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Kategorie: Politik

Finanzspritze für neues Löschfahrzeug

Ribnitz-Damgarten – Die Freiwilligen Feuerwehr in Ribnitz-Damgarten bekommt ein neues Löschfahrzeug (TLF 4000). Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern stellt dafür rund 130.000 Euro zur Verfügung, der Landkreis Vorpommern-Rügen steuert ebenfalls 130.000 Euro bei. Mit der Neuanschaffung wird die Gemeinde ein altes Fahrzeug mit Baujahr 1998 ersetzen.

Derzeit kann die die Freiwillige Feuerwehr auf 36 aktive Kameradinnen und Kameraden zurückgreifen. Es engagieren sich zusätzlich 15 Mädchen und Jungen in der Jugendfeuerwehr. Innenminister Lorenz Caffier dankt den Kameradinnen und Kameraden für ihr ehrenamtliches Engagement: „Anerkennung ist die wichtigste Währung, mit der Ehrenamt entgolten wird. Deshalb kann man es gar nicht oft genug hervorheben, was in den Feuerwehren, wie hier in Ribnitz-Damgarten geleistet wird.“

Zwischen Rostock und Stralsund ist die Freiwillige Feuerwehr Ribnitz-Damgarten eine leistungsfähige und gut ausgebildete Feuerwehr mit überörtlichen Aufgaben, die ein großes Territorium absichert. Das neue Tanklöschfahrzeug wird so auch überörtlich zum Einsatz kommen, da es reichlich Wasser vorhalten kann und für den ländlichen Raum mit der Wasserversorgung unabdingbar ist.

Lehrkräfte erhalten zusätzliche Entlastung

Martin: Mit dem 200 Millionen steigt Attraktivität des Lehrerberufes

Schwerin – Das Kabinett hat gestern zwei wichtige Änderungen der Lehrerarbeitszeitverordnung beschlossen und damit die Attraktivität des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern weiter erhöht.

Lehrerinnen und Lehrer in den gymnasialen Oberstufen in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig weiter entlastet werden. Sie können mehr Anrechnungsstunden pro Woche erhalten. Damit soll der erhöhten Belastung dieser Lehrkräfte durch intensive Unterrichtsvorbereitung und Vorbereitung bzw. Durchführung von Klausuren Rechnung getragen werden.

Bislang standen landesweit insgesamt 1.188 so genannte Anrechnungsstunden zur Verfügung, die die Schulen im Land bei entsprechenden Voraussetzungen unter den Lehrkräften aufteilen konnten und damit deren Lehrverpflichtungen reduzieren konnten. Die Landesregierung hat jetzt einer Neuregelung zugestimmt, wonach künftig zusätzlich 378 Anrechnungsstunden zur Verfügung stehen sollen. Diese werden unter den über 80 Gymnasien, Gesamtschulen sowie Abend- und Fachgymnasien aufgeteilt. Über die Verteilung im Einzelfall entscheidet die jeweilige Schule. Die Regelung soll für Lehrkräfte an Gymnasien, Gesamtschulen sowie Abend- und Fachgymnasien gelten. An den Fachgymnasien in den Klassenstufen 11 bis 13, an den anderen Schulen in den Klassenstufen 10 bis 12.

Bereits seit Beginn des neuen Schuljahres können auch Lehrerinnen und Lehrer, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, zusätzliche Anrechnungsstunden in Anspruch nehmen. Durch Altersanrechnungsstunden ist die wöchentliche Zahl an Stunden, die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten müssen, gesunken. Neben den bereits bestehenden Anrechnungsstunden (eine Stunde ab 57 Jahren, eine weitere Stunde ab 60 Jahren) sollen Lehrkräfte ab 63 Jahren insgesamt bis zu vier Anrechnungsstunden pro Woche anstelle bislang zwei Anrechnungsstunden erhalten können.

Beide Angleichungen – sowohl für die Lehrkräfte an den gymnasialen Oberstufen als auch für die älteren Lehrerinnen und Lehrer – sind Teil des 200-Mio.-Euro-Schulpaketes der Landesregierung.

„Das ist eine gute Nachricht für die Lehrerinnen und Lehrer, weil wir zusätzliche Entlastung für sie schaffen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ziel beider Schritte ist es den Lehrern vor Ort zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen und damit die Attraktivität des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu erhöhen.“

Förderung für die Edith-Stein-Schule

Ludwigslust – Für den Neubau der Edith-Stein-Schule übergibt Bauminister Christian Pegel am 12. November 2020 Ludwigslusts Bürgermeister Reinhard Mach einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro. Die Fördermittel stammen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ und dienen der Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß der Stadtentwicklungsförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme liegen bei rund zehn Millionen Euro.

„Wir wollen die Städte und Gemeinden in unserem Land zu zeitgemäßen Wohn- und Arbeitsstandorten entwickeln. Dies gelingt durch die gezielte Unterstützung von Projekten, die zur Funktionsstärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren beitragen. Indem wir die soziale Infrastruktur verbessern, schaffen wir gute Lebensbedingungen. Mit dem Neubau der Edith-Stein-Schule investieren wir in die Zukunft des Schulstandortes und die Entwicklung der Stadt Ludwigslust insgesamt“, so Bauminister Pegel.

Das Vorhaben umfasst den Neubau der Edith-Stein-Schule als Ganztagsschule für 220 Kinder mit integriertem Hort, Orientierungsstufe und einer Ein-Feld-Sporthalle. Der Hort ist für 154 Plätze ausgelegt. Die Sporthalle soll dem Schulsport und großen schulischen Veranstaltungen dienen. Das Vorhaben wird durch das Diakoniewerk Neues Ufer realisiert.

Aufgrund der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns haben die Arbeiten begonnen. Sie sollen voraussichtlich im Sommer 2022 abgeschlossen sein.

Austausch Bund und Land

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich im Rahmen eines Austausches der Wirtschaftsminister aller Länder mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Dienstag-Abend für eine weitergehende Unterstützung für die direkt und indirekt vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen ausgesprochen.

„Es waren sehr konstruktive Gespräche. Wir haben viele Vorschläge einbringen können und Vorschläge konkretisiert. Der Bund will die Vorschläge der Wirtschaftsminister der Länder prüfen. Die Zeit drängt, wir brauchen eine Lösung, damit die betroffenen Unternehmen auch die Unterstützung bekommen, auf die sie warten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Wirtschaftsminister Glawe hat erneut ins Gespräch gebracht, alle Unternehmen zu berücksichtigen, die im November 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber November 2019 haben. „Neben den direkt betroffenen Unternehmen brauchen wir Unterstützung auch für die indirekt betroffenen Unternehmen. Die Unterstützung muss am Besten einheitlich erfolgen. Das würde den Aufwand für das Unternehmen erheblich reduzieren. Schnellere Bewilligungen würden ermöglicht. Darüber hinaus könnten mehr betroffene Unternehmen berücksichtigt werden. So wären auch Unternehmen von der Novemberhilfe erfasst, die zwar keine wesentlichen Umsätze mit geschlossenen Unternehmen erwirtschaften, aber in gleicher Weise von der Schließung betroffen sind, weil ihnen Endkunden ausbleiben. Eine Unterscheidung zwischen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen ergibt wenig Sinn. Zum Beispiel trifft der Teil-Lockdown neben einem Hotel, das geschlossen wurde, auch den Bücherladen nebenan im Ort“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe.

Hotels werden gemäß der bisherigen Vorstellungen als direkt betroffene Unternehmen angesehen. Das ist aus hiesiger Sicht unzureichend. „Hotels stellen nur einen Teil des Beherbergungsgewerbes dar, das insgesamt von den Maßnahmen betroffen ist. Nicht erfasst werden bislang beispielsweise Pensionen, Ferienzentren und Campingplätze, die ebenso von dem Verbot für touristische Übernachtungsangebote betroffen sind. Daher habe ich gefordert, das Beherbergungsgewerbe insgesamt als direkt betroffen zu berücksichtigen“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. Zumindest sollte anstelle der Hotels die gesamte Hotellerie berücksichtigt werden. Dazu wären Hotels, Gasthöfe und Pensionen zu zählen. „Eine Berücksichtigung nur eines Teils dieser Wirtschaftsklasse erscheint angesichts der Ähnlichkeit der Tätigkeit und der in allen Fällen vorliegenden Betroffenheit nicht sachgerecht. Die Branche muss gleichermaßen berücksichtigt werden“, forderte Glawe.

Darüber hinaus wurde auch für Soloselbstständige die Möglichkeit einer direkten Antragstellung auch ohne sogenannten prüfenden Dritten diskutiert. „Ich habe für eine Wahlmöglichkeit plädiert. Danach könnten Antragsteller entweder direkt (ohne prüfenden Dritten) eine pauschale Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro bekommen. Oder, wer eine höhere Unterstützung benötigt, könnte über einen prüfenden Dritten eine Hilfe in Höhe von 75 Prozent seines Vergleichsumsatzes erhalten. Damit würde der Verwaltungsaufwand für die Soloselbstständigen auf Seiten der Bewilligungsstellen deutlich reduziert und eine schnellere Auszahlung möglich“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Unterstützung für Gastronomen aus M-V

Schwerin – Zur Unterstützung der Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern ist der „digitale Marktplatz MV“ um einige Funktionen erweitert worden. So können Unternehmerinnen und Unternehmer nun unter

https://marktplatz.digitalesmv.de/gastronomie

nicht nur ihren Betrieb eintragen lassen, sondern auch Speisekarten hochladen, über ihre Öffnungszeiten informieren oder Zahlungsmöglichkeiten für die Kunden hinterlegen.

„Der teilweise Lockdown infolge der Corona-Pandemie mit Schließung der klassischen ,Vor-Ort-Gastronomie‘ trifft vor allem die Betreiberinnen und Betreiber von Restaurants, Cafés, Bars. Ihnen wollen wir mit unserem landesweiten Portal die Möglichkeit bieten, online präsent zu bleiben und ihre Außer-Haus-Angebote darzustellen“, begründet Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel die Erweiterung des „Digitalen Marktplatz M-V“, der seit dem Lockdown im Frühjahr den Händlern im Land eine zentrale landesweite Online-Präsenz inklusive Shop ermöglicht.

„Aber auch für die Kundschaft ist das Portal ein Gewinn. Essengehen oder sich außer Haus mit Freunden auf einen Kaffee treffen gehört für viele von uns zu den schönen Seiten des Lebens – und es ist auch für sie nicht einfach, darauf zu verzichten. Ich möchte die Gastronomen in unserem Land herzlich einladen, das kostenfreie Angebot anzunehmen und gleichzeitig bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür werben, die Gastronomie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen“.

Mit wenigen Eintragungen können Gastronomen schnell und kostenfrei die Informationen zu ihrem Angebot und ihre digitale Visitenkarte hinterlegen. Kunden können dann entweder telefonisch bestellen oder online über die Internetseiten der Gastronomen. Über eine Filterfunktion ist es möglich, nach Postleitzahl, kulinarischer Ausrichtung und Öffnungszeiten zu suchen.

„Was für größere Ketten und manchen Selbstständigen längst gängige Praxis ist, möchten wir – in einem kleineren Rahmen – allen Gastronomen zugänglich machen. Mit kleinem Aufwand können Sie sich und Ihre Speisekarte auf dem digitalen Marktplatz eintragen und so auch ein kleines Signal an Ihre treue Kundschaft senden. Wenn auch ein Stück des gastronomischen Erlebnisses in den aktuellen Zeiten verloren geht – der Genuss der Lieblingsgerichte muss nicht dazu gehören“, so Christian Pegel weiter.

Unterstützt wurde das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Mecklenburg-Vorpommern, den Tourismusverband sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes.

Die Kosten für die Portalerweiterung in Höhe von etwa 7.000 Euro wurden aus dem MV-Schutzfonds finanziert.

Arbeit der Ehrenamtsstiftung gewürdigt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der 1. Sitzung des Stiftungsrates der Ehrenamtsstiftung für die Amtsperiode 2020 bis 2025, die digital stattfand, die Arbeit der Stiftung gewürdigt.

„Die Ehrenamtsstiftung hat in den letzten Monaten zusätzliche Aufgaben übernommen, um die ehrenamtlichen Strukturen in unserem Land in der Corona-Krise zu unterstützen. Dafür hat die Landesregierung 1 Million Euro Soforthilfe bereitgestellt. Das ist wichtig für die Ehrenamtlichen und ihre Organisationen, bedeutet aber auch einen beträchtlichen Aufwand für die Stiftung, die diese Mittel verteilt. Die gesamte Stiftung leistet Großartiges, souverän und gewissenhaft. Vielen Dank dafür.“ Überhaupt sei gute und gewissenhafte Arbeit das Markenzeichen der Ehrenamtsstiftung.

2019 wurden 460.000 Euro ausgereicht, 2020 stellt das Land 680.000 Euro zur Verfügung. Schwesig: „So viel Unterstützung gab es noch nie. Für die Ehrenamtsstiftung bedeutet das unzählige Einzelvorgänge, weil wir uns ja ganz bewusst entschieden haben, vor allem kleine Organisationen mit kleinen Beiträgen zu unterstützen.“ Die Ministerpräsidentin verwies darauf, dass die Stiftung Vereinen und Verbänden auch beratend zur Seite steht, sich für die Anerkennung des Ehrenamts einsetzt und nannte beispielgebend die in diesem Jahr eingeführte Ehrenamtskarte.

Die Ministerpräsidentin begrüßte während der digitalen Sitzung die neue Geschäftsführerin Dr. Adriane Lettrari-Pietzker: „Frau Lettrari hat mit ihrem bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Wirken gezeigt, dass sie mit viel Power und Kreativität Aufgaben bewältigt.“ Gleichzeitig dankte sie der Vorstandsvorsitzenden Hannelore Kohl und allen Stiftungsratsmitgliedern.

Landesverordnung Pflege und Soziales

Schwerin – „Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen.Gleichzeitig sollen Besuche weiterhin stattfinden dürfen, um eine soziale Isolation zu verhindern.“ Sozialministerin Stefanie Drese hat die neuen Regelungen der „Fünften Pflege und Soziales Corona VO-Änderungsverordnung“ heute vorgestellt.

So bleibt der Besuch und das Betreten von vollstationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften auch für Personen, für die die Einrichtung nicht der Wohn- oder Arbeitsort ist, erlaubt, soweit in der Einrichtung kein aktives Corona-Infektionsgeschehen besteht

Die Schutzstandards für Einrichtungen und Angebote der Pflege und Eingliederungshilfe werden jedoch erhöht und richten sich nach der Höhe der Neuinfektionen in der jeweiligen Region.

Ab einem Risikowert von 36 bis 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt dürfen höchstens zwei Besuchende je Bewohner*in, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.

Ab 51 bis 74 Neuinfektionen darf höchstens eine Besucherin oder ein Besucher je Bewohner*in oder Bewohner die Einrichtung betreten. Der Besuchende muss dabei nicht dauerhaft festgelegt werden

Ab einer 7-Tages-Inzidienz von 75 Neuinfektionen darf der Besuch ausschließlich in einem hierfür vorgesehenen Besuchszimmer stattfinden, wobei nach jedem Besuch das Zimmer zu desinfizieren ist. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Nutzung eines Besuchszimmers ist in der Verordnung für Bewohnende mit unzureichender Mobilität verankert. „Ein Einzelzimmer der Bewohnerin oder des Bewohners steht einem Besuchszimmer gleich, soweit der Besuch durch Personal der Pflegeeinrichtung auf dem kürzesten Weg zum jeweiligen Einzelzimmer geleitet wird“, verdeutlichte Drese.

Die jeweiligen Einschränkungen bleiben in Kraft bis der Ausgangswert der jeweiligen Stufe für mindestens 14 Tage unterschritten worden ist.

Die aufgeführten Einschränkungen umfassen grundsätzlich nicht das Betreten zu anderen Zwecken als den Besuch. Dies beinhaltet neben dem Personal des Einrichtungsträgers insbesondere das Betreten zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Betriebes (zum Beispiel Warenlieferungen, notwendige Reparaturen, Reinigung), das Betreten zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Rechtspflege und Situationen, in denen ein Besuch der pflegebedürftigen Person aufgrund gesundheitlicher Umstände keinen Aufschub duldet (zum Beispiel Sterbebegleitung). Auch die Begleitung und der Besuch Minderjähriger, medizinische, therapeutische oder seelsorgerische Maßnahmen sowie Hygienemaßnahmen (Friseur, Fußpflege) bleiben möglich.

Untersagt ist der Besuch und das Betreten für Personen, die sich in den letzten drei Tagen in einem ausländischen Risikogebiet oder einem Landkreis/ einer kreisfreien Stadt innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, in der die Zahl der Neuinfektionen den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wurde. Dieses Verbot kann durch den Nachweis einer negativen und höchstens 48 Stunden alten molekularbiologischen Testung dieser Person aufgehoben werden.

Kündigung von Online-Verträgen

Justizministerin Hoffmeister: „Kündigungen von Online-Verträgen übersichtlicher gestalten“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt jetzt einen Beschlussvorschlag auf der Video-Justizministerkonferenz ein, der zum Ziel hat, den Verbraucherschutz weiter zu stärken.

„Verträge aller Art sind online leicht zu schließen. Aber sie zu kündigen ist um ein Vielfaches schwieriger. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar und muss geändert werden. Ich setze mich daher auf der Justizministerkonferenz für eine Lösung ein, mit der Unternehmer verpflichtet werden sollten, die Vertragskündigung ähnlich übersichtlich und einfach wie den Vertragsabschluss zu gewährleisten“, so Ministerin Hoffmeister. Sie bringt einen Beschlussvorschlag auf der Herbst-JuMiKo ein, wonach die Bundesregierung gebeten werden soll, gesetzgeberische Spielräume auf nationaler Ebene auszunutzen und sich darüber hinaus auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen. Die JuMiKo wird am 26. November 2020 online stattfinden.

„Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie haben Online-Geschäfte stark an Bedeutung gewonnen. Demgegenüber ist es vergleichsweise problematisch, im Netz geschlossene Verträge wieder zu kündigen. Die für den Vertragsabschluss bestehenden Pflichten des Unternehmers gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wirken sich nicht in gleicher Weise auf die Vertragsbeendigung aus. Die Verbraucherzentralen stellten bundesweit für das Jahr 2018 fest, dass 18 Prozent der Befragten Schwierigkeiten bei der beabsichtigten Kündigung des Festnetz- beziehungsweise Internetanschlusses hatten. Im Mobilfunkbereich betraf dies fast jeden dritten Befragten. Es besteht dringender Bedarf, eine vertragsbeendende Willenserklärung einfacher und für den Verbraucher rechtssicherer als bisher abzugeben. Ich schlage einen Button vor, der ebenso leicht auffindbar ist wie der beim Vertragsabschluss. Verbrauchern soll so auch das Risiko abgenommen werden, dass die Kündigungserklärung womöglich nicht beim Unternehmer ankommt. Für beide Vertragsparteien wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, das stärkt den Verbraucherschutz“, so die Justizministerin.