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Kategorie: Städte und Gemeinden

Erweiterungen im Osthafen

Barth – Die Stadt Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) hat am Dienstag einen Zuwendungsbescheid für die touristische Erschließung des Osthafens erhalten. „Segler, Wassersportler und Ausflügler schätzen den Hafen aufgrund seiner außergewöhnlichen Lage zwischen Barhöft und Ribnitz-Damgarten. Innerhalb der Boddengewässer gelegen, ist dies ein idealer Ausgangsort für Törns in die Boddengewässer oder über die Ostsee nach Skandinavien. Jetzt soll die Fläche zwischen dem Haupthafen und dem maritimen Gewerbegebiet für eine weitere touristische und gewerbliche Entwicklung erschlossen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Der Hafen liegt am Südufer des Barther Bodden unmittelbar vor den Toren der historischen Stadt. Kernstück der jetzt geplanten Erschließung ist die Errichtung des Hafenbeckens mit einer geplanten Gesamtfläche von etwa 4.300 Quadratmetern. Weiterhin sind Arbeiten zur Befestigung der an der West- und Südseite des neuen Hafenbeckens angrenzenden Flächen geplant.

Vorhandene Höhendifferenzen zwischen der Oberkante der geplanten technischen Ufersicherung des Hafenbeckens und den angrenzenden Flächen der öffentlichen Verkehrserschließung sollen über Treppen, Rampen und Winkelstützelemente aus Sichtbeton abgefangen werden. Der Umfang der Erschließungsmaßnahme wird durch den geplanten Neubau einer etwa 100 Meter langen Erschließungsstraße und eines rund 210 Meter langen, vor dem öffentlichen Parkplatz liegenden Gehweges komplettiert. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll zeitnah begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

„Im Hafen der Stadt Barth sollen auch zusätzliche Liegeplätze für Dauer- und Gastlieger entstehen. Die gesamte Maßnahme fördert die touristische Attraktivität der Region. Schließlich sind vom Hafen aus alle touristischen, gewerblichen und kulturellen Angebote der Umgebung sehr gut erreichbar“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt rund 6,6 Millionen Euro. Das Land unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 350 Wasserwanderrastplätze, Marinas und Sportboothäfen mit 14.000 Liegeplätzen an der Küste und 7.725 Liegeplätzen im Binnenland. Der Wassertourismus im Land ist mit 1.400 Unternehmen und rund 7.000 Beschäftigten von großer Bedeutung für die touristische Entwicklung im Land. In diesem Tourismuszweig hat sich der Bruttoumsatz in den letzten zehn Jahren auf 474 Millionen Euro verdreifacht.

Sozialer Wohnungsbau

Insel Usedom – Für zwei Bauvorhaben im Seebad Ahlbeck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) erhält die Wohnungsgesellschaft „Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf“ zwei Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 660.000 Euro vom Landesbauministerium. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Zum einen handelt es sich um den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit zehn Wohnungen (zwei barrierefreie und acht barrierearme Wohnungen) an der Wiesenstraße 8 in Ahlbeck. Davon werden fünf Wohnungen im ersten und fünf im zweiten Förderweg gefördert. Der Zuschuss des Landes beträgt 517.100 Euro. Das zweite Vorhaben ist der Bau von drei barrierefreien Wohnungen an der Ahlbecker Wiesenstraße 9. Das Land bezuschusst diese Maßnahme mit 142.800 Euro. Zwei Wohnungen werden im ersten Förderweg und eine im zweiten Förderweg gefördert.

Damit stehen in absehbarer Zeit 13 neue Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte (1. Förderweg) wie auch Haushalte mit mittlerem Einkommen (2. Förderweg) mit sozial verträglichen Kaltmieten von höchstens 6,00 bzw. 6,80 Euro pro Quadratmeter monatlich zur Verfügung.

Das Vorhaben ist Teil des Handlungsfelds Wohnen im Modellprojekt der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit dem Zweck, für die Menschen, die in der beliebten Ferienregion arbeiten, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.

Das Modellprojekt in der touristischen Region Heringsdorf ist eins von insgesamt vier im Land gestarteten Projekten im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel der Modellprojekte ist, durch die Schaffung von verschiedenen, auch sozialen Wohnangeboten in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen der Bereiche Bildung, Sport und soziale Infrastruktur die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu befördern und zur Reduzierung bzw. Abmilderung von Segregation beizutragen.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 917 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 44,7 Millionen Euro unterstützt.

Historisches Feldsteinpflaster

Kleine Sensation: Historisches Feldsteinpflaster an der Altan-Mauer am Schloss Güstrow gefunden

Güstrow – Im Zuge der Sanierung von Schloss Güstrow ist bei Erdarbeiten eine bislang unbekannte Pflasterung entdeckt worden. Ersten Erkenntnissen zufolge könnte der Fund auf die Zeit kurz nach dem dreißigjährigen Krieg zurückgehen.

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamtes Schwerin (SBL Schwerin) saniert derzeit den Altan und die historischen Mauern am Schloss Güstrow. Dabei wurden – unter archäologischer Begleitung – südlich des Torhauses Erdarbeiten durchgeführt und auf etwa 3,5 Meter unter dem Straßenniveau eine bislang unbekannte Pflasterung gefunden. Die Pflasterung erstreckt sich weiter nach Osten offenbar bis zur Mauer und könnte mit dieser einen baulichen Zusammenhang bilden. Die freigelegte Fläche ist sorgfältig mit kleinen Feldsteinen gepflastert, die seitlichen Abwasserrinnen sind auf großen Steinen angelegt.

Erste bauhistorische Erkenntnisse des zuständigen Bauforschers deuten darauf hin, dass der Mauerabschnitt und somit auch die Pflasterung spätestens zusammen mit dem Torhaus entstanden und somit zeitlich der Epoche der Renaissance zuzuordnen sind.

Aus Sicht der Landesdenkmalpflege handelt es sich um einen herausragenden bauhistorischen Befund, der in besonderem Maße dem Verständnis der Residenzgeschichte Güstrows dient. Die aufgefundenen Strukturen weisen auf die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg, von dem baulich vergleichsweise wenige Zeugnisse erhalten sind. Dabei ist diese Epoche für die Herausbildung der gesellschaftlichen Verhältnisse über lange Zeit und das Verständnis der landesherrlichen Residenzen in Mecklenburg von zentraler Bedeutung.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Das ist schon eine kleine Sensation. Wir werden jetzt dafür sorgen, dass die baulichen Strukturen möglichst unversehrt erhalten bleiben und wissenschaftlich dokumentiert werden. Mir ist aber auch wichtig, dass wir diese Spuren der Geschichte öffentlich erlebbar machen. Hierfür habe ich den SBL Schwerin gebeten, ein baufachliches Konzept zum Umgang mit dem bedeutenden Fund zu erarbeiten.“

Eisenbahnüberführung Poeler Straße

Wismar – Für die Aufhebung von drei Bahnübergängen und den Ersatzneubau einer Eisenbahnüberführung erhält die Hansestadt Wismar vom Infrastrukturministerium einen Zuwendungsbescheid über knapp 1,3 Millionen Euro.

„Damit unterstützen wir eines der wichtigsten Bauvorhaben in Wismar. Die Deutsche Bahn und die Hansestadt Wismar haben sich darauf verständigt, die Bahnübergänge an der Poeler Straße zu beseitigen und durch eine dreigleisige Eisenbahnüberführung mit einseitigem Fuß- und Radweg zu ersetzen. Damit werden drei neuralgische Punkte an Wismars Hauptverkehrsader entschärft und die Stadt von Stau und Emissionen entlastet“, legt Landesinfrastrukturminister Christian Pegel die Wichtigkeit dieser Maßnahme dar.

Dabei wird die Poeler Straße abgesenkt und unter den Bahngleisen hindurchgeführt. Die Maßnahme wird genutzt, um die Poeler Straße in diesem Abschnitt richtlinienkonform auszubauen sowie beidseitig Geh- und Radwege zu ergänzen. Außerdem werden die Gleisanlagen des Seehafens angepasst. Der Überbau der Eisenbahnüberführung wird genutzt, um darüber die Erschließung der Gebäude neben dem Trogbauwerk und zum Knotenpunkt Poeler Tor zu gewährleisten und die Zufahrt zu den Gebäuden zu sichern.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen etwa 51 Millionen Euro. Für die kreuzungsbedingten Kosten der Baumaßnahme, die vor Inkrafttreten des neuen Eisenbahnkreuzungsgesetzes am 13. März 2020 bereits angefallen sind, fördert das Land das davon auf die Stadt Wismar entfallende Drittel mit 1,3 Millionen Euro gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern. Kreuzungsbedingte Kosten, die nach der o. g. Gesetzesänderung anfallen, muss die Stadt Wismar als Baulastträger der Poeler Straße nicht mehr zahlen. Der städtische Anteil wird gemäß geändertem Eisenbahnkreuzungsgesetz je zur Hälfte von Bund und Land getragen.

„Offizieller Baustart für die komplexen Arbeiten war der 1. Mai 2020. Bereits seit Sommer 2018 liefen vorbereitende Arbeiten, wie z. B. Leitungsumverlegungen. Das Verkehrsministerium hatte wegen der Dringlichkeit des Vorhabens einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt. Die Fertigstellung ist für Ende des kommenden Jahres geplant“, sagt Christian Pegel und weist daraufhin, dass sich dann in den kommenden Jahren ein weiteres, für die Hansestadt immens wichtiges Bauprojekt anschließt: Abriss und Neubau der Hochbrücke in Wismar.

Drehleiter für Feuerwehr

Loitz – Für den Kauf einer Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Loitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte das Innenministerium an die Loitzer Bürgermeisterin einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 50.000 EUR.

Innenminister Torsten Renz: „Moderne Technik ist nicht nur für die Einsatzbereitschaft wichtig, sondern auch für den Eigenschutz der Feuerwehrfrauen und -männer. Moderne Technik ist dafür unerlässlich. Feuerwehrleute investieren viel Zeit für Einsätze, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen. Dafür wollen wir als Landesregierung gute Rahmenbedingungen schaffen.“

Das neue Fahrzeug DLK 23/12 ersetzt eine alte Drehleiter, die wegen anfallender Reparaturen ausgedient und für Ausbildungs- und Übungszwecke nicht mehr genutzt werden kann. Sie wird aber benötigt für die Personenrettung, wenn kein anderer Rettungsweg möglich ist, und für die Brandbekämpfung z.B. in Schwerpunktobjekten, wie den Kranbetrieb auf der Bundeswasserstraße Peene.

Die Loitzer Feuerwehr übernimmt nicht nur Aufgaben des örtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im eigenen Stadtgebiet, sondern auch im Amtsgebiet Peenetal/Loitz sowie auf Anforderung anderer Wehren auch außerhalb des Amtsbereiches.

Straßenbeleuchtung mit LED-Technik

Neukalen – Die Stadt Neukalen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) will ihre Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente und kostensparende LED-Technik umrüsten. Insgesamt werden eine Vielzahl der Leuchten ausgetauscht, Lichtmasten erneuert und zusätzlich neue Lichtpunkte errichtet. Dafür wird auch ein neues Kabelnetz verbaut und energetische relevante Schaltanlagen umgerüstet.

Gefördert wird das Vorhaben durch die Gewährung einer Kofinanzierungshilfe i.H.v. 130.000 EUR. Einen Zuwendungsbescheid übergab dafür heute Innenminister Torsten Renz an den Bürgermeister der Stadt, Herrn Willi Voß.

„Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzrichtlinie sind nach der Richtlinie zum Kofinanzierungsprogramm förderfähig, wenn sie hohe Energieeinsparungen bringen. Das ist für die Stadt Neukalen der Fall und letztendlich entlastet eine umweltschonende Beleuchtung somit auch den kommunalen Haushalt“, so Innenminister Torsten Renz.

Ausgleich bei Gewerbesteuern

Schwerin – „Ich freue mich, dass wir den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2020 bereits heute die Mittel überweisen können. Damit werden sicher nicht bei jeder Kommune die Sorgen um die pandemiebedingten Auswirkungen für den kommunalen Haushalt verschwinden, aber hoffentlich dennoch deutlich kleiner werden“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Mit der Beschlussfassung des Landtages zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushaltsbegleitgesetz mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetztes M-V (FAG MV) wurde der Weg freigemacht, um 120 Mio. Euro an die Kommunen im Land für erwartete Gewerbesteuermindereinnahmen auszuzahlen. Die Mittel werden hälftig vom Bund und vom Land getragen. Das Land stellt die 60 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt, konkret aus dem „MV-Schutzfonds“ bereit.

Die Bundesregierung hatte mit der Verabschiedung des Konjunkturpaketes am 4. Juni 2020 den Kommunen zugesagt, sich an der Kompensation der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 zu beteiligen. Im Rahmen der anschließenden Gesetzgebung wurden die Einzelbeträge nach Bundesländern und die zwingende hälftige Beteiligung der Länder festgelegt.

Auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2020 im Vergleich zur Steuerschätzung im Herbst 2019 sind Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Land im Umfang von rund 120 Mio. Euro zu erwarten gewesen.

Zusammen mit den Kommunen wurde bereits im August im FAG-Beirat ein Konzept entwickelt, wie die Mittel auf die einzelnen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgeteilt werden sollen. Die notwendigen Regelungen und die konkrete Höhe der Einmalzahlung 2020 sind für jede einzelne Gemeinde im neu geschaffenen § 36 Finanzausgleichsgesetz M-V geregelt.

Für das Jahr 2021 sind weitere 67 Mio. Euro zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen vom Land zugesagt.

Sanierung des Grünhufer Bogens

Stralsund – Für die Sanierung des Grünhufer Bogens erhält die Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 248.000 Euro. Die Mittel werden gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Maßnahme betragen 357.552 Euro. Die Gesamtkosten liegen bei 380.000 Euro.

Der Grünhufer Bogen ist eine der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen in der Hansestadt. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung in den vergangen 25 Jahren ist die Asphaltdecke verschlissen. Die Fahrbahndecke des Grünhufer Bogens soll im Bereich der Richtungsfahrbahn Knieper West an der Einfahrt zum Einkaufszentrum Strelapark erneuert werden. Auch die Busbucht am Eingang zum Zoo sowie die Geh- und Radwege werden saniert.

Die Arbeiten haben im vierten Quartal begonnen. Voraussichtlich im zweiten Quartal sollen sie abgeschlossen sein.