Azubi-Ticket auch für Freiwilligendienstleistende

Schwerin – Ab dem 1. Februar 2021 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweites Azubi-Ticket. Anspruchsberechtigt sind dabei nach Auskunft von Sozialministerin Stefanie Drese auch alle jungen Menschen, die einen Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst im Land Mecklenburg-Vorpommern leisten.

„Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), deren Einsatzstelle in Mecklenburg-Vorpommern liegt“, so Drese.

Voraussetzung für die Berechtigung zum Erwerb eines Azubi-Tickets ist, dass kein weiterer Erstattungsanspruch, wie z.B. ein Schülerticket, besteht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 2.400 Freiwilligendienstleistende: ca. 1.350 Absolvierende eines Bundesfreiwilligendienstes, gut 900 Absolvierende eines FSJ und etwa 130 FÖJ-Leistende.

Die Landesregierung hatte sich am 4. Dezember im Zukunftsbündnis MV mit Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern, des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages auf die Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets zum 1. Februar 2021 verständigt.

Das Azubi-Ticket gilt das ganze Jahr für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Land, also in allen Zügen des Nahverkehrs, Bussen und Straßenbahnen. Es kostet 365 Euro und kann auch für private Zwecke genutzt werden.

Drese: „Freiwilligendienstleistende zeigen wichtiges gesellschaftliches Engagement. Mit dem Anspruch auf das Azubi-Ticket verbessern wir die Rahmenbedingungen für diesen Einsatz und sorgen für eine größere Mobilität der jungen Frauen und Männer.“

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