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Kategorie: Politik

Bundesratsinitiative zur Kindermedizin

Schwerin – Die Landesregierung will mit einem Antrag im Bundesrat eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland erreichen. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln, das eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.

„Es muss wieder mehr Gewicht auf die Kinder- und Jugendmedizin gelegt werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser stärker berücksichtigt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das System der Fallpauschalen habe sich in der Kinder- und Jugendmedizin nicht bewährt. Gerade im ländlichen Raum stünden die Kinderstationen der Krankenhäuser unter starkem Druck. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern seien durch die Kosten für Spezialbehandlungen negativ betroffen. „Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung auch in der Kinder- und Jugendmedizin. Dazu müssen die Voraussetzungen auch finanziell geschaffen werden.“

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung am 18. September in den Bundesrat eingebracht werden. „Ich hoffe sehr, dass unsere Initiative die Unterstützung weiterer Bundesländer findet“, sagte Schwesig weiter.

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Das ist das Bohren dicker Bretter. Der Anlauf auf Bundesebene ist dennoch nötig. Fallpauschalen müssen dort ergänzt werden, wo es erforderlich ist, zum Beispiel, weil gesonderte Vorhaltungen über die Fallpauschalen nicht finanziert werden können. Dazu zählt die Kinder- und Jugendmedizin. Kranke Kinder benötigen einen etwa 30 Prozent höheren Personalaufwand als Patienten in der Erwachsenenmedizin. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Experten eingerichtet, um Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten.“

Nachhaltige Wärmeversorgung

Klützer Winkel – Für eine Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Wärmeversorgung in den Gemeinden Hohenkirchen und Kalkhorst (Landkreis Nordwestmecklenburg) übergibt Energieminister Christian Pegel heute den Bürgermeistern Jan van Leeuwen und Dietrich Neick jeweils einen Zuwendungsbescheid über 48.552 Euro.

Auch Bürgermeister Hans-Georg Harloff aus der Gemeinde Rühn im Landkreis Rostock erhält einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 32.130 Euro.

Dabei handelt es sich um Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) über die Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen.

Mit den Studien soll ein Konzept zum Aufbau einer Wärmeversorgungsstruktur auf Basis regional verfügbarer Biomasse in Form von Restholz, das aus der lokalen Forst- und Landschaftspflege in erheblichen Mengen anfällt, erstellt werden. Ermittelt werden sollen mit einer Bürgerbefragung per Fragebogen die Anzahl der Gebäude mit ihren baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten, die für die Umsetzung dieser Vorhaben in Frage kommen.

Ziel ist es, durch den Einsatz regional verfügbarer Energieträger im Wärmesektor lokale Wertschöpfungsketten zu stärken und einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.

Schuljahr 2020/2021

Aktualisierte Regelungen zur Vorbereitung an alle Schulen verschickt

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern starten am 3. August 2020 mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in das neue Schuljahr. In der kommenden Woche beginnt in den Schulen dafür die Vorbereitungswoche. Das Bildungsministerium hat nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und

-experten vom LaGuS und der Universitätsmedizin Rostock den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert und angepasst. Er enthält angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in MV weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen. Der Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 wurde entsprechend geändert. Die Schulen haben die Unterlagen heute erhalten, damit sie in der letzten Ferienwoche die Vorbereitungen treffen und die Regelungen umsetzen können.

„Die erfreuliche Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land macht eine weitgehende Öffnung der Schulen möglich und notwendig“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Dieses Recht müssen wir einlösen, selbstverständlich kommt dabei dem Infektionsschutz nach wie vor eine sehr wichtige Rolle zu. Soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen, soll Präsenzunterricht erteilt werden. Dies wird vor allem bei den jüngeren Klassenstufen der ganz überwiegende Teil sein. Wo es erforderlich ist, soll dieser durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Weil das Coronavirus im August nicht verschwunden sein wird, wird es natürlich weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz geben müssen“, betonte Martin. „Wichtig ist dabei auch, dass wir die Schulöffnung durch eine weitreichende Teststrategie begleiten werden.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygieneplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufe 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen erhalten Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage, um den Schulbetrieb vorbereiten zu können“, so die Bildungsministerin. „Für Schülerinnen, Schüler und Eltern schaffen wir Sicherheit, weil alle wissen, worauf sie sich einstellen können.

Die vorliegenden Regelungen werden in den kommenden Wochen und Monaten selbstverständlich in Kooperation mit der Gesundheitsseite regelmäßig überprüft.

In der kommenden Woche wird Bildungsministerin Bettina Martin in der Landespressekonferenz über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für das neue Schuljahr berichten und weitere Einzelheiten erläutern.

Weitere „Digitrans“- Förderungen

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten zwei Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim Zuwendungen. Das Digitalisierungsministerium M-V gewährt den Unternehmen zusammen rund 18.000 Euro, um sie digitaler und damit zukunftsfähiger zu gestalten.

Einen Förderbescheid über 7.820 Euro bekam das Unternehmen „Treppenbau, Tischlerei & Bauelemente Gerds“, das Bauteile aus Holz fertigt. Es möchte künftig auf die analoge Datenerfassung auf Papier verzichten und plant daher die Anschaffung eines 3D-Laseraufmaßsystems für Treppen im Bereich der Maschinen und Einrichtungen. Durch vordefinierte Messpunkte werden in kürzester Zeit die notwendigen Daten für die Erstellung der Treppe aufgenommen. Mit einer speziellen Software wird im gleichen Augenblick eine nach Kundenwünschen erstellte Treppenansicht digital sichtbar gemacht, wobei Änderungswünsche der Kunden sofort berücksichtigt werden können.

10.000 Euro erhält das Unternehmen Jochmann, das unter anderem im Bereich der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation tätig ist. Damit sollen Computer angeschafft und die Mitarbeiter für deren Nutzung geschult werden. Das Unternehmen will die „digitale Baustellenakte“ einführen, sodass alle Mitarbeiter von ihren mobilen Endgeräten auf die Daten zur Baustelle zugreifen können.

M-Vbleibt bei der Lehrerwerbung am Ball

Ministerin Martin: Urlauberinnen und Urlauber als Multiplikatoren nutzen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bietet Lehrerinnen und Lehrer gute Arbeits- und Lebensbedingungen. Um das auch über die Landesgrenzen hinaus besser bekannt zu machen, wirbt das Land in diesem Tagen mit dem Slogan „Sei unsere/e Lehrer/in, und ergreife deine Chance.“

Auf über 100 Großplakaten in 64 Orten in ganz Mecklenburg-Vorpommern wirbt das Bildungsministerium zum Höhepunkt der Sommerferien um ausgebildete Lehrkräfte. Die Plakate sind vor allem an den Orten zu sehen, die erfahrungsgemäß von vielen Touristen besucht werden – von Bad Doberan über Barth bis Binz auf Rügen, von Plau und Malchow über Mirow bis Waren an der Müritz.

Die Aktion läuft bis zum 30. Juli und soll für den Lehrerberuf in MV werben. Im Rahmen der Lehrerwerbekampagne macht das Bildungsministerium regelmäßig Außenwerbung, um Heimkehrende und Durchreisende, die vor Ort das Land Mecklenburg-Vorpommern als Urlaubsland Nummer 1 erfahren und erleben, als Multiplikatoren für das „Land zum Leben“ zu gewinnen. „Mit den Großplakaten wollen wir darauf aufmerksam machen, dass Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern gut arbeiten und gut leben können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Wir haben an unseren Schulen einen großen Bedarf an neuen Lehrkräften und unsere Lehrerwerbekampagne ist ein Baustein, gut qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen. Gutes Gehalt und gute Schulen, gute Lehrerbildung und Weiterbildung, zum Beispiel mithilfe des 200-Millionen-Euro-Schulpakets oder des DigitalPakts Schule sind weitere Elemente“, so Martin.

Das Land schreibt das ganze Jahr über Stellen für Lehrkräfte an den Schulen aus und auch jetzt sind freie Stellen mit Dienstbeginn zum Schuljahresstart im Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht: Bei rund 100 Stellen läuft der Bewerbungszeitraum bis morgen, 22. Juli, bei weiteren rund 100 Stellen ist der 29. Juli Bewerbungsschluss. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich unter www.Lehrer-in-MV.de ihre Wunschschule aussuchen und sich in wenigen Schritten online und einfach bewerben.

Corona-Pandemie noch nicht überstanden

Thomas Krüger: Zum eigenen Schutz und den der Mitmenschen – Halten Sie sich an die geltenden Regeln

Schwerin – Mit der Fortschreibung des MV-Plans wurden weitere Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Der Besuch von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen wurde wieder ermöglicht, die Einkaufwagenpflicht ist weggefallen. Weiterhin bestehen Einschränkungen, die aber dem Schutz der Bevölkerung dienen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Krüger appelliert an die Menschen in MV, die weiterhin geltenden Regeln einzuhalten: „Wir leben mitten in einer Pandemie, ohne Impfstoff und ohne die genauen Folgen von Covid-19 zu kennen. Auch wenn die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern konstant niedrig sind – wir sind nicht vor einer erneuten Infektionswelle sicher. Aus diesem Grund rufe ich jede Bürgerin und jeden Bürger dazu auf, sich an die wenigen Regeln zu halten. Es ist auch künftig oberstes Gebot, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen, Arztbesuchen und im ÖPNV zu tragen.“

„Die Zahl der gemeldeten Verstöße gegen diese Auflagen ist besorgniserregend. Ich kann verstehen, dass einige Menschen ihre Alltagsmaske als störend empfinden, aber sie ist erwiesenermaßen ein wirksames Mittel, um einen erneuten Anstieg zu verhindern. Wir müssen es den Menschen bewusst machen, dass es hierbei nicht um sie allein geht, sondern um uns alle. Der Egoismus von einigen wenigen, gefährdet unsere bisherigen Erfolge. Das muss jedem klar sein.“

Weiterhin gilt in MV ein Verbot für private Tagestouristen aus anderen Bundesländern. Thomas Krüger merkt hierzu an: „Mecklenburg-Vorpommern ist zu schön und so abwechslungsreich, um es nur für wenige Stunden zu genießen. Kommen Sie für ein verlängertes Wochenende zu uns, machen Sie an der Ostsee oder der Mecklenburgischen Seenplatte Ferien und genießen Sie unser Land in vollen Zügen. Es sind noch immer Kapazitäten in den Hotels und auf den Campingplätzen vorhanden. Wir sind Urlaubsland!“

Zuschüsse für Personenaufzüge

Rostock – Die Wohnungsgesellschaft „Wohnen in Rostock“ (Wiro) erhält für die Nachrüstung von insgesamt acht Personenaufzügen an der Nobelstraße 16 bis 19 und an der Lomonossowstraße 13 bis 16 vom Landesbauministerium einen Zuschuss in Höhe von 316.800 Euro. Die 64 Wohnungen der fünfgeschossigen Wohngebäude aus den Jahren 1964 und 1965 werden künftig mit dem Außenaufzug erreichbar sein.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-/index.html . Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohnraum.

Informationen zur „Neustart-Prämie“

Schwerin – Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

„Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus. Die Finanzspritze soll den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Zugleich soll die Prämie auch als Kaufkraft-Impuls dienen, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Die Beschäftigten, für die die Leistung seitens der Unternehmen beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent betrug. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit.

Die Förderung kann für maximal fünf Unterstützungsmonate maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigtem betragen. Für den ersten Kalendermonat mit 50 Prozent Kurzarbeit oder mehr gibt es keinen Zuschuss. Für den zweiten und dritten Kalendermonat der Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent beträgt der Zuschuss je 200 Euro, für den vierten, fünften und sechsten Kalendermonat je 100 Euro. „Besonders wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung als monatlicher Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und so auch vollständig bei den Beschäftigten ankommt“, sagte Glawe.

Anträge können ab dem 15.09.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.