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Kategorie: Politik

Weitere Lockerungen in M-V

Aufhebung der Kapazitätsbegrenzung in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen – Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Darüber hinaus hat das Kabinett getagt. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen beschlossen worden.

In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe sagte hierzu:„Das ist die wichtigste und entscheidende Nachricht, auf die die gesamte Branche gewartet hat. Jetzt kann mit dem touristischen Betrieb weiter hochgefahren werden. Das ist eine gute Botschaft, denn die Branche bekommt wieder mehr Planungssicherheit. Schließlich starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, wo die Sommerferien beginnen. Das Aufheben der Kapazitätsgrenze ist ein Schritt in Richtung mehr Normalität. Dieser erfolgt unter erschwerten Voraussetzungen und Bedingungen. Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen. Für diese und auch für Gaststätten beginnt die Sperrstunde um Mitternacht.

Wir sind das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch: Hygiene, Abstand und Masken sind elementare Bestandteile unseres Alltages. Auch wenn es bei strahlendem Sonnenschein dem einen oder anderen schwerfällt. Im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen.“

Bislang galt aufgrund der Corona-Pandemie eine 60-Prozent Begrenzung der Bettenbelegung in touristischen Einrichtungen und auf Campingplätzen. Ab dem 15. Juni fällt die Begrenzung.

In Mecklenburg-Vorpommern beginnen die Sommerferien ab dem 22. Juni 2020. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni.

M-V unterstützt Aalbesatzmaßnahmen

Schwerin – Zur Unterstützung von Aalbesatzmaßnahmen hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, dem Landesanglerverband (LAV) und dem Landesverband der Binnenfischer (LVB) jeweils einen Zuwendungsbescheid übergeben. Die Förderhöhe für den LAV liegt bei rund 58.400 Euro, der LVB wird mit rund 73.400 Euro unterstützt. 75 Prozent der Fördermittel kommen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

„Mein Anliegen ist es, den Europäischen Aal in seinem Bestand zu schützen. Das durch EU- und Landesmittel finanzierte Besatzprogramm mit Jungaalen ist eine wesentliche Säule des Managementplanes des Landes, um den Bestand des Europäischen Aales entsprechend der Europäischen Aalverordnung zu sichern“, sagte Minister Backhaus.

Der LAV hat Ende April/ Anfang Mai in Zusammenarbeit mit acht Angelvereinen in deren Pachtgewässern rund 244.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamt­kosten lagen bei rund 73.000 Euro.

Der LVB hat gemeinsam mit zehn Fischereibetrieben im Mai rund 330.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamtkosten betrugen rund 98.100 Euro.

Die beiden kollektiven Aalbesatzmaßnahmen wurden entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (FischFöRL) zu 80 Prozent gefördert. Der für diese Förderhöhe erforderliche innovative Ansatz besteht darin, dass wissenschaftliche Vorgaben des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) zum gewässerspezifischen Besatz umgesetzt werden. So werden optimale Bedingungen für den Aufwuchs sichergestellt.

Der Europäische Aal steht auf der Liste der bedrohten Tierarten. Seit den 70-er Jahren wird eine ständige Abnahme des Bestandes festgestellt.

2007 erließ die EU deshalb eine Verordnung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Managementpläne zu erarbeiten und umzusetzen, die den Bestand des Europäischen Aals sichern (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007).

„Kinderstube“ der Aale ist die Sargassosee im Atlantik östlich Florida. Die jungen Aale werden im Zeitraum von drei Jahren mit der Golfströmung über den Atlantik an die Küsten Westeuropas getrieben. Die Glasaale steigen in die Binnengewässer auf und pigmentieren sich. Nach etwa 20 Jahren wandern die laichbereiten Aale wieder in die Sargassosee.

Ziel der EU ist es, dass wieder 40 Prozent der Blankaale abwandern, um die Laichgebiete zu erreichen. Gemäß dem Deutschen Managementplan soll dieses Ziel bis 2040 erreicht werden.

Für das Flusseinzugsgebiet Warnow/Peene ist das Land Mecklenburg-Vorpommern eigenständig verantwortlich. Für die Einzugsgebiete Elbe, Oder und Schlei/Trave, bei denen nur Teilflächen im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen, sind andere Institutionen für das Aalmanagement verantwortlich.

Auch Dank der Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2019 insgesamt 67,6 t vorgestreckte Aale (Av) und Glasaal (Ao), das entspricht 11,29 Millionen Stück (davon 1,8 Mio. Glasaale) in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt EU- und Landesmittel in Höhe von 2,425 Mio. EUR ausgereicht.

Das Besatzprogramm wird von der Landesforschungs­anstalt für Landwirtschaft und Fischerei wissenschaftlich begleitet. Für die Sicherstellung optimaler Aufwuchs­bedingungen wird seitens des Instituts für Fischerei eine Besatzempfehlung in Abhängigkeit der Gewässer­eigenschaften ausgesprochen.

Weitere Lockerungen

Erfolgreicher Start des eingeschränkten Kita-Regelbetriebs erlaubt weitere Lockerungen

Schwerin – Der aufwendige Start in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertagesförderung unter Beibehaltung der Notfallbetreuung hat nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese bereits für 73 Prozent der Kinder in den Krippen und 76 Prozent der Kindergartenkinder die tägliche Rückkehr in die Kindertageseinrichtungen möglich gemacht.

„Vieles hat sich dabei in den vergangenen zwei Wochen eingespielt“, sagte Drese. Das sei bei einem Austausch mit Landräten und Oberbürgermeistern am Freitag deutlich geworden. Drese: „Ich bin den Einrichtungsträgern, den Jugendämtern und in aller erster Linie den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas sowie Kindertagespflegepersonen sehr dankbar, dass wir unseren Kindern im Land wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen können.“

Als „überaus erfreulich“ bezeichnet Ministerin Drese, dass trotz der weitgehenden Öffnung das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem konstant geringen Niveau stehengeblieben ist. „Dies erlaubt es aus Sicht des Sozialministeriums und auch nach Einschätzung der Hygienikerinnen und Hygieniker des Landesamtes für Gesundheit und Soziales die Einschränkungen für Kinder, Eltern und pädagogisches Personal in der Kindertagesförderung weiter vorsichtig zu lockern“, so Drese.

In Abstimmung mit der Expertengruppe „Kindertagesförderung-Corona“ wurden deshalb die Hygienehinweise („Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“) überarbeitet. So wurde u.a. klargestellt, dass eine Gruppe von mehreren Bezugspersonen gefördert und betreut werden kann. Bei der Abwesenheit eines pädagogischen Beschäftigten (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) kann ein anderer pädagogischer Beschäftigter die Förderung der Kinder übernehmen.

Post vom Finanzamt

Informationen für Rentner zur „Steuererklärung light“

Schwerin – Über 30.000 Rentnerinnen und Rentner haben dieser Tage Post von ihrem Finanzamt erhalten. Die Finanzverwaltung informiert über das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren. Damit können Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen ihrer Steuerpflicht auf einem zweiseitigen Vordruck nachkommen.

Schon seit 2017 haben Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, dieses Angebot der Finanzämter zu nutzen. Einfach und übersichtlich ist die Steuerpflicht mit dem Ausfüllen einer Doppelseite im Handumdrehen erledigt. Mittlerweile ist diese „Steuererklärung light“ ein Exportschlager aus Mecklenburg-Vorpommern. War das Verfahren zunächst nur in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar, können heute auch die Rentenbezieher in Brandenburg, Bremen und Sachsen den Service der Finanzämter nutzen. In Mecklenburg-Vorpommern machen von der Möglichkeit der vereinfachten Steuererklärung immer mehr Rentnerinnen und Rentner Gebrauch. Im vergangenen Jahr gingen bereits mehr als 20.000 einfache Erklärungen bei den Finanzämtern ein – ein neuer Rekord.

In dem Anschreiben der Finanzämter sind der Vordruck und die Erläuterungen enthalten, so dass kein Besuch im Finanzamt notwendig ist. Auch wenn die Finanzämter jetzt wieder geöffnet sind, sollten Rückfragen telefonisch erfolgen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuererklärung ist für Rentnerinnen und Rentner meist eine unangenehme Pflicht, die mit großem Aufwand verbunden ist. Als Steuerverwaltung wollen wir unseren Rentnerinnen und Rentner helfen und machen mit dem Informationsschreiben gezielt auf diesen Service aufmerksam.“

Zum Hintergrund: Die Finanzämter bekommen jedes Jahr die für eine Steuererklärung wesentlichen Daten elektronisch übermittelt – von Rentenversicherungsträgern, Versicherungen und Krankenkassen. Sollten Rentnerinnen und Rentner außer Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen und sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ keine weiteren Ausgaben haben, die die Steuerlast mindern, kümmert sich das Finanzamt auf Wunsch der Steuerpflichtigen um den Rest. Wer unsicher ist, ob das Verfahren für ihn infrage kommt, kann gerne telefonisch Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen.

Grundschullehramt in M-V

Mehr Praxis im Studium und kürzeres Referendariat kommen

Schwerin – Das Bildungsministerium stellt klar, dass es bei der Planung bleibt, dass das Lehramtsstudium für Grundschullehrkräfte an den Universitäten um praxis- und berufsfeldbezogene Elemente erweitert wird und diese Praxiselemente auf das Referendariat angerechnet werden.

Alle Grundschullehrkräfte werden ab dem neuen Schuljahr besser bezahlt und können damit genauso viel Geld verdienen wie alle anderen Lehrkräfte an weiterführenden Schulen auch. Angehende Grundschullehrkräfte studieren ein zusätzliches Semester, so dass sie im Studium insgesamt deutlich mehr Berufspraxis erwerben. Diese praxis- und berufsfeldbezogenen Anteile werden auf das Referendariat angerechnet, so dass es von 18 Monaten auf ein Jahr verkürzt wird.

Die Möglichkeit, das Referendariat auf diese Weise zu verkürzen, ist im Lehrerbildungsgesetz enthalten. Paragraf 12 Abs. 3 des Lehrerbildungsgesetzes eröffnet diese Option. Wenn die Gesetzesänderung beschlossen ist, wird die Landesregierung die Lehrervorbereitungsdienstverordnung in Paragraf 4 Abs. 2 entsprechend ändern.

Metropolregion Stettin

Dahlemann: Geschäftsstelle des UVV in Stettin stärkt Metropolregion

Stettin – Ab sofort ist der Unternehmerverband Vorpommern mit einer Geschäftsstelle in Stettin präsent. Aufgabe des Leiters und zweier Koordinatoren ist es, für wirtschaftliche Kontakte zwischen deutschen und polnischen Unternehmen zu sorgen. Für diese neue Geschäftsstelle hat der Parlamentarische Staatssekretär Patrick Dahlemann heute in Torgelow eine Förderzusage an den Unternehmerverband Vorpommern in Höhe von 6.000 Euro übergeben.

„Die Landesregierung unterstützt die Einrichtung dieser Geschäftsstelle ausdrücklich. Die Metropolregion Stettin bietet für polnische und für deutsche Unternehmen große Chancen, im gegenseitigen Vorteil wirtschaftlich weiter voranzukommen. Das Büro ist Ansprechpartner für deutsche und polnische Unternehmerinnen und Unternehmer und stößt bereits jetzt auf großes Interesse. Geplant und organisiert werden sollen Veranstaltungen und Projekte. Weitere Schwerpunkte sind Vernetzung, Kooperation bei der Berufsorientierung, Berufsausbildung und Fachkräftegewinnung. Ich bin sicher, dass Vorpommern von dieser Geschäftsstelle profitieren wird und sie eine wertvolle Ergänzung für die langjährige Arbeit des Hauses der Wirtschaft ist. Die Metropolregion Stettin weiter mit Leben zu erfüllen, noch enger zusammenrücken und damit die Identität der Region zu stärken. Das ist unser Ziel. Dazu wird auch die Dependance des Unternehmerverbandes Vorpommern beitragen. Gern unterstützen wir dieses Projekt mit Mitteln aus dem Vorpommern-Fonds“, betonte der Staatssekretär bei der Übergabe der Förderzusage in der Firma ME-LE, bei der auch deutsche und polnische Unternehmerinnen und Unternehmer dabei waren.

Der Staatssekretär dankte allen, die das Projekt mitentwickelt haben: „Gerade der Unternehmerverband Vorpommern und die Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern haben hier hervorragende Arbeit zum gegenseitigen Nutzen geleistet. Ich bin mir sicher: Das ist erst der Anfang.“ Ursprünglich war die Eröffnung der Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern in Stettin geplant. Aufgrund der Herausforderungen zur Eindämmung des Corona-Virus musste sie in einem kleineren Rahmen in Torgelow stattfinden.

Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau

Martin: Deutschland unterstreicht einmal mehr seine historische Verantwortung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den Erhalt der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau mit über einer halben Million Euro. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Beschluss von Bund und Ländern gebilligt. Deutschland wird insgesamt 60 Millionen Euro in Form einer Zustiftung zur Verfügung stellen. Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, den Betrag je zur Hälfte zum Kapitalstock der Stiftung Auschwitz-Birkenau beizusteuern. Die Länderbeiträge berechnen sich nach dem Königsteiner Schlüssel. Für Mecklenburg-Vorpommern sind das 595.257 Euro.

„Die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau ist ein Symbol für den Holocaust, für den beispiellosen Völkermord und für den Terror der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es steht in unserer Verantwortung, diese furchtbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit niemals in Vergessenheit geraten zu lassen und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder geschieht. Die Gedenkstätten, die das Erinnern lebendig halten, sind deshalb von großer Bedeutung. Unsere Aufgabe ist es, die Gedenkstätte dauerhaft zu erhalten“, sagte Martin. Im größten Vernichtungslager der Nationalsozialisten wurden etwa eine Million Menschen ermordet.

„Mit der finanziellen Unterstützung unterstreichen Bund und Länder einmal mehr Deutschlands historische Verantwortung“, so die Bildungsministerin. „Ich freue mich, dass wir diese Nachrichten überbringen können, in dem Jahr, in dem sich zum 75. Mal der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau gejährt hat. Ich danke der Stiftung Auschwitz-Birkenau für die Leistungen, die sie seit ihrer Gründung zum Erhalt der Gedenkstätte erbracht hat.“ Nach Angaben der Stiftung gibt es notwendige Konservierungs- und Sanierungsarbeiten in der Gedenkstätte, die u. a. mit den in Aussicht gestellten Mitteln finanziert werden sollen.

Umbau der Eldemühle

Parchim – Das Land unterstützt den Umbau der Eldemühle in Parchim zu einem Theaterstandort. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Demnach sichert das Land der Stadt Parchim und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in der Eigenschaft als Gesellschafter des Mecklenburgischen Staatstheaters zu, sich zu 50 Prozent bzw. mit bis zu 13,4 Millionen Euro an den notwendigen baulichen Maßnahmen an der Theaterspielstätte am Standort Parchim zu beteiligen. Die tatsächlichen Baukosten für den Umbau des Theaters „Kulturmühle Parchim“ belaufen sich auf 26,9 Millionen Euro.

„Die finanzielle Unterstützung für den Umbau der Eldemühle ist ein starkes Signal für Theater in der Region. Damit machen wir einen weiteren wichtigen Schritt im Rahmen des Theaterpaktes Mecklenburg-Vorpommern. Die Unterstützung zeigt auch, wie wichtig der Landesregierung kulturelle Angebote im ländlichen Raum sind“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit der Förderzusage des Landes haben der Landkreis und die Stadt Planungssicherheit. Perspektivisch soll das Junge Staatstheater Parchim in der Eldemühle sein Domizil haben und wieder ein eigenes Haus erhalten. Vorgesehen ist auch, dass die Eldemühle die Fritz-Reuter-Bühne beheimatet. Damit strahlt das Mecklenburgische Staatstheater auch über die Grenzen der Landeshauptstadt hinaus“, sagte Martin.