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Kategorie: Politik

Freiwillige Vereinbarung „Schweriner Seen“

Schwerin – Bereits im Juni dieses Jahres war die „Freiwillige Vereinbarung Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“ von 26 Institutionen und Vereinen unterzeichnet worden, darunter die Landeshauptstadt Schwerin, der BUND, der Landesanglerverband, der Tourismusverband sowie zahlreiche Segler-, Kanu- und Anglervereine. In der Zwischenzeit sind weitere fünf Vereine der Vereinbarung beigetreten, in der sich Naturschützer, Wassersportler und Angler auf Verhaltensregeln zur Umsetzung des Management­plans für die Entwicklung des Natura 2000-Gebiets verständigt haben.

Heute (15.10.) stellten in Schwerin Umweltminister Dr. Till Backhaus, Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Baden­schier und Mitglieder der Steuergruppe die Inhalte und den Stand der Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarung vor.

„Es liegt ein langer und intensiver Abstimmungsprozess hinter uns. Dabei wurde zum Teil hart um die Inhalte gerungen, denn die Erwartungen an diese Freiwillige Vereinbarung gingen weit auseinander“, erklärte Backhaus. Unter der beherzten und engagierten Regie der Steuergruppe sei es gelungen, Vorbehalte abzubauen und das gegenseitige Verständnis für die unterschiedli­chen Positionen der beteiligten Interessenvertreter zu stärken. „Genau das macht diesen Prozess so wertvoll: Einen vertrauens­vollen und offenen Umgang mit unterschiedlichen Interessen und keine Pauschalurteile – das brauchen wir auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft“, betonte der Minister. Jetzt gehe es darum, die Vereinbarung mit Leben zu füllen. „Denn Papier zu beschreiben, ist das eine.“ Messen lassen müsse man sich an der tatsächlichen Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen, so Backhaus.

Neben einer Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit konnten erste Fortschritte in Sachen Befahrensregelungen, Röhrichtschutz oder auch das Ausbringen von Mooringbojen (Festmachbojen, um ein Ankern im geschützten Uferbereich zu verhindern) erreicht werden. „Es ist sicher noch zu früh für ein Resümee – aber was ich bis jetzt sehe, stimmt mich optimistisch. Ich bin nach wie vor überzeugt davon, dass diese Vereinbarung ein solides Fundament für das weitere Zusammenwirken aller Beteiligten ist“, sagte der Minister.

Während der Präsentation wurden die neuen Materialien der Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt, deren Fertigung vom Landwirtschaftsministerium mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert wurden. An 16 Standorten um den See werden künftig Informationstafeln stehen, die Inhalt und Hintergrund der Vereinbarung beleuchten. Das gleiche Ziel hat ein großformatiges Faltblatt.

Die Fortschreibung der Freiwilligen Vereinbarung leiten künftig Corinna Cwielag (BUND) als Vertreterin des ehrenamtlichen Naturschutzes und Eike Klemkow (ISSU) als Vertreter der Wassersportler und Angler als Sprecher der Steuergruppe. Damit endet die bisherige externe Moderation, die seit 2017 und ebenfalls mit ELER-Mitteln gefördert die Arbeit der Steuergruppe begleitete.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen für die ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete in einem Managementplan die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festlegen. Der Schweriner See ist als zweitgrößter See Mecklenburg-Vorpommerns und Bundeswasserstraße ein beliebter Ort der wassergebundenen Freizeitnutzung, wodurch es zu Konflikten mit den Erhaltungszielen kommen kann.

Beispielsweise sind die Schweriner Seen für Haubentaucher eines der wichtigsten Mausergebiete im Binnenland von MV und auch bundesweit von Bedeutung. Nach der Brutzeit verlieren die Tiere ihr Großgefieder und sind dadurch flugunfähig. In dieser Zeit, die ab Anfang Juli beginnt und etwa Ende September endet, sammeln sich die Vögel im Freiwasser großer Seen und sind dann besonders störungsempfindlich. Da sie nicht wegfliegen können, versuchen sie durch Tauchen der Gefahr oder Störung zu entkommen. Häufige Störungen entkräften somit die Vögel. Der Managementplan sieht insbesondere für den Schweriner Innensee mehrere größere Bereiche zur Beruhigung vor, die in der Freiwilligen Vereinbarung berücksichtigt wurden.

Weiterhin wurden auf Grundlage einer Studie im Auftrag des StALU Westmecklenburg Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Röhrichten an den Seeufern abgestimmt, die teilweise Bestandteil der Freiwilligen Vereinbarung geworden sind. Abgestimmt wurden auch Bereiche, in denen Mooringbojen zu einer Lenkung der Liegezonen für Sportboote führen sollen.

Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Bützow – Für den Ausbau von sechs Bushaltestellen zu barrierefreien Haltestellen im Stadtgebiet von Bützow erhält der Landkreis Rostock einen Zuschuss in Höhe von rund 120.000 Euro. Die Fördermittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt.

Im Zuge der Erneuerung der Kreisstraße GÜ 06 Ziegelhof – Pustohl sollen sechs barrierefreie Bushaltestellen mit Fahrgastunterständen entstehen. Neben einem Blindenleitsystem erhalten die Haltestellen auch eine Beleuchtung. Die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße haben bereits begonnen. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Kreisstraße einschließlich der Haltestellen liegen bei 750.000 Euro.

Das Vorhaben wird im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ gefördert, bei dem das Infrastrukturministerium einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent gewährt. Ziel ist es, zu einer barrierefreien Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote beizutragen. Dazu werden Kommunen und Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs bei der barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen gezielt unterstützt.

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote

Schwerin -Zum beschleunigten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder erhält Mecklenburg-Vorpommern 14,88 Millionen Euro Finanzhilfen vom Bund. Sozialministerin Stefanie Drese hat nach der gestrigen Zustimmung des Landeskabinetts heute eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm unterzeichnet.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bundesweit führend. Dennoch wollen wir zusätzliche Ganztagsangebote vor allem für Grundschulkinder schaffen und bestehende Angebote qualitativ weiterentwickeln. Die Bundesmittel von Familienministerin Franziska Giffey sind dafür eine große Hilfe“, sagte Ministerin Drese.

Förderfähig sind insbesondere Baumaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen soweit sie für neue Ganztagsplätze im Hort- oder Grundschulbereich verwandt werden oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung dienen, teilte Drese mit.

Der Bund beteiligt sich an den investiven Maßnahmen mit höchstens 70 Prozent. „Wir steuern als Land 15 Prozent des öffentlichen Finanzierungsanteils bei“, betonte Drese. Die jeweilige Kommune trägt die restlichen 15 Prozent.

Drese: „Das bedeutet, dass wir zur Kofinanzierung zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro über den MV-Schutzfonds bereitstellen. Mit dem kommunalen Anteil steht damit ein Gesamtvolumen der Vorhaben in Höhe von 21,26 Millionen Euro zur Verfügung.“ Der Förderzeitraum beginnt mit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung und endet am 31. Dezember 2021.

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beabsichtigt der Bund, den Ländern für Investitionen zur Beschleunigung des Ausbaus von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung zusätzlich zu den laut Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehenen 2 Milliarden Euro weitere bis zu 1,5 Milliarden Euro bereitzustellen. In einem ersten Schritt werden mit der Verwaltungsvereinbarung davon 750 Millionen Euro für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewährt. Auf das Land Mecklenburg-Vorpommern entfällt damit ein Förderbetrag des Bundes in Höhe von 14,88 Millionen Euro.

Neues Landesbesoldungsgesetz

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschiften des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, der jetzt dem Landtag zugeleitet wird.

Dazu erklärt der Chef der Staatskanzlei Dr. Heiko Geue: „In den nächsten zehn Jahren scheiden bis zu 17.000 Kolleginnen und Kollegen – das ist rund die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – aus allen Bereichen der Landesverwaltung aus. Mit dem neuen Landesbesoldungsgesetz machen wir das Land als Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte bei der Besoldung und den Arbeitsbedingungen attraktiver. Das ist gut für Mecklenburg-Vorpommern. Wir brauchen für einen handlungsfähigen Staat eine leistungsfähige Verwaltung.“

Zum einen wird die Bezahlung attraktiver: So sieht der Gesetzentwurf die Anhebung der Anfangsbesoldung in den Besoldungsgruppen A13, A 14 und R 1 vor – das sind zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer sowie Richterinnen und Richter – und hält damit Anschluss an das Besoldungsniveau in den nord- und ostdeutschen Ländern. Ein neuer Personalgewinnungszuschlag soll die Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften wie zum Beispiel Fachärztinnen und Fachärzten für das öffentliche Gesundheitswesen und von IT-Fachkräften für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Schulen unterstützen.

Eine weitere zentrale Maßnahme im Besoldungsrecht ist die Anhebung der Stellenzulagen auf Länderdurchschnitt. „Damit verbessern wir die finanzielle Situation bei den Beamtinnen und Beamten in der Landespolizei, den Justizvollzugsanstalten und den Berufsfeuerwehren, die mit vollem Einsatz rund um die Uhr für unsere Sicherheit sorgen“, freut sich Dr. Heiko Geue.

Daneben enthält der Gesetzentwurf unter anderem Regelungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der Einstellung in ein Beamten- oder Richterdienstverhältnis. Künftig sollen bereits vor der Einstellung in die Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst und den Justizvollzugsdienst sowie vor der Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe über die bisher schon praktizierte Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses vorhandene Erkenntnisse des Verfassungsschutzes abgefragt werden, deren Bewertung durch die Einstellungsbehörden zu erfolgen hat. Damit soll der öffentliche Dienst widerstandsfähiger gegen extremistisches Verhalten gemacht werden.

Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Forderungen der Gewerkschaften und Berufsverbände zur Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung umgesetzt. Dabei ist es gelungen, eine Balance zwischen den Maßnahmen für den Erhalt der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern und der Lage der öffentlichen Haushalte angesichts der finanziellen Anstrengungen für die Bewältigung der Corona-Krise zu erzielen.

Touristische Modellregionen für M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Dienstag die zur Förderung ausgewählten Projekte „Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption“ im Rahmen der Landespressekonferenz vorgestellt.

„Wir wollen den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig aufstellen, damit wir als Urlaubsland auch perspektivisch wettbewerbsfähig bleiben. Deshalb müssen wir Themen diskutieren wie beispielsweise die Tourismusfinanzierung, die gebietsübergreifende und interkommunale Zusammenarbeit, die Tourismusakzeptanz, Digitalisierung, Mobilität und Infrastrukturentwicklung. In den Regionen werden neue Wege im Tourismus erprobt. Dabei geht es beispielsweise um ein einheitliches Erhebungsgebiet für Gästeabgaben sowie die Einführung von neuen Prädikaten für Urlaubsorte. Ziel ist, die Projekte in die künftige strategische Ausrichtung der Branche einfließen zu lassen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Der Projektwettbewerb Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption richtete sich an touristische Regionen, die eine gebietsübergreifende Zusammenarbeit verankern und neue Ansätze zur Gestaltung eines zukunftsweisenden Tourismus initiieren. Insgesamt hatten sich acht Regionen beworben. Die Erfahrungen in den Modellregionen sollen nach Evaluierung konkrete Ergebnisse vor Ort und Rückschlüsse für die weitere Umsetzung bis hin zur Anpassung gesetzlicher Grundlagen wie zum Beispiel einem novellierten Kurortgesetz (KOG) und einem angepassten Kommunalabgabengesetz (KAG) liefern. Eine Jury aus Vertretern des Wirtschafts-, Innen- und Energieministeriums sowie dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern wählte unter Beteiligung eines externen Gutachters – der dwif-Consulting GmbH, Berlin – die Regionen aus.

„Die engagierten Akteure in den Regionen haben spannende und wegweisende Projekte initiiert, die der Tourismusentwicklung im ganzen Land weiterhelfen. Jetzt gilt es, die Konzepte umzusetzen. Dabei stehen wir den Regionen zur Seite mit Wissen, finanzieller Unterstützung und fachlicher Begleitung“, sagte Glawe.

Die ausgewählten Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption sind:

  • Insel Usedom und Wolgast

„Ziel ist es, die Insel als ein gemeinsames Erholungsgebiet zu etablieren und damit die Organisation sowie die Finanzierung des Tourismus neu aufzustellen. Auf der Insel Usedom haben alle Gemeinden durch Grundsatzbeschlüsse ihre Beteiligung an den Vorhaben zugesichert und damit den festen Willen zur gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit demonstriert. Das ist vorbildlich für ganz Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Glawe.

  • Fischland-Darß-Zingst

„Mit dem Projekt soll ein kurtaxfinanzierter Öffentlicher Personennahverkehr in Kombination mit einer digitalen Gästekarte auf der Halbinsel und den umliegenden Binnenlandgemeinden umgesetzt werden. Alle beteiligten Gemeinden unterstützen das Vorhaben“, sagte Glawe.

  • Ostseebad Kühlungsborn mit 8 Gemeinden

„Die Modellregion hat in ihrer Bewerbung durch ein geschlossenes Auftreten aller beteiligten Gemeinden überzeugt. Sie alle eint das Ziel, leistungsstarke Küstenorte mit touristisch relevanten Orten im Binnenland zu verbinden und dafür grundlegende Regelungen bezüglich Finanzierung, Mobilität und Digitalisierung zu erproben“, sagte Glawe.

  • Stadt Rostock mit Güstrow, Teterow und Schwaan

„In dem Vorhaben soll die Rostock Card + Region zu einer digitalen Gästekarte entwickelt werden. Besonders hervorzuheben ist das gut durchdachte Konzept der Übertragbarkeit und Weitervermittlung der Erkenntnisse in andere Regionen sowie weiterführende Themen wie Besucherlenkung und Marktforschung“, sagte Glawe.

  • Mecklenburgische Seenplatte

„Das Projekt baut auf dem erfolgreichen Konzept ´Müritz rundum´ auf und soll auf weitere Gemeinden zum Konzept ´Seenplatte rundum´ ausgedehnt werden. Ergänzend wird die Gästekarte zu einer Kombikarte aus Mobilität und Attraktionen sowie Digitalisierung im Datenmanagement und Benutzerfreundlichkeit für die Nutzer“, sagte Glawe.

Die Modellregionen erhalten für die Dauer von zwei Jahren (Start 01.01.2021) jeweils 100.000 Euro pro Jahr zur Finanzierung von Personalstellen für die Projektleitung in ihrer Region. Die Finanzierung der konkreten Vorhaben in den Modellregionen erfolgt aus verschiedenen Förderprogrammen. Dazu wird es Einzelgespräche zwischen den Modellregionen und dem Wirtschaftsministerium geben. Im Wirtschaftsministerium wird zudem eine neue Stelle geschaffen, die als „Kümmerer“ die Einzelvorhaben koordiniert und begleitet. Weiterhin werden Fördermittel in Höhe von rund 200.000 Euro zur Beauftragung von externen Fachleuten für spezielle Themen wie Digitalisierung, Gästekarte, Mobilität, Kommunalrecht zur Verfügung gestellt.

Im Zeitraum Januar bis Juli 2020 wurden nach Angaben des Statistischen Amtes MV mehr als drei Millionen Ankünfte (-36,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahrszeitraum) und über 13,7 Millionen Übernachtungen (-30,3 Prozent) registriert. Aufgrund der mit der Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens, insbesondere der damit verbundenen Reisebeschränkungen nach Mecklenburg-Vorpommern, sind von Januar bis Juli 2020 negative Veränderungsraten hinsichtlich der Ankunfts- und Übernachtungszahlen festzustellen. Da zahlreiche Reisebeschränkungen aufgehoben oder gelockert wurden, ist für den Berichtszeitraum Juli 2020 wie auch schon im Juni 2020, ein allgemein positiver Trend bei den Tourismuszahlen erkennbar.

Entwurf für Nachtragshaushalte 2020/2021 steht

Schwerin – Die Landesregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung auf die Entwürfe für die Nachtragshaushalte für 2020/2021 verständigt. Sie enthalten ein Maßnahmenpaket, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Mecklenburg-Vorpommern abzufedern.

Das Maßnahmenpaket hat ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro. Damit steigt die Nettokreditaufnahme in diesen beiden Jahren auf insgesamt 2,85 Mrd. Euro. Dieser Betrag soll ab 2025 über 20 Jahre lang getilgt werden.

Dabei setzt die Landesregierung fünf Schwerpunkte:

  • 256 Millionen Euro gehen in den Bereich Bildung. Davon soll unter anderem die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen verbessert werden. Das Schulbauprogramm des Landes wird um 100 Millionen erweitert. Auch die Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung werden erhöht.
  • 101 Millionen Euro gehen in den Schwerpunkt Wirtschaft und Arbeitsplätze. Die Stabilisierung der Wirtschaft war mit über 400 Millionen Euro bereits klarer Schwerpunkt des ersten Nachtragshaushaltes im Jahr 2020. Die Mittel sollen jetzt noch einmal aufgestockt werden. Damit soll das letzte Woche auf dem MV-Gipfel beschlossene Winter-Wirtschaftsprogramm in Höhe von 100 Millionen finanziert werden. Eine Million steht für Modellprojekte im Tourismus zur Verfügung.
  • 480 Millionen Euro gehen in den Bereich Gesundheit. Mit den Mitteln sollen die Universitätskliniken und die Krankenhäuser im Land modernisiert, besser ausgestattet und digitalisiert werden. Auch Arztpraxen und Gesundheitszentren im ländlichen Raum sollen verstärkt gefördert werden.
  • 387 Millionen sind zur Stärkung der Kommunen So wird die kommunale Finanzausstattung 2020 und 2021 um zusammen 162,5 Millionen Euro verbessert, um Steuerausfälle der Kommunen auszugleichen. Hinzu kommen die Kofinanzierungsmittel für das Graue-Flecken-Programm des Bundes zum Breitbandausbau und weitere Mittel zur Stabilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • 400 Millionen Euro werden für die Digitalisierung und die Zukunft der Verwaltung zur Verfügung eingeplant, u.a. für eine modernere Ausstattung. Darüber hinaus muss das digitale Dienstleistungsangebot der öffentlichen Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger – gerade in einem Flächenland wie MV – weiter ausgebaut werden.

Ministerpräsidentin Schwesig: „Die Corona-Pandemie ist die größte Herausforderung in 30 Jahren Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung verfolgt mit den Nachtragshaushalten 2020 und 2021 zwei zentrale Ziele. Wir wollen die Folgen der Corona-Krise abfedern und vor allem die Unternehmen und Arbeitsplätze in unserem Land stabilisieren. Und wir investieren in die Zukunft unseres Landes, damit sich Mecklenburg-Vorpommern auch im nächsten Jahrzehnt gut entwickelt.“

Innenminister Caffier: „Unser Land soll auch weiterhin gut durch diese Zeit kommen. Land und Kommunen können die Situation nur gemeinsam erfolgreich meistern. Wie wichtig der Landesregierung dabei die Kommunen und der ländliche Raum sind, zeigen einmal mehr die heute für die Kommunen beschlossenen zusätzlichen Finanzmittel von insgesamt 387 Mio. Euro.“

Finanzminister Meyer: „Die Landesregierung hält sich mit dem Nachtragshaushalt an die engen Vorgaben der Schuldenregel in der Landesverfassung. Sämtliche coronabedingten Ausgaben werden transparent abgebildet und über das eigens dafür eingerichtete Sondervermögen abgebildet. Für den Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte sind keine Schulden eingeplant.“

Drese: Eltern-Beitragsfreiheit trägt das Land

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in Schwerin verdeutlicht, dass das Land die Kosten für die seit Jahresbeginn in Mecklenburg-Vorpommern bestehende vollständige Kita-Beitragsfreiheit der Eltern übernimmt. „Die bisherige Finanzierungssäule der Eltern wird komplett vom Land getragen. Dafür sind rund 145 Millionen Euro jährlich im Landesdoppelhaushalt veranschlagt.“

Drese verwies darauf, dass mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz das bisherige komplizierte Kita-Finanzierungssystem von Grund auf umgestellt und vor allem für die Landkreise und kreisfreien Städte deutlich entbürokratisiert wurde.

Drese: „In einem umfassenden Beteiligungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir gemeinsam ein echtes kooperatives Entgeltsystem entwickelt, bei dem sich das Land nicht mehr nur mit einem Festbetrag an den Kosten der Kindertagesförderung beteiligt. Das Land hat seinen Beitrag seit diesem Jahr auf 54,5 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten für die Kindertagesförderung aufgestockt.“

„Die steigenden Kosten in der Kindertagesförderung etwa durch höhere Personalkosten und Qualitätsverbesserungen werden als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen somit weit über die Hälfte vom Land finanziert. Das ist eine deutliche Verbesserung für die Kommunen“, so Drese. Diese Regelung wird ergänzt um eine jährliche Endabrechnung der tatsächlichen Kosten zwischen Land und kommunaler Ebene, die einen Ausgleich schaffen wird, wo es nötig ist“, betonte Drese.

Drese: „Ich setze mich für höhere Gehälter und eine stärkere Tarifbindung für Kita-Beschäftigte sowie weitere Investitionen in die Qualität unserer Kitas ein. Das kostet Geld. Den Großteil dafür übernimmt das Land. Aber auch die kommunale Ebene kann nicht nur eine bessere Bezahlung fordern, sondern muss dafür auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellen.“

Städtebauförderung 2020

Schulen und Gemeindebauten Schwerpunkte

Schwerin – Der Schulcampus in Zarrentin, der Stadthafen Sassnitz und die Fleischervorstadt in Greifswald sind drei Großprojekte, die in diesem Jahr mit Mitteln der Städtebauförderung weiter vorangetrieben werden. Insgesamt 41 Kommunen werden im Programmjahr 2020 aus den Bund-Land-Programmen der Städtebauförderung unterstützt. Dafür stehen rund 66 Millionen Euro zur Verfügung, in etwa so viel wie im vergangenen Jahr. 34 Millionen Euro kommen vom Bund, 32 Millionen Euro vom Land.

„Mit den Programmen der Städtebauförderung sorgen wir auch 2020 dafür, dass die Kommunen Baumaßnahmen umsetzen können, die sie für ihre Einwohner und Gäste noch lebens- und liebenswerter machen. Ich möchte mich beim Bund als Partner bei diesem Programm herzlich bedanken“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Die Programme der Städtebauförderung wirken in den historischen Innenstädten unserer Städte und Gemeinden ebenso wie in den Plattenbaugebieten. 2020 setzen wir wieder klar den Schwerpunkt bei Schulen, Sporthallen und anderen Einrichtungen des Gemeinbedarfs, um allen Bevölkerungsgruppen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Die Städtebauförderung ist in diesem Jahr neu aufgestellt worden. Aus vorher sechs wurden drei Programme, die die bisherigen Inhalte gebündelt abbilden: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. In der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 werden als Herausforderungen der Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Schaffung von bedarfsgerechten und zukunftsorientieren Infrastrukturen aufgeführt.

Mit dem Rückbauförderprogramm als Bestandteil des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden die sechs Gemeinden Sanitz, Altentreptow, Woldegk, Ducherow, Bobitz und Millienhagen-Oebelitz unterstützt, insgesamt 164 dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen zurückzubauen. Sie erhalten dafür in Summe einen Zuschuss von 966.000 Euro. „Wir haben uns bei den Verhandlungen mit dem Bund sehr dafür eingesetzt, dass das Rückbauprogramm für die ostdeutschen Länder bestehen bleibt. Ich bin froh, dass der Bund unseren Vorschlägen gefolgt ist“, zeigt sich Bauminister Pegel erfreut.

Parallel zum Städtebauförderprogramm haben Bund und Länder bereits 2017 den „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ aufgelegt und führen das Programm 2020 fort. „Damit werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau sozialer Infrastruktur gefördert – Räume für Bildung und Begegnung, die die Teilhabe und Integration aller Menschen unabhängig von Einkommen, Alter, Herkunft und Religion ermöglichen und so den sozialen Zusammenhalt fördern. Dazu zählen Bildungseinrichtungen, Sportstätten, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser oder Stadtteilzentren“, erläutert Christian Pegel.

Dafür stehen im Nordosten in diesem Jahr 4,7 Millionen Euro bereit – 3,9 Millionen vom Bund, der Rest aus dem Landeshaushalt. Gefördert werden damit in Schwerin die Umgestaltung des Schulhofs der Werner-von-Siemens-Schule, der Neubau des Jugendklubs „Wüstenschiff“, die Sanierung des Jugendklubs „Deja vu“ und die Sanierung des Gemeindezentrums der Petruskirche. In Stralsund wird der Neubau des Gemeinde- und Begegnungszentrums im Gebiet „Knieper West“ anteilig finanziert. In Rostock werden die Außenanlagen der „Hundertwasserschule“ in Lichtenhagen erneuert, die zudem einen Fahrstuhl erhält.