Menü Schließen

Kategorie: Recht / Justiz

Vermögen aus Straftaten

Schwerin – Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2019 aus Straftaten knapp zehn Millionen Euro Vermögen ab.

„Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Das gilt auch bei der Einziehung von Gegenständen und Vermögen, was Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben. Die Staatsanwaltschaften unseres Landes haben im vergangenen Jahr fast doppelt so viel Vermögen abgeschöpft wie noch im Jahr 2017. Es wurden 2019 mehr als 9,7 Millionen Euro abgeschöpft, zwei Jahre zuvor waren es rund fünf Millionen Euro. Das zeigt, dass die Reform der Vermögensabschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern wirkt. Seit dem Jahr 2017 wird Geschädigten ein einfacher und kostenloser Weg geboten, um Schadenswiedergutmachung zu erlangen. Das stärkt den Opferschutz. Von den abgeschöpften 9,7 Millionen Euro sind rund 2,5 Millionen Euro an geschädigte Privatpersonen ausgezahlt worden. Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 4,3 Millionen Euro abgeschöpft. In der Staatskasse verblieben gut 2,9 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihre verlässliche Arbeit“, so Ministerin Hoffmeister.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die jetzt gut erkennbaren Erfolge im Bereich der Vermögensabschöpfung sind nicht nur das Ergebnis der seit Juli 2017 geltenden veränderten gesetzlichen Regelungen. Sie beruhen zu einem ganz entscheidenden Teil auf den gemeinsamen Anstrengungen der zu deren Umsetzung berufenen Behörden – der Staatsanwaltschaften, der Polizei, des Zolls und der Finanzverwaltung. Mit erheblichem personellen Aufwand und hohem Engagement haben sie die strukturellen Herausforderungen der weitreichenden Änderungen der rechtlichen Vorgaben ebenso erfolgreich angenommen wie sie sich der Aufgabe der umfassenden Aus- und Fortbildung in diesem Bereich gewidmet haben. Dafür und auch für die fortlaufenden Anstrengungen zur stetigen Optimierung der aufwändigen Ermittlungen unter anderem in gemeinsamen Arbeitsgruppen gebühren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung.“

Drese: Eltern-Beitragsfreiheit trägt das Land

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in Schwerin verdeutlicht, dass das Land die Kosten für die seit Jahresbeginn in Mecklenburg-Vorpommern bestehende vollständige Kita-Beitragsfreiheit der Eltern übernimmt. „Die bisherige Finanzierungssäule der Eltern wird komplett vom Land getragen. Dafür sind rund 145 Millionen Euro jährlich im Landesdoppelhaushalt veranschlagt.“

Drese verwies darauf, dass mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz das bisherige komplizierte Kita-Finanzierungssystem von Grund auf umgestellt und vor allem für die Landkreise und kreisfreien Städte deutlich entbürokratisiert wurde.

Drese: „In einem umfassenden Beteiligungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir gemeinsam ein echtes kooperatives Entgeltsystem entwickelt, bei dem sich das Land nicht mehr nur mit einem Festbetrag an den Kosten der Kindertagesförderung beteiligt. Das Land hat seinen Beitrag seit diesem Jahr auf 54,5 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten für die Kindertagesförderung aufgestockt.“

„Die steigenden Kosten in der Kindertagesförderung etwa durch höhere Personalkosten und Qualitätsverbesserungen werden als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen somit weit über die Hälfte vom Land finanziert. Das ist eine deutliche Verbesserung für die Kommunen“, so Drese. Diese Regelung wird ergänzt um eine jährliche Endabrechnung der tatsächlichen Kosten zwischen Land und kommunaler Ebene, die einen Ausgleich schaffen wird, wo es nötig ist“, betonte Drese.

Drese: „Ich setze mich für höhere Gehälter und eine stärkere Tarifbindung für Kita-Beschäftigte sowie weitere Investitionen in die Qualität unserer Kitas ein. Das kostet Geld. Den Großteil dafür übernimmt das Land. Aber auch die kommunale Ebene kann nicht nur eine bessere Bezahlung fordern, sondern muss dafür auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellen.“

Historisches Gerichtsgebäude saniert

Demmin – Der Gerichtsstandort Demmin bestand bereits seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die direkte Verbindung von einem Gerichts- und Gefängnisgebäude war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine sehr verbreitete und typische Bauweise. Da die meisten Gerichtskomplexe erst nach 1870 errichtet wurden, kann davon ausgegangen werden, dass der Standort Demmin eines der ersten Gefängnisgebäude seiner Art in Deutschland war.

Finanzminister Meyer: „Auch wenn der letzte Schliff noch fehlt, wird wohl niemand widersprechen, dass Demmin mit dem sanierten Gerichtsgebäude ein wahres Schmuckstück erhält. Wir bewahren mit dieser Sanierung auch ein Stück Mecklenburg-Vorpommersche Geschichte. Besonders freut mich als Finanzminister sagen zu können, dass bei der Sanierung die Baukosten von 2,85 Mio. Euro nicht nur im Plan geblieben sind, sondern 100 Prozent der Vergaben an Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern erfolgt.“

Justizministerin Hoffmeister: „Die Justiz unseres Landes wird stetig moderner und stellt sich auf das digitale Zeitalter ein. In die Gesamtstruktur fest eingebunden sind dabei die Zweigstellen der Amtsgerichte. Sie sind unverzichtbar für die Bürgernähe. Nun haben wir in Demmin darüber hinaus mit baulichen Maßnahmen weitere Weichen für die Zukunft gestellt. Der bauliche und technische Zustand ermöglicht den Einsatz modernster Telekommunikations- und IT-Technik. Durch Videotelefonie wird unter anderem die Kommunikation zwischen Amtsgericht Neubrandenburg und Zweigstelle Demmin schneller. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zweigstelle Demmin, die die Baumaßnahmen geduldig ertragen haben“, sagt Justizministerin Hoffmeister zur feierlichen Übergabe der Sanierungsarbeiten der Zweigstelle.

Justizzentrums Greifswald: Richtfest

Greifswald – „Der Baufortschritt ist deutlich zu sehen. Seit anderthalb Jahren wird am neuen Justizzentrum in der Greifswalder Domstraße gearbeitet, das Bauende ist nach Angaben der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung in gut zwei Jahren geplant, die Halbzeit ist in Sicht. Das ist eine gute Nachricht für alle Beschäftigten, vor allem am Finanzgericht, die seit Jahren in einem Provisorium auf ihren Umzug in das neue Justizzentrum Greifswald warten. Voraussichtlich im Jahr 2023 werden im Justizzentrum rund 170 Beschäftigte der Justiz in hellen, modernen Räumen arbeiten können. Im dann sanierten 120 Jahre alten Altbau werden das Oberverwaltungsgericht, das Finanzgericht sowie auch das Landesverfassungsgericht Platz finden. Das Grundbuchamt des Amtsgerichts sowie Teile des Amtsgerichts Greifswald und das Verwaltungsgericht werden dann im Neubau untergebracht sein“, sagt Justizministerin Hoffmeister zum Richtfest des Justizzentrums.

„Mit Investition in Höhe von ca. 20 Mio. Euro wird das Justizzentrum in Greifswald weiter gestärkt. Es freut mich besonders für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, für die sich die Arbeitsbedingungen nun weiter verbessern, sagte Finanzstaatssekretär Heiko Miraß.

Wie der Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung M-V mitteilte, wird der Erweiterungsbau des Justizzentrums gestalterisch dem 2015 gebauten Grundbuchamt ähnlich sein, um das Justizzentrum einheitlich zu gestalten. Die Anforderungen an das Justizzentrum Greifswald würden funktional und mit größtmöglicher Effizienz umgesetzt, heißt es. Das Gebäude wird barrierefrei und behindertengerecht sein. Baustart war im Februar 2018.

Geplantes Ende des Bauprojekts ist August 2022. Die Kosten wurden auf  18,5 Millionen Euro kalkuliert.

Erfolgreiche Nachwuchsgewinnung im Vollzug

Justizministerin Katy Hoffmeister ernennt 19 neue Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter: „Wir bieten ihnen eine neue Zukunft mit Sicherheit“

Güstrow – „Erstmals haben wir für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern drei Ausbildungsdurchgänge in einem Jahr starten können. Somit hat sich die Gesamtzahl der Justizvollzugsanwärterinnen und Justizvollzugsanwärter heute auf insgesamt 90 summiert. Die Ausbildung dauert zwei Jahre, in denen sie regelmäßig und zusätzlich die Bediensteten der vier Anstalten unterstützen. Wir investieren derzeit viel in die Nachwuchsgewinnung und werden nicht nachlassen“, sagt Justizministerin Hoffmeister zur Ernennung der letzten von drei Ausbildungsklassen im Jahr 2020 mit insgesamt 19 Frauen und Männern an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow.

„Wir merken, dass viele den Wunsch nach einem Wechsel in den Vollzug und damit zu einem attraktiven Arbeitsplatz haben, getreu unserem Motto ‚Neue Zukunft. Mit Sicherheit‘. Das Durchschnittsalter im Ausbildungslehrgang von heute liegt bei knapp 29 Jahren. In ihren früheren Berufen waren die Anwärter Kauffrau, Mechatroniker, Altenpflegerin, Hotelfachmann, Dachdecker, Kaufmann, Fachlagerist, Friseurin, Fachkraft für Abwassertechnik oder auch Gesundheits- und Krankenpfleger. Aber auch ein Bachelor of Arts und Abiturienten sind unter den neuen Anwärterinnen und Anwärtern. Jede motivierte Verstärkung für unseren Vollzug ist willkommen. Sie beleben die Arbeit mit ihren Erfahrungen“, sagt Ministerin Hoffmeister. Die 21 bis 35 Jahre alten Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter haben sich aus rund 170 Bewerbern durchgesetzt. Justizministerin Hoffmeister gibt ihnen zur Vereidigung mit auf den Weg: „Es ist ein Beruf, in dem rund um die Uhr ein unverzichtbarer Beitrag für die Entwicklung und Resozialisierung Einzelner und damit zur Sicherheit unserer Bevölkerung geleistet wird.“

Verkehrsdatenspeicherung

Schwerin – Justizministerinnen und -minister aus der Union setzen sich mit Nachdruck für eine Wiederbelebung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ein. Anlässlich des rechtspolitischen Austauschs der Ressortchefs in Prien am Chiemsee, der auf Einladung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stattfand, sagte Justizministerin Hoffmeister: „Deutschland sollte die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um gültige europarechtliche Vorgaben für eine verbindliche Verkehrsdatenspeicherung voranzubringen. Diese Vorgaben sollen als Grundlage für wirksame nationale Ermittlungen dienen.“ Sie unterstützt daher die Forderung ihrer Amtskolleginnen und Amtskollegen.

Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u.a. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausstehen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind und sie der einzige Ermittlungsansatz gewesen wären.“

Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz bereits Anfang November 2019 für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. Bereits im Juli 2020 haben Justizministerin Hoffmeister und acht Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen.

Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Berlin – Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18. September 2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juli 2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Das so genannte Upskirting und Downblousing wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer Paragraf 184k im Sexualstrafrecht verortet – so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Außergerichtliche Schlichtung

118 Schlichtungsversuche wurden im Jahr 2019 mit einem Vergleich abgeschlossen. Justizministerin Katy Hoffmeister: „Schiedsleute sind unverzichtbar“

Schwerin – Im Jahr 2019 wurden knapp 270 Anträgen auf Schlichtung von Streitigkeiten gestellt. Das waren rund fünf Anträge pro Woche. „Diese Schlichtungsversuche sind in 118 Fällen mit einem Vergleich beendet worden. Relativ hoch ist die Schlichtungsquote, wenn beide Seiten an einen Tisch geholt werden konnten. Von den 189 Verfahren, bei denen zum Schlichtungsversuch beide Parteien erschienen waren, endeten 62 Prozent mit einem Vergleich. Diese Quote ist seit Jahren nahezu konstant“, bilanziert Katy Justizministerin Hoffmeister.

Ein Schiedsverfahren ist zum Beispiel bei manchen Beleidigungen vorzuschalten, bevor Klage erhoben werden kann. Auch bei Streitigkeiten unter Nachbarn, beispielsweise wegen Lärms, Rauchs oder überhängenden Ästen sind zunächst die Schiedsleute einzuschalten. Scheitert ein Schlichtungsversuch nachweislich, kann das Verfahren vor Gericht verhandelt werden. Justizministerin Hoffmeister: „Die 233 ehrenamtlichen Schiedsleute in den Gemeinden sind unverzichtbar. Sie beweisen, dass man ein nachbarschaftliches Zusammenleben nicht per Gesetz verordnen muss. Miteinander reden hilft und ist noch immer entscheidend für eine Konflikt-Lösungen. Eine Lösung in beiderseitigem Einverständnis fördert zudem ein friedliches Verhältnis in unserer Gesellschaft. Daher kann ich nur dazu aufrufen, die Schiedsstellen in unserem Land aktiv zu unterstützen. Neue Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind sehr willkommen“, sagte Ministerin Hoffmeister weiter.