Neues Landesbesoldungsgesetz

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschiften des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, der jetzt dem Landtag zugeleitet wird.

Dazu erklärt der Chef der Staatskanzlei Dr. Heiko Geue: „In den nächsten zehn Jahren scheiden bis zu 17.000 Kolleginnen und Kollegen – das ist rund die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – aus allen Bereichen der Landesverwaltung aus. Mit dem neuen Landesbesoldungsgesetz machen wir das Land als Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte bei der Besoldung und den Arbeitsbedingungen attraktiver. Das ist gut für Mecklenburg-Vorpommern. Wir brauchen für einen handlungsfähigen Staat eine leistungsfähige Verwaltung.“

Zum einen wird die Bezahlung attraktiver: So sieht der Gesetzentwurf die Anhebung der Anfangsbesoldung in den Besoldungsgruppen A13, A 14 und R 1 vor – das sind zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer sowie Richterinnen und Richter – und hält damit Anschluss an das Besoldungsniveau in den nord- und ostdeutschen Ländern. Ein neuer Personalgewinnungszuschlag soll die Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften wie zum Beispiel Fachärztinnen und Fachärzten für das öffentliche Gesundheitswesen und von IT-Fachkräften für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Schulen unterstützen.

Eine weitere zentrale Maßnahme im Besoldungsrecht ist die Anhebung der Stellenzulagen auf Länderdurchschnitt. „Damit verbessern wir die finanzielle Situation bei den Beamtinnen und Beamten in der Landespolizei, den Justizvollzugsanstalten und den Berufsfeuerwehren, die mit vollem Einsatz rund um die Uhr für unsere Sicherheit sorgen“, freut sich Dr. Heiko Geue.

Daneben enthält der Gesetzentwurf unter anderem Regelungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der Einstellung in ein Beamten- oder Richterdienstverhältnis. Künftig sollen bereits vor der Einstellung in die Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst und den Justizvollzugsdienst sowie vor der Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe über die bisher schon praktizierte Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses vorhandene Erkenntnisse des Verfassungsschutzes abgefragt werden, deren Bewertung durch die Einstellungsbehörden zu erfolgen hat. Damit soll der öffentliche Dienst widerstandsfähiger gegen extremistisches Verhalten gemacht werden.

Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Forderungen der Gewerkschaften und Berufsverbände zur Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung umgesetzt. Dabei ist es gelungen, eine Balance zwischen den Maßnahmen für den Erhalt der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern und der Lage der öffentlichen Haushalte angesichts der finanziellen Anstrengungen für die Bewältigung der Corona-Krise zu erzielen.

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