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Kategorie: Politik

Förderbescheid für Familienferienstätte

Dambeck – „Familienferienstätten sind wichtige Einrichtungen im Bereich der Jugend- und Familienerholung vor allem für Familien mit geringerem Einkommen. Leider sind sie ebenfalls hart von den Corona-Einschränkungen getroffen worden, da die Angebote lange von Kindern und Familien nicht wahrgenommen werden konnten. Deshalb freue ich mich, dass ich heute für eine tolle familienfreundliche Anlage Unterstützungsmittel aus dem MV-Schutzfonds in Höhe von 60.000 Euro übergeben darf“, sagte die Sozialministerin Stefanie Drese bei ihrem Besuch des Familienferienparks Dambeck (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) im Rahmen ihrer diesjährigen Corona-Info-Tour.

Die Mittel aus dem MV-Schutzfonds dienen der Abmilderung von Schäden bei sozialen Einrichtungen und Angeboten, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, informierte Drese. Mit den Landesmitteln sollen Einrichtungen in ihrer Existenz gesichert werden, um auch künftig das Angebot und die Träger- und Einrichtungsvielfalt zu erhalten. Für Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie stehen insgesamt 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds zur Verfügung.

Der Familienferienpark Dambeck im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit einer Ausstattung von 100 Betten gehört zur AWO SANO gemeinnützige GmbH. Der sieben Hektar große Gutshauspark liegt mitten im Müritz-Nationalpark und bietet den Familien viele naturnahe Angebote und eine engagierte Kinderbetreuung.

Drese: „Es ist wichtig, dass wir mit den Corona-Hilfen zeitnah den Fortbestand der Einrichtungen sichern können. Unsere landesweit 13 Familienferienstätten sind Anlaufpunkte für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Sie bieten nicht nur preisgünstigen Urlaub, sondern auch Beratungs- und Bildungsangebote. Zudem sind sie auf Gäste mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen ausgerichtet. Auf diese Angebote können wir im Land stolz sein und wollen auch zukünftig darauf nicht verzichten.“

Öffnungen für Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese plant in Abstimmung mit dem Expertengremium „Pflege und Soziales“ weitreichende Öffnungen der voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium erarbeitet. Sie soll am 13. Juli in Kraft treten.

Änderungen und deutliche Lockerungen gelten auch für die 24 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesgruppen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

„Die anhaltend geringen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen nun auch im Pflege- und Sozialbereich endlich weitgehende Lockerungen“, betont Drese. „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und ihre Familien, dass die Einrichtungen ab dem 13. Juli für mehrere Stunden am Tag öffnen“, so Drese. Auch in den Tagespflegen sowie Werk- und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung kehre damit ein Stück Normalität zurück.

Die neue Corona-Verordnung im Bereich Pflege und Soziales sieht vor, dass der Besuch und das Betreten von Einrichtungen, Angeboten und Diensten in der Pflege und Eingliederungshilfe (Menschen mit Behinderung) grundsätzlich auch für Personen, für die die Einrichtung nicht der Wohn- oder Arbeitsort ist, erlaubt ist.

In den Altenpflegeeinrichtungen hat die Einrichtungsleitung Öffnungszeiten für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag, über die Woche angemessen verteilt auf die Vormittags-, Nachmittags- und Abendstunden, einzurichten. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Drese: „Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat die Möglichkeit, regelmäßig Besuch zu empfangen.“

Voraussetzung ist, dass in der Einrichtung kein aktives Corona-Virus SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen oder der Verdacht auf ein solches besteht und in der Region kein erhöhtes Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist. Darüber hinaus muss jede Einrichtung ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept erstellen beziehungsweise anpassen und eine Tagesanwesenheitsliste führen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal wird täglich eine Symptomkontrolle durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Bei Coronaverdacht erfolgt unverzüglich eine Testung durch direkten Erregernachweis (PCR).

Drese: „Mit unserer neuen Landesverordnung hält ein Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen Einzug. Aus Besuchsverboten mit Ausnahmen werden Öffnungen unter Auflagen.“

Kampf gegen Corona

Jochen Schulte: Maskenpflicht hat wesentlich zu niedrigen Infektionszahlen beigetragen und die derzeitigen Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Zur aktuellen Diskussion um eine Aufhebung der Maskenpflicht stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte fest: „Bei allem Verständnis für die Probleme des Einzelhandels, ist jetzt nicht die Zeit über eine anstehende Abschaffung der Maskenpflicht zu spekulieren. Die geltenden Abstandsregelungen sowie die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, haben wesentlich zu den geringen Infektionszahlen und damit gerade auch zu den zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen beigetragen.

Es ist weder im Interesse der Menschen in unserem Land noch unserer Wirtschaft mitten in der touristischen Hochsaison leichtfertig die erzielten Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufs Spiel zu setzen und damit die Gefahr erneuter weitgehender Einschränkungen heraufzubeschwören. Allen sollte bewusst sein, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist. Wie schnell die Infektionszahlen wieder ansteigen können, zeigt sich aktuell in der Schweiz und Österreich, wo keine Maskenpflicht gilt.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt darauf, dass auch zukünftig die richtige Reihenfolge ist, erst zu prüfen, welche weiteren Lockerungen sinnvoll sind, und im Anschluss daran mögliche Ergebnisse zu verkünden.“

Zur aktuellen Diskussion um eine Aufhebung der Maskenpflicht stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte fest: „Bei allem Verständnis für die Probleme des Einzelhandels, ist jetzt nicht die Zeit über eine anstehende Abschaffung der Maskenpflicht zu spekulieren. Die geltenden Abstandsregelungen sowie die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, haben wesentlich zu den geringen Infektionszahlen und damit gerade auch zu den zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen beigetragen.

Es ist weder im Interesse der Menschen in unserem Land noch unserer Wirtschaft mitten in der touristischen Hochsaison leichtfertig die erzielten Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufs Spiel zu setzen und damit die Gefahr erneuter weitgehender Einschränkungen heraufzubeschwören. Allen sollte bewusst sein, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist. Wie schnell die Infektionszahlen wieder ansteigen können, zeigt sich aktuell in der Schweiz und Österreich, wo keine Maskenpflicht gilt.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt darauf, dass es auch zukünftig die richtige Reihenfolge ist, erst zu prüfen, welche weiteren Lockerungen sinnvoll sind, und im Anschluss daran mögliche Ergebnisse zu verkünden.“

Die Grundrente kommt

Schwesig: Insbesondere Frauen und Ostdeutsche profitieren von Grundrente

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern für die Einführung der Grundrente gestimmt.

„Die Grundrente kommt! Das ist das klare Signal an die Bürgerinnen und Bürger: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als Sozialhilfe. Damit ist die Grundrente ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland. Sie ist ein sozialpolitischer Meilenstein“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Sitzung, in der sie für die Annahme des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung geworben hatte.

Besonders Frauen und Ostdeutsche würden von der Einführung der Grundrente profitieren. „Vier von fünf Berechtigten, die Grundrente bekommen werden, sind Frauen“, hob Schwesig hervor.

Außerdem würden überdurchschnittlich viele ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner durch die Grundrente bessergestellt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern seien dies nach ersten Schätzungen zwischen 30.000 bis 50.000 Rentnerinnen und Rentner. „Das ist die Generation, die in den letzten 30 Jahren unser Land aufgebaut hat. Aus dieser Generation sind viele nach der Wende unverschuldet arbeitslos geworden. Sie haben dann zu oft niedrigen Löhnen neue Tätigkeiten angefangen. Diese Menschen haben viel geleistet in ihrem Arbeitsleben und haben trotzdem nur Minirenten. Ihnen wird mit der Grundrente geholfen. Sie ist damit auch ein wichtiger Beitrag zur Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen. Das ist 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ein wichtiges Signal.“

Mecklenburg-Vorpommern habe sich viele Jahre für die Einführung der Grundrente eingesetzt. „Dass sie heute kommt, ist ein großer Erfolg für uns und vor allem für viele Menschen in unserem Land“, so Schwesig.

Bundesrat stimmt Grundrente zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 der Grundrente zugestimmt: Damit erhalten rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten ab 2021 einen Zuschlag zu ihrer Altersversorgung.

Für den Anspruch auf Grundrente müssen Geringverdiener ausreichend Beitragszeiten nachweisen können: Mindestens 33 Jahre, in denen sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und unterdurchschnittlich verdient haben – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der Zuschlag ist gestaffelt – in voller Höhe wird er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt.

Der Erhalt der Grundrente erfordert keinen Antrag. Stattdessen findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Trifft die Grundrente mit anderen Einkommen – etwa Betriebsrenten oder die Pension des Partners – zusammen, gilt ein Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet wird. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag bei 1250 Euro, für Paare bei 1950 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente gekürzt: zunächst um 60 Prozent des Betrags, der den Freibetrag übersteigt; ab einem Einkommen von 1600 Euro bei Singles und 2300 Euro bei Paaren um 100 Prozent.

Die Höhe der jeweiligen Grundrente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt – maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist. Maximal kann die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen.

Neben der Grundrente regelt das Gesetz Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vorgesehen.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf zur Grundrente am 2. Juli 2020 weitgehend unverändert verabschiedet. Inhaltliche Korrekturen hat er jedoch bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Demnach wird die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200 auf 2.575 Euro angehoben, um einen zusätzlichen Anreiz für den Aufbau dieser Altersvorsorge zu schaffen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Hilfe für Seawolves und weiteren MV-Topclubs

Bargeshagen – Die Landesregierung wird die in der Initiative „Team Sport MV“ zusammengeschlossenen Vereine finanziell mit rund zwei Millionen Euro unterstützen. Diese Hilfszusage gab Sportministerin Stefanie Drese bei ihrem Treffen mit den Basketballern der Rostock Seawolves in deren Trainingszentrum in Bargeshagen.

„Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Abbruch der Spielsaison 2019/ 2020 sind die betroffenen Vereine unverschuldet in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten“, betonte Drese. Vor allem die fehlenden Zuschauereinnahmen, aber auch wegbrechende Sponsorengelder würden hohe Einnahmeverluste bedeuten. Noch sei nicht absehbar, wann Spiele wieder vor Tausenden von Zuschauenden möglich seien, so Drese. Hierzu müssten überregionale Entscheidungen getroffen werden.

„In diesen schweren Zeiten wollen wir unseren sportlichen Aushängeschildern in den Ballsportarten beistehen und dazu beitragen, dass ein erfolgreicher Neustart möglich ist“, verdeutlichte Drese. Die Sportministerin sagte, dass die Landesregierung gerade dabei sei, die organisatorischen Voraussetzungen für eine Landesförderung aus Mitteln des MV-Schutzfonds zu schaffen, um schnellstmöglich die Mittel an die Vereine ausreichen zu können.

Drese: „Wir wissen, dass die wirtschaftliche Not groß ist, deshalb helfen wir mit den rund zwei Millionen Euro im beträchtlichen Umfang.“

Zur Initiative „Team Sport MV“ gehören die Spielsportvereine SSC Palmberg Schwerin, Rostock Seawolves, F.C. Hansa Rostock, HC Empor Rostock, Rostock Griffins, Stralsunder HV, Mecklenburger Stiere und SV Warnemünde.

Arbeitsmarkt Juni in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit ist in Mecklenburg-Vorpommern im Juni im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 65.900 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 11.100 Arbeitslose mehr als im Vorjahresmonat (+20,2 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt bei 8,0 Prozent. (+1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert).

„Trotz der einsetzenden Lockerungen wird das Hochfahren der Unternehmen noch eine Weile dauern. Das macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Aufholeffekte sind denkbar, wenn die Lockerungen weiter ausgebaut und neue Infektionen vermieden werden können. Erste positive Anzeichen sind erkennbar. Mit dem Anlaufen des Tourismusmotors wächst die Nachfrage nach Jobs in diesem Bereich wieder. Hier ist etwas Licht am Horizont. Dennoch: Wir müssen die anstehenden Herausforderungen gesamtwirtschaftlich meistern. Wir versuchen die Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, um Arbeitsplätze zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Im Vergleich zum Vormonat Mai sank die Arbeitslosigkeit um 1.600 (-2,4 Prozent).

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass im produzierenden Gewerbe die Auswirkungen der Corona-Krise zu spüren sind. „Es ist für Unternehmen weiter herausfordernd, Aufträge und Umsätze zu generieren. Beispielsweise müssen Lieferketten reaktiviert werden, um Produktionen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Wirtschaft in dieser schweren Zeit weiter zu entlasten. Das ist eine Mammutaufgabe für uns alle zusammen“, so Glawe weiter. Der Minister machte deutlich, dass trotz Pandemie auch weiter in die heimische Wirtschaft investiert wird. „Wir müssen heute schon an morgen denken. Investitionen werden weiter unterstützt. Jede Neuansiedlung schafft und sichert neue Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte der Wirtschafts- und Arbeitsminister.

Als Beispiele nannte Glawe zwei aktuell geplante Unternehmensansiedlungen in Schwerin und in Anklam. Die Vink Chemicals GmbH & Ko. KG aus Hamburg plant, sich im Industriepark Schwerin neu anzusiedeln. Vorgesehen ist der Aufbau eines Werkes für Produkte, die eine vielschichtige Anwendung in der Industrie zur Konservierung finden. Durch diese werden Ressourcen geschont und Haltbarkeiten verlängert. 40 neue Arbeitsplätze sind geplant. Die Unternehmensgruppe VICI Polska aus Warschau plant, nach Vorpommern zu expandieren und sich im Industrie- und Gewerbegebiet Anklam Süd-Ost mit einem neuen Produktionsstandort anzusiedeln. Vorgesehen ist der Aufbau eines Werkes zur Herstellung von hochwertigen Frühstücksprodukten für den asiatischen und osteuropäischen Markt. Zunächst sollen 110 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Wirtschaftsminister Glawe appellierte an die heimische Wirtschaft, Lehrlinge trotz Kurzarbeit in Betrieben weiter zu halten. „Wir haben hier ein unterstützendes Programm für Unternehmen aufgelegt, um die Ausbildungsplätze zu sichern. Unser Ziel ist es, die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen und die Kurzarbeit von Lehrlingen unbedingt zu vermeiden. Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Eine angefangene Ausbildung muss auch zu Ende geführt werden können. Unser Programm zur Unterstützung ist gut angelaufen“, machte Glawe deutlich. Bisher wurden 489 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von etwa 5,3 Millionen Euro gestellt. 269 Vorhaben wurden bewilligt. Die Anträge stehen auch zum Download beim Landesförderinstitut  bereit.

Seit Beginn der Corona-Krise im März haben in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 18.700 Betriebe für 177.100 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt, das sind 39,9 Prozent aller Betriebe des Landes mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Betroffen sind vor allem Einzelhandel, Gastronomie und Gesundheitswesen. Glawe dankte den Unternehmen, dass sie das Instrument der Kurzarbeit aktiv nutzen. „Viele Unternehmen versuchen, in schwierigen Zeiten ihre Fachkräfte bestmöglich zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.