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Kategorie: Recht / Justiz

Neue Justizvollzugsbeamte vereidigt

Schwerin – Von den 90 Anwärterinnen und Anwärtern haben Ende November neun Männer und eine Frau ihre Ausbildung abgeschlossen und sind mit ihrer Vereidigung nun in den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) übernommen worden. Die zehn Bediensteten sind zwischen 25 und 36 Jahre alt und waren vor ihrer Vollzugsausbildung zum Beispiel Frisör, Krankenpflegekraft, Holzmechaniker, Fahrzeuglackierer, Kaufmann, Zimmerer, Immobilienmakler und Fleischer.

„Unsere Offensive wird fortgesetzt. Im Sommer 2021 planen wir die Einstellung weiterer 20 Justizvollzugsanwärterinnen und Anwärter. Das mögliche Einstiegsalter ist von 21 auf 18 Jahre gesenkt worden, um weiterhin sicherzustellen, dass ausreichend Bewerbungen vorliegen. Um auf den Vollzug aufmerksam zu machen, sind seit wenigen Tagen auch mehrere Justiz-Transporter mit Nachwuchswerbung auf den Straßen unseres Landes unterwegs. Wir haben festgestellt, dass wir auf der Suche nach neuen Bediensteten noch breiter aufgestellt sein müssen. Die Justiz muss auch ‚on the road‘, also überall sichtbar sein“, so Ministerin Hoffmeister. Die Transporter mit der Botschaft „Neue Zukunft. Mit Sicherheit. Jetzt als Justizvollzugsbeamte/r bewerben“ bringen beispielweise Untersuchungsgefangene zum Gericht und zurück in die JVA.

Justizministerin Hoffmeister dankt in dem Zusammenhang für das Engagement, gerade in Zeiten von Corona: „Justizvollzug kann mit außergewöhnlichen Situationen umgehen, das zeigt sich in diesen Zeiten besonders. Die Bediensteten leisten Großartiges. Umso mehr freut es mich, dass sie mehr Geld bekommen werden“, erklärte die Ministerin im Hinblick auf einen Kabinettsbeschluss vom Oktober, wonach die Justizvollzugszulage von rund 95 auf über 127 Euro im Monat angehoben werden soll.

Aufbauarbeit in der Opferhilfe

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister dankte jetzt Ulrike Kollwitz für ihren Einsatz in der Opferhilfe im ersten Jahr als Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe.

„Das erste Jahr der Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe war zweifelsohne schwierig. Ulrike Kollwitz hat dennoch engagiert im Rahmen der Corona bedingten Möglichkeiten gewirkt und mit großem Einsatz verschiedene Bereiche der Opferhilfe von Polizei bis psychosozialer Prozessbegleitung vernetzt. Ich danke ihr für dieses erste Jahr als Lotsin für die Opferhilfebelange. Opferschutzvereinen ist sie mittlerweile als Kontaktperson zur Justiz und in die Politik bekannt. Darin liegt auch die vorrangige Aufgabe, das Verständnis für Justiz und deren Abläufe zu stärken. Ihre Stelle für den Bereich der Justiz einzurichten, war sehr wichtig. Ich freue mich über ihr weiteres Engagement“, so Justizministerin Hoffmeister.

Die Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe, Ulrike Kollwitz, selbst blickt ebenso auf ein ereignisreiches erstes Jahr zurück: „Bei meinen Besuchen bekam ich einen Einblick, wie zuverlässig und engagiert Opferschutz in Mecklenburg-Vorpommern trotz Corona-Pandemie garantiert wird. Durch die Polizei wurde vielen Opfern mein Kontakt bekannt. Ich hörte ihnen zu und konnte sie gezielt an die richtige Stelle lotsen. Oftmals ging es in diesen Gesprächen darum, wie Justiz-Abläufe funktionieren. Auch konnte ich feststellen, dass sich nach medialen Berichterstattungen zum Beispiel über Gewalttaten das Gesprächsaufkommen steigerte. Es meldeten sich zudem Menschen, die glaubten Justizopfer geworden zu sein. Mein Team und ich konnten nahezu allen weiterhelfen, meistens wegen der Corona-Pandemie am Telefon“, bilanziert Ulrike Kollwitz ihr Ehrenamt. Sie ist im Haus der Justiz Rostock zu erreichen, Tel: (0381) 241 200.

Bundesweit gibt es Beauftragte für die Opferhilfe der Justiz. Ihr Ziel ist es auch, ein länderübergreifendes Netz zu spannen, damit Deutschland bundesweit in Opferhilfefragen u.a. für unerwartete Schadensgroßereignisse gewappnet ist.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Herbst-JuMiKo unterstützt Vorstoß aus M-V zur psychosozialen Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister sagte nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz: „Opfern von schweren Straftaten muss einfacher geholfen werden können“

„Von dieser digitalen Justizministerkonferenz geht ein sehr starkes Zeichen für den verbesserten Opferschutz aus. Ich danke meinen Amtskolleginnen und Kollegen für die Unterstützung unseres Vorstoßes, das Hilfsangebot der psychosozialen Prozessbegleitung weiter zu stärken. Kinder als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten sollen künftig einfacher unterstützt werden. Für sie sollte eine psychosoziale Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen angeordnet werden können. Bislang haben wir erreicht, dass betroffene Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Viele Eltern wissen jedoch nichts davon oder scheuen sich davor, einen solchen Antrag zu stellen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine äußerst wichtige Unterstützung für das Kind in seiner Rolle als Zeuge bei Gerichtsverfahren. Uns in Mecklenburg-Vorpommern, die den bundesweiten Anspruch angeschoben haben, ist der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung ein wichtiges Anliegen“, so Ministerin Hoffmeister nach der digitalen Herbst-JuMiKo.

Die JuMiKo bittet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung erleichtert werden kann. Darüber hinaus wird gebeten ebenso zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Seit 2017 haben Kinder und besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Anspruch auf die für sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Jetzt soll auch geprüft werden, ob dieser Anspruch auf Verletzte in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt ausgeweitet werden kann.

Kündigung von Online-Verträgen

Justizministerin Hoffmeister: „Kündigungen von Online-Verträgen übersichtlicher gestalten“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt jetzt einen Beschlussvorschlag auf der Video-Justizministerkonferenz ein, der zum Ziel hat, den Verbraucherschutz weiter zu stärken.

„Verträge aller Art sind online leicht zu schließen. Aber sie zu kündigen ist um ein Vielfaches schwieriger. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar und muss geändert werden. Ich setze mich daher auf der Justizministerkonferenz für eine Lösung ein, mit der Unternehmer verpflichtet werden sollten, die Vertragskündigung ähnlich übersichtlich und einfach wie den Vertragsabschluss zu gewährleisten“, so Ministerin Hoffmeister. Sie bringt einen Beschlussvorschlag auf der Herbst-JuMiKo ein, wonach die Bundesregierung gebeten werden soll, gesetzgeberische Spielräume auf nationaler Ebene auszunutzen und sich darüber hinaus auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen. Die JuMiKo wird am 26. November 2020 online stattfinden.

„Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie haben Online-Geschäfte stark an Bedeutung gewonnen. Demgegenüber ist es vergleichsweise problematisch, im Netz geschlossene Verträge wieder zu kündigen. Die für den Vertragsabschluss bestehenden Pflichten des Unternehmers gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wirken sich nicht in gleicher Weise auf die Vertragsbeendigung aus. Die Verbraucherzentralen stellten bundesweit für das Jahr 2018 fest, dass 18 Prozent der Befragten Schwierigkeiten bei der beabsichtigten Kündigung des Festnetz- beziehungsweise Internetanschlusses hatten. Im Mobilfunkbereich betraf dies fast jeden dritten Befragten. Es besteht dringender Bedarf, eine vertragsbeendende Willenserklärung einfacher und für den Verbraucher rechtssicherer als bisher abzugeben. Ich schlage einen Button vor, der ebenso leicht auffindbar ist wie der beim Vertragsabschluss. Verbrauchern soll so auch das Risiko abgenommen werden, dass die Kündigungserklärung womöglich nicht beim Unternehmer ankommt. Für beide Vertragsparteien wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, das stärkt den Verbraucherschutz“, so die Justizministerin.

Arbeiten am künftigen Justizzentrum starten

Schwerin – Am Demmlerplatz in Schwerin haben heute die Bauarbeiten für ein künftiges Justizzentrum begonnen. Finanzminister Reinhard Meyer erwartet Gesamtbaukosten von rund 28 Mio. Euro. In fünf Jahren sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.

„Auf diesen Tag haben sicher nicht nur die Justiz-Beschäftigten lange gewartet. Mit dem Abriss des ehemaligen Ärztehauses gehen die Bauarbeiten nun endlich los“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Läuft alles nach Plan, werden wir noch im Jahr 2025 ein modernes Justizzentrum eröffnen können.“

Bis Mitte 2025 werden zwei Neubauten errichtet, die das historische Gerichtsgebäude in Richtung Obotritenring ergänzen. Mit dem Neubau sind auch die Tage der Anfang der 1990er Jahre als Provisorium errichteten Containerbauten gezählt. Sie werden den Neubauten weichen müssen. Alt und Neubau werden durch verglaste Brückenübergänge miteinander verbunden. Auch der zentrale Aufzug dient als Verbindung von Alt- und Neubau, hilft er doch, auch Teile des Altbaus barrierefrei erschließen zu können. Die Fassaden der beiden Neubauten sind eigenständig, nehmen aber Bezug auf den denkmalgeschützten Altbau. Für die Baumaßnahme sind nach vorläufigen Planungen Gesamtbaukosten in Höhe von 27,89 Mio. Euro vorgesehen.

Justizministerin Katy Hoffmeister ergänzt: „Auch Schwerin wird nun ein modernes Justizzentrum bekommen. Das ist zum einen eine gute Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Amtsgericht, für die die provisorische Unterbringung in Bürocontainern absehbar ein Ende haben wird. Zum anderen ist es eine gute Nachricht für die Rechtssuchenden, die sich an einem Justizzentrum viel besser orientieren können und den richtigen Ansprechpartner schneller finden. Darüber hinaus können Justizzentren effektiver arbeiten, da unterschiedliche Gerichtsbarkeiten gemeinsame Bibliotheken und Kantinen nutzen. Die Justizwachtmeisterei ist ebenso effektiver einsetzbar“, sagte die Justizministerin in Schwerin.

Bildungsabschluss im Vollzug

Schwerin – In Justizvollzugsanstalten haben 30 Gefangene einen Bildungsabschluss erreicht. Justizministerin Katy Hoffmeister bedankt sich bei den Pädagogen und Justizbediensteten und weist darauf hin, dass Schulbildung ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz ist.

„Ein Bildungsabschluss ist eine wichtige Basis für ein Leben ohne neue Straftaten. Denn er ist Voraussetzung für weitere Qualifizierungen. Die Pädagogen der Volkshochschulen und auch die Justizbediensteten, die sich tagtäglich mit den Lernenden in den Justizvollzugsanstalten beschäftigen, leisten somit einen enorm wichtigen Beitrag zum Opferschutz. Ihnen gilt mein Dank. Den 30 Strafgefangenen, die in diesem Jahr ihre Mittlere Reife bzw. Berufsreife sowie einen Abschluss der Berufsausbildung erlangt haben, sollten diese Chance nach der Haftentlassung nutzen, um die Resozialisierung zum Erfolg zu führen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

In der JVA Neustrelitz erreichten in diesem Sommer fünf Jugendstrafgefangene im Alter von 17 bis 25 Jahren die Mittlere Reife. Der Beste hatte einen Notendurchschnitt von 1,7. Ein Gefangener bekam sein Abschlusszeugnis für die erfolgreich absolvierte Malerausbildung. Weiterhin wurde 14 Absolventen die Berufsreife anerkannt.

Ausgebildet wurde in Berufen wie zum Beispiel Bauten- und Objektbeschichtung, Garten- und Landschaftsbau sowie Metalltechnik. Vier junge Insassen bestanden zudem die Prüfung für einen Schweißerpass. In der JVA Bützow haben sechs Strafgefangene die Mittlere Reife erreicht, vier Gefangene bekamen den Abschluss zur Berufsreife. Aktuell läuft mit fünf Teilnehmern noch ein Umschulungskurs zum Tischler.

Alle Schüler erhalten neutrale Zeugnisse ohne Hinweis auf den Strafvollzug.

Vermögen aus Straftaten

Schwerin – Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2019 aus Straftaten knapp zehn Millionen Euro Vermögen ab.

„Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Das gilt auch bei der Einziehung von Gegenständen und Vermögen, was Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben. Die Staatsanwaltschaften unseres Landes haben im vergangenen Jahr fast doppelt so viel Vermögen abgeschöpft wie noch im Jahr 2017. Es wurden 2019 mehr als 9,7 Millionen Euro abgeschöpft, zwei Jahre zuvor waren es rund fünf Millionen Euro. Das zeigt, dass die Reform der Vermögensabschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern wirkt. Seit dem Jahr 2017 wird Geschädigten ein einfacher und kostenloser Weg geboten, um Schadenswiedergutmachung zu erlangen. Das stärkt den Opferschutz. Von den abgeschöpften 9,7 Millionen Euro sind rund 2,5 Millionen Euro an geschädigte Privatpersonen ausgezahlt worden. Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 4,3 Millionen Euro abgeschöpft. In der Staatskasse verblieben gut 2,9 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihre verlässliche Arbeit“, so Ministerin Hoffmeister.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die jetzt gut erkennbaren Erfolge im Bereich der Vermögensabschöpfung sind nicht nur das Ergebnis der seit Juli 2017 geltenden veränderten gesetzlichen Regelungen. Sie beruhen zu einem ganz entscheidenden Teil auf den gemeinsamen Anstrengungen der zu deren Umsetzung berufenen Behörden – der Staatsanwaltschaften, der Polizei, des Zolls und der Finanzverwaltung. Mit erheblichem personellen Aufwand und hohem Engagement haben sie die strukturellen Herausforderungen der weitreichenden Änderungen der rechtlichen Vorgaben ebenso erfolgreich angenommen wie sie sich der Aufgabe der umfassenden Aus- und Fortbildung in diesem Bereich gewidmet haben. Dafür und auch für die fortlaufenden Anstrengungen zur stetigen Optimierung der aufwändigen Ermittlungen unter anderem in gemeinsamen Arbeitsgruppen gebühren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung.“

Drese: Eltern-Beitragsfreiheit trägt das Land

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in Schwerin verdeutlicht, dass das Land die Kosten für die seit Jahresbeginn in Mecklenburg-Vorpommern bestehende vollständige Kita-Beitragsfreiheit der Eltern übernimmt. „Die bisherige Finanzierungssäule der Eltern wird komplett vom Land getragen. Dafür sind rund 145 Millionen Euro jährlich im Landesdoppelhaushalt veranschlagt.“

Drese verwies darauf, dass mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz das bisherige komplizierte Kita-Finanzierungssystem von Grund auf umgestellt und vor allem für die Landkreise und kreisfreien Städte deutlich entbürokratisiert wurde.

Drese: „In einem umfassenden Beteiligungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir gemeinsam ein echtes kooperatives Entgeltsystem entwickelt, bei dem sich das Land nicht mehr nur mit einem Festbetrag an den Kosten der Kindertagesförderung beteiligt. Das Land hat seinen Beitrag seit diesem Jahr auf 54,5 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten für die Kindertagesförderung aufgestockt.“

„Die steigenden Kosten in der Kindertagesförderung etwa durch höhere Personalkosten und Qualitätsverbesserungen werden als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen somit weit über die Hälfte vom Land finanziert. Das ist eine deutliche Verbesserung für die Kommunen“, so Drese. Diese Regelung wird ergänzt um eine jährliche Endabrechnung der tatsächlichen Kosten zwischen Land und kommunaler Ebene, die einen Ausgleich schaffen wird, wo es nötig ist“, betonte Drese.

Drese: „Ich setze mich für höhere Gehälter und eine stärkere Tarifbindung für Kita-Beschäftigte sowie weitere Investitionen in die Qualität unserer Kitas ein. Das kostet Geld. Den Großteil dafür übernimmt das Land. Aber auch die kommunale Ebene kann nicht nur eine bessere Bezahlung fordern, sondern muss dafür auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellen.“