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Kategorie: Politik

Sanierung der Kita „Dorfstrolche“

Faulenrost – Die Kindereinrichtung in der Gemeinde Faulenrost (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist in einem ehemaligen Schulkomplex untergebracht, dessen Gebäudestruktur den geltenden Vorschriften für Kindertageseinrichtungen nicht mehr entspricht. Deshalb ist eine umfangreiche Sanierung mit Umbaumaßnahmen und Herrichtung der Außenanlagen geplant und im Ergebnis wird eine barrierefreie Kita entstehen.

Rund 600.000 Euro werden die erforderlichen Investitionen insgesamt kosten. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unterstützt über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung mit einer Zuwendung in Höhe von rund 444.000 Euro.

Den restlichen Betrag muss die Gemeinde Faulenrost als Eigenanteil selbst aufbringen und hatte deshalb einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden, so dass dem Bürgermeister in dieser Woche ein Bewilligungsbescheid in Höhe rund 112.000 Euro übersandt wurde.

„Die Betreuung der Jüngsten gehört zu den schönen Aufgaben in einer Kommune, die aber auch zeitgemäße Bedingungen erfordert, sowohl für die Kinder als auch für das Betreuungspersonal. Mit dieser Sanierungs- und Umbaumaßnahme wird es garantiert gelingen, Erzieher, Eltern und Kinder gleichermaßen zufriedenzustellen. Nicht zuletzt wird hier der größte Schatz, den ein Land besitzen kann, nämlich seine Kinder, gut aufgehoben und pädagogisch begleitet“, so der Minister.

Land fördert Ferien-Lernprogramm

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern können in den anstehenden Sommerferien zusätzliche Lern- und Förderangebote in Anspruch nehmen. Bildungsministerin Bettina Martin hat sich in einem Brief an alle Schülerinnen und Schüler und deren Eltern gewandt und über das zusätzliche Angebot informiert. Gerade nach den Schwierigkeiten durch Schulschließungen und nur teilweisem Präsenzunterricht kann die Förderung während der Ferien vielen Kindern und Jugendlichen helfen.

„Nach diesem schwierigen Schulhalbjahr erhalten Schülerinnen und Schüler durch außerschulische Lern- und Förderangebote in den Sommerferien 2020 zusätzliche und pädagogisch begleitete Lern- und Förderangebote“, sagte Martin. „Sie sollen dazu beitragen, erarbeitete Lerninhalte zu festigen und so eine gute Ausgangsbasis für den Start in das neue Schuljahr zu erlangen.“ Die Angebote bei privaten Lernanbietern, wie z. B. Nachhilfeinstituten, werden vom Land mit bis zu einer Million Euro gefördert.

Zur Inanspruchnahme solcher Angebote sind Schülerinnen und Schüler berechtigt, die im Schuljahr 2019/20 eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern besucht haben und das auch im Schuljahr 2020/21 tun werden. Das heißt, Schulabgängerinnen und Schulabgänger können das Angebot nicht mehr in Anspruch nehmen. Der Nachweis wird mit dem Jahreszeugnis 2019/20 erbracht

Um an den Lernangeboten teilnehmen zu können, muss beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ein Berechtigungsschein angefordert werden. Das geht sehr einfach über einen E-Mail-Link auf der Internetseite des LFI unter www.lfi-mv.de.

Mit diesem Berechtigungsschein können Schülerinnen und Schüler zwischen dem 22. Juni und dem 31. Juli bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten wahrnehmen. Mit dem Berechtigungsschein und der Zeugniskopie kann bei einem frei gewählten Lernanbieter ein Angebot vereinbart und gestartet werden. Der Lernanbieter rechnet dann direkt mit dem Land über das Landesförderinstitut ab.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern tolle Sommerferien. Ich hoffe, dass viele Kinder und Jugendliche trotz der Ferien das Angebot wahrnehmen, um sich auf das kommende Schuljahr vorzubereiten“, sagte Martin. „Nach den Ferien wird die Schule dann wieder mit einem weitestgehend normalen und täglichen Betrieb losgehen.“

Lehrbetrieb startet ab September

Schwerin – Wegen der niedrigen Infektionszahlen und der damit erfreulichen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern haben sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin und die Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen auf folgende Rahmenbedingungen für das Wintersemester 2020/2021 verständigt. Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen findet unter Beachtung der dann jeweils geltenden Abstandsregeln und Hygienevorschriften des Robert Koch-Instituts statt:

  1. Die Hochschulen des Landes können mit dem Veranstaltungsbetrieb ab dem 14. September 2020 beginnen. Den konkreten Starttermin bestimmen die Hochschulen jeweils individuell.
  2. Der Vorlesungsbeginn für die Studienanfängerinnen und -anfänger in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzugang koordiniert wird, ist der 2. November 2020.
  3. Präsenzlehre und Campusleben vor Ort sind für die Hochschulen des Landes, die sich durch einen persönlichen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden und eine hohe Lebensqualität ihrer Standorte auszeichnen, wichtige Standortfaktoren im bundesweiten Wettbewerb. Daher werden Formen der Präsenzlehre in allen mit dem Gesundheitsschutz vertretbaren Fällen verwirklicht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern.
  4. Die Hochschulen werden – auch über die etablierten Fern- und Onlinestudiengänge hinaus –  innovative digitale Formate fortführen und weiter ausbauen, wo sie zur Sicherung bzw. Steigerung der Qualität des Studiums geeignet sind. Auch hybride Lehrformate, die digitale Lehre und Lehre vor Ort verbinden, werden weiter genutzt, soweit der Gesundheitsschutz dies erfordert.

„Studierende, Professorinnen, Professoren und Beschäftigte an den Hochschulen brauchen möglichst viel Planungssicherheit und wollen deshalb wissen, wie das Wintersemester an den Hochschulen durchgeführt wird“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wegen der niedrigen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern können wir für das Wintersemester 2020/2021 wieder einen weitestgehenden Präsenzbetrieb planen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die schon jetzt in Mecklenburg-Vorpommern studieren oder sich für ein Studium bei uns entscheiden“, so Martin.

Unterstützung der MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung in Schwerin hat am Dienstag über Unterstützung für die MV Werften beraten. Für das Unternehmen ist eine Zwischenfinanzierung erforderlich, um in den Monaten Juli bis September einen Finanzierungsbedarf abzudecken. Es wird die Möglichkeit für die MV Werften geprüft, ob ein durch den Mutterkonzern Genting Hong Kong (GHK) an die Banken und Bürgen verpfändetes Kontoguthaben – eine sog. „locked box“ – freigegeben werden kann.

„Um dies zu ermöglichen, ist die Zustimmung von den beteiligten Banken und dem Land als Bürgen erforderlich. Mit dem Zwischenschritt soll unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden. Die Landesregierung hat heute grünes Licht gegeben, diesen Weg zu gehen. Die Banken sind am Zug“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der „locked box“ handelt es sich nicht um öffentliche Mittel, sondern um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters GHK, das auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen war. 175 Millionen Euro werden aus der „locked box“ benötigt. „Ziel der Bemühungen ist es, dass das Unternehmen unter dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes kommt. Auf diese Weise können Schiffe weitergebaut und geplant werden. Der Rettungsschirm des Bundes würde verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für die MV Werften eröffnen“, so Glawe weiter.

„Angesichts der enormen wirtschaftlichen Schäden der COVID-19-Pandemie und der existenzgefährdenden Situation vieler Werften weltweit ist es wichtig, den Schiffbau im Land weiter zu ermöglichen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die MV Werften mit den Standorten Rostock, Stralsund und Wismar zu halten. Jetzt geht es darum die Kräfte zu bündeln, um ein aktives Hochfahren der Werften zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht der Erhalt der Arbeitsplätze auf den Werften und auch von vielen Zulieferbetrieben“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Etwa 3.100 direkte Arbeitsplätze sind in den Werftbetrieben der MV Werften vorhanden. Aufgrund der Corona-Pandemie befindet sich ein großer Teil der Mitarbeiter in Kurzarbeit.

Kontaktsportarten sind wieder möglich

Schwerin – Weitere Lockerungen im Sport: Mit der neuen Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen kann nicht nur der Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten (z.B. Tennis, Rudern, Kanu, Reitsport) wieder aufgenommen werden.

„In Kontaktsportarten wie Fußball, Handball, Basketball oder Boxen kann im Freizeit- und Breitensport wieder weitgehend normal trainiert werden, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden“, so Sportministerin Stefanie Drese. Seit dem 15. Juni gilt der Mindestabstand von zwei Metern nicht mehr.

Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs gelten einige Bedingungen. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Laut der aktuellen Corona-Landesverordnung muss die Anwesenheitsliste folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Uhrzeit der Anwesenheit bei der Trainingseinheit.

Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden.

Drese: „Ich weiß, dass viele Vereine und Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler sehnsüchtig darauf gewartet haben, endlich wieder vollständig trainieren zu können. Deshalb freut es mich sehr, dass dies seit Montag auch in den Kontaktsportarten wieder möglich ist.“

Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin hat am Freitag das Kabinett getagt. Inhaltlich ging es um die Verabschiedung der neuen Corona-Verordnung. Dabei sollen weitere Lockerungen in Kraft treten.

„In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung. Es kann touristisch zum Ferienstart wieder hochgefahren werden. Das bedeutet vor allem auch mehr Planungssicherheit für die Unternehmen. Darüber hinaus dürfen auch Gäste aus dem europäischen Ausland wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund- heit Harry Glawe am Freitag.

Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Sommerferien ab dem 22. Juni starten. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Die Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Juli.

Die Corona-Verordnung regelt unter anderem auch die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern. „Beschlossen wurde im Kabinett, dass grundsätzlich Gäste aus dem europäischen Ausland wieder einreisen dürfen. Also auch, wer aus dem Ausland kommt und mindestens eine Übernachtung bei uns im Land nachweisen kann. Es sei denn, man kommt aus einem Land, das als Risikogebiet ausgewiesen wird – dann ist eine Einreise grundsätzlich nur dann möglich, wenn man spätestens 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht hat und dieser negativ ausgefallen ist. Die Testung darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein“, betonte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. In dieser Woche wurden auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erstmals auch die Zahlen zu möglichen Corona-Infektionen bei Gästen ausgewiesen. Gemeint sind Fälle, die nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in der Statistik für MV erfasst werden, da sie ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben. „Die gute Nachricht ist: Es wurden keine Corona-Neuinfektionen bei Gästen in Mecklenburg-Vorpom- mern gemeldet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen wurden durch die Landesregierung beschlossen:

Zirkusse dürfen wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist. Dabei sind auch Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, zu treffen. Tier-Schau-Bereiche sollen nach Möglichkeit nur im Freien vorgesehen werden.

Ortsgebundene und mobile Freizeitparks (Schausteller) dürfen wieder geöffnet werden. Sie müssen ebenso ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass eine Begrenzung der Besucherzahlen sowie Einfriedungen und Einlasskontrollen vorgenommen werden müssen. Die Angebote des Freizeitparks sollen im Freien stattfinden – in Innenräumen darf sich je 10 Quadratmeter nur ein Besucher aufhalten.

Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen können wieder öffnen. Auch sie müssen ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen.

Land stockt Pflege-Prämie des Bundes auf

Schwerin – Beschäftigte in der Altenpflege in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von bis zu 1.500 Euro. „Die Landesregierung unterstützt die Corona-Prämie des Bundes und hat deshalb die Aufstockung des Bundesanteils beschlossen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

„Die Corona-Krise zeigt noch einmal ganz besonders, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit der Pflegekräfte für unsere Gesellschaft ist“, so Drese. Die Beschäftigten in der Altenpflege seien seit Monaten hohen Belastungen ausgesetzt. Sie hätten den größtmöglichen Schutz der ihnen anvertrauten Menschen sicherzustellen, verdeutlichte die Ministerin.

Drese verwies darauf, dass die Beschäftigten auch im Rahmen ihres privaten Lebensbereiches eine besondere Verantwortung tragen, die etwa bei einer notwendigen Selbstisolation zu entsprechenden Einschränkungen auch im Privatleben führt.

Durch die Besuchs- und Betretungseinschränkungen seien die Beschäftigten in besonderer Weise auch in psychischer Hinsicht gefordert. „Die Altenpflegekräfte stellen gewissermaßen den familiären Ersatz für die pflegebedürftigen Menschen in dieser Corona-Zeit dar“, sagte die Ministerin.

Drese: „Aus diesen Gründen ist eine besondere Wertschätzung der Beschäftigten in der Pflege als Dankschön insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Krise mehr als gerechtfertigt. Ich bin sehr froh, dass das von der kompletten Landesregierung unterstützt wird.“

Für alle Beschäftigten, die schwerpunktmäßig in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten (etwa Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleitende, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte sowie Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung) erhöht das Land die Pflegeprämie des Bundes von 1.000 Euro auf 1.500 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Bonus entsprechend abgestuft.

Drese: “Doch auch weitere Beschäftigte, die in der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in der Einrichtung mitarbeiten, wie etwa Beschäftigte aus der Verwaltung, Haustechnik oder Küche erhalten den Pflegebonus. Hier erhöhen wir die Pflegeprämie von 667 auf 1.000 Euro.“ Auszubildende erhalten 900 Euro (600 Bund/ 300 Land).

Insgesamt profitieren rund 27.000 Beschäftigte inklusive Auszubildende und FSJler) in stationären Einrichtungen und in der ambulanten Pflege von der Corona-Prämie. Die meisten davon in voller Höhe von 1.500 Euro. „Auf dieser Grundlage gehen wir von Kosten für das Land in Höhe von gut 12 Millionen Euro aus, die aus dem MV-Schutzfonds finanziert werden sollen“, betonte Drese.

Umfangreiche Umsatzsteuersenkung

Schwerin – Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Nachdem die Kontaktbeschränkungen nun gelockert wurden und es für Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe wieder losgeht, sollen auch sie schnell wieder auf die Beine kommen. Deshalb wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 von 19 % auf 7 %, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, gesenkt.

Dabei ist die Wirkung dieser Steuersenkung nicht nur auf die Restaurants beschränkt. Es werden auch andere gastronomische Bereiche, wie zum Beispiel Lebensmittelhändler, Cateringunternehmen, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang dem normalen Umsatzsteuersatz unterlagen, profitieren. Somit wirkt die Begünstigung auch für Unternehmen im Bereich von Cateringservice für Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen, die tagtäglich einen wichtigen Beitrag für die Mittagsversorgung in unserem Land leisten.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket vorgesehen, vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 den Regelsteuersatz sowie den ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer zu senken. Diese zeitlich befristeten Absenkungen gelten allgemein für alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Damit werden die Umsatzsteuersätze auf gastronomische Dienstleistungen – außer der Abgabe von Getränken – vom 1. Juli bis zum Jahresende von 19 % auf 5 % abgesenkt.