldach akzentuiert. Im Satteldach werden Dachfenster eingebaut, die zur Belüftung und Beleuchtung dienen. Kindergarten und Kinderkrippe werden separat in einem Gebäudeflügel untergebracht, Funktionsbereiche und der Büro- und Personalbereich werden über das Foyer erschlossen, der ebenfalls als Mehrzweck- und Spielbereich genutzt werden kann. Zudem werden Pkw-Stellflächen und Zuwegungen mit Betonsteinpflaster errichtet. Weiterhin sollen Wiesen und eine Wildblumenwiese mit Spielgeräten angelegt werden.

  • Gesamtkosten: 998.000,00 €
  • Zuwendung (ILERL M-V) im Rahmen der Grundversorgung: 748.500,00 €
  • Kofinanzierungshilfe Innenministerium: 150.000,00 €
  • Verbleibender Eigenanteil Gemeinde: 99.500,00 €

Durchführungszeitraum: März 2021 – November 2022

  1. Abbruch ehem. Schulgebäude in der Gemeinde Burow (Amt Treptower Tollensewinkel)

Auf dem Schulgelände der Schule in der Gemeinde Burow sollen folgende bauliche Anlagen abgerissen werden:

  • Altes Schulgebäude
  • Schwimmbad mit Kinderbecken und Rutsche sowie eine unterirdische Pumpanlage
  • Sozialtrakt
  • Angrenzende Baracke

Der Abbruch erfolgt einschließlich der vorhandenen Fundamente im Erdreich. Somit erfolgt zunächst eine „Schandfleckbeseitigung“ und die anschließende Bereinigung der Fläche. Die durch den Abbruch der Schwimmhalle freiwerdende Fläche soll für eine Wohnbebauung genutzt werden. Zudem soll der Schulhof erweitert und neugestaltet werden.

  • Gesamtkosten: 184.450,00 €
  • Zuschuss ILERL M-V: 138.337,50 €
  • Eigenanteil Gemeinde: 46.112,50 €
  • Durchführungszeitraum: März – Dezember 2021
  1. Ausbau Weg an den Klärteichen – Gemeinde Burow (Amt Treptower Tollensewinkel)

Der vorhandene Weg an den Klärteichen in Burow soll im Rahmen der Flurneuordnung aufgrund des maroden Zustandes ausgebaut werden. Der Weg hat einen verbindenden Charakter zwischen der Ortslage Burow und der Landesstraße 35 und dient somit als Anbindung an den regionalen und überregionalen Verkehr. Weiterhin werden die anliegenden landwirtschaftlichen Flächen zur Bewirtschaftung erschlossen. Der vorhandene Weg besteht aus alten Betonplatten in Spurbahnen.

Nunmehr soll der Weg auf einer Länge von 843 m in Asphalt ausgebaut werden. Zusätzlich werden Ackerauffahrten und eine Ausweichstelle von 50 m angelegt. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,0 m.

  • Gesamtkosten: 514.790,11 €
  • Zuwendung im Rahmen der Flurneuordnung: 463.311,09 €
  • Eigenanteil Gemeinde: 51.479,02 €
  • Durchführungszeitraum: Mai – Oktober 2021
  1. Ausbau des ländlichen Weges von der K 35 in Richtung Liepen – Gemeinde Gielow (Amt Malchin)

Die Gemeinde Gielow beabsichtigt im Rahmen der Flurneuordnung den Weg von der Kreisstraße MSE 35 in die Ortslage Liepen auszubauen. Der Weg hat eine Länge von ca. 200 m, eine Breite von ca. 3,0 m und befindet sich derzeit in einem unbefestigten Zustand. Aufgrund der Verkehrsbelastung durch Bus- und Entsorgungsfahrzeuge ist der Weg verkehrstechnisch unzureichend und nicht im erforderlichen Maße nutzbar.

Der nunmehr geplante Ausbau des ländlichen Weges soll in Asphaltbauweise in einer Breite von 3,50 m mit beidseitigen Banketten von 0,75 m erfolgen, einschl. Rohrleitungen und Entwässerungsgräben für die Oberflächenentwässerung. Mit der Baumaßnahme sollen die örtlichen Verkehrsverhältnisse für die Bürger, die Entsorgungsunternehmen sowie für den ÖPNV nachhaltig verbessert werden.

  • Gesamtkosten: 263.884,29 €
  • Zuwendung im Rahmen der Flurneuordnung: 237.495,86 €
  • Eigenanteil Gemeinde: 26.388,43 €
  • Durchführungszeitraum: April – Oktober 2021

Des Weiteren erhält die Gemeinde Gielow vom StALU MS in 2021 eine Zuwendung in Höhe von 39.825,00 € für die Sanierung der Grundschule. Mit der Zuwendung soll die Hortbetreuung qualitativ und nachhaltig verbessert werden. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Malerarbeiten
  • Erneuerung der Fußböden
  • Erneuerung WC-Anlage
  • Einbau von Schallschutzdecken
  • Erneuerung Beleuchtung

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik

Backhaus: Wer nur umverteilt, hat am Ende überall zu wenig

Schwerin – Die Sonder-Agrarministerkonferenz ist in der Nacht unterbrochen worden. Die Verhandlungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sollen in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus fordert die Grünen Ressortchefs auf, sich von ihren Maximalforderungen zu lösen.

„Was uns als Länder eint, ist der Wunsch, eine andere Landwirtschaftspolitik auf den Weg zu bringen: Hin zu Mehr Umweltschutz, Artenvielfalt und hin zu sauberem Wasser. Dies ist aber nicht mit der Brechstange zu erreichen. Wer in einem komplizierten System einseitig Verschiebungen vornimmt, läuft Gefahr, unkalkulierbare Schäden anzurichten. Wer den Landwirten einen großen Teil ihres Einkommens wegnehmen will, indem er Flächenprämien kürzt, muss Alternativen anbieten. Genau das passiert bisher nicht. Ich bezweifele, dass die Grünen durchgerechnet haben, was ihre Umverteilung zum Beispiel für ökologisch wirtschaftende Betriebe bedeutet. Es gibt keine Maßnahme, die den Verlust der Flächenprämie ausgleichen würde. Ich sage es ganz deutlich: Der Betriebszweig „Ökodienstleistungen“ rechnet sich nicht“, so Minister Backhaus. „Vorschläge der Grünen, wie das zu ändern wäre, sehe und höre ich nicht.“

Die Agrarförderung sei ein kompliziertes, gewachsenes System, in dem alle Faktoren miteinander verknüpft seien, so Backhaus. Deswegen sei es nicht damit getan, einfach Mittel aus einem Topf in einen anderen umzufüllen. „Am Ende ist dann in zwei Töpfen zu wenig Inhalt“, sagt Backhaus.

„Wir müssen das große Ganze im Blick behalten. Die konventionelle Landwirtschaft zum Feindbild zu erklären, ist der völlig falsche Ansatz. Sie ist für mich nicht das Problem, sondern Teil der Lösung, wenn wir es richtig anstellen. Ziel meiner Politik ist es, Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen. In der aktuellen Diskussion geht es um viel Geld, allein für Mecklenburg-Vorpommern um rund 475 Mio. Euro pro Jahr. Geld, das wir für die Zukunft unseres Landes brauchen, für die Entwicklung der ländlichen Räume und die Ausgestaltung der Landwirtschaft und ebenso für den Schutz der Umwelt. Es geht darum, Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln zu gewährleisten, Arbeitsplätze zu erhalten und weitere zu schaffen sowie die Infrastruktur im ländlichen Raum zu sichern und auszubauen. Zu all diesen Themen war von den Grünen bisher nichts zu hören“, erklärt der Minister.

In mehreren Runden hätten sich die Ressortchefs von SPD, CDU/CSU, Linken und FDP gegenüber der grünen Seite kompromissbereit gezeigt. „Wir sind der grünen Position erheblich entgegengekommen, doch an der Kompromisslosigkeit der anderen Seite gescheitert. Dabei ist es ein fragwürdiges Verhalten der Grünen, sich zu einer Verhandlung treffen zu wollen und vorher eine Unterschriftensammlung für die eigene Position zu starten. Es hat sich gezeigt, dass die Grünen Länder sich untereinander nicht einmal grün sind und unterschiedliche Interessen vertreten. So müssen wir erkennen, dass wir der anderen Seite auf dem Weg zu einem Kompromiss bereits 90 Prozent der Strecke entgegengekommen sind, doch ein Entgegenkommen ihrerseits gibt es nicht. Ich denke, die wollen nicht. Oder sie dürfen nicht wollen“, so Backhaus abschließend.

Mentoring und Personalentwicklung

Schwerin – Als „geeignetes Mittel für mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft“ bezeichnet Gleichstellungsministerin Stefanie Drese das Mentoring-Programm des Landes „Aufstieg in Unternehmen“. Drese verabschiedete heute in Rostock die Teilnehmerinnen des fünften Durchgangs des Mentoring-Programms für Frauen in der Wirtschaft.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung als Online-Format durchgeführt. Die Abschlusszertifikate wurden dieses Mal daher nicht persönlich überreicht, sondern per Post an die Teilnehmerinnen (Mentees) übersandt.

„Es ist beeindruckend, dass im fünften Durchgang 95 junge Frauen unser Mentoring-Programm absolviert und sich damit für eine berufliche und persönliche Weiterentwicklung entschieden haben. Das zeigt die hohe Akzeptanz des Programms Aufstieg in Unternehmen auf allen Seiten“, sagte Ministerin Drese in ihrer Videoansprache.

Von den teilnehmenden 95 Mentees sind nach Auskunft des Sozialministeriums bereits 33 in eine höhere Position in ihrem jeweiligen Unternehmen aufgestiegen oder haben erstmalig eine Führungsposition eingenommen. „Die Begleitung durch ein Mentoring-Programm bereitet engagierte und leistungsfähige Frauen gut auf eine Führungsposition vor und stärkt sie in ihrer Rolle als Nachwuchsführungskraft“, betonte Drese, die sich gleichzeitig auch bei ehrenamtlich tätigen Mentorinnen und Mentoren bedankte.

Drese gab heute bekannt, dass ein sechster Durchgang stattfindet. Das Gleichstellungsministerium fördert das Mentoring-Programm für Frauen in der Wirtschaft bis Juni 2022 mit 673.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Drese: „Unsere Mentoring-Programme sind praxisnahe und zielgenaue Instrumente für mehr Gleichstellung. Wir erhöhen damit den Anteil von Frauen in Führungspositionen in Wissenschaft, Wirtschaft und Landesverwaltung.

Aus Mitteln des ESF fördert das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung neben „Aufstieg in Unternehmen“, die Programme „KarriereStartMentoring“ (an den Hochschulen), „mentoringKUNST“ und „KarrerieWegeMentoring“ (an den Universitäten).

Förderung von Wohnungsbau-Genossenschaft

Greifswald – Bauminister Christian Pegel übergibt am 19.03.2021 drei Zuwendungsbescheide an den Vorstand der Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald. Dabei handelt es sich um Landesförderungen für den Einbau von sechs Personenaufzügen sowie Barrieren reduzierende Wohnraumanpassungen und Grundrissänderungen an 30 Wohnungen in der Prokofjewstraße 5 a/b, 6 a/b und 7 a/b.

Für die Nachrüstung von sechs Personenaufzügen in dem fünfgeschossigen Wohngebäude aus dem Jahr 1980 erhält die Wohnungsbau-Genossenschaft einen Zuschuss in Höhe von 356.400 Euro. Mit den Aufzügen werden künftig 110 Wohnungen barrierefrei zugänglich.

Zur Förderung Barrieren reduzierender Wohnraumanpassungen werden 90.000 Euro als Zuschuss bewilligt.

Insgesamt zehn Wohnungen werden jeweils um einen Raum verkleinert, der zum Einbau des Aufzugsschachtes genutzt wird. Dafür steht ein Zuschuss von 75.000 Euro zur Verfügung.

Für bauliche Maßnahmen gemäß Richtlinie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen stehen in diesem Jahr 6,3 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Förderung Barrieren reduzierender Wohnraumanpassungen und die Nachrüstung von Personenaufzügen soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie hier.  Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbst genutztem Wohnraum.

Ausbau von Ganztagsangeboten in Horten

Schwerin – Bund und Land stellen Investitionsmittel zum beschleunigten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder bereit. „Insgesamt stehen für den Hortausbau in Mecklenburg-Vorpommern 12,65 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung“, gab Sozialministerin Stefanie Drese heute bekannt. Die Förderrichtlinie über das Investitionsprogramm zum Hortausbau (HortInvestFöRL M-V) ist am 16. März in Kraft getreten.

Der Bund steuert etwa 10,42 Millionen Euro bei, die das Land mit gut 2,32 Millionen Euro kofinanziert. Der kommunale Eigenanteil beträgt ebenfalls rund 2,32 Millionen Euro. Die Aufteilung der Mittel an die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte erfolgt über die Anzahl der betreuten Hortkinder bzw. auf Basis der Kinder in den Jahrgangsstufen 1-4.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bundesweit führend. Dennoch wollen wir zusätzliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder schaffen und bestehende Angebote qualitativ weiterentwickeln. Die Bundesmittel von Familienministerin Franziska Giffey, die wir landesseitig aufstocken, sind dafür eine große Hilfe“, sagte Ministerin Drese.

Förderfähig sind insbesondere Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte und Sanitäreinrichtungen soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder dienen.

Drese: „Wir wissen, dass viele Kommunen in unserem Land Investitionen zum Ausbau von Ganztagsangeboten planen. Deshalb sollten nun schnellstmöglich entsprechende Förderanträge über die jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Bundesmittel für den Hortausbau vollständig auszuschöpfen.“

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie über das Antragsverfahren finden sich in der beigefügten Richtlinie über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsförderung für Grundschulkinder in Horten (Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie – HortInvestFöRL MV).

Medizinstudium in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Landärzte für Mecklenburg-Vorpommern gesucht: Um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, gibt es im Land das sogenannte Landarztgesetz. Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden, kann sich bis zum 30. April 2021 um einen der für die Landärzte reservierten 32 Studienplätze bewerben.

„Es geht los – zum Wintersemester dieses Jahres wird erstmals mit der Landarztquote gestartet. Wir halten insgesamt 32 von 409 Studienplätzen ausschließlich für die Studierenden vor, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben. Bis zum 30. April können sich junge Menschen für einen Studienplatz an den Unimedizinen Rostock und Greifswald bewerben. Ziel ist es, langfristig für die Bürger die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Für die Bewerbung gilt – die Abiturnote ist nur ein Bestandteil der Vorauswahl. Daneben fließen auch andere Kriterien in die Entscheidung ein, beispielsweise vorherige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz“, sagte Glawe. Die Studienplätze werden nur an Bewerber vergeben, die sich zuvor vertraglich verpflichten, eine entsprechende Weiterbildung, die zur Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt, zu absolvieren und für zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten auszuüben.

Zudem ist geregelt, die Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen. Die Auswahlgespräche werden im Rahmen eines Assessment-Centers aus kurzen Interviews und Szenarien bestehen, die von Juroren – alles erfahrene Hausärzte aus ländlichen Versorgungsbereichen in M-V – bewertet werden. Dabei sollen wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes wie die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz erkannt werden. Insgesamt stehen über die Landarztquote 32 Medizinstudienplätze zur Verfügung.

Die Kassenärztliche Vereinigung wird als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Verfahren durchführen.

Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern langfristig tätig zu werden, kann sich bewerben. Um an dem Auswahlverfahren zur Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern für das Wintersemester 2021/2022 teilzunehmen, ist die Bewerbung bis zum 30. April 2021 einzureichen. Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) vorliegen. Für die schriftliche Bewerbung zählt der Posteingangsstempel der KVMV.

Das Online-Bewerbungsportal ist vom 01. April 2021, 00:00 Uhr, bis zum 30. April 2021, 24:00 Uhr, geöffnet.

Die Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte Universität Rostock oder Universität Greifswald angeben. Zulassungsvoraussetzung zum Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Auswahlverfahren abgeschlossen und der Zulassungsbescheid in der Tasche, so beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 01. Oktober 2021.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, Antworten auf zahlreiche Fragen rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der Zugang zur notwendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden unter: → kvmv.de → Nachwuchs → Landarztquote

Im Flächenland M-V droht nach Angaben der KVMV hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung in 14 von 27 Planungsbereichen Unterversorgung. Derzeit sind knapp 30 Prozent der Hausärzte über 60 Jahre alt, bei den ambulant tätigen Fachärzten sind es knapp 24 Prozent. In den kommenden Jahren wird sich im ambulanten und im stationären Bereich der Mangel an Haus- und Fachärzten verschärfen.