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Kategorie: Politik

Weitere „Digitrans“- Förderungen

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten zwei Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim Zuwendungen. Das Digitalisierungsministerium M-V gewährt den Unternehmen zusammen rund 18.000 Euro, um sie digitaler und damit zukunftsfähiger zu gestalten.

Einen Förderbescheid über 7.820 Euro bekam das Unternehmen „Treppenbau, Tischlerei & Bauelemente Gerds“, das Bauteile aus Holz fertigt. Es möchte künftig auf die analoge Datenerfassung auf Papier verzichten und plant daher die Anschaffung eines 3D-Laseraufmaßsystems für Treppen im Bereich der Maschinen und Einrichtungen. Durch vordefinierte Messpunkte werden in kürzester Zeit die notwendigen Daten für die Erstellung der Treppe aufgenommen. Mit einer speziellen Software wird im gleichen Augenblick eine nach Kundenwünschen erstellte Treppenansicht digital sichtbar gemacht, wobei Änderungswünsche der Kunden sofort berücksichtigt werden können.

10.000 Euro erhält das Unternehmen Jochmann, das unter anderem im Bereich der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation tätig ist. Damit sollen Computer angeschafft und die Mitarbeiter für deren Nutzung geschult werden. Das Unternehmen will die „digitale Baustellenakte“ einführen, sodass alle Mitarbeiter von ihren mobilen Endgeräten auf die Daten zur Baustelle zugreifen können.

M-Vbleibt bei der Lehrerwerbung am Ball

Ministerin Martin: Urlauberinnen und Urlauber als Multiplikatoren nutzen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bietet Lehrerinnen und Lehrer gute Arbeits- und Lebensbedingungen. Um das auch über die Landesgrenzen hinaus besser bekannt zu machen, wirbt das Land in diesem Tagen mit dem Slogan „Sei unsere/e Lehrer/in, und ergreife deine Chance.“

Auf über 100 Großplakaten in 64 Orten in ganz Mecklenburg-Vorpommern wirbt das Bildungsministerium zum Höhepunkt der Sommerferien um ausgebildete Lehrkräfte. Die Plakate sind vor allem an den Orten zu sehen, die erfahrungsgemäß von vielen Touristen besucht werden – von Bad Doberan über Barth bis Binz auf Rügen, von Plau und Malchow über Mirow bis Waren an der Müritz.

Die Aktion läuft bis zum 30. Juli und soll für den Lehrerberuf in MV werben. Im Rahmen der Lehrerwerbekampagne macht das Bildungsministerium regelmäßig Außenwerbung, um Heimkehrende und Durchreisende, die vor Ort das Land Mecklenburg-Vorpommern als Urlaubsland Nummer 1 erfahren und erleben, als Multiplikatoren für das „Land zum Leben“ zu gewinnen. „Mit den Großplakaten wollen wir darauf aufmerksam machen, dass Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern gut arbeiten und gut leben können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Wir haben an unseren Schulen einen großen Bedarf an neuen Lehrkräften und unsere Lehrerwerbekampagne ist ein Baustein, gut qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen. Gutes Gehalt und gute Schulen, gute Lehrerbildung und Weiterbildung, zum Beispiel mithilfe des 200-Millionen-Euro-Schulpakets oder des DigitalPakts Schule sind weitere Elemente“, so Martin.

Das Land schreibt das ganze Jahr über Stellen für Lehrkräfte an den Schulen aus und auch jetzt sind freie Stellen mit Dienstbeginn zum Schuljahresstart im Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht: Bei rund 100 Stellen läuft der Bewerbungszeitraum bis morgen, 22. Juli, bei weiteren rund 100 Stellen ist der 29. Juli Bewerbungsschluss. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich unter www.Lehrer-in-MV.de ihre Wunschschule aussuchen und sich in wenigen Schritten online und einfach bewerben.

Corona-Pandemie noch nicht überstanden

Thomas Krüger: Zum eigenen Schutz und den der Mitmenschen – Halten Sie sich an die geltenden Regeln

Schwerin – Mit der Fortschreibung des MV-Plans wurden weitere Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Der Besuch von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen wurde wieder ermöglicht, die Einkaufwagenpflicht ist weggefallen. Weiterhin bestehen Einschränkungen, die aber dem Schutz der Bevölkerung dienen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Krüger appelliert an die Menschen in MV, die weiterhin geltenden Regeln einzuhalten: „Wir leben mitten in einer Pandemie, ohne Impfstoff und ohne die genauen Folgen von Covid-19 zu kennen. Auch wenn die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern konstant niedrig sind – wir sind nicht vor einer erneuten Infektionswelle sicher. Aus diesem Grund rufe ich jede Bürgerin und jeden Bürger dazu auf, sich an die wenigen Regeln zu halten. Es ist auch künftig oberstes Gebot, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen, Arztbesuchen und im ÖPNV zu tragen.“

„Die Zahl der gemeldeten Verstöße gegen diese Auflagen ist besorgniserregend. Ich kann verstehen, dass einige Menschen ihre Alltagsmaske als störend empfinden, aber sie ist erwiesenermaßen ein wirksames Mittel, um einen erneuten Anstieg zu verhindern. Wir müssen es den Menschen bewusst machen, dass es hierbei nicht um sie allein geht, sondern um uns alle. Der Egoismus von einigen wenigen, gefährdet unsere bisherigen Erfolge. Das muss jedem klar sein.“

Weiterhin gilt in MV ein Verbot für private Tagestouristen aus anderen Bundesländern. Thomas Krüger merkt hierzu an: „Mecklenburg-Vorpommern ist zu schön und so abwechslungsreich, um es nur für wenige Stunden zu genießen. Kommen Sie für ein verlängertes Wochenende zu uns, machen Sie an der Ostsee oder der Mecklenburgischen Seenplatte Ferien und genießen Sie unser Land in vollen Zügen. Es sind noch immer Kapazitäten in den Hotels und auf den Campingplätzen vorhanden. Wir sind Urlaubsland!“

Zuschüsse für Personenaufzüge

Rostock – Die Wohnungsgesellschaft „Wohnen in Rostock“ (Wiro) erhält für die Nachrüstung von insgesamt acht Personenaufzügen an der Nobelstraße 16 bis 19 und an der Lomonossowstraße 13 bis 16 vom Landesbauministerium einen Zuschuss in Höhe von 316.800 Euro. Die 64 Wohnungen der fünfgeschossigen Wohngebäude aus den Jahren 1964 und 1965 werden künftig mit dem Außenaufzug erreichbar sein.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-/index.html . Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohnraum.

Informationen zur „Neustart-Prämie“

Schwerin – Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

„Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus. Die Finanzspritze soll den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Zugleich soll die Prämie auch als Kaufkraft-Impuls dienen, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Die Beschäftigten, für die die Leistung seitens der Unternehmen beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent betrug. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit.

Die Förderung kann für maximal fünf Unterstützungsmonate maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigtem betragen. Für den ersten Kalendermonat mit 50 Prozent Kurzarbeit oder mehr gibt es keinen Zuschuss. Für den zweiten und dritten Kalendermonat der Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent beträgt der Zuschuss je 200 Euro, für den vierten, fünften und sechsten Kalendermonat je 100 Euro. „Besonders wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung als monatlicher Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und so auch vollständig bei den Beschäftigten ankommt“, sagte Glawe.

Anträge können ab dem 15.09.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

Weitere „Digitrans“ – Förderungen

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten zwei Unternehmen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte insgesamt rund 16.000 Euro, um ihr Unternehmen digitaler und damit zukunftsfähiger zu gestalten.

Davon gehen 7.000 Euro an „Akost“ aus Zirzow. Dieses Geld investiert die im Baugewerbe tätige Firma in eine Software zur digitalen Zeiterfassung. Bisher mussten alle Stundenzettel von den Mitarbeitern einzeln ausgefüllt und per Fax oder als Fotokopie ins Büro geschickt werden. Die neue Software soll diese Arbeiten überflüssig machen und zugleich die einheitliche und übersichtliche Darstellung der Mitarbeiterstunden ermöglichen.

9.000 Euro erhält  der Metallwarenhersteller „MLS Präzisionsteile“ aus Neubrandenburg zur Anschaffung und Einrichtung eines hauseigenen Computernetzwerkes. Das Computernetzwerk samt einer spezifischen Software soll unter anderem in der Lage sein, Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen automatisch zu erstellen und übersichtlich darzustellen.  Außerdem soll die moderne Technik Produktionsfortschritte digital dokumentieren.

„Digitrans“-Förderung für Autohaus

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhält das Unternehmen „Autohäuser Wilk & Kaczmarek“ aus Schwerin Zuwendungen in Höhe von 18.000 Euro.

Das Unternehmen will damit Büro-Computer für die digitale Vernetzung innerhalb der Unternehmensbereiche sowie die Umstellung auf das papierlose Büro anschaffen. Ziel ist, dass die Angestellten auf alle digital abgelegten Vorgänge Zugriff haben. Die Vorgänge müssen nicht mehr einzeln ausgedruckt und in Aktenordnern archiviert werden, sodass ein erheblicher Papier- und Arbeitsaufwand entfällt.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 208 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 3,04 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern baut im Schuljahr 2020/21 die Hilfen für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler aus. Die wichtige Arbeit des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) wird mit einem neuen Konzept dezentraler aufgestellt. Die Hilfe kommt so direkter in den Schulen an.

Mit 36 neuen Stellen im Bereich der Schulpsychologie wird eine schnelle Hilfe – telefonisch oder vor Ort – durch den ZDS abgesichert. Im ZDS arbeiten Sonderpädagoginnen und -pädagogen sowie Psychologinnen und Psychologen eng zusammen.

„Dieser bundesweit einmalige Ausbau wird durch das Schulpaket im Land möglich, für das die Landesregierung 200 Millionen Euro bereitgestellt hat. Mit dieser Unterstützung wollen wir die Rahmenbedingungen für gute Schule weiter verbessern“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wichtig ist mir dabei, dass feste Beratungsteams schnell und unbürokratisch den Schulen vor Ort in schwierigen Situationen helfen und die Hilfe direkt bei den Schülerinnen und Schülern ankommt.“

Beratung und Begleitung in sonderpädagogischen und schulpsychologischen Angelegenheiten werden verstärkt direkt am Wohn- bzw. Schulort der Schülerinnen und Schüler angeboten.

Eine zentrale Leitstelle mit Sitz im Bildungsministerium wird eingehende Anfragen der Schulen sofort aufnehmen, eine psychologische Erstversorgung sicherstellen und weiterführende Hilfe vermitteln. So können Notfälle an Schulen besser und schneller begleitet werden. Zusätzlich wird es mobile schulpsychologische Teams geben, die bei akuten Problemen umgehend vor Ort unterstützen.

Zum bestehenden System kommen auch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen hinzu, die fest an ausgewählten Schulen tätig sind, welche ein Familienklassenzimmer oder eine Schulwerkstatt haben oder selbst eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Verhalten sind. So werden interdisziplinäre Teams fest an Schulen installiert und eine bessere Begleitung und Beratung für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern abgesichert.

Durch die zusätzlichen Stellen werden auch die bestehenden Angebote des Gesundheitsmanagements für Lehrkräfte und Schulleitungen erweitert.