Zielvereinbarungen mit den Hochschulen

Schwerin – Die staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern stellen sich für die kommenden fünf Jahre auf. Sie haben sich mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Zielvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2025 verständigt. Das Kabinett hat sie heute gebilligt.

„Ein wichtiger Schwerpunkt in der kommenden Zielvereinbarungsperiode ist die Lehrerinnen- und Lehrerbildung an den Universitäten, damit künftig mehr Absolventinnen und Absolventen auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt zur Verfügung stehen“, erläuterte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „An der Universität Greifswald haben wir deshalb zu diesem Wintersemester einen neuen Studiengang für das Lehramt an Grundschulen eingerichtet. An der Universität Rostock stehen seit diesem Wintersemester mehr Studienplätze im Studiengang Grundschulpädagogik bereit. Hinzu kommen Erweiterungen im Bereich der beruflichen Pädagogik und der Schulsozialarbeit in Rostock“, so Martin.

Weitere Schwerpunkte sind die Akademisierung der Gesundheitsfachberufe mit den Studiengängen Hebammenwissenschaft und Intensivpflege in Rostock, dem Bachelor-Studiengang Pflegewissenschaften in Greifswald und einem Bachelor-Studiengang Pflege in Neubrandenburg sowie die Umsetzung des Konzepts für eine standortübergreifende Ingenieursausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt in Rostock, Neubrandenburg und Wismar. Hinzu kommen die Einrichtung eines neuen Master-Studienganges Psychotherapie in Greifswald, die Förderung des Teilzeitstudiums und eine engere Kooperation der Universitäten Greifswald und Rostock bei der Rechtswissenschaft, um auch hier die Zahl der Absolventinnen und Absolventen in den Studiengängen zu erhöhen.

Alle fünf Jahre schließen die Universitäten Greifswald und Rostock sowie die Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT), die Hochschule Neubrandenburg, die Hochschule Stralsund und die Hochschule Wismar mit der Landesregierung Vereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele ab. Die Zielvereinbarungen treffen Regelungen zum Gesamtbudget, zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und Stellen, zu Fächern und Studiengängen, zu Forschungsschwerpunkten sowie zu den Vorgaben bei der Erhöhung der Anzahl der Frauen auf wissenschaftlichen Qualifikationsstellen und bei Professuren. Die Ministerin dankte den Rektorinnen und Rektoren sowie allen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für die konstruktive Mitarbeit und den intensiven Abstimmungsprozess, der durch die Corona-Pandemie länger gedauert hatte als ursprünglich geplant.

„Wichtig bleibt auch die Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Das bestehende Kaskadenmodell entwickeln wir weiter. Es dient zur Festlegung von Gleichstellungsquoten. Wir legen den Fokus künftig nicht mehr allein auf den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren, sondern auch auf den Frauenanteil bei der Besetzung von wissenschaftlichen Qualifikationsstellen. Erfolgreiche Anstrengungen der Hochschulen honorieren wir mit insgesamt bis zu einer Million Euro. An der Universität Greifswald wird erstmals im Land eine Professur für Genderforschung eingerichtet“, führte die Ministerin aus. Mit diesem Schritt erhalte dieser Forschungsbereich eine wichtige und dringend notwendige Stärkung.

In den Zielvereinbarungen sind neben den Entwicklungs- und Leistungszielen auch die Gesamtfinanzierung der Hochschulen und Universitätsmedizinen, die Stellenzahl, die Mittel des Zukunftsvertrages Studium und Lehre (Nachfolge Hochschulpakt) und die Großgeräteförderung festgeschrieben. Im Bereich der laufenden Zuwendungen stellt das Land über den gesamten Planungszeitraum insgesamt rund zwei Milliarden Euro bereit, voraussichtlich 125 Millionen Euro fließen zusätzlich über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre. Bei der Großgeräteförderung sind von 2021 bis 2025 insgesamt 53,9 Millionen Euro eingeplant.

„Mit den Zielvereinbarungen geben wir den Hochschulen und Universitäten in unserem Land Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre und setzen einen Rahmen für eine innovative und leistungsstarke Entwicklung. Unsere Hochschulen sind attraktive Ausbildungsstätten für junge Menschen. Sie sind wichtige Impulsgeber für die Forschung, Motor für Beschäftigung und bieten viele hochwertige Arbeitsplätze“, betonte Wissenschaftsministerin Martin. „Die Hochschulen sind das Herz des Wissenschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern und unerlässlich für die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften. Sie setzen regionale Schwerpunkte bei der gesellschaftlichen Entwicklung und müssen sich gleichzeitig in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten. Mit den Zielvereinbarungen sind sie für diese Herausforderungen gut aufgestellt.“

Mit dem Vorlegen der Zielvereinbarungen erfüllen die Landesregierung und die Hochschulen ihren gesetzlichen Auftrag. Nach der Billigung durch das Kabinett werden die Zielvereinbarungen den Hochschulleitungen zur Unterzeichnung übersandt und anschließend dem Landtag vorgelegt.

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