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Kategorie: Politik

11. Aktionstag Kita- und Schulverpflegung

Schwerin – Der gestern stattgefundene Aktionstag Kita- und Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern soll die Aspekte einer vollwertigen und gesunden Ernährung stärker in den Mittelpunkt rücken und erläutern, worum es geht. Warum ist das Thema einer nachhaltigen Kita- und Schulverpflegung eigentlich so wichtig? Weil Kindertageseinrichtungen und Schule prägen. Und damit auch das Essen in der Kita oder der Schule. „Kita und Schule beeinflussen die Essbiografien von Kindern und jungen Menschen mit. Sie bestimmen auch deren Umgang mit Lebensmitteln. Mit Folgen für ihr weiteres Leben und ihre Gesundheit“, sagte Sozialministerin Drese am Montag. „Ich freue mich, auch in diesem Jahr wieder den Aktionstag zum Thema Gemeinschaftsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen eröffnen zu dürfen.“

Der Aktionstag findet in diesem Jahr erstmals in digitaler Form statt, es gibt unter anderem Fachvorträge. Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus den Bereichen Kindertagesstätten, Schulen, Speisenanbieter, Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie weitere Vertreter und Vertreterinnen aus Vereinen und Institutionen aus Mecklenburg-Vorpommern kommen online zusammen und machen sich für die Verbesserung der Kita- und Schulverpflegung stark. „Ich wünsche der Veranstaltung neue Erkenntnisse für die Zukunft, viele Anregungen für Mitarbeitenden der Bereiche Kita- und Schulverpflegung, und, das sich möglichst viele Impulse in die Praxis integrieren lassen.“

Immer mehr Kitas und Schulen, aber auch Speisenanbieter berücksichtigen schon heute die Qualitätsstandards für eine gesunde Mittagsverpflegung in Kita und Schule, die die Deutsche Gesellschaft für Ernährung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft entwickelt hat. Aber es gibt dahingehend auch noch viele ungenutzte Potenziale. Drese: „Ich möchte, dass eine ausgewogene Ernährung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Alltag wird.“

Was tut die Politik, was tut das Sozialministerium dafür, dieses Ziel zu erreichen? Zwei wesentliche Punkte spielen dabei eine Rolle. Einerseits müssen die Ernährungskompetenzen der Kinder gestärkt werden. Zum 01.10.2018 wurde deshalb eine Konsultationskindertageseinrichtung „kleines ganz groß“ in Rostock zum Thema „Frühkindliche Ernährungsbildung“ berufen. Sie wird bis zum 31.09.2021 durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung gefördert. Dort wird intensiv an diesem Thema gearbeitet. Die Kolleginnen vor Ort stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartnerinnen aus der Praxis zur Verfügung, sie arbeiten auch eng mit der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung zusammen.

Andererseits muss eine bessere Qualität der Kitaverpflegung sichergestellt werden. Dies wird unter anderem durch die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Die Vernetzungsstelle bietet Informationen und Unterstützung bei der Bereitstellung einer ausgewogenen Verpflegung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegestellen an. Sie berät und begleitet unter anderem Einrichtungen bei der Umsetzung des „DGE-Qualtitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“. Die Vernetzungsstelle ist in Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) aktiv und wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V gefördert. Sie feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. Sozialministerin Drese: „Dazu möchte ich ganz herzlich gratulieren möchte und auch für die bisher geleistete Arbeit der Vernetzungsstelle danken.“

Eine vollwertige, altersangemessene Ernährung ist für die Entwicklung der Kinder von herausragender Bedeutung. Sie benötigen lebendige Lebensmittel, die den Körper mit wichtigen Vitamine, Mineralstoffen und allen anderen lebenswichtigen Bausteinen, wie Aminosäuren, Kohlenhydraten und Fetten versorgen. „Nur bei einer ausgewogenen Versorgung mit all diesen Bausteinen können Kinder gesund aufwachsen“, sagte Sozialministerin Drese. „Kinder sind unsere Zukunft. Sie verdienen besondere Aufmerksamkeit, gerade wenn es um eine ausgewogene und vollwertige Ernährung geht. Aus diesem Grund setzt sich die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Zusammenarbeit mit unserem Ministerium mit aller Kraft dafür ein, dass eine gesunde Ernährung bereits im Kindesalter ermöglicht wird.“

Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft

Schwerin – Auf der 6. Plenarsitzung des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft des Landes, die heute als Videokonferenz stattfand, hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf die Bedeutung eines guten Gesundheitswesens hingewiesen: „Corona macht uns deutlich, wie wichtig ein gutes Gesundheitswesen ist. Ein Gesundheitswesen, in dem auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird, aber nicht die Rendite im Mittelpunkt steht, sondern die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und die Arbeit der Beschäftigten. Dabei spielt gut bezahltes Personal eine Schlüsselrolle.“ Die Gesundheitswirtschaft sei ein Wachstumsmotor und ein Beschäftigungsgarant. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es mit 19,8 Prozent bundesweit die meisten Erwerbstätigen in dieser Branche. Jeder fünfte Beschäftigte im Land (150.000) ist in der Gesundheitswirtschaft tätig.

Corona habe die Stärken und Schwächen der Gesundheitswirtschaft offengelegt. „Sie alle haben in dieser Zeit eigene Erfahrungen gemacht und machen sie noch. Bitte lassen Sie Ihre Erfahrungen in die Arbeit in den Strategiegruppen des Kuratoriums einfließen. Wir müssen diese Erfahrungen nutzen, um uns noch besser aufzustellen“, sagte die Ministerpräsidentin an die Kuratoriumsmitglieder gewandt. „Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie unabdingbar auch die internationale Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft ist.“

Es sei wichtig, trotz der aktuellen Situation die Sitzung abzuhalten, um die Weichen für die weitere Entwicklung der Gesundheitswirtschaft zu stellen. Seit dem letzten Treffen im Juni 2020 sei viel Positives in der Fortschreibung des Masterplans Gesundheitswirtschaft passiert. „Inzwischen begleitet ein Steuerrat den Prozess. Die potentiellen Themen für den Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2030 sind erarbeitet worden. Maßgeblich wird dieser Prozess von Bio Con Valley begleitet. Expertenwissen und Gespür der Kuratoriumsmitglieder fließen in den Masterplan ein. Er wird unsere gemeinsame Vision der Zukunft unseres Landes in der Gesundheitswirtschaft sein.“

Zu Beginn der Sitzung verlieh die Ministerpräsidentin den Baltic Sea Region Health Innovation Award (BSR HIA) der Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft. Es ist ein insbesondere in den Ostseeraum ausgerichteter Preis für innovative Ideen von Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft. Der Award ist mit 5.000 € Euro (1. Preis), 3.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) dotiert. Dazu gibt es einen Sonderpreis. Die diesjährigen Stifter sind die Sparkasse Vorpommern, die Hansestadt Greifswald, die Corak Unternehmensberatung GmbH, die BioCon Valley® GmbH und die WITENO GmbH. Es gingen insgesamt 14 Projektbewerbungen, darunter vier aus Litauen, ein.

Den 1. Preis gewann die Firma Nebula Biocides GmbH aus Greifswald für die Entwicklung eines revolutionären Verfahrens zur Desinfektion von Händen und medizinischen Geräten.

Der 2. Preis geht an die Vertreter des Projektes „EmPlastrum“ aus Litauen für ein neuartiges Pflaster zur Behandlung von Schuppenflechten. Den 3. Preis erhielten die Ideeneinreicher des Projektes „Ligence“ aus Litauen für die Entwicklung von Algorithmen für die Herzultraschall-Bilduntersuchung. Dabei handelt es sich um eine Software, die in der Lage ist, anatomische Merkmale des Herzens zu erkennen. Mit einem Sonderpreis für eine therapeutische Softwarelösung bei der Behandlung chronischer Schmerzen wurden Vertreter aus Berlin für das Projekt „mAlndcraft“ gewürdigt.

Schwesig: „Wir haben zum ersten Mal diesen Preis vergeben, mit dem innovative Projekte im Gesundheitsbereich im Ostseeraum geehrt werden. Ich freue mich über den internationalen Zuspruch und gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern sehr herzlich. Jede gute Idee ist gefragt, um uns gerade in der Gesundheitswirtschaft weiter voranzubringen und gemeinsam gute Lösungen zu entwickeln.“

Künstliche Intelligenz

Schwerin – Die Wissenschaftsministerinnen und -minister haben auf ihrer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz heute unter anderem eine Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ gebilligt, von der auch der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern profitieren soll.

„Künstliche Intelligenz zählt zu den wichtigsten Zukunftsthemen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „KI wird ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit in Wissenschaft und Forschung sein. Deswegen ist es wichtig, dass unsere Hochschulen schon jetzt vorbereiten, wie sie an den in Aussicht gestellten Fördermitteln partizipieren können. Über das genaue Antragsverfahren werden wir informieren, wenn die Einzelheiten feststehen“, erklärte die Ministerin.

Die Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ verfolgt zwei Ziele: Einerseits sollen Maßnahmen gefördert werden, die zur Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften beitragen. So können Hochschulen etwa bei der Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im Bereich Künstlicher Intelligenz Unterstützung erfahren. Andererseits sollen Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert werden.

Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen als Verbund soll möglich sein. Über die Anträge wird in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden. Einzelanträge können mit insgesamt bis zu zwei Millionen Euro und Verbundanträge mit bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Zur Finanzierung stellen Bund und Länder bis zu 133 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen.

Darüber hinaus hat sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz mit der Finanzierung der Leibniz-Institute im Jahr 2021 beschäftigt. Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratuliert in diesem Zusammenhang dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde. „Das IOW ist in der Evaluierung nach sieben Jahren mit hervorragendem Ergebnis bewertet worden. Sowohl die wissenschaftlichen Leistungen als auch die strategische Ausrichtung des Instituts sind mit Bestnoten versehen. Das ist nicht nur eine Auszeichnung für das IOW, sondern auch ein Beweis dafür, wie leistungsfähig unser Forschungsstandort ist“, so Martin.

Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hatte die Forschung des IOW im einzigartigen Naturraum Ostsee sowie bei globalen Themen wie Klimawandelfolgen, Meeresvermüllung und Biodiversität gelobt. Die Ministerin ist zudem besonders erfreut, dass die Bemühungen von Bund und Land bei der Finanzierung des Schiffsbetriebes des Forschungsschiffes „Elisabeth Mann Borgese“ gewürdigt wurden.

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 18. Januar 2021 ist das Fahrverbot für LKW in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausgesetzt. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land – aber nicht für Großraum- und Schwertransporte. Diese müssen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten an Sonn- und Feiertagen beantragen.

„Damit sichern wir, wie schon im Frühjahr, die Verfügbarkeit von Waren und Gütern für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Insbesondere ermöglichen wir dem Einzelhandel, im Zweifelsfall schnell auf untypisch starke Nachfrage nach bestimmten Waren infolge der Corona-Pandemie reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Für denselben Zeitraum hat das Wirtschaftsministerium eine Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen verfügt. „Wie bereits im Frühjahr tragen wir der vermehrten Nachfrage nach Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Christian Pegel weist daraufhin, dass die Landesregierung solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen kann: „Die Spediteure sollten sich informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Schwerin – Eine Allgemeinverfügung zur Ausnahmebewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist in Kraft getreten.

„Ziel ist es, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Wie bereits im Frühjahr auch, tragen wir der vermehrten Nachfrage an Artikeln des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Trockenlebensmitteln, Hygieneartikeln, Desinfektionsmitteln und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein. Lieferketten werden aufrecht gehalten. Es handelt sich bei der Allgemeinverfügung um eine zeitlich befristete Maßnahme. Der Arbeitgeber sorgt bei Sonntagsarbeit für einen entsprechenden Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat die Allgemeinverfügung gemäß § 15 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Mecklenburg-Vorpommern am 12. November erlassen.

„Um die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Waren und Gütern zu sichern, haben wir auch das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen erneut ausgesetzt. Bis zum 18. Januar 2021 ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel. Er weist darauf hin, dass dies nicht für Großraum- und Schwertransporte gilt. Und: „Die Landesregierung kann solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die Spediteure sollten sich stets informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Ermöglicht wird im Rahmen der Allgemeinverfügung, das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel) sowie das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weitere apothekenübliche Artikel. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. Januar 2021.

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Absatz 1 ArbZG). Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten. Im Rahmen der Ausnahmebewilligung ist für die geleistete Sonn- und Feiertagsbeschäftigung innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Nordländer unterstützen sich gegenseitig

Schwerin – Aktuell können Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein innerhalb der Regelorganisationen sehr gut versorgt werden. Dies schließt bewährte Routinen für medizinisch notwendige Verlegungen zwischen Krankenhäusern ein, die auch grenzüberschreitend stattfinden. Gleichwohl beobachten die Länder die Klinikbelegungen im Rahmen der COVID 19-Pandemie genau, um eine lokale Überlastung einzelner Kliniken durch einen außergewöhnlichen Patientenanstieg zu vermeiden.

So ist damit zu rechnen, dass aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Winter verstärkt Intensivbetten für die Behandlung von Corona-Patientinnen und Corona-Patienten benötigt werden. Als Vorsorge für den bislang unwahrscheinlichen Fall, dass bei einem regional oder bundesweit sehr starken Anstieg krankenhauspflichtiger Personen die vor Ort vorhandenen Kapazitäten für eine intensivmedizinische Versorgung überlastet sein sollten, planen die norddeutschen Länder einen engen Austausch und gegenseitige Hilfe. Gleiches gilt für eine entsprechende Abstimmung mit anderen Regionen in Deutschland und dem Bund. Vorgesehen ist dann die gemeinsame und gezielte Unterstützung der Kliniken bei einer überregionalen und länderübergreifenden Verlegung von Patientinnen und Patienten.

Die Nordländer folgen damit einem von der Gesundheits- und der Innenministerkonferenz der Länder entwickelten Konzept („Kleeblattkonzept“). Jeweils drei bis fünf Bundesländer bilden ein Kleeblatt. Im Norden sind das Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das Kleeblattkonzept beschreibt die Vorbereitungen für eine überregionale, COVID-19-bedingte, intensivmedizinische Patientenverlegung mit den dafür vorgesehenen Prozessen, Maßnahmen und Schwellenwerten. So soll in einem worst case-Szenario überlasteter Krankenhauskapazitäten die Versorgung von schwer erkrankten Patienten im norddeutschen Verbund und darüber hinaus gewährleistet werden.

„Wir haben über das Thema bereits am letzten Freitag auf unserer Videokonferenz gesprochen. Die Corona-Zahlen in Deutschland sind in den letzten Wochen angestiegen. Wir alle hoffen, dass es gelingt die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es muss auch im Fall eines weiteren Anstiegs sichergestellt sein, dass alle Schwererkrankten die medizinische Hilfe bekommen, die sie brauchen. Wir haben vereinbart, dass wir uns dabei gegenseitig unterstützen. Das ist ein weiteres Beispiel für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit unter den Nordländern. Wir stehen zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit Vorsitzland in der Konferenz der norddeutschen Bundesländer.

Über eine Koordinationsstelle, einen sog. ‚Single Point of Contact‘, wird laufend ein Überblick über freie Krankenhausbetten hergestellt und erforderlichenfalls beim Transport geholfen. Für das norddeutsche Kleeblatt liegt der ‚Single Point of Contact‘ im Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die endgültige Entscheidung über Patientenverlegungen wird aber stets zwischen den abgebenden und den aufnehmenden Ärzten getroffen.

Ministerpräsident Stephan Weil betont: „Wir Nordländer sind auch in der Krise untereinander solidarisch. Wo Unterstützung notwendig ist, soll diese auch rasch und gut organisiert geleistet werden.“

„Wir bereiten uns sowohl in Schleswig-Holstein als auch im Austausch mit anderen Ländern darauf vor, uns bei Überlastungssituationen auf den Intensivstationen gegenseitig zu helfen. Ein regional gestuftes Konzept wird dabei helfen, freie Kapazitäten zu nutzen, und gleichzeitig unnötig lange Transportwege verhindern“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen gelte sein ausdrücklicher Dank: „Alle tun ihr Bestes, um die Patientinnen und Patienten gut zu versorgen.“

„Die von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossenen Maßnahmen sollen eine Überlastung des Gesundheitswesens abwenden. Die Beschlüsse waren nach dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Wochen dringend erforderlich, um unser aller Leben und Gesundheit zu schützen. In den kommenden Wochen ist mit einer steigenden Zahl an COVID-19-Intensivpatienten zu rechnen. Die norddeutschen Länder werden in dieser Zeit ihre Zusammenarbeit verstärken, damit alle Bürgerinnen und Bürger im Norden die medizinische Behandlung erhalten, die sie benötigen“, erklärte der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher.

Steuerschätzung Nobember 2020

Finanzminister Meyer zur Steuerschätzung: Herausforderungen werden nicht weniger

Schwerin – Nur zwei Monate nach seiner letzten Sitzung kam der Arbeitskreis Steuerschätzungen zu seiner regulären Herbstschätzung zusammen. Die bisherige Prognose über die künftigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden wurde dabei leicht nach oben korrigiert.

Nach Einschätzung des Arbeitskreises können Bund, Länder und Gemeinden in diesem Jahr mit circa 11 Mrd. Euro mehr an Steuereinnahmen rechnen, als noch im September geschätzt. Auch für den Gesamtzeitraum bis 2024 hoben die Steuerschätzer ihre Erwartungen leicht an. Demnach fällt der erwartete Steuerrückgang der öffentlichen Hand rund 16 Mrd. Euro geringer aus als zuletzt angenommen.

Das Ergebnis für Mecklenburg-Vorpommern verbessert sich im Jahr 2020 gegenüber der September-Schätzung um circa 250 Mio. Euro. Damit reduziert sich das Einnahmeminus gegenüber dem Haushaltsplan 2020 auf circa 540 Mio. Euro. Auch für das kommende Jahr gehen die Steuerschätzer von einem geringeren Steuerausfall aus. Demnach reduziert sich der Steuerausfall des Landes um rund 30 Mio. Euro. Die Einnahmen wären damit rund 720 Mio. Euro niedriger als bei der Aufstellung des Haushalts angenommen. Für den Zeitraum der Finanzplanung (2020-2024) sind infolge der Corona-Pandemie aber dennoch Steuermindereinnahmen von gut 2,7 Mrd. Euro zu erwarten.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Unser Minus wird vermutlich etwas kleiner ausfallen als bislang prognostiziert. Das zeigt, dass die Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft greifen. Für Euphorie ist es dennoch viel zu früh, denn die Herausforderungen werden in Zukunft nicht weniger. Im Gegenteil: Die Corona-Pandemie reißt bis zum Jahr 2024 ein Loch von 2,7 Mrd. Euro in die Etatplanung. Wir haben mit einem beispiellosen Einnahmeeinbruch zu kämpfen, daran ändert die aktuelle Schätzung leider nicht viel.“

Unterstützung für Mecklenburger Stiere

Schwerin – Finanzielle Hilfe für die Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG Schwerin: Sportministerin Stefanie Drese hat heute eine sogenannte Billigkeitsleistung des Landes von 173.620 Euro bewilligt. Die Mittel werden als Liquititätshilfe für die Drittliga-Handballer der Mecklenburger Stiere gewährt.

„Wir unterstützen unsere Spitzenvereine im Land in schwieriger Zeit. Diese Zusage habe ich den im TEAM SPORT MV zusammengeschlossenen Vereinen gegeben. Diese Zusage löst die Landesregierung ein“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die finanzielle Hilfen kommen aus dem Sozialfonds innerhalb des MV-Schutzfonds. „Sie sind eine gezielte finanzielle Unterstützung für die unverschuldet coronabedingt in eine wirtschaftliche Notsituation geratenen professionellen und semi-professionellen Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen damit die Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs abfedern“, verdeutlichte die Sportministerin.

Die Unterstützung des Landes bemisst sich an dem konkret nachgewiesenen Liquiditätsengpass des jeweiligen Vereins. Drese: „Während viele Kosten weiterlaufen, brechen Einnahmen für die Vereine durch Zuschauerbeschränkungen und fehlende Sponsorenzahlungen weg.“

Die Liquiditätshilfe des Landes für die Mecklenburger Stiere soll dazu beitragen, dass der Verein nach der durch den Deutschen Handball Verband verordneten Spielpause in der 3. Liga Nord bis Ende des Jahres, nicht in eine wirtschaftliche Notlage gerät.

„Schwerin, Handball und die Stiere gehören zusammen. Deshalb war es mir wichtig, dass dem Verein schnell und unbürokratisch geholfen wird“, sagte Ministerin Drese.