Kündigung von Online-Verträgen

Justizministerin Hoffmeister: „Kündigungen von Online-Verträgen übersichtlicher gestalten“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt jetzt einen Beschlussvorschlag auf der Video-Justizministerkonferenz ein, der zum Ziel hat, den Verbraucherschutz weiter zu stärken.

„Verträge aller Art sind online leicht zu schließen. Aber sie zu kündigen ist um ein Vielfaches schwieriger. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar und muss geändert werden. Ich setze mich daher auf der Justizministerkonferenz für eine Lösung ein, mit der Unternehmer verpflichtet werden sollten, die Vertragskündigung ähnlich übersichtlich und einfach wie den Vertragsabschluss zu gewährleisten“, so Ministerin Hoffmeister. Sie bringt einen Beschlussvorschlag auf der Herbst-JuMiKo ein, wonach die Bundesregierung gebeten werden soll, gesetzgeberische Spielräume auf nationaler Ebene auszunutzen und sich darüber hinaus auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen. Die JuMiKo wird am 26. November 2020 online stattfinden.

„Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie haben Online-Geschäfte stark an Bedeutung gewonnen. Demgegenüber ist es vergleichsweise problematisch, im Netz geschlossene Verträge wieder zu kündigen. Die für den Vertragsabschluss bestehenden Pflichten des Unternehmers gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wirken sich nicht in gleicher Weise auf die Vertragsbeendigung aus. Die Verbraucherzentralen stellten bundesweit für das Jahr 2018 fest, dass 18 Prozent der Befragten Schwierigkeiten bei der beabsichtigten Kündigung des Festnetz- beziehungsweise Internetanschlusses hatten. Im Mobilfunkbereich betraf dies fast jeden dritten Befragten. Es besteht dringender Bedarf, eine vertragsbeendende Willenserklärung einfacher und für den Verbraucher rechtssicherer als bisher abzugeben. Ich schlage einen Button vor, der ebenso leicht auffindbar ist wie der beim Vertragsabschluss. Verbrauchern soll so auch das Risiko abgenommen werden, dass die Kündigungserklärung womöglich nicht beim Unternehmer ankommt. Für beide Vertragsparteien wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, das stärkt den Verbraucherschutz“, so die Justizministerin.

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