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Kategorie: Politik

Weniger Hering 2021

Entscheidung des Fischereirates belastet erneut Fischer in MV

Schwerin – „Ein schwerer Leberhaken und ein dickes blaues Auge – aber noch kein Knockout!“ So kommentierte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus in der Boxersprache die Ergebnisse des gestrigen Fischereirats in Brüssel und dessen Entscheidungen zu den Fangmöglichkeiten in der Ostsee 2021.

„Die Ergebnisse sind für die Fischerei natürlich sehr problematisch. Insbesondere die neuerliche Halbierung der Fangmöglichkeiten beim Hering werde die ohnehin angespannte Situation der hiervon besonders abhängigen Fischereibetriebe – insbesondere in Vorpommern – und auch des Fischverarbeitungszentrums in Sassnitz-Mukran weiter verschärfen. Allerdings ist es auch positiv, dass der Rat überhaupt eine sozio-ökonomische Abwägung zugunsten der Fischerei vorgenommen und den Bestand nicht etwa ganz gesperrt hat, wie es die Fischerei­wissenschaft noch empfohlen hatte.“

Der Minister begrüßt, dass es schon jetzt ein begleitendes Statement der Länder Dänemark, Deutschland, Polen und Schweden sowie der Kommission gibt, wonach die Ergebnisse für den Herings-TAC (total allowable catches) der westlichen Ostsee adäquat auf die Quotenentscheidung im Dezember über den Heringsbestand im Skagerrak und Kattegat übertragen werden sollen. „Als amtierende Vorsitzende des Fischereirats dürfte Frau Bundesministerin Klöckner genügend Einfluss geltend machen können, dies durchzusetzen. Es muss wieder ein Einklang zwischen den Quoten in der westlichen Ostsee und im Skagerrak/Kattegat hergestellt werden, wie es früher üblich war – dies gebieten Sachlichkeit als auch Gerechtigkeit, wie es die Fischer angemahnt hatten“, so die klare Forderung des Ministers.

Erfreulich sei immerhin, dass der Rat beim Dorsch in der westlichen Ostsee weitgehend den Empfehlungen des ICES gefolgt sei. „Es war mir völlig unverständlich, auf welcher sachlichen Grundlage die Kommission aus der Empfehlung des ICES von plus 22 Prozent eine Absenkung von minus 11 Prozent ableiten wollte. Die nun vereinbarten fünf Prozent Anhebung sind zwar nur ein Kompromiss, aber einer, mit dem die Fischerei angesichts der Vorankündigungen eher zufrieden sein kann“, schätzt Dr. Backhaus das Ergebnis ein. Letztendlich sei hiermit auch Konstanz für das Bag-Limit der Angler gegeben und hätten sich auch bei den Schonzeiten sachliche Erwägungen durchgesetzt.

Was die deutlich verringerte Beifangmenge an Ost-Dorsch im ICES-Untergebiet 24 um Rügen anbelangt, so seien damit harte Bandagen für die Plattfischfischerei vorgegeben. „Umso wichtiger war es, dass bereits 2020 unter Förderung des Landes aus dem EMFF neue Netze entwickelt worden sind, mit denen der Beifang an Dorschen deutlich gesenkt werden kann. Damit die Schleppnetzfischer effektiv auf den Fang von Flundern, Schollen und Klieschen umschwenken können, müssen diese Netztypen schnellstmöglich in Einsatz gebracht werden dürfen“, richtet der Minister zugleich eine Forderung an die Kommission.

Um den angesprochenen Knockout zu verhindern, werde es nun darauf ankommen, Wege zu finden, insbesondere die kleine, handwerkliche Fischerei an der vorpommer­schen Küste durch eine Zeit mit solch niedrigen Quoten zu bringen. „Dies wird nur mit strukturellen Anpassungen möglich sein. Hier erwarte ich von der Bundesregierung finanzielle Unterstützung für das demnächst EU-rechtlich mögliche Abwrackprogramm, um insbesondere älteren Fischern den sozial verträglichen Ausstieg zu ermöglichen“, sagte der Minister. „Die Abwrackung ist und bleibt ein Notfallinstrument, könnte aber für manchen Fischer sehr hilfreich sein.“ Immerhin hätten die Kommission und Deutschland im Rahmen eines Statements auch den Weg für die zeitweilige Stilllegung 2021 nochmals geebnet. „Somit können Fischer, die ihren Beruf weiter ausüben wollen und noch verfügbare Stilllegungstage haben, auch dieses Instrument, voraussichtlich letztmals in 2021, nutzen.

Ich werde mich aber auch an die Bundesministerin wenden und um Hilfen für unsere angepasste handwerkliche Küstenfischerei bitten. Durch die Corona-bedingen Verdienstausfälle sind unsere Fischer in diesem Jahr gleich zweimal hart getroffen worden. „

Daneben müssten sich die Genossenschaften und Erzeugerorganisationen aktiv auf die neuen Umstände einstellen, sich gegebenenfalls neu organisieren. „Gerade in einer solchen Krise, die absehbar nicht gleich übermorgen überwunden sein wird, kommt es auf einen gut aufgestellten, nach vorne denkenden Landesverband der Kutter- und Küstenfischer an. Ich werde mit dem Verband und mit Vertretern der Branche noch intensive Gespräche führen, unter anderem darüber, mit welchen Maßnahmen das Land einen solchen Prozess noch begleiten kann“, kündigte der Minister bereits an.

Park-Neugestaltung

Städtebauförderung: 560.000 Euro für Park-Neugestaltung in Rostock-Schmarl

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält vom Landesbauministerium für die Freiflächengestaltung „Schmarler Landgang“ einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 560.000 Euro bei Gesamtkosten von ca. 620.000 Euro.

„Dieses Vorhaben bildet den Abschluss der Maßnahmen im Stadtteil Schmarl, die mit Städtebaufördermitteln unterstützt wurden. Insgesamt wurden dort seit 2001 knapp 21 Millionen Euro Städtebaufördermittel verbaut. Diese Summe habe zu je einem Drittel – also jeweils sieben Millionen Euro – Bund, Land und die Hansestadt beigesteuert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und nennt einige Beispiele für die Verbesserungen, die im Stadtteil mit Hilfe dieser Gelder verwirklicht wurden. „Unter anderem wurden die Kita am Kolumbusring 20, die Grundschule „Krusenstern“ und die Sporthalle am Stefan-Jantzen-Ring modernisiert. Dort entstand zum Beispiel auch eine neue Spiel-, Sport- und Freizeitanlage.“

Bei dem nun letzten Vorhaben im Rahmen der Städtebauförderung wird der Park zwischen „Schmarler Landgang“ und Warnow neu und barrierefrei gestaltet: Kern des Parks bildet das Wäldchen mit einem etwa 50 Jahre alten Eichenbestand, welches ausgelichtet und dadurch erhalten wird. Trampelpfade werden zu befestigten Wegen ausgebaut, neue Bänke aufgestellt und für Kinder von sieben bis dreizehn Jahren der Spielplatz „Seemanns Heimkehr“ errichtet. Zudem erhält der Park Spielelemente für Kinder von drei bis sechs Jahren sowie Elemente für die sportliche Betätigung sowie eine insektenfreundliche LED-Beleuchtung entlang der Hauptwege.

Mit dem Bau soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Der neugestaltete Park soll im kommenden Jahr fertig und für die Bewohner und Besucher des Stadtteils in Rostocks Nordwesten nutzbar sein.

Erneut mehr Kinder in den Kitas

Schwerin – „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern in der Kindertagesförderung auf hohem Niveau einen beachtlichen Zuwachs“, kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die weiter steigenden Zahlen in den Kindertageseinrichtungen des Landes. Zum Stichtag 1. März 2020 nahmen laut Angaben des Statistischen Landesamtes 113.412 Kinder Bildungs- und Betreuungsangebote der öffentlich geförderten Kindertagesförderung (Krippe, Kita, Hort, Tagespflege) wahr.

„Dabei ist der Anstieg in diesem Jahr besonders bemerkenswert“, verdeutlicht Drese. So sind 2.228 Kinder mehr in den Einrichtungen als im Vorjahr (im Vergleich Steigerung 2019 zu 2018: 1.058 Kinder). „Das hat ursächlich mit der seit Jahresbeginn bestehenden Elternbeitragsfreiheit zu tun, die auch einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder darstellt“, so die Ministerin.

Insgesamt ist festzustellen, dass Eltern verstärkt U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, während die Zahlen in der Kindertagespflege rückläufig sind.

Drese: „Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bundesweit führend. Dennoch setzen wir den Ausbau fort. Ein Schwerpunkt wird dabei die Schaffung zusätzlicher Hort- bzw. Ganztagsangebote für Grundschulkinder sein.“

Zum beschleunigten Ausbau solcher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder erhält Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich knapp 15 Millionen Euro Finanzhilfen vom Bund. Sozialministerin Drese hatte in der vergangenen Woche eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm unterzeichnet.

Drese: „Zur Kofinanzierung dieses Bundesprogramms stellt das Land rund 3,2 Millionen Euro über den MV-Schutzfonds bereit. Mit dem kommunalen Anteil steht damit ein Gesamtvolumen der Vorhaben in Höhe von 21,26 Millionen Euro zur Verfügung.“ Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2021.

Unterstützung von Start-ups

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt gemeinsam mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) ein Landesprogramm auf und reicht Corona-Hilfen für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen aus. Insgesamt stehen in dem Programm „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ 15 Millionen Euro für Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung.

„Ziel ist es, Start-ups und kleine Mittelständler mit Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen und dadurch Corona-Folgen abzumildern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten wie beispielsweise Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel).

Zur Stabilisierung der Wirtschaft hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups beschlossen, um besonders junge und kleine Mittelständler zu unterstützen. Mit dem Landesprogramm setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Säule II des Maßnahmenprogramms des Bundes um. Ab sofort können gewerbliche Unternehmen mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz Beteiligungsanträge stellen.

Die Finanzierungshilfen stehen Unternehmen zur Verfügung, die bis zum 31.Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Zudem müssen sie ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Beteiligung mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren kann beantragt werden als typisch stille Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro) oder als offene Beteiligung von höchstens 800.000 Euro.

Möglich ist auch eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro). Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt bestehen. „Das Programm ist ein weiterer Baustein zur Stabilisierung der Wirtschaft in Corona-Zeiten“, sagte Glawe.

Auch für Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern, ist die Umsetzung der Säule II essenziell: „Wir möchten auch für Start-ups einen wichtigen Beitrag leisten und so die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch dieses Programm reduzieren“, so Dr. Drews.

Weitere Informationen bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin). Ansprechpartner ist Mario Mietsch, Tel. 0385/3 95 55 29, Email mario.mietsch@mbm-v.de.

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag kann ab sofort bis zum 10.12.2020 eingereicht werden. Mehr zum Programm MBMV Sonderunterstützung KfW 2020 unter: https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_sonderunterstuetzung_kfw_2020/

Freiwillige Vereinbarung „Schweriner Seen“

Schwerin – Bereits im Juni dieses Jahres war die „Freiwillige Vereinbarung Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“ von 26 Institutionen und Vereinen unterzeichnet worden, darunter die Landeshauptstadt Schwerin, der BUND, der Landesanglerverband, der Tourismusverband sowie zahlreiche Segler-, Kanu- und Anglervereine. In der Zwischenzeit sind weitere fünf Vereine der Vereinbarung beigetreten, in der sich Naturschützer, Wassersportler und Angler auf Verhaltensregeln zur Umsetzung des Management­plans für die Entwicklung des Natura 2000-Gebiets verständigt haben.

Heute (15.10.) stellten in Schwerin Umweltminister Dr. Till Backhaus, Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Baden­schier und Mitglieder der Steuergruppe die Inhalte und den Stand der Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarung vor.

„Es liegt ein langer und intensiver Abstimmungsprozess hinter uns. Dabei wurde zum Teil hart um die Inhalte gerungen, denn die Erwartungen an diese Freiwillige Vereinbarung gingen weit auseinander“, erklärte Backhaus. Unter der beherzten und engagierten Regie der Steuergruppe sei es gelungen, Vorbehalte abzubauen und das gegenseitige Verständnis für die unterschiedli­chen Positionen der beteiligten Interessenvertreter zu stärken. „Genau das macht diesen Prozess so wertvoll: Einen vertrauens­vollen und offenen Umgang mit unterschiedlichen Interessen und keine Pauschalurteile – das brauchen wir auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft“, betonte der Minister. Jetzt gehe es darum, die Vereinbarung mit Leben zu füllen. „Denn Papier zu beschreiben, ist das eine.“ Messen lassen müsse man sich an der tatsächlichen Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen, so Backhaus.

Neben einer Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit konnten erste Fortschritte in Sachen Befahrensregelungen, Röhrichtschutz oder auch das Ausbringen von Mooringbojen (Festmachbojen, um ein Ankern im geschützten Uferbereich zu verhindern) erreicht werden. „Es ist sicher noch zu früh für ein Resümee – aber was ich bis jetzt sehe, stimmt mich optimistisch. Ich bin nach wie vor überzeugt davon, dass diese Vereinbarung ein solides Fundament für das weitere Zusammenwirken aller Beteiligten ist“, sagte der Minister.

Während der Präsentation wurden die neuen Materialien der Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt, deren Fertigung vom Landwirtschaftsministerium mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert wurden. An 16 Standorten um den See werden künftig Informationstafeln stehen, die Inhalt und Hintergrund der Vereinbarung beleuchten. Das gleiche Ziel hat ein großformatiges Faltblatt.

Die Fortschreibung der Freiwilligen Vereinbarung leiten künftig Corinna Cwielag (BUND) als Vertreterin des ehrenamtlichen Naturschutzes und Eike Klemkow (ISSU) als Vertreter der Wassersportler und Angler als Sprecher der Steuergruppe. Damit endet die bisherige externe Moderation, die seit 2017 und ebenfalls mit ELER-Mitteln gefördert die Arbeit der Steuergruppe begleitete.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen für die ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete in einem Managementplan die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festlegen. Der Schweriner See ist als zweitgrößter See Mecklenburg-Vorpommerns und Bundeswasserstraße ein beliebter Ort der wassergebundenen Freizeitnutzung, wodurch es zu Konflikten mit den Erhaltungszielen kommen kann.

Beispielsweise sind die Schweriner Seen für Haubentaucher eines der wichtigsten Mausergebiete im Binnenland von MV und auch bundesweit von Bedeutung. Nach der Brutzeit verlieren die Tiere ihr Großgefieder und sind dadurch flugunfähig. In dieser Zeit, die ab Anfang Juli beginnt und etwa Ende September endet, sammeln sich die Vögel im Freiwasser großer Seen und sind dann besonders störungsempfindlich. Da sie nicht wegfliegen können, versuchen sie durch Tauchen der Gefahr oder Störung zu entkommen. Häufige Störungen entkräften somit die Vögel. Der Managementplan sieht insbesondere für den Schweriner Innensee mehrere größere Bereiche zur Beruhigung vor, die in der Freiwilligen Vereinbarung berücksichtigt wurden.

Weiterhin wurden auf Grundlage einer Studie im Auftrag des StALU Westmecklenburg Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Röhrichten an den Seeufern abgestimmt, die teilweise Bestandteil der Freiwilligen Vereinbarung geworden sind. Abgestimmt wurden auch Bereiche, in denen Mooringbojen zu einer Lenkung der Liegezonen für Sportboote führen sollen.

Ausbau barrierefreier Bushaltestellen

Bützow – Für den Ausbau von sechs Bushaltestellen zu barrierefreien Haltestellen im Stadtgebiet von Bützow erhält der Landkreis Rostock einen Zuschuss in Höhe von rund 120.000 Euro. Die Fördermittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt.

Im Zuge der Erneuerung der Kreisstraße GÜ 06 Ziegelhof – Pustohl sollen sechs barrierefreie Bushaltestellen mit Fahrgastunterständen entstehen. Neben einem Blindenleitsystem erhalten die Haltestellen auch eine Beleuchtung. Die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße haben bereits begonnen. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Kreisstraße einschließlich der Haltestellen liegen bei 750.000 Euro.

Das Vorhaben wird im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ gefördert, bei dem das Infrastrukturministerium einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent gewährt. Ziel ist es, zu einer barrierefreien Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote beizutragen. Dazu werden Kommunen und Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs bei der barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen gezielt unterstützt.

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote

Schwerin -Zum beschleunigten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder erhält Mecklenburg-Vorpommern 14,88 Millionen Euro Finanzhilfen vom Bund. Sozialministerin Stefanie Drese hat nach der gestrigen Zustimmung des Landeskabinetts heute eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm unterzeichnet.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bundesweit führend. Dennoch wollen wir zusätzliche Ganztagsangebote vor allem für Grundschulkinder schaffen und bestehende Angebote qualitativ weiterentwickeln. Die Bundesmittel von Familienministerin Franziska Giffey sind dafür eine große Hilfe“, sagte Ministerin Drese.

Förderfähig sind insbesondere Baumaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen soweit sie für neue Ganztagsplätze im Hort- oder Grundschulbereich verwandt werden oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung dienen, teilte Drese mit.

Der Bund beteiligt sich an den investiven Maßnahmen mit höchstens 70 Prozent. „Wir steuern als Land 15 Prozent des öffentlichen Finanzierungsanteils bei“, betonte Drese. Die jeweilige Kommune trägt die restlichen 15 Prozent.

Drese: „Das bedeutet, dass wir zur Kofinanzierung zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro über den MV-Schutzfonds bereitstellen. Mit dem kommunalen Anteil steht damit ein Gesamtvolumen der Vorhaben in Höhe von 21,26 Millionen Euro zur Verfügung.“ Der Förderzeitraum beginnt mit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung und endet am 31. Dezember 2021.

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beabsichtigt der Bund, den Ländern für Investitionen zur Beschleunigung des Ausbaus von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung zusätzlich zu den laut Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehenen 2 Milliarden Euro weitere bis zu 1,5 Milliarden Euro bereitzustellen. In einem ersten Schritt werden mit der Verwaltungsvereinbarung davon 750 Millionen Euro für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewährt. Auf das Land Mecklenburg-Vorpommern entfällt damit ein Förderbetrag des Bundes in Höhe von 14,88 Millionen Euro.

Neues Landesbesoldungsgesetz

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschiften des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, der jetzt dem Landtag zugeleitet wird.

Dazu erklärt der Chef der Staatskanzlei Dr. Heiko Geue: „In den nächsten zehn Jahren scheiden bis zu 17.000 Kolleginnen und Kollegen – das ist rund die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – aus allen Bereichen der Landesverwaltung aus. Mit dem neuen Landesbesoldungsgesetz machen wir das Land als Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte bei der Besoldung und den Arbeitsbedingungen attraktiver. Das ist gut für Mecklenburg-Vorpommern. Wir brauchen für einen handlungsfähigen Staat eine leistungsfähige Verwaltung.“

Zum einen wird die Bezahlung attraktiver: So sieht der Gesetzentwurf die Anhebung der Anfangsbesoldung in den Besoldungsgruppen A13, A 14 und R 1 vor – das sind zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer sowie Richterinnen und Richter – und hält damit Anschluss an das Besoldungsniveau in den nord- und ostdeutschen Ländern. Ein neuer Personalgewinnungszuschlag soll die Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften wie zum Beispiel Fachärztinnen und Fachärzten für das öffentliche Gesundheitswesen und von IT-Fachkräften für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Schulen unterstützen.

Eine weitere zentrale Maßnahme im Besoldungsrecht ist die Anhebung der Stellenzulagen auf Länderdurchschnitt. „Damit verbessern wir die finanzielle Situation bei den Beamtinnen und Beamten in der Landespolizei, den Justizvollzugsanstalten und den Berufsfeuerwehren, die mit vollem Einsatz rund um die Uhr für unsere Sicherheit sorgen“, freut sich Dr. Heiko Geue.

Daneben enthält der Gesetzentwurf unter anderem Regelungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der Einstellung in ein Beamten- oder Richterdienstverhältnis. Künftig sollen bereits vor der Einstellung in die Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst und den Justizvollzugsdienst sowie vor der Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe über die bisher schon praktizierte Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses vorhandene Erkenntnisse des Verfassungsschutzes abgefragt werden, deren Bewertung durch die Einstellungsbehörden zu erfolgen hat. Damit soll der öffentliche Dienst widerstandsfähiger gegen extremistisches Verhalten gemacht werden.

Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Forderungen der Gewerkschaften und Berufsverbände zur Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung umgesetzt. Dabei ist es gelungen, eine Balance zwischen den Maßnahmen für den Erhalt der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern und der Lage der öffentlichen Haushalte angesichts der finanziellen Anstrengungen für die Bewältigung der Corona-Krise zu erzielen.